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2501/2020

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek"

Beschlussvorlage Ausschuss 24.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 09.03.2021, TOP 4.2

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501-2020 Bürgereingabe Ankaufsetat der artothek

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Anlage 3 -Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Ausschuss Anregungen und Beschwerden

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 - Beschlussvorschlag KUK

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501-2020 Bürgereingabe Ankaufsetat der artothek

1435 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501/2020 
 
Bürgereingabe per E-Mail vom 29. Juli 2020 nach § 24 GO –  
„Ankaufsetat der Artothek“ 
 
Sehr geehrte Damen und Herren. 
 
Hiermit möchte ich anregen, dass der Ankaufsétat der Artothek in Köln aufgestockt wird.  
 
Auch auf Grund der Coronapandemie, wäre es meiner Meinung nach Sinnvoll, für die bereits 
bestehende wunderbare Sammlung kleiner Arbeiten der Artothek weitere Kunstwerke von 
Kölner Künstlern anzukaufen. Damit würde man nicht nur die Städtische (!) Sammlung 
erweitern, sondern auch Kölner Künstler wirtschaftlich stärken! 
 
Die Artothek hat einen wirklich sehr geringen Ankaufsétat. Die Sammlung kann dort von 
jedem Bürger ausgeliehen werden und generiert über kleine Gebühren auch dauernd 
Gelder, die in die Arthotek zurückfließen. 
 
Die Leitung der Arthotek, Frau Astrid Bardenheuer, kennt sich bei den Künstlern in Köln aus 
und wüsste bestimmt, wie zusätzliche Mittel gut in kleinen Kunstwerken angelegt werden 
könnten! 
 
Statt die Künstler in der Stadt teilweise zu Almosenempfängern zu machen, halte ich eine 
finanzielle Stärkung der Arthotek für eine win-win Situation, die auch den Künstlern in dieser 
schwierigen Zeit von Pandemie und Lockdown helfen würde!  
 
Die Idee kam mir, als ich las, dass z.B. das Kulturbüro Dortmund gerade von Dortmunder 
Künstlerinnen ankauft. 
 
Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung! 
 
(Die Kontaktdaten liegen vor)

Anlage 3 -Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 3 zur Beschlussvorlage 2501/2020 
Stellungnahme der Verwaltung zur Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der 
Artothek", 2501/2020 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 unter 
TOP 1.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek" 2501/2020, den 
folgenden, geänderten Beschluss gefasst: 
 
„Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bittet den Kulturausschuss, falls 
Mittel aus dem Notfallfonds zur Verfügung stehen, zu prüfen, ob der Ankaufetat für die 
Bildende Kunst erhöht werden kann.“ 
 
Auf die Niederschrift zur Sitzung und den Diskussionsverlauf wird Bezug genommen. 
Die Petentin ist der Auffassung, dass der gesamte Ankaufsetat für Kunst bei der Stadt Köln 
radikal erhöht werden müsste, nicht nur für die artothek.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Im Hinblick auf die argumentative Verknüpfung einer Anhebung des Ankaufsetats für die 
Bildende Kunst mit den Restmitteln aus dem Notfallfonds des Kulturamtes 2020 ist auf die 
Dringlichkeitsentscheidung 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des 
Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ hinzuweisen. Die aus dem Bereich der 
Kulturverwaltung und des Kulturamtes zunächst für den Notfallfonds 2020 reservierten Mittel 
konnten teilweise wieder für die ursprünglichen Förderinstrumente eingesetzt werden. Die 
verbleibenden Restmittel gehen vollständig in das für den Maßnahmenkatalog des 
Kulturamtes 2021 eingeplante Budget auf.  
 
Die durch die Kulturverwaltung nicht verausgabten Mittel fallen somit nicht in den 
Gesamthaushalt zurück, sondern werden weiter der Kultur zugeführt. Zielrichtung der 
Kulturverwaltung bei den Corona-bedingten Förderinstrumenten ist der Strukturerhalt der 
Kölner Kulturbetriebe und -vereine mit deren Organisationsstrukturen.  
 
Das Kulturamt freut sich sehr über Eingaben von Bürgern und Bürgerinnen, die eine 
Etaterhöhung des Kulturamts fordern, jedoch ist der Etat haushaltsrechtlich festgesetzt. Eine 
städtische „Ankaufsoffensive“ mit dem Ziel einer für die Kunstschaffenden auch spürbaren 
wirtschaftlichen Unterstützung in der Fläche wäre – wie schon in der Vorlage für den 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschrieben - nur durch eine erhebliche 
Mittelzusetzung zu erreichen. Hierfür sieht die Kulturverwaltung aktuell keinen Spielraum. 
 
Daher besteht bislang keine Absicht, ein umfängliches Budget für Kunstankäufe bereit zu 
stellen, welche in den Stadtkölnischen Kunstbesitz eingehen würden. Zudem gibt die 
Verwaltung zu bedenken, dass neben einem Ankaufsbudget auch zusätzliche Personal- und 
Sachkosten für die Ankaufsaufgaben und eventuell dauerhafte Verleihorganisation zu 
berücksichtigen wären.

Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Ausschuss Anregungen und Beschwerden

6287 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden 
Frau Möller 
Telefon:  (0221)  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  julia.moeller@stadt-koeln.de 
Datum: 29.09.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 40. Sitzung des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden vom 01.09.2020 
öffentlich 
1.10 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek" 
2501/2020 
Die Petentin regt an den Etat der Artothek von derzeit 6.000 € zu erhöhen. Wenn hier 
Werke angekauft werden, geht es i.d.R. um 800 € für  das Werk und 200 € für den 
Rahmen. In der derzeitigen Ausnahmesituation können  bildendende Künstler keine 
Werke verkaufen. Es sind ca. 170.000 Kulturveransta ltungen abgesagt worden und 
die Verwaltung verweist zu Recht auf die Soforthilf en für Künstler durch Bund und 
Länder hin. Leider funktionieren diese Hilfen nur mit Einschränkungen. Wenn nur 100 
Künstler bei jedem möglichen Hilfefonds durchfallen , ist das ein richtiges Problem. In 
anderen Ländern wie England, Frankreich, Norwegen werden 80 % der Hilfe über die 
Arbeitsämter ausbezahlt. Deutschland ist bei dieser Entwicklung Schlusslicht. 
Nun hat sie nach ihrer Eingabe erfahren, dass dem Kulturamt 20.000 € für Notankäu- 
fe zur Verfügung stehen. Davon kann es natürlich ke inen Cent an die Artothek abge- 
ben, da bei 1000 in Köln lebenden bildenden Künstle rn dem Amt pro Künstler nur 20 
€ zur Verfügung stehen. Ihrer Meinung nach müsste d ie Stadt Köln, die sich selbst 
als Kulturstadt bezeichnet, in der Lage sein mehr a ls 20 € pro Künstler in die Hand 
zu nehmen. Daher weiche sie jetzt von der Artothekt hematik ab. Sie meint, man 
müsse den Etat von 20.000 € auf den Prüfstand stell en. Sie möchte, wenn es in die- 
sem Verfahren möglich ist, den Kulturausschuss auff ordern über diesen Etat neu zu 
befinden und es müssten mindestens eine, wenn nicht  zwei Nullen angehängt wer- 
den. 20 € pro Künstler seien beschämend.  
 
Frau Bardenheuer, Kulturamt, erläutert den Etat für  die Ankäufe des stadtkölnischen 
Kunstbesitzes. Er liegt bei 20.000 € für das Kultur amt und bei 6.000 € für die Arto- 
thek. Das Kulturamt kauft nur Werke von Kölner Küns tlern, die Artothek hat dagegen 
ein offeneres Konzept. Das Kulturamt freut sich übe r Eingaben von Bürgern, die eine 
Etaterhöhung des Kulturamts fordern, aber der Etat ist haushaltsrechtlich festgesetzt. 
In der Coronazeit hat das Kulturamt mehrere Fördert öpfe für die freie Szene und für 
ausgefallene Veranstaltungen eingerichtet, hier wer den freie Künstler aller Sparten

bedacht. Die bildenden Künstler können zwar weiter produzieren, aber die Verkäufe 
brechen weg. Das melden auch viele Galerien zurück.  Die Art Cologne wurde ganz 
abgesagt. Sie ist im April wegen der Pandemie ausge fallen und findet auch im 
Herbst nicht statt. 
Sie bestätigt, dass die ökonomische Situation der b ildenden Künstler sich zuneh- 
mend verschlechtert. Sie hat sich schwer getan, ein e Beschlussvorlage für diesen 
Ausschuss zu schreiben, da das Kulturamt an den Hau shaltsplan gebunden ist. Die 
Stadt Köln hält an der Unterstützung der freien Künstler durch den Notfallfonds fest.  
Das Land NRW fördert mit 15.000 Künstlerstipendien i.H.v. je 7.000 € die Kultur- 
schaffenden. Dies ist eine gute kurzfristige Unters tützung. In einem Monat wurden 
bereits 8.300 Anträge gestellt, viele davon wurden bereits bewilligt. 4.000 Anträge 
kommen alleine aus Köln. Ihre Sorge ist, was passie ren wird, wenn sich die Situation 
nicht verbessert und alle diese kurzfristigen Hilfen ausgelaufen sind. 
 
Herr Höver stellt die Besonderheit dieser Eingabe m it der Forderung nach einer E- 
taterhöhung heraus: das Budgetrecht ist das Vorrech t des Rates. Dieses Anliegen 
kann man nicht an die Verwaltung richten, da sie di ese Entscheidungen nicht trifft. 
Darüber entscheidet der Kulturausschuss, und am End e der Rat. Daher empfiehlt er 
das Anliegen nicht zurück in die Verwaltung zu geben. 
 
Die Petentin begrüßt die Idee, dieses Thema in den Kulturausschuss zu geben und 
möchte nochmal die Win-Win-Situation eines höheren Ankaufetats unterstreichen. 
Die Stadt erhält direkte Gegenwerte in Form von Kun stwerken, die die Rathäuser 
schmücken und die die Bürger sich in der Artothek a usleihen können. Durch einen 
Hilfefonds für Künstler zieht die Stadt keinen direkten Nutzen. 
 
Herr Gruner erkundigt sich nach den Kriterien, nach  denen die Ankäufe der Artothek 
ausgewählt werden. 
 
Frau Bardenheuer erläutert das Konzept, mit dem ein e Jury die Werke für die Aus- 
stellungen in der Artothek auswählt und i.d.R. aus diesen Ausstellungen Kunstwerke 
angekauft werden. Das Ziel ist es einen Überblick ü ber die aktuelle Kunstszene zu 
bieten.  
Herr Schneider zeigt auch Verständnis für die ökono mische Situation der Künstler, 
sieht aber   einen höheren Etat für die Artothek ni cht als den richtigen Weg an. Es 
wäre nur eine Hilfe für einzelne Künstler und keine  Hilfe in der Breite. Er würde das 
Thema gerne im Finanz- oder Kulturausschuss sehen. Außerdem bemängelt er die 
Beschlussvorlage der Verwaltung, die keine Aussage beinhaltet. 
 
Dr. Höver weist erneut bei dieser mit einer Etaterh öhung verbundenen Eingabe da- 
rauf hin, dass die Verwaltung den vom Rat beschloss enen Kulturtetat nicht ändern 
kann und es daher   schwierig für sie ist einen Beschluss vorzulegen. 
 
Herr Thelen, auch Mitglied des Kulturausschusses, b erichtet von dem Notfallfonds 
für die Künste mit 3 Mio. €, die der Kulturausschus s beschlossen hat. Dieser Fonds 
ist noch nicht ausgeschöpft und wäre eine Möglichke it den Etat der Artothek aufzu- 
stocken, ohne die Änderung des Haushaltsbeschlusses. 
 
Frau Domke regt an das Thema an den Kulturausschuss  zu verweisen, da die Arto- 
thek nicht lokal gebunden ist.

Die Petentin ist der Meinung, dass der gesamte Anka ufsetat für Kunst bei der Stadt 
Köln radikal erhöht werden müsste, nicht nur für di e Arthothek. Ihr war bei Schreiben 
der Eingabe nicht bewusst, dass die Artothek an den Kulturetat angegliedert ist. 
 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bittet den Kulturausschuss, 
falls Mittel aus dem Notfallfonds zur Verfügung stehen, zu prüfen, ob der 
Ankaufetat für die Bildende Kunst erhöht werden kann. 
 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

4486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2501/2020 
Freigabedatum 
 18.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek" 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingabe und schließt sich der 
Verwaltungsmeinung an. 
 
 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 01.09.2020 
Ausschuss für Kunst und Kultur 09.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Pentent regt an, den Ankaufsetat der artothek in Köln aufzustocken, um die städtische Sammlung 
zu erweitern und – auch aufgrund der Coronapandemie – Kölner Künstler*innen wirtschaftlich zu 
stärken. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Kulturamt fördert die freie Kultursszene mittels diverser Förderinstrumente, wie beispielsweise 
Institutioneller oder projektbezogener Förderung, Ateliervermietungen, Bauzuschüssen etc… 
Hierunter befindet sich auch die Bereitstellung des Angebotes „artothek“ im Sinne eines 
Förderinstrumentes. 
 
Die artothek versteht sich als Institution zur Kunst- und Künstlerförderung durch Ausstellungen und 
Ankäufe sowie der Kunstvermittlung. Letztere wird durch ein Angebot der Kunstausleihe aus der 
durch die Ankäufe wachsenden Sammlung für den interessierten Personenkreis wahrgenommen. 
Somit würde jede Budgeterweiterung die Künstlerförderung unmittelbar stärken und mit der 
Erweiterung des ausleihbaren Angebots zu einer breiteren nachhaltigen Kunstvermittlung führen. Das 
konsumtive Budget der artothek mit Mitteln zur Bestandspflege ergänzt hierbei das investive 
Ankaufsbudget. 
 
Die artothek – Raum für junge Kunst verfügt über einen jährlichen Ankaufsetat von 6.000 Euro für 
Kunstwerke und Einrahmungen (investiv). 
 
Durch die Coronapandemie verzeichnen Künstlerinnen und Künstler Einkommenseinbußen durch 
abgesagte Ausstellungen und Projekte ebenso wie durch eine deutliche Zurückhaltung der 
Kunstsammler bei Kunstkäufen. Insbesondere Bildende Künstlerinnen und Künstler können durch 
gezielte Ankäufe wirtschaftlich unterstützt werden, da sie ihre Arbeiten unabhängig von einem 
Lockdown produzieren, aber ohne Ausstellungen eben nicht vermarkten können. 
Der Verkauf von Werken ist für sie der übliche Weg, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Vor 
diesem Hintergrund ist die Eingabe inhaltlich grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert. 
 
Jedoch ist in diesem Zusammenhang auf die aufgelegten Hilfsprogramme von Bund und Land zur 
Förderung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern während der Corona-Krise zu verweisen. 
Das Kulturamt verfügt in jedem Jahr über einen kleinen Ankaufsetat für Junge und/oder notleidende 
Kölner Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 20.000 Euro. Dieser wird bis zum Ende jeden Jahres 
verausgabt. Eine städtische „Ankaufsoffensive“ mit dem Ziel einer spürbaren wirtschaftlichen 
Unterstützung in der Fläche wäre nur durch eine erhebliche Mittelzusetzung zu erreichen. 
 
Das Budget der artothek wird innerhalb des Finanzplans des Kulturamtes im Haushaltsplan der Stadt 
Köln festgesetzt und genehmigt. Dies gilt ausdrücklich auch im Hinblick auf die Mittelbereitstellung für 
die anderen Förderinstrumente und somit das Gesamtportfolio. Der Ankaufsetat der artothek, der der 
inhaltlichen Erweiterung der Sammlung dient und somit nicht auf Kölner Kunstankäufe beschränkt ist, 
ist somit zwar recht klein, er fügt sich jedoch in die Gesamtförderstruktur der Kulturverwaltung ein.

3 
 
Die Aufstockung des Ankaufsbudgets der artothek aus Mitteln des Kulturamtes ist aktuell nicht 
möglich, soweit nicht für andere Förderinstrumente, wie zum Beispiel der wieder angelaufenen 
Projektförderung, Mittel gleichermaßen entzogen werden sollen. 
 
Die Förderung der freien Kulturszene oder die kulturelle Schwerpunktsetzung durch die Verteilung der 
Mittel obliegt grundsätzlich der Haushaltsbeschlussfassung.  
 
Vor diesem Hintergrund verweist die Verwaltung auf die bestehende, durch den Haushaltsplan 
vorgegebene Zuschussstruktur und -mittelhöhe. Eine andere Schwerpunktsetzung ist aus Sicht der 
Verwaltung aktuell nicht angezeigt.  
 
Anlage: 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501-2020 Bürgereingabe Ankaufsetat der artothek

Anlage 4 - Beschlussvorschlag KUK

307 Zeichen

Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2501/2020 „Ankaufsetat der artothek“ 
 
 
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kunst und Kultur am 26. Januar 2021 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur folgt der Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage 3) 
und sieht derzeit keine Erhöhung des Ankaufsetats der artothek vor.

Beratungsverlauf (2)

01.09.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2501/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.02.2021
Erstellt
13.08.2020 14:21