V/1119/2018
Neuausrichtung der zukünftigen Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/1119/2018 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird über die Neuausrichtung der zukünftigen Geschäftsführung der Stadtwer- ke Münster GmbH beschlossen. Darüber hinaus wird der HFA sowie der Rat darüber informiert, wie das weitere Verfahren bei der Neubesetzung der Geschäftsführungspositionen erfolgen wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage verfolgt das Ziel, das Verfahren zur Neubesetzung der Geschäftsführung der Stadt- werke Münster umsetzbar zu machen. Vor der Suche geeigneter Personen für die Geschäfts- führung bei den Stadtwerken Münster wird der Beschluss über eine Neuausrichtung der zukünfti- gen Geschäftsführungsstruktur getroffen. Auf dieser Grundlage wird dann die Personensuche erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: Keine Haushaltsauswirkung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pekuniäre Auswirkungen der Vorlage werden vollständig durch die Stadtwerke Münster getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Frage der Frauenförderung im Bewerbungsprozess wurde durch den Aufsichtsrat bereits an- gesprochen und wird durch das beauftragte Personalberatungsunternehmen beachtet.
Beschlussvorlage
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V/1119/2018 V/1119/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neuausrichtung der zukünftigen Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Stadtwerke Münster GmbH wird auch künftig von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung geführt. Die Ressortaufteilung soll in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung ger e- gelt werden, in der die Ressorts Energie/Wasser und Verkehr definiert werden. Eine Person soll die Sprecherrolle bzw. den Vorsitz der Geschäftsführung übernehmen (Variante A der Anlage). 2. Die Gesellschafterin Stadt Münster soll eine Findungskommission zur Vorauswahl und E nt- scheidungsvorbereitung einsetzen, die sich aus Vertretern des Aufsichtsrats, der Fraktionen, der Verwaltung und der Arbeitnehmervertreter im AR zusammensetzt. Diese Findungsko m- mission soll aus 13 Mitgliedern bestehen. 3. Die Auswahlentscheidung für die neue Geschäftsführung soll in der AR -Sitzung am 19.03.2019 empfohlen und im Rat am 03.04.2019 entschieden werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Aufwendungen sind von der Stadtwerke Münster GmbH zu tragen. Der städtische Haushalt ist nicht betroffen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 05.12.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/1119/2018 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (k) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der G e- sellschafterversammlung “Angelegenheiten der Geschäftsführung auf Antrag der der Geschäftsfü h- rung oder des Aufsichtsrates“. Die beauftragte Personalberatung LAB Company GmbH, Düsseldorf, hat bei der Erstellung der vo r- liegenden Zuständigkeitsstruktur berücksichtigt, dass in der Geschäftsführung zukünft ig eine klare finale Entscheidungsfindung möglich sein muss und dass für beide Mitglieder der Geschäftsführung eine eindeutige Ressortzuweisung besteht. Die Struktur und die Ressortverteilung in der Geschäft s- führung sollten so ausgelegt sein, dass sie die bisherigen Probleme mindern. Insofern wurde die Aufteilung in die beiden Zuständigkeitsbereiche „Energie/Wasser“ und „Verkehr“ und die Zuordnung der Sprecherrolle bzw. der Funktion des Vorsitzes in der Geschäftsführung für das an Anzahl der Beschäftigten stärkere und ergebnisrelevantere Ressort vorgeschlagen. In di e- sem Zusammenhang ist die Struktur der neuen großen Netzgesellschaft dem Geschäftsbereich Energie zugeordnet worden. Nach Einschätzung von LAB Company existiert für beide abgegrenzten Kompetenzprofile ein gutes Potential an Kandidatinnen und Kandidaten. Darüber hinaus wird mit der Einrichtung des Ressorts „Verkehr“ ein wesentliches Thema für die Versorgung der Stadt bereits auf der Geschäftsführung s- ebene der Stadtwerke Münster adressiert. Nach entsprechender Beratung hat der Aufsichtsrat am 06.11.2018 einstimmig vorgenannte B e- schlusspunkte der Gesellschafterversammlung empfohlen. Unter Abwägung von Kontroll - und Compliance-Aspekten empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterin an der bisherigen Regelung mit zwei Mitgliedern der Geschäftsführung festzuhalten, damit eine gegenseitige erste Kontrolle durch die Verteilung von Verantwortlichkeiten bereits auf der Geschäftsführungsebene entsteht. Eine derartige Lösung wird durch LAB Company als marktüblich und empfehlenswert angesehen. Die Struktur- und Ressortverteilung mit den Vor - und Nachteilen ist in der Anlage 1 dargestellt. Die neue Struktur der Geschäftsführung wird in der Neufassung der Geschäftsordnung für die G e- schäftsführung (GOGF) ihren Niederschlag finden. Diese GOGF ist im Aufsichtsrat am 04.12.2018 einstimmig beschlossen worden. In gleicher Sitzung wurde dazu die Findungskommission benannt mit fünf Vertretern des Personal- ausschusses des Aufsichtsrates, zwei weiteren Belegsch aftsmitgliedern, den Fraktionsspitzen der im Aufsichtsrat vertretenden Fraktionen und von der Verwaltungsspitze dem Personaldezernent. Auf der Grundlage vorgenannter Beschlüsse soll die Firma LAB Company GmbH die Personalsuche starten mit dem Ziel, nach V orauswahl in der Findungskommission am 19.03.2019 im Aufsichtsrat und am 03.04.2019 im Rat die Beschlüsse zu fassen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Anlage 1 Auszug aus der Präsentation der LAB Company GmbH
Anlage_1_zur_Vorlage_V_1119_2018
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1119/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37