A-R/0041/2023
Resolution: Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten - Mittelkürzung im SGB II und Aufgabenverlagerung für junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern hin zur Agentur für Arbeit verhindern
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A-R-0041-2023-CDU_Grüne_SPD_IF_Volt-Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2023 1 Münster, 07.09.2023 Antrag an den Rat nach § 3 (1) der GO zur sofortigen Beschlussfassung Resolution: Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten Mittelkürzung im SGB II und Aufgabenverlagerung für junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern hin zur Agentur für Arbeit verhindern 1. Der Rat der Stadt Münster appelliert an die Bundesregierung: Die Betreuung junger arbeitssuchender Menschen muss bei den kommunalen Jobcentern bleiben: arbeitssuchende Jugendliche sollen weiter optimal gefördert und nicht zwischen den Institutionen zerrieben werden, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber dürfen nicht mit erhöhten Sozialbeiträgen belastet werden; zudem muss das Konnexitätsprinzip beachtet werden, zu Lasten der Kommunen darf keine nichtfinanzierte Aufgabenerweiterung erfolgen. 2. Der Rat der Stadt Münster lehnt deshalb die beabsichtigten Kürzungen bei den Jobcentern und der Verlagerung der Zuständigkeit für die unter 25-Jährigen ab und fordert die Bundesregierung auf, die geplante Kürzung und Zuständigkeitsverlagerung nicht umzusetzen. 3. Der Rat der Stadt Münster fordert die NRW-Bundestagsabgeordneten sowie alle arbeitsmarktpolitischen Partner und Verbände auf Bundeseben auf, sich in den Beratungen zum Bundeshaushalt gegen die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt im Bereich SGB II einzusetzen. 2 Sachverhalt Am 29.06.2023 informierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bezug auf die Ressortabstimmung zum Bundeshaushalt 2024, dass der Eingliederungstitel im SGB II zunächst um 500 Mio. Euro gekürzt werden soll. Ab dem Jahr 2025 soll zudem die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von SGB II-Empfangenden unter 25 Jahren von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III übertragen werden, um das SGB II-Budget um weitere 900 Mio. € zu entlasten. o In Münster wären von einer solchen Regelung nach derzeitigem Stand über 2.500 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren betroffen. Die Kürzung des bundesweiten Etats im SGB II würden für das Jobcenter Münster im Jahr 2024 eine Kürzung von insgesamt rund 1,7 Mio. Euro bedeuten. Die Reduzierungen bei den Mitteln für das Jobcenter Münster in den Folgejahren werden mit rund 4,6 Mio. Euro prognostiziert. o Die geplanten Kürzungen des Budgets ignorieren massiv den aktuellen Wandel der finanziellen Rahmenbedingungen: stetig wachsende Personal- und Verwaltungskosten im Zuge der Tariferhöhungen, zunehmende Digitalisierungs- bedarfe und allgemeine Teuerung. Zusätzlich konterkarieren sie mit der Übertragung der Zuständigkeit des Personenkreises U25 die fachlich angezeigte und jahrelang etablierte, ganzheitliche Betreuung von Bedarfsgemeinschaften und Familien sowie die damit einhergehenden bedarfsgerecht entwickelten Instrumente, insbesondere für schwer zu erreichende und besonders von Armut gefährdete junge Erwachsene. o Die jungen Arbeitssuchenden werden aktuell von den Jobcentern angemessen und kompetent betreut. Beratung und Unterstützung erfolgt durch feste Ansprechpersonen und Leistungen aus einer Hand. Es ist abzusehen, dass durch die geplanten Änderungen weit weniger junge Menschen erreicht werden und in den Berufs- und Arbeitsmarkt integriert werden. Weitaus höhere Folgekosten würden hierdurch erzeugt. Begründung: Betroffen von diesem Vorhaben sind bundesweit rund 400 kommunale Jobcenter, die sehr gute Arbeit leisten und hohe berufliche Integrationsquoten vorweisen können. Den durch die Tariferhöhungen und andere Belastungen bereits finanziell belasteten Kommunen drohen weitere finanzielle Verluste von bundesweit rund 900 Mio. EUR. Bereits ab dem Bundeshaushalt 2024 sollen die Finanzmittel für die Jobcenter um 400 Mio. Euro reduziert werden (Defizite für Münster: 2024 1,7 Mio. EUR, 2025 4,9 Mio. EUR). 3 Zudem wäre im Falle einer Verlagerung das gerade für junge Menschen und ihre Familien so wichtige Prinzip der ganzheitlichen Betreuung aus einer Hand konterkariert: für die Arbeitsmarktintegration wäre die Arbeitsagentur zuständig, Bürgergeld bzw. Kindergrundsicherung sollen durch die Familienkassen ausge- zahlt werden (von diesen gibt nur 100 Regionalstellen, Jobcenter hingegen 400), die Leistungsgewährung an die Eltern für ihre Kinder hingegen verbliebe weiterhin bei den Jobcentern, statt Vereinfachung und Entbürokratisierung drohen neue kostspielige Mehrfach- strukturen und mehr Bürokratie. Die bisherige Bündelung der Aufgaben beim Jobcenter hat sich bewährt. Aus guten Gründen laufen seit Jahren beim kommunalen Jobcenter alle Fäden zur Arbeitsförderung von jungen Menschen zusammen. Dort können sie Bürgergeld erhalten, werden aber auch sehr individuell beim Einstieg in Ausbildung und Arbeitsmarkt gefördert. Viele vom Jobcenter betreute Menschen müssen stabilisiert und bei ihrer Suche in mehreren Bereichen unterstützt werden. In Münster erfolgt dies seit Jahren auch durch aufsuchende Arbeit. Das gehört bislang nicht zum Aufgabenbereich der Bundesagentur und droht künftig wegzufallen. Die geplante Aufgabenverlagerung würde zudem die gute Vernetzung des münsterschen Jobcenters mit freien Trägern in der Jugendarbeit, Streetwork, Schuldner- und Suchtberatung und die gute und erfolgreiche Arbeit der aktuell 19 Beschäftigten in diesem Bereich gefährden. Die zu befürchtenden Auswirkungen werden dabei sein: Wegfall der ganzheitlichen Betreuung aus einer Hand, Entstehung von zusätzlichen Schnittstellen, damit vermehrte Bürokratie und hohe Kosten, Kompetenz- und Strukturabbau in den Jobcentern bzw. den Kommunen, Einschränkung der dezentralen Erreichbarkeit, Wegfall von Unterstützungsangeboten, insbesondere für benachteiligte Jugendliche, massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Jobcenter und damit Wegfall von Fördermöglichkeiten für alle Leistungsberechtigten, massive Auswirkungen auf die U25-spezifische Träger- und Angebotslandschaft, Zunahme von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Mittelkürzung SGB 2 und Zuständigkeitsverlagerung U25. Die geplanten Mittelkürzung im SGB II und Aufgabenverlagerung für junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern hin zur Agentur für Arbeit werden auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und kommunalen Spitzenverbände im Bund- Länder-Ausschuss SGB II aus fachlicher und arbeitsmarktpolitischer Sicht vollumfänglich und entschieden abgelehnt. 4 gez. gez. gez. Harald Wölter Maria Winkel Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Thomas Kollmann Martin Grewer Otto Reiners Lia Kirsch und Gruppe und Fraktion und Fraktion gez. gez. Stefan Weber Georgios Tsakalidis Babette Lichtenstein van Lengerich Michael Krapp Tobias Jainta Lars Nowak und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0041/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 16:57