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Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zum Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
SPD Anfrage nach § 4 AN/0039/2017 vom 16.01.2017
Stand: Am 13.03.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2017 AN/0039/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 19.01.2017 Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zum Erweiterungsbau für das Wallraf- Richartz-Museum & Fondation Corboud Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Ende 2016 hat die Vergabekammer Rheinland den Investorenwettbewerb für den Erweite- rungsbau des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud gestoppt. In einer Pressemit- teilung der Stadt Köln unterstreicht die Oberbürgermeisterin „den festen Willen der Stadt Köln, den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud so schnell wie möglich zu errichten.“ Am 10.01.2017 hat die Stadtverwaltung erklärt, gegen die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland Rechtsmittel einzulegen. Im Zuge dieser Entwicklungen bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1. Mit der Entscheidung der Vergabekammer gegen das von der Verwaltung gewählte Verfahren ist deutlich geworden, dass es offensichtlich unterschiedliche Einschätzun- gen zu den rechtlichen Möglichkeiten gibt. War die rechtliche Angreifbarkeit des städ- tischen Verfahrens im Vorfeld erkennbar? Was bringt die Stadtverwaltung zu der Überzeugung, dass sie mit der Trennung von Architekten- und Investorenwettbewerb rechtlich richtig entschieden hat? Inwieweit hat die Stadtverwaltung vor allem die Frage der (Ent-)Koppelung von Architekten- und Investorenwettbewerb rechtlich ge- prüft und hat sie dafür auch die Einschätzung eines externen Sachverstands einge- holt? Wenn ja, hat dieser auf mögliche rechtliche Risiken hingewiesen und gibt es ei- nen „Plan B“? 2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Chancen einer Revision vor dem Oberlandesge- richt? Aus welchen Beweggründen hat sich die Stadt Köln dafür entschieden, Rechtsmittel einzulegen? Auf welche Expertise stützt sich die Stadtverwaltung bei dieser Entscheidung? 3. Die Stadt Köln hat sich 2014 auf Basis des Architektenwettbewerbs auf das Modell des Architekturbüros Christ & Gantenbein (Basel) festgelegt. Lässt sich die Realisie- - 2 - rung dieses Entwurfes nach Auffassung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der von der Vergabekammer gerügten Mängel weiterhin im Rahmen eines Investo- renmodells erreichen? Wie sähe ein alternatives Realisierungsmodell aus, um die Umsetzung des Architektenentwurfes möglichst zeitnah angehen zu können? Welche finanziellen Konsequenzen wären damit für die Stadt verbunden? Wie schätzt die Stadtverwaltung den weiteren Verfahrensablauf und die Zeitplanung ein? Wie will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt? 4. Wie hat die Stadtverwaltung die Problematik mit Gérard J. Corboud besprochen? Steht die Oberbürgermeisterin diesbezüglich in persönlichem Austausch mit Herrn Corboud? Welche Perspektiven hat sie ihm gegenüber aufgezeigt? Wie hat Herr Corboud die neuen Entwicklungen aufgenommen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
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