1620/2022
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 29.03.2022 zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 21.09.2022 1620/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 29.03.2022 zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29.03.2022 hat Herr Dr. Theisohn (Sachkundiger Einwohner der Seniorenvertretung der Stadt Köln) eine mündliche Anfrage gestellt und die Fragen schriftlich zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Frage1: Soll der Mangel in der Stadt Köln an stationärer und ambulanter Pflege nur fortgeschrieben werden? Antwort der Verwaltung: Der zweite Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln weist aus, dass bei allen pflegeri- schen Versorgungsformen erheblicher Handlungsbedarf besteht und große Anstrengungen erforder- lich sind, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel wir- kungsvoll zu begegnen. Hierbei ist die Sozialverwaltung insbesondere mit dem Amt für Stadtentwick- lung und Statistik und dem Stadtplanungsamt in intensiven Gesprächen, um in Neubaugebieten not- wendige Flächenressourcen für sowohl ambulante als auch stationäre Pflegeinrichtungen anzumel- den und zu reservieren. Dies ist bereits in einigen Fällen gelungen (z.B. Kreuzfeld, Rondorf-Nord). Bei der Neueinrichtung von Tagespflegeeinrichtungen kann konstatiert werden, dass in den letzten Jah- ren eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen ist. Auch im Bereich der ambulanten Wohngemein- schaften ist eine positive Entwicklung zu beobachten. Für das deutlich unzureichende Angebot bei der Kurzzeitpflege hofft die Verwaltung, dass mit Hilfe der zurzeit diskutierten verbesserten Refinan- zierung dieser Einrichtungen durch eine geänderte gesetzliche Regelung der Landesregierung eine positive Entwicklung erreicht werden kann. Auch für die stationären Pflegeeinrichtungen wären bes- sere finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich, um bei Investoren und Trägern ein höheres Inte- resse zum Bau dieser Einrichtungen zu wecken. Insgesamt kann festgehalten werden, dass ein Bün- del von Maßnahmen erforderlich ist, um die pflegerische Versorgung auf Dauer sicherzustellen. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass auch die Fachkräftesicherung und –erhaltung ein wichtiges Hand- lungsfeld ist. Selbstverständlich werden die Ergebnisse des zweiten kommunalen Pflegeberichtes fortgeschrieben und mit den Ergebnissen des dritten Berichtes (2023) verglichen, um auf der Basis der festzustellenden Ergebnisse die Aktivitäten entsprechend anzupassen und erforderlichenfalls zu intensivieren. Frage 2: Gibt es Möglichkeiten, die fehlenden stationären Plätze durch Erhöhung der Attraktivität des Bauens für die Investoren zu schaffen? Antwort der Verwaltung 2 Die Refinanzierung der Baukosten für stationäre Pflegeeinrichtungen ist verbindlich im Alten-und Pflegegesetz (APG NRW) und der Durchführungsverordnung (DVO) APG geregelt. Hierbei hat der Gesetzgeber zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ eine vergleichsweise niedrige Abschreibungsquote für stationäre Einrichtungen angesetzt (2,0% über 50 Jahre für Neubauten). In Ballungsgebieten wie Köln mit hohen Grundstückspreisen bedarf die wirtschaftliche Darstellung eines Neubaus einer stationären Pflegeeinrichtung daher einiger Anstrengung. Mit der letzten Novellierung der APG DVO NRW im August 2020 wurde der Baukostenindex für alle pflegerischen Baumaßnahmen erhöht, so dass eine partielle Verbesserung zu verzeichnen ist. Die weiteren Parameter für die Berücksichtigung der Investitionskosten bleiben aber unverändert. Derzeit ist nach hiesigem Kenntnisstand von der Landesregierung keine weitere Novellierung vorgesehen. Im Hinblick auf diesen Aspekt und die sehr begrenzten Flächenressourcen im Stadtgebiet legt die Sozialverwaltung neben der Unterstützung/Beratung beim Neubau von stationären Einrichtungen den Fokus auch auf kleinräumige und quartiersbezogene Lösungsansätze. So können z.B. altersgerech- ter Wohnraum mit modular zu buchbaren Pflegeleistungen (bedarfsadäquat), Tagespflegeeinrichtun- gen und ambulante Wohngemeinschaften mit deutlich weniger Flächenverbrauch realisiert werden. Frage 3: Welche Erfolgs-Aussichten haben die bisher ergriffenen Maßnahmen? Antwort der Verwaltung Alle Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung sind in der Regel nur mittel-und langfristig umsetzbar. Ob und wie die ergriffenen Maßnahmen positive Wirkung erzielen, lässt sich anhand des alle zwei Jahre zu erstellenden Berichtes zur Pflegeplanung wegen der in der Regel nicht kurzfristig zu erzielenden Wirkung nur bedingt erkennen. Gez. Dr. Rau
Anfrage zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stationären Pflegeplätzen_Gesundheitsausschuss am 29.03.22
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Seniorenvertretung der Stadt Köln Seniorenvertretung Dr. Martin Theisohn der Stadt Köln Grevenstraße 91 51107 Köln (Ostheim) . Tel. 0221/89 1247 Sozialamt Fax 0221 / 8902696 de Lan martintheisohn@arcor.de Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln-Kalk Tel.: 0221 221 27515 seniorenvertretung@stadt-koeln.de Anfrage zur Versorgung der Kölner Bevölkerung mit stat. Pflegeplätzen: Gesundheitsausschuss am 29.3.22 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Seniorenvertretung hat sich in der Vergangenheit und wird dies auch in Zukunft tun, für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkewrung eingesetzt. Wir haben deshalb auch die Erstellung des 2. Pflegeberichtes unterstützt und aktiv begleitet und möchten dies auch im 3. Pflegebericht tun. Dabei ist es nun aber wichtig zu wissen, welche Parameter zu Grund gelegt werden sollen. Im 2. Pflegebericht wurden die Bedarfe für die verschiedenen demografischen Entwicklungen hochgerechnet. Dabei hat es 3 unterschiedliche Szenarien gegeben: 1. Fortschreibung der ungenügenden Situation bei 14,1 Plätzen pro 100 Personen über 80 Jahre. Diese Zahlen wurde heute auf die Anfrage präsentiert und bedeuten, dass wir bis 2030 einen zusätzlichen Bedarf von 700 Plätzen haben werden. 2. Fortschreibung entsprechend der Zahl im Land NRW (optimierter Bedarf) 15,9 Plätze / 100 Personen über 80 Jahre Dabei würde aktuell schon ein Bedarf von zusätzlichen 2800 Plätze bestehen, der bis 2030 auf 3000 Plätze wachsen würde. 3. Die Kennzahl für die ganze Bundesrepublik liegt bei 17,0 Plätzen / 100 Pers. >80 Jahren. Dann würden aktuell jetzt schon 3800 Plätze fehlen. Im 2. Bericht wird beschrieben, dass die Kennzahlen in allen Bereichen (ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Stat. Pflege) in Köln beträchtlich unter dem Landesschnitt und und noch deutlicher unter dem Bundesschnitt liegen. Mangel an Plätzen in der stat. Pflege könnten ggf ausgeglichen werden durch einen Überschuss in der ambulanten Pflege. Dies ist in Köln aber nict der Fall. Ich frage deshalb: 1. Soll der Mangel in der Stadt Köln an stationärer und ambulanter Pflege nur fortgeschrieben werden? 2. Gibt es Möglichkeiten die fehlenden stationären Plätze durch Erhöhung der Attraktivität des Bauens für die Investoren zu schaffen? 3. Welche Erfolgs-Aussichten haben die bisher ergriffenen Maßnahmen? Mit freundlichen Grüßen Martin Theisohn
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1620/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.09.2022
- Erstellt
- 11.05.2022 17:37