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A-R/0028/2014

Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ,aus einer Hand` - Bildungsqualität sichern und entwickeln

Antrag an den Rat 28.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 39.2

Originalantrag

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Originalantrag

5545 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2014 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
 
26.08.2014 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. ein Konzept für die Übernahme und für die künfti gen Aufgaben der bisher befristet 
eingestellten sog. BuT-Kräfte vorzulegen sowie  
2. den Bedarf an zusätzlichen Stellen, die sich dur ch das inklusive Bildungssystem 
ergeben, zu beschreiben,  
3. ein Konzept für eine zeitgemäße Organisationsfor m zu entwickeln, das die 
pädagogischen Fachkräfte, die in Schule und Jugendhilfe tätig sind, bündelt und 
4. den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der bei de r Stadt Münster nach Abzug 
möglicher Drittmittel und Beitragseinnahmen für das zusätzlich notwendige Personal 
verbleibt, darzustellen. 
Begründung 
• Die Bildungslandschaft ist nicht nur in Münster, s ondern in ganz NRW in eine positive 
Bewegung geraten:  
• Die allgemeinen Schulen öffnen sich für alle Grupp en von Schülerinnen und Schülern 
mit und ohne Handicap. 
• Die Schullandschaft verändert sich:  
Neue Schulformen wie die Sekundarschule oder die PRIMUS Schule sind entstanden 
auch mit dem Ziel, die Kinder effektiver und individueller fördern zu können und zu 
ihrem bestmöglichen Abschluss zu führen.  
Zusätzliche zeitlich begrenzte Unterstützungssysteme sind speziell in Münster 
entstanden wie die Villa Interim, die Angebote wie Stadtteilwerkstadt, Pro-B und 
diverse interkulturelle Konzepte, nicht zuletzt das jüngste Seiteneinsteigerkonzept 
ergänzen das bereits vorhandene Förderangebot. 
• Der quantitative und qualitative Ausbau der Kinder tagesbetreuung erzeugt zusätzliche 
Personalbedarfe 
Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) besteht die 
Verpflichtung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in allen 
Lebensbereichen sicherzustellen und ihnen insbesondere den Zugang zum allgemeinen 
Bildungssystem zu ermöglichen bzw. die dafür notwendige Unterstützung zu gewährleisten 
(Art. 24 Abs. 2 UN-BRK). Ab dem neuen Schuljahr 2014/2015 wird der Rechtsanspruch für 
behinderte Kinder auf Unterricht in Regelschulen wirksam - zunächst in den 
Eingangsklassen 1 und 5. 
Diese Entwicklung fordert von den Lehrerinnen und Lehrern im allgemeinen Schulsystem, 
aber auch 
von den Fachkräften im Ganztag nicht nur enormen Einsatz, sondern auch 
zusätzliche Qualifikationen. Neben zusätzlichen personellen Ressourcen  ist auch eine 
gute räumliche Ausstattung der Schulen als Lern- und Lebensort für Kinder unerlässlich.  
Daher halten wir GRÜNEN es für wichtig, ausgleichende Konzepte für (noch) fehlende, 
nicht ausreichende schulische Strukturen zu entwickeln, die im Schulalltag – vor – und 
nachmittags – für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Ganztag unterstützend und 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
„Erziehungsauf trag in Schule und Jugendhilfe ‚ aus einer 
Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“

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entlastend sind. Dazu gehören u.a. auch Förderinseln, Lernwerkstatt, Integrationshilfen 
etc.  
Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihre Kinder mit besonderem 
Förderbedarf auf einer allgemeinen Schulen anmelden sollen, ist es wichtig, dass sie 
davon ausgehen können, dass ihre Kinder dort besser gefördert werden als bisher.  
Damit dies gelingt. braucht es aus GRÜNER Sicht zusätzliches pädagogisches Personal 
und eine spezialisierte Organisationseinheit, die die Steuerungsverantwortung für die 
vorhandenen und zusätzlich notwendig werdenden Fachkräfte (Erzieherinnen, 
Schulsozialarbeiterinnen, Honorarkräfte etc.) entlang der Bedarfe und Konzepte trägt, die 
dafür sorgt, dass attraktive Arbeitsplätze entwickelt werden und die Fachkräfte sich 
beruflich weiterqualifizieren können. Schon jetzt sind im Verbund mit freien Trägern, dem 
Jugendamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung zahlreiche ErzieherInnen, 
SchulsozialarbeiterInnen und Sozialpädagogen im Bildungssystem, die sich jeweils oft mit 
geringen persönlichen Stunden über die gesamt Schullandschaft verteilen. Dazu kommen 
Fachkräfte auf Honorarbasis in der OGS, der Schulpsychologie/Lernwerkstatt. 
Dem Geschäftsbericht des Jugendamtes ist zu entnehmen, dass 17 Stellen für Jugendhilfe 
an Schulen eingesetzt werden, 10 Stellen in der Kindertagespflege. Dazu kommen ca. 100 
MitarbeiterInnen im Offenen Ganztag. Mindestens weitere 70 MitarbeiterInnen aus dem 
Bereich Schulsozialarbeit sind in Schulen tätig. 
Die Aufgabe ist so umfangreich, dass die aktuelle Segmentierung auf mehrere Ämter 
(Schulamt/Jugendamt) wenig effizient zu sein scheint, und einer engeren Kooperation und 
Verzahnung der Angebote von Schule und Jugendhilfe und weiterer Systeme zuwiderläuft. 
Des Weiteren stellen sich im Rahmen der Umsetzung von Inklusion konzeptionelle Fragen 
zu teilweisen zentralen schulischen Angebote für bestimmte Förderschwerpunkte und über 
die Zusammenarbeit von „Schule am Vormittag“ mit dem offenen Ganztag, zu denen die 
Verwaltung gebeten wird, Konzepte vorzulegen. 
Zur Übernahme der bisherigen BuT-Kräfte legen wir einen gesonderten Antrag vor. 
 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Otto Reiners 
gez. Jutta Möllers 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Susanne Dähne 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Annette Kemper 
gez. Raimund Köhn 
gez. Anne Naegels 
gez. Dr. Didem Ozan 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Sylvia Rietenberg 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beratungsverlauf (1)

10.09.2014 Rat
TOP 39.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-R/0028/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37