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1620/2022

Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 29.03.2022 zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.01.2023, TOP 10.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anfrage zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen_Gesundheitsausschuss am 29.03.22

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4861 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  21.09.2022 
 1620/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 27.09.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
 
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 29.03.2022 zur 
Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen 
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29.03.2022 hat Herr Dr. Theisohn (Sachkundiger 
Einwohner der Seniorenvertretung der Stadt Köln) eine mündliche Anfrage gestellt und die Fragen 
schriftlich zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). 
 
Frage1: 
Soll der Mangel in der Stadt Köln an stationärer und ambulanter Pflege nur fortgeschrieben werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Der zweite Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln weist aus, dass bei allen pflegeri-
schen Versorgungsformen erheblicher Handlungsbedarf besteht und große Anstrengungen erforder-
lich sind, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel wir-
kungsvoll zu begegnen. Hierbei ist die Sozialverwaltung insbesondere mit dem Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik und dem Stadtplanungsamt in intensiven Gesprächen, um in Neubaugebieten not-
wendige Flächenressourcen für sowohl ambulante als auch stationäre Pflegeinrichtungen anzumel-
den und zu reservieren. Dies ist bereits in einigen Fällen gelungen (z.B. Kreuzfeld, Rondorf-Nord). Bei 
der Neueinrichtung von Tagespflegeeinrichtungen kann konstatiert werden, dass in den letzten Jah-
ren eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen ist. Auch im Bereich der ambulanten Wohngemein-
schaften ist eine positive Entwicklung zu beobachten. Für das deutlich unzureichende Angebot bei 
der Kurzzeitpflege hofft die Verwaltung, dass mit Hilfe der zurzeit diskutierten verbesserten Refinan-
zierung dieser Einrichtungen durch eine geänderte gesetzliche Regelung der Landesregierung eine 
positive Entwicklung erreicht werden kann. Auch für die stationären Pflegeeinrichtungen wären bes-
sere finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich, um bei Investoren und Trägern ein höheres Inte-
resse zum Bau dieser Einrichtungen zu wecken. Insgesamt kann festgehalten werden, dass ein Bün-
del von Maßnahmen erforderlich ist, um die pflegerische Versorgung auf Dauer sicherzustellen. Dabei 
ist ebenfalls zu beachten, dass auch die Fachkräftesicherung und –erhaltung ein wichtiges Hand-
lungsfeld ist. Selbstverständlich werden die Ergebnisse des zweiten kommunalen Pflegeberichtes 
fortgeschrieben und mit den Ergebnissen des dritten Berichtes (2023) verglichen, um auf der Basis 
der festzustellenden Ergebnisse die Aktivitäten entsprechend anzupassen und erforderlichenfalls zu 
intensivieren. 
Frage 2: 
Gibt es Möglichkeiten, die fehlenden stationären Plätze durch Erhöhung der Attraktivität des Bauens 
für die Investoren zu schaffen? 
Antwort der Verwaltung

2 
 
Die Refinanzierung der Baukosten für stationäre Pflegeeinrichtungen ist verbindlich im Alten-und 
Pflegegesetz (APG NRW) und der Durchführungsverordnung (DVO) APG geregelt. Hierbei hat der 
Gesetzgeber zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ eine vergleichsweise niedrige 
Abschreibungsquote für stationäre Einrichtungen angesetzt (2,0% über 50 Jahre für Neubauten). In 
Ballungsgebieten wie Köln mit hohen Grundstückspreisen bedarf die wirtschaftliche Darstellung eines 
Neubaus einer stationären Pflegeeinrichtung daher einiger Anstrengung. 
Mit der letzten Novellierung der APG DVO NRW im August 2020 wurde der Baukostenindex für alle 
pflegerischen Baumaßnahmen erhöht, so dass eine partielle Verbesserung zu verzeichnen ist. Die 
weiteren Parameter für die Berücksichtigung  der Investitionskosten bleiben aber unverändert. Derzeit 
ist nach hiesigem Kenntnisstand von der Landesregierung keine weitere Novellierung vorgesehen. 
Im Hinblick auf diesen Aspekt und die sehr begrenzten Flächenressourcen im Stadtgebiet legt die 
Sozialverwaltung neben der Unterstützung/Beratung beim Neubau von stationären Einrichtungen den 
Fokus auch auf kleinräumige und quartiersbezogene Lösungsansätze. So können z.B. altersgerech-
ter Wohnraum mit modular zu buchbaren Pflegeleistungen (bedarfsadäquat), Tagespflegeeinrichtun-
gen und ambulante Wohngemeinschaften mit deutlich weniger Flächenverbrauch realisiert werden. 
Frage 3: 
Welche Erfolgs-Aussichten haben die bisher ergriffenen Maßnahmen? 
Antwort der Verwaltung 
Alle Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sind in der Regel nur mittel-und 
langfristig umsetzbar. Ob und wie die ergriffenen Maßnahmen positive Wirkung erzielen, lässt sich 
anhand des alle zwei Jahre zu erstellenden Berichtes zur Pflegeplanung wegen der in der Regel nicht 
kurzfristig zu erzielenden Wirkung nur bedingt erkennen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anfrage zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen_Gesundheitsausschuss am 29.03.22

2389 Zeichen

Seniorenvertretung der Stadt Köln Seniorenvertretung
Dr. Martin Theisohn der Stadt Köln

Grevenstraße 91

51107 Köln (Ostheim) .

Tel. 0221/89 1247 Sozialamt
Fax 0221 / 8902696 de Lan

martintheisohn@arcor.de

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln-Kalk

Tel.: 0221 221 27515
seniorenvertretung@stadt-koeln.de

Anfrage zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stat.
Pflegeplätzen: Gesundheitsausschuss am 29.3.22

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Seniorenvertretung hat sich in der Vergangenheit und wird dies auch in Zukunft tun, für
die Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkewrung eingesetzt.

Wir haben deshalb auch die Erstellung des 2. Pflegeberichtes unterstützt und aktiv begleitet
und möchten dies auch im 3. Pflegebericht tun.

Dabei ist es nun aber wichtig zu wissen, welche Parameter zu Grund gelegt werden sollen.
Im 2. Pflegebericht wurden die Bedarfe für die verschiedenen demografischen Entwicklungen
hochgerechnet. Dabei hat es 3 unterschiedliche Szenarien gegeben:

1. Fortschreibung der ungenügenden Situation bei 14,1 Plätzen pro 100 Personen über 80
Jahre. Diese Zahlen wurde heute auf die Anfrage präsentiert und bedeuten, dass wir bis 2030
einen zusätzlichen Bedarf von 700 Plätzen haben werden.

2. Fortschreibung entsprechend der Zahl im Land NRW (optimierter Bedarf) 15,9 Plätze / 100
Personen über 80 Jahre

Dabei würde aktuell schon ein Bedarf von zusätzlichen 2800 Plätze bestehen, der bis 2030 auf
3000 Plätze wachsen würde.

3. Die Kennzahl für die ganze Bundesrepublik liegt bei 17,0 Plätzen / 100 Pers. >80 Jahren.
Dann würden aktuell jetzt schon 3800 Plätze fehlen.

Im 2. Bericht wird beschrieben, dass die Kennzahlen in allen Bereichen (ambulante Pflege,
Kurzzeitpflege, Stat. Pflege) in Köln beträchtlich unter dem Landesschnitt und und noch
deutlicher unter dem Bundesschnitt liegen. Mangel an Plätzen in der stat. Pflege könnten ggf
ausgeglichen werden durch einen Überschuss in der ambulanten Pflege. Dies ist in Köln aber
nict der Fall.

Ich frage deshalb:
1. Soll der Mangel in der Stadt Köln an stationärer und ambulanter Pflege nur fortgeschrieben
werden?

2. Gibt es Möglichkeiten die fehlenden stationären Plätze durch Erhöhung der Attraktivität
des Bauens für die Investoren zu schaffen?

3. Welche Erfolgs-Aussichten haben die bisher ergriffenen Maßnahmen?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Theisohn

Beratungsverlauf (2)

27.09.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1620/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.09.2022
Erstellt
11.05.2022 17:37