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1463/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und Polizei, AZ 25/25

Beschlussvorlage Ausschuss 12.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.05.2025, TOP 2.3

Anlage 3_weiteres Schreiben Petent

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Antwortschreiben

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Anlage 1_Eingabe

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Anlage 3_weiteres Schreiben Petent

1585 Zeichen

Gesch¨aftsstelle f ¨ur Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretungen
per E-Mail
Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Mein Zeichen Datum
25/25 10.04.2025 13. April 2025
(Ehrenfeld) Zugeparkte F euerwehrzufahrt, V erkehrsdienst & Polizei
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine Beratung in der Angelegenheit ”Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst &
Polizei“ in Ehrenfeld (mein Schreiben vom 30.10.2024 bzw. E-Mail vom 06.03.2025)
Ich beziehe mich dabei auf die Antwort vom 10.04.2025 von Herrn Dr. Ulrich H ¨over.
Eine Kl¨arung der Zust ¨andigkeit seitens der Politik ist unerl ¨asslich, da es sich nicht um einen Ein-
zelfall in Ehrenfeld, sondern um ein fl ¨achendeckendes Problem handelt, das Verkehrsdienst und
Polizei in gesamt K ¨oln betrifft.
Die Dringlichkeit wird im Einzelfall untersch ¨atzt, siehe auch ”Falschparker behinderte K ¨olner
Feuerwehr – Brandopfer gestorben“1. Die bekanntlich langen und regelm¨aßigen Wartezeiten der 
Verkehrsdienst-Hotline in Kombination mit der Verweigerungshaltung der Polizei sind in dieser 
Sache nicht akzeptabel.
Es muss eine M¨oglichkeit geben, zur Vermeidung von weiteren Todesf¨allen zeitnah auch
geringf¨ugige Ordnungswidrigkeiten“ wie Parken in einer Feuerwehrzufahrt zu melden – auch bei 
”
¨Uberlastung der Verkehrsdienst-Hotline.
Dies erhoffe i ch m ir v on I hrer B eratung, z usammen m it d er K l¨arung d er u rspr¨unglich genannten 
Punkte.
Mit freundlichen Gr¨ußen,
1https://www.ksta.de/koeln/kalk/humboldt-gremberg/koeln-falschparker-behindert-feuerwehr-brandopfer-gestorben-
humboldt-gremberg-1-1002682

Beschlussvorlage Ausschuss

3005 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1463/2025 
Freigabedatum 
12.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und 
Polizei, AZ 25/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
seine Eingabe. 
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrs-
dienstes der Stadt Köln durch die Polizei. Diese geht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermes-
sens entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nach. 
Eine Ausweitung der bestehenden Meldemöglichkeiten bei der Stadt Köln ist demnach nicht 
erforderlich. 
Der Ausschuss schließt sich der Verwaltungsmeinung an und beschließt, die Eingabe des Pe-
tenten nicht weiter zu verfolgen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 30.10.2024 (Anlage 1) – bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretungen am 06.03.2025 eingegangen – sowie mit Schrei-
ben vom 13.04.2025 begehrt der Petent eine zügigere Meldemöglichkeit für Ordnungswidrig-
keiten beim Verkehrsdienst der Stadt Köln – insbesondere für Gefahrensituationen wie das 
Zuparken einer Feuerwehrzufahrt.  
Zudem wünscht der Petent seitens der Politik eine Klärung, wer für die Ahndung von Ord-
nungswidrigkeiten nach Dienstende oder nicht Erreichbarkeit des Verkehrsdienstes der Stadt 
Köln zuständig ist. Der Petent berichtet bei der Zuständigkeitsfrage von einer unterschiedli-
chen Sichtweise bei der Polizei und bei dem Verkehrsdienst der Stadt Köln. Seiner Ansicht 
nach, handelt es sich um ein flächendeckendes Problem.  
Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 10.04.2025 die Stellungnahme des Verkehrsdienstes 
der Stadt Köln mitgeteilt (Anlage 2). 
 
Zu dem neuerlichen Schreiben des Petenten vom 13.04.2025 (Anlage 3) führt der Verkehrs-
dienst der Stadt Köln Folgendes aus: 
„Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist im gesamten Stadtgebiet im Einsatz und führt regelmä-
ßige Kontrollen durch. In einem urbanen Ballungsraum wie dem Kölner Stadtgebiet besteht 
ein entsprechend hoher Kontrollbedarf und es gehen täglich zahlreiche Hinweise bei der Ein-
satzleitzentrale ein, so dass auch mit Wartezeiten gerechnet werden muss. Außerhalb der 
Dienstzeiten des Verkehrsdienstes wird die Polizei im Rahmen des pflichtgemäßen Ermes-
sens entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nachgehen.  
Unabhängig hiervon, ist es aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich das Stadtgebiet 
durchgehend von falschparkenden Fahrzeugen freizuhalten.“  
 
Anlagen 
 
Anlage 1_Eingabe 
Anlage 2_Antwortschreiben 
Anlage 3_weiteres Schreiben Petent

Anlage 2_Antwortschreiben

4826 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  Zimmer 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn Dr. 
per E-Mail:  
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
25/25 10.04.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Zugeparkte Feuerwehrzufahrt in Köln-Ehrenfeld, Ver-
kehrsdienst & Polizei“, Aktenzeichen 25/25 
Sehr geehrter Herr Dr. , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2025 mit der Sie um Beantwortung folgender Fragen 
bitten: 
 Welche Möglichkeiten habe ich, dringende Anliegen wie zugeparkte Feuerwehrzufahr-
ten zeitnah an den Verkehrsdienst zu melden, damit dieser mit entsprechender Priori-
sierung die Gefährdung beseitigen kann?
 Wie kann ich, wenn der Verkehrsdienst nicht erreichbar ist, eine zugeparkte Feuer-
wehrzufahrt melden? Ist die Polizei dann zuständig? Wie verhalte ich mich, wenn die
Polizei die Meldung nicht bearbeitet?
 Wie kann ich dafür sorgen, dass die Situation in meiner Nachbarschaft besser wird,
ohne meine Gesundheit zu riskieren?
Zur Klärung Ihrer Fragen, habe ich das Amt für öffentliche Ordnung kontaktiert. Dieses hat mir 
mitgeteilt, dass Ihr Anliegen dort bereits geprüft wurde und Ihre Fragen Ihnen bereits wie folgt 
beantwortet wurden: 
„Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich originäre Aufgabe des Verkehrs-
dienstes. Wenn der Verkehrsdienst nicht im Dienst ist, übernimmt die Polizei Köln diese Auf-
gabe. Grundsätzlich können Sie sich an die Rufnummer 0221-22132000 wenden, um akute 
Parkverstöße zu melden. Andere "schnellere" Kontaktmöglichkeiten existieren nicht. 
Da insbesondere in den Abendstunden ein erhöhtes Anrufaufkommen herrscht, kann es auch 
zu Wartezeiten kommen. Auch werden beispielweise Anrufe der Polizei, Feuerwehr oder auch 
der Kölner Verkehrsbetriebe bevorzugt behandelt.  
In einer Millionenstadt wie Köln, gehen täglich hunderte Anrufe ein, sodass immer mit Warte-
zeit gerechnet werden muss.

Seite 2/2 
Die Polizei ist nur außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrsdienstes für den ruhenden Verkehr 
zuständig.  
Bei den von Ihnen gemeldeten Verstößen handelt es sich eindeutig um Ordnungswidrigkeiten. 
Hier besteht weder seitens der Polizeibehörde noch seitens des Verkehrsdienstes ein Verfol-
gungszwang. Vielmehr liegt nach § 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Verfol-
gung im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Zudem sieht der Gesetzgeber 
Verstöße im ruhenden Verkehr als geringfügige Ordnungswidrigkeiten an.  
Neben der Meldung unter der bekannten Rufnummer ist es auch möglich eine schriftliche An-
zeige an die Bußgeldstelle zu richten. 
Wenn Sie als Privatperson eine schriftliche Anzeige machen möchten, erstatten Sie eine so-
genannte Fremdanzeige. Bitte nutzen Sie für eine Fremdanzeige das Formular unter "Down-
loads und Links" auf folgender Website.  
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00449/index.html 
In welchem Zeitraum, eine schriftliche Anzeige bei der Bußgeldstelle bearbeitet wird, kann un-
ter bussgeldstelle@stadt.koeln.de erfragt werden.  
Ein Anzeigenerstattender hat im Verfahren kein Anspruch -der durchsetzbar ist- auf Tätigwer-
den der Behörde (vgl. §47 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Es ist vielmehr 
eine staatliche und keine private Entscheidung, in welchem Umfang personelle Ressourcen 
der Aufklärung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zugedacht werden. Auch ein An-
spruch auf die Erteilung von Auskünften zu angezeigten Ordnungswidrigkeiten besteht nach 
herrschender Rechtsprechung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.09.2013 - 
13 LA 144/12). 
Selbstverständlich werden die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes die benannten Bereiche 
auch weiterhin kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung ahnden. Lei-
der ist es nicht möglich diese durchgehend von falschparkenden Fahrzeugen freizuhalten.“ 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertre-
tung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1_Eingabe

6927 Zeichen

Gesch¨aftsstelle f ¨ur Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretungen
Postfach 10 35 64
50475 K¨oln
Datum
30. Oktober 2024
(Ehrenfeld) Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst & Polizei
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beschwerde und Bitte um Rat
In der Christianstraße (50825 K¨oln) ist zwischen Hausnummern 56 und 68 eine Feuerwehrzufahrt 
eingerichtet. Diese ist ausgeschildert und durch Zeichen 299 (Zickzacklinien) markiert. Die Auskunft 
der Stadt dazu:
[...]nach unseren Akten, wurde die Grenzmarkierung im Rahmen der Feuerwehrzufahrt
zu dem Neubau geh ¨orend angeordnet. Die Anordnung erfolgte im M ¨arz 2018.
Mit der Einfahrt zum Leo-Amann-Park gibt es keinen Zusammenhang. [...] die bisherige
Antwort gilt f ¨ur die gesamte Grenzmarkierung. Sowohl der Teil vor, als auch der Teil
hinter der Querungshilfe wurden im Rahmen der Feuerwehrzufahrt angeordnet.
(Auskunft vom April 2023,          , Stadt K¨oln, 64/Amt f¨ur Verkehrsmanage-ment, 644/5/
StVO – Anordnungen ortsfest (Bezirk 4))
https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendung-fuer-grenzmarkierung-en-vor-christianstr-58-68/
Seit meinem Umzug nach K¨oln im Sommer 2021 hab e ich sehr viele Vers¨aumnisse und Fehler im 
Zusammenhang mit dieser Feuerwehrzufahrt bemerkt. Der aktuelle Zustand ist leider so schlecht, 
dass ich Sie bzw. die Bezirksvertretung Ehrenfeld um Rat fragen und mich gleichzeitig beschweren
Internet:

Seite 2 30. Oktober 2024
m¨ochte.
Zu dieser Feuerwehrzufahrt wurde mir, meiner Erinnerung nach im Jahr 2022, vom Bezirksansprech-
partner des Ordnungsamts telefonisch mitgeteilt, dass sich das Halteverbot bzw. die Markierung
(Zeichen 299) vor Hausnummern 56 und 58 auf eine Zufahrt zum gegen ¨uberliegenden Leo-Amann-
Park bezieht und kein Zusammenhang zur benachbarten Feuerwehrzufahrt besteht. Dies stimmt
nicht, wie Sie der Antwort der Stadt K ¨oln entnehmen k¨onnen.
Nach vier Dienstaufsichtsbeschwerden (mit Eskalation ¨uber Bezirksregierung und Innenministe-
rium NR W) sowie zahlreichen Telefonaten und E-Mails arbeitet der Verkehrsdienst mittlerweile
korrekt und sorgt durch Maßnahmen wie bspw. Umsetzungen daf ¨ur, dass die Feuerwehrzufahrt bei
gemeldeten Falschparker*innen halbwegs zeitnah ger¨aumt wird.
Trotz zahlreicher Umsetzungen oder sonstiger Maßnahmen und zugesicherter verst¨arkter Kontrolle
in diesem Gebiet wird die Feuerwehrzufahrt leider nach wie vor mehrfach w ¨ochentlich zugeparkt.
Dies ist erst einmal kein Problem, bei dem ich um Rat frage, da es hier nur um jeweils individuelle
Fahrzeugf¨uhrer*innen und deren Fehlverhalten geht.
Da ich den Verkehrsdienst allerdings nur telefonisch ¨uber die Telefonnummer 0221 221 32000 (dann
im Men¨u 1 - 1) erreichen kann, kann ich Falschparker*innen zu Stoßzeiten nur nach einer l ¨angeren
Wartezeit in der Telefon-Warteschleife melden. Diese Wartezeit betr ¨agt regelm ¨aßig, gerade zu
Abendzeiten oder am Wochenende, ¨uber 15 Minuten, was bei so dringenden Anliegen nicht ak-
zeptabel ist.
F rage um Rat (und Beschwerde) 1: W elche M¨oglichkeiten habe ich, dringende Anliegen
wie zugeparkte F euerwehrzufahrten zeitnah an den V erkehrsdienst zu melden, damit
dieser mit entsprechender Priorisierung die Gef¨ahrdung beseitigen kann?
Wenn der Verkehrsdienst nicht erreichbar ist, bspw. außerhalb der ¨Offnungszeiten, aber auch in
F¨allen wie einer ¨uberlasteten Telefonzentrale, ist die Polizei zust ¨andig. Dies wurde mir nach einer
ersten Beschwerde 2023 auch best ¨atigt (leider nur telefonisch, Details dazu kann ich nicht mehr
nennen).
Die Polizeiwache Ehrenfeld arbeitet allerdings trotz der Zusagen, die ich als Resultat auf meine
Beschwerde bekommen habe, nicht korrekt. Wenn ich eine(n) Falschparker*in telefonisch melde,
bekomme ich wiederholt gesagt, dass die Polizei nicht zust ¨andig ist und ich mich an das Ord-
nungsamt bzw. den Verkehrsdienst wenden soll. Dass dies aufgrund der ¨uberlasteten Telefonzen-
trale nicht m¨oglich ist und deshalb die Polizei zust ¨andig ist, wird regelm ¨aßig als falsch dargestellt.
Diesbez¨uglich habe ich heute die insgesamt dritte Dienstaufsichtsbeschwerde ¨uber die Polizeiwache
Ehrenfeld geschrieben.
F rage um Rat (und Beschwerde) 2: Wie kann ich, wenn der V erkehrsdienst nicht er-
reichbar ist, eine zugeparkte F euerwehrzufahrt melden? Ist die Polizei dann zust¨andig?
Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei die Meldung nicht bearbeitet?
Das Problemumfeld ”ruhender Verkehr“ in Ehrenfeld ist weitaus gr¨oßer als die von mir geschilderten
Probleme mit einer einzigen Feuerwehrzufahrt. Ich m¨ochte kurz verdeutlichen, wie ich die Situation
wahrnehme.
• In der Herbrandstraße gilt auf nahezu kompletter L¨ange und beidseitig ein absolutes Haltever-
bot. Trotzdem ist die Straße regelm¨aßig von ¨uber 20 Falschparker*innen zugestellt, so dass der
Verkehr massiv behindert wird. In Gespr ¨achen mit Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes

Seite 3 30. Oktober 2024
vor Ort habe ich geh¨ort, dass keine Kapazit¨aten vorhanden sind, um diese Falschparker*innen
zu verwarnen. Ein Umsetzen/Abschleppen ist nicht gew¨unscht, auch wenn dies meiner Ansicht
nach angemessen und zielf¨uhrend w¨are. In der Herbrandstraße gibt es ¨ubrigens ein ¨offentliches
Parkhaus.
• In der Christianstraße und auch der Herbrandstraße wird regelm ¨aßig der Gehweg so zuge-
parkt, dass man ihn nicht oder nur schwer nutzen kann - mit Gep ¨ack, Kinderwagen oder
Begleitung entsprechend schlechter. Auch hier wird, wenn ¨uberhaupt, verwarnt. Die Behinde-
rung wird nicht beseitigt. Ich habe aufgegeben, dies dem Verkehrsdienst zu melden, da dieser
f¨ur derartige Situationen keine Zeit hat.
• In Gespr¨achen mit der Polizei bzgl. der zugeparkten Feuerwehrzufahrt werde ich wiederholt
gefragt, ob der Falschmarker mir im Weg steht und ich nicht herauskomme. Auch wenn der
Servicegedanke gewissermaßen begr ¨ußenswert ist, vermisse ich hier eine Wertsch ¨atzung der
Gefahrenlage und erkenne auch fehlendes Verst ¨andnis, wof¨ur eine Feuerwehrzufahrt da ist.
• Wenn ich zus¨atzlich zu oder unabh¨angig von den telefonischen Meldungen Fotos f¨ur Privatan-
zeigen fertige, wird mir h ¨aufig Gewalt angedroht. Ein entsprechendes Verfahren dazu wurde
mit der Begr ¨undung ”kein ¨offentliches Interesse“ eingestellt.
Alle diese Probleme sind dem Verkehrsdienst seit mindestens einem Jahr bekannt. Eine Verbes-
serung der Situation sehe ich nicht. Als Anwohner (aber auch allgemein als Fahrradfahrer und 
Fußg¨anger) f¨uhle ich mich machtlos, da weder Verkehrsdienst noch Polizei die Situation im Griff 
haben und konkrete Gef¨ahrdung teilweise nicht gemeldet, geschweige denn gel¨ost, werden k¨onnen. 
Bei Privatanzeigen ¨uberwiegen die Nachteile.
Frage um Rat (und Beschwerde) 3: Wie kann ich daf¨ur sorgen, dass die Situation in 
meiner Nachbarschaft besser wird, ohne meine Gesundheit zu riskieren?
Ich w¨urde mich ¨uber eine ernsthafte Diskussion zu diesem Thema und hilfreichen Antworten auf 
meine Fragen freuen.
Mit freundlichen Gr¨ußen,

Beratungsverlauf (1)

26.05.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Christianstraße
  • Herbrandstraße

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Details

Aktenzeichen
1463/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.05.2025
Erstellt
12.05.2025 10:58