1604/2019
Beschaffung von 1 LKW mit Hubarbeitsbühne für die Pflege und Unterhaltung Straßenbäume
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Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 25.04.2019 141/1 67 Lieferung einer LKW - Hubarbeitsbühne - Arbeitshöhe 30 Meter; voraussichtliche Auf- tragssumme: 235.000 € netto zzgl. MwSt. = 279.650 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/23/19) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 01.04.2019, hier eingegangen am 18.04.2019, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme. Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Gründen keine Einwendungen: Die LKW – Hubarbeitsbühne ist im Investitionsplan des im Jahr 2017 beschlossenen Fahr- zeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes (Pkt. 3.3.2 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Stra- ßenbäume) enthalten. Das Konzept enthält die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschi- nen für die Jahre 2017 - 2025. Auch wenn sich der tatsächlich notwendige finanzielle Aufwand erst durch das Vergabever- fahren ergibt, bleibt festzuhalten, dass Sie anstatt des im Konzept dargestellten Aufwandes von 238.703 € brutto von einer Preissteigerung von rd. 17 % ausgehen. Mit freundlichen Grüßen Gezeichnet: Hemsing Ausgefertigt: Allerödder
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/670/21 Vorlagen-Nummer 1604/2019 Freigabedatum 07.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung von 1 LKW mit Hubarbeitsbühne für die Pflege und Unterhaltung Straßenbäume Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Beschaffung eines LKW mit Hubarbeits- bühne in Höhe von 279.650,00 € fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 279.650,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 34.956,25 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Insgesamt beinhaltet das Fahrzeug- und Maschinenkonzept 2017 11 LKW mit Hubarbeitsbühnen. Die Beschaffung des 11. LKW stand noch aus und wird nun auch aufgrund der steigenden Anforderungen in der Baumpflege benötigt. Der LKW mit Hubarbeitsbühne ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 3.3.2 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Straßenbäume enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Im Vergleich zu den im Fahrzeug- und Maschinenkonzept für 2018 veranschlagten 238.703 EUR ist die Kostensteigerung auf 279.650 EUR durch die erhöhte Nachfrage in diesem Segment zu erklären, die auch zu längeren Lieferzeiten führt. In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine alltagstaugliche Alternative zu herkömmlichen Antrieben. Die Beschaffungen sollen auf jeden Fall die Anforderungen der Abgasnorm Euro-6 dtemp erfüllen. Dies ist die derzeit höchste Abgasnorm im Bereich der Nutzfahrzeuge. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 25.04.2019 RPA-Nr. 141/11/23/19 zugestimmt (Anlage 2). Finanzierung: Die Finanzierung des LKW mit Hubarbeitsbühne ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen KFZ, HPL. 3 2019 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, HPL. 2020 ff sichergestellt. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG) Anlage 2 – Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1604/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.06.2019
- Erstellt
- 07.05.2019 08:23