Antrag der Fraktion Die GRÜNEN: Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung am 15.12.2017
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0135/2018 vom 24.01.2018
Stand: Am 30.01.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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2018 01 30 Vorlagenverlangen Bezirkliche Ordnungsdienst
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Fraktion in der Bezirksvertretung 7 51143 Köln - Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 Tel: 0221 221 97 309 Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln Herrn Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Porz, 09.01.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Thema: Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung am 15.12.2017 9.2.6 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 2763/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Ausschuss für Verwaltung und Recht zu beschlie0en; Die Rechte der Bezirksvertretung nach §37 Absatz 5 wurden durch die pure M itteilung ohne die Mög- lichkeit einer Beschlussfassung unbotsam eingeschränkt. Die Verwaltung soll die Mitteilung „2763/2017 Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ als Beschlussvorlage im Rahmen des Anhörungsrecht der Bez irksvertretungen erneut in die Bezirk s- vertretungen bringen. Bis dies nicht geschehen ist das Verfahren anzuhalten. Begründung: Durch die Mitteilung der Verwaltung ohne Beschlussmöglichkeit der Bezirksvertretung sind die Ge- setzlichen Rechte der Bezirksvertretung missachtet worden. §37 Gemeindeordnung NRW Absatz (5) Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hö- ren. ……..Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vor- schläge und Anregungen machen. Insbesondere kann sie Vorschläge für vom Rat für den Stadtbezirk zu wählende oder zu bestellende ehrenamtlich tätige Personen unterbreiten. Bei Beratungen des Ra- tes oder eines Ausschusses über Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung einer Bezirksvertretung zurückgehen, haben der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter das Recht, dazu in der Sitzung gehört zu werden. (Dieter Redlin) (Regina Pischke) Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf
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