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Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

Beschlussvorlage 10/0315 vom 14.06.2010

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 11, beschließend.

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