V/0694/2019/1
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:
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Anlage2_Raumprogramm
2985 Zeichen
Änderungen sind blau gekennzeichnet Anlage 2 zur Vorlage V/0694/2019/1 Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule mit Zweifachsporthalle (V/0328/2017/1) Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht und OGS Unterrichtsraum 16 65 1.040 Mehrzweckraum 4 75 300 Differenzierungsraum (pro Zug 1 ) 4 25 100 Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 8 65 520 Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, Lehrmittel) 4 50 200 pädagogische Mitte Summe qm 1.960 2.160 Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218 Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6 Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60 Summe qm 382,45 Forum (unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als Versammlungsstätte für alle Schüler/innen) 1 160 160 Mitarbeiterbereich/ Verwaltung Mitarbeiterzimmer inkl. Teeküche mit zentraler Postfachanlage 1 82 50 82 50 Büro Schulleitung 1 25 25 Büro stellv. Schulleitung 1 15 15 Sekretariat 1 30 30 Büro OGS 1 15 15 Sanitätsraum 1 15 15 Besprechungs- und Beratungsraum 1 15 15 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 15 45 Büro Hausmeister 1 15 15 Büro Inklusion 1 15 15 Kopierraum 1 8 8 Lehrmittelraum 1 50 50 Summe qm 330 298 qm Raumprogramm gesamt 2.832,45 3.000,45 zuzügl. Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Werkstatt, Haustechnik usw. zuzügl. Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm Raumprogramm Zweifachsporthalle Raumtyp Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00 Summe qm 990,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 40,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 4,50 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 54,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 2 46,00 2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 2 46,00 Summe qm 92,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum 1 21,00 Wasch-/Duschraum 1 21,00 2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 60,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 30,00 2 Sportgeräteräume à 47,25 m² (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m) 2 94,50 Summe qm 94,50 Sonstigeräume Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 42,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.362,50
Anlage3_Grobkostenrahmen
1587 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0694/2019/1 Grobkostenrahmen Projekt: Neubau 4-zügige Grundschule mit Zweifach-Schulsporthalle auf dem Gelände der York-Kaserne (Fläche Gebäude 3) Anmerkung: Der Grobkostenrahmen berücksichtigt noch nicht das neue Raumprogramm. Die Verwaltung wird diesen bis zum Start des Architektenwettbewerbs überprüfen und ggf. anpassen. KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten + Erschließen (inkl. Rückbau Bestand) 665.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 11.030.000,00 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (inkl. Küche OGS) 3.500.000,00 € KG 500 Außenanlagen 560.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 750.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 5.315.000,00 € Unvorhergesehenes 2.090.000,00 € Projektkosten 23.910.000,00 € Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 670.000,00 € Gesamtkosten 24.580.000,00 € Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. Gebäude Gebäudeteil Bruttogrundfläche (BGF) Baukosten KG 300 / KG 400 1.890 € / qm BGF Inkl. Preissteigerungsindex 4,5% / Jahr bis 2024 Schulneubau 5.220 qm 9.866.000,00 € 11.080.000,00 € Gebäude Gebäudeteil Bruttogrundfläche (BGF) Baukosten KG 300 / KG 400 1.895 € / qm BGF Inkl. Preissteigerungsindex 4,5% / Jahr bis 2024 Sporthallenneubau 1.620 qm 3.070.000,00 € 3.450.000,00 €
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0694/2019/1
V/0694/2019/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer
Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:
Errichtung einer 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" im Sinne des § 81 Absatz
2 SchulG NRW
Beratungsfolge
11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.12.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Errichtung einer 4 -zügigen
Grundschule auf der Konversionsfläche York zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus vo-
raussichtlich zum Schuljahr 2024/25.
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie in Weiterentwicklung
unter Zugrundelegung des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumpr o-
gramms um Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag den Errichtungsbeschluss für den
Neubau eines 4 -zügigen Grundschulgebäudes für die „Städtische Grundschule York“ und einer
Zweifachsporthalle auf dem Gelände des Bestandsgebäudes Nr. 3 mit einem Kostenrahmen in
Höhe von ca. 24.580.000 € (Anlage 1: Lageplan, Anlage 2: aktualisiertes Raumprogramm, An-
lage 3: Kostenrahmen ohne erweitertes Raumprogramm).
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss (vgl. Rat s-
beschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsp orthalle auf der Konversionsfläche York
vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kostentransp a-
renz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster) und einem Errichtungsbeschluss für
eine 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ und eine Zweifachsporthalle erfolgt.
4. Die 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ wird von der NRW.URBAN Kommuna-
le Entwicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt
Münster begleitet, einschließlich der Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabever-
Amt für Schule und
Weiterbildung
06.12.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Watermann
Telefon: 492-4010
Watermann@stadt-
muenster.de
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ordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden
Herbeiführung des Baubeschlusses. Analog zu den Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachau s-
schüsse des Rates mit einzubeziehen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt werden angewandt.
5. Die neue Grundschule im Bezirk Südost wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grun d-
schule York“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch
einen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost unter Beteiligung der Schulkonferenz.
6. Die „Städtische Grundschule York“ wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 A b-
satz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags übernimmt ein freier
Träger der Jugendhilfe. Die Vergabe hierzu erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren.
7. Der Rat erteilt gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW seine Zustimmung zur Einrichtung des
Gemeinsamen Lernens an der „Städtischen Grundschule York“.
8. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024 durch das Amt für
Schule und Weiterbildung angemeldet. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des Offenen
Ganztags sowie der Schulsozialarbeit müssen zu gegebener Zeit für den Haushaltsplan 2024
angemeldet und zur Verfügung gestellt werden.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung einer 4 -
zügigen Grundschule „Städtische Grundschule York“ zu beantragen.
10. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)
zu gegebener Zeit vorzunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der aktuellen Machbarkeitsstudie kalku-
lierten Kostenrahmens für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes „Städtische Grundschu-
le York“ und einer Zweifachsporthalle Kosten in Höhe von ca. 24.580.000 € entstehen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung im Haushalts plan-
Entwurf 2020 in Höhe von 22.470.000 € ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 2.110.000
€ entsteht. Hierbei ist das erweiterte Raumprogramm noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Kostenwirkungen bis zum Architektenwettbewerb zu überprüfen und mög-
liche Mehrkosten in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufzunehmen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass de r im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweiche n kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst einzuhalten .
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag alt
€
Betrag
neu
€
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0301 Leistungen für Schulen
Investiti-
onsmaß-
nahme
4780 Neubau Grundsch.
Konversionsgebiet York
und Zweifachsporthalle
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Bisher bereitg e-
stellt incl. 2019
300.000 300.000
2020 1.000.000 270.000
VE 1.000.000 1.790.000
2021 1.660.000 1.790.000
2022 7.790.000 9.000.000
2023 7.680.000 7.060.000
sp. Jahre 3.370.000 5.490.000
21.800.000 23.910.00
0
Ansatz-
erhöhung um
2.110.000 €
Auszahlungen für den
Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermö-
gens
Bisher bereitg e-
stellt
0 0
2023 670.000 0
sp. Jahre 0 670.000
670.000 670.000
insgesamt 22.470.000 24.580.00
0
Die gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan-Entwurf 2020 notwendigen zusätzlichen Fi-
nanzbedarfe in Höhe von 2.110.000 € werden wurden durch Veränderungsblätter in die Beratung
des Haushaltsplanes eingebracht.
Mögliche Mehrkosten aufgrund des erweiterten Raumprogramms werden zum Haushalts-
plan-Entwurf 2021 angemeldet bzw. in der Kostenberechnung für den noch zu fassenden
Baubeschluss berücksichtigt.
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V/0694/2019/1
Begründung:
Die Ergänzungsvorlage beinhaltet ein aktualisiertes Raumprogramm sowie einen aktualisierten Ko s-
tenrahmen für die 4-zügige städtische Grundschule York.
Die Aktualisierung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die Erkenntnisse aus der Qualität s-
entwicklung der Offenen Ganztagsschule aufzugreifen und zukunftssicher und nachhaltig zu bauen.
In den letzten Wettbewerbsverfahren und Sitzungen der Preisgerichte für Grundschulen ist auf der
Grundlage der Wettbewerbsergebnisse diskutiert worden, ob und wie Architektur das jeweilige päd a-
gogische Konzept der Schule und das Schulprofil aufgreift und unterstützt. Insbesondere der Recht s-
anspruch auf eine Offene Ganztagsbetreuung ab 2025 und die Entwicklung von Grundschulen hin zu
Grundschulen mit Ganztagsangeboten erfordern eine noch intensivere Kooperation und Verzahnung
der Bereiche Unterricht und Ganztagsangebot. Zur Schaffung der räumlichen Rahmenbedingungen
als Basis für eine zukunftsgerichtete Organisation sind in sog. Clustern dezentrale Teamstationen zur
gemeinsamen Nutzung von Lehrerinnen und Lehrern und Fachpersonal der Ganztagsangebote vo r-
gesehen. Neben den dezentralen Teamstationen in den Clustern wird weiterhin ein gemeinsames
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter zimmer im Verwaltungsbereich für Kommunikation und Austausch
als erforderlich angesehen, aber mit reduzierter Größe.
In der Summe führt die dezentrale Angliederung der Teamstationen trotz reduzierter Zentralfläche
zwangsläufig zu einer Flächenausweitung; angesichts der mit dieser Neuorganisation von Raumz u-
ordnungen verbundenen Auswirkungen auf pädagogische Qualität und insbesondere die Aufhebung
der Trennung zwischen Schule und Ganztag ist dies aus Sicht der Verwaltung mehr als vertretbar.
Die Verwaltung hat einen Prozess zur Qualitätsentwicklung im Offenen Ganztag initiiert und mod e-
riert. Neben weiteren Qualitätsmerkmalen und –indikatoren ist als ein zentraler Qualitätsaspekt identi-
fiziert worden, dass für das Fachperso nal der Ganztagsangebote entsprechende Räumlichkeiten für
Besprechungen, Absprachen, Pausen, Vorbereitungen etc. fehlen. Diesem Bedarf soll mit diesem
aktualisierten Raumprogramm entsprochen werden – aber mit der deutlichen Ausprägung eines int e-
grierten Raumkonzeptes.
In Gesprächen mit der Schulaufsicht für Grundschulen wurden die vorgesehenen Flächenerweiterung
und die Verortung der Flächen in den jeweiligen Clustern intensiv thematisiert. Im Rahmen der schul-
fachlichen Beratung findet die angedachte Aktu alisierung des Raumprogrammes ausdrücklich die
Zustimmung der Schulaufsicht.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 2: aktualisiertes Raumprogramm
Anlage 3: Kostenrahmen ohne erweitertes Raumprogramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0694/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37