2022/0389
21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Aufstellungsbeschluss)
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Punkt 3: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0389) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Sport und Gesundheit der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 13: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0389) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA/WGD
2022/0389
4198 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0389
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 21.11.2022
Beschlussvorschlag :
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den
Teilbereich des Kleinspielfelds in Arheilgen (Übersichtsplan siehe Begründungsseite) zu ändern
(21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen –).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0389 vom 21.11.2022:
Der Sportverein „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ („SGA“) verfügt im Bereich des Fußballs
über 29 Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball-
Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspielfeld zur Verfügung. Um
neue Mitglieder im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die „SGA“ weitere Kapazitäten. Der
Sportverein „SGA“ beabsichtigt daher, ein „9er“ Kleinspielfeld neu zu schaffen.
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig
ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen
(sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um
dem ansässigen Sportverein „SGA“ den notwendigen Entwicklungsspielraum zu geben.
Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung besitzt insgesamt eine Fläche von
ca. 0,43 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4, Flurstück Nr.
4/12.
Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs der 21. Flächennutzungsplanänderung im Stadtgebiet
- 4 -
Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – (ohne Maßstab)
Abb. 3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006
- 5 -
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der
Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – als
Brachfläche / Gehölzfläche (Ziffer I. 13.1 / Fläche ohne wirtschaftliche Nutzung) dar gestellt.
Diese Fläche weist jedoch keine Baum- oder Strauchpflanzungen auf und wird daher aktuell
informell als Sportfläche genutzt.
Die gesamte Fläche, auch in der näheren Umgebung, ist zudem mit der Umgrenzung von
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB (Ziffer I. 12.1) dargestellt.
Die südlich und westlich liegenden Flächen für die Landwirtschaft (Ökologisch wertvolles
Grünland, Ziffer I. 10.2) werden nicht tangiert.
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht, muss der Flächennutzungsplan
für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des Kleinspielfeldes zu gewährleisten.
Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs -
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zur
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Dezernat II Dezernat III
Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Bürgermeisterin Stadtrat
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 52 BA
III 61 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0389
Magistratsbeschluss -Nr.
483
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 21.11.2022
Beschlussvorschlag :
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den
Teilbereich des Kleinspielfelds in Arheilgen (Übersichtsplan siehe Begründungsseite) zu ändern
(21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen –).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0389 vom 21.11.2022:
Der Sportverein „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ („SGA“) verfügt im Bereich des Fußballs
über 29 Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball -
Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspielfeld zur Verfüg ung. Um
neue Mitglieder im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die „SGA“ weitere Kapazitäten. Der
Sportverein „SGA“ beabsichtigt daher, ein „9er“ Kleinspielfeld neu zu schaffen.
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig
ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen
(sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um
dem ansässigen Sportverein „SGA“ den notwendigen Entwicklungsspielraum zu geben.
Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung besitzt insgesamt eine Fläche von
ca. 0,43 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4, Flurstück Nr.
4/12.
- 5 -
Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs der 21. Flächennutzungsplanänderung im Stadtgebiet
Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – (ohne Maßstab)
Abb. 3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der
Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – als
Brachfläche / Gehölzfläche (Ziffer I. 13.1 / Fläche ohne wirtschaftliche Nutzung) dar gestellt.
Diese Fläche weist jedoch keine Baum- oder Strauchpflanzungen auf und wird daher aktuell
informell als Sportfläche genutzt.
Die gesamte Fläche, auch in der näheren Umgebung, ist zudem mit der Umgrenzung von
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB (Ziffer I. 12.1) dargestellt.
Die südlich und westlich liegenden Flächen für die Landwirtschaft (Ökologisch wertvolles
Grünland, Ziffer I. 10.2) werden nicht tangiert.
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht, muss der Flächennutzungsplan
für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des Kleinspielfeldes zu gewährleisten.
Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs -
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zur
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Dezernat II Dezernat III
Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Bürgermeisterin Stadtrat
anlage 3
270 Zeichen
Punkt 12: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0389) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0389
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00