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A-R/0041/2023

Resolution: Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten - Mittelkürzung im SGB II und Aufgabenverlagerung für junge Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern hin zur Agentur für Arbeit verhindern

Antrag an den Rat 12.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 11.3

A-R-0041-2023-CDU_Grüne_SPD_IF_Volt-Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten

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A-R-0041-2023-CDU_Grüne_SPD_IF_Volt-Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2023 
 
1  
  
 
  
 
 
 
Münster, 07.09.2023  
 
 
Antrag an den Rat nach § 3 (1) der GO zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Resolution:  
 
Münsteraner Hilfenetz für junge Arbeitssuchende erhalten  
Mittelkürzung im SGB II und Aufgabenverlagerung für junge 
Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern hin zur Agentur für 
Arbeit verhindern 
 
1. Der Rat der Stadt Münster appelliert an die Bundesregierung: Die Betreuung 
junger arbeitssuchender Menschen muss bei den kommunalen Jobcentern 
bleiben:  
 arbeitssuchende Jugendliche sollen weiter optimal gefördert und nicht 
zwischen den Institutionen zerrieben werden,  
 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber dürfen nicht mit 
erhöhten Sozialbeiträgen belastet werden; 
 zudem muss das Konnexitätsprinzip beachtet werden, zu Lasten der 
Kommunen darf keine nichtfinanzierte Aufgabenerweiterung erfolgen.  
 
2. Der Rat der Stadt Münster lehnt deshalb die beabsichtigten Kürzungen bei den 
Jobcentern und der Verlagerung der Zuständigkeit für die unter 25-Jährigen ab 
und fordert die Bundesregierung auf, die geplante Kürzung und 
Zuständigkeitsverlagerung nicht umzusetzen. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster fordert die NRW-Bundestagsabgeordneten sowie 
alle arbeitsmarktpolitischen Partner und Verbände auf Bundeseben auf, sich in 
den Beratungen zum Bundeshaushalt gegen die geplanten Kürzungen im 
Bundeshaushalt im Bereich SGB II einzusetzen.

2  
  
Sachverhalt 
Am 29.06.2023 informierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bezug 
auf die Ressortabstimmung zum Bundeshaushalt 2024, dass der Eingliederungstitel 
im SGB II zunächst um 500 Mio. Euro gekürzt werden soll. Ab dem Jahr 2025 soll 
zudem die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von SGB II-Empfangenden unter 25 
Jahren von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III übertragen 
werden, um das SGB II-Budget um weitere 900 Mio. € zu entlasten.  
o In Münster wären von einer solchen Regelung nach derzeitigem Stand über 2.500 
junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren betroffen. Die Kürzung des 
bundesweiten Etats im SGB II würden für das Jobcenter Münster im Jahr 2024 
eine Kürzung von insgesamt rund 1,7 Mio. Euro bedeuten. Die Reduzierungen bei 
den Mitteln für das Jobcenter Münster in den Folgejahren werden mit rund 4,6 
Mio. Euro prognostiziert. 
o Die geplanten Kürzungen des Budgets ignorieren massiv den aktuellen Wandel 
der finanziellen Rahmenbedingungen: stetig wachsende Personal- und 
Verwaltungskosten im Zuge der Tariferhöhungen, zunehmende Digitalisierungs-
bedarfe und allgemeine Teuerung. Zusätzlich konterkarieren sie mit der 
Übertragung der Zuständigkeit des Personenkreises U25 die fachlich angezeigte 
und jahrelang etablierte, ganzheitliche Betreuung von Bedarfsgemeinschaften und 
Familien sowie die damit einhergehenden bedarfsgerecht entwickelten 
Instrumente, insbesondere für schwer zu erreichende und besonders von Armut 
gefährdete junge Erwachsene. 
o Die jungen Arbeitssuchenden werden aktuell von den Jobcentern angemessen 
und kompetent betreut. Beratung und Unterstützung erfolgt durch feste 
Ansprechpersonen und Leistungen aus einer Hand. Es ist abzusehen, dass durch 
die geplanten Änderungen weit weniger junge Menschen erreicht werden und in 
den Berufs- und Arbeitsmarkt integriert werden. Weitaus höhere Folgekosten 
würden hierdurch erzeugt.  
 
 
Begründung: 
Betroffen von diesem Vorhaben sind bundesweit rund 400 kommunale Jobcenter, die 
sehr gute Arbeit leisten und hohe berufliche Integrationsquoten vorweisen können. 
Den durch die Tariferhöhungen und andere Belastungen bereits finanziell belasteten 
Kommunen drohen weitere finanzielle Verluste von bundesweit rund 900 Mio. EUR. 
Bereits ab dem Bundeshaushalt 2024 sollen die Finanzmittel für die Jobcenter um 
400 Mio. Euro reduziert werden (Defizite für Münster: 2024 1,7 Mio. EUR, 2025 4,9 
Mio. EUR).

3  
  
Zudem wäre im Falle einer Verlagerung das gerade für junge Menschen und ihre 
Familien so wichtige Prinzip der ganzheitlichen Betreuung aus einer Hand 
konterkariert: 
 für die Arbeitsmarktintegration wäre die Arbeitsagentur zuständig, 
 Bürgergeld bzw. Kindergrundsicherung sollen durch die Familienkassen ausge-
zahlt werden (von diesen gibt nur 100 Regionalstellen, Jobcenter hingegen 400), 
 die Leistungsgewährung an die Eltern für ihre Kinder hingegen verbliebe weiterhin 
bei den Jobcentern, 
 statt Vereinfachung und Entbürokratisierung drohen neue kostspielige Mehrfach-
strukturen und mehr Bürokratie. 
Die bisherige Bündelung der Aufgaben beim Jobcenter hat sich bewährt. Aus guten 
Gründen laufen seit Jahren beim kommunalen Jobcenter alle Fäden zur 
Arbeitsförderung von jungen Menschen zusammen. Dort können sie Bürgergeld 
erhalten, werden aber auch sehr individuell beim Einstieg in Ausbildung und 
Arbeitsmarkt gefördert. Viele vom Jobcenter betreute Menschen müssen stabilisiert 
und bei ihrer Suche in mehreren Bereichen unterstützt werden. In Münster erfolgt dies 
seit Jahren auch durch aufsuchende Arbeit. Das gehört bislang nicht zum 
Aufgabenbereich der Bundesagentur und droht künftig wegzufallen. 
Die geplante Aufgabenverlagerung würde zudem die gute Vernetzung des 
münsterschen Jobcenters mit freien Trägern in der Jugendarbeit, Streetwork, 
Schuldner- und Suchtberatung und die gute und erfolgreiche Arbeit der aktuell 19 
Beschäftigten in diesem Bereich gefährden.  
 
Die zu befürchtenden Auswirkungen werden dabei sein: 
 Wegfall der ganzheitlichen Betreuung aus einer Hand, Entstehung von 
zusätzlichen Schnittstellen, damit vermehrte Bürokratie und hohe Kosten, 
 Kompetenz- und Strukturabbau in den Jobcentern bzw. den Kommunen, 
 Einschränkung der dezentralen Erreichbarkeit, 
 Wegfall von Unterstützungsangeboten, insbesondere für benachteiligte 
Jugendliche, massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Jobcenter und 
damit Wegfall von Fördermöglichkeiten für alle Leistungsberechtigten, 
 massive Auswirkungen auf die U25-spezifische Träger- und Angebotslandschaft, 
 Zunahme von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Mittelkürzung 
SGB 2 und Zuständigkeitsverlagerung U25. 
 
Die geplanten Mittelkürzung im SGB II und Aufgabenverlagerung für junge Menschen 
unter 25 Jahren von den Jobcentern hin zur Agentur für Arbeit werden auch von den 
Vertreterinnen und Vertretern der Länder und kommunalen Spitzenverbände im Bund-
Länder-Ausschuss SGB II aus fachlicher und arbeitsmarktpolitischer Sicht 
vollumfänglich und entschieden abgelehnt.

4  
  
gez.      gez.    gez. 
Harald Wölter    Maria Winkel   Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg    Thomas Kollmann  Martin Grewer 
Otto Reiners     Lia Kirsch   und Gruppe 
und Fraktion     und Fraktion 
 
gez.        gez. 
Stefan Weber    Georgios Tsakalidis 
Babette Lichtenstein van Lengerich Michael Krapp 
Tobias Jainta     Lars Nowak 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 11.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0041/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.09.2023
Erstellt
12.09.2023 16:57