2025/0091
Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097
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2025/0091
5874 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Dezernat VI
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0091
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau -, Umbau-
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf
Magistratsvorlage 2023/0097
Vorlage vom: 17.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Aktualisierung der Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des
Klimavorbehalts im Bereich Hochbau wird zugestimmt.
2. Zu diesem Zwecke wird in der Anlage zur Magistratsvorlage 2023/0097 Folgendes
geändert:
Das Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen
beruht, wird nachrangig betrachtet. “ wird gestrichen. Es wird ersetzt durch folgende neue
Formulierung:
- 2 -
„Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte unvermeidbare Abwärme aus
bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemäß Bundesgesetzgebung gleichran gig zu
Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von Erneuerbaren Energien betrachtet . Neu zu
errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die Transformati onspläne nach der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Dekarbonisierung vorliegen, werden
ebenfalls als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bewertet .
3. Die Änderungen treten am Tage nach der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.03.2025
Die stufenweise Einführung des Klimavorbehalts wurde mit der Magistratsvorlage 2023/0097
„Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau“ begonnen und wirkt seitdem
kooperativ und konstruktiv bei Neubau -, Umbau- und Sanierungsvorhaben im Hochb au der
Wissenschaftsstadt Darmstadt inklusive der Eigenbetriebe und Unternehmen im direkten
Einflussbereich des Magistrats.
Dadurch werden auf Basis eines spezifisch entwickelten Kriterienkatalogs Klimaschutz - und
Klimaanpassungspotenziale bei städtische n Hochbauvorhaben identifiziert und gemeinsam mit den
planenden und bauenden Stellen umgesetzt. Weiterhin werden im Rahmen der Zusammenarbeit
mögliche Förderprogramme des Bundes und des Landes geprüft und es wird anschließend bei der
Akquise der Fördermitt el unterstützt.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz 1 des Bundes und der Novellierung des Gebäudeenergie gesetzes2
wird die dort definierte „unvermeidbare Abwärme“ – bspw. aus thermischer Abfallbehandlung –
durch Bundesgesetzgebung erneuerbarer Energie gleichges etzt.
Auf der Grundlage der im Gebäudeenergiesetz und im Wärmeplanungsgesetz definierten
Bewertung von Wärmeversorgungslösungen, soll der dem Klimavorbehalt im Hochbau zugrunde
liegende Kriterienkatalog in diesem Punkt angepasst werden . Die nachfolgenden Anpassungen
zahlen auf die Klimaschutzziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein.
• Ursprüngliches Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen
Brennstoffen beruht, wird nachrangig betrachtet. “
• Neue Formulierung: „ Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte unvermeidbare
Abwärme aus bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemäß Bundesgesetzgebung
gleichrangig zu Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von Erneuerbaren Energien betrachtet .
Neu zu errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die Transformationspläne nach der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Dekarbonisierung vorliegen, werden ebenfalls
als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bewertet .“
Ziel dieser Vorlage ist es, die Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des
Klimavorbehalts zu präzisieren. Zugleich werden Anreize zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
durch Transformationspläne im Sinne der kommunalen Klimaschutzziele gesetzt, sodas s die
Wärmewende ganzheitlich und nachhaltig, d.h. auch ökonomisch tragfähig gestaltet werden kann.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
André Schellenberg Holger Klötzner Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
1 Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)
2 Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist
anlage 1
5969 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.03.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Dezernat VI
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II
III 61 69
IV 70
V VI
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0091
Magistratsbeschluss -Nr.
116
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau -, Umbau-
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf
Magistratsvorlage 2023/0097
Vorlage vom: 17.03.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Aktualisierung der Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des
Klimavorbehalts im Bereich Hochbau wird zugestimmt.
2. Zu diesem Zwecke wird in der Anlage zur Magistratsvorlage 2023/0097 Folgendes
geändert:
Das Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen
beruht, wird nachrangig betrachtet. “ wird gestrichen. Es wird ersetzt durch fol gende neue
- 3 -
Formulierung:
„Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte unvermeidbare Abwärme aus
bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemäß Bundesgesetzgebung gleichran gig zu
Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von Erneuerbaren Energien betrachtet . Neu zu
errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die Transformationspläne nach der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Dekarbonisierung vorliegen, werden
ebenfalls als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bewertet .
3. Die Änderungen treten am Tage nach der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.03.2025
Die stufenweise Einführung des Klimavorbehalts wurde mit der Magistratsvorlage 2023/0097
„Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau“ begonnen und wirkt seitdem
kooperativ und konstruktiv bei Neubau -, Umbau- und Sanierungsvorhaben im Hochb au der
Wissenschaftsstadt Darmstadt inklusive der Eigenbetriebe und Unternehmen im direkten
Einflussbereich des Magistrats.
Dadurch werden auf Basis eines spezifisch entwickelten Kriterienkatalogs Klimaschutz - und
Klimaanpassungspotenziale bei städtischen Hochbauvorhaben identifiziert und gemeinsam
mit den planenden und bauenden Stellen umgesetzt. Weiterhin werden im Rahmen der
Zusammenarbeit mögliche Förderprogramme des Bundes und des Landes geprüft und es
wird anschließend bei der Akquise der Fördermittel unterstützt.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz 1 des Bundes und der Novellierung des Gebäudeenergie -
gesetzes2 wird die dort def inierte „unvermeidbare Abwärme“ – bspw. aus thermischer
Abfallbehandlung – durch Bundesgesetzgebung erneuerbarer Energie gleichgesetzt.
Auf der Grundlage der im Gebäudeenergiesetz und im Wärmeplanungsgesetz definierten
Bewertung von Wärmeversorgungslösung en, soll der dem Klimavorbehalt im Hochbau
zugrunde liegende Kriterienkatalog in diesem Punkt angepasst werden . Die nachfolgenden
Anpassungen zahlen auf die Klimaschutzziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein.
• Ursprüngliches Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen
Brennstoffen beruht, wird nachrangig betrachtet. “
• Neue Formulierung: „ Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte
unvermeidbare Abwärme aus bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemä ß
Bundesgesetzgebung gleichran gig zu Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von
Erneuerbaren Energien betrachtet . Neu zu errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die
Transformationspläne nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur
Dekarbonisierung vorliegen, werden ebenfalls als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit
Erneuerbaren Energien bewertet .“
Ziel dieser Vorlage ist es, die Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des
Klimavorbehalts zu präzisieren. Zugleich werden Anrei ze zur Dekarbonisierung der
Wärmenetze durch Transformationspläne im Sinne der kommunalen Klimaschutzziele
gesetzt, sodass die Wärmewende ganzheitlich und nachhaltig, d.h. auch ökonomisch
tragfähig gestaltet werden kann.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
1 Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)
2 Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.
Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist
André Schellenberg Holger Klötzner Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
anlage 2
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Punkt 4: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097 (V-Nr. 2025/0091) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und AfD
anlage 4
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Punkt 21: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097 (V-Nr. 2025/0091) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD, AfD und Stadtv. Klett
anlage 3
383 Zeichen
Punkt 5: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097 (V-Nr. 2025/0091) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0091
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00