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2022/0217

1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 12.07.2022

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2022/0217

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4235 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt

HESSEN

Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt

UnserZeichen:  RPDA - Dez. I 16-33 f 03/7-2018/7
Magistrat der Dokument-Nr.: 20221866929
Wissenschaftsstadt Darmstadt Ihr Zeichen: ohne

P Ihr Bericht vom: 29. Juni 2022
Luisenplatz 5 Ihr Ansprechpartner: Jörg Nehrbaß

64283 Darmstadt " Zimmernummer: 2.37
Telefon / Fax: 06151 12 5309 / 06151 12 4610
E-Mail: joerg.nehrbass@rpda.hessen.de
Datum: 11. Juli 2022

Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
$8 135 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der
Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022;

Die erste Nachtragssatzung des städtischen Haushalts für 2022 wurde am 28. Juni 2022
beschlossen und mit Bericht vom 29. Juni 2022 am selben Tag zur Genehmigung vorge-
legt.

Die Haushaltsgenehmigung für die ursprüngliche Haushaltssatzung 2022 wurde am
5. Mai 2022 erteilt. Da für die neu geschaffene Position einer zusätzlichen Stadträtin bzw.
eines zusätzlichen Stadtrates eine vierte Stelle der Besoldungsgruppe B 5 ausgewiesen
werden musste, war der Stellenplan neu zu beschließen und nach $ 98 Abs. 2 Nr. 5 HGO
eine Nachtragssatzung zu erlassen.

l.
Genehmigung zur ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Hiermit genehmige ich gemäß $ 97a HGO
1. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den städtischen

Finanzhaushalt im ersten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2022 nach
8 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;

Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2

64283 Darmstadt Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 64283 Darmstadt

Internet: Telefon: 06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:

www.rp-darmstadt.hessen.de Telefax: 06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz “2-

a2.

2. den Gesamtbetrag der in 8 2 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von

163.121.716 €

(i. W.: „einhundertdreiundsechzig Millionen einhunderteinundzwanzigtausendsiebenhundertsechzehn Euro‘),

der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß $ 103
Abs. 2 HGO;

3. den Gesamtbetrag der in $ 3 der vorgenannten ersten Nachtragssatzung vorgese-
henen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

55.860.000 €
(i. W.: „fünfundfünfzig Millionen achthundertsechzigtausend Euro‘),

der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß $ 102
Abs. 4 HGO;

4. den in $ 4 der vorgenannten ersten Nachtragssatzung festgesetzten Höchstbetrag
der Liquiditätskredite in Höhe von

165.000.000 €

(i. W.: „einhundertfünfundsechzig Millionen Euro"),

der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß $ 105
Abs. 2HGO.

ll.
Feststellungen zur Haushaltslage

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist auch nach den
Daten zum ersten Nachtragshaushalt 2022 weiterhin als angespannt einzustufen.

Durch die in 2022 zunächst noch geringfügige Ausweitung der Personalkosten für eine
zusätzliche B 5-Stelle und deren aktuell für die Zukunft noch dargestellte Finanzierung
bleibt meine Bewertung gegenüber der bisherigen Einschätzung unverändert.

Bezüglich der städtischen Haushaltssituation verweise ich — auch zur Vermeidung von
Wiederholungen — auf meine unverändert gültigen haushaltswirtschaftlichen Feststellun-
gen und Anmerkungen in der Genehmigung vom 5. Mai 2022, Az.: w. o., zum ursprüng-
lichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2022.

IH.
Öffentliche Bekanntmachung

Um weitere Veranlassung gemäß 88 97 Abs. 4 und 98 Abs. 4 HGO wird gebeten. Hierbei
halte ich eine Veröffentlichung des Genehmigungstextes unter Gliederungsziffer I. zu den
genehmigungspflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2022 der Stadt Darm-
stadt für ausreichend. j

IV.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung

Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß $ 50 Abs. 3 HGO in ge-
eigneter Weise bekanntzugeben.

- V.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben
werden beim:
Verwaltungsgericht Darmstadt
Julius-Reiber-Straße 37
64293 Darmstadt

Kr
Lindscheid
Regierungspräsidentin

2022/0217

1957 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.07.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0217 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022; 
Genehmigung der Aufsichtsbehörde  
 
Vorlage vom: 12.07.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11. Juli 2022 zum 
Nachtragshaushalt 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Anlagen: 20220711 Haushaltsgenehmigung 1NT2022  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.07.2022 
 
Mit Verfügung vom 11. Juli 2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als 
Aufsichtsbehörde den Nachtragshaushalt 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt genehmigt. 
 
Die Kommunalaufsicht sieht die städtische Haushaltssituation und die finanzielle 
Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch nach dem ersten 
Nachtragshaushalt 2022 weiterhin als angespannt an und bleibt gegenüber der 
Haushaltsgenehmigung 2022 vom 5. Mai 2022 (siehe auch MV 2022/0140) unverändert bei 
der bisherigen Einschätzung und Bewertung der Lage. 
 
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnis beigefügt. 
 
 
 
Darmstadt, 12. Juli 2022 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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209 Zeichen

Punkt 6: 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 
2022; Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 (V-Nr. 2022/0217) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (1)

TOP 6

Orte (2)

  • Luisenplatz 5
  • Julius-Reiber-Straße 37

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0217
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.07.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00