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Errichtung eines Taubenhauses an der S-Bahn-Station Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1581/2019 vom 20.11.2019

Stand: Am 05.12.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1581/2019 Stand: 23.04.2024 Sachstandsbericht Errichtung eines Taubenhauses an der S-Bahn-Station Nippes - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beschluss: 1. Die Verwaltung möge prüfen, ob die in der Karte eingezeichneten Stellen für die Errich- tung eines Taubenhauses an der S-Bahn-Station Nippes geeignet sind. 2. Sollten diese Flächen nicht geeignet sein, bitten wir um eine Prüfung, welche Flächen in der Umgebung geeignet sind. 3. Für den Fall einer positiven Prüfung, wird die Verwaltung beauftragt, ein Taubenhaus, so- bald sich bei dem Pilotprojekt am Hansaring positive Tendenzen abzeichnen, auch hier umzusetzen. 4. Die Kölner Arbeitsgruppe gegen Stadttaubenproblematik e.V. und der Taubenbeauftragte sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Derzeit werden keine Taubenhäuser durch die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Vete- rinärdienste errichtet. Diese Fachabteilung berät nur bei der Errichtung eines etwaigen Tau- benhauses. Nächste Schritte: Derzeit liegt kein Antrag zur Errichtung eines Taubenhauses in Nippes zur Beurteilung durch Vereine bei der Fachabteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste vor
  • Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.11.2019 AN/1581/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Errichtung eines Taubenhauses an der S-Bahn-Station Nippes - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1. Die Verwaltung möge prüfen, ob die in der Karte eingezeichneten Stellen für die Errich- tung eines Taubenhauses an der S-Bahn-Station Nippes geeignet sind. 2. Sollten diese Flächen nicht geeignet sein, bitten wir um eine Prüfung, welche Flächen in der Umgebung geeignet sind. 3. Für den Fall einer positiven Prüfung, wird die Verwaltung beauftragt, ein Taubenhaus, sobald sich bei dem Pilotprojekt am Hansaring positive Tendenzen abzeichnen, zeitnah auch hier umzusetzen. 4. Die Kölner Arbeitsgruppe gegen Stadttaubenproblematik e.V. und der Taubenbeauftragte sollen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Begründung: Bahnunterführungen, wie die an der S-Bahn-Station Nippes, sind beliebte Aufenthalts- und Brutorte für Tauben. In den verwinkelten Stahlträgerkonstruktionen fühlen sie sich wohl und lassen sich dort nicht vertreiben. Damit einher gehen hohe Verunreinigungen mit Taubenkot. Futter in Form von Lebensmittelresten auf den Bahnsteigen und in der Umgebung finden sie Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de - 2 - genug. Auch werden sie, obwohl es verboten ist, von „Tierschützerinnen“ und „Tierschüt- zern“ gefüttert, was ihre Standorttreue weiter fördert. In Nippes wurde in der Vergangenheit schon durch andere von der Bezirksvertretung Nippes beschlossene Maßnahmen versucht, der Taubenplage Herr zu werden; so wurden die Tauben mit Hilfe eins Falkners durch Fal- ken bejagt, so wurden Netze zwischen die Unterkonstruktionen gespannt. Beide Maßnah- men wurden durch selbsternannte Taubenschützer sabotiert. In den Medien wurde in den letzten Wochen über die Inbetriebnahme des Taubenhauses an der S-Bahn-Station Hansaring berichtet. Die Verwaltung hat selbst angekündigt, weitere Taubenhäuser an anderen Hotspots zu errichten. Wir sehen einen solchen an der S-Bahn- Station Nippes und versprechen uns auch hier eine Verbesserung der Situation durch die Einrichtung eines Taubenhauses. gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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