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V/0343/2025

Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2024

Vorlagen 15.05.2025

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Berichtsvorlage

21391 Zeichen

V/0343/2025 
V/0343/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen 
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung  
 
Mit Beschluss vom 10.12.2003 hat der Haupt - und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt jähr-
lich über die Beschäftigungssituation der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleich-
gestellten bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu berichten.  
 
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten in der Stadtverwaltung Münster  
 
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur 
  
Die Stadt Münster hat im Berichtsjahr 2024 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung 
von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten  von 5,00 Prozent erfüllt. Eine 
Ausgleichsabgabe war daher für 2024 - wie auch in den Vorjahren - nicht zu entrichten. Die Beschäf-
tigungsquote und Anzahl der schwerbehinderten Menschen e ntwickelte sich in den vergangen fünf 
Jahren wie folgt: 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
26.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Feldkamp 
Telefon: 492-1081 
FeldkampS@stadt-
muenster.de

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V/0343/2025 
 
Berichtsjahr 2020 2021 2022 2023 2024 
Beschäftigungsquote 5,76 % 5,64 % 5,74 % 6,27 % 6,56 % 
Ø-Anzahl der Mitarbeitenden mit 
Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten 
351 357 371 408 432 
 
Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2024 ist erneut gestiegen um 0,29 Prozent.   
 
Es ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsquote und die durchschnittliche Anzahl der Mitar-
beitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten nach den Richtlinien der §§ 156ff des 
SGB IX berechnet werden. In der Berechnung gemäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende 
berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet 
ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Abbildung der 
Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung.  
 
Um jedoch die gesamte Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX – abzubilden, wird 
im Folgenden die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, berück-
sichtigt. 
 
Die Stadt Münster beschäftigt in den vergan genen Jahren zunehmend mehr Mitarbeitende mit 
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten. So ist die Anzahl der Mitarbeitenden mit Schwerbe-
hinderung und diesen Gleichgestellten von 435 im Berichtsjahr 2020 um 25 Prozent auf 547 Mitarbei-
tende in 2024 ges tiegen. Die Mehrheit der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten in 2024 ist mit 54,84 Prozent weiblich. Dies entspricht dem Anteil an Mitarbeiterinnen 
in der Gesamtbelegschaft der Stadt Münster.  
 
Die Stadt Münster beschäftigte im Berichtsjahr 2024 79 Personen mit einer Gleichstellung. Diese ent-
spricht einem Anteil von 14 Prozent der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten. Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So betrug der Anteil der 
Gleichgestellten im Berichtsjahr 2020 lediglich 10 Prozent.  
Die Hälfte der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten weist einen Grad 
der Behinderung von 50 auf. Mitarbeitenden mit einem Grad der Behinderung von 100 machen in 
2024 einen Anteil von 6 Prozent aus.  
 
199 Mitarbeitende mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten sind zwischen 50 und 59 Jah-
re alt. Dies entspricht einem Anteil von 36 Prozent und stellt damit die größte Altersgruppe der Mitar-
beitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten. Dieser Anteil schwankt zwischen den 
Berichtsjahren 2020 und 2023 zwischen 35 Prozent in 2023 und 43 Prozent in 2020. Auffällig ist, dass 
der Anteil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellte in der Altersgruppe 
der über 60 -Jährigen in den vergangenen Jahren kontinuierlich von 108 auf 161 Mitarbeitenden ge-
stiegen ist. Dies entspricht einer Steigerung von 49 Prozent. 
 
Zwei Drittel der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten sind in der Lauf-
bahngruppe 1 tätig. Der Wert bleibt über die Berichtsjahre 2020 bis 2024 nahezu konstant. Der Anteil 
an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten in der Laufbahngruppe 2, 1. 
Einstiegsamt ist von 2023 auf 2024 um 19 Prozent auf 162 Mitarbeitende gestiegen und verzeichnet 
damit einen deutlich stärken Anstieg als in den Vorjahren.  
 
Grundsätzlich wird deutlich, dass sich die Entwicklungen aus den Vorjahren fortsetzen und die Anzahl 
der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster konti-
nuierlich wächst. Herauszustellen dabei ist, dass die Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und die-
sen Gleichgestellten bei der Stadt Münster zunehmend älter werden.

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V/0343/2025 
 
2.2 Maßnahmen zur Förderung der Inklusion  
 
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeitenden mit Behinderung sowie von Menschen, die von Be-
hinderung bedroht sind, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das bisher in der Stadtverwal-
tung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung 
und konkrete S tandards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die 
vielfältigen Fördermöglichkeiten für Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten sind bekannt und werden zur gezielten Unterstützung genutzt.  
 
Im vergangenen Jahr wurde der Prozess zur Überarbeitung und Neuaufstellung der Inklusionsverein-
barung begonnen, die am 01.06.2025 in Kraft getreten ist. Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es die 
Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadt Münster zu stär-
ken und einen Beitrag zur Förderung der Selbstbestimmung und der vollen gesellschaftlichen Teilha-
be zu leisten. 
 
Diese Inklusionsvereinbarung richtet sich an Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Beschäftigte, 
die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt Müns-
ter sollen die Regelungen auf die Beschäftigten mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 
20, 30 und 40 sowie von Behinderung bedrohten Menschen ausgeweitet werden. 
 
Sie trifft unter anderem neue Regelungen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung, zur 
Implementierung von Präventionsmaßnahmen, zu dienstlichen Beurteilungen, zu Stellenbesetzungs-
verfahren und zu einem möglichen Arbeitsplatzwechsel von Menschen mit (Schwer-)Behinderung.  
 
Weitere Maßnahmen zur Förderung der Inklusion bei der Stadt Münster und zur Steigerung der Be-
schäftigungsquote sind die Einrichtung von Pool-Stellen und die Gründung eines Inklusionsbetriebs, 
die ausführlich in Vorlage V/0677/2024 beleuchtet wurden. Um eine nachhaltige Entwicklung der Be-
schäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten auf 8 Prozent 
zu erreichen sind zusätzliche Ressourcen notwendig. Das Ziel der Beschäftigungsquote von 8 Pro-
zent wurde mit Besc hluss der Vorlage im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Si-
cherheit und Ordnung erneut bekräftigt. Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Einführung von entspre-
chenden Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten geprüft und auch die Ausweitung von Außenar-
beitsplätzen wird angestrebt. 
 
2.2.1 Auswahlverfahren 
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschriebene 
Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Weiterführen-
de Erläuterungen sind im gerahmten Text zu finden. Die eingehenden Bewerbungsunterlagen von 
schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehindertenvertretung auf Wunsch zur Einsicht-
nahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren erkennbar ist, dass Bewerbende mit Schwerbe-
hinderung betroffen sind, beteiligt das Personal- und Organisationsamt unverzüglich die Schwerbe-
hindertenvertretung und die Personalvertretung am weiteren Verfahren.  
 
Die Stadt Münster erreicht zunehmend mehr Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung 
und diesen Gleichgestellten. So ist die absolute Anzahl von 288 Menschen im Berichtsjahr 2020 um 
ca. ein Drittel auf 393 Menschen in 2024 angestiegen. Dies spricht für  eine zunehmende Attraktivität 
der Stadt Münster für Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und spiegelt 
sich auch im relativen Anteil an den Bewerbungen wieder. Dieser beträgt im Berichtsjahr 2024 6,17 
Prozent. In 2024 wurden 51 Menschen mit Schwerbehinderung und diese Gleichgestellten eingestellt. 
Das sind 7 Personen mehr als im Vorjahr und entspricht einer Steigerung von 80 Prozent im Ver-
gleich zum Berichtsjahr 2020. Die Einstellung erfolgten vornehmlich im Verwaltungsbereich (30). Fünf 
Einstellungen erfolgten im gewerblichen Bereich, sechs Einstellungen im sozialen Bereich und zehn 
Einstellungen sind dem sonstigen Berufsfeldern zuzuordnen.

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Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen, 
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtliche Entscheidungen im 
Laufe eines Verfahrens werden mit ihr offen kommuniziert. Auch so ist sichergestellt, dass in den 
Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.  
 
Alle externen Ausschreibungen enthalten den folgenden Satz: „Wir wünschen uns ausdrücklich Be-
werbungen schwerbehinderter Menschen.“  
 
 
2.2.2 Ausbildung 
 
Unter den Nachwuchskräften sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Anwärter*innen in 
den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, Erzieher*innen im Berufsanerkennungsjahr, Aufstei-
ger*innen die Verwaltungslehrgänge I+II und Absolvent*innen des Quereinsteiger*innen-Programms 
zusammengefasst.   
 
Die Anzahl der Personen, die sich für das Einstellungsjahr 2024 bei der Stadt Münster beworben ha-
ben, lag bei 1.616, davon waren 37 Personen schwerbehindert oder gleichgestellt.  Es wurden zum 
Ausbildungsbeginn in 2024 insgesamt 155 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 6 Personen mit einer 
Schwerbehinderung. Somit hatten 3,87 Prozent der eingestellten Nachwuchskräfte eine Schwerbe-
hinderung.    
 
Die Einstellungsquote in Bezug auf die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinde-
rungen lag bei 16,21 Prozent (37 Bewerbungen; 6 Einstellungen) und damit höher als die Einstel-
lungsquote von 9,44 Prozent bei den Bewerber*innen ohne Schwerbehinderung. Von den Bewerbun-
gen der schwerbehinderten Menschen bzw. diesen Gleichge stellten entfallen 19 auf den Verwal-
tungsbereich, eine auf den gewerblichen Bereich, sieben auf den sozialen Bereich, vier auf das Ret-
tungswesen und sechs auf den sonstigen Bereich. 
 
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer Online -Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. 
Für den Ausbildungsbeginn in 2024 haben 16 Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten am Einstellungstest teilgenommen und diesen auch bestanden.   
Insgesamt konnten 10 Bewerber*innen in der persönlichen Vorstellung nicht überzeugen. 3 Bewer-
ber*innen haben ihre Bewerbung zurückgezogen. 6 Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und 
diesen Gleichgestellten wurden eingestellt.  
  
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende für 
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei Einstel-
lungen zu Ausbildungszwecken alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von den Noten der 
eingereichten Zeugnisse, zum Vorstellungsgespräch bzw. zu dem in einigen Berufen vorgelagerten 
Einstellungstest eingeladen, soweit die verpflichtend erforderlichen Bildungsabschlüsse vorhanden 
sind. In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren werden die Bewerber*innen mit Schwerbe-
Nach wie vor 
obligatorisch:  
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber mit 
Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Dies gilt auch, wenn 
Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderung nicht erfüllt werden. Auf 
eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in Fällen verzichtet, bei 
denen den Bewerbenden die fachliche Eignung für die zu besetzende Stelle offen-
sichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann offensichtlich, wenn für die Über-
nahme der Aufgabe eine berufliche Qualifikation/ein Studienabschluss gefordert 
wird und notwendig ist und diese/r nicht vorliegt. 
 
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der Arbeitsagentur 
übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit 
Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verfügung. Parallel dazu werden 
innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibungen auch direkt an den Vermitt-
lungsdienst für Menschen mit Behinderungen weiter geleitet.

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hinderung und diesen Gleichgestellten ausdrücklich gebeten, für ein individuelles Beratungsgespräch 
zur Testteilnahme Kontakt mit dem Support des Online -Testes oder ggf. mit der Ausbildungsleitung 
aufzunehmen. Ziel ist es, den Einstellungstest so gut wie möglich auf die speziellen behinderungsbe-
dingten Erfordernisse des Einzelnen anzupassen.   
  
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendige Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren 
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.   
  
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten vorliegen, 
einbezogen. Alle Entscheidungen erfolgen auch hier in einem offenen Austausch. Weitere Maßnah-
men befinden sich aktuell in der Prüfung. 
 
2.2.3 Praktika 
 
Die Stadt Münster ermöglicht regelmäßig Praktika von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem FSP (Für Soziale Teilhabe und 
Psychische Gesundheit e.V. Münster), dem Bildungsinstitut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrati-
onsfachdienst oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebsprakt ikum, im 
Rahmen von Berufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchge-
führt.  
Praktika konnten in den vergangenen Jahren beispielsweise im Bereich der Abfallwirtschaftsbetriebe, 
in Kindertagesstädten und Schulen, im Stadtmus eum im Hausmeisterdienst in der Stadtarchäologie 
oder im Schwimmbad durchgeführt werden. 
 
Die Zusammenarbeit mit dem FSP (Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V. Münster) 
und dem Integrationsfachdienst soll in den nächsten Jahren weiter intensi viert werden. Aktuell wer-
den gerade Kooperationen geprüft und Netzwerkpartner*innen identifiziert, um zukünftig mehr Prakti-
ka für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen zu können. Ebenfalls in der Prüfung ist die 
Einführung einer Ausbildung für Fachpraktiker*innen, der in der Regel ein Praktikum vorgeschaltet ist.  
 
Grundsätzlich lässt sich aktuell im Praktikumsbereich nicht erheben, wie viele Bewerbungen es tat-
sächlich von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten gibt. Bewerbungen für  
Praktika erreichen die Stadt Münster auf verschiedenen Wegen und häufig werden in Anschreiben 
keine Angaben zu einer Schwerbehinderung gemacht.  
 
Geplant ist, die Bewerbungen der Praktika zukünftig, ähnlich wie im Ausbildungsbereich, über die 
Bewerbungsplattform BITE zu erfassen. Das wird die zukünftige Auswertung und Erfassung von Da-
ten erleichtern. 
 
2.2.4 Fort- und Weiterbildung 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, deren Art der Behinderung spezifische Fortbil-
dungen erfordert, werden von der Fachstelle Fortbildung und betriebliches Gesundheitsmanagement 
in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung zu geeigneten Fortbildungsmöglichkeiten 
beraten. Es wird darauf geachtet, dass Räume für Fortbildungen barrierefrei sind. Bei Bedarf oder auf 
Anfrage werden erforderliche zusätzliche Ausstattungen organisiert und zur Verfügung gestellt.  
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und aktu-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung. Die Planung erfol gt in Zusammenarbeit mit der 
Schwerbehindertenvertretung.  
 
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitenden und diesen Gleichge-
stellten wird unter anderem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Die indivi-
duellen Bedürfnisse finden dabei besondere Berücksichtigung.

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3. Auftragsvergabe  
 
Von allen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster werden die Auftragsvergaben an Werkstät-
ten für behinderte Menschen und Inklusionsunternehmen abgefragt. In den vergangenen Jahren 
konnte eine kontinuierliche Steigerung der Auftragsvergaben an die Inklus ionsunternehmen ver-
zeichnet werden. So erfolgte eine Verdopplung der Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen 
von 825.030,61 € in 2020 auf 1.678.986,55 € im Berichtsjahr 2024. Die Auftragsvergaben an Werk-
stätten für behinderte Menschen hingegen nehmen nach einem Höchststand im Berichtsjahr  2022 
von 319.862,32 € kontinuierlich ab auf 160.653,61 € in 2024. Dies lässt sich unterem dadurch erklä-
ren, dass die Berufsfeuerwehr der Stadt Münster in den vergangenen Jahren die Aufträge zur Rei-
nigung der Schutzkleidung an eine Werkstatt für behinderte Menschen vergeben hat. Aufgrund von 
zu hohen Anforderungen an die Schadstoffminimierung war ein Wechsel der Beauftragung zum 
Jahr 2024 notwendig.  
 
4. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestell-
ten bei den städtischen Beteiligungen und Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten 
für behinderte Menschen 
 
Bei sieben Beteiligungen wurden die Angaben zur Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer und 
Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten und die Auftragsvergaben an 
anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und erstmalig Inklusionsunternehmen erfragt. Das 
sind die Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungs-
weise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteiligungen ist die 
Stadt Münster geringfügiger, teilweise nur mit 1 Prozent beteiligt.  
 
 Die sieben relevanten Beteiligungen sind: 
 
 Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 items management GmbH 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 KonvOY GmbH 
 
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. 
 
Die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten bei der 
Sparkasse Münsterland Ost liegt bei 4,82 Prozent. 
 
Die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten der Westfä-
lischen Bauindustrie GmbH liegt bei XX Prozent. 
 
Nach wie vor hat die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen direkten 
Einfluss auf die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehin derung und diesen Gleichgestellten 
und auf die Höhe der Auftragsvergaben Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten 
der Kommission zur Förderung der Inklusion von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen 
bzw. der Politik in die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 
 
5. Ausblick 
 
Die Beschäftigungsquote der Stadt Münster entwickelte sich in den vergangenen Jahren positiv und 
entspricht zum aktuellen Zeitpunkt der in der in Vorlage V/0677/2024 dargelegten Prognose. Dies ist 
eine erfreuliche Entwicklung, die in den kommenden Jahren fortgesetzt werden soll, sodass die 
Stadt Münster ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeberin gerecht wird.  
Gleichwohl ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – insbesondere im Hinblick auf 
die Altersstruktur der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten – mittelfristig ein Rück-
gang der Beschäftigungsquote zu erwarten. Bereits jetzt zeichnet sich ein signifikanter Anstieg in-

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V/0343/2025 
nerhalb der Altersgruppe der über 60 -Jährigen ab, sodass mit dem altersbedingten Ausscheiden 
dieser Mitarbeitenden aus dem aktiven Dienst in den kommenden Jahren ein entsprechender Rück-
gang der Beschäftigungsquote prognostiziert werden muss. Um dieser Entwicklung entgegen zu 
wirken reichen die bisher etablierten  Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Ressourcen 
voraussichtlich nicht aus, sodass zusätzliche Anstrengungen notwendig sind. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen

Anlage 2

5880 Zeichen

Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
1. Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl1 90,44 89,4 90 97,79 
Anzahl der sb2 Beschäftigten1 2 2 2 2,25 
Anzahl männliche sb Beschäftigte3 2 2 2 2 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte3 0 0 0 0,25 
Quote1 2,21 2,24 2,22 2,23 
 
In den Berichtsjahren 2021 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  15.558,87 10.024,98 10.000,00 0 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 
 
 
2. Stadtwerke Münster GmbH 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 866,91 874,41 898,00 978,83  
Anzahl der sb Beschäftigten 48,67 43,46 49,92 61,92  
Anzahl männliche sb Beschäftigte 24 26 32 38  
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 19 19 21 26  
Quote 5,61  4,97  5,55  6,32  
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 1 1 2 2 0 1 3 3 
davon 
Frauen 1 1 1 1 0 1 2 2 
 
Alters-
struktur  
41. - 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 8 5 5 7 34 38 43 52 
davon 
Frauen 3 2 3 3 15 15 15 20 
 
 
 
                                                
1 Die Berechnung erfolgt jahresdurchschnittlich. 
2 sb = schwerbehinderte Beschäftigte 
3 Die Berechnung erfolgt stichtagsbezogen

2 
In den Berichtsjahren 2021 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  1.848,97 1.364,38 213,55 150 
an Inklusionsbetriebe  100,94 516,26 1.963,39 0 
 
 
3. items management GmbH 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 146,58 144,33 139,41 133,9 
Anzahl der sb Beschäftigten 13 14 13 11 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 11 12 10 9 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 2 2 3 2 
Quote 8,9 9,7 9,3 8,2 
      
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 0 0 0 0 2 2 2 2 
davon 
Frauen 0 0 0 0 1 1 1 1 
  
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 0 0 0 0 11 12 11 9 
davon 
Frauen 0 0 0 0 1 1 2 1 
 
  
In den Berichtsjahren 2021 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an anerkannte Werk-
stätte für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe: 
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen 0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe 0 0 0 0

3 
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo) 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 111 115 117 122 
Anzahl der sb Beschäftigten 1 2 3 6 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 0 1 2 5 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 1 1 1 1 
Quote 0,90 1,74 2,57 5,00 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 0 0 1 1 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 0 0 0 0 1 2 2 5 
davon 
Frauen 0 0 0 0 1 1 1 1 
 
In den Berichtsjahren 2021 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  1.532,24 740,72 0 0 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 
 
 
5. FMO GmbH 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 142 140 142 145 
Anzahl der sb Beschäftigten 12 14 11 11 
Anzahl männliche sb Beschäftigte 11 12 9 9 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte 1 2 2 2 
Quote 8,45 10,00 7,75 7,59

4 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 1 1 1 0 0 0 0 1 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 0 0 0 0 11 13 10 10 
davon 
Frauen 0 0 0 0 1 2 2 2 
 
In den Berichtsjahren 2021 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an anerkannte Werk-
stätte für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe: 
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen 0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe 0 0 0 0 
 
 
6. Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 39,33 39,75 39 37 
Anzahl der sb Beschäftigten 2 3 4 3 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  1 1 1 1 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 1 2 3 2 
Quote 5,09 er-
füllt 
7,55 er-
füllt 
4,414 
erfüllt 
8,11 
erfüllt 
      
In den Berichtsjahren 2020 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  235,75  0 0 578,50 
an Inklusionsbetriebe  0 0 0 0 
 
  
                                                
4 Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. § 154 Absatz 
1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung der Quote erforderlich. 
Somit wurde in 2018 die Beschäftigtenquote erfüllt.

5 
7. KonvOY GmbH  
 
 
 2021 2022 2023 2024 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl 7 8 7 8 
Anzahl der sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Anzahl männliche sb Beschäftigten  0 0 0 0 
Anzahl weibliche sb Beschäftigten 0 0 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023 2024 
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
Alters-
struktur  
41. – 50. Lebensjahr über 50. Lebensjahr 
 2021 2022 2023 2024 2021 2022 2023  
gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 
davon 
Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 
 
In den Berichtsjahren 2021 bis 2024 erfolgten Auftragsvergaben (in €) an:  
 
Art der Auftragsvergabe 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werkstätten für 
behinderte Menschen  0 0 0 0 
an Inklusionsbetriebe  1.935,65 2.968,14 2.135,73 0

Anlage A

2768 Zeichen

Anlage A zur V/0343/2025 
Kurzüberblick 
Mit Vorlage V/0343/2025 wird über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und  
diesen Gleichgestellten, über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Men-
schen und Inklusionsunternehmen bei der Stadtverwaltung Münster und ausgewählten städti-
schen Beteiligungsunternehmen für  das Jahr 2024 berichtet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist es über die Beschäftigungssituationen von Menschen mit Schwerbehinderung 
bei der Stadt Münster und ausgewählten Beteiligungen für das Jahr 2024 zu berichten. Dies be-
inhaltet ebenso die Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und 
an Inklusionsunternehmen. Grundlage der Berichterstattung ist der Beschluss des Haupt- und 
Finanzausschusses vom 10.12.2003. Durch den Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt ei-
nen Bericht über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt 
Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen.  
Für das Berichtsjahr 2024 erfüllt die Stadt Münster eine Beschäftigungsquote von 6,56 %. Dies 
entspricht einer Steigerung von 0,29 % im Vergleich zur Beschäftigungsquote von 2023. Damit 
wurde das Ziel, eine Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf mindestens 6 % 
zu erhöhen, erreicht.  
Auch künftig soll die Inklusion und Förderungen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung so-
wie von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, weiterverfolgt werden. Das bisher erreich-
te Inklusionsklima soll auch zukünftig gestärkt und weiterentwickelt werden. Ziel ist es die Be-
schäftigungsquote zu stabilisieren und zu erhöhen 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0108 Personal- und Organisationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzierungsbedarfe. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Vorlage des Berichts resultiert aus dem vorgenannten Beschluss des Haupt- und Finanzaus-
schusses vom 10.12.2003. Gesetzliche Bestimmungen, z. B. zur Beschäftigungsquote ergeben 
sich u.a. aus dem SGB IX 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen

(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Diese Berichtsvorlage zum Thema Inklusion stellt auch Informationen unter dem Aspekt der  
Gleichstellung und der Demographie dar.

Anlage 1

3984 Zeichen

Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
 
 
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderungen1 
 
5,76 % im Jahr 2020 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.090 
5,64 % im Jahr 2021 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.319 
5,74 % im Jahr 2022 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.448 
6,27 % im Jahr 2023 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.498 
6,56 % im Jahr 2024 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 6.577 
 
In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich die folgende Anzahl an Menschen mit Schwerbe-
hinderungen beschäftigt: 
 
2020 =      351 schwerbehinderte Menschen 
2021 =      357 schwerbehinderte Menschen 
2022 =      371 schwerbehinderte Menschen 
2023 =      408 schwerbehinderte Menschen 
2024 = 432 schwerbehinderte Menschen 
 
2. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Grad der 
Behinderung (GdB)2 
 
 
  
                                                
1 Die Berechnung der Beschäftigungsquote und der durchschnittlich beschäftigten Anzahl an Menschen mit 
Schwerbehinderung unter Punkt 1 wird nach den Vorgaben des SGB IX berechnet. In der Berechnung ge-
mäß SGB IX werden zum Beispiel nur Mitarbeitende berücksichtigt, die mit einer Wochenarbeitszeit von 
über 18 Stunden beschäftigt sind. Demnach findet ein Teil der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und 
diesen Gleichgestellten in der Abbildung der Beschäftigungsquote keine Berücksichtigung.  
2  Zur Abbildung der gesamten Mitarbeiterschaft – unabhängig der Vorgaben des SGB IX –, wird in den fol-
genden Tabellen (Punkt 2 bis 5) die absolute Anzahl an Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten, die tatsächlich bei der Stadt Münster innerhalb des Berichtsjahres beschäftigt waren, be-
rücksichtigt und dargestellt. 
 Anzahl der Personen 
GdB 2020 2021 2022 2023 2024 
30 37 45 52 59 71 
40 7 8 8 6 8 
50 244 255 253 255 277 
60 56 59 63 76 80 
70 19 20 22 23 23 
80 35 37 38 39 45 
90 4 3 5 4 8 
100 33 31 32 34 35

2 
3. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Ge-
schlecht  
 
Jahr Gesamtzahl Männer Frauen divers Quote 
Frauen 
2020 435 203 232 - 53,33 % 
2021 458 219 239 - 52,18 % 
2022 473 219 254 - 53,70 % 
2023 496 228 268 - 53,83 % 
2024 547 247 300 - 54,84 % 
 
4. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen 
 
Alters-
struktur  
bis 39. Lebensjahr 40.-49. Lebensjahr 
 2020 2021 2022 2023 2024 2020 2021 2022 2023 2024 
gesamt 68 76 83 92 98 69 69 83 90 89 
davon 
Frauen 34 40 45 50 58 40 42 49 54 54 
 
Alters-
struktur  
50. – 59. Lebensjahr über 60. Lebensjahr 
 2020 2021 2022 2023 2024 2020 2021 2022 2023 2024 
gesamt 190 189 182 178 199 108 124 125 136 161 
davon 
Frauen 103 98 103 100 112 55 59 57 64 76 
 
 
5. Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen nach Lauf-
bahngruppen* 
 
Laufbahngruppe 2020 2021 2022 
 gesamt w gesamt w gesamt w 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 297 153 309 156 322 164 
2, 1. Einstiegsamt* 119 59 125 70 127 74 
2, 2. Einstiegsamt* 19 10 24 13 24 16 
 
Laufbahngruppe 2023 2024 
 gesamt w gesamt w 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 333 168 358 184 
2, 1. Einstiegsamt* 136 82 162 98 
2, 2. Einstiegsamt* 27 18 27 18 
 
*und vergleichbaren Vergütungsgruppen

3 
6. Auftragsvergaben Stadt Münster  
 
6.1. Auftragsvergaben insgesamt  
 
Art der Auftrags-
vergabe in € 2020 2021 2022 2023 2024 
anerkannte Werk-
stätten für behin-
derte Menschen  
242.468,34 253.711,65 319.862,32 209.805,16 160.653,61  
an Inklusions-be-
triebe  825.030,61 814.803,92 1.116.189,78 1.137.741,68 1.678.986,55 
 
7. Präventive Maßnahmen 
 
 Ausstattung Arbeits-
plätze Ausgaben in € 
Zuschüsse in € 
(Zuweisung aus der 
Ausgleichsabgabe) 
 Menschen 
mit SB 
Menschen 
ohne SB 
Menschen 
mit SB 
Menschen 
ohne SB Menschen mit SB 
2020 - 132 - 99.341,07 - 
2021 1 120 284,55 83.364,85 - 
2022 2 127 803,52 74.746,13 - 
2023 1 121 629,05 77.762,18 - 
2024 - 60 - 38.146,33 -

Beratungsverlauf (4)

11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Feldkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0343/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2025
Erstellt
13.05.2025 13:54