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2166/2024

Ernennung von Herrn Bernard Schultze und von Frau Ursula Schultze-Bluhm zur*zum verdienstvollen Bürger*in der Stadt Köln sowie Ernennung der Grabstätte auf dem Melaten-Friedhof (Grabflur 039, Grabnummer 20/21) zur Ehrengrabstätte gemäß § 23 Absatz 4

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.10.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 04.11.2024, TOP 6.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3753 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer 
 2166/2024 
Freigabedatum 
 23.10.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ernennung von Herrn Bernard Schultze und von Frau Ursula Schultze-Bluhm zur*zum 
verdienstvollen Bürger*in der Stadt Köln sowie Ernennung der Grabstätte auf dem 
Melaten-Friedhof (Grabflur 039, Grabnummer 20/21) zur Ehrengrabstätte gemäß § 23 
Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, Herrn Bernard Schultze posthum zum verdienstvollen Bürger 
der Stadt Köln sowie seine Ehefrau, Frau Ursula Schultze-Bluhm, ebenfalls posthum zur ver-
dienstvollen Bürgerin der Stadt Köln zu ernennen und die Grabstätte der Eheleute auf dem 
Melaten-Friedhof (Grabflur 039, Grabnummer 20/21) als Ehrengrab gemäß § 23 Absatz 4 der 
Friedhofssatzung der Stadt Köln zu erhalten. 
 
 
Hauptausschuss 04.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bernard Schultze (geboren am 31.05.1915, gestorben am 14.04.2005) und seine Ehefrau Ur-
sula Schultze-Bluhm (geboren am 17.11.1921, gestorben am 09.04.1999) haben als Künstler-
paar viele Jahre in Köln gelebt und gearbeitet. Über Jahrzehnte waren sie eine feste Größe im 
kulturellen Leben der Stadt und dabei dem Museum Ludwig stets in besonderem Maße ver-
bunden. So beherbergt das Museum einen Großteil ihres künstlerischen Nachlasses, nach-
dem sie das Museum nach ihrem Tod als Erbe eingesetzt haben. In Abstimmung mit dem 
Testamentsvollstrecker wurde der Nachlass an die Kunststiftung im Museum Ludwig mit Be-
schlussvorlage 0702/2024 übertragen.  
 
Ursula Schultze-Bluhm zählt zu den bedeutenden deutschen Künstler*innen der zweiten 
Hälfte des 20. Jahrhunderts. Ihre Werke entziehen sich der eindeutigen Zuordnung in eine 
Stilrichtung. Gemeinsam mit anderen, surrealistischen Künstlerinnen rückt ihr Schaffen ge-
rade in dieser Zeit mit Bildthemen hybrider und in Wandlung befindlicher Körperlichkeit zuneh-
mend in den Fokus. Mit einer umfassenden monographischen Ausstellung, die ca. 100.000 
Besucher*innen verzeichnete, konnte das Museum Ludwig im vergangenen Jahr maßgeblich 
dazu beitragen, dieser exzentrischen und eigenständigen künstlerischen Position den Stellen-
wert zuzuschreiben, den Ursula Schultze-Bluhm gerade im Kontext aktueller Diskurse ver-
dient. Die überaus große, auch internationale Presseresonanz unterstreicht dies nachdrück-
lich. 
 
Bernard Schultze war Vorreiter der informellen Kunst, zählte zu den zentralen Protagonisten 
gestisch-abstrakter Kunst der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sein Name und Werk sind 
untrennbar mit der internationalen Erfolgsgeschichte des deutschen Informel verbunden. Maß-
geblich trug er dazu bei, dass der Kunst in Deutschland nach dem Ende des Zweiten Welt-
kriegs eine grundlegende Erneuerung und der Anschluss an die internationale Kunstszene 
gelang. Der in 1915 im polnischen Schneidemühl geborene Künstler zog 1968 mit seiner Frau 
nach Köln, wo er am 14. April 2005 verstarb. Bereits zu Lebzeiten hatte das Museum Ludwig 
mehrere Einzelausstellungen ausgerichtet, die das weite ausfächernde Oeuvre des Malers 
präsentierten. Trotz des internationalen Erfolgs ist das Künstlerehepaar Köln und dem Mu-
seum Ludwig immer eng verbunden geblieben.  
 
Das Dezernat für Kunst und Kultur befürwortet die Aufnahme der Grabstätte von Bernard 
Schultze und Ursula Schultze-Bluhm in die Liste der Gräber für verdienstvolle Bürger*innen 
sowie die Übernahme der Grabpflegekosten und der baulichen Unterhaltung durch die Stadt 
Köln.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2166/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.10.2024
Erstellt
10.07.2024 09:58