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2023/0066

Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990

Magistratsvorlage 08.03.2023

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140 Zeichen

Punkt 27: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 
 (V-Nr. 2023/0066) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Punkt 9: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 
 (V-Nr. 2023/0066) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 3: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 
 (V-Nr. 2023/0066) 
 
 
Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

2023/0066

2843 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.03.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Kulturamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0066 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 291010 
Kostenstelle:  041-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2910-11 Sachkonto:7128000       
 
Betreff: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990  
 
Vorlage vom: 08.03.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 
wird zugestimmt.  
 
2. Der Zuschuss  in Höhe von 270.000 EUR wird im Haushaltsplan 2024 etatisiert 
 
 
 
Anlagen: MB Vertrag 09.11.1990  
Nachtrag zur Vereinbarung vom 09.11.1990_2023  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2023: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich mit Vereinbarung vom 09.11.1990 verpflichte t, 
sich an den Aufwendungen für religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie Verwaltung und 
Betrieb der Jüdischen Gemeinde in angemessenem Umfang zu beteiligen und die notwendigen 
Haushaltsmittel bereit zu stellen. 
 
Die regelmäßigen Zuwendungen, die sich an die Kostenentwicklungen anpassen, sollen die 
tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde auch in die Zukunft hinein 
sicherstellen. Die Vereinbarung, die die vertrauensvolle und enge Verbindung der Stadt 
Darmstadt mit der Jüdischen Gemeinde Darmstadt untermauert, hat auch weiterhin in vollem 
Umfang Bestand. 
 
Die Bemessung und Weiterentwicklung der städtischen Zuschüsse regelt Artikel 2 der 
vorgenannten Vereinbarung. Als Bezugsgröße wird dort noch der städtische Zuschuss des 
Jahres 1990 zugrunde gelegt (240.000 DM).  
 
Die Bezugs- bzw. Planungsgröße bildet den realen Zuschussbedarf jedoch nicht mehr ab. Seit 
1990 wurden die Zuschüsse an die Jüdische Gemeinde vor dem Hintergrund der gestiegenen 
Aufwendungen und erweiterten Aufgaben sowie neuen Anforderungen regelmäßig angepasst. 
Im Haushaltsplan 2023 ist ein Zuschussbetrag von insgesamt 235.000 EUR eingestellt, eine 
Erhöhung auf 270.000 EUR ist ab 2024 vorgesehen.  
 
Unter diesem Gesichtspunkt ist daher eine Aktualisierung erforderlich. Diese erfolgt durch 
einen Nachtrag zur Vereinbarung vom 09.11.1990. 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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2367 Zeichen

1 
 
Nachtrag  
 
zur 
 
Vereinbarung vom 09. November 1990 
 
zwischen 
 
der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
vertreten durch den Magistrat, 
Luisenplatz 5 A 
64283 Darmstadt 
 
und  
 
der  
Jüdischen Gemeinde Darmstadt, 
vertreten durch den Vorstand 
Wilhelm-Glässing-Straße 26 
64283 Darmstadt 
 
Präambel 
Der mit Datum vom 09.11.1990 geschlossene Vertrag ist Grundlage für die finanzielle 
Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und des Jüdischen Lebens in Darmstadt  und trägt der 
besonderen Bedeutung der Gemeinde für die Stadt Darmstadt Rechnung.  
Die Kommune verpflichtet sich zur Mitfinanzierung der Ausgaben für religiöse und kulturelle 
Bedürfnisse sowie Verwaltung und Betrieb der Jüdischen Gemeinde, um eine geordnete und 
zukunftsorientierte Gemeinwesenarbeit dauerhaft abzusichern, und die erforderlichen Mittel in 
den städtischen Haushalten bereitzustellen. Die Bemessung und Weiterentwicklung der 
städtischen Zuschüsse regelt Artikel 2. Als Bezugsgröße wird dort der städtische Zuschuss des 
Jahres 1990 zugrunde gelegt. Seitdem erfolgten vor dem Hintergrund der gestiegenen 
Aufwendungen und erweiterten Aufgaben regelmäßig Anpassungen des Zuschussbetrags. Die 
Bemessung des städtischen Zuschusses soll daher auf die seit 1990 real erfolgten 
Anpassungen bezogen aktualisiert und neu festgesetzt werden.

2 
 
Artikel 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
Der städtische Zuschuss für die Jüdische Gemeinde beträgt 270.000 EUR p.a. ab dem 
Haushaltsjahr 2024. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 
250.000 EUR Pauschalzuschuss zu den Personal- und Sachkosten  
10.000 EUR Sicherheitskosten, vorrangig einzusetzen für die Kosten der Signalübertragung/ 
Datenleitung zum Polizeipräsidium  
10.000 EUR städtischer Anteil zur Organisation und Durchführung der Jüdischen 
Kulturwochen, 
Dieser Zuschuss dient als Ausgangspunkt für die künftige Bemessung der der städtischen 
Zuwendungen. Die Entwicklung des Pauschalzuschusses passt sich der jährlich zu erwartenden 
Kostenentwicklung im Personal- und Sachkostenbereich an. 
 
Darmstadt, den …….. 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
………………………………………..   ………………………………………………… 
Jochen Partsch     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer 
 
 
 
Jüdische Gemeinde Darmstadt 
 
 
 
 
…………………………………………….    …………………………………………... 
Daniel Neumann, Vorsitzender    Inge Nahmany, Vorstand

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4959 Zeichen

MIT ZZ WUADBTIIEL, . TE ELNEent: OB Metzger
Personaldezernent.

Stadtkämmerer:
1327 Hauptamt: ; ; +

r

8446196.40. 90 L

KULTURAMT/I

Betreff, Jüdische Gemeinde Darmstadt

Magistratsvorlage

TO.: 1
Vorlage vom 05.10.1990 zu beschließen:

Der Magistrat stimmt der in der Anlage beigefügten Verein-
barung zwischen der Stadt Darmstadt und der Jüdischen Gemeinde
Darmstadt zur Absicherung der künftigen Gemeindearbeit zu.

gel Beschluß des Magistrats vom 31. OKT, 1800 u

)B Metzger

3tK. Blöcker

ulturamt wer
“ämmerei Der Vorlage wird zugestimmt,

£.B.
Min
Schriftführer

Mt iw Band 7 /SP o8277a

Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 1590

Begründun

Mit der Ubergabe der neuen Synagoge und des Gemeindezentrums in
Ger Wilhelm-Glässing-Str. 26 an die Jüdische Gemeinde haben die
Städtischen Körperschaften dieser zur Zeit noch zahlenmäßig
kleinen Religionsgemeinschaft eine große Verantwortung
aufgeladen. Die Jüdische Gemeinde in Darmstadt hat in den
vergängenen Monaten seit der Übernahme der Synagoge und des
Gemeindezentrums dieses Haus mit Leben erfüllt. Neben den
gottesdienstlichen Anlässen sind unserer Bürgerschaft eine Reihe
hochinteressanter und attraktiver Veranstaltungen wie Lesungen,
Ausstellungen usw. angeboten worden, die das kulturelle Leben
unserer Stadt nicht unwesentlich bereichert haben. Die Jüdische
Gemeinde ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, und sie wird
dies auf eine lange Zeit hin auch nicht sein, die Synagoge und
das Gemeindezentrum zu betreiben. Die Zuwendungen des
Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen reichen dazu
längst nicht aus. Es muß der Stadt Darmstadt Anliegen und
Verpflichtung sein, das jüdische Leben und die jüdische
Gemeinwesenarbeit in Darmstadt nachhaltig und langfristig
abzusichern. Um dies zu dokumentieren und die beiderseitigen
Rechte und Pflichten aufzuzeigen, ist eine Vereinbarung
entworfen, die einmal den Umfang der städtischen Leistungen
beschreibt und die andererseits durch die Einbindung von
Gleitklauseln, auch für die Zukunft die notwendigen materiellen
Hilfen im Personal- und Sachkostenbereich darstellt.

Darmstadt, den 5. Oktober 1990
41 do-pf

Dezernat III

bin,

Günther Metzger k Otto Blöcker

Oberbürgermeister Stadtkämmerer

Anlage

Vereinbarung

zwischen der Stadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat

und

der Jüdischen Gemeinde Darmstadt, vertreten durch die
satzungsmäßigen Vostandsmitglieder.

Präambel:

Mit dem Neubau der Synagoge in der Wilhelm-Glässing-Straße hat
die Stadt Darmstadt 50 Jahre nach der Pogromnacht, in der in
dieser Stadt 3 Synagogen zerstört worden sind, ein Gotteshaus für
die Jüdische Gemeinde und ein Gemeindezentrum zurückgegeben, in
der Hoffnung, daß sich dort das ehemals blühende jüdische
Gemeinwesen wieder festigen und fortentwickeln möge.

Artikel 1

Der Magistrat der Stadt Darmstadt weiß, daß eine geordnete und
zukunftsorientierte Gemeinwesenarbeit, in der sowohl die
religiösen wie auch die kulturellen Bedürfnisse der Gemeindenit-
glieder erfüllt werden können, der dauerhaften finanziellen
Absicherung bedarf. Absofort werden in den Haushalten der Stadt
Darmstadt Zuschußbeträge bereitgestellt, die sowohl die Personal-
wie auch die Sachkosten der Jüdischen Gemeinde zu einem adäquaten
Anteil abdecken.

Artikel 2

Als Ausgangspunkt für die künftige Bemessung der städtischen
Pauschalzuschüsse dient der im Haushaltsplan für 1990 einge-
Stellte Zuschuß in Höhe von rund 240.000,-- DM. Die Entwicklung
dieses Pauschalzuschusses paßt sich den jährlich zu erwartenden
Kostenentwicklungen im Personal- oder Sachkostenbereich an.

Bei der Bemessung der Personalkosten geht die Stadt Darmstadt
davon aus, daß, angelehnt an die Vergütungsordnungen des
öffentlichen Dienstes, die Personalkosten für einen Hausmeister,
für Aufsichten, für einen Vorbeter, für den Rabbiner sowie für
eine Büroangestellte aufzubringen sind. Bei den Sachkosten werden
zugrundegelegt die üblichen Kosten für den ordnungsgemäßen Be-
trieb des Gemeindezentrums sowie der Synagoge einschließlich der
Kosten für die religiösen Veranstaltungen.

Artikel 3

Die Stadt Darmstadt geht davon aus, daß die Jüdische Gemeinde
alle ihr zustehenden Einnahmemöglichkeiten ausschöpft wie die
Budgetzuschüsse des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in
Hessen, die Sonderzuwendungen und die Einnahmen aus Erträgen und
Spenden. Im übrigen wird die Jüdische Gemeinde in Darnstadt über
ihre Kultussteuer einen Beitrag von ihren Gemeindemitgliedern
erheben. Erhöhen sich diese Einnahmen, ist dies bei der Bemessung
der städtischen Zuschüsse zu berücksichtigen.

Artikel 4
Die Vereinbarung tritt mit Unterschriftsvollzug in Kraft. Die

Vereinbarungsurkunde ist in 2-facher Ausfertigung je zu Händen
der Vertragspartner gefertigt.

Geschlossen zu Darmstadt am 9. November 1990
Für den Magistrat Für die Jüdische

Gemeinde Darmstadt

Günther Metzger Peter Benz Josef Fränkel Moritz Neumann
Oberbürgermeister Bürgermeister 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 127
TOP 27
TOP 9

Orte (2)

  • Wilhelm-Glässing-Straße 26
  • Luisenplatz 5A

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0066
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.03.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00