Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 011001/1014.011202 - IT-Netzwerkhardware für NU Ukraine
Beschlussvorlage 22/0267 vom 16.05.2022
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22/0267
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