3270/2017
Angebote der Winterhilfe 2017/2018 für wohnungslose Menschen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 3270/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Gesundheitsausschuss 12.12.2017 Angebote der Winterhilfe 2017/2018 für wohnungslose Menschen Wohnungslose Menschen, die auf der Straße übernachten, sind besonders in den kalten Wintermo- naten gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Daher bietet die Sozialverwaltung auch in diesem Win- ter für wohnungslose Bürgerinnen und Bürger besondere Hilfen an, um das Risiko des Erfrierens auf der Straße zu minimieren. Im Fokus stehen ganz besonders die Menschen, die auf der Straße leben und das ganzjährige Rege- langebot des Hilfesystems ablehnen. Auch richtet sich die Winterhilfe an die Menschen, die sich in Köln aufhalten und kein Einkommen oder Sozialleistungsansprüche haben und humanitärer Unter- stützung bedürfen. In der Zeit zwischen dem 01.10.2017 und dem 31.03.2018 werden unterschiedliche Vorsorgemaß- nahmen vorgehalten. Bei anhaltender Kälte werden darüber hinaus auch wieder aufsuchende „Kälte- gänge“ unternommen werden. Die Winterhilfe umfasst folgende Hilfsangebote: Zusätzliche Bereitstellung von Notschlafplätzen: Ergänzend zu den 61 ganzjährigen Plätzen der Notschlafstellen in Köln stocken sowohl die Diakonie Michaelshoven e.V. als auch der SkF e.V. in diesem Winter ihre Angebote für Frauen um jeweils zwei Plätze auf. Auch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln vermittelt in einer Einrichtung des In- ternationalen Bundes vier weitere Notschlafplätze. Hier ist auch das Mitbringen von Hunden gestattet. Frauen mit Tieren werden auch in der Notschlafstelle des SkF e.V. aufgenommen. Meldungen über Wohnungslose – 24- Stunden Hotline Wie schon in den vergangenen Jahren bietet der Träger „ Haus Rupprechtstraße“, eine stationäre Unterbringung der Straffälligenhilfe, durch die Mitarbeiter der Pförtner eine 24-stündige Hotline an. Hier können Bürgerinnen und Bürger sich melden, wenn sie wohnungslose Menschen sehen, die sich bei winterlichen Temperaturen an ihren Schlafplätzen aufhalten. Täglich werden die Meldungen an die Sozialverwaltung weitergegeben. Die Nummer der Hotline lautet: 0221/ 474 555 45 Bürgerinnen und Bürger können sich auch per E-Mail direkt an die Sozialverwaltung wenden: sozialamt.resodienste@stadt-koeln.de Die Annahme von Kleiderspenden können unter dieser E-Mail Adresse ebenfalls vermittelt werden. 2 Kältegänge Bei länger anhaltenden Kälteperioden werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Stadtverwaltung Kältegänge unternommen. Dabei werden in den Abendstunden die bekannten und/ oder die über die Hotline gemeldeten Schlaf- plätze wohnungsloser Menschen aufgesucht. Die Kältegängerinnen und Kältegänger informieren und beraten diese Menschen über Übernachtungsmöglichkeiten. Die Maßnahmen und Angebote der Winterhilfe werden immer eng mit Polizei, den Kölner Verkehrs- betrieben und dem Ordnungsamt kommuniziert. Ordnungsbehördliche Unterbringung von Personen zum Schutz vor der Winterkälte Für Menschen, die das ganzjährige Unterbringungsangebot nicht annehmen oder über keine Sozial- leistungsansprüche verfügen, wird auch in diesem Winter eine niedrigschwellige Übernachtungsmög- lichkeit angeboten. Dieses zusätzliche Unterbringungsangebot wird die Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, in enger Kooperation mit dem SKM Köln e.V. in der Neustadt-Süd in der Vorgebirgsstraße bereitstellen. Es wird im November 2017 betriebsbereit sein und eröffnet werden. Eröffnungstermin und Endtermin werden wetterabhängig festgelegt und es wird, mit Ausnahme länger anhaltender moderater Wetter- phasen, täglich zwischen abends 19.00 Uhr und morgens 08.00 Uhr geöffnet sein. Es handelt sich um ein Angebot, das ausschließlich der Übernachtung für ca. 120 Frauen und Män- ner dient und durch den SKM Köln e.V. betreut wird. Diese spezielle Winterhilfe ist frei zugänglich und kann aber durch Weiterleitung über die Träger der Wohlfahrtspflege, die Polizei, die KVB, das Ordnungsamt, die Bahnhofsmission oder andere Not- schlafstellen vermittelt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3270/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.11.2017
- Erstellt
- 24.10.2017 10:13