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V/0165/2019

Thomas-Morus-Schule

Vorlagen 27.02.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2019, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1631 Zeichen

Anlage A zur V/0165/2019 
Kurzüberblick 
Thomas-Morus-Schule 
Erweiterung der Grundschule zur vollen 4-Zügigkeit und Ergänzung der Bestandssporthalle um 
eine weitere Einfachsporthalle  
Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes 
Benennung des Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit an-
schließendem VgV-Verfahren 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa  
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen 4-Zügigkeit, so-
wie die Errichtung einer weiteren Einfachsporthalle“ angestrebt. Der Architektenwettbewerb ist 
der erste Schritt zur Planung. Die Errichtung soll in den Jahren 2020ff. erfolgen.  
Der Architektenwettbewerb wird gem. Ratsbeschluss vom 12.12.2018 zur Vorlage V/0705/2018/2 
durchgeführt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des 
Preisgerichtes und der Terminübersicht.

Beschlussvorlage

9167 Zeichen

V/0165/2019 
V/0165/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Thomas-Morus-Schule 
Erweiterung der Grundschule zur vollen 4-Zügigkeit und Ergänzung der Bestandssporthalle um 
eine weitere Einfachsporthalle 
Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   14.03.2019 Sportausschuss Vorberatung 
   19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.03.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur 4-
Zügigkeit und Ergänzung der Bestandssporthalle um eine weitere Einfachsporthalle  wird ein 
nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planun gswettbewerbe) 
durchgeführt. 
 
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
- Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
- Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) 
- Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
- Einbindung in den Freiraum / Schulhof 
- Wirtschaftlichkeit 
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, 
Realisierbarkeit 
- Nachhaltigkeit 
 
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
01.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Carl 
Telefon: 492-2458 
Carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0165/2019 
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
 Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens 
der VgV zum April 2016, wie folgt zusammen: 
 
 stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 Ursula Pasch, Bielefeld 
 Roland Bondzio, Münster 
 Holger Rübsamen, Bochum 
 Barbara Pampe, Montagstiftung Bonn 
 Arno Meyer, Lüdinghausen 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhaltigkeit  
 
nicht stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 Peter Engländer, Münster 
 Marie Hilger, Münster 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: 
 Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung 
 Michael Willnath, Leiter des Sportamtes  
 Georg Mümken, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie  
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 
Sachverständige Berater/in  
 Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Stadt Münster 
 Martina Wenger, Schulleiterin Thomas-Morus-Schule 
 Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Vorprüfung 
 Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement Stadt Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Anne Confer, Amt für Schule und Weiterbildung  
 Drees & Huesmann Planer, Bielefeld  
 Bernd Zerbe, Sportamt 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Archi tektenleistungen entspr e-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden.

- 3 - 
V/0165/2019 
4. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende 
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren 
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 122.000 € entstehen.  
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist im Haushaltsplan 2019 veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.
-jahr 
Betrag 
€ 
HH-Ansatz 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
4910 Erweiterung  
Thomas-Morus-Schule 
   
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2019 122.000 400.000 
   VE  (100.000) 
   2020  800.000 
   2021  5.000.000 
   2022  4.900.000 
   2023  2.650.000 
Summe aller Auszahlungen 122.000 13.750.000 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 der 
baulichen Erweiterung der Thomas -Morus-Schule zur 4 -Zügigkeit gem. Musterraumprogramm zuge-
stimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VgV-Verfahren mit 
vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. 
 
Die Thomas-Morus-Schule verfügt derzeit nicht über ausreichend Unterrichtsräume fü r eine Vierz ü-
gigkeit. Ein Defizit im Raumprogramm ergibt sich darüber hinaus im Bereich der Mittagsverpflegung 
und der OGS, ebenso fehlen Verwaltungsräume sowie eine zweite Halleneinheit für den Schulsport. 
Die Flächen auf dem Grundstück lassen eine entsprechende Erweiterung des Schulstandortes zu. 
 
Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb 
 
Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s-
wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt 
Münster eine Auswahl alternativer Lösungsmöglichkeiten, aus denen durch das Bewertungsgremium 
die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl 
die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 
15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 5 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eing e-
laden (siehe nichtöffentliche Vorlag e V/ 0166/2019). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelege n-
heit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse 
neben der EU -Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 10 Arch i-
tekturbüros durch Losverfahren bestimmt.

- 4 - 
V/0165/2019 
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und 
der Verwaltung zusammen. Es werden in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorpl a-
nungskonzepten Arbeiten prämiert, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) tei l-
nehmen. 
 
Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine 
Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter 
unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss d ie Mehrheit der Preisrichter über 
dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer.  
Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmb e-
rechtigtes Gremium von 9 Personen. 
 
Zu 4.: VgV-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 221.000 €) g e-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. 
Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungslei stungen in dem vo r-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des 
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten 
Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. 
 
Abschließend wird das Ergebnis des VgV -Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses 
den politischen Gremien vorgelegt. 
 
Zu 5.: Terminübersicht 
 
08.04.2019 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
09.05.2019 Bewerbungsschluss 
14.05.2019 Auslosung der Teilnehmer 
27.05.2019  Versand der Auslobungsunterlagen 
28.06.2019 14.30 Uhr Einführungskolloquium  
24.09.2019 Abgabe der Planunterlagen  
08.10.2019 Abgabe Einsatzmodell 
15.11.2019  Sitzung des Preisgerichts  
I.Q. 2020 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) 
 
Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens 
 
Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs entstehen Kosten in Höhe 
von insgesamt ca. 122.000,00 €. 
 
Durch die teilweise interne Durc hführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienm a-
nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 1 0.000 €  eingespart. Weitere ca. 
8.500 € werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart. 
 
I. V. Anlagen: 
gez. Anlage A 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2019 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0165/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37