0221/2017
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zum Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud"(AN/0039/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6307 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4510 Vorlagen-Nummer 0221/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 19.01.2017 Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 31.01.2017 Unterausschuss Kulturbauten 16.03.2017 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zum Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud"(AN/0039/2017) Zur Sondersitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017 stellte die SPD -Fraktion folgende schriftl i- che Fragen: 1. Mit der Entscheidung der Vergabekammer gegen das von der Verwaltung gewählte Verfahren ist deutlich geworden, dass es offensichtlich unterschiedliche Einschät zungen zu den rechtlichen Möglichkeiten gibt. War die rechtliche Angreifbarkeit des städtischen Verfahrens im Vorfeld e r- kennbar? Was bringt die Stadtverwaltung zu der Überzeugung, dass sie mit der Trennung von Architekten- und Investorenwettbewerb rechtlich richtig entschieden hat? Inwieweit hat die Stad t- verwaltung vor allem die Frage der (Ent -)Koppelung von Architekten - und Investorenwettbewerb rechtlich geprüft und hat sie dafür auch die Einschätzung eines externen Sachverstands eing e- holt? Wenn ja, hat di eser auf mögliche rechtliche Risiken hingewiesen und gibt es einen „Plan B“? 2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Chancen einer Revision vor dem Oberlandesgericht? Aus welchen Beweggründen hat sich die Stadt Köln dafür entschieden, Rechtsmittel einzulege n? Auf welche Expertise stützt sich die Stadtverwaltung bei dieser Entscheidung? 3. Die Stadt Köln hat sich 2014 auf Basis des Architektenwettbewerbs auf das Modell des Archite k- turbüros Christ & Gantenbein (Basel) festgelegt. Lässt sich die Realisierung dies es Entwurfes nach Auffassung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der von der Vergabekammer g e- rügten Mängel weiterhin im Rahmen eines Investorenmodells erreichen? Wie sähe ein alternat i- ves Realisierungsmodell aus, um die Umsetzung des Architektenentw urfes möglichst zeitnah an- gehen zu können? Welche finanziellen Konsequenzen wären damit für die Stadt verbunden? Wie schätzt die Stadtverwaltung den weiteren Verfahrensablauf und die Zeitplanung ein? Wie will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt? 4. Wie hat die Stadtverwaltung die Problematik mit Gérard J. Corboud besprochen? Steht die Obe r- bürgermeisterin diesbezüglich in persönlichem Austausch mit Herrn Corboud? Welche Perspekt i- ven hat sie ihm gegenüber aufgezeigt? Wie hat Herr Corboud die neuen Entwicklungen aufg e- nommen? 2 Stellungnahme der Verwaltung Zu 1.: Die in 2012 getroffene Entscheidung, den Architektenwettbewerb der Vergabe des Projekts an einen Investor zeitlich vorzuschalten, basierte auf folgenden Erwägungen: „Inwieweit ein Investorenauswahlverfahren zeitgleich mit dem Architektenwettbewerb durchgeführt werden kann, hängt von den Eignungskriterien des Teilnehmerwettbewerbs ab. Stünden diese zum jetzigen Zeitpunkt unabhängig vom später zu realisiere nden Architektenentwurf fest, wäre die parall e- le Durchführung von Investorenauswahlverfahren und Architektenwettbewerb denkbar. Das führt a l- lerdings dazu, dass später in Abhängigkeit vom Architektenentwurf entstehende Anforderungen nicht mehr zur Auswahl der Teilnehmer am Investorenauswahlverfahren berücksichtigt werden können. Ein paralleles Anstoßen von Investorenauswahlverfahren und Architektenwettbewerb ist nur sinnvoll, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für einen später mit einem Investor zu schließenden Vertrag weitestgehend feststehen. Dieses kann hier nicht gewährleistet werden.“ (vgl. Schreiben der Stadt an den Stifterrat vom 8.3.2012). In der Umsetzung ist man in Abstimmung mit externen Rechtsberatern zu der Bewertung gelang t, dass auf der Grundlage der dazu veröffentlichten Entscheidungen der Obergerichte, des Bundesg e- richtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie der dazu vorliegenden rechtswissenschaftlichen Literatur das konkrete Modell rechtssicher ist, insbesondere ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot nicht vorliegt. Zu 2.: Wie im Hauptausschuss am 9.1.2017 angekündigt, wurde gegen die Entscheidung der Vergabeka m- mer fristwahrend sofortige Beschwerde eingelegt. Die Erfolgsaussichten des Beschwerdeverfahrens vor dem Vergabesenat des OLG Düsseldorf werden nach Abstimmung mit dem externen Rechtsber a- ter als überwiegend gut beurteilt. Das Koppelungsverbot hat nach seiner gesetzgeberischen Begründung die Intention, (1.) den freien Grundstücksverkehr nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass erfahrungsgemäß Architekten oftmals Grundstücke „an der Hand“ haben und nur an denjenigen verkauft wird, der auch bereit ist, diesen einen Architekten zu beauftragen sowie (2.) den Wettbewerb unter Architekten zu fördern. Beide G e- setzeszwecke werden vorliegend offensichtlich nicht tangiert. Der Wettbewerb zwischen Architekten ist gerade durch den europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb gefördert. Auch ist es nicht so, dass der Sieger des Architektenwettbewerbs das städtische Grundstück, das jetzt bebaut werden soll, „an der Hand“ hätte, auch nicht mittelbar. Zudem besteht mit Blick auf zukünftige Projekte ein Interesse der Stadt daran, durch eine oberg e- richtliche Entscheidung feststellen zu lassen, dass das gewählte Konzept n icht gegen Vergaberecht verstößt. Denn die Durchführung von Architektenwettbewerben in Eigenregie mit der Option einer späteren Realisierung mithilfe eines Investors ist eine auch künftig in Betracht zu ziehende Variante. 3 Zu 3.: Um die Zeit des Beschwerd everfahrens nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, wird derzeit in A b- stimmung mit dem externen Rechtsberater geprüft, ob von der bisherigen rechtlichen Konstruktion abweichende Alternativen eine schnellere Realisierung des Siegerentwurfs von Christ & Gant enbein ermöglichen können. Zu 4.: Frau Oberbürgermeisterin Reker steht im engen Austausch mit dem Sammlerehepaar Corboud. Sie hat die Eheleute persönlich über die jüngsten Entwicklungen informiert und wird dies auch zukünftig persönlich tun.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0221/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27