2023/0066
Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990
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Punkt 27: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 (V-Nr. 2023/0066) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Punkt 9: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 (V-Nr. 2023/0066) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 3: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990 (V-Nr. 2023/0066) Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2023/0066
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.03.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0066
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 291010
Kostenstelle: 041-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2910-11 Sachkonto:7128000
Betreff: Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990
Vorlage vom: 08.03.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem Nachtrag zur Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde vom 09.11.1990
wird zugestimmt.
2. Der Zuschuss in Höhe von 270.000 EUR wird im Haushaltsplan 2024 etatisiert
Anlagen: MB Vertrag 09.11.1990
Nachtrag zur Vereinbarung vom 09.11.1990_2023
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.03.2023:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich mit Vereinbarung vom 09.11.1990 verpflichte t,
sich an den Aufwendungen für religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie Verwaltung und
Betrieb der Jüdischen Gemeinde in angemessenem Umfang zu beteiligen und die notwendigen
Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Die regelmäßigen Zuwendungen, die sich an die Kostenentwicklungen anpassen, sollen die
tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde auch in die Zukunft hinein
sicherstellen. Die Vereinbarung, die die vertrauensvolle und enge Verbindung der Stadt
Darmstadt mit der Jüdischen Gemeinde Darmstadt untermauert, hat auch weiterhin in vollem
Umfang Bestand.
Die Bemessung und Weiterentwicklung der städtischen Zuschüsse regelt Artikel 2 der
vorgenannten Vereinbarung. Als Bezugsgröße wird dort noch der städtische Zuschuss des
Jahres 1990 zugrunde gelegt (240.000 DM).
Die Bezugs- bzw. Planungsgröße bildet den realen Zuschussbedarf jedoch nicht mehr ab. Seit
1990 wurden die Zuschüsse an die Jüdische Gemeinde vor dem Hintergrund der gestiegenen
Aufwendungen und erweiterten Aufgaben sowie neuen Anforderungen regelmäßig angepasst.
Im Haushaltsplan 2023 ist ein Zuschussbetrag von insgesamt 235.000 EUR eingestellt, eine
Erhöhung auf 270.000 EUR ist ab 2024 vorgesehen.
Unter diesem Gesichtspunkt ist daher eine Aktualisierung erforderlich. Diese erfolgt durch
einen Nachtrag zur Vereinbarung vom 09.11.1990.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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1 Nachtrag zur Vereinbarung vom 09. November 1990 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt und der Jüdischen Gemeinde Darmstadt, vertreten durch den Vorstand Wilhelm-Glässing-Straße 26 64283 Darmstadt Präambel Der mit Datum vom 09.11.1990 geschlossene Vertrag ist Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und des Jüdischen Lebens in Darmstadt und trägt der besonderen Bedeutung der Gemeinde für die Stadt Darmstadt Rechnung. Die Kommune verpflichtet sich zur Mitfinanzierung der Ausgaben für religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie Verwaltung und Betrieb der Jüdischen Gemeinde, um eine geordnete und zukunftsorientierte Gemeinwesenarbeit dauerhaft abzusichern, und die erforderlichen Mittel in den städtischen Haushalten bereitzustellen. Die Bemessung und Weiterentwicklung der städtischen Zuschüsse regelt Artikel 2. Als Bezugsgröße wird dort der städtische Zuschuss des Jahres 1990 zugrunde gelegt. Seitdem erfolgten vor dem Hintergrund der gestiegenen Aufwendungen und erweiterten Aufgaben regelmäßig Anpassungen des Zuschussbetrags. Die Bemessung des städtischen Zuschusses soll daher auf die seit 1990 real erfolgten Anpassungen bezogen aktualisiert und neu festgesetzt werden. 2 Artikel 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Der städtische Zuschuss für die Jüdische Gemeinde beträgt 270.000 EUR p.a. ab dem Haushaltsjahr 2024. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 250.000 EUR Pauschalzuschuss zu den Personal- und Sachkosten 10.000 EUR Sicherheitskosten, vorrangig einzusetzen für die Kosten der Signalübertragung/ Datenleitung zum Polizeipräsidium 10.000 EUR städtischer Anteil zur Organisation und Durchführung der Jüdischen Kulturwochen, Dieser Zuschuss dient als Ausgangspunkt für die künftige Bemessung der der städtischen Zuwendungen. Die Entwicklung des Pauschalzuschusses passt sich der jährlich zu erwartenden Kostenentwicklung im Personal- und Sachkostenbereich an. Darmstadt, den …….. Wissenschaftsstadt Darmstadt ……………………………………….. ………………………………………………… Jochen Partsch André Schellenberg Oberbürgermeister Stadtkämmerer Jüdische Gemeinde Darmstadt ……………………………………………. …………………………………………... Daniel Neumann, Vorsitzender Inge Nahmany, Vorstand
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MIT ZZ WUADBTIIEL, . TE ELNEent: OB Metzger Personaldezernent. Stadtkämmerer: 1327 Hauptamt: ; ; + r 8446196.40. 90 L KULTURAMT/I Betreff, Jüdische Gemeinde Darmstadt Magistratsvorlage TO.: 1 Vorlage vom 05.10.1990 zu beschließen: Der Magistrat stimmt der in der Anlage beigefügten Verein- barung zwischen der Stadt Darmstadt und der Jüdischen Gemeinde Darmstadt zur Absicherung der künftigen Gemeindearbeit zu. gel Beschluß des Magistrats vom 31. OKT, 1800 u )B Metzger 3tK. Blöcker ulturamt wer “ämmerei Der Vorlage wird zugestimmt, £.B. Min Schriftführer Mt iw Band 7 /SP o8277a Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 1590 Begründun Mit der Ubergabe der neuen Synagoge und des Gemeindezentrums in Ger Wilhelm-Glässing-Str. 26 an die Jüdische Gemeinde haben die Städtischen Körperschaften dieser zur Zeit noch zahlenmäßig kleinen Religionsgemeinschaft eine große Verantwortung aufgeladen. Die Jüdische Gemeinde in Darmstadt hat in den vergängenen Monaten seit der Übernahme der Synagoge und des Gemeindezentrums dieses Haus mit Leben erfüllt. Neben den gottesdienstlichen Anlässen sind unserer Bürgerschaft eine Reihe hochinteressanter und attraktiver Veranstaltungen wie Lesungen, Ausstellungen usw. angeboten worden, die das kulturelle Leben unserer Stadt nicht unwesentlich bereichert haben. Die Jüdische Gemeinde ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, und sie wird dies auf eine lange Zeit hin auch nicht sein, die Synagoge und das Gemeindezentrum zu betreiben. Die Zuwendungen des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen reichen dazu längst nicht aus. Es muß der Stadt Darmstadt Anliegen und Verpflichtung sein, das jüdische Leben und die jüdische Gemeinwesenarbeit in Darmstadt nachhaltig und langfristig abzusichern. Um dies zu dokumentieren und die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufzuzeigen, ist eine Vereinbarung entworfen, die einmal den Umfang der städtischen Leistungen beschreibt und die andererseits durch die Einbindung von Gleitklauseln, auch für die Zukunft die notwendigen materiellen Hilfen im Personal- und Sachkostenbereich darstellt. Darmstadt, den 5. Oktober 1990 41 do-pf Dezernat III bin, Günther Metzger k Otto Blöcker Oberbürgermeister Stadtkämmerer Anlage Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat und der Jüdischen Gemeinde Darmstadt, vertreten durch die satzungsmäßigen Vostandsmitglieder. Präambel: Mit dem Neubau der Synagoge in der Wilhelm-Glässing-Straße hat die Stadt Darmstadt 50 Jahre nach der Pogromnacht, in der in dieser Stadt 3 Synagogen zerstört worden sind, ein Gotteshaus für die Jüdische Gemeinde und ein Gemeindezentrum zurückgegeben, in der Hoffnung, daß sich dort das ehemals blühende jüdische Gemeinwesen wieder festigen und fortentwickeln möge. Artikel 1 Der Magistrat der Stadt Darmstadt weiß, daß eine geordnete und zukunftsorientierte Gemeinwesenarbeit, in der sowohl die religiösen wie auch die kulturellen Bedürfnisse der Gemeindenit- glieder erfüllt werden können, der dauerhaften finanziellen Absicherung bedarf. Absofort werden in den Haushalten der Stadt Darmstadt Zuschußbeträge bereitgestellt, die sowohl die Personal- wie auch die Sachkosten der Jüdischen Gemeinde zu einem adäquaten Anteil abdecken. Artikel 2 Als Ausgangspunkt für die künftige Bemessung der städtischen Pauschalzuschüsse dient der im Haushaltsplan für 1990 einge- Stellte Zuschuß in Höhe von rund 240.000,-- DM. Die Entwicklung dieses Pauschalzuschusses paßt sich den jährlich zu erwartenden Kostenentwicklungen im Personal- oder Sachkostenbereich an. Bei der Bemessung der Personalkosten geht die Stadt Darmstadt davon aus, daß, angelehnt an die Vergütungsordnungen des öffentlichen Dienstes, die Personalkosten für einen Hausmeister, für Aufsichten, für einen Vorbeter, für den Rabbiner sowie für eine Büroangestellte aufzubringen sind. Bei den Sachkosten werden zugrundegelegt die üblichen Kosten für den ordnungsgemäßen Be- trieb des Gemeindezentrums sowie der Synagoge einschließlich der Kosten für die religiösen Veranstaltungen. Artikel 3 Die Stadt Darmstadt geht davon aus, daß die Jüdische Gemeinde alle ihr zustehenden Einnahmemöglichkeiten ausschöpft wie die Budgetzuschüsse des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen, die Sonderzuwendungen und die Einnahmen aus Erträgen und Spenden. Im übrigen wird die Jüdische Gemeinde in Darnstadt über ihre Kultussteuer einen Beitrag von ihren Gemeindemitgliedern erheben. Erhöhen sich diese Einnahmen, ist dies bei der Bemessung der städtischen Zuschüsse zu berücksichtigen. Artikel 4 Die Vereinbarung tritt mit Unterschriftsvollzug in Kraft. Die Vereinbarungsurkunde ist in 2-facher Ausfertigung je zu Händen der Vertragspartner gefertigt. Geschlossen zu Darmstadt am 9. November 1990 Für den Magistrat Für die Jüdische Gemeinde Darmstadt Günther Metzger Peter Benz Josef Fränkel Moritz Neumann Oberbürgermeister Bürgermeister 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Wilhelm-Glässing-Straße 26
- Luisenplatz 5A
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0066
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.03.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00