2022/0217
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung der Aufsichtsbehörde
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
4235 Zeichen
Regierungspräsidium Darmstadt HESSEN Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt UnserZeichen: RPDA - Dez. I 16-33 f 03/7-2018/7 Magistrat der Dokument-Nr.: 20221866929 Wissenschaftsstadt Darmstadt Ihr Zeichen: ohne P Ihr Bericht vom: 29. Juni 2022 Luisenplatz 5 Ihr Ansprechpartner: Jörg Nehrbaß 64283 Darmstadt " Zimmernummer: 2.37 Telefon / Fax: 06151 12 5309 / 06151 12 4610 E-Mail: joerg.nehrbass@rpda.hessen.de Datum: 11. Juli 2022 Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach $8 135 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022; Die erste Nachtragssatzung des städtischen Haushalts für 2022 wurde am 28. Juni 2022 beschlossen und mit Bericht vom 29. Juni 2022 am selben Tag zur Genehmigung vorge- legt. Die Haushaltsgenehmigung für die ursprüngliche Haushaltssatzung 2022 wurde am 5. Mai 2022 erteilt. Da für die neu geschaffene Position einer zusätzlichen Stadträtin bzw. eines zusätzlichen Stadtrates eine vierte Stelle der Besoldungsgruppe B 5 ausgewiesen werden musste, war der Stellenplan neu zu beschließen und nach $ 98 Abs. 2 Nr. 5 HGO eine Nachtragssatzung zu erlassen. l. Genehmigung zur ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 Hiermit genehmige ich gemäß $ 97a HGO 1. die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs für den städtischen Finanzhaushalt im ersten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2022 nach 8 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO; Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, Kollegiengebäude Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 64283 Darmstadt Internet: Telefon: 06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefax: 06151 12 6347 (allgemein) Haltestelle Luisenplatz “2- a2. 2. den Gesamtbetrag der in 8 2 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kredite in Höhe von 163.121.716 € (i. W.: „einhundertdreiundsechzig Millionen einhunderteinundzwanzigtausendsiebenhundertsechzehn Euro‘), der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß $ 103 Abs. 2 HGO; 3. den Gesamtbetrag der in $ 3 der vorgenannten ersten Nachtragssatzung vorgese- henen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 55.860.000 € (i. W.: „fünfundfünfzig Millionen achthundertsechzigtausend Euro‘), der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß $ 102 Abs. 4 HGO; 4. den in $ 4 der vorgenannten ersten Nachtragssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 165.000.000 € (i. W.: „einhundertfünfundsechzig Millionen Euro"), der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß $ 105 Abs. 2HGO. ll. Feststellungen zur Haushaltslage Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist auch nach den Daten zum ersten Nachtragshaushalt 2022 weiterhin als angespannt einzustufen. Durch die in 2022 zunächst noch geringfügige Ausweitung der Personalkosten für eine zusätzliche B 5-Stelle und deren aktuell für die Zukunft noch dargestellte Finanzierung bleibt meine Bewertung gegenüber der bisherigen Einschätzung unverändert. Bezüglich der städtischen Haushaltssituation verweise ich — auch zur Vermeidung von Wiederholungen — auf meine unverändert gültigen haushaltswirtschaftlichen Feststellun- gen und Anmerkungen in der Genehmigung vom 5. Mai 2022, Az.: w. o., zum ursprüng- lichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2022. IH. Öffentliche Bekanntmachung Um weitere Veranlassung gemäß 88 97 Abs. 4 und 98 Abs. 4 HGO wird gebeten. Hierbei halte ich eine Veröffentlichung des Genehmigungstextes unter Gliederungsziffer I. zu den genehmigungspflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2022 der Stadt Darm- stadt für ausreichend. j IV. Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß $ 50 Abs. 3 HGO in ge- eigneter Weise bekanntzugeben. - V. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden beim: Verwaltungsgericht Darmstadt Julius-Reiber-Straße 37 64293 Darmstadt Kr Lindscheid Regierungspräsidentin
2022/0217
1957 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.07.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0217
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022;
Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 12.07.2022
Beschlussvorschlag :
Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11. Juli 2022 zum
Nachtragshaushalt 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen.
Anlagen: 20220711 Haushaltsgenehmigung 1NT2022
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.07.2022
Mit Verfügung vom 11. Juli 2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als
Aufsichtsbehörde den Nachtragshaushalt 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt genehmigt.
Die Kommunalaufsicht sieht die städtische Haushaltssituation und die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch nach dem ersten
Nachtragshaushalt 2022 weiterhin als angespannt an und bleibt gegenüber der
Haushaltsgenehmigung 2022 vom 5. Mai 2022 (siehe auch MV 2022/0140) unverändert bei
der bisherigen Einschätzung und Bewertung der Lage.
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnis beigefügt.
Darmstadt, 12. Juli 2022
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
209 Zeichen
Punkt 6: 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung der Aufsichtsbehörde (V-Nr. 2022/0217) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Luisenplatz 5
- Julius-Reiber-Straße 37
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0217
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.07.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00