Mandari Insight

V/1119/2018

Neuausrichtung der zukünftigen Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 05.12.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 41

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_zur_Vorlage_V_1119_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1680 Zeichen

Anlage A zur V/1119/2018 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird über die Neuausrichtung der zukünftigen Geschäftsführung der Stadtwer-
ke Münster GmbH beschlossen. Darüber hinaus wird der HFA sowie der Rat darüber informiert, 
wie das weitere Verfahren bei der Neubesetzung der Geschäftsführungspositionen erfolgen wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, das Verfahren zur Neubesetzung der Geschäftsführung der Stadt-
werke Münster umsetzbar zu machen. Vor der Suche geeigneter Personen für die Geschäfts-
führung bei den Stadtwerken Münster wird der Beschluss über eine Neuausrichtung der zukünfti-
gen Geschäftsführungsstruktur getroffen. Auf dieser Grundlage wird dann die Personensuche 
erfolgen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  Keine Haushaltsauswirkung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Pekuniäre Auswirkungen der Vorlage werden vollständig durch die Stadtwerke Münster getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Frage der Frauenförderung im Bewerbungsprozess wurde durch den Aufsichtsrat bereits an-
gesprochen und wird durch das beauftragte Personalberatungsunternehmen beachtet.

Beschlussvorlage

4726 Zeichen

V/1119/2018 
V/1119/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neuausrichtung der zukünftigen Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Die Stadtwerke Münster GmbH wird auch künftig von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung 
geführt. Die Ressortaufteilung soll in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung ger e-
gelt werden, in der die Ressorts Energie/Wasser und Verkehr definiert werden. Eine Person 
soll die Sprecherrolle bzw. den Vorsitz der Geschäftsführung übernehmen (Variante A der 
Anlage). 
2. Die Gesellschafterin Stadt Münster soll eine Findungskommission zur Vorauswahl und E nt-
scheidungsvorbereitung einsetzen, die sich aus Vertretern des Aufsichtsrats, der Fraktionen, 
der Verwaltung und der Arbeitnehmervertreter im AR zusammensetzt. Diese Findungsko m-
mission soll aus 13 Mitgliedern bestehen. 
3. Die Auswahlentscheidung für die neue  Geschäftsführung soll in der AR -Sitzung am 
19.03.2019 empfohlen und im Rat am 03.04.2019 entschieden werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die notwendigen Aufwendungen sind von der Stadtwerke Münster GmbH zu tragen. Der städtische 
Haushalt ist nicht betroffen. 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
05.12.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1119/2018 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (k) des 
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der G e-
sellschafterversammlung “Angelegenheiten der Geschäftsführung auf Antrag der der Geschäftsfü h-
rung oder des Aufsichtsrates“. 
 
Die beauftragte Personalberatung LAB Company GmbH, Düsseldorf, hat bei der Erstellung der vo r-
liegenden Zuständigkeitsstruktur berücksichtigt, dass in der Geschäftsführung zukünft ig eine klare 
finale Entscheidungsfindung möglich sein muss und dass für beide Mitglieder der Geschäftsführung 
eine eindeutige Ressortzuweisung besteht. Die Struktur und die Ressortverteilung in der Geschäft s-
führung sollten so ausgelegt sein, dass sie die bisherigen Probleme mindern. 
 
Insofern wurde die Aufteilung in die beiden Zuständigkeitsbereiche „Energie/Wasser“ und „Verkehr“ 
und die Zuordnung der Sprecherrolle bzw. der Funktion des Vorsitzes in der Geschäftsführung für 
das an Anzahl der Beschäftigten stärkere und ergebnisrelevantere Ressort vorgeschlagen. In di e-
sem Zusammenhang ist die Struktur der neuen großen Netzgesellschaft dem Geschäftsbereich 
Energie zugeordnet worden.  
 
Nach Einschätzung von LAB Company existiert für beide abgegrenzten Kompetenzprofile ein gutes 
Potential an Kandidatinnen und Kandidaten. Darüber hinaus wird mit der Einrichtung des Ressorts 
„Verkehr“ ein wesentliches Thema für die Versorgung der Stadt bereits auf der Geschäftsführung s-
ebene der Stadtwerke Münster adressiert.  
 
Nach entsprechender Beratung hat der Aufsichtsrat am 06.11.2018 einstimmig vorgenannte B e-
schlusspunkte der Gesellschafterversammlung empfohlen. Unter Abwägung von Kontroll - und 
Compliance-Aspekten empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterin an der  bisherigen Regelung 
mit zwei Mitgliedern der Geschäftsführung festzuhalten, damit eine gegenseitige erste Kontrolle 
durch die Verteilung von Verantwortlichkeiten bereits auf der Geschäftsführungsebene entsteht. 
Eine derartige Lösung wird durch LAB Company  als marktüblich und empfehlenswert angesehen. 
Die Struktur- und Ressortverteilung mit den Vor - und Nachteilen ist in der Anlage 1 dargestellt. Die 
neue Struktur der Geschäftsführung wird in der Neufassung der Geschäftsordnung für die G e-
schäftsführung (GOGF) ihren Niederschlag finden. Diese GOGF ist im Aufsichtsrat am 04.12.2018 
einstimmig beschlossen worden.  
 
In gleicher Sitzung wurde dazu die Findungskommission benannt mit fünf Vertretern des Personal-
ausschusses des Aufsichtsrates, zwei weiteren Belegsch aftsmitgliedern, den Fraktionsspitzen der 
im Aufsichtsrat vertretenden Fraktionen und von der Verwaltungsspitze dem Personaldezernent. 
 
Auf der Grundlage vorgenannter Beschlüsse soll die Firma LAB Company GmbH die Personalsuche 
starten mit dem Ziel, nach V orauswahl in der Findungskommission am 19.03.2019 im Aufsichtsrat 
und am 03.04.2019 im Rat die Beschlüsse zu fassen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Anlage 1 Auszug aus der Präsentation der LAB Company GmbH

Anlage_1_zur_Vorlage_V_1119_2018

1383 Zeichen

 #	%		
	
 
7

	






.
	,2
$
+

	
""



2
*5

#
"
(


,
!


2
",9,
#
.$
8,
	 	
4*
$5

:

5


5
	
;!<,
3

;
Anlage 1 zur Vorlage V/1119/2018

 #	%		
	
 
	



7
 

  8.
2
$5, 
	 
 .
 



 
 8"8
$
5 
 3
""8
$2,"

 

="
>$
8

 
 3
 
%2,"

'."
 

<5<"	(	

 
"

$
0!


=
)1 
 2
$
"

 "5
 

 
 	

<

"2
$

  * 


.
$ 
 8<
."

,2 
$
%"8
$'	(

Beratungsverlauf (2)

12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1119/2018
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37