Freigabe Kulturförderabgabe für die Sonderausstellung "Gabriele Münter" im Museum Ludwig
Beschlussvorlage Ausschuss 0515/2018 vom 23.02.2018
Stand: Am 19.03.2018 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 0515/2018 Freigabedatum 23.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Kulturförderabgabe für die Sonderausstellung "Gabriele Münter" im Museum Ludwig Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Haushaltsmitteln der Kulturförderabgabe in Höhe von 180.000 € für die Sonderausstellung „Gabriele Münter“ des Museum Ludwig im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 180.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2018 wurde beschlossen, aus Mitteln der Kulturförderab- gabe einmalig die Sonderausstellung „Gabriele Münter“ des Museum Ludwig mit einem Betrag von 180.000 € zu bezuschussen. Eine entsprechende Vorlage zur Genehmigung der Mittelverwendung für die Sonderausstellung unter Berücksichtigung des vorgenannten Zuschusses wird parallel in das Beschlussverfahren eingebracht. Die Mittel der Kulturförderabgabe in Höhe von 180.000 € wurden zum Haushalt 2018 eingestellt und stehen im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018, zur Verfügung. Die Freigabe der Mittel aus der Kulturförderabgabe erfolgt lt. Haushaltsvermerk durch den Fach- und Finanzausschuss.
Beratungsverlauf
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06.03.2018
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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