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2025/0091

Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097

Magistratsvorlage 17.03.2025

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2025/0091

5874 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung   
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0091 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau -, Umbau- 
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf 
Magistratsvorlage 2023/0097  
 
Vorlage vom: 17.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Aktualisierung der Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des  
           Klimavorbehalts im Bereich Hochbau  wird zugestimmt. 
 
2. Zu diesem Zwecke wird in der Anlage zur Magistratsvorlage 2023/0097 Folgendes 
geändert:  
 Das Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen   
 beruht, wird nachrangig betrachtet. “ wird gestrichen. Es wird ersetzt durch folgende neue  
           Formulierung:

- 2 - 
„Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte unvermeidbare Abwärme aus 
bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemäß Bundesgesetzgebung gleichran gig zu 
Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von Erneuerbaren Energien betrachtet . Neu zu 
errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die Transformati onspläne nach der 
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Dekarbonisierung vorliegen, werden 
ebenfalls als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bewertet . 
 
3. Die Änderungen treten am Tage nach der Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.03.2025 
 
Die stufenweise Einführung des Klimavorbehalts wurde mit der Magistratsvorlage 2023/0097 
„Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau“  begonnen und wirkt seitdem 
kooperativ und konstruktiv bei Neubau -, Umbau- und Sanierungsvorhaben im Hochb au der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt inklusive der Eigenbetriebe und Unternehmen im direkten 
Einflussbereich des Magistrats.  
 
Dadurch werden auf Basis eines spezifisch entwickelten Kriterienkatalogs Klimaschutz - und 
Klimaanpassungspotenziale bei städtische n Hochbauvorhaben identifiziert und gemeinsam mit den 
planenden und bauenden Stellen umgesetzt. Weiterhin werden im Rahmen der Zusammenarbeit 
mögliche Förderprogramme des Bundes und des Landes geprüft und es wird anschließend bei der 
Akquise der Fördermitt el unterstützt.  
 
Mit dem Wärmeplanungsgesetz 1 des Bundes und der Novellierung des Gebäudeenergie gesetzes2 
wird die dort definierte „unvermeidbare Abwärme“ – bspw. aus thermischer Abfallbehandlung – 
durch Bundesgesetzgebung erneuerbarer Energie gleichges etzt.  
Auf der Grundlage der im Gebäudeenergiesetz und im Wärmeplanungsgesetz definierten 
Bewertung von Wärmeversorgungslösungen, soll der dem Klimavorbehalt im Hochbau zugrunde 
liegende Kriterienkatalog in diesem Punkt angepasst werden . Die nachfolgenden Anpassungen 
zahlen auf die Klimaschutzziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein.  
 
• Ursprüngliches Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen 
Brennstoffen beruht, wird nachrangig betrachtet. “ 
• Neue Formulierung: „ Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte unvermeidbare 
Abwärme aus bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemäß Bundesgesetzgebung 
gleichrangig zu Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von Erneuerbaren Energien betrachtet . 
Neu zu errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die Transformationspläne nach der 
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Dekarbonisierung vorliegen, werden ebenfalls 
als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bewertet .“ 
 
Ziel dieser Vorlage ist es, die Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des 
Klimavorbehalts zu präzisieren. Zugleich werden Anreize zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 
durch Transformationspläne im Sinne der kommunalen Klimaschutzziele gesetzt, sodas s die 
Wärmewende ganzheitlich und nachhaltig, d.h. auch ökonomisch tragfähig gestaltet werden kann.  
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin    Stadtrat 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
André Schellenberg    Holger Klötzner    Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer    Stadtrat    Stadtrat 
 
1 Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) 
2 Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist

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5969 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.03.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung   
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II 
III 61 69 
IV 70 
V VI 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0091 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
116 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau -, Umbau- 
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) - Bezugnahme auf 
Magistratsvorlage 2023/0097  
 
Vorlage vom: 17.03.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Aktualisierung der Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des  
           Klimavorbehalts im Bereich Hochbau  wird zugestimmt. 
 
2. Zu diesem Zwecke wird in der Anlage zur Magistratsvorlage 2023/0097 Folgendes 
geändert:  
 Das Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen   
 beruht, wird nachrangig betrachtet. “ wird gestrichen. Es wird ersetzt durch fol gende neue

- 3 - 
           Formulierung: 
„Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte unvermeidbare Abwärme aus 
bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemäß Bundesgesetzgebung gleichran gig zu 
Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von Erneuerbaren Energien betrachtet . Neu zu 
errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die Transformationspläne nach der 
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Dekarbonisierung vorliegen, werden 
ebenfalls als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bewertet . 
 
3. Die Änderungen treten am Tage nach der Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.03.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.03.2025  
 
Die stufenweise Einführung des Klimavorbehalts wurde mit der Magistratsvorlage 2023/0097 
„Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau“  begonnen und wirkt seitdem 
kooperativ und konstruktiv bei Neubau -, Umbau- und Sanierungsvorhaben im Hochb au der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt inklusive der Eigenbetriebe und Unternehmen im direkten 
Einflussbereich des Magistrats.  
 
Dadurch werden auf Basis eines spezifisch entwickelten Kriterienkatalogs Klimaschutz - und 
Klimaanpassungspotenziale bei städtischen Hochbauvorhaben identifiziert und gemeinsam 
mit den planenden und bauenden Stellen umgesetzt. Weiterhin werden im Rahmen der  
Zusammenarbeit mögliche Förderprogramme des Bundes und des Landes geprüft und es 
wird anschließend bei der Akquise der Fördermittel unterstützt.  
 
Mit dem Wärmeplanungsgesetz 1 des Bundes und der Novellierung des Gebäudeenergie -
gesetzes2 wird die dort def inierte „unvermeidbare Abwärme“ – bspw. aus thermischer 
Abfallbehandlung – durch Bundesgesetzgebung erneuerbarer Energie gleichgesetzt.  
Auf der Grundlage der im Gebäudeenergiesetz und im Wärmeplanungsgesetz definierten 
Bewertung von Wärmeversorgungslösung en, soll der dem Klimavorbehalt im Hochbau 
zugrunde liegende Kriterienkatalog in diesem Punkt angepasst werden . Die nachfolgenden 
Anpassungen zahlen auf die Klimaschutzziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein.  
 
• Ursprüngliches Kriterium: „ Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen 
Brennstoffen beruht, wird nachrangig betrachtet. “ 
• Neue Formulierung: „ Eine Wärmeversorgung mittels Wärmenetzen, die sogenannte 
unvermeidbare Abwärme aus bspw. dem Müllheizkraftwerk (MHKW) nutzt, wird gemä ß 
Bundesgesetzgebung gleichran gig zu Wärmeversorgungslösungen auf Grundlage von 
Erneuerbaren Energien betrachtet . Neu zu errichtende sowie Bestandswärmenetze, für die 
Transformationspläne nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur 
Dekarbonisierung vorliegen, werden ebenfalls als gleichwertig zu einer Wärmeversorgung mit 
Erneuerbaren Energien bewertet .“ 
 
Ziel dieser Vorlage ist es, die Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen im Rahmen des 
Klimavorbehalts zu präzisieren. Zugleich werden Anrei ze zur Dekarbonisierung der 
Wärmenetze durch Transformationspläne im Sinne der kommunalen Klimaschutzziele 
gesetzt, sodass die Wärmewende ganzheitlich und nachhaltig, d.h. auch ökonomisch 
tragfähig gestaltet werden kann.  
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin    Stadtrat 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
1 Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) 
2 Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. 
Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist

André Schellenberg    Holger Klötzner    Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer    Stadtrat    Stadtrat

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474 Zeichen

Punkt 4: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich 
Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097 
 (V-Nr. 2025/0091) 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen FDP und AfD

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Punkt 21: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich 
Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097 
 (V-Nr. 2025/0091) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD, AfD und Stadtv. Klett

anlage 3

383 Zeichen

Punkt 5: Bewertung von Wärmeversorgungsoptionen für Immobilien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Klimavorbehalts im Bereich 
Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt) - Bezugnahme auf Magistratsvorlage 2023/0097 
 (V-Nr. 2025/0091) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 21
TOP 116
TOP 4
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0091
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00