Mandari Insight

V/0694/2019/1

Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York:

Vorlagen 03.12.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 21

Anlage2_Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage3_Grobkostenrahmen

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Anlage2_Raumprogramm

2985 Zeichen

Änderungen sind blau gekennzeichnet Anlage 2 zur Vorlage V/0694/2019/1
Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule mit Zweifachsporthalle (V/0328/2017/1)
Raumtyp Anzahl
Größe je 
Raum 
qm
gesamt
qm 
Unterricht und OGS 
Unterrichtsraum 16 65 1.040
Mehrzweckraum 4 75 300
Differenzierungsraum (pro Zug 1 ) 4 25 100
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 8 65 520
Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, 
Lehrmittel) 4 50 200
pädagogische Mitte
Summe qm 1.960  2.160
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm
bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218
Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6
Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60
Summe qm 382,45
Forum
(unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als 
Versammlungsstätte für alle Schüler/innen)
1 160 160
Mitarbeiterbereich/ Verwaltung
Mitarbeiterzimmer inkl. Teeküche  mit zentraler Postfachanlage 1 82 50 82 50
Büro Schulleitung 1 25 25
Büro stellv. Schulleitung 1 15 15
Sekretariat 1 30 30
Büro OGS 1 15 15
Sanitätsraum 1 15 15
Besprechungs- und Beratungsraum 1 15 15
Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 15 45
Büro Hausmeister 1 15 15
Büro Inklusion 1 15 15
Kopierraum 1 8 8
Lehrmittelraum 1 50 50
Summe qm 330  298
qm Raumprogramm gesamt 2.832,45  
3.000,45
zuzügl. 
Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Werkstatt, Haustechnik usw.
zuzügl. 
Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm

Raumprogramm Zweifachsporthalle
Raumtyp Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00      
Summe qm 990,00      
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 40,00        
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50          
WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 4,50          
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00          
Summe qm 54,00        
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 2 46,00        
2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 2 46,00        
Summe qm 92,00        
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern 
getrennt
Wasch-/Duschraum 1 21,00        
Wasch-/Duschraum 1 21,00        
2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00        
Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w)
Summe qm 60,00        
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00        
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00        
Summe qm 30,00        
2 Sportgeräteräume à 47,25 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m) 2 94,50        
Summe qm 94,50        
Sonstigeräume
Technikraum 1 25,00        
Putzmittelraum 1 5,00          
Magazinraum 1 12,00        
Summe qm 42,00        
Summe Nutzfläche gesamt 1.362,50

Anlage3_Grobkostenrahmen

1587 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0694/2019/1 
 
Grobkostenrahmen 
 
Projekt: Neubau 4-zügige Grundschule mit Zweifach-Schulsporthalle auf dem Gelände 
der York-Kaserne (Fläche Gebäude 3) 
 
Anmerkung: Der Grobkostenrahmen berücksichtigt noch nicht das neue 
Raumprogramm. Die Verwaltung wird diesen bis zum Start des 
Architektenwettbewerbs überprüfen und ggf. anpassen. 
 
KG 100 Grundstück 0,00 € 
KG 200 Herrichten + Erschließen (inkl. Rückbau Bestand) 665.000,00 € 
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 11.030.000,00 € 
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (inkl. Küche OGS) 3.500.000,00 € 
KG 500 Außenanlagen 560.000,00 € 
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 750.000,00 € 
KG 700 Baunebenkosten 5.315.000,00 € 
 Unvorhergesehenes 2.090.000,00 € 
 Projektkosten 23.910.000,00 € 
 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen  670.000,00 € 
 Gesamtkosten 24.580.000,00 € 
 
Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation 
 
Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten. 
Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die 
Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. 
 
 
Gebäude  
Gebäudeteil 
Bruttogrundfläche 
(BGF) 
Baukosten  
KG 300 / KG 400 
1.890 € / qm BGF 
Inkl. 
Preissteigerungsindex 
4,5% / Jahr bis 2024 
 
Schulneubau 
 
5.220 qm 
 
 
  9.866.000,00 € 
 
 
11.080.000,00 € 
 
 
 
Gebäude  
Gebäudeteil 
Bruttogrundfläche 
(BGF) 
Baukosten  
KG 300 / KG 400 
1.895 € / qm BGF 
Inkl. 
Preissteigerungsindex 
4,5% / Jahr bis 2024 
 
Sporthallenneubau 
 
1.620 qm 
 
3.070.000,00 € 
 
3.450.000,00 €

Ergänzungsvorlage Beschluss

9455 Zeichen

V/0694/2019/1 
V/0694/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer 
Zweifachsporthalle auf der Konversionsfläche York: 
Errichtung einer 4-zügigen Grundschule "Städtische Grundschule York" im Sinne des § 81 Absatz 
2 SchulG NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Errichtung einer 4 -zügigen 
Grundschule auf der Konversionsfläche York zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus vo-
raussichtlich zum Schuljahr 2024/25.  
 
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie in Weiterentwicklung 
unter Zugrundelegung  des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumpr o-
gramms um Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag den Errichtungsbeschluss für den 
Neubau eines 4 -zügigen Grundschulgebäudes für die „Städtische Grundschule  York“ und einer 
Zweifachsporthalle auf dem Gelände des Bestandsgebäudes Nr. 3 mit  einem Kostenrahmen in 
Höhe von ca. 24.580.000 € (Anlage 1: Lageplan, Anlage 2: aktualisiertes Raumprogramm, An-
lage 3: Kostenrahmen ohne erweitertes Raumprogramm). 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss (vgl. Rat s-
beschluss für ein Schulgebäude und eine Zweifachsp orthalle auf der Konversionsfläche York 
vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kostentransp a-
renz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster)  und einem Errichtungsbeschluss für 
eine 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ und eine Zweifachsporthalle erfolgt. 
 
4. Die 4-zügige Grundschule „Städtische Grundschule York“ wird von der NRW.URBAN Kommuna-
le Entwicklung GmbH im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt 
Münster begleitet, einschließlich der Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabever-
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
06.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0694/2019/1 
ordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden 
Herbeiführung des Baubeschlusses.  Analog zu den Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachau s-
schüsse des Rates mit einzubeziehen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt werden angewandt. 
 
5. Die neue Grundschule im Bezirk Südost wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grun d-
schule York“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch 
einen Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost unter Beteiligung der Schulkonferenz. 
 
6. Die „Städtische Grundschule York“ wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 A b-
satz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags übernimmt ein  freier 
Träger der Jugendhilfe. Die Vergabe hierzu erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren.  
 
7. Der Rat erteilt gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW seine Zustimmung zur Einrichtung des 
Gemeinsamen Lernens an der „Städtischen Grundschule York“. 
 
8. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und 
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024 durch das Amt für 
Schule und Weiterbildung angemeldet. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des  Offenen 
Ganztags sowie der Schulsozialarbeit müssen zu gegebener Zeit für den Haushaltsplan 2024 
angemeldet und zur Verfügung gestellt werden. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung einer 4 -
zügigen Grundschule „Städtische Grundschule York“ zu beantragen. 
 
10. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz NRW) 
zu gegebener Zeit vorzunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der aktuellen Machbarkeitsstudie kalku-
lierten Kostenrahmens für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes „Städtische Grundschu-
le York“ und einer Zweifachsporthalle Kosten in Höhe von ca. 24.580.000 € entstehen.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der bisherigen Veranschlagung im Haushalts plan-
Entwurf 2020 in Höhe von 22.470.000 € ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 2.110.000 
€ entsteht. Hierbei ist das erweiterte Raumprogramm noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung 
wird beauftragt, die Kostenwirkungen bis zum Architektenwettbewerb zu überprüfen und mög-
liche Mehrkosten in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufzunehmen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass de r im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men 
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweiche n kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den  alternativen Konzepten möglichst einzuhalten . 
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

- 3 - 
V/0694/2019/1 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 Teilfinanzplan 
  
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag alt 
€ 
Betrag 
neu 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0301 Leistungen für Schulen     
Investiti-
onsmaß-
nahme 
4780 Neubau Grundsch. 
Konversionsgebiet York 
und Zweifachsporthalle 
 
    
  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
Bisher bereitg e-
stellt incl. 2019 
300.000 300.000  
   2020 1.000.000 270.000  
   VE 1.000.000 1.790.000  
   2021 1.660.000 1.790.000  
   2022 7.790.000 9.000.000  
   2023 7.680.000 7.060.000  
   sp. Jahre 3.370.000 5.490.000  
  21.800.000 23.910.00
0 
 
Ansatz-
erhöhung um 
2.110.000 € 
 
  Auszahlungen für den 
Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermö-
gens 
Bisher bereitg e-
stellt 
0 0  
   2023 670.000 0  
   sp. Jahre 0 670.000  
    670.000 670.000  
 insgesamt 22.470.000 24.580.00
0 
 
 
Die gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan-Entwurf 2020 notwendigen zusätzlichen Fi-
nanzbedarfe in Höhe von 2.110.000 € werden wurden durch Veränderungsblätter in die Beratung 
des Haushaltsplanes eingebracht. 
Mögliche Mehrkosten aufgrund des erweiterten Raumprogramms werden zum Haushalts-
plan-Entwurf 2021 angemeldet bzw. in der Kostenberechnung für den noch zu fassenden 
Baubeschluss berücksichtigt.

- 4 - 
V/0694/2019/1 
 
Begründung: 
 
Die Ergänzungsvorlage beinhaltet ein aktualisiertes Raumprogramm sowie einen aktualisierten Ko s-
tenrahmen für die 4-zügige städtische Grundschule York. 
 
Die Aktualisierung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die Erkenntnisse aus der Qualität s-
entwicklung der Offenen Ganztagsschule aufzugreifen und zukunftssicher und nachhaltig zu bauen. 
 
In den letzten Wettbewerbsverfahren und Sitzungen der Preisgerichte für Grundschulen ist auf der 
Grundlage der Wettbewerbsergebnisse diskutiert worden, ob und wie Architektur das jeweilige päd a-
gogische Konzept der Schule und das Schulprofil aufgreift und unterstützt. Insbesondere der Recht s-
anspruch auf eine Offene Ganztagsbetreuung ab 2025 und die Entwicklung von Grundschulen hin zu 
Grundschulen mit Ganztagsangeboten erfordern eine noch intensivere Kooperation und Verzahnung 
der Bereiche Unterricht und Ganztagsangebot. Zur Schaffung der räumlichen Rahmenbedingungen 
als Basis für eine zukunftsgerichtete Organisation sind in sog. Clustern dezentrale Teamstationen zur 
gemeinsamen Nutzung von Lehrerinnen und Lehrern und Fachpersonal der Ganztagsangebote vo r-
gesehen. Neben den dezentralen Teamstationen in den Clustern wird weiterhin ein gemeinsames 
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter zimmer im Verwaltungsbereich für Kommunikation und Austausch 
als erforderlich angesehen, aber mit reduzierter Größe.  
 
In der Summe führt die dezentrale Angliederung der Teamstationen trotz reduzierter Zentralfläche 
zwangsläufig zu einer Flächenausweitung; angesichts der mit dieser Neuorganisation von Raumz u-
ordnungen verbundenen Auswirkungen auf pädagogische Qualität und insbesondere die Aufhebung 
der Trennung zwischen Schule und Ganztag ist dies aus Sicht der Verwaltung mehr als vertretbar. 
 
Die Verwaltung hat einen Prozess zur Qualitätsentwicklung im Offenen Ganztag initiiert und mod e-
riert. Neben weiteren Qualitätsmerkmalen und –indikatoren ist als ein zentraler Qualitätsaspekt identi-
fiziert worden, dass für das Fachperso nal der Ganztagsangebote entsprechende Räumlichkeiten für 
Besprechungen, Absprachen, Pausen, Vorbereitungen etc.  fehlen. Diesem Bedarf soll mit diesem 
aktualisierten Raumprogramm entsprochen werden – aber mit der deutlichen Ausprägung eines int e-
grierten Raumkonzeptes.  
 
In Gesprächen mit der Schulaufsicht für Grundschulen wurden die vorgesehenen Flächenerweiterung 
und die Verortung der Flächen in den jeweiligen Clustern intensiv thematisiert. Im Rahmen der schul-
fachlichen Beratung findet die angedachte Aktu alisierung des Raumprogrammes ausdrücklich die 
Zustimmung der Schulaufsicht. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 2: aktualisiertes Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenrahmen ohne erweitertes Raumprogramm

Beratungsverlauf (2)

11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0694/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37