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2022/0389

21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 21.11.2022

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Punkt 3: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
 
(V-Nr. 2022/0389) 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Sport und Gesundheit der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 13: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0389) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UWIGA/WGD

2022/0389

4198 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0389 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 21.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den 
Teilbereich des Kleinspielfelds in Arheilgen (Übersichtsplan siehe Begründungsseite) zu ändern 
(21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen –). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0389 vom 21.11.2022: 
 
Der Sportverein „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ („SGA“) verfügt im Bereich des Fußballs 
über 29 Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball-
Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspielfeld zur Verfügung. Um 
neue Mitglieder im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die „SGA“ weitere Kapazitäten. Der 
Sportverein „SGA“ beabsichtigt daher, ein „9er“ Kleinspielfeld neu zu schaffen. 
 
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig 
ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen 
(sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um 
dem ansässigen Sportverein „SGA“ den notwendigen Entwicklungsspielraum zu geben.  
 
Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung besitzt insgesamt eine Fläche von 
ca. 0,43 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4, Flurstück Nr. 
4/12. 
 
Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs der 21. Flächennutzungsplanänderung im Stadtgebiet

- 4 - 
 
 
Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der  
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – (ohne Maßstab) 
 
 
 
 
Abb. 3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006

- 5 - 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der 
Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – als 
Brachfläche / Gehölzfläche (Ziffer I. 13.1 / Fläche ohne wirtschaftliche Nutzung) dar gestellt. 
Diese Fläche weist jedoch keine Baum- oder Strauchpflanzungen auf und wird daher aktuell 
informell als Sportfläche genutzt. 
 
Die gesamte Fläche, auch in der näheren Umgebung, ist zudem mit der Umgrenzung von 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB (Ziffer I. 12.1) dargestellt.  
 
Die südlich und westlich liegenden Flächen für die Landwirtschaft (Ökologisch wertvolles 
Grünland, Ziffer I. 10.2) werden nicht tangiert. 
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht, muss der Flächennutzungsplan 
für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des Kleinspielfeldes zu gewährleisten. 
 
Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs -
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zur 
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht. 
 
 
Dezernat II    Dezernat III 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   Michael Kolmer 
Bürgermeisterin   Stadtrat

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4265 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 52 BA 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0389 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
483 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 21.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) ist für den 
Teilbereich des Kleinspielfelds in Arheilgen (Übersichtsplan siehe Begründungsseite) zu ändern 
(21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen –). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.12.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0389 vom 21.11.2022: 
 
Der Sportverein „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ („SGA“) verfügt im Bereich des Fußballs 
über 29 Jugendmannschaften und 4 Mannschaften im Erwachsenenbereich. Für diese Fußball -
Mannschaften stehen derzeit zwei Großspielfelder und ein Kleinspielfeld zur Verfüg ung. Um 
neue Mitglieder im Fußball aufnehmen zu können, benötigt die „SGA“ weitere Kapazitäten. Der 
Sportverein „SGA“ beabsichtigt daher, ein „9er“ Kleinspielfeld neu zu schaffen.  
 
Da im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ein Vorhaben nur zulässig 
ist, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) diesem nicht entgegenstehen 
(sogenannte „öffentliche Belange“), soll der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, um 
dem ansässigen Sportverein „SGA“ den notwendigen Entwicklungsspielraum zu geben.  
 
Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung besitzt insgesamt eine Fläche von 
ca. 0,43 ha und umfasst einen Teil des Flurstücks Gemarkung Arheilgen, Flur 4, Flurstück Nr. 
4/12.

- 5 - 
Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs der 21. Flächennutzungsplanänderung im Stadtgebiet 
 
Abb. 2: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der  
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – (ohne Maßstab) 
 
 
 
 
Abb. 3: Auszug aus der Legende zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der 
Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – als 
Brachfläche / Gehölzfläche (Ziffer I. 13.1 / Fläche ohne wirtschaftliche Nutzung) dar gestellt. 
Diese Fläche weist jedoch keine Baum- oder Strauchpflanzungen auf und wird daher aktuell 
informell als Sportfläche genutzt. 
 
Die gesamte Fläche, auch in der näheren Umgebung, ist zudem mit der Umgrenzung von 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft und zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB (Ziffer I. 12.1) dargestellt.  
 
Die südlich und westlich liegenden Flächen für die Landwirtschaft (Ökologisch wertvolles 
Grünland, Ziffer I. 10.2) werden nicht tangiert. 
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht, muss der Flächennutzungsplan 
für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des Kleinspielfeldes zu gewährleisten. 
 
Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs -
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. 
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zur 
21. Änderung des Flächennutzungsplans – Kleinspielfeld Arheilgen – im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht. 
 
 
Dezernat II    Dezernat III 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   Michael Kolmer 
Bürgermeisterin   Stadtrat

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270 Zeichen

Punkt 12: 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Kleinspielfeld Arheilgen - 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0389) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 483
TOP 12
TOP 14
TOP 13

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0389
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.11.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00