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Vergabe der Fördermittel im Schwerpunkt "Cologne Music Export"

Beschlussvorlage Ausschuss 3291/2018 vom 25.10.2018

Stand: Am 13.11.2018 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 3291/2018 Freigabedatum 25.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Fördermittel im Schwerpunkt "Cologne Music Export" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Förderschwerpunkt „Cologne Music Export“ laut Pop- kulturförderkonzept die Vergabe der folgenden Förderungen aus Restmitteln im Haushaltsjahr 2018:  Projektförderungen im Schwerpunkt „Cologne Music Export“ 7.638 € Sollten in diesem Förderschwerpunkt im Haushaltsjahr 2018 Restmittel verbleiben so werden diese im Bereich Projektkostenzuschüsse Popkultur verausgabt. Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: 1. Ausgangssituation Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 19.01.2016 das Popkulturförderkonzept beschlossen. Hierin wurden die Förderschwerpunkte „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ mit ihren Zielen, Kriterien, Verfahren beschreiben. Die benötigten Fi- nanzmittel wurden vom Ausschuss Kunst und Kultur ab 2017 zur Verfügung gestellt (Beschluss 3377/2016). Somit stehen dem Kulturamt auch im Haushalt 2018 für die Förderung von Produktionen und Sonderprojekten insgesamt 50.000 € und für die Förderung von Projekten im Schwerpunkt Co- logne Music Export insgesamt 35.000 € zur Verfügung. Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Projektförderungen für das Jahr 2018 beschlossen (0855/2018). Da im Schwerpunkt „Cologne Music Export“ noch Restmittel vorhanden waren wurde in der damaligen Beschlussvorlage festgelegt, dass diese Restmittel unter- jährig bei Beratung durch den Beirats Popkultur zu verausgaben seien. Eine entsprechende Bera- tungsentscheidung liegt nun vor. 2. Votum des Beirats Laut Popkulturförderkonzept richtet sich die Förderung im Schwerpunkt „Cologne Music Export“ an professionelle Akteurinnen und Akteure der Popkultur in Köln mit dem Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stärken. Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge hat sich der Beirat an diesen Leitzielen orientiert. Maßgebend für die Entscheidung war die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des jeweiligen Vorhabens in Bezug auf künstlerische Eigenständigkeit, internationale Vernetzung und Präsenz und popkulturelle Rele- vanz. Der Beirat Popkultur kommentiert seine Entscheidungen wie folgt: Im Förderschwerpunkt „Cologne Music Export“ werden Vorhaben unterstützt, die die künstlerische Entwicklung der betreffenden Gruppe befördern, die internationale Vernetzung der Akteure ausbauen helfen und gleichzeitig die Qualität und Vielfalt am Popkultur-Standort Köln repräsentieren. Alle zur Förderung ausgewählten Vorhaben erreichen diese Ziele. Die einzelnen Projekte sind der angehäng- ten Liste zu entnehmen. Die Verwaltung hat sich den Voten des Beirats angeschlossen. Finanzierung Die Mittel zur Umsetzung der Förderungen stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.
  • 3291-2018 Anlage 1_Voten des Beirats Popkultur

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    Anlage 1 Voten des Beirats Popkultur Förderung Restmittel: Cologne Music Export 2018 Künstler/Band Projektvorhaben Summe C.A.R. Konzerte in China (vier Städte) 2.000 € DEUTZ Tournee in Großbritannien 2.588 € PeterLicht Entwicklung künstlerische Visuals für Konzertreise 2018 3.050 € GESAMT 7.638 €

Beratungsverlauf

  1. 13.11.2018

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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