Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel (Werbesatzung) Hier: Satzungsbeschluss nach § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. § 19 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Sitzungsvorlage 2015/168 vom 30.06.2015
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2015/168
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