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1239/2026

Annahme der Schenkung der Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. Jahrhunderts von Dieter und Christel Schürzeberg an das Museum für Angewandte Kunst

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Schenkungsvertrag Entwurf Schürzeberg MAKK

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Objektliste Schenkung Schürzeberg_Mörser

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

526 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Kein ausreichend öffentliches Interesse

Anlage 3 Schenkungsvertrag Entwurf Schürzeberg MAKK

5774 Zeichen

Schenkungsvertrag  
(Entwurf; Stand 30.01.2026) 
 
 
zwischen 
Herrn Dieter und Frau Christel Schürzeberg, 
Schlesischer Ring 1, 45984 Gelsenkirchen, 
nachfolgend „Schenker“ genannt 
 
 
und 
 
 
der Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister 
Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtsschule 1, 50667 Köln, 
nachfolgend „Stadt Köln“ genannt. 
 
 
 
Präambel 
Die Metallkunst stellt einen bedeutenden Sammlungsschwerpunkt des MAKK dar. 
Gebrauchsgeräte aus Messing, Bronze und Eisen wurden als Zeugnisse 
herausragender künstlerischer und handwerklicher Leistungen zusammengetragen. 
Dazu gehört auch eine qualitätvolle Gruppe von Bronzemörsern die nun durch die 
umfangreiche Schenkung nicht nur ergänzt, sondern auch um wesentliche Regionen 
der europäischen Mörsergeschichte erweitert werden soll. Da große Konvolute dieser 
Art in Museen eine Seltenheit darstellen, hilft die Schenkung dem MAKK eine Lücke 
im Bereich der Metallkunst zu schließen und damit seine Position als eine der 
größten deutschen Institutionen für Angewandte Kunst weiter zu bekräftigen. Bereits 
2023 hat das Ehepaar Schürzeberg dem MAKK 61 Mörser aus der Zeit des 15. bis 
19. Jahrhunderts geschenkt. Diese Schenkung soll nun um 30 Mörser aus der 
gleichen Zeit vor allem aus den Niederlanden, Deutschland, Schweiz und Österreich 
ergänzt werden. 
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien:

§ 1 Schenkungsgegenstand  
Die Schenker bieten der Stadt Köln ihre Sammlung von 30 europäischen Mörsern 
des 15. bis 19. Jahrhunderts (entsprechend Anlage 1) als Geschenk an. 
Den Gesamtwert der Sammlung schätzen die Vertragsparteien moderat auf 
97.500,- €. 
Die einzelnen Stücke der Sammlung sind in der anliegenden Liste (Anlage 1) mit 
Nummern aufgeführt. Diese Liste ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. 
Die Schenker erklären, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände ihr 
alleiniges Eigentum und frei von Rechten Dritter sind.  
 
 
§ 2 Auflagen 
Die Schenkung ist mit folgenden Auflagen verbunden: 
1. Die Schenkung erfolgt an die Stadt Köln mit der Maßgabe, dass die geschenkten 
Sammlungsgegenstände dem Museum für Angewandte Kunst einzugliedern sind. 
Sie sind im Inventar des Museum für Angewandte Kunst zu verzeichnen. 
2. Die Stadt Köln bewahrt die geschenkten Stücke der Sammlung dauerhaft in ihrem 
Eigentum auf. Die Sammlung wird in ihrem Zusammenhang erhalten. 
3. Die Stadt Köln verpflichtet sich, die geschenkten Stücke der Sammlung zu 
beaufsichtigen, zu pflegen und konservatorisch und wissenschaftlich zu betreuen. 
4. Die Stadt Köln wird Stücke der Sammlung immer wieder in Dauer- und 
Sonderausstellungen sowie Publikationen der Öffentlichkeit präsentieren. 
 
Die Schenkung ist im Übrigen mit keinen weiteren Auflagen verbunden. 
 
 
 
§ 3 Annahme der Schenkung 
Die Stadt nimmt das Schenkungsversprechen mit Dank an und erklärt sich mit den 
Auflagen gemäß § 2 einverstanden. 
 
 
 
§ 4 Restitutionsvorbehalt 
Die Stadt Köln behält sich vor, die geschenkten Gegenstände im Falle des 
Vorliegens von Umständen, die eine Rückgabe an frühere Eigentümerinnen oder

Eigentümer, deren Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger oder 
Anspruchsberechtigte einer „fairen und gerechten Lösung“ gemäß den jeweils 
geltenden rechtlichen oder ethischen Grundsätzen (insbesondere der UNESCO-
Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut, des ICOM Code for Ethics for 
Museums, der Washingtoner Principles und der Gemeinsamen Berliner Erklärung) 
erfordern, an diese zu restituieren.  Die Parteien sind sich einig, dass im Falle einer 
berechtigten Restitutionsforderung eine einvernehmliche und angemessene Lösung 
anzustreben ist. 
Zwischen den Schenkern und der Stadt Köln besteht Einvernehmen darüber, dass 
diese Handhabung keinen Verstoß gegen die Auflage in § 2 Nr. 2 oder § 7 dieses 
Vertrags darstellt und auf Seiten der Stadt Köln keine Verpflichtung zur 
Ersatzleistung oder Kompensation auslöst. Die Stadt Köln verpflichtet sich, die 
Schenker oder deren Rechtsnachfolger soweit möglich vor Durchführung einer 
Restitution zu informieren. 
 
§ 5 Besitz  
Die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände befinden sich sämtlich im 
unmittelbaren Besitz der Stadt Köln. Die Vertragsschließenden sind sich darüber 
einig, dass diese Gegenstände im tatsächlichen oder rechtlichen Zustand, wie sie 
sich im Besitz der Stadt Köln befinden, mit Unterzeichnung dieses Vertrags in das 
Eigentum der Stadt Köln übergehen. 
 
 
§ 6 Gewährleistung 
Eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Schenkungsgegenstands wird - 
soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. 
 
 
§ 7 Veräußerungsverbot 
Die Vertragsschließenden vereinbaren hinsichtlich der geschenkten Gegenstände ein 
schuldrechtliches Veräußerungsverbot (§ 137 Satz 2 BGB). 
 
 
§ 6 Vollständigkeit / Schriftform 
Mündliche Abreden oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen. 
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt 
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 7 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein 
oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird dadurch 
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen 
Bestimmungen oder für die Ausfüllung eventueller Lücken werden die 
Vertragsparteien angemessene Regelungen treffen, die – soweit rechtlich möglich – 
dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Vertragssinn gewollt 
haben. 
 
 
Köln,        Gelsenkirchen,  
  (Datum)       (Datum) 
 
 
Stadt Köln      Schenker 
 
 
_____________________    ______________________  
Torsten Burmester     Christel Schürzeberg 
(Oberbürgermeister) 
 
       ______________________  
       Dieter Schürzeberg

Beschlussvorlage Rat

2383 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4514 
 
Vorlagen-Nummer 
 1239/2026 
Freigabedatum 
 16.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Annahme der Schenkung der Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. 
Jahrhunderts von Dieter und Christel Schürzeberg an das Museum für Angewandte 
Kunst  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Schenkung der Sammlung von 30 europäischen Mörsern des 15. bis 19. 
Jahrhunderts von Dieter und Christel Schürzeberg an das Museum für Angewandte Kunst an.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Metallkunst stellt einen bedeutenden Sammlungsschwerpunkt des MAKK dar. Ge-
brauchsgeräte aus Messing, Bronze und Eisen wurden als Zeugnisse herausragender 
künstlerischer und handwerklicher Leistungen zusammengetragen. Dazu gehört auch 
eine qualitätvolle Gruppe von Bronzemörsern, die nun durch die umfangreiche Schen-
kung nicht nur ergänzt, sondern auch um wesentliche Regionen der europäischen 
Mörsergeschichte erweitert werden soll. Da große Konvolute dieser Art in Museen 
eine Seltenheit darstellen, hilft die Schenkung dem MAKK, eine Lücke im Bereich der 
Metallkunst zu schließen und damit seine Position als eine der größten deutschen In-
stitutionen für Angewandte Kunst weiter zu bekräftigen. Bereits 2023 hat das Ehepaar 
Schürzeberg dem MAKK 61 Mörser aus der Zeit des 15. bis 19. Jahrhunderts ge-
schenkt. Diese Schenkung soll nun um 30 Mörser aus der gleichen Zeit vor allem aus 
den Niederlanden, Deutschland, Schweiz und Österreich ergänzt werden. 
 
Die Sammlung hat einen Wert von 97.500 Euro. 
 
Der Stadt Köln, Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK), entstehen durch die 
Schenkung keine Kosten. Alle Objekte sind in einwandfreiem Zustand und bedürfen 
keiner weiteren konservatorischen Maßnahmen. Zusätzliche Kosten fallen auch für die 
Lagerung nicht an. Die Forschungen zur Provenienz der Objekte erfolgen im laufen-
den Verwaltungsbetrieb. Eine Spendenquittung wird nicht ausgestellt. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 Objektliste Schenkung Schürzeberg_Mörser 
Anlage 3 Schenkungsvertrag Entwurf Schürzeberg MAKK

Anlage 2 Objektliste Schenkung Schürzeberg_Mörser

2120 Zeichen

Anlage 1 
Nr. Foto Herkunft Datierung Person Höhe Dm. Wert 
1 Niederlande, Deventer 1690 Gerrit Schimmel 10,5 12,7 3 .000,00 €
2 Niederlande 1640 13 14,5 3.000,00 €
3 Niederlande, Deventer 1628 Hendrik ter Horst 10 11,5 3 .500,00 €
4 Niederrhein, Krefeld ? 1616 13 14,7 3.000,00 €
5 Niederlande, Deventer 1628 Hendrik ter Horst 12,5 13, 5 3.500,00 €
6 Niederlande, Deventer? 1608 12,5 14,5 3.000,00 €
7 Niederlande, Nijmegen 1546 Engel oder Jan Tolhuis 13 ,5 16 3.500,00 €
Seite 1 von 5

8 Niederlande, Deventer 1602 14,5 15,5 3.000,00 €
9 Niederlande, Rotterdam 1648 Dirck Jansen Ouderogge 12 13,7 3.000,00 €
10 Niederlande, Deventer 16./17. Jh. Hendrik Wegewart  d.J. 12,2 13,2 3.000,00 €
11 Niederlande, Deventer 1587 Willem Wegewart de oude 10 11,6 4.000,00 €
12 Niederlande, Mechelen 1546 Petrus van den Ghein 12, 5 16,5 4.000,00 €
13 Niederlande, Mechelen 1561 Jan van den Ghein 12,5 15 ,5 4.000,00 €
14 Tirol, Innsbruck / Brixen ? 1779 Grassmayr ? 36 49 1.5 00,00 €
Seite 2 von 5

15 Niederlande, Deventer? 16. Jh. Willem Wegewart de oude ? 12,5 14,8 3.000,00 €
16 Niederlande, Enkhuizen 1647 
Con radus Splinter oder 
Henrick ter Horst? 12,7 16,8 3.000,00 €
17 Tirol, Innsbruck 1606 Heinrich Reinhart? 18,5 16,3 4.0 00,00 €
18 Tirol, Innsbruck 1678 Grassmayr 16,5 14,9 3.000,00 €
19 Niederlande, Utrecht 1620 Hen ricus Meurs ? 15,5 16,5 3.000,00 €
20 Niederlande, Enkhuizen ? 1598 11 12,5 3.000,00 €
21 Niederlande, Enkhuizen ? 1601 11 12,5 3.000,00 €
Seite 3 von 5

22 Niederlande, Enkhuizen 1631 Jan Wilkes 13,5 14,5 3.000 ,00 €
23 Niederlande, Deventer 1632 Henrick ter Horst 16,7 18 ,8 3.500,00 €
24 Niederlande, Utrecht 1632 Alardus Meurs 10,5 12 3.500 ,00 €
25 Niederlande, Deventer 1623 Hendrik Wegewart 16 21 3.5 00,00 €
26 Niederlande, Mechelen 1554 Petrus van den Ghein 10 1 2,8 3.500,00 €
27 Deutschland, Münster 1649 
Werkstatt Kappenberg 
(Dietrich Theodor und Arnold) 12,5 12,5 4.000,00 €
28 Schweiz, Zürich 1646 Füssli 14,5 14,5 3.500,00 €
Seite 4 von 5

29 Niederrhein, Krefeld ? 1631 14 14,2 3.000,00 €
30 Niederlande, Brügge 1621 Gillis Moerman ? 16,5 17,7 3. 000,00 €
97.500,00 €
Seite 5 von 5

Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 2.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1239/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2026
Erstellt
24.04.2026 13:43