2501/2020
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek"
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501-2020 Bürgereingabe Ankaufsetat der artothek
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501/2020 Bürgereingabe per E-Mail vom 29. Juli 2020 nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek“ Sehr geehrte Damen und Herren. Hiermit möchte ich anregen, dass der Ankaufsétat der Artothek in Köln aufgestockt wird. Auch auf Grund der Coronapandemie, wäre es meiner Meinung nach Sinnvoll, für die bereits bestehende wunderbare Sammlung kleiner Arbeiten der Artothek weitere Kunstwerke von Kölner Künstlern anzukaufen. Damit würde man nicht nur die Städtische (!) Sammlung erweitern, sondern auch Kölner Künstler wirtschaftlich stärken! Die Artothek hat einen wirklich sehr geringen Ankaufsétat. Die Sammlung kann dort von jedem Bürger ausgeliehen werden und generiert über kleine Gebühren auch dauernd Gelder, die in die Arthotek zurückfließen. Die Leitung der Arthotek, Frau Astrid Bardenheuer, kennt sich bei den Künstlern in Köln aus und wüsste bestimmt, wie zusätzliche Mittel gut in kleinen Kunstwerken angelegt werden könnten! Statt die Künstler in der Stadt teilweise zu Almosenempfängern zu machen, halte ich eine finanzielle Stärkung der Arthotek für eine win-win Situation, die auch den Künstlern in dieser schwierigen Zeit von Pandemie und Lockdown helfen würde! Die Idee kam mir, als ich las, dass z.B. das Kulturbüro Dortmund gerade von Dortmunder Künstlerinnen ankauft. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung! (Die Kontaktdaten liegen vor)
Anlage 3 -Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage 2501/2020 Stellungnahme der Verwaltung zur Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek", 2501/2020 Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 unter TOP 1.1 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek" 2501/2020, den folgenden, geänderten Beschluss gefasst: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bittet den Kulturausschuss, falls Mittel aus dem Notfallfonds zur Verfügung stehen, zu prüfen, ob der Ankaufetat für die Bildende Kunst erhöht werden kann.“ Auf die Niederschrift zur Sitzung und den Diskussionsverlauf wird Bezug genommen. Die Petentin ist der Auffassung, dass der gesamte Ankaufsetat für Kunst bei der Stadt Köln radikal erhöht werden müsste, nicht nur für die artothek. Stellungnahme der Verwaltung Im Hinblick auf die argumentative Verknüpfung einer Anhebung des Ankaufsetats für die Bildende Kunst mit den Restmitteln aus dem Notfallfonds des Kulturamtes 2020 ist auf die Dringlichkeitsentscheidung 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ hinzuweisen. Die aus dem Bereich der Kulturverwaltung und des Kulturamtes zunächst für den Notfallfonds 2020 reservierten Mittel konnten teilweise wieder für die ursprünglichen Förderinstrumente eingesetzt werden. Die verbleibenden Restmittel gehen vollständig in das für den Maßnahmenkatalog des Kulturamtes 2021 eingeplante Budget auf. Die durch die Kulturverwaltung nicht verausgabten Mittel fallen somit nicht in den Gesamthaushalt zurück, sondern werden weiter der Kultur zugeführt. Zielrichtung der Kulturverwaltung bei den Corona-bedingten Förderinstrumenten ist der Strukturerhalt der Kölner Kulturbetriebe und -vereine mit deren Organisationsstrukturen. Das Kulturamt freut sich sehr über Eingaben von Bürgern und Bürgerinnen, die eine Etaterhöhung des Kulturamts fordern, jedoch ist der Etat haushaltsrechtlich festgesetzt. Eine städtische „Ankaufsoffensive“ mit dem Ziel einer für die Kunstschaffenden auch spürbaren wirtschaftlichen Unterstützung in der Fläche wäre – wie schon in der Vorlage für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschrieben - nur durch eine erhebliche Mittelzusetzung zu erreichen. Hierfür sieht die Kulturverwaltung aktuell keinen Spielraum. Daher besteht bislang keine Absicht, ein umfängliches Budget für Kunstankäufe bereit zu stellen, welche in den Stadtkölnischen Kunstbesitz eingehen würden. Zudem gibt die Verwaltung zu bedenken, dass neben einem Ankaufsbudget auch zusätzliche Personal- und Sachkosten für die Ankaufsaufgaben und eventuell dauerhafte Verleihorganisation zu berücksichtigen wären.
Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Ausschuss Anregungen und Beschwerden
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Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Frau Möller Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: julia.moeller@stadt-koeln.de Datum: 29.09.2020 Auszug aus der Niederschrift der 40. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 01.09.2020 öffentlich 1.10 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek" 2501/2020 Die Petentin regt an den Etat der Artothek von derzeit 6.000 € zu erhöhen. Wenn hier Werke angekauft werden, geht es i.d.R. um 800 € für das Werk und 200 € für den Rahmen. In der derzeitigen Ausnahmesituation können bildendende Künstler keine Werke verkaufen. Es sind ca. 170.000 Kulturveransta ltungen abgesagt worden und die Verwaltung verweist zu Recht auf die Soforthilf en für Künstler durch Bund und Länder hin. Leider funktionieren diese Hilfen nur mit Einschränkungen. Wenn nur 100 Künstler bei jedem möglichen Hilfefonds durchfallen , ist das ein richtiges Problem. In anderen Ländern wie England, Frankreich, Norwegen werden 80 % der Hilfe über die Arbeitsämter ausbezahlt. Deutschland ist bei dieser Entwicklung Schlusslicht. Nun hat sie nach ihrer Eingabe erfahren, dass dem Kulturamt 20.000 € für Notankäu- fe zur Verfügung stehen. Davon kann es natürlich ke inen Cent an die Artothek abge- ben, da bei 1000 in Köln lebenden bildenden Künstle rn dem Amt pro Künstler nur 20 € zur Verfügung stehen. Ihrer Meinung nach müsste d ie Stadt Köln, die sich selbst als Kulturstadt bezeichnet, in der Lage sein mehr a ls 20 € pro Künstler in die Hand zu nehmen. Daher weiche sie jetzt von der Artothekt hematik ab. Sie meint, man müsse den Etat von 20.000 € auf den Prüfstand stell en. Sie möchte, wenn es in die- sem Verfahren möglich ist, den Kulturausschuss auff ordern über diesen Etat neu zu befinden und es müssten mindestens eine, wenn nicht zwei Nullen angehängt wer- den. 20 € pro Künstler seien beschämend. Frau Bardenheuer, Kulturamt, erläutert den Etat für die Ankäufe des stadtkölnischen Kunstbesitzes. Er liegt bei 20.000 € für das Kultur amt und bei 6.000 € für die Arto- thek. Das Kulturamt kauft nur Werke von Kölner Küns tlern, die Artothek hat dagegen ein offeneres Konzept. Das Kulturamt freut sich übe r Eingaben von Bürgern, die eine Etaterhöhung des Kulturamts fordern, aber der Etat ist haushaltsrechtlich festgesetzt. In der Coronazeit hat das Kulturamt mehrere Fördert öpfe für die freie Szene und für ausgefallene Veranstaltungen eingerichtet, hier wer den freie Künstler aller Sparten bedacht. Die bildenden Künstler können zwar weiter produzieren, aber die Verkäufe brechen weg. Das melden auch viele Galerien zurück. Die Art Cologne wurde ganz abgesagt. Sie ist im April wegen der Pandemie ausge fallen und findet auch im Herbst nicht statt. Sie bestätigt, dass die ökonomische Situation der b ildenden Künstler sich zuneh- mend verschlechtert. Sie hat sich schwer getan, ein e Beschlussvorlage für diesen Ausschuss zu schreiben, da das Kulturamt an den Hau shaltsplan gebunden ist. Die Stadt Köln hält an der Unterstützung der freien Künstler durch den Notfallfonds fest. Das Land NRW fördert mit 15.000 Künstlerstipendien i.H.v. je 7.000 € die Kultur- schaffenden. Dies ist eine gute kurzfristige Unters tützung. In einem Monat wurden bereits 8.300 Anträge gestellt, viele davon wurden bereits bewilligt. 4.000 Anträge kommen alleine aus Köln. Ihre Sorge ist, was passie ren wird, wenn sich die Situation nicht verbessert und alle diese kurzfristigen Hilfen ausgelaufen sind. Herr Höver stellt die Besonderheit dieser Eingabe m it der Forderung nach einer E- taterhöhung heraus: das Budgetrecht ist das Vorrech t des Rates. Dieses Anliegen kann man nicht an die Verwaltung richten, da sie di ese Entscheidungen nicht trifft. Darüber entscheidet der Kulturausschuss, und am End e der Rat. Daher empfiehlt er das Anliegen nicht zurück in die Verwaltung zu geben. Die Petentin begrüßt die Idee, dieses Thema in den Kulturausschuss zu geben und möchte nochmal die Win-Win-Situation eines höheren Ankaufetats unterstreichen. Die Stadt erhält direkte Gegenwerte in Form von Kun stwerken, die die Rathäuser schmücken und die die Bürger sich in der Artothek a usleihen können. Durch einen Hilfefonds für Künstler zieht die Stadt keinen direkten Nutzen. Herr Gruner erkundigt sich nach den Kriterien, nach denen die Ankäufe der Artothek ausgewählt werden. Frau Bardenheuer erläutert das Konzept, mit dem ein e Jury die Werke für die Aus- stellungen in der Artothek auswählt und i.d.R. aus diesen Ausstellungen Kunstwerke angekauft werden. Das Ziel ist es einen Überblick ü ber die aktuelle Kunstszene zu bieten. Herr Schneider zeigt auch Verständnis für die ökono mische Situation der Künstler, sieht aber einen höheren Etat für die Artothek ni cht als den richtigen Weg an. Es wäre nur eine Hilfe für einzelne Künstler und keine Hilfe in der Breite. Er würde das Thema gerne im Finanz- oder Kulturausschuss sehen. Außerdem bemängelt er die Beschlussvorlage der Verwaltung, die keine Aussage beinhaltet. Dr. Höver weist erneut bei dieser mit einer Etaterh öhung verbundenen Eingabe da- rauf hin, dass die Verwaltung den vom Rat beschloss enen Kulturtetat nicht ändern kann und es daher schwierig für sie ist einen Beschluss vorzulegen. Herr Thelen, auch Mitglied des Kulturausschusses, b erichtet von dem Notfallfonds für die Künste mit 3 Mio. €, die der Kulturausschus s beschlossen hat. Dieser Fonds ist noch nicht ausgeschöpft und wäre eine Möglichke it den Etat der Artothek aufzu- stocken, ohne die Änderung des Haushaltsbeschlusses. Frau Domke regt an das Thema an den Kulturausschuss zu verweisen, da die Arto- thek nicht lokal gebunden ist. Die Petentin ist der Meinung, dass der gesamte Anka ufsetat für Kunst bei der Stadt Köln radikal erhöht werden müsste, nicht nur für di e Arthothek. Ihr war bei Schreiben der Eingabe nicht bewusst, dass die Artothek an den Kulturetat angegliedert ist. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bittet den Kulturausschuss, falls Mittel aus dem Notfallfonds zur Verfügung stehen, zu prüfen, ob der Ankaufetat für die Bildende Kunst erhöht werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2501/2020 Freigabedatum 18.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Ankaufsetat der Artothek" Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingabe und schließt sich der Verwaltungsmeinung an. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 01.09.2020 Ausschuss für Kunst und Kultur 09.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Pentent regt an, den Ankaufsetat der artothek in Köln aufzustocken, um die städtische Sammlung zu erweitern und – auch aufgrund der Coronapandemie – Kölner Künstler*innen wirtschaftlich zu stärken. Stellungnahme der Verwaltung: Das Kulturamt fördert die freie Kultursszene mittels diverser Förderinstrumente, wie beispielsweise Institutioneller oder projektbezogener Förderung, Ateliervermietungen, Bauzuschüssen etc… Hierunter befindet sich auch die Bereitstellung des Angebotes „artothek“ im Sinne eines Förderinstrumentes. Die artothek versteht sich als Institution zur Kunst- und Künstlerförderung durch Ausstellungen und Ankäufe sowie der Kunstvermittlung. Letztere wird durch ein Angebot der Kunstausleihe aus der durch die Ankäufe wachsenden Sammlung für den interessierten Personenkreis wahrgenommen. Somit würde jede Budgeterweiterung die Künstlerförderung unmittelbar stärken und mit der Erweiterung des ausleihbaren Angebots zu einer breiteren nachhaltigen Kunstvermittlung führen. Das konsumtive Budget der artothek mit Mitteln zur Bestandspflege ergänzt hierbei das investive Ankaufsbudget. Die artothek – Raum für junge Kunst verfügt über einen jährlichen Ankaufsetat von 6.000 Euro für Kunstwerke und Einrahmungen (investiv). Durch die Coronapandemie verzeichnen Künstlerinnen und Künstler Einkommenseinbußen durch abgesagte Ausstellungen und Projekte ebenso wie durch eine deutliche Zurückhaltung der Kunstsammler bei Kunstkäufen. Insbesondere Bildende Künstlerinnen und Künstler können durch gezielte Ankäufe wirtschaftlich unterstützt werden, da sie ihre Arbeiten unabhängig von einem Lockdown produzieren, aber ohne Ausstellungen eben nicht vermarkten können. Der Verkauf von Werken ist für sie der übliche Weg, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Vor diesem Hintergrund ist die Eingabe inhaltlich grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert. Jedoch ist in diesem Zusammenhang auf die aufgelegten Hilfsprogramme von Bund und Land zur Förderung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern während der Corona-Krise zu verweisen. Das Kulturamt verfügt in jedem Jahr über einen kleinen Ankaufsetat für Junge und/oder notleidende Kölner Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 20.000 Euro. Dieser wird bis zum Ende jeden Jahres verausgabt. Eine städtische „Ankaufsoffensive“ mit dem Ziel einer spürbaren wirtschaftlichen Unterstützung in der Fläche wäre nur durch eine erhebliche Mittelzusetzung zu erreichen. Das Budget der artothek wird innerhalb des Finanzplans des Kulturamtes im Haushaltsplan der Stadt Köln festgesetzt und genehmigt. Dies gilt ausdrücklich auch im Hinblick auf die Mittelbereitstellung für die anderen Förderinstrumente und somit das Gesamtportfolio. Der Ankaufsetat der artothek, der der inhaltlichen Erweiterung der Sammlung dient und somit nicht auf Kölner Kunstankäufe beschränkt ist, ist somit zwar recht klein, er fügt sich jedoch in die Gesamtförderstruktur der Kulturverwaltung ein. 3 Die Aufstockung des Ankaufsbudgets der artothek aus Mitteln des Kulturamtes ist aktuell nicht möglich, soweit nicht für andere Förderinstrumente, wie zum Beispiel der wieder angelaufenen Projektförderung, Mittel gleichermaßen entzogen werden sollen. Die Förderung der freien Kulturszene oder die kulturelle Schwerpunktsetzung durch die Verteilung der Mittel obliegt grundsätzlich der Haushaltsbeschlussfassung. Vor diesem Hintergrund verweist die Verwaltung auf die bestehende, durch den Haushaltsplan vorgegebene Zuschussstruktur und -mittelhöhe. Eine andere Schwerpunktsetzung ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht angezeigt. Anlage: Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2501-2020 Bürgereingabe Ankaufsetat der artothek
Anlage 4 - Beschlussvorschlag KUK
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Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2501/2020 „Ankaufsetat der artothek“ Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kunst und Kultur am 26. Januar 2021 Der Ausschuss Kunst und Kultur folgt der Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage 3) und sieht derzeit keine Erhöhung des Ankaufsetats der artothek vor.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2501/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2021
- Erstellt
- 13.08.2020 14:21