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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Annahme der Schenkung der Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. Jahrhunderts von Dieter und Christel Schürzeberg an das Museum für Angewandte Kunst

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1239/2026 vom 16.06.2026

Stand: Am 02.07.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kein ausreichend öffentliches Interesse
  • Anlage 3 Schenkungsvertrag Entwurf Schürzeberg MAKK

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    Schenkungsvertrag (Entwurf; Stand 30.01.2026) zwischen Herrn Dieter und Frau Christel Schürzeberg, Schlesischer Ring 1, 45984 Gelsenkirchen, nachfolgend „Schenker“ genannt und der Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtsschule 1, 50667 Köln, nachfolgend „Stadt Köln“ genannt. Präambel Die Metallkunst stellt einen bedeutenden Sammlungsschwerpunkt des MAKK dar. Gebrauchsgeräte aus Messing, Bronze und Eisen wurden als Zeugnisse herausragender künstlerischer und handwerklicher Leistungen zusammengetragen. Dazu gehört auch eine qualitätvolle Gruppe von Bronzemörsern die nun durch die umfangreiche Schenkung nicht nur ergänzt, sondern auch um wesentliche Regionen der europäischen Mörsergeschichte erweitert werden soll. Da große Konvolute dieser Art in Museen eine Seltenheit darstellen, hilft die Schenkung dem MAKK eine Lücke im Bereich der Metallkunst zu schließen und damit seine Position als eine der größten deutschen Institutionen für Angewandte Kunst weiter zu bekräftigen. Bereits 2023 hat das Ehepaar Schürzeberg dem MAKK 61 Mörser aus der Zeit des 15. bis 19. Jahrhunderts geschenkt. Diese Schenkung soll nun um 30 Mörser aus der gleichen Zeit vor allem aus den Niederlanden, Deutschland, Schweiz und Österreich ergänzt werden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien: § 1 Schenkungsgegenstand Die Schenker bieten der Stadt Köln ihre Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. Jahrhunderts (entsprechend Anlage 1) als Geschenk an. Den Gesamtwert der Sammlung schätzen die Vertragsparteien moderat auf 97.500,- €. Die einzelnen Stücke der Sammlung sind in der anliegenden Liste (Anlage 1) mit Nummern aufgeführt. Diese Liste ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Die Schenker erklären, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände ihr alleiniges Eigentum und frei von Rechten Dritter sind. § 2 Auflagen Die Schenkung ist mit folgenden Auflagen verbunden: 1. Die Schenkung erfolgt an die Stadt Köln mit der Maßgabe, dass die geschenkten Sammlungsgegenstände dem Museum für Angewandte Kunst einzugliedern sind. Sie sind im Inventar des Museum für Angewandte Kunst zu verzeichnen. 2. Die Stadt Köln bewahrt die geschenkten Stücke der Sammlung dauerhaft in ihrem Eigentum auf. Die Sammlung wird in ihrem Zusammenhang erhalten. 3. Die Stadt Köln verpflichtet sich, die geschenkten Stücke der Sammlung zu beaufsichtigen, zu pflegen und konservatorisch und wissenschaftlich zu betreuen. 4. Die Stadt Köln wird Stücke der Sammlung immer wieder in Dauer- und Sonderausstellungen sowie Publikationen der Öffentlichkeit präsentieren. Die Schenkung ist im Übrigen mit keinen weiteren Auflagen verbunden. § 3 Annahme der Schenkung Die Stadt nimmt das Schenkungsversprechen mit Dank an und erklärt sich mit den Auflagen gemäß § 2 einverstanden. § 4 Restitutionsvorbehalt Die Stadt Köln behält sich vor, die geschenkten Gegenstände im Falle des Vorliegens von Umständen, die eine Rückgabe an frühere Eigentümerinnen oder Eigentümer, deren Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger oder Anspruchsberechtigte einer „fairen und gerechten Lösung“ gemäß den jeweils geltenden rechtlichen oder ethischen Grundsätzen (insbesondere der UNESCO- Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut, des ICOM Code for Ethics for Museums, der Washingtoner Principles und der Gemeinsamen Berliner Erklärung) erfordern, an diese zu restituieren. Die Parteien sind sich einig, dass im Falle einer berechtigten Restitutionsforderung eine einvernehmliche und angemessene Lösung anzustreben ist. Zwischen den Schenkern und der Stadt Köln besteht Einvernehmen darüber, dass diese Handhabung keinen Verstoß gegen die Auflage in § 2 Nr. 2 oder § 7 dieses Vertrags darstellt und auf Seiten der Stadt Köln keine Verpflichtung zur Ersatzleistung oder Kompensation auslöst. Die Stadt Köln verpflichtet sich, die Schenker oder deren Rechtsnachfolger soweit möglich vor Durchführung einer Restitution zu informieren. § 5 Besitz Die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände befinden sich sämtlich im unmittelbaren Besitz der Stadt Köln. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände im tatsächlichen oder rechtlichen Zustand, wie sie sich im Besitz der Stadt Köln befinden, mit Unterzeichnung dieses Vertrags in das Eigentum der Stadt Köln übergehen. § 6 Gewährleistung Eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Schenkungsgegenstands wird - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. § 7 Veräußerungsverbot Die Vertragsschließenden vereinbaren hinsichtlich der geschenkten Gegenstände ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot (§ 137 Satz 2 BGB). § 6 Vollständigkeit / Schriftform Mündliche Abreden oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. § 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder für die Ausfüllung eventueller Lücken werden die Vertragsparteien angemessene Regelungen treffen, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Vertragssinn gewollt haben. Köln, Gelsenkirchen, (Datum) (Datum) Stadt Köln Schenker _____________________ ______________________ Torsten Burmester Christel Schürzeberg (Oberbürgermeister) ______________________ Dieter Schürzeberg
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VII/4514 Vorlagen-Nummer 1239/2026 Freigabedatum 16.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme der Schenkung der Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. Jahrhunderts von Dieter und Christel Schürzeberg an das Museum für Angewandte Kunst Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Schenkung der Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. Jahrhunderts von Dieter und Christel Schürzeberg an das Museum für Angewandte Kunst an. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Metallkunst stellt einen bedeutenden Sammlungsschwerpunkt des MAKK dar. Ge- brauchsgeräte aus Messing, Bronze und Eisen wurden als Zeugnisse herausragender künstlerischer und handwerklicher Leistungen zusammengetragen. Dazu gehört auch eine qualitätvolle Gruppe von Bronzemörsern, die nun durch die umfangreiche Schen- kung nicht nur ergänzt, sondern auch um wesentliche Regionen der europäischen Mörsergeschichte erweitert werden soll. Da große Konvolute dieser Art in Museen eine Seltenheit darstellen, hilft die Schenkung dem MAKK, eine Lücke im Bereich der Metallkunst zu schließen und damit seine Position als eine der größten deutschen In- stitutionen für Angewandte Kunst weiter zu bekräftigen. Bereits 2023 hat das Ehepaar Schürzeberg dem MAKK 61 Mörser aus der Zeit des 15. bis 19. Jahrhunderts ge- schenkt. Diese Schenkung soll nun um 30 Mörser aus der gleichen Zeit vor allem aus den Niederlanden, Deutschland, Schweiz und Österreich ergänzt werden. Die Sammlung hat einen Wert von 97.500 Euro. Der Stadt Köln, Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK), entstehen durch die Schenkung keine Kosten. Alle Objekte sind in einwandfreiem Zustand und bedürfen keiner weiteren konservatorischen Maßnahmen. Zusätzliche Kosten fallen auch für die Lagerung nicht an. Die Forschungen zur Provenienz der Objekte erfolgen im laufen- den Verwaltungsbetrieb. Eine Spendenquittung wird nicht ausgestellt. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Objektliste Schenkung Schürzeberg_Mörser Anlage 3 Schenkungsvertrag Entwurf Schürzeberg MAKK
  • Anlage 2 Objektliste Schenkung Schürzeberg_Mörser

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    Anlage 1 Nr. Foto Herkunft Datierung Person Höhe Dm. Wert 1 Niederlande, Deventer 1690 Gerrit Schimmel 10,5 12,7 3 .000,00 € 2 Niederlande 1640 13 14,5 3.000,00 € 3 Niederlande, Deventer 1628 Hendrik ter Horst 10 11,5 3 .500,00 € 4 Niederrhein, Krefeld ? 1616 13 14,7 3.000,00 € 5 Niederlande, Deventer 1628 Hendrik ter Horst 12,5 13, 5 3.500,00 € 6 Niederlande, Deventer? 1608 12,5 14,5 3.000,00 € 7 Niederlande, Nijmegen 1546 Engel oder Jan Tolhuis 13 ,5 16 3.500,00 € Seite 1 von 5 8 Niederlande, Deventer 1602 14,5 15,5 3.000,00 € 9 Niederlande, Rotterdam 1648 Dirck Jansen Ouderogge 12 13,7 3.000,00 € 10 Niederlande, Deventer 16./17. Jh. Hendrik Wegewart d.J. 12,2 13,2 3.000,00 € 11 Niederlande, Deventer 1587 Willem Wegewart de oude 10 11,6 4.000,00 € 12 Niederlande, Mechelen 1546 Petrus van den Ghein 12, 5 16,5 4.000,00 € 13 Niederlande, Mechelen 1561 Jan van den Ghein 12,5 15 ,5 4.000,00 € 14 Tirol, Innsbruck / Brixen ? 1779 Grassmayr ? 36 49 1.5 00,00 € Seite 2 von 5 15 Niederlande, Deventer? 16. Jh. Willem Wegewart de oude ? 12,5 14,8 3.000,00 € 16 Niederlande, Enkhuizen 1647 Con radus Splinter oder Henrick ter Horst? 12,7 16,8 3.000,00 € 17 Tirol, Innsbruck 1606 Heinrich Reinhart? 18,5 16,3 4.0 00,00 € 18 Tirol, Innsbruck 1678 Grassmayr 16,5 14,9 3.000,00 € 19 Niederlande, Utrecht 1620 Hen ricus Meurs ? 15,5 16,5 3.000,00 € 20 Niederlande, Enkhuizen ? 1598 11 12,5 3.000,00 € 21 Niederlande, Enkhuizen ? 1601 11 12,5 3.000,00 € Seite 3 von 5 22 Niederlande, Enkhuizen 1631 Jan Wilkes 13,5 14,5 3.000 ,00 € 23 Niederlande, Deventer 1632 Henrick ter Horst 16,7 18 ,8 3.500,00 € 24 Niederlande, Utrecht 1632 Alardus Meurs 10,5 12 3.500 ,00 € 25 Niederlande, Deventer 1623 Hendrik Wegewart 16 21 3.5 00,00 € 26 Niederlande, Mechelen 1554 Petrus van den Ghein 10 1 2,8 3.500,00 € 27 Deutschland, Münster 1649 Werkstatt Kappenberg (Dietrich Theodor und Arnold) 12,5 12,5 4.000,00 € 28 Schweiz, Zürich 1646 Füssli 14,5 14,5 3.500,00 € Seite 4 von 5 29 Niederrhein, Krefeld ? 1631 14 14,2 3.000,00 € 30 Niederlande, Brügge 1621 Gillis Moerman ? 16,5 17,7 3. 000,00 € 97.500,00 € Seite 5 von 5

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 02.07.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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