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2410/2020

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 11.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 11.1

TOP 9.1 Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring Juni 2020

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Mitteilung Ausschuss

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TOP 9.1 Bericht des Jobcenter Köln

21164 Zeichen

1 
 
 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln 
Aufgrund der derzeitigen dynamischen Entwicklungen durch die Corona-Krise sowie 
der damit verbundenen Anpassungen für die Arbeit der Jobcenter wird Frau Würker im 
Ausschuss für Soziales und Senioren mündlich über den aktuellen Sachstand 
informieren. 
 
 
2. Neue Normalität im Jobcenter Köln – Arbeiten in Zeiten der Pandemie 
 
Der Umgang mit dem COVID -19 (SARS-CoV-2) Erreger (Corona -Virus) stellt uns vor 
neue Herausforderungen.  
Zur Verhinderung einer Ausbreitung und zum Schutz der Mitarbeiter*innen und 
Kund*innen fanden in der Zeit vom 16.03. bis 17.07.2020 keine persönlichen 
Kund*innen-Gespräche im Jobcenter Köln statt. Die Dienstleistungen wurden 
infolgedessen telefonisch, online und per Mail angeboten. 
 
Nachdem bundesweit Lockerungen der bestehenden Einschränkungen erfolgen, gilt es 
nun auch eine “Rückkehr in die Normalität“ für das Jobcenter Köln vorzunehmen. 
Dabei ist eines klar: es handelt sich um eine „neue Normalität“, die  Einfluss nimmt auf 
unseren Regelbetrieb.  
Dieser neue Regelbetrieb sieht anders aus als in der Vor -Corona-Zeit und steht unter 
den Prämissen, auch weiterhin  
 
 die Gesundheit der Mitarbeiter*innen und Kund*innen zu schützen und  
 die Leistungsgewährung für die Kund*innen zu sichern.  
 
Aus Infektionsschutzgründen werden persönliche Kontakte weiterhin auf ein 
Mindestmaß reduziert.  
 
In der „neuen Normalität“ 
 werden persönliche Kontakte aus Infektionsschutzgründen weiterhin auf ein 
Mindestmaß reduziert.  
 soll das Dienstleistungsangebot des Jobcenter Köln dennoch möglichst 
vollumfassend zur Verfügung stehen. 
 sollen die Planungen für das Jahr 2020 fortgeführt werden. 
 wollen wir aus den Erfahrungen und getroffenen Regelungen lernen und diese 
für die Zukunft sinnvoll nutzen. 
 
  
Anlage zur Mitteilung „Bericht des 
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und 
Senioren am 20.08.2020

2 
 
 
1.  Maßnahmen 
 
 Sichere Gestaltung von Beratungssituationen 
 
Zur Umsetzung des neuen Regelbetriebes wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen. 
 
Substitutionelle Maßnahmen 
 
Anstelle von persönlichen Kontakten sind E -Mail, Online -Formate, klassischer 
Schriftverkehr, Telefonie und Telefonkonferenzen auch weiterhin die vorrangig zu 
nutzenden Kommunikationswege. 
 
Nur unabdingbare Kund*innen -Gespräche erfolgen terminiert in hierfür vorgesehenen 
Beratungsbüros. Ob das persönliche Gespräch unabdingbar erforderlich ist, entscheidet 
jede operative Fachkraft im Einzelfall.  Bei den Gesprächsanlässen kann es sich um 
Leistungsfragen, Integrationsthemen oder um Angebote zur sozialen Teilhabe handeln. 
 
Technische Maßnahmen 
 
 Desinfektionsspender im Eingangsbereich  
An den Eingängen der Häuser sind Desinfektionsspender aufgestellt. 
Die Nutzung erfolgt freiwillig. 
 
 Beschilderung 
Am jeweiligen Haupteingang weist ein Schild auf die Erreichbarkeit über E -Mail und 
Telefon hin.  
Zudem wird im Fall eines persönlichen Gesprächs auf das Maskengebot auf den 
Verkehrswegen hingewiesen. 
Schilder zur Kund*innen- Steuerung und Verhaltens- (Hygiene-) regeln sind auf den 
Laufwegen der Kund*innen angebracht.  
Auch die Beratungsbüros wurden im erforderlichen Umfang beschildert, z.B. 
Hygieneregeln, aber auch Informationen zum Datenschutz. 
 
 Mund-Nasen-Bedeckungen für Kund*innen und Mitarbeiter*innen 
Der Sicherheitsdienst fordert Kund*innen ggf. nochmals auf, auf den Verkehrswegen 
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Bedarf wird den Kund*innen eine Mund-
Nasen-Bedeckung zur Verfügung gestellt.  
Beschäftigten werden geeignete Mund -Nasen-Bedeckungen in ausreichender Zahl 
zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt. 
 
 Beratungsbüros 
Persönliche Kontakte zu Kund*innen finden ausschließlich in gesonderten 
Beratungsbüros unter Beachtung der Sicherheitsstandards statt. Hierfür wurden pro 
Liegenschaft separate Räume vorbereitet und umgestaltet.  
 
Die Beratungsräume sind mit dem für einen A rbeitsplatz üblichen Mobiliar und der 
erforderlichen Technik ausgestattet. Zusätzlich wurde ein zweiter Schreibtisch mit 
Besucherstühlen für die Kund*innen aufgestellt (Beratungsplatz); auf diese Weise 
kann der erforderliche Abstand von 1,5 m zwischen den Anwesenden eingehalten 
werden.

3 
 
Zwischen Arbeitsplatz und Beratungsplatz ist eine 1m breite und 80cm hohe Scheibe 
mit Schlitz zur Durchreiche von Unterlagen installiert (Respirationsbarriere). 
Es stehen Desinfektionsmittel zur Reinigung des Arbeits- und Beratungsplatzes nach 
dem jeweiligen Termin sowie Schutzhauben für die Tatstatur zur Verfügung. 
 
Bei der Auswahl der Beratungsräume wurden Erfordernisse wie z.B. 
 Mindestgröße 20 qm 
 gute Belüftungsmöglichkeit 
 Lage möglichst im Erdgeschoss 
 kurze Laufwege für Kund*innen  
 barrierefreie Erreichbarkeit 
 Sanitäranlagen für Kund*innen auf dem Laufweg oder in unmittelbarer Nähe zu 
den Beratungsbüros  
beachtet. 
 
Organisatorische Maßnahmen 
 
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören u.a. 
 
 Einweisung des Sicherheitspersonals in Ablauf und Zusatzaufgaben. 
 Tägliche Erstellung und Lieferung einer Liste der Zugangsberechtigten (Wer / Wann 
/ Wo / Begleitperson) an den Sicherheitsdienst im Eingangsbereich. 
 Organisation versetzt startender Terminblöcke von je einer Stunde je Beratungsbüro, 
dabei sind Zeitpuffer für Vor- und Nachbereitung inbegriffen.  
 Erfassung von Kund*innen - Daten und Anwesenheitszeiten zur Nachverfolgung 
möglicher Infektionsketten über hierfür erstellte datenschutzkonforme Formulare 
(Aufbewahrung 4 Wochen). 
 
Personenbezogene / Verhaltensbezogene Maßnahmen  
 
Alle Beschäftigten wurden durch ihre Führungskräfte über die erforderlichen personen - 
und verhaltensbezogenen Maßnahmen unterrichtet.  
 
Weitere Zugangsmöglichkeiten zum Jobcenter 
 
Telefonisch 
 
 über die Nutzung bekannter persönlicher Rufnummern (z.B. der zuständigen IFK). 
 über die eingerichteten Sammelanschlüsse der Geschäftsbereiche in den Zeiten 
Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. 
 über das Servicecenter Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr. 
 
Online 
 
 Online- Antrag Arbeitslosengeld II 
Übermittlung von vereinfachten Neuanträgen sowie weiterer Anlagen und 
Nachweise online durch die Kund*innen. Diese Funktionalität kann zunächst bis 
zum 30.09.20 ohne vorherige Registrierung verwendet werden.

4 
 
 www.jobcenter.digital 
Übermittlung von Weiterbewilligungsanträgen inkl. Anlagen, 
Veränderungsmitteilungen sowie das Ein - bzw. Nachreichen von Unterlagen. Es 
besteht die Möglichkeit, persönlichen Daten (Adressdaten / Bankverbindu ngsdaten) 
für die eigene Person zu verändern. Das neue Online-Angebot beinhaltet auch SGB 
II-spezifische Informationen für die Kund*innen. 
 
 Homepage des Jobcenter Köln 
Über die Homepage des Jobcenter Köln www.jobcenterkoeln.de können Kund*innen 
direkt per E-Mail oder telefonisch mit den zuständigen Geschäftsbereichen in Kontakt 
treten. Die Seite enthält umfassende Informationen für Neu - und Bestands -
Kund*innen, so zum Beispiel zu Leistungsansprüchen, Mitwirkungspflichten, Um- und 
Zuzügen, Erstattung von Bewerbungskosten und Hinweise auf anstehende 
Veranstaltungen wie das JobSpeedDating.   
 
 Facebook - Auftritt des Jobcenter Köln 
Über Facebook informiert das Jobcenter Köln zu wichtigen Themen, z.B.  zur 
aktuellen Lage, Erreichbarkeit, Einreichen von Unterlagen oder dem Anspruch auf 
Grundsicherung.  
 
 E- Mail 
Mit der E-Mail-Adresse info@jobcenterkoeln.de hat das Jobcenter Köln im März 2020 
einen zusätzlichen, einfache n und zentralen Zugangskanal für Anliegen von 
Kund*innen aller Art geschaffen. Darüber hinaus stehen die bekannten E -Mail-
Adressen der Teampostfächer weiterhin zur Verfügung. 
 
Schriftlich 
 
Über Versand per Post oder Einwurf in die Hausbriefkästen der Liegenschaften. 
 
2. Fortführung der Planungen 2020 
 
Auch in der „neuen Normalität“ möchte das Jobcenter Köln seine Planungen 2020 
umsetzen und damit etwas für die Menschen und mit den Menschen in der 
Grundsicherung bewegen. 
 
 Integrationsarbeit findet in telefonischen Beratungsterminen statt: Gegebenenfalls 
erhalten Kund*innen zur Vorbereitung des Telefontermins Informationen 
zugeschickt (z.B. per E -Mail: Links zu Qualifizierungen, Trainings, Berufsbildern, 
Stellenangeboten), die dann im Beratungsgespräch vertiefend besprochen werden. 
Konkrete Angebote gehen den Kund*innen im Nachgang zum Beratungstelefonat 
schriftlich zu. 
 Erstberatung Leistung und Integration finden telefonisch statt.    
 Grundsätzlich steht das gesamte Qualifizierungs - und Beschäftigungsan gebot 
(wieder) zur Verfügung. Einige Angebote f inden nicht als Präsenzmaßnahme, 
sondern als Webinar statt. Regelmäßiger, enger Austausch mit den Trägern zu 
Teilnahmemöglichkeiten in Zeiten von Corona.     
 Alternativ zu Info -Veranstaltungen sind Erklärfilme  z.B. über YouTube in Vor-
bereitung. Es gibt Pläne, Kund*innen gezielt (Datum/ Uhrzeit) zu „Filmvorführungen“

5 
 
einzuladen und im Anschluss daran eine Datenschutzkonforme „Sprechstunde“ für 
Rückfragen einzurichten (Telefonhotline / per E-Mail mit Rückrufzusage).  
 Um insgesamt möglichst viele Menschen vom JobSpeedDating profitieren zu 
lassen, gibt es zwei Termine mit weniger Teilnehmer*innen pro Veranstaltungstag. 
Beide Veranstaltungen werden unter strikter Einhaltung der geltenden „Verordnung 
zum Schutz vor N euinfizierungen mit dem Coronavirus SARS -CoV-2 
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ und der „Hygiene - und 
Infektionsschutzstandards“ durchgeführt. Eine Bestätigung des Gesundheitsamtes 
über die Erfüllung aller Vorgaben liegt vor. 
 Gezielte Anschreibeaktionen für spezielle Kund*innengruppen, z.B. AGH Angebote 
 Bewerbertage bei Arbeitgebern vor Ort unter Beachtung der Hygieneregeln. 
 Live-Webinare für Arbeitgeber: Personal finden, binden, weiterbilden - So können 
die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Köln Sie unterstützen (§16i SGBII, QCG, 
EGZ) (über digitalhub Cologne) 
 
Hafen Köln (Rehapro), MitArbeit (Förderung, Coaching § 16 i SGB II; AGH-Lots*innen): 
 Die in diesen Projekten betreuten Kundinnen und Kunden haben in Teilen einen 
erhöhten Beratungsbedarf. E in Vertrauensverhältnis ist für ein weitergehendes 
Coaching wichtig.  
 Aktuell werden in persönlicher Form hauptsächlich Erstgespräche zur Etablierung 
eines solchen Vertrauensverhältnisses geplant. Die Nutzung der Beratungsbüros 
läuft aktuell an. 
 Die Jobmanagerinnen und Jobmanager halten überwiegend telefonischen Kontakt 
zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Teilweise findet ein Kontakt auch über Dritte, 
z.B. Träger von Maßnahmen (Haus der Perspektiven), statt. 
 Die Akquise neuer Arbeitgeberinnen und Arbeitge ber ist aufgrund der aktuellen 
Umstände erschwert. 
 
JobOffensive: 
 Die telefonische Beratung wird von den Kundinnen und Kunden gut angenommen. 
Die Kontaktdichte leidet darunter nicht.  
 Selbst Maßnahmezuweisungen, z.B. zum JobSpeedDating und den 
vorgeschalteten Vorbereitungsterminen bei einem Träger funktionieren in der Regel 
problemlos. 
 
 
3. Gelerntes für die Zukunft nutzen 
 
Aus den zur Bewältigung der Pandemie bisher getroffenen Entscheidungen und 
Regelungen konnten positive Erfahrungen gemacht werden, aus denen das Jobcenter 
Köln lernen und sich weiterentwickeln möchte. So zum Beispiel die telefonische Beratung 
im Kontakt mit den Kund*innen  oder die interne und externe Kommunikation unter 
Zuhilfenahme technischer Möglichkeiten und digitaler Medien. 
 
 
4. Herausforderungen 
 
 Datenschutzkonformen, geschützten Kommunikationskanal zu Kund*innen 
schaffen, Mailkontakt mit Kund*innen weiter ausbauen 
 Identitätsprüfungen, BA-seitig in Planung: Selfie Ident als neue digitale Option

6 
 
 Implementierung neuer Verfahren, in Planu ng durch die BA: Online -Terminierung, 
Modellversuch Videoberatung, Jobcenter-APP 
 Kund*innen aktiver einbinden: bessere Terminvorbereitung für Kund*innen 
ermöglichen, indem übersichtliche digitale Informationen zu Angeboten zur 
Verfügung gestellt werden.  
 
 
5. Schlusswort 
 
Nach gegenwärtiger Einschätzung wird diese „neue Normalität“ uns sowohl im privaten 
als auch im Arbeitsalltag noch lange begleiten. Schon vor Ausbruch von COVID-19 haben 
technische Lösungen uns unterstützt, die Wichtigkeit zum Ausbau von alte n und neuen 
Technologien wurde uns durch die Pandemie in allen Lebensbereichen vor Augen 
geführt.  
 
Die Zuhilfenahme von technischen Möglichkeiten erleichtert die Arbeit, bietet zusätzliche 
Unterstützung und Austauschmöglichkeit in besonderen Situationen, kann und soll den 
persönlichen Kontakt jedoch nicht vollumfänglich ersetzen. Bei allem technischen 
Fortschritt bleiben Gespräche von Angesicht zu Angesicht sowohl in der Beratung von 
Menschen als auch im Innenverhältnis ein wesentlicher Bestandteil der Arb eit des 
Jobcenter Köln.  
 
 
3. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im 
Jobcenter Köln 
 
Im Bereich des §16e SGB II konnten mit Stand 04.08.202 0 bereits 223 
Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. 90 entfallen davon auf das Jahr 2020.  
 
Mit Stand 04.08.2020 konnten insgesamt bereits 892 Beschäftigungsverhältnisse über 
§16i SGB II gefördert werden. 217 Förderungen entfallen davon auf den Zeitraum ab 
01.01.2020. 
 
Der überwiegende Teil der geförderten Kund*innen erhält von den Arbeitgebern zunächst 
zweijährige Arbeitsverträge (64%). Erfreulich ist der steigende Anteil von Kund*innen, die 
direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Bereits 62 Kund*innen (7%) konnten 
hier von einer dauerhaften beruflichen Perspektive profitieren. 
 
Ziel des Jobcenters ist es, allen Kund*innen unbefristete Arbeitsverhältnisse zu 
ermöglichen. Ein wichtiger Faktor ist hierbei das ganzheitliche begleitende Coaching. Da 
in den kommenden Monaten die ersten Arbeitsverträge mit einer § 16i SGB II Förderung 
auslaufen, werden über die Coaches gemeinsam mit Arbeitgebern und Kund*innen 
weitere Perspektiven erarbeitet. Ziel ist eine Vertragsverlängerung oder Entfristung. 
Sollte dies nicht möglich sein , erfolgt die Vermittlung in andere Beschäftigungs -
verhältnisse. 
 
Dabei gibt es immer wieder sehr erfreuliche und positive Beispiele von Menschen, die 
u.a. seit der Corona -Krise gefördert werden können.  So zum Beispiel eine 
alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die zu Beginn der Corona -Krise nicht nur 
keinen Job sondern auch keine Kinderbetreuung durch Grundschule bzw. Kindergarten 
hatte. Sie kann, um für die beiden da zu sein, nur in Teilzeit arbeiten.

7 
 
Im Rewe-Markt in ihrem Veedel ist sie auf Basis de s § 16i SGB II seit April 2020 als 
Teilzeitkraft angestellt:  
Systemrelevant: sie wird gebraucht und ihre  Kinder dürfen in die Notbetreu ung. 
Vorbildlich: sie ist stolz darauf, dass ihre Söhne stolz auf Mamas Arbeit sind. 
Zukunftsweisend: sie hat einige Jahre Zeit, sich zu beweisen und eine Übernahme - 
optional mit Stundenaufstockung, ihrem familiären Bedarf angepasst - anzubahnen. 
„Für mich ist das der Jackpot: meine Arbeit ist direkt um die Ecke und macht mir großen 
Spaß!“ 
 
Ein Familienvater, der seit Dezember 2019 als Haustechniker in einem Seniorenheim 
tätig ist, hat 4 Herzinfarkte überstanden, 60 kg abgenommen und sagt: „ich gehe abends 
lächelnd ins Bett, weil ich mich darauf freue, am nächsten Tag wieder zu arbeiten“. Er hat 
7 Söhne - 5 leben mit ihm und seiner Frau , welche ebenfalls berufstätig ist , noch im 
gemeinsamen Haushalt. Natürlich ist das Geld knapp, doch der gelernte Koch backt und 
kocht alles selbst und wirtschaftet dadurch gut. Das Coaching durch das Jobcenter nimmt 
er regelmäßig in Anspruch. 
 
Eine 61jährige ist war lange Zeit arbeitslos und hatte das aus Scham in ihrem sozialen 
Umfeld verschwiegen und „vertuscht“. Als sie sich damit dann doch outete, ging alles 
sehr schnell: ein Bekannter erzählte ihr von einem Bekannten, der für ein digitales Start-
up im medizinischen Dienstleistungssektor Unterstützung für die Buchhaltung sucht.  
Die Arbeitsbedingungen: Home -Office und freie Zeiteinteilung bei Verlässlichkeit. Die 
Dame war begeistert und absolut überzeugt, dass sie genau das will. 
Ein aktuelles anderes Stellenangebot ihres Integrationsberaters im Jobcenter lehnte sie 
deshalb ab und riskierte sogar, deswegen möglicherweise sanktioniert zu werden. 
Soweit kam es aber nicht, denn es klappte mit ihrem Traumjob: Im ersten 
Vorstellungsgespräch stellten beide Seiten fest , dass es passt. Die Jobmanager des 
Jobcenters sorgten im Frühjahr 2019 für schnelle, unbürokratische Umsetzung von 
Arbeitsvertrag und Förderung über den §16i SGB II. 
Nach kurzer Einarbeitung war sie fit im Job – als gelernte Kauffrau war ihr Buchhaltung 
und eigenverantwortliches Arbeiten bereits vertraut.  
Die Vertrauensarbeitszeit im Home -Office lässt ihr Raum, das Leben so zu gestalten, 
dass Work-Life-Balance Zufriedenheit und Motivation bringt. Die Panik, den Briefkasten 
zu öffnen und einen Brief vom Jo bcenter zu erhalten – was immer ein gefühltes 
Damokles-Schwert für sie war – ebbt aber nur langsam ab. 
Den Tag selbst zu strukturieren – auch ihr Hund gab und gibt ihr dabei Halt – hatte sie 
nie aufgegeben. Trotz langer Arbeitslosigkeit, Suchtproblematik und finanzieller Not. 
Diese Selbstdisziplin half ihr dann auch leicht durch eine Arbeitsgelegenheit hindurch, in 
deren Anschluss die Förderung durch den §16i SGB II erfolgte. 
Mittlerweile hat der Arbeitgeber Kontovollmacht angeboten, damit sie ihre Aufgaben noch 
selbständiger und umfassender erledigen kann. Sie liebt ihre Arbeit und ist stolz darauf, 
auch beruflich am gesellschaftlichen Leben  teilzunehmen. Sie plant sogar, nach 
Renteneintritt weiter zu arbeiten und hat sich schon schlau gemacht, auf welcher Basis 
das später als Rentnerin möglich ist.  
Dies ist wohl eine unserer herausragenden 16i -Geschichten: Die Themen 
Selbstbestimmung, Ü50, Digitalisierung als Job und moderne Rahmenbedingungen wie 
Home-Office und flexible Arbeitszeitgestaltung prägen eine erfolgreiche Integration. 
Würde und Teilhabe machen es zu einer glücklichen menschlichen Geschichte.

8 
 
Überblick über den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT): 
 
Das Jobcenter Köln hat von Beginn an in allen Förderfällen die Mittel aus dem PAT 
geltend gemacht. Aktuell beträgt die geltend gemachte Gesamtsumme 4.456.098,25 
EUR. Hiervon sind bereits 2.570.709 EUR in den Eingliederungstitel des Jobcenter Köln 
zurückgeflossen. 
Diese zusätzlichen Mittel werden genutzt, um die ursprünglichen Planungen zu 
Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz auszuweiten und dam it weiteren 
Kund*innen das Angebot einer Förderung zu unterbreiten. 
 
 
4. JobSpeedDating – Veränderungen in 2020 
 
Am 09.09.2020 wird zum zehnten Mal „Das JobSpeedDating Köln“ stattfinden – 
aufgrund der Pandemie in diesem Jahr allerdings unter besonderen Bedingungen.  
 
Entgegen der ursprünglichen Planung, für die diesjährige Jubiläumsveranstaltung 
neben dem regulären JobSpeedDating einen zusätzlichen Veranstaltungstag mit 
Messecharakter durchzuführen, wird es stattdessen einen zweiten Veranstaltungstag 
am 28.01.2021 geben. Beide Veranstaltungstage werden mit einer reduzierten Anzahl 
an Teilnehmer*innen sowie Arbeitgeber*innen stattfinden. Damit wird es möglich, 
annähernd so vielen Menschen wie in den vergangenen Jahren die Möglichkeit dieser 
erfolgreichen Arbeitsvermittlung zu bieten. 
 
Beide Veranstaltungen werden selbstverständlich unter strikter Einhaltung der 
geltenden Hygieneschutzverordnung („Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen 
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ und 
der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“) durchgeführt. 
 
Bereits geplante Maßnahmen zum Schutz aller Teilnehmer*innen sind: 
• Reduzierte Anzahl an Teilnehmer*innen (250 Personen/Slot anstatt wie bisher 550) 
• Reduzierte Anzahl an Arbeitgeber*innen 
• Digitaler Bewerbungsflyer, um kontaktlose Bereitstellung zu ermöglichen 
• Ausweitung der Veranstaltungsfläche  
• Regulierte Wegeführung 
• Schutzverordnungkonformes Catering für alle Beteiligten 
• Strikte Einhaltung der Abstandsregeln 
• Bereitstellung von Mund-Nasen-Schutz für alle Anwesenden 
• Bereitstellung von Desinfektionsmittel 
 
Zusätzlich wird in diesem Jahr auf die Einladung von Gästen zum JobSpeedDating 
verzichtet. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die vor Ort unterstützen, wird ebenfalls 
reduziert.  
Weitere Planungen sind in der Umsetzung. Aktuelle Entwicklungen werden jederzeit in 
die Planungen aufgenommen.

9 
 
5. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat Juni 2020 
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Juni 2020 
(Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln 
vereinbarten Ziele für das Jahr 2020 ein. 
 
 Coronabedingt ist ein Rückgang der Ergebnisse für den Monat Juni 2020 zu  
 verzeichnen. 
 
 
Gez. Martina Würker 
 
 
 
Anlagen: 
1. Ergebnismonitoring Monat Juni 2020

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring Juni 2020

11154 Zeichen

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 20.08.2020
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2020
Ergebnismonitoring
Juni 2020
\\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2020\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2020-06 Monitoring(SoSe 20.08.).xlsx

ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                159.929       162.195       2.266 1,4%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2020 26.797,5        53.655,8        80.425,2        107.115,5      133.678,7      159.929,2      185.238,1      211.345,6      237.335,1      263.011,3      288.613,4      314.037,5      
Ist 2020 25.805,3        51.647,8        78.043,1        105.777,4      134.138,6      162.194,9      -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2019 26.479,8        53.019,6        79.471,6        105.845,3      132.105,8      158.239,4      184.111,3      209.792,6      235.374,1      260.791,8      285.931,0      310.313,7      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Juni 2020
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2020
 Ist 2019
 Soll 2020
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 9,5% 7,1% -2,4%-Pkte -25,2%
Anteil der Integrationen (JFW)
kontinuierliche: 56,5% (Juni 2019)
bedarfsdeckende: 39,4% (Oktober 2019)
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2020 1,6% 3,4% 5,2% 7,0% 8,4% 9,5% 11,4% 13,8% 16,8% 19,2% 21,0% 23,0%
Ist 2020 1,6% 3,3% 4,9% 5,9% 6,5% 7,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ist 2019 1,6% 3,3% 5,1% 7,0% 8,8% 10,6% 12,6% 15,1% 18,0% 20,2% 21,7% 22,7%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2020 1.227              2.621              3.845              4.654              5.220              5.725              -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2019 1.322              2.709              4.180              5.719              7.129              8.627              10.213            12.254            14.545            16.314            17.497            18.235            
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Juni 2020
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationsquote
Ist 2020
 Ist 2019
 Soll 2020
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                57.948         58.466 517 0,9%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2020 57.062           57.527           57.719           57.832           57.881           57.948           57.981           57.967           57.929           57.875           57.823           57.758           
Ist 2020 58.171           58.112           58.133           58.229           58.352           58.466           -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2019 58.772           58.848           58.927           58.960           58.999           59.036           59.060           59.035           58.987           58.934           58.871           58.757           
Juni 2020Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 56.000
 56.500
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2020
 Ist 2019
 Soll 2020
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 181.425,00     184.377,65 2.952,6         1,6%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2020 30.237,5         60.475,0         90.712,5         120.950,0       151.187,5       181.425,0       211.662,5       241.900,0       272.137,5       302.375,0       332.612,5       362.850,0       
Ist 2020 29.089,7         57.540,9         87.342,8         118.533,8       151.154,2       184.377,6       -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2019 29.659,5         59.793,6         89.284,9         119.854,8       149.622,1       179.153,1       209.362,2       238.554,0       267.581,2       296.693,4       325.886,7       354.717,7       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft Juni 2020
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2020
 Ist 2019
 Soll 2020
Datenquelle: ERP
Seite 5

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2020 167                 341                 523                 634                 717                 818                 -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2019 149                 321                 542                 746                 956                 1.161              1.396              1.619              1.860              2.092              2.286              2.431              
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN Juni 2020
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2020
 Ist 2019
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
201                 144                 57 -                -28,2%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2020 24                   55                   85                   134                 162                 201                 246                 293                 343                 390                 419                 440                 
Ist 2020 36                   73                   107                 123                 134                 144                 -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2019 24                   55                   85                   134                 162                 201                 246                 293                 343                 390                 419                 440                 
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration schwerbehinderter Menschen Juni 2020
Integration von schwerbehinderten Menschen
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integration von schwerbehinderten Menschen
Ist 2020
 Ist 2019
 Soll 2020
Datenquelle: S2S - Cockpit
Seite 7

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2020 57.573         57.488            58.701           61.912         63.802           63.814              
Ist 2019 59.478         59.500            59.432           59.294         59.074           58.850              58.732           58.415           58.226           58.001           57.740             57.517             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2020 114.965       114.830          116.900         
Ist 2019 118.240       118.118          118.041         117.890       117.634         117.335            117.210         116.565         116.262         115.624         115.169           114.790           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2020 110.940       110.776          112.864         118.027       120.814         122.694            
Ist 2019 114.381       114.254          114.202         114.058       113.784         113.510            113.326         112.546         112.258         111.657         111.235           110.820           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2020 78.660         78.559            80.318           84.653         86.918           88.310              
Ist 2019 81.397         81.394            81.306           81.138         80.894           80.638              80.507           79.904           79.601           79.159           78.793             78.486             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2020 12,3% 12,3% 12,5%
Ist 2019 12,8% 12,8% 12,7% 12,7% 12,7% 12,7% 12,6% 12,5% 12,5% 12,4% 12,3% 12,3%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2020 33.146         32.717            32.558           35.569         37.857           38.076              
Ist 2019 32.398         32.308            32.543           32.667         33.869           34.722              34.663           34.926           33.843           33.680           32.750             32.523             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2020 29.089,73      57.526,00         87.342,79        118.533,76    151.154,21      184.377,65         -                   -                   -                   -                   -                     -                     
Ist 2019 29.659,47      59.793,63         89.284,85        119.854,84    149.622,08      179.153,05         209.362,21      238.553,98      267.581,23      296.693,37      325.886,69        354.717,70        
Ist / Ist-Vergleich -1,9% -3,8% -2,2% -1,1% 1,0% 2,9% - - - - - -
Juni 2020Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
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Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Juni 2020Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
Seite 9

Mitteilung Ausschuss

441 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  11.08.2020 
 2410/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren auf Wunsch des Jobcenter Köln den 
folgenden Bericht vor. 
 
 
Anlagen: 
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1: Ergebnismonitoring Juni 2020 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2410/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.08.2020
Erstellt
06.08.2020 07:26