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AN/0039/2017

Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zum Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud

SPD Anfrage nach § 4 16.01.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.01.2017, TOP 3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3354 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2017 
 
AN/0039/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.01.2017 
 
Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zum Erweiterungsbau für das Wallraf-
Richartz-Museum & Fondation Corboud 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Ende 2016 hat die Vergabekammer Rheinland den Investorenwettbewerb für den Erweite-
rungsbau des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud gestoppt. In einer Pressemit-
teilung der Stadt Köln unterstreicht die Oberbürgermeisterin „den festen Willen der Stadt 
Köln, den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud so 
schnell wie möglich zu errichten.“ Am 10.01.2017 hat die Stadtverwaltung erklärt, gegen die 
Entscheidung der Vergabekammer Rheinland Rechtsmittel einzulegen. 
 
Im Zuge dieser Entwicklungen bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
1. Mit der Entscheidung der Vergabekammer gegen das von der Verwaltung gewählte 
Verfahren ist deutlich geworden, dass es offensichtlich unterschiedliche Einschätzun-
gen zu den rechtlichen Möglichkeiten gibt. War die rechtliche Angreifbarkeit des städ-
tischen Verfahrens im Vorfeld erkennbar? Was bringt die Stadtverwaltung zu der 
Überzeugung, dass sie mit der Trennung von Architekten- und Investorenwettbewerb 
rechtlich richtig entschieden hat? Inwieweit hat die Stadtverwaltung vor allem die 
Frage der (Ent-)Koppelung von Architekten- und Investorenwettbewerb rechtlich ge-
prüft und hat sie dafür auch die Einschätzung eines externen Sachverstands einge-
holt? Wenn ja, hat dieser auf mögliche rechtliche Risiken hingewiesen und gibt es ei-
nen „Plan B“? 
 
2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Chancen einer Revision vor dem Oberlandesge-
richt? Aus welchen Beweggründen hat sich die Stadt Köln dafür entschieden, 
Rechtsmittel einzulegen? Auf welche Expertise stützt sich die Stadtverwaltung bei 
dieser Entscheidung? 
 
3. Die Stadt Köln hat sich 2014 auf Basis des Architektenwettbewerbs auf das Modell 
des Architekturbüros Christ & Gantenbein (Basel) festgelegt. Lässt sich die Realisie-

- 2 - 
 
rung dieses Entwurfes nach Auffassung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung 
der von der Vergabekammer gerügten Mängel weiterhin im Rahmen eines Investo-
renmodells erreichen? Wie sähe ein alternatives Realisierungsmodell aus, um die 
Umsetzung des Architektenentwurfes möglichst zeitnah angehen zu können? Welche 
finanziellen Konsequenzen wären damit für die Stadt verbunden? Wie schätzt die 
Stadtverwaltung den weiteren Verfahrensablauf und die Zeitplanung ein? Wie will die 
Stadtverwaltung sicherstellen, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt? 
 
4. Wie hat die Stadtverwaltung die Problematik mit Gérard J. Corboud besprochen? 
Steht die Oberbürgermeisterin diesbezüglich in persönlichem Austausch mit Herrn 
Corboud? Welche Perspektiven hat sie ihm gegenüber aufgezeigt? Wie hat Herr 
Corboud die neuen Entwicklungen aufgenommen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Hauptausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0039/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
16.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27