1463/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und Polizei, AZ 25/25
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Anlage 3_weiteres Schreiben Petent
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Gesch¨aftsstelle f ¨ur Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretungen per E-Mail Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Mein Zeichen Datum 25/25 10.04.2025 13. April 2025 (Ehrenfeld) Zugeparkte F euerwehrzufahrt, V erkehrsdienst & Polizei Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine Beratung in der Angelegenheit ”Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst & Polizei“ in Ehrenfeld (mein Schreiben vom 30.10.2024 bzw. E-Mail vom 06.03.2025) Ich beziehe mich dabei auf die Antwort vom 10.04.2025 von Herrn Dr. Ulrich H ¨over. Eine Kl¨arung der Zust ¨andigkeit seitens der Politik ist unerl ¨asslich, da es sich nicht um einen Ein- zelfall in Ehrenfeld, sondern um ein fl ¨achendeckendes Problem handelt, das Verkehrsdienst und Polizei in gesamt K ¨oln betrifft. Die Dringlichkeit wird im Einzelfall untersch ¨atzt, siehe auch ”Falschparker behinderte K ¨olner Feuerwehr – Brandopfer gestorben“1. Die bekanntlich langen und regelm¨aßigen Wartezeiten der Verkehrsdienst-Hotline in Kombination mit der Verweigerungshaltung der Polizei sind in dieser Sache nicht akzeptabel. Es muss eine M¨oglichkeit geben, zur Vermeidung von weiteren Todesf¨allen zeitnah auch geringf¨ugige Ordnungswidrigkeiten“ wie Parken in einer Feuerwehrzufahrt zu melden – auch bei ” ¨Uberlastung der Verkehrsdienst-Hotline. Dies erhoffe i ch m ir v on I hrer B eratung, z usammen m it d er K l¨arung d er u rspr¨unglich genannten Punkte. Mit freundlichen Gr¨ußen, 1https://www.ksta.de/koeln/kalk/humboldt-gremberg/koeln-falschparker-behindert-feuerwehr-brandopfer-gestorben- humboldt-gremberg-1-1002682
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1463/2025 Freigabedatum 12.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst und Polizei, AZ 25/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrs- dienstes der Stadt Köln durch die Polizei. Diese geht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermes- sens entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nach. Eine Ausweitung der bestehenden Meldemöglichkeiten bei der Stadt Köln ist demnach nicht erforderlich. Der Ausschuss schließt sich der Verwaltungsmeinung an und beschließt, die Eingabe des Pe- tenten nicht weiter zu verfolgen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 30.10.2024 (Anlage 1) – bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretungen am 06.03.2025 eingegangen – sowie mit Schrei- ben vom 13.04.2025 begehrt der Petent eine zügigere Meldemöglichkeit für Ordnungswidrig- keiten beim Verkehrsdienst der Stadt Köln – insbesondere für Gefahrensituationen wie das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt. Zudem wünscht der Petent seitens der Politik eine Klärung, wer für die Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten nach Dienstende oder nicht Erreichbarkeit des Verkehrsdienstes der Stadt Köln zuständig ist. Der Petent berichtet bei der Zuständigkeitsfrage von einer unterschiedli- chen Sichtweise bei der Polizei und bei dem Verkehrsdienst der Stadt Köln. Seiner Ansicht nach, handelt es sich um ein flächendeckendes Problem. Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 10.04.2025 die Stellungnahme des Verkehrsdienstes der Stadt Köln mitgeteilt (Anlage 2). Zu dem neuerlichen Schreiben des Petenten vom 13.04.2025 (Anlage 3) führt der Verkehrs- dienst der Stadt Köln Folgendes aus: „Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist im gesamten Stadtgebiet im Einsatz und führt regelmä- ßige Kontrollen durch. In einem urbanen Ballungsraum wie dem Kölner Stadtgebiet besteht ein entsprechend hoher Kontrollbedarf und es gehen täglich zahlreiche Hinweise bei der Ein- satzleitzentrale ein, so dass auch mit Wartezeiten gerechnet werden muss. Außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrsdienstes wird die Polizei im Rahmen des pflichtgemäßen Ermes- sens entsprechenden Ordnungswidrigkeiten nachgehen. Unabhängig hiervon, ist es aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich das Stadtgebiet durchgehend von falschparkenden Fahrzeugen freizuhalten.“ Anlagen Anlage 1_Eingabe Anlage 2_Antwortschreiben Anlage 3_weiteres Schreiben Petent
Anlage 2_Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Zimmer T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Dr. per E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 25/25 10.04.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Zugeparkte Feuerwehrzufahrt in Köln-Ehrenfeld, Ver- kehrsdienst & Polizei“, Aktenzeichen 25/25 Sehr geehrter Herr Dr. , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.03.2025 mit der Sie um Beantwortung folgender Fragen bitten: Welche Möglichkeiten habe ich, dringende Anliegen wie zugeparkte Feuerwehrzufahr- ten zeitnah an den Verkehrsdienst zu melden, damit dieser mit entsprechender Priori- sierung die Gefährdung beseitigen kann? Wie kann ich, wenn der Verkehrsdienst nicht erreichbar ist, eine zugeparkte Feuer- wehrzufahrt melden? Ist die Polizei dann zuständig? Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei die Meldung nicht bearbeitet? Wie kann ich dafür sorgen, dass die Situation in meiner Nachbarschaft besser wird, ohne meine Gesundheit zu riskieren? Zur Klärung Ihrer Fragen, habe ich das Amt für öffentliche Ordnung kontaktiert. Dieses hat mir mitgeteilt, dass Ihr Anliegen dort bereits geprüft wurde und Ihre Fragen Ihnen bereits wie folgt beantwortet wurden: „Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich originäre Aufgabe des Verkehrs- dienstes. Wenn der Verkehrsdienst nicht im Dienst ist, übernimmt die Polizei Köln diese Auf- gabe. Grundsätzlich können Sie sich an die Rufnummer 0221-22132000 wenden, um akute Parkverstöße zu melden. Andere "schnellere" Kontaktmöglichkeiten existieren nicht. Da insbesondere in den Abendstunden ein erhöhtes Anrufaufkommen herrscht, kann es auch zu Wartezeiten kommen. Auch werden beispielweise Anrufe der Polizei, Feuerwehr oder auch der Kölner Verkehrsbetriebe bevorzugt behandelt. In einer Millionenstadt wie Köln, gehen täglich hunderte Anrufe ein, sodass immer mit Warte- zeit gerechnet werden muss. Seite 2/2 Die Polizei ist nur außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrsdienstes für den ruhenden Verkehr zuständig. Bei den von Ihnen gemeldeten Verstößen handelt es sich eindeutig um Ordnungswidrigkeiten. Hier besteht weder seitens der Polizeibehörde noch seitens des Verkehrsdienstes ein Verfol- gungszwang. Vielmehr liegt nach § 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Verfol- gung im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Zudem sieht der Gesetzgeber Verstöße im ruhenden Verkehr als geringfügige Ordnungswidrigkeiten an. Neben der Meldung unter der bekannten Rufnummer ist es auch möglich eine schriftliche An- zeige an die Bußgeldstelle zu richten. Wenn Sie als Privatperson eine schriftliche Anzeige machen möchten, erstatten Sie eine so- genannte Fremdanzeige. Bitte nutzen Sie für eine Fremdanzeige das Formular unter "Down- loads und Links" auf folgender Website. https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00449/index.html In welchem Zeitraum, eine schriftliche Anzeige bei der Bußgeldstelle bearbeitet wird, kann un- ter bussgeldstelle@stadt.koeln.de erfragt werden. Ein Anzeigenerstattender hat im Verfahren kein Anspruch -der durchsetzbar ist- auf Tätigwer- den der Behörde (vgl. §47 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Es ist vielmehr eine staatliche und keine private Entscheidung, in welchem Umfang personelle Ressourcen der Aufklärung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zugedacht werden. Auch ein An- spruch auf die Erteilung von Auskünften zu angezeigten Ordnungswidrigkeiten besteht nach herrschender Rechtsprechung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.09.2013 - 13 LA 144/12). Selbstverständlich werden die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes die benannten Bereiche auch weiterhin kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung ahnden. Lei- der ist es nicht möglich diese durchgehend von falschparkenden Fahrzeugen freizuhalten.“ Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertre- tung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1_Eingabe
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Gesch¨aftsstelle f ¨ur Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfach 10 35 64 50475 K¨oln Datum 30. Oktober 2024 (Ehrenfeld) Zugeparkte Feuerwehrzufahrt, Verkehrsdienst & Polizei Sehr geehrte Damen und Herren, Beschwerde und Bitte um Rat In der Christianstraße (50825 K¨oln) ist zwischen Hausnummern 56 und 68 eine Feuerwehrzufahrt eingerichtet. Diese ist ausgeschildert und durch Zeichen 299 (Zickzacklinien) markiert. Die Auskunft der Stadt dazu: [...]nach unseren Akten, wurde die Grenzmarkierung im Rahmen der Feuerwehrzufahrt zu dem Neubau geh ¨orend angeordnet. Die Anordnung erfolgte im M ¨arz 2018. Mit der Einfahrt zum Leo-Amann-Park gibt es keinen Zusammenhang. [...] die bisherige Antwort gilt f ¨ur die gesamte Grenzmarkierung. Sowohl der Teil vor, als auch der Teil hinter der Querungshilfe wurden im Rahmen der Feuerwehrzufahrt angeordnet. (Auskunft vom April 2023, , Stadt K¨oln, 64/Amt f¨ur Verkehrsmanage-ment, 644/5/ StVO – Anordnungen ortsfest (Bezirk 4)) https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendung-fuer-grenzmarkierung-en-vor-christianstr-58-68/ Seit meinem Umzug nach K¨oln im Sommer 2021 hab e ich sehr viele Vers¨aumnisse und Fehler im Zusammenhang mit dieser Feuerwehrzufahrt bemerkt. Der aktuelle Zustand ist leider so schlecht, dass ich Sie bzw. die Bezirksvertretung Ehrenfeld um Rat fragen und mich gleichzeitig beschweren Internet: Seite 2 30. Oktober 2024 m¨ochte. Zu dieser Feuerwehrzufahrt wurde mir, meiner Erinnerung nach im Jahr 2022, vom Bezirksansprech- partner des Ordnungsamts telefonisch mitgeteilt, dass sich das Halteverbot bzw. die Markierung (Zeichen 299) vor Hausnummern 56 und 58 auf eine Zufahrt zum gegen ¨uberliegenden Leo-Amann- Park bezieht und kein Zusammenhang zur benachbarten Feuerwehrzufahrt besteht. Dies stimmt nicht, wie Sie der Antwort der Stadt K ¨oln entnehmen k¨onnen. Nach vier Dienstaufsichtsbeschwerden (mit Eskalation ¨uber Bezirksregierung und Innenministe- rium NR W) sowie zahlreichen Telefonaten und E-Mails arbeitet der Verkehrsdienst mittlerweile korrekt und sorgt durch Maßnahmen wie bspw. Umsetzungen daf ¨ur, dass die Feuerwehrzufahrt bei gemeldeten Falschparker*innen halbwegs zeitnah ger¨aumt wird. Trotz zahlreicher Umsetzungen oder sonstiger Maßnahmen und zugesicherter verst¨arkter Kontrolle in diesem Gebiet wird die Feuerwehrzufahrt leider nach wie vor mehrfach w ¨ochentlich zugeparkt. Dies ist erst einmal kein Problem, bei dem ich um Rat frage, da es hier nur um jeweils individuelle Fahrzeugf¨uhrer*innen und deren Fehlverhalten geht. Da ich den Verkehrsdienst allerdings nur telefonisch ¨uber die Telefonnummer 0221 221 32000 (dann im Men¨u 1 - 1) erreichen kann, kann ich Falschparker*innen zu Stoßzeiten nur nach einer l ¨angeren Wartezeit in der Telefon-Warteschleife melden. Diese Wartezeit betr ¨agt regelm ¨aßig, gerade zu Abendzeiten oder am Wochenende, ¨uber 15 Minuten, was bei so dringenden Anliegen nicht ak- zeptabel ist. F rage um Rat (und Beschwerde) 1: W elche M¨oglichkeiten habe ich, dringende Anliegen wie zugeparkte F euerwehrzufahrten zeitnah an den V erkehrsdienst zu melden, damit dieser mit entsprechender Priorisierung die Gef¨ahrdung beseitigen kann? Wenn der Verkehrsdienst nicht erreichbar ist, bspw. außerhalb der ¨Offnungszeiten, aber auch in F¨allen wie einer ¨uberlasteten Telefonzentrale, ist die Polizei zust ¨andig. Dies wurde mir nach einer ersten Beschwerde 2023 auch best ¨atigt (leider nur telefonisch, Details dazu kann ich nicht mehr nennen). Die Polizeiwache Ehrenfeld arbeitet allerdings trotz der Zusagen, die ich als Resultat auf meine Beschwerde bekommen habe, nicht korrekt. Wenn ich eine(n) Falschparker*in telefonisch melde, bekomme ich wiederholt gesagt, dass die Polizei nicht zust ¨andig ist und ich mich an das Ord- nungsamt bzw. den Verkehrsdienst wenden soll. Dass dies aufgrund der ¨uberlasteten Telefonzen- trale nicht m¨oglich ist und deshalb die Polizei zust ¨andig ist, wird regelm ¨aßig als falsch dargestellt. Diesbez¨uglich habe ich heute die insgesamt dritte Dienstaufsichtsbeschwerde ¨uber die Polizeiwache Ehrenfeld geschrieben. F rage um Rat (und Beschwerde) 2: Wie kann ich, wenn der V erkehrsdienst nicht er- reichbar ist, eine zugeparkte F euerwehrzufahrt melden? Ist die Polizei dann zust¨andig? Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei die Meldung nicht bearbeitet? Das Problemumfeld ”ruhender Verkehr“ in Ehrenfeld ist weitaus gr¨oßer als die von mir geschilderten Probleme mit einer einzigen Feuerwehrzufahrt. Ich m¨ochte kurz verdeutlichen, wie ich die Situation wahrnehme. • In der Herbrandstraße gilt auf nahezu kompletter L¨ange und beidseitig ein absolutes Haltever- bot. Trotzdem ist die Straße regelm¨aßig von ¨uber 20 Falschparker*innen zugestellt, so dass der Verkehr massiv behindert wird. In Gespr ¨achen mit Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes Seite 3 30. Oktober 2024 vor Ort habe ich geh¨ort, dass keine Kapazit¨aten vorhanden sind, um diese Falschparker*innen zu verwarnen. Ein Umsetzen/Abschleppen ist nicht gew¨unscht, auch wenn dies meiner Ansicht nach angemessen und zielf¨uhrend w¨are. In der Herbrandstraße gibt es ¨ubrigens ein ¨offentliches Parkhaus. • In der Christianstraße und auch der Herbrandstraße wird regelm ¨aßig der Gehweg so zuge- parkt, dass man ihn nicht oder nur schwer nutzen kann - mit Gep ¨ack, Kinderwagen oder Begleitung entsprechend schlechter. Auch hier wird, wenn ¨uberhaupt, verwarnt. Die Behinde- rung wird nicht beseitigt. Ich habe aufgegeben, dies dem Verkehrsdienst zu melden, da dieser f¨ur derartige Situationen keine Zeit hat. • In Gespr¨achen mit der Polizei bzgl. der zugeparkten Feuerwehrzufahrt werde ich wiederholt gefragt, ob der Falschmarker mir im Weg steht und ich nicht herauskomme. Auch wenn der Servicegedanke gewissermaßen begr ¨ußenswert ist, vermisse ich hier eine Wertsch ¨atzung der Gefahrenlage und erkenne auch fehlendes Verst ¨andnis, wof¨ur eine Feuerwehrzufahrt da ist. • Wenn ich zus¨atzlich zu oder unabh¨angig von den telefonischen Meldungen Fotos f¨ur Privatan- zeigen fertige, wird mir h ¨aufig Gewalt angedroht. Ein entsprechendes Verfahren dazu wurde mit der Begr ¨undung ”kein ¨offentliches Interesse“ eingestellt. Alle diese Probleme sind dem Verkehrsdienst seit mindestens einem Jahr bekannt. Eine Verbes- serung der Situation sehe ich nicht. Als Anwohner (aber auch allgemein als Fahrradfahrer und Fußg¨anger) f¨uhle ich mich machtlos, da weder Verkehrsdienst noch Polizei die Situation im Griff haben und konkrete Gef¨ahrdung teilweise nicht gemeldet, geschweige denn gel¨ost, werden k¨onnen. Bei Privatanzeigen ¨uberwiegen die Nachteile. Frage um Rat (und Beschwerde) 3: Wie kann ich daf¨ur sorgen, dass die Situation in meiner Nachbarschaft besser wird, ohne meine Gesundheit zu riskieren? Ich w¨urde mich ¨uber eine ernsthafte Diskussion zu diesem Thema und hilfreichen Antworten auf meine Fragen freuen. Mit freundlichen Gr¨ußen,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Christianstraße
- Herbrandstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1463/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 10:58