A-R/0028/2014
Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ,aus einer Hand` - Bildungsqualität sichern und entwickeln
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2014 Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 26.08.2014 Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein Konzept für die Übernahme und für die künfti gen Aufgaben der bisher befristet eingestellten sog. BuT-Kräfte vorzulegen sowie 2. den Bedarf an zusätzlichen Stellen, die sich dur ch das inklusive Bildungssystem ergeben, zu beschreiben, 3. ein Konzept für eine zeitgemäße Organisationsfor m zu entwickeln, das die pädagogischen Fachkräfte, die in Schule und Jugendhilfe tätig sind, bündelt und 4. den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der bei de r Stadt Münster nach Abzug möglicher Drittmittel und Beitragseinnahmen für das zusätzlich notwendige Personal verbleibt, darzustellen. Begründung • Die Bildungslandschaft ist nicht nur in Münster, s ondern in ganz NRW in eine positive Bewegung geraten: • Die allgemeinen Schulen öffnen sich für alle Grupp en von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Handicap. • Die Schullandschaft verändert sich: Neue Schulformen wie die Sekundarschule oder die PRIMUS Schule sind entstanden auch mit dem Ziel, die Kinder effektiver und individueller fördern zu können und zu ihrem bestmöglichen Abschluss zu führen. Zusätzliche zeitlich begrenzte Unterstützungssysteme sind speziell in Münster entstanden wie die Villa Interim, die Angebote wie Stadtteilwerkstadt, Pro-B und diverse interkulturelle Konzepte, nicht zuletzt das jüngste Seiteneinsteigerkonzept ergänzen das bereits vorhandene Förderangebot. • Der quantitative und qualitative Ausbau der Kinder tagesbetreuung erzeugt zusätzliche Personalbedarfe Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) besteht die Verpflichtung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen sicherzustellen und ihnen insbesondere den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu ermöglichen bzw. die dafür notwendige Unterstützung zu gewährleisten (Art. 24 Abs. 2 UN-BRK). Ab dem neuen Schuljahr 2014/2015 wird der Rechtsanspruch für behinderte Kinder auf Unterricht in Regelschulen wirksam - zunächst in den Eingangsklassen 1 und 5. Diese Entwicklung fordert von den Lehrerinnen und Lehrern im allgemeinen Schulsystem, aber auch von den Fachkräften im Ganztag nicht nur enormen Einsatz, sondern auch zusätzliche Qualifikationen. Neben zusätzlichen personellen Ressourcen ist auch eine gute räumliche Ausstattung der Schulen als Lern- und Lebensort für Kinder unerlässlich. Daher halten wir GRÜNEN es für wichtig, ausgleichende Konzepte für (noch) fehlende, nicht ausreichende schulische Strukturen zu entwickeln, die im Schulalltag – vor – und nachmittags – für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Ganztag unterstützend und Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de „Erziehungsauf trag in Schule und Jugendhilfe ‚ aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ 2 entlastend sind. Dazu gehören u.a. auch Förderinseln, Lernwerkstatt, Integrationshilfen etc. Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihre Kinder mit besonderem Förderbedarf auf einer allgemeinen Schulen anmelden sollen, ist es wichtig, dass sie davon ausgehen können, dass ihre Kinder dort besser gefördert werden als bisher. Damit dies gelingt. braucht es aus GRÜNER Sicht zusätzliches pädagogisches Personal und eine spezialisierte Organisationseinheit, die die Steuerungsverantwortung für die vorhandenen und zusätzlich notwendig werdenden Fachkräfte (Erzieherinnen, Schulsozialarbeiterinnen, Honorarkräfte etc.) entlang der Bedarfe und Konzepte trägt, die dafür sorgt, dass attraktive Arbeitsplätze entwickelt werden und die Fachkräfte sich beruflich weiterqualifizieren können. Schon jetzt sind im Verbund mit freien Trägern, dem Jugendamt und dem Amt für Schule und Weiterbildung zahlreiche ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und Sozialpädagogen im Bildungssystem, die sich jeweils oft mit geringen persönlichen Stunden über die gesamt Schullandschaft verteilen. Dazu kommen Fachkräfte auf Honorarbasis in der OGS, der Schulpsychologie/Lernwerkstatt. Dem Geschäftsbericht des Jugendamtes ist zu entnehmen, dass 17 Stellen für Jugendhilfe an Schulen eingesetzt werden, 10 Stellen in der Kindertagespflege. Dazu kommen ca. 100 MitarbeiterInnen im Offenen Ganztag. Mindestens weitere 70 MitarbeiterInnen aus dem Bereich Schulsozialarbeit sind in Schulen tätig. Die Aufgabe ist so umfangreich, dass die aktuelle Segmentierung auf mehrere Ämter (Schulamt/Jugendamt) wenig effizient zu sein scheint, und einer engeren Kooperation und Verzahnung der Angebote von Schule und Jugendhilfe und weiterer Systeme zuwiderläuft. Des Weiteren stellen sich im Rahmen der Umsetzung von Inklusion konzeptionelle Fragen zu teilweisen zentralen schulischen Angebote für bestimmte Förderschwerpunkte und über die Zusammenarbeit von „Schule am Vormittag“ mit dem offenen Ganztag, zu denen die Verwaltung gebeten wird, Konzepte vorzulegen. Zur Übernahme der bisherigen BuT-Kräfte legen wir einen gesonderten Antrag vor. gez. Christoph Kattentidt gez. Otto Reiners gez. Jutta Möllers gez. Helga Bennink gez. Susanne Dähne gez. Gerhard Joksch gez. Annette Kemper gez. Raimund Köhn gez. Anne Naegels gez. Dr. Didem Ozan gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Sylvia Rietenberg gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0028/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 28.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37