1968/2024
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln - PFA 2.1" in Köln-Kalk/Mülheim
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Lageplan
108 Zeichen
2023 \\group.ilf.com\dfs\at\atdbn\daten\11498\6_cae\64_gp\tm2\40\dwg\gp_02_01_uk-0_uebersichtsk.dwg Anlage 1
Anlage 2 - Erläuterungsbericht
324068 Zeichen
Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Erläuterungsbericht 0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 15.12.2023 Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Vorhabenträger DB Netz AG Infrastrukturprojekte West S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D) Hermann-Pünder-Str. 3 50679 Köln DB Station&Service AG Willi-Becker-Allee 11 40227 Düsseldorf Vertreter des Vorhabenträgers: Verfasser: DB Netz AG Infrastrukturprojekte West S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D) Hermann-Pünder-Str. 3 50679 Köln 15.12.2023 i.V. Th. Richter Datum Unterschrift ARGE Ausbau S11, VP1 c/o ILF Beratende Ingenieure GmbH Huyssenallee 5 45128 Essen 15.12.2023 Mayer Datum Unterschrift Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Anlage 2 Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Inhaltsverzeichnis 1 Antragsgegenstand 3 1.1 Gesamtvorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ 3 1.2 Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte 3 1.3 Antragsgegenstand PFA 2.1 5 2 Planrechtfertigung 7 2.1 Maßnahmenableitung 8 3 Varianten und Variantenvergleich 11 3.1 Varianten für das Gesamtprojekt 11 3.2 Varianten für den PFA 2.1 11 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 15 4.1 Streckenführung, Gleisanlagen 15 4.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 16 4.3 Straßen und Wege 16 4.4 Ingenieurbauwerke 17 4.5 Entwässerung 22 4.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 23 4.7 50 Hz Anlagen 24 4.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 25 4.9 Telekommunikationsanlage 25 5 Beschreibung des geplanten Zustandes 27 5.1 Streckenführung, Gleisanlagen 27 5.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 28 5.3 Ingenieurbauwerke 30 5.4 Straßen und Wege 36 5.5 Entwässerung 37 5.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 39 5.7 50 Hz Anlagen 41 5.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 43 5.9 Telekommunikationsanlagen 44 6 Tangierende Planungen 45 7 Temporär zu errichtende Anlagen 46 7.1 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Mülheim 46 7.2 Baustelleneinrichtungsfläche BÜ Mülheimer Ring 46 7.3 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Dellbrück 47 7.4 Baustelleneinrichtungsfläche westlich der SÜ Waltherstraße 47 7.5 Verbau Durchlassrückbau km 5,956 47 7.6 Verbau Durchlass km 6,23 47 7.7 Baustraße “Im Tannenforst” 48 7.8 Überlastschüttung im FFH-Gebiet “Thielenbruch und Thurner Wald” 48 7.9 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Duckterather Weg 49 7.10 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Haltepunkt Duckterath 49 7.11 Baustelleneinrichtungsflächen Buchholzstraße 50 7.12 BE-Fläche “Am Kuhlerbusch” 50 7.13 Weiteres Baufeld 51 8 Baudurchführung 52 8.1 Bauablauf 52 8.2 Bauzeit 53 8.3 Baulogistik 54 8.4 Reisendenführung 54 Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 8.5 Straßensperrungen und Umleitungen 55 9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes 56 9.1 Betroffenes Fachrecht 56 9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung 63 9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen 71 9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange (hier Auswirkungen auf die Schutzgüter) 77 9.5 Rechtliche Bewertung 100 10 Weitere Rechte und Belange 109 10.1 Grunderwerb 109 10.2 Kabel und Leitungen 110 10.3 Straßen und Wege 111 10.4 Kampfmittel 111 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 111 10.6 Gewässer 113 10.7 Land- und Forstwirtschaft 117 10.8 Brand- und Katastrophenschutz 118 10.9 Kapazität 119 10.10 Barrierefreiheit 119 10.11 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 119 10.12 Klimaschutz, § 13 KSG 120 10.13 Befreiungen LNatSchG NRW und BNatSchG 123 11 Abkürzungen 125 Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 3 von 126 1 ANTRAGSGEGENSTAND 1.1 Gesamtvorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ Der Eisenbahnknoten Köln liegt in Nordrhein -Westfalen zentral in der Mil lionenstadt Köln und ist einer der verkehrsreichsten Schienen -Knotenpunkte in Deutschland. Daraus resultieren hohe und stetig wachsende Anforderungen an den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs und damit auch an die Infrastruktur. Mit dem Vorhaben „Ausbau S11/S -Bahn Stammstrecke Köln“ wird ein Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Metropole, wie auch die Region geleistet. Das Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln Hbf, als westliche Begrenzung, bis nach Bergisch Gladbach, als östliche Begrenzung. Die Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen Köln-Kalk und Köln- Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln-Kalk West), Köln-Mülheim Bf, Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von West nach Ost die Eisenbahn - Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. 1.2 Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 k m und jeweils besonderen örtlichen Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils zwei Planfeststellungsabschnitten (PFA) unterteilt. Die gewählte Aufteilung ermöglicht es überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit je weils eigenständigen bautechnischen Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definieren. Es werden folgende Planfeststellungsabschnitte mit ihren wesentlichen Maßnahmen gebildet: Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 4 von 126 Abbildung 1: Darstellung der Planfeststellungsabschnitte PFA 1.1: Kreisfreie Stadt Köln, Bereich Köln Hbf - Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Hbf (Seite Breslauer Platz) einschließlich barrierefreier Erschließung - Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen - Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik auf einen 2,5-Min.-Zugfolge-Takt. PFA 1.2: Kreisfreie Stadt Köln, Abschnitt Köln-Deutz bis Köln-Kalk - Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Messe/Deutz (Seite Koelnmesse) einschließlich barrierefreier Erschließung - Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen - Neubau des Haltepunktes Köln-Kalk West einschließlich barrierefreier Erschließung - Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik auf einen 2,5-Min.-Zugfolge-Takt. PFA 2.1: Antragsgegenstand (siehe Abschnitt 1.3) PFA 2.2: Rheinisch-Bergischer Kreis; Stadt Bergisch Gladbach - Zweigleisiger Ausbau von der westlichen PFA -Grenze, km 8,705, b is zum östlichen Ende des Kopf-Bahnhofes bei km 9,500 Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 5 von 126 - Neubau der Gleise 2, 4, 5 im Bahnhof Bergisch Gladbach sowie Neubau eines Mittelbahnsteiges sowie eines Außenbahnsteiges - Neubau eines Stellwerksgebäudes (ESTW-A Bergisch Gladbach) - Rückbau des bestehenden BÜ Tannenbergstraße inkl. Abtragung der Schrankenanlage (Nordanlage); die südliche Schrankenanlage am BÜ Tannenbergstraße und das Stellwerksgebäude sind denkmalgeschützt und bleiben erhalten - Erneuerung und Ausbau der Leit- und Sicherungstechnik 1.3 Antragsgegenstand PFA 2.1 Antragsgegenstand ist der Planfeststellungsabschnitt 2.1 des Projektes „Ausbau S11/S - Bahn Stammstrecke Köln“. Dieser befindet sich auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach im Rheinisch -Bergischen Kreis. De r Abschnitt liegt auf den Eisenbahnstrecken 2670 und 2663, bündig zwischen den PFA 1.2 (im Südwesten) und PFA 2.2 (im Osten). Er beginnt im Südwesten im Bereich der Kreuzung zwischen der Straßenüberführung Zoobrücke (B 55a) und der S-Bahnstrecke 2670 in Köln-Kalk. Die bestehende zweigleisige und elektrifizierte Strecke 2670 verläuft gebündelt mit den Strecken 2652, 2658 und 2660 über Köln-Kalk und Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen. Von Köln-Buchforst kommen die Strecken 2664, 2665 und 2324 hinzu und verl aufen ebenfalls gemeinsam mit den o.g. Strecke über Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen. Bei km 1.5 zweigt die Strecke 2663 zweigleisig nach Osten über Köln -Holweide und Köln -Dellbrück in Richtung Bergisch Gladbach ab. Der beschriebene Abschnitt von Köln-Kalk bis zum Bf Köln-Dellbrück stellt im Sinne des Planrechtes eine Baulücke dar. Östlich des Bahnhofs Köln -Dellbrück ist die Eisenbahnstrecke eingleisig und weiterhin elektrifiziert. Sie führt durch Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete und durch das F lora-Fauna-Habitat (FFH -Gebiet) Thielenbruch. Der PFA 2.1 beinhaltet folgende Infrastrukturmaßnahmen: - Zweigleisiger Ausbau der Strecke von Köln-Dellbrück Bf bis zur östlichen PFA-Grenze (Einfahrt Bergisch Gladbach Bf) einschließlich Ausbau und Ertüchtigung des vorhandenen Bahndammes - Maßnahmen zur Schonung und Aufrechterhaltung des FFH-Gebietes Thielenbruch - Neubau eines Außenbahnsteiges in Duckterath (Nordseite) mit barrierefreier Erschließung. Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. - Herstellung eines barrierefreien Einstieges in die S -Bahn am Haltepunkt Duckterath (Bestandsbahnsteig Südseite). Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. - Erneuerung der Leit - und Sicherungstechnik hin zur elektronischen Stellwerkstechnik (ESTW-Technik) Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 6 von 126 - Ergänzung der Leit - und Siche rungstechnik für einen dichteren Fahrplantakt und zusätzliche Bahnsteiggleise - Rückbau des Nebengleises 18 in Bergisch Gladbach - Errichtung von Stützbauwerken - Errichtung von Lärmschutzwänden und passivem Lärmschutz - Neubau von Eisenbahnüberführungen (Damaschk estraße, Franz -Hitze-Straße und Buchholzstraße) - Erneuerung/Erweiterung Berührungsschutz an Straßen -/Personenüberführungen (Walterstraße, Paffrather Straße, Duckterather Weg) - Neubau und Erweiterung der Oberleitungsanlage Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 7 von 126 2 PLANRECHTFERTIGUNG Die Ziele des Projektes „Ausbau der S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln“ sind, - die Erhöhung der Attraktivität und Flexibilität des SPNV im Knoten Köln, - die Erhöhung der Qualität auf der S -Bahn-Stammstrecke und der Strecke nach Bergisch Gladbach, - eine Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf die Schiene und - damit übergeordnet mehr Klimaschutz für die Region zu erreichen. Um die Qualität auf den genannten Streckenabschnitten zu steigern, ist eine Erhöhung der Pünktlichkeit sowie eine Erhöhung des S-Bahn-Taktangebotes erforderlich. Mit einer größeren Streckenleistungsfähigkeit können die bestehenden Engpässe auf der Infrastruktur beseitigt und diese Ziele erreicht werden. Zur Steigerung der Attraktivität können mit Abschluss der Maßnahmen zudem viele Fahrtziele in und um Köln schneller erreicht werden als bisher. So gibt es erstmals Direktverbindungen von Bergisch Gladbach und von der Achse Langenfeld - Leverkusen - Köln-Mülheim – Köln Messe/Deutz – Köln Hbf nach Köln-Kalk West. Durch den geplanten dichteren Taktverkehr von/nach Bergisch Gladbach werden auch die Umstiege auf den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)/SPNV und die Buslinien in Köln -Mülheim und Köln Messe/Deutz optimiert und damit Reisezeiten verkürzt. Der Ausbau der S -Bahn Stammstrecke gibt die Möglichkeit zukünftig mit bis zu acht S - Bahnlinien je im 20-Min.-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Linien heute. Gleichzeitig wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S-Bahn auf einen 10-Minuten Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten Takt erhöht. Zur Errichtung eines zukunftsorientierten Verkehrssystems ist die Steigerung der Flexibilität des Schienennetzes ebenfalls unumgänglich. Eine gesteigerte Flexibilität des Schienensystems führt zu ein er höheren Störungsunempfindlichkeit. Beispielsweise ermöglicht eine entsprechende Flexibilität der Infrastruktur, dass künftig verspätete S - Bahnlinien aus der S -Bahn Stammstrecke bis nach Bergisch Gladbach fahren können, ohne dort den Betriebsablauf in Richtung Köln massiv zu stören. Darüber hinaus führt eine Steigerung der Flexibilität zur Zukunftsfähigkeit damit zum Beispiel der SPNV zwischen dem Bahnknoten Köln und den angrenzenden S -Bahn Knoten, wie zum Beispiel Düsseldorf, weiterentwickelt werden kann. Nur die gleichzeitige Erhöhung der Attraktivität, Qualität und Flexibilität des SPNV im Knoten Köln dient dem übergeordneten Projektziel „Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf die Schiene“. Die Verlagerung bestehender Verkehre auf die Schiene und ein attraktives Angebot für neue Verkehre, sind wichtig für den Wirtschaftsstandort und insbesondere für die Gesundheit der Menschen in der Region. Der SPNV emittiert erheblich geringere Mengen Treibhausgase je Personenkilometer als der Motorisierter Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 8 von 126 Individualverkehr (MIV). Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Mobilitätskonzeptes Bergisch Gladbach 2030 geleistet. Die geringere Flächenversiegelung des Schienenverkehrs im Gegensatz zur Erweiterung von Straßenraum ist ein wichtiger Beitrag zur Zielerreichung. Ein weiterer Vorteil für die Gesunderhaltung der Menschen der Region ist die unstrittig geringere Unfallgefahr im Schienenverkehr gegenüber dem Straßenverkehr. Mit jedem Personenkilometer, der nicht auf der Straße, sondern mit dem SPNV zurückgelegt wird, steigt die Sicherheit in der Mobilität. 2.1 Maßnahmenableitung Der Zweckverband go.Rheinland (ehem. ZV NVR) konnte auf den Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Bereich des go.Rheinland eine Steigerung der Fahrgastnachfrage zwischen 2010 und 2016 von über 22 % verzeichnen, wobei allein zwischen 2015 und 2016 die Nachfrage um 5,6 % gestiegen ist. Der stärkste Zuwachs innerhalb dieser gestiegenen Fahrgastnachfrage liegt hierbei mit 7,6 %-Punkten bei den S- Bahnlinien. Diese Entwicklung zahlt bereits auf die politis ch gewollte und unter Umweltgesichtspunkten zwingend erforderliche Verkehrswende ein. Mit dem vorliegenden Projekt wird die Grundlage geschaffen, das Verkehrsangebot im S -Bahnbereich mittels Takt- und Linienverdichtungen weiter qualitativ und quantitativ verbessern zu können. Anlässlich der bereits bestehenden hohen Streckenbelastungen und der Kapazitätsengpässe im Bahnknoten Köln und hier speziell auf der S -Bahn Stammstrecke (Hansaring – Köln Hbf – Köln-Messe/Deutz) hat der Zweckverband go.Rheinland (ehem. (ZV NVR), als Aufgabenträger für den SPNV, eine Studie für den Bahnknoten Köln in Auftrag gegeben, welche punktuelle und streckenbezogene Lösungsansätze zur Beseitigung der Engpässe aufgezeigt hat. Mit diesem integrierten Gesamtkonzept wurden gutachterlich Maßnahmen auf fahrplantechnischer, organisatorischer, betrieblicher und infrastruktureller Ebene entwickelt. Die Entwicklung der Fahrgastnachfrage der letzten Jahre bestätigt die Notwendigkeit der Infrastrukturmaßnahmen. Die Ergebnisse der gutachterliche n Studie und der anschließenden eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch die DB Netz AG zeigten u.a., dass für eine Ausweitung des S -Bahn-Taktes auf der Linie S 11 umfangreiche infrastrukturelle Maßnahmen, sowohl auf dem Streckenast zwischen Köln-Mülheim und Bergisch Gladbach als auch auf der S-Bahn Stammstrecke erforderlich sind. Konkret ist mit der vorhandenen eingleisigen Infrastruktur im Streckenabschnitt Köln - Dellbrück Bf – Bergisch Gladbach Bf die Realisierung des NVR-Fahrplankonzeptes 2030+ mit Verdichtung der heutigen Linie S11 auf einen nahezu 5 -Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit (HVZ) mit den Linien: - S 11: Bergisch Gladbach – Köln Hbf – Neuss – Düsseldorf Flughafen Terminal (20´ - Takt) und - S 10: Bergisch Gladbach – Köln Hbf – Köln-Worringen (20´-Takt). Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 9 von 126 - S 14: Köln-Nippes – Köln Hbf - Bergisch Gladbach (in den Hauptverkehrszeiten) nicht umsetzbar. Die eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass der Streckenabschnitt des PFA 2.1 Köln -Dellbrück Bf – Bergisch Gladb ach Bf für die Umsetzung des Fahrplankonzeptes 2030+ zweigleisig auszubauen ist. In diesem Gleisabschnitt sind Begegnungsfahrten (sog. Zugkreuzungen) von S -Bahn-Zügen erforderlich. Darüber hinaus sind in Bergisch Gladbach Bf aufgrund der vermehrten Fahrzeugwenden zusätzliche Bahnsteige zu errichten (PFA 2.2). Die beschriebene Ausweitung des S -Bahn-Taktverkehrs führt auch auf der S -Bahn Stammstrecke Köln zu zwei zusätzlichen S -Bahnlinien (S 10 und S 14). Mit der heute geltenden signaltechnischen und infrastr ukturellen Begrenzung auf einen Mindest - Zugabstand von 3,3 Minuten (Mindestzugfolgezeit) sind zwei weitere Linien nicht integrierbar. Folglich zeigen die eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen, dass eine Reduzierung der Mindestzugfolgezeit erf orderlich ist. Die Mindestzugfolgezeit wird durch den Zeitbedarf für das Halten und Anfahren am Bahnsteig sowie für den Aus- und Zustieg der Fahrgäste bestimmt. Durch jeweils einen zusätzlichen S -Bahn-Bahnsteig in Köln Hbf (PFA 1.1) und Köln Messe/Deutz Bf (PFA 1.2) sowie die Anpassung der Leit - und Sicherungstechnik können hintereinanderfahrende S-Bahnen im Wechsel unterschiedliche parallelliegende Bahnsteigkanten im Richtungsbetrieb anfahren. Dadurch ist eine „Überlappung“ der Haltezeiten hintereinanderfahrender Bahnen möglich und es kann eine ausreichende Reduzierung der Zugfolgezeiten auf 2,5 Minuten erreicht werden. Das Vorhaben „Ausbau S11/S -Bahn Stammstrecke Köln“ ist Bestandteil des S -Bahn- Zielkonzepts der Stufe 2030+ des Nahverkehrsplans 2016 des Zw eckverbandes go.Rheinland (ehem. NVR). Das Betriebskonzept der verstärkten Nutzung der S -Bahn- Infrastruktur im Knoten Köln ist gleichfalls niedergelegt im Abschlussbericht zum Zielfahrplan des Deutschlandtaktes sowie in den Zielnetzen 2032 und 2040 für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Infrastrukturmaßnahme ist Bestandteil der am 31.03.2010 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der DB AG und dem Land Nordrhein -Westfalen (SPNV -Rahmenvereinbarung) und ist im Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein -Westfalen enthalten. Im gültigen ÖPNV-Bedarfsplan NRW aus dem Jahr 2006 sind als indisponible (= im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes unterstellte) Maßnahmen nachrichtlich die des "Vordringlichen Bedarfes" des Bundesverkehrswegeplanes 2030 enthalten. Dort ist auch der Knoten Köln benannt. Ferner findet sich die Maßnahme "Köln, Dellbrück - Bergisch Gladbach, zweigleisiger Ausbau" in Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans. Die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau der S11/S -Bahn St ammstrecke Köln“ stellt die Basismaßnahme für den SPNV -Ausbau des Knoten Kölns dar. Weitere Maßnahmen wie Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 10 von 126 der „Westring“ und der „Ausbau der Erftstrecke“ (S11 -Ergänzungspaket) fußen auf der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Stammstrecke. 2015/16 wurden für den nächsten ÖPNV -Bedarfsplan des Landes zwei Maßnahmen des Ausbaus der S11 / Köln gemeldet und als indisponibel eingestuft: 1.) Ausbau der S11 und der S-Bahn Stammstrecke Köln einschl. Hp CFK-Gelände (heute: Köln-Kalk West) und zweigleisiger Ausbau 2663; Leistungssteigerung und Taktverdichtung S 11; 2.) S11 Maßnahme Knoten Köln; Infrastrukturausbau der Strecke 2663 zur Gewährleistung eines 10 -Minuten-S-Bahn-Taktes Köln - Köln-Dellbrück - Bergisch Gladbach; und zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück - Bergisch Gladbach. Bahnsteiganhebungen auf 0,96 m für einen barrierefreien Einstieg. Die Finanzierung ist über das GVFG -Bundesprogramm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) vorgesehen. Im Jahr 2017 hat die DB Netz AG den Abschnitt Köln Hbf – Köln Messe/Deutz – Köln- Mülheim zum überlasteten Schienenweg (ÜLS) erklärt. Im Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) der DB Netz AG aus 2018 ist explizit der S-Bahn-Ausbau mit den hier beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen aufgeführt. Durch weitere, in gesondertem Verfahren zu genehmigenden Maßnahmen (Westspange und S11 - Ergänzungspaket), werden Regionalbahn -Leistungen von der hoch ausgelasteten Fernbahninfrastruktur in Köln Hbf und Messe/Deutz auf die S-Bahn Stammstrecke verlegt. Diese freiwerdenden Kapazitäten auf der entlasteten Fernbahninfrastruktur können für zusätzliche Fern- und Regionalverkehrszüge genutzt werden. Die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau der S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere auf der S-Bahn Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserweiterungen der Eisenbahninfrastruktur und in der Folge für ein verbessertes SPNV -Angebot mit mehr Linien und dichterem Takt. Im Weiter en werden die Ziele der Gesunderhaltung der Lebewesen und des Klimaschutzes der Region nachhaltig verfolgt. Aus diesen Gründen liegt das Vorhaben im öffentlichen Interesse und ist sinnvoller Weise geboten. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 11 von 126 3 VARIANTEN UND VARIANTENVERGLEICH 3.1 Varianten für das Gesamtprojekt Das Gesamtprojekt ist eine Maßnahme im bestehenden Streckennetz (Bestandsnetz - Maßnahme). Das bedeutet im vorliegenden Fall, dass es zwischen dem Startpunkt am Kölner Hbf und dem Bahnhof in Bergisch Gladbach bereits eine ganz e Reihe an Zwangspunkten für die Linienführung gibt. Dies sind insbesondere die anzufahrenden Bahnhöfe und Haltepunkte. Damit entfällt der Schritt, Varianten für eine grundsätzlich andere Linienführung der Gesamtstrecke zu betrachten und zu vergleichen. Di e Erarbeitung und der Vergleich von Varianten sind daher nur für einzelne Streckenabschnitte zu prüfen. Diese Prüfung und der Vergleich erfolgt im jeweiligen Planfeststellungsabschnitt. 3.2 Varianten für den PFA 2.1 Der betrachtete Planfeststellungsabschnitt PFA 2.1 liegt im Stadtgebiet von Köln sowie im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach. Die betriebliche Anforderung an den Abschnitt besteht darin, die Fahrten der S -Bahnlinien 10, 11 und 14 entsprechend ihren vorgegebenen Betriebsprogrammen mit mindestens ausreichender Qualität abwickeln zu können. Die heutige Qualität ist nicht ausreichend. Aufgrund des eingleisigen Abschnittes (S-Bahn- Begegnungen sind dort nicht möglich) müssen verspätete S-Bahnen aus Köln häufig bereits in Köln-Dellbrück wenden (Fahrtrichtungswechsel), um wieder pünktlich in den Knoten Köln einfahren zu können. Das hat zur Folge, dass die Fahrgäste nach Bergisch Gladbach in Köln-Dellbrück auf die folgende S -Bahn warten, umsteigen und die Potenzierung der Verspätung in Kauf nehmen müssen. Mit der Taktverdichtung der Linien S10 und S 14 wird sich die Anzahl der Fahrten in diesem kritischen eingleisigen Bereich mehr als verdoppeln und die Problematik weiter verschärfen. Im Folgenden werden Infrastruktur -Varianten zur Abwicklung des bestellten Betriebsprogrammes dargestellt und bewertet. Dabei wird als Kriterium zur Bewertung die Erreichung der genannten Projektziele verwendet. Die Reihung wird durch den Umbauaufwand bzw. durch den Investitionsaufwand bestimmt. Folgende Varianten werden bewertet: 1. Nullvariante 2. Eingleisigkeit im Bereich des FFH-Gebietes Thielenbruch 3. Zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach 3.2.1 Nullvariante Die Nullvariante sieht keine Veränderung an der derzeit vorhandenen Infrastruktur des Planfeststellungsabschnitt 2.1 vor. Die folgende Systemskizze, Abbildung 1, stellt diesen Zustand dar. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 12 von 126 Abbildung 2: Systemskizze Bestandssituation Demnach wird das zwischen Köln -Dellbrück und Bergisch Gladbach vorhandene Gleis bestehen bleiben. Es kommt zu keinem baulichen Eingriff. Das bestellte Betriebsprogramm mit der entsprechenden Takterhöhung erfordert im Bahnhofsbereich Bergisch Gladbach und auf der freien Strecke eine Begegnung der Züge in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach und Fahrtrichtung Köln. Durch die bestehende Eingleisigkeit ab dem Bahnhof Köln -Dellbrück in Richtung Bergisch Gladbach sind die erforderlichen Zugbegegnungen nicht möglich. Folglich kann das Projektziel „Erhöhung der Qualität durch Verdichtung des S -Bahn Taktangebotes und Steigerung der Pünktlichkeit“ nicht umgesetzt werden. Diese Variante stellt somit keine Alternative zur Zielverfolgung des Projektes dar. 3.2.2 Eingleisigkeit im Bereich des FFH-Gebietes Thielenbruch Eine weitere Variante ist der zweigleisige Ausb au zwischen Köln -Dellbrück und Bergisch Gladbach mit einer partiellen Eingleisigkeit im Bereich des FFH -Gebietes Thielenbruch, siehe Abbildung 3. Abbildung 3: Systemskizze Eingleisigkeit im FFH-Gebiet Diese Variante sieht vor und nach dem FFH-Gebiet Thielenbruch den Einbau von Weichen vor, um eine partielle Eingleisigkeit herzustellen. Die Lage des Gleises sowie der Weichen ergibt sich durch die bestehende Straßenüberführung (Duckterather Weg) und der anschließenden Bebauung vor dem Haltepunkt Duckterath. Dadurch, dass die Straßenüberführung bereits einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau der S -Bahn ermöglicht, können die b eiden Gleise und die Weiche nur in einer bestimmten Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 13 von 126 Trassierungslage errichtet werden. Dieser Umstand bedingt eine Verschiebung der Gleislage mit dem Ausbau, sodass das neue Gleis nicht in derselben Lage wie im Bestand liegt. Dies führt zwangsweise zu Anpa ssungen an der Oberleitungsanlage, einschließlich der Maststandorte und der Errichtung von Signalen für den Zugverkehr im FFH -Gebiet. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels muss das Gleis um ca. 1,5 m angehoben werden. Somit ist trotz partieller Eingleisig keit im FFH -Gebiet ein baulicher Eingriff notwendig. Am Haltepunkt Duckterath könnten die S-Bahn-Züge bei einer partiellen Eingleisigkeit und einem darauf ausgerichteten Betriebskonzept lediglich alternierend (abwechselnd südliche bzw. nördliche Bahnsteigkante) halten. Somit könnten die Bahnsteigkanten keiner festen Fahrtrichtung zugewiesen werden. Um dennoch den Fahrgästen eine komfortable Lösung zu bieten, wäre hier die Herstellung eines Mittelbahnsteiges mit Auswirkungen auf die Breitenentwicklung erforderlich. Durch die partielle Eingleisigkeit im FFH -Gebiet verlängert sich automatisch die Reisezeit zwischen Bergisch Gladbach und den umliegenden Fahrtzielen. Dies wird durch die fehlende Begegnungsmöglichkeit der S -Bahnen im FFH -Gebiet und damit verbunde nen notwendigen Wartezeiten in den Begegnungsstellen bedingt. Bei einer Taktverdichtung auf einen 10 -Minuten-Takt wird dadurch eine mangelhafte Betriebsqualität wissenschaftlich prognostiziert. Durch eine weitere Taktverdichtung auf einen annähernden 5 Minuten-Takt steigt der Belegungsgrad im eingleisigen Abschnitt um weitere 50 % an. Dies führt wiederum dazu, dass sich das Maß der Betriebsqualität noch weiter in den mangelhaften Bereich verschiebt. Darüber hinaus wird die Flexibilität der Infrastruktur durch eine partielle Eingleisigkeit stark eingeschränkt. Durch die bei dieser Variante vorgegebenen, unveränderlichen Begegnungsstellen bei einem erhöhten S -Bahn-Takt, können keine Störungen im Betriebsablauf kompensiert werden. Diese werden durch die Einschr änkung noch weiter verstärkt. Die Betriebsabwicklung wird somit künftig die gleichen Problemstellungen aufzeigen, wie derzeit. Beispielsweise müssen verspätete Züge aus Köln ungeplant in Köln- Dellbrück enden, da eine Weiterfahrt nach Bergisch Gladbach durc h den entgegenkommenden Zug verhindert wird. Diese Infrastrukturvariante führt folglich nicht dazu, dass die genannten Projektziele erreicht werden. Eine Erhöhung der Flexibilität des Infrastruktursystems kann aufgrund der fest vorgegebenen Begegnungsstell en und der damit verbundenen Störanfälligkeit nicht erreicht werden. Zudem führt diese Variante nicht zur Steigerung der Attraktivität des S - Bahn-Systems. Neben der Verlängerung der Fahrtzeit auf der Strecke bietet diese Variante aufgrund der hohen Störanf älligkeit keine Verbesserung zur Bestandssituation. Diese Variante kann somit nicht als Alternative zur Zielerreichung betrachtet werden. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 14 von 126 3.2.3 Zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach Die dritte Variante sieht einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Köln - Dellbrück und Bergisch Gladbach vor, siehe Abbildung 4. Abbildung 4: Systemskizze durchgehende Zweigleisigkeit Bei dieser Variante ergeben sich ebenfalls Zwangspunkte hinsichtlich der Gleislage. Im FFH-Gebiet Thielenbruch wird die Gleislage durch die Lage der Straßenüberführung Duckterather Weg und der angrenzenden Bebauung vor dem Haltepunkt bestimmt. Da das Bauwerk bereits die Aufnahme beider Gleise ermöglicht, können die Gleise nur in einer bestimmen Lage unter dem Bauwerk hergeführt und an der Bebauung vorbeigeführt werden. Der bestehende Bahnsteig am Halte punkt Duckterath bestimmt ebenfalls die Lage der beiden Gleise. Eine weitere maßgebende Randbedingung ist das FFH -Gebiet Thielenbruch. Der Flächeneingriff im FFH-Gebiet ist so gering wie möglich zu halten, um die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets nicht zu gefährden und die Erheblichkeitsschwelle nicht zu überschreiten. Mit dieser Infrastrukturvariante kann das bestellte Betriebsprogramm mit einer ausreichenden Betriebsqualität umgesetzt werden. Aufgrund der durchgehenden Zweigleisigkeit ist die Begegnung der S-Bahn-Züge beider Fahrtrichtungen uneingeschränkt möglich. Die damit entstehende Flexibilität der Infrastruktur führt zu einer Störungsunempfindlichkeit des Betriebsablaufs. Dadurch können beispielsweise verspätete Züge aus Köln - unabhängig vom entgegen kommenden Zug - nach Bergisch Gladbach fahren und dort sogar die Verspätung abbauen, um dann wieder pünktlich in Richtung Köln zu fahren. Die entstehende Flexibilität führt damit zu einer Steigerung der Attraktivität und Qualität des SPNVs und erfüllt vollumfänglich die genannten Projektziele. Vor diesem Hintergrundwird wird diese Variante in der weiteren Planung verfolgt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 15 von 126 4 BESCHREIBUNG DES VORHANDENEN ZUSTANDES 4.1 Streckenführung, Gleisanlagen Der Planfeststellungsabschnitt liegt entlang der Strecke 2670 (km 3,050 bis km 5,690) und der Strecke 2663 (bis km 8,705). Die Strecke 2663 beginnt im Bahnhof Köln-Mülheim. Die zweigleisige Strecke 2670 verläuft parallel zu den Strecken 2652, 2658 und 2660 über Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen . Bei Bahn-km 5,690 der Strecke 2670 beginnt die Strecke 2663 mit Bahn -km 0,736 und zweigt von Strecke 2670 kurz nach dem Bahnhof Köln-Mülheim in die Richtung Bergisch Gladbach ab. Die Strecke 2663 ist zwischen dem Bahnhof Köln-Mülheim und Köln-Dellbrück zweigleisig und ist nach dem Bahnhof Köln -Dellbrück eingleisig. Derzeit verkehren auf de r Strecke 2663 die Züge der S -Bahnlinie S11 in einem 20 Minutentakt . Für die Güterzüge besteht kein regelmäßiger Fahrplantakt, da es zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Bestellung gibt. Bis in die 1940er Jahre war die Strecke 2663 bereits zweigleisig ausgebaut, weshalb der Bahndamm breiter ist, als er für ein Gleis notwendig wäre. Wie in Kapitel 1.3 beschrieben, beinhaltet der Antragsgegenstand des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes den zweigleisigen Ausbau ab dem Bahnhof- Köln-Dellbrück. Der Bereich Köln-Mülheim bis Köln-Dellbrück, in dem lediglich Kabelarbeiten durchgeführt und Kabelquerungen hergestellt werden , wird dennoch hinsichtlich der Auswirkung der Betriebserhöhung betrachtet. Im Weiteren wird daher hauptsächlich der Bereich, in dem ein baulicher Eingriff erfolgt, genauer beschrieben: Das Gleis der Strecke 2663 liegt auf Geländeniveau und teilweise in Dammlage (FFH- Gebiet Thielenbruch und Duckterath bis östlich der Buchholzstraße), östlich der Buchholzstraße verläuft das Gleis im Einschnitt. Die Kreuzungen mit den Straßen und Wegen erfolgen durchgehend höhenfrei. Das Gleis im baulichen Eingriffsbereich des Planfeststellungsabschnitts 2.1 hat folgende Parameter: - Hauptbahn - Streckenklasse D 4 - Streckenstandard P 160 I - Keine TEN-Strecke Im östlichen Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnitts befindet ein Nebengleis, welches derzeit nicht in Betrieb ist. Dieses wird als Gleis 18 bezeichnet. Es endet aus dem Bahnhof Bergisch Gladbach kommend bei km 8,60 mit einem Prellbock. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 16 von 126 4.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 4.2.1 Bahnhof Köln-Dellbrück: Der Bahnhof Köln -Dellbrück ist ein Unterwegsbahnhof der Strecke 2663 zwischen dem Bahnhof Köln-Mülheim und dem B ahnhof Bergisch Gladbach. Der Bahnhof hat zwei durchgehende Hauptgleise und ein weiteres Nebengleis. Für den Personenverkehr gibt es den Hausbahnsteig am Gleis 431 sowie den Mittelbahnsteig an den Gleisen 432 und 433. Die Bahnsteignennhöhen betragen 76 cm über Schienenoberkante. Der Hausbahnsteig wird höhengleich erschlossen . Der Mittelbahnsteig ist barrierefrei mit Aufzügen und einer Personenunterführung erschlossen , Bahnsteigdächer sowie Treppeneinhausungen sind vorhanden. 4.2.2 Haltepunkt Duckterath: Der Haltepunkt Duckteraht liegt im Stadtgebiet Bergisch Gladbach. Dieser beste ht aus einem Bahnsteig mit 205 m Nutzlänge und einer Bahnsteignennhöhe von 76 cm über Schienenoberkante. Es ist kein Empfangsgebäude vorhanden. Im Bereich nördlich der Gleisanlage sind P+R -Stellplätze, sowie nördlich und südlich Bike+Ride-Stellplätze ausgewiesen. Der Bahnsteig wird über zwei Rampen mit integrierten Stufen und einem Aufzug, der am Bahnsteigende an der Franz -Hitze-Straße liegt, erschlossen. Der Bahnsteig besitzt ein Dach von ca. 50 m Länge. Es ist ein Wegeleitsystem, bestehend aus Bahnhofsna menschildern, Gleisnummer und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche vorhanden. 4.3 Straßen und Wege Im Bereich des baulichen Eingriffs liegen derzeit die nachfolgend aufgeführten Straßen: 4.3.1 Waltherstraße Die zweispurige Waltherstraße mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich östlich des Bf Dellbrück, verläuft parallel an der Nordseite der Strecke 2663 und bindet in die Paffrather Straße ein. Die bei Bahn-km 6,004 vorhandene Straßenüberführung verbindet die Waltherstraße mit der an Südseite der Bahn verlaufende Eschenbruchstraße/Paffrather Straße. 4.3.2 Paffrather Straße Die zweispurige Paffrather Straße mit beidseitigem Fußgängerweg ist durch die Strecke 2663 geteilt. Die Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil erfolgt über die vorhandene Straßenüberführung bei Bahn-km 6,164. Zudem ist eine Personenüberführung im Bahn-km 6,181 vorhanden, die einen verkürzten Verbindungsweg für die Fußgän ger anbietet. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 17 von 126 4.3.3 Duckterather Weg Die zweispurige Straße Duckterather Weg mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich westlich des Hp Duckterath und überquert die Strecke 2663 bei Bahn-km 7,299 durch eine vorhandene Straßenüberführung. 4.3.4 Franz-Hitze-Straße Die zweispurige Franz-Hitze-Straße mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich an der Westseite des Hp Duckterath und wird durch die vorhandene Eisenbahnüberführung Bahn- km 7,663 unter der Strecke 2663 geführt. Die Straße bleibt ab der Eisenbahnüberführung bis zu m Kreisverkehr Mühlheimer Straße südlich der Eisenbahnstrecke einspurig. Eine Personenunterführung parallel zur Straße ist ebenfalls vorhanden. Von der Straßenebene ist ein direkter Zugang zum Bahnsteig durch eine Liftanlage möglich. 4.3.5 Damaschkestraße Die zweispurige Damaschkestraße mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich an der Ostseite des H altepunkts Duckterath und führt unterhalb der vorhandenen Eisenbahnüberführung im Bahn -km 7,878 der Strecke 2663. Eine Personenunterführung parallel zum Straßenverlauf ist ebenfalls vorhanden. Von der Straßenebene ist ein direkter Zugang zum Bahnsteig durch eine Treppenanlage angeordnet. Die Straße ist im Bereich der Eisenbahnüberführung einspurig. Die Beschreibung der E isenbahnüberführung befindet sich in Kapitel 4.5.11. 4.3.6 Buchholzstraße Die zweispurige Buchholzstraße mit beidseitige m Fußgängerweg befindet sich zwischen dem H altepunkts Duckterath und dem Bf Bergisch Gladbach . Sie wird durch die vorhandene Eisenbahnüberführung im Bahn-km 8,446 unter der Strecke 2663 geführt. Im Bereich der Eisenbahnüberführung ist die Straße einspurig und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Die Eisenbahnüberführung ist in Kapitel 4.5.12 beschrieben. 4.4 Ingenieurbauwerke Im Bereich des baulichen Eingriffs liegen derzeit die nachfolgend aufgeführten Ingenieurbauwerke: 4.4.1 Personenunterführung Eschenbruchstraße bei km 5,857 Das Bauwerk P ersonenunterführung Eschenbruchstraße befindet sich auf der Strecke 2663 bei Bahn-km 5,857 östlich von dem Bf Dellbrück. Die Personenunterführung hat eine lichte Weite von 3,0 m und eine lichte Höhe 2,40 m. Die Stadt Köln ist der Baulastträger. 4.4.2 Durchlass bei km 5,956 Das Mauerwerksgewölbe ist ein Entwässerungsdurchlass und befindet sich bei Bahn- km 5,956 zwischen dem B ahnhof Dellbrück und dem H altepunkt Duckterath. Der Einlass Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 18 von 126 des Bauwerks befindet sich im nördlich der Strecke gelegenen Waldstück, der Auslass auf der südli chen Seite ist nicht auffindbar und vermutlich verschüttet. Im Streckenbereich wurde das Mauerwerksgewölbe durch Stahlbetonbauteile ersetzt. Die Lage und die Überdeckung des Bauwerks wurden mittels Georadarmessung ermittelt. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1909 lichte Weite 1,25 m lichte Höhe (Mauerwerksgewölbe) 1,50 m 4.4.3 Straßenüberführung Waltherstraße bei km 6,004 Das Bauwerk S traßenüberführung Waltherstraße befindet sich auf der Strecke 2663 bei Bahn-km 6,004 zwischen dem B ahnhof Dellbrück und dem H altepunkt Duckterath und überführt die zweispurige Waltherstraße mit beidseitigem Fußgängerweg in Köln-Dellbrück. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem Stahlüberbau, der auf Stahlbetonpfeilern gelagert ist. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten wie folgt: Baujahr 1982 lichte Weite 23,78 m lichte Höhe 5,595 m Die Stadt Köln ist dabei der Straßenbaulastträger. 4.4.4 Personenüberführung Paffrather Straße bei km 6,181 Das Bauwerk Personenüberführung Paffrather Straße befindet sich auf der Strecke 2663 Bahn-km 6,181 zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und dem Haltepunkt Duckterath und überführt Fußgänger im Bereich des ehemaligen Bahnübergangs Paffrather Straße in Köln- Dellbrück. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem Stahlbetonüberbau, der auf Stahlbetonpfeilern gelagert ist. Di e wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 2008 lichte Weite 14,0 m lichte Höhe 5,80 m Die Stadt Köln ist der Baulastträger. 4.4.5 Durchlass bei km 6,235 Das Mauerwerksgewölbe ist ein Bachdurchlass und befindet sich bei Bahn-km 6,235 zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und dem Haltepunkt Duckterath. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten wie folgt: Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 19 von 126 Baujahr 1857 lichte Weite 1,25 m lichte Höhe (ohne Verschlämmung) 1,50 m lichte Höhe (verschlämmt) etwa 0,3 m 4.4.6 Stützwand bei km 6,320 (bahnrechts) Die Stützwand befindet sich bahnrechts auf der Strecke 2663 zwischen dem B ahnhof Dellbrück und dem H altepunkt Duckterath und erstreckt sich von Bahn -km 6,320 bis km 6,550. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine Schwergewichtsmauer aus Natursteinmauerwerk mit Flachgründung. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1975 Länge 230 m minimale Höhe 0,5 m maximale Höhe 1,4 m Neigung 45° 4.4.7 Durchlass bei km 7,148 Das Bauwerk ist ein Bachdurchlass und befindet sich im FFH-Gebiet Thielenbruch bei Bahn-km 7,148 zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und dem Haltepunkt Duckterath. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk wurde im Jahr 2016 bereits erneuert. Hierbei wurde das ursprünglich vorhandene Mauerwerksgewölbe durch ein Stahlrohr ersetzt. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 2016 Rohrdurchmesser DN 1200 Rohrlänge 15,6 m 4.4.8 Straßenüberführung Duckterather Weg bei km 7,299 Das Bauwerk S traßenüberführung Duckterather Weg befindet sich auf der Strecke 2663 bei Bahn-km 7,299 zwischen dem Bf Köln-Dellbrück und dem Hp Duckterath und überführt die zweispurige Straße Duckterather Weg mit beidseitigem Fußgängerweg in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem Stahlbetonüberbau, der auf Stahlbetonwiderlagern gelagert ist. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1974 lichte Weite 10,0 m lichte Höhe 5,50 m Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 20 von 126 Die Stadt Bergisch Gladbach ist dabei der Straßenbaulastträger. 4.4.9 Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße bei km 7,663 Das Bauwerk E isenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße befindet sich auf der Strecke 2663 bei Bahn-km 7,663 im Bereich des Hp Duckterath (Westseite) und unterführt die einspurige Franz-Hitze-Straße ohne Fußgängerweg in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem Behelfsüberbau aus Stahl, der auf Mauerwerkswiderlagern gelagert ist. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr Widerlager 1862 Baujahr Behelfs-Überbau 1974 lichte Weite 3,55 m lichte Höhe 3,34 m Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Straßenbaulastträger. 4.4.10 Personenunterführung Franz-Hitze-Straße bei km 7,671 Das Bauwerk P ersonenunterführung Franz-Hitze-Straße neben de r genannten Eisenbahnüberführung befindet sich auf der Strecke 2663 in Bahn -km 7,671 und verläuft parallel zur Franz-Hitze-Straße. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1974 lichte Weite 4,56 m lichte Höhe 2,67 m Die Stadt Bergisch Gladbach ist dabei der Baulastträger. 4.4.11 Stützwände bei km 7,668 und bei km 7,822 (bahnrechts) Die Stützwände befinden sich bahnrechts auf der Strecke 2663 im Bereich des Haltepunkts Duckterath. Sie erstrecken sich von Bahn-km 7,668 bis km 7,710 und von Bahn-km 7,822 bis zum km 7,865. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Bei dem Bauwerk handel t es sich um Winkelstützmauer n aus Stahlbeton mit Flachgründung zwischen Streckengleis und Bahnsteigzugängen und dienen der Stützung des Bahnsteiges und der Bahnsteigzugänge. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1975 Länge 42 m und 43 m minimale Höhe 0,3 m maximale Höhe 5,7 m Neigung 90° Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 21 von 126 Zwischen diesen Stützwänden sind Spundwände vorhanden . Sie erstrecken über den Bereich von Bahn-km 7,682 bis 7,859 und dienen ebenfalls der Stützung des Bahnsteiges und -zugänge. Die Spundwand ist an eine Ankerwand rückverankert und mit Kopfbalken ausgestattet. Baujahr 1975 Länge ca. 180 m maximale Höhe 6,5 m Neigung 90° 4.4.12 Personenunterführung Damaschkestraße bei km 7,869 Das Bauwerk P ersonenunterführung Damaschkestraße neben de r unten beschriebenen Eisenbahnüberführung befindet sich auf der Strecke 2663 in Bahn -km 7,869 und verläuft parallel zur Damaschkestraße. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1974 lichte Weite 4,56 m lichte Höhe 2,60 m Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Baulastträger. 4.4.13 Eisenbahnüberführung Damaschkestraße bei km 7,878 Das Bauwerk Eisenbahnüberführung Damaschkestraße befindet sich auf der Strecke 2663 in Bahn-km 7,878 im Bereich des Hp Duckterath (Ostseite) und unterführt die einspurige Damaschkestraße ohne Fußgängerweg in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem Mauerwerksgewölbe, welches für zwei Gleise ausgelegt ist. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1868 lichte Weite 3,75 m lichte Höhe 3,60 m Das vorhandene Bauwerk grenzt an die beschriebene Personenunterführung an, siehe Kapitel 4.4.12. Der Bahnkörper zwischen beiden Bauwerken ist mit Dammmaterial verfüllt. Der Bahndamm zwischen den beiden Bauwerken wird beidseitig durch Winkelstützwände gehalten. Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Straßenbaulastträger. 4.4.14 Eisenbahnüberführung Buchholzstraße bei km 8,446 Das Bauwerk E isenbahnüberführung Buchholzstraße befindet sich auf der Strecke 2663 Bahn-km 8,446 zwischen dem Haltepunkt Duckterath und dem Bahnhof Bergisch Gladbach und unterführt die einspurige Buchholzstraße mit einseitigem Fußgängerweg auf der Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 22 von 126 westlichen Seite in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1911 lichte Weite 4,99 m lichte Höhe 4,05 m Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Straßenbaulastträger. 4.4.15 Stützwand bei km 8,562 Die Stützwand befindet sich mittig auf der Strecke 2663 zwischen Streckengleis und Nebengleis 18 und erstreckt sich vom Bahn -km 8,562 bis zum km 8,600. Im Bauwerksbereich sind ein elektrifiziertes Streckengleis und ein nicht elektrifiziertes Ausziehgleis vorhanden. Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine Schwergewichtsmauer aus Beton mit Flachgründung. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: Baujahr 1975 Länge 38 m minimale Höhe 1,1 m maximale Höhe 1,1 m Neigung 90° 4.5 Entwässerung Im Bestand wird in der gesamten Gleisanlage das anfallende Oberflächenwasser durch die durchlässigen Schutzschichten gemäß Ril 836 „Erdbauwerke“ versickert. Das entspricht dem Grundsatz, dass anfallendes ober - und unterirdisches Wasser im natürl ichen Wasserhaushalt verbleiben bzw. diesem durch Versickerung zurückgegeben werden. 4.5.1 Eisenbahnüberführungen Zu den bestehenden Eisenbahnüberführungen Franz-Hitze-Straße, Damaschkestraße und Buchholzstraße liegen keine Informationen zur Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer vor. 4.5.2 Straßen Die Oberflächenwässer der Straßen Franz -Hitze-Straße, Damaschkestrasse und Buchholzstraße werden über Straßeneinlaufschächte gefasst und der bestehenden Kanalisation zugeführt. Sämtliche Asphaltflächen sind an diese Straßeneinläufe angeschlossen. 4.5.3 Bahnhof Köln-Dellbrück Am Bahnhof Köln-Dellbrück entwässern die bestehenden Bahnsteige außerhalb der Dächer mit einem Quergefälle zu den Bahnsteigvorderkanten ins Gleisbett. Im Bereich der Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 23 von 126 Dächer und der Zuwegungen wird das Wasser gefasst. Das gefasste Wasser ist mittels Sammelleitungen an die städtische Kanalisation angebunden. 4.5.4 Haltepunkt Duckterath Der bestehende Bahnsteig am Haltepunkt Duckterath entwässert außerhalb des Daches mit einem Quergefälle zur Bahnsteigvorderkante ins Gleisbett. Im Bereich des Daches und der Zuwegungen wird da s Wasser gefasst. Das gefasste Wasser ist mittels Sammelleitungen an die städtische Kanalisation angebunden. 4.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 4.6.1 Allgemeines Für die Strecke 2663 gelten folgende Eigenschaften: - durchgehend elektrifiziert - Bremswegabstand 1000 m - die Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h - Ausrüstung mit PZB - Gleiswechselbetrieb von Höhenhaus bis Köln-Dellbrück - Gleiswechselbetrieb nur Richtung a (gem. VzG) von Köln-Mülheim bis Höhenhaus Eine Zuglenkung ist nicht vorhanden. 4.6.2 Betriebsstellen entlang der Strecke Im Bereich des baulichen Eingriffs befinden sich derzeit folgende Betriebsstellen: - KKDB (Bf Köln-Dellbrück) - KDUK (Hp Duckterath) 4.6.3 Bahnhof Köln-Dellbrück Die signaltechnischen Elemente des B ahnhof Köln-Dellbrück werden vom Stellwerk „Mf“ Köln-Mülheim ferngestellt. Die Bedienung erfolgt durch den Fahrdienstleiter in „Mf“. Das Stellwerk „Mf“ ist in der Bauform SpDrS60 – Hersteller Siemens – errichtet. Die Signale sind im klassischen H/V-Signalsystem ausgebildet. An den Gleisen 431-433 ist jeweils ein Ausfahrsignal Richtung Bergisch Gladbach angeordnet. In Richtung Köln gibt es nur an den Gleisen 432 und 433 jeweils ein Ausfahrsignal. Die Gleisfreimeldung erfolgt mittels Gleisstromkreise. Die Eingangsabschnitte sowie die angrenzenden Streckenabschnitte sind durch Achszähltechnik freigemeldet. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 24 von 126 Die Signale sind mit PZB im PZB90 -Standard ausgerüstet. Die 500 Hz -Magneten sind im Abstand von 250 m zu den jeweiligen Signalen angeordnet. Dies entspricht nicht dem aktuellen Stand des Regelwerkes. Am Westkopf des Bahnhofs gibt es ein mittels ortsgestellter Weiche und Schlüsselsperre angebundenes Ladegleis, welches jedoch seit längerem nicht mehr genutzt wird. Für die Kabelanlage sind am östlichen und am westlichen Bahnhofskopf jeweils ein Achteck-Betonschalthaus angeordnet, in die die Stammkabel vom Stellwerk „Mf“ aufgelegt sind und die Stichkabel in Richtung LST -Element verteilt werden. Die Betonschalthäuser sind in einem für ihr alter guten Zustand. Es ist Platz für die Aufnahme weiterer Kabel vorhanden. Die Stammkabel verlaufen in Erdverlegung vom Stellwerk „Mf“ entlang der Strecken 2670 und 2663 zu den Betonschalthäusern. Die Innenanlage der LST -Anlagen des B ahnhofs Köln-Dellbrück befinden sich im Relaisraum des Stellwerkes Köln-Mülheim. 4.6.4 Haltepunkt Duckterath Im Bestand wird die Strecke zwischen den Bahnhöfen Köln -Dellbrück und Bergisch Gladbach je Richtung durch ein Blocksignal geteilt. Diese sind als Lichtsignal ausgeprägt, welche vom Stellwerk Köln -Mülheim gesteuert werden. Auf der freien Strecke ist die Selbstblock 60 Technik verbaut. Die Blocksignale werden durch den Fahrdienstleiter im Stw Mf überwacht. An dieser Blockstrecke, bei ca. km 7,750, befindet sich der Hp Duckterath. 4.7 50 Hz Anlagen 4.7.1 Elektrische Weichenheizanlage Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Dellbrück beheizt die fünf Weichen 421, 422, 423, 431 und 437 zwischen Bahn -km 5,150 und 6,050 der Strecke 2663 siehe Unterlage 12.1. Die Niederspannungshauptverteilung und Steuerungstechnik vom Hersteller Fraba befinden sich in einem Außenverteilerschrank im Bereich des Bahn -km 5,675. Am benachbarten Oberleitungsmast 5-19 sind ein Masttrennschalter und ein Masttransformator mit einer Nennleistung von 75 kVA montiert. Die gesamte Anschlussleistung der Heizstäbe beträgt ca. 31,2 kW. Die 50 Hz Steuerspannung wird aus de m Verteiler HV DB Netz bezogen. Bei Weiche 437 befindet sich ein Schienenfühler. Die Niederspannungsanlage verfügt über 3 Reserveabgänge; das Schaltregim e erfolgt gemeinsam. Gleisfeldbeleuchtungsanlagen sind nicht vorhanden. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 25 von 126 4.7.2 Beleuchtungsanlage am Haltepunkt Duckterath Der vorhandene Bahnsteig ist mit einer Einzelmastbeleuchtung (einseitiger Leuchtenanbringung) und einer quer zum Bahnsteig angebrachten Leuchte ausgerüstet. Die Beleuchtung der überdachten Bereiche und Zuwegung erfolgt durch Anbauleuchten. Die Einspeisung der Beleuchtungsanlagen sowie der Bahnsteigausstattung erfolgt als TT- System Anhand der „UV DB Station & Service“ auf dem Bahnsteig. Die Stromversorgung der „UV DB Station & Service“ erfolgt aus der ZAS DB Energie . Diese steht im Elektroraum, unterhalb des vorhandenen Bahnsteiges, auf der Westseite des Zuganges. 4.7.3 Beleuchtungsanlage Bahnhof Köln-Dellbrück Der vorhandenen Bahnsteige sind außerhalb der Bahnsteigdächer mit einer Einzelmastbeleuchtung (einseitiger Leuchtenanbringung) und einer quer zum Bahnsteig angebrachten Leuchte ausgerüstet. Die überdachten Bahnsteige we rden derzeit mit Aufbauleuchten beleuchtet. Der VNB - Anschluss sowie die Zählerverteilung von DB Energie wurden in einem Technikraum aufgestellt. Die Einspeisung der Beleuchtungsanlagen, sowie der Bahnsteigausstattung erfolg t durch die „UV DB Station & Ser vice AVT 10“ auf dem Bahnsteig Gl. 1. Die Stromversorgung der „UV DB Station & Service AVT 10“ erfolgt aus der Zählerverteilung DB Energie. 4.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom Die Oberleitungsanlagen zwischen B ahnhof Köln-Dellbrück und B ahnhof Bergisch Gladbach bestehen seit der Erstelektrifizierung 1975. Nur im Bereich B ahnhof Köln- Dellbrück fanden kleinere Oberleitungsumbauten statt. Gemäß den Bestandsunterlagen ist davon auszugehen, dass eine Regelbauart Re 160 / 7 0 K vorhanden ist. Das Nebengleis im Bahnhof Köln-Dellbrück ist mit Re 100 bespannt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt auf der freien Strecke und in den Bahnhöfen 5,65 m. Die Oberleitungsmaste bestehen aus Aufsetzstahlmasten auf Ortbetonfundamenten. Die vorhandenen Einzelstützpunkte bestehen aus Stahlauslegern. Das bestehende Nebengleis 18 ist nicht elektrifiziert. 4.9 Telekommunikationsanlage Entlang der Strecke 2663 sind mehrere Kabelanlagen vorhanden. Am bestehenden Bahnsteig am Haltepunkt Duckterath ist für die Informationsübermittlung an Reisende ist ein doppelseitiger dynamischer Schriftanzeiger (DSA) mit Akustikmodul auf dem Bahnsteig installiert. Dieser wird zur Anzeige verschiedener Bahninformationen genutzt. Die Selbstbedienung der Fahrgäste wird durch einen Fahrausweisautomaten und einen dazugehörigen Entwerter erleichtert. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 26 von 126 Des Weiteren sind zwei Informationsstelen vorhanden, die Reisenden Orientierung bieten. Es befinden sich acht nicht betriebsfähige Lautsprecher an den Beleuchtungsmasten. Außerdem sind drei Fernsprechkästen und ein KVz-TK auf dem Bahnsteig vorhanden, die allerdings außer Betrieb sind. Eine Bahnhofsuhr ist nicht vorhanden. Am Bahnhof Köln-Dellbrück sind beide Bahnsteige mit einem Dynamischen Schriftanzeiger (DSA) ausgestattet, was zudem mit einem Akustikmodul bestückt ist. Sonstige Videoanlagen und Uhren sind nicht vorhanden. Es befinden sich noch alte Beschallungseinrichtungen an den Beleuchtungsmasten. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 27 von 126 5 BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN ZUSTANDES Wie bereits beschrieben finden im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt zwischen dem Bahnhof Köln -Dellbrück und der Grenze zum angrenzende n Planfeststellungsabschnitt bauliche Eingriffe statt. In dem Bereich der Planfeststellungsgrenze Strecke 2670 km 3,005 und dem Bahnhof Köln -Dellbrück finden lediglich Kabelarbeiten und der Neubau von Kabelkanälen und -querungen statt. Der Bereich wird dennoch hinsichtlich der Auswirkung der Betriebserhöhung betrachtet. Im Weiteren wird daher hauptsächlich der Bereich, in dem der bauliche Eingriff erfolgt, genauer beschrieben: 5.1 Streckenführung, Gleisanlagen Im Rahmen des baulichen Eingriffs des vorliegenden Planfeststellungsabschnitt wird ein durchgehendes zweites Gleis zwischen Köln -Dellbrück Bahn-km 5,858 und der Grenze Bahn-km 8,705 zum Planfeststellungsabschnitt 2.2 entlang der Strecke 2663 errichtet. Dafür wird die bestehende Weiche 437 hinter Bahnhof Köln -Dellbrück ausgebaut, das bestehende Richtungsgleis ab Bahn-km 5,868 zurückgebaut und leicht Richtung Süden verschoben neugebaut. Nur zwischen Bahn-km 7,436 bis 7,656 kann das Richtungsgleis liegenbleiben. Ab Bahn -km 5,858 direkt nach der bestehenden Weiche 431 wird das Gegenrichtungsgleis neu errichtet. Die neuen Gleise 1 und 2 werden weitestgehend auf Bestandsniveau geplant. Im FFH- Gebiet wird jedoch die Grad iente, wegen des vorliegenden Grundwasserstandes , um 1,50 m gegenüber dem Bestand angehoben und in erhöhter Dammlage geführt. Ab Haltepunkt Duckterath wird die Höhenlage wiederum nahezu bestandsnah fortgeführt. Zwischen dem Haltepunkt Duckterath und der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße bei Bahn-km 8,016 wird ein Weichentrapez bestehend aus den Weichen 101, 102, 103 und 104 errichtet. Es erstreckt sich bis Bahn-km 8,258. Durch die geplante Zweigleisigkeit und dem erforderlichen Gleisabstand entsteht in sämtlichen Streckenabschnitten die Notwendigkeit vorhandene Dämme und Einschnitte zu verbreitern. Unter den neu zu bauenden Gleisen und Weichen werden Tragschichten nach den Richtlinien der DB AG vorgesehen. Diese werden als Planumsschutzschichten (PSS) ausgebildet. Die PSS werden als wasserdurchlässig mit einem KG 2 je nach Untergrundbeschaffenheit vorgesehen. Unter Kapitel 5.5 findet sich die Beschreibung der geplanten Entwässerungsanlagen. Die wesentlichen Zwangspunkte zur Festlegung der Gleislage in aufsteigender Kilometrierung sind: - Anschluss an den Bestand im östlichen Bereich des Bf Köln-Dellbrück - Lage der Straßenüberführungen Waltherstraße und Duckterather Weg - Bebauung entlang der Strecke Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 28 von 126 - FFH-Gebiet Thielenbruch - Im Bereich Duckterath gleichbleibende Gleislage Gleis 1 und Lage des Bahnsteiges Anschluss an den angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2 5.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 5.2.1 Bahnhof Köln-Dellbrück Im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus des Planfeststellungsabschnitt 2.1 werden lediglich Anpassungen der Oberleitungsanlage am östlichen Kopf des Mittelbahnsteigs vorgenommen. Weitere Maßnahmen an der Verkehrsstation sind im Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsabschnitt nicht geplant. 5.2.2 Haltepunkt Duckterath Es wird ein neuer Außenbahnsteiges für das neue Gleis 2 und eine Erhöhung des bestehenden Außenbahnsteiges an Gleis 1 errichtet. Eine planerische Darstellung befindet sich in Unterlagen 7.1.1 bis 7.1.3. Der Bestandsbahnsteig an Gleis 1 wird auf eine Nennhöhe von 96 cm erhöht. Dazu werden die bestehenden Bahnsteigkanten, Bahnsteigfundamente und der Bahnsteigaufbau auf einer Länge von 175m zurück - und mit neuen Elementen in konventioneller Bauweise neugebaut. Die neue Nennhöhe wird mittels Anrampungen zu den bestehenden Zugangsmöglichkeiten erreicht. Die geplante Baulänge beträgt 175 Meter und beginnt bei der Station 7,686 (Strecke 2663) und endet bei Kilometer 7,861 (Strecke 2663). Die Bahnsteigbreite varii ert zwischen 2,75 und 3,80 Meter entsprechend der bestehenden Situation. Der Wetterschutz auf diesem Bahnsteig erfolgt über das bestehende Dach sowie einem neu platzierten Wetterschutzhaus am östlichen Bahnsteigzugang. Es wird eine Querneigung von mindestens 2,0 % zur Bahnsteighinterkante hergestellt. Zudem werden an der Bahnsteighinterkante Kastenrinnen hergestellt, um das anfallende Niederschlagswasser zu sammeln und abzuführen. Nähere Ausführungen zur Entwässerung der Bahnsteige sind in Abschnitt 5.4 enthalten. Der neue Bahnsteig an Gleis 2 wird mit einer Nennhöhe von 96 cm über Schienenoberkante in konventioneller Bau weise gemäß der aktuellen Baustandards der DB Station&Service AG hergestellt. Dies bedeutet die Herstellung von Bahnsteigkantenfertigteilen auf Fertigteilfundamenten und einer Sauberkeitsschicht. Die Fertigteilelemente besitzen einen untenliegenden Sicherheitsraum. Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. Nach Berücksichtigung des ungenauen Haltens ergibt sich eine Baulänge von 175 Meter mit einer durchgehenden Breite von 2,90 m. Der Bahnsteig beginnt bei der Station 7,680 (Strecke 2663) und e ndet bei Kilometer 7,855 (Strecke 2663). Zur Abfangung des ca. 5,00 m hohen Geländeversprungs zwischen dem neuen Bahnsteig und dem angrenzenden Gelände (Parkplatz und Weg) wird zwischen km 7,678 und 7,862 eine ca. 184 m lange Winkelstützwand aus Stahlbeton hergestellt. Die Stützwand schließt an die bereits vorhandenen Winkelstützwände (Ostkopf/Damaschkestraße bzw. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 29 von 126 Westkopf/Franz-Hitze-Straße) an. Die Stützwand wird auf Mikropfählen tief gegründet. Die Mikropfähle weisen einen Durchmesser von 200 mm auf und werden im Querschnitt in 3er bzw. 4er Reihen unter den Stützwänden angeordnet. In Längsrichtung werden die Mikropfähle in einem Abstand von ca. 1,50 m geplant. Damit ergibt sich eine erforderliche Anzahl von insgesamt knapp 450 Mikropfählen. Die Mikropfähle reichen in den Bereich des Grundwassers. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Zudem werden Anker im Boden eingebracht um die neue Winkelstützwand mit den Spundwänden des bestehenden Bahnsteiges rückzuveranker t. Zude m wird eine Gabionenwand zur Herstellung der Standsicherheit im Bereich westlichen Rampenaufgangs errichtet. Der neue Bahnsteig erhält 2 Zugänge, die unmittelbar vor der Stützwand verlaufen: Der Zugang Ost erfolgt über eine Treppe mit 2 Treppenläufen mit jeweils 15 Stufen und einem Zwischenpodest (Erschließung an die Damaschkestraße). Der Zugang West erfolgt über eine Treppe mit 2 Treppenläufen mit jeweils 15 Stufen und einem Zwischenpodest sowie über eine barrierefreie Rampe zur Erschließung der Franz- Hitze-Straße mit einer Gesamtlänge von 58,50 m. Die Rampe besteht aus 8 Rampenläufen mit einer Länge von ca. 6 m und 6 % Längsgefälle sowie 7 Zwischenpodesten mit einer Neigung von 1,3 %. Die Rampen und Treppen weisen eine lichte Weite von ca. 2,40 m zwischen den beidseitigen Handläufen auf. Der Wetterschutz erfolgt mit zwei Dächern, die jeweils an den Zugängen positioniert sind, sowie mit einem Wetterschutzhaus. An den Bahnsteigenden beider Bahnsteige werden Geländer eingebaut. Für berechtigte Mitarbeiter werden Diensttreppen bis auf Gleisniveau hergestellt. Reisenden ist der Durchgang verboten, dies ist mittels „Sperrmännchen“ -Schild (Durchgang verboten) gekennzeichnet. Das Längsgefälle der Bahnsteige orientiert sich an den Gleisgradienten, die in dem Bereich ein Gefälle von ca. 13‰ aufweisen. Somit ist eine Verwendung von rutschhemmendem Belag, sowie eine Querneigung von mindestens 2,0 % zur Bahnsteighinterkante notwendig. An der Bahnsteighinterkante werden Kastenrinnen eingebaut, um das anfallende Niederschlagswasser zu sammeln und abzuführen. Nähere Ausführungen zur Entwässerung der Bahnsteige sind in Abschnitt 5.4 enthalten. Der Aufbau des Bahnsteigbelags ergibt sich aus den Vorgaben der von DB Station&Service AG veröffentlichen Baustandards wie folgt: - 8 cm Plattenbelag - 4 cm Kies-Sand-Gemisch - 28 cm Schottertragschicht Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 30 von 126 Der Belag wird gemäß DB -Richtlinien rutsch hemmend, frei von Stolperstellen bzw. trittsicher, erschütterungsarm für Rollstuhlfahrer befahrbar, dauerhaft, reinigungsfreundlich, frostsicher und tausalzbeständig ausgebildet. Ein taktiles Leitsystem ist integriert. Aufgrund der Lage des neuen Bahnsteiges und der Zugangsanlagen werden die Parkplätze im Bereich des Haltepunktes Duckterath dauerhaft beeinträchtigt. 5.3 Ingenieurbauwerke 5.3.1 Torsionsbalken bei km 5,836 Strecke 2663 Im Bereich km 5,836 ist eine Gasleitung vorhanden. Um die geplante, rechts der Bahn verlaufende Lärmschutzwand zu gründen, ohne die Leitung zu belasten, wird ein ca. 21 m langer Torsionsbalken ausgeführt. Der Torsionsbalken wird mittels Rammrohren gegründet, die ins Grundwasser einreichen. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.2.1 und 7.2.2. Für den Torsionsbalken wird während der Herstellung bauzeitliche Grundinanspruchnahme erforderlich. Für den Endzustand ist kein Grunderwerb erforderlich. 5.3.2 Torsionsbalken bei km 5,856 Strecke 2663 Im Bereich km 5,856 ist ein e Personenunterführung vorhanden. Um die geplante, rechts der Bahn verlaufende Lärmschutzwand zu gründen, ohne den bestehenden Durchgang zu belasten, wird ein ca. 8 m langer Torsionsbalken ausgeführt. Der Torsionsbalken wird mittels Rammrohren gegründet, die ins Grundwasser einreichen. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.8.1 und 7.8.2. 5.3.3 Durchlass bei km 5,956 Strecke 2663 Bei km 5,956 wird der vorhandene Du rchlass ersatzlos zurückgebaut. Bahndamm und Planum werden wiederhergestellt. Für den Rückbau wird ein temporärer ca. 7,5 m tiefer Verbau erstellt, der in das Grundwasser reicht. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für was serwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird der Verbau wieder vollständig entfernt. Eine planerische Darstellung der Maßnahme befindet sich in Unterlage 7.3.1 und 7.3.2. 5.3.4 Berührungsschutz Straßenüberführung Waltherstraße bei km 6,004 Strecke 2663 Im Bereich km 6,004 im Stadtgebiet Köln befindet sich die Straßenüberführung Waltherstraße. Der an beiden Seiten vorhandene Berührungsschutz gegen elektrischen Schlag durch unbeabsichtigtes Berühren der bestehenden Oberleitung wird mit einer neuen Konstruktion verlängert, da durch die Verbreiterung der Trasse der bestehende Schutz nicht Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 31 von 126 gewährleistet ist. Eine planerische Darstellung der Anpassung befindet sich in Unterlage 7.4.1 und 7.4.2. 5.3.5 Personenüberführung Paffrather Straße bei km 6,181 Strecke 2663 Im Bereich km 6,181 im Stadtgebiet Köln befindet sich die Personenüberführung Paffrather Straße. Der an beiden Seiten vorhandene Berührungsschutz gegen elektrischen Schlag durch unbeabsichtigtes Berühren der bestehenden Oberleitung wird durch eine neue Konstruktion verlängert, da durch die Verbreiterung der Trasse der bestehende Schutz nicht mehr ausreicht. Eine planerische Darstellung der Anpassung befindet sich in Unterlage 7.5.1 und 7.5.2. 5.3.6 Durchlass bei km 6,230 Strecke 2663 Bei km 6,230 wird der vorhandene Durchlass rückgebaut und in gleicher Lage durch einen neuen Durchlass mit einem Außendurchmesser von 1,22 m ersetzt. Der neue Durchlass wird als ein im Sand gebettetes Stahlrohr ausgeführt, welches teilweise mit Substrat aufgefüllt wird. Der Durchlass stellt die Entwässerung der Katharinenkammerquelle in Form eines in kleines nördlich der Bahn verlaufenden Gerinnes dar. Um die Abflussverhältnisse der Grundwasserströme und des verlaufenden Gerinnes im Zusammenhang mit dem FFH -Gebiet Thielenbruch nicht zu verändern, wurde der Durchlass derart dimensioniert, dass er den Querschnittsabfluss des bestehenden zuführenden Gerinnes bewältigen kann. F olglich entspricht die Dimensionierung der des bestehenden Durchlasses. Für die Baumaßnahme wird temporär ein wasserdichter Baugrubenverbau benötigt, welcher rechteckförmig mit Abmessungen von ca. 21 x 7 m um die Baugrube angeordnet wird und ins Grundwasser eingreift. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrach tet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt Nach Abschluss der Baumaßnahme werden Bahndamm und Planum wiederhergestellt. Eine planerische Darstellung der Maßnahme befindet sich in Unterlage 7.6.1 und 7.6.2. 5.3.7 Schwergewichtsmauer bei km 6,320 (bahnrechts) Die im Bereich km 6,320 bis km 6,550 rechts der Bahn vorhandene Schwergewichtsmauer wird zurückgebaut und durch Bahndamm und Planum ersetzt. Eine planerische Darstellung der Maßnahme befindet sich in Unterlage 7.7.1 und 7.7.2. 5.3.8 Winkelstützmauer bei km 7,148 Strecke 2663 Westlich des Duckterather Wegs im FFH -Gebiet bei km 7,148 wird eine ca. 17 m lange Winkelstützmauer ausgeführt. Diese wird ohne eine Tiefgründung errichtet. Sie dient als Gründung und Einschränkung des neuen Bahndamms, damit der vorhandene funktionstüchtige Durchlass weiterverwendet werden kann. Als Absturzschutz wird ein Füllstabgeländer auf der Mauerkrone befestigt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.9.1 und 7.9.2. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 32 von 126 5.3.9 Berührungsschutz Straßenüberführung Duckterather Weg bei km 7,299 Strecke 2663 Bei km 7,299 befindet sich die Straßenüberführung Duckterather Weg. Durch die Verbreiterung der Trasse ist der Schutz gegen elektrischen Schlag durch unbeabsichtigtes Berühren durch den bestehenden Berührungsschutz nich t mehr gewährleistet. Da der an beiden Seiten vorhandene Berührungsschutz nicht verbreitert werden kann, wird er durch eine neue Konstruktion ersetzt. Eine planerische Darstellung der Anpassung befindet sich in Unterlage 7.10.1 und 7.10.2. 5.3.10 Signalausleger bei km 7,428 Strecke 2663 Im Bereich km 7,428 wird links der Bahn ein neuer Signalausleger ausgeführt, welcher beide Gleise überspannt. Die Stahlkonstruktion wird auf einem Bohrpfahl gegründet und auf dessen Kopfbalken befestigt. Die Bohrpfähle ragen ins Gr undwasser ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.11.1. 5.3.11 Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße bei km 7,663 Strecke 2663 Bei km 7,663 wird die bestehende Eisenbahnüberführung F ranz-Hitze-Straße durch eine neue Konstruktion ersetzt und erweitert. Das Tragwerk ist eine einfeldrige Stahlbau - Trogkonstruktion mit einer Spannweite von ca. 10,15 m. Das Widerlager besteht aus einer auf Bohrpfählen gegründeten Stahlbetonkonstruktion, welche ins Grundwasser einreichen. Für die Herstellung des Bauwerks w ird eine Baugrubensicherung und eine temporäre Wasserhaltung benötigt. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt Eine planerische Darstellung des Bauwerkes befindet sich in Unterlage 7.12.1 und 7.12.2. Die wesentliche Bauwerksdaten und Abmessungen sind wie folgt zusammengefasst: Bauart Stahltrog mit Dickblech Lichte Weite (┴) 9,00 m Lichte Höhe ≥ 3,30 m Kreuzungswinkel 100 gon Kreuzungskilometer km 7,663 Lastbild LM 71, SW0, a = 1,21 Streckengeschwindigkeit ve = 120 km/h Lichtraumprofil GC nach Ril 800.0130 Die Oberflächenwässer der Eisenbahnüberführung Franz -Hitze-Straße werden über eine Versickerungsmulde dem Grundwasser zugeführt , siehe hierzu Unterlage 21 . Die benötigten B austelleneinrichtungsflächen und Zufahrten befinden sich auf Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 33 von 126 Fremdgrundstücken. Diese sind in den Unterlagen 05 und 06 dargestellt. Ein dauerhafter Grunderwerb ist für das neue Brückenbauwerk nicht notwendig. Während der Herstellung der Eisenba hnüberführung kann die Franz-Hitze-Straße nicht befahren werden. In Unterlage 10 sind die Straßensperrungen während der Bauzeit dargestellt. Eine Erläuterung des Bauablaufs befindet sich in Kapitel 8. Die Personenunterführung neben der Eisenbahnüberführung bleibt erhalten und wird baulich nicht verändert. 5.3.12 Eisenbahnüberführung Damaschkestraße bei km 7,878 Strecke 2663 Bei km 7,878 wird die bestehende Eisenbahnüberführung Damaschkestraße durch eine neue Konstruktion ersetzt und erweitert. Das Tragwerk ist eine einfeldrige Stahlbau - Trogkonstruktion mit einer Spannweite von ca. 10,15 m. Das Widerlager besteht ebenfalls aus einer auf Bohrpfählen gegründeten Stahlbetonkonstruktion , Die Bohrpfähle ragen ins Grundwasser ein. Für die Herstellung des Bauwerks wird eine Baugrubensicherung und eine temporäre Wasserhaltung benötigt. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt . Eine planerische Darstellung des Bauwerkes befindet sich in Unterlage 7.13.1 und 7.13.2. Die wesentliche Bauwerksdaten und Abmessungen sind wie folgt zusammengefasst: Bauart Stahltrog mit Dickblech Lichte Weite (┴) 9,00 m Lichte Höhe ≥ 4,60 m Kreuzungswinkel 100 gon Kreuzungskilometer km 7,878 Lastbild LM 71, SW0, a = 1,21 Streckengeschwindigkeit ve = 120 km/h Lichtraumprofil GC nach Ril 800.0130 Die auf der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße anfallenden Oberflächenwässer werden über einen Sickerschacht dem Grundwasser zugeführt, siehe hierzu Unterlage 21. Die benötigten B austelleneinrichtungsflächen und Zufahrten befinden sich auf Fremdgrundstücken. Diese sind in den Unterlagen 05 und 06 dargestellt. Ein dauerhafter Grunderwerb ist für das neue Brückenbauwerk nicht notwendig. Während der Herstellung der Eisenbahnüberführung kann die Damaschkestraße nicht befahren werden. In Unterlage 10 sind die Straßensperrungen während der Bauzeit dargestellt. Eine Erläuterung des Bauablaufs befindet sich in Kapitel 8. Die Personenunterführung neben der Eisenbahnüberführung bleibt erhalten und wird baulich nicht verändert. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 34 von 126 5.3.13 Signalausleger bei km 7,963 Im Bereich km 7,963 wird rechts der Bahn ein neuer Signalausleger ausgeführt, welcher beide Gleise überspannt. Die Stahlkonstruktion wird auf einem Bohrpfah l gegründet und auf dessen Kopfbalken befestigt. Die Bohrpfähle ragen ins Grundwasser ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt . Eine planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.14.1. 5.3.14 Bohrpfahlwand bei km 8,149 bis 8,229 Bei Bahn -km 8,149 bis 8,229 links der Bahn wird zur Böschungssicherung für die Erweiterung des Eisenbahndammes und der Bauphase eine tangierende Bohrpfahlwand inkl. Kopfbalken ausgeführt. Die Gründung erfolgt oberha lb des Grundwassers. Als Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer auf den Kopfbalken befestigt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.15.1 und 7.15.2. 5.3.15 Bohrpfahlwand bei km 8,350 bis 8,438 Bei Bahn-km 8,350 bis 8,438 links der Bahn wird zur Sicherung der Bestandsgebäude während der Bauphase eine tangierende Bohrpfahlwand inkl. Kopfbalken ausgeführt. Als Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer auf den Kopfbalken befestigt. Die Bohrpfähle ragen ins Grundwasser ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für was serwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.16.1 und 7.16.2. Die Bohrpfahlwand verbleibt als dauerhaftes Stützbauwerk im Baugrund. 5.3.16 Signalausleger bei km 8,378 Im Bereich km 8,378 wird links der Bahn ein neuer Signalausleger ausgeführt, welcher beide Gleise überspannt. Die Stahlkonstruktion wird auf einem Bohrpfahl gegründet und auf dessen Kopfbalken befestigt. Die Gründung erfolgt oberhalb des Grundw assers. Eine planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.17.1. 5.3.17 Eisenbahnüberführung Buchholzstraße bei km 8,446 Bei km 8,446 wird die bestehende Eisenbahnüberführung Buchholzstraße durch eine neue Konstruktion ersetzt und erweiter t. D as Tragwerk ist eine einfeldrige Stahlbau - Trogkonstruktion mit einer Spannweite von ca. 10,80 m. Das Widerlager besteht aus auf Bohrpfählen gegründete Stahlbetonkonstruktion. Die Bohrpfähle ragen ins Grundwasser ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasse r werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt . Eine planerische Darstellung des Bauwerkes befindet sich in Unterlage 7.18.1 und 7.18.2. Die wesentliche Bauwerksdaten und Abmessungen sind wie folgt zusammengefasst: Bauart Stahltrog mit Dickblech Lichte Weite (┴) 11,45 m Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 35 von 126 Lichte Höhe ≥ 4,45 m Kreuzungswinkel 100 gon Kreuzungskilometer km 8,446 Lastbild LM 71, SW0, a = 1,21 Streckengeschwindigkeit ve = 120 km/h Lichtraumprofil GC nach Ril 800.0130 Die auf der EÜ Buchholzstraße anfallenden Oberflächenwässer werden über einen Sickerschacht dem Grundwasser zugeführt, siehe hierzu Unterlage 21 und Kapitel 10.6. Die benötigten Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten befinden sich auf Fremdgrund. Es ist kein dauerhafter Grunderwerb notwendig. Die Erweiterung der Buchholzstraße in dem unter Kapitel 5.3.3 genannten Bereich dient als Ersatzmaßnahme für den motorisierten Individu alverkehr des geschlossenen Bahnübergangs Tannenbergstraße im angrenzenden PFA 2.2. Gemäß des Verkehrsgutachtens zum Rückbau des Bahnübergangs Tannenbergstraße (Unterlage 27) wird empfohlen, die Buchholzstraße zweispurig aufzuweiten und für den LKW -Verkehr zu schließen. Folglich wird die Eisenbahnüberführung in der für die Straßenverbreiterung erforderlichen Breite hergestellt. Während der Herstellung der Eisenbahnüberführung und der Straßenarbeiten kann die Buchholzstraße nicht befahren werden. In Unterlage 10 sind die Straßensperrungen während der Bauzeit dargestellt. Eine Erläuterung des Bauablaufs befindet sich in Kapitel8. 5.3.18 Bohrpfahlwand bei km 8,460 bis 8,533 Bei Bahn-km 8,460 bis 8,533 links der Bahn wird zur Böschungssicherung eine tangierende Bohrpfahlwand inkl. Kopfbalken ausgeführt. Die Gründung erfolgt oberhalb des Grundwassers. Als Absturzsicherung wird Füllstabgeländer auf den Kopfbalken befestigt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unter lage 7.19.1 und 7.19.2. Die Bohrpfahlwand verbleibt als dauerhaftes Stützbauwerk im Baugrund. 5.3.19 Signalbrücke bei km 8,560 Im Bereich km 8,560 wird eine neue Signalbrücke ausgeführt. Die als einfacher Rahmen ausgeführte Stahlkonstruktion wird auf jeweils einem Bohrpfahl bahnrechts bzw. bahnlinks gegründet und auf deren Kopfbalken befestigt. Die Gründung erfolgt oberhalb des Grundwassers. Sie überspannt somit beide Gleise. Eine planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.20.1. 5.3.20 Schallschutzwände In den unten aufgelisteten Bereichen werden Lärmschutzwände entlang der Strecke 2663 errichtet, siehe hierzu Unterlage 18.1. • Rechts der Bahn: Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 36 von 126 km 5,817 bis 6,749 Höhe 2,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante km 7,232 bis 7,540 Höhe 2,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante km 7,623 bis 8,557 Höhe 1,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante • links der Bahn: km 6,144 bis 6,327 Höhe 2,0 m über Schienenoberkante km 7,303 bis 8,011 Höhe 2,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante Die Lärmschutzwände sind tiefgegründet und reichen je nach Grun dwasserstand in das Grundwasser ein , siehe hierzu Unterlage 21 und Kapitel 10.6 . Im Bereich der Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße, der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße und der E isenbahnüberführung Buchholzstraße sind die Lärmschutzwände auf der Eisenbahnüberführung befestigt. Eine planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in den Unterlagen 3.1 bis 3.7, 7.12.2, 7.13.2, 7.18.2. und 9.1 bis 9.16 5.4 Straßen und Wege An den folgenden Straßen werden maßnahme nbedingte Änderungen erforderlich. Die bauzeitlichen Einschränkungen zur Befahrbarkeit der Straßen sind in Kapitel 8.5 sowie Unterlage 10.11 und 10.12 dargestellt. 5.4.1 Franz-Hitze-Straße Die Franz-Hitze-Straße in Baulast der Stadt Bergisch Gladbach wird im Bereich der neu zu errichtenden Eisenbahnüberführung teilrückgebaut und anschließend, an das neue Brückenbauwerk angepasst, wiederhergestellt. Die Anpassung beinhaltet eine geringfügige Verbreiterung der Fahr bahnfläche auf 5,00 m und eine E rrichtung eines 4,00 m breiten westlichen Gehweges. auf 4,00 m Die Höhenlage wird auf Wunsch der Stadt Bergisch Gladbach beibehalten. Damit wird eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m nicht hergestellt. Das Brückenbauwerk wird derart gestaltet, dass eine spätere Absenkung der Franz-Hitze- Straße für eine Durchfahrtshöhe von mind. 4,50 m möglich ist. 5.4.2 Damaschkestraße Die Damaschkestraße in Baulast der Stadt Bergisch Gladbach wird ebenfalls im Bereich der neu zu errichtenden Eisenbahnüberführung teilrückgeb aut und anschließend, an das neue Brückenbauwerk angepasst, wiederhergestellt. Die Anpassung beinhaltet eine Verbreiterung der Fahrfläche auf 6,50 m und eine Errichtung eines 2,40 m breiten östlich verlaufenden Gehwegs. Die Höhenlage wird beibehalten. Eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m ist aufgrund der geringen Konstruktionshöhe des Brückenbauwerks gewährleistet. 5.4.3 Buchholzstraße Die Buchholzstraße in Baulast der Stadt Bergisch Gladbach wird zwischen der Mülheimer Straße und der Straße Britanniahütte mit einem S traßenquerschnitt von 6,00 m und Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 37 von 126 beidseitigem Gehweg von je 2,50 m erweitert. Dies entspricht einer Fahrbahnverbreiterung gegenüber dem Bestand von ca. 50 cm. Die Höhenlage der Straße wird beibehalten. Die Erweiterung der Buchholzstraße in dem genannten Bereich dient als Ersatzmaßnahme für den motorisierten Individualverkehr des geschlossenen Bahnübergangs Tannenbergstraße im angrenzenden PFA 2.2. Gemäß des Verkehrsgutachtens zum Rückbau des Bahnübergangs Tannenbergstraße (Unterlage 27) wird emp fohlen, die Buchholzstraße zweispurig mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m aufzuweiten und für den LKW-Verkehr zu schließen. Der Schwerverkehr verlagert sich damit auf Routen innerhalb des Stadtgebietes. Bei Verlagerung des Schwerverkehrs auf alternative Ro uten ist die Leistungsfähigkeit des Netzes dennoch gegeben. Weitere Straßen sind durch die Maßnahme baulich nicht verändert. 5.5 Entwässerung Das anfallende Oberflächenwasser wird in den Bereichen der ausgebauten Gleisanlagen durch die durchlässigen Schutzschichten versickert. Die Voraussetzungen gem. Ril 836.4101, Anhang A03 liegen vor (versickerungsfähiger Untergrund, Schutzschicht aus KG2). Für die Gleisanlagen und umgebende Freiflächen gemäß Ril. 836 besteht der Regelaufbau der Schu tzschichten bei versickerungsfähigem Untergrund aus einer durchlässigen Schutzschicht (PSS aus KG 2 gem. DBS 91806 oder auch Baustoffgemische FSS gem. TL SoB-StB 07). Damit liegt keine Fassung der anfallenden Oberflächenwässer vor . Die Wässer werden diffus durch den Bahnkörper versickert. Nach Rückbau der bestehenden Gleisanlagen wird ein Bodenaustausch über gesamte Strecke mit Ausnahme des Eisenbahndammes im FFH-Gebiet bis ca. max. 2,00 m unter Schienenoberkante durchgeführt, damit die bestehende Geländeauffüllung aus bindigem Material ausgebaut wird und damit punktuell möglicher Rückstau des Sickerwassers vermieden, sowie die Tragfähigkeit des Unterbaus gemäß den gültigen Richtlinien hergestellt wird. Dieser Ausbau wird auch unter den neu zu erric htenden Bahnsteigen am Haltepunkt Duckterath durchgezogen. Die Schutzschichten der neuen Gleisanlagen werden mit wasserdurchlässigem Material (Typ KG 2 gemäß DBS 918062) errichtet. Im FFH-Gebiet wird die Bahnstrecke um 1,5 m gegenüber dem Bestand angehoben. Dazu wird der niedrige bestehende Damm vollständig rückgebaut und der neue Damm errichtet. Dort werden die anfallenden Wässer über die Dammschultern diffus versickert. Im Haltepunkt Duckterath werden zusätzlich zum Bodenaustausch Kiespfähle mit einer Tiefe von ca. 8 m zur besseren Versickerung errichtet. 5.5.1 Eisenbahnüberführungen Die Oberflächenwässer der Eisenbahnüberführung Franz -Hitze-Straße werden über eine Versickerungsmulde nordwestlich der Eisenbahnüberführung dem Grundwasser zugeführt. Für die Eisenbahnüberführung Damaschkestraße und der Eisenbahnüberführung Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 38 von 126 Buchholzstraße werden diese Wässer über Sickerschächte ins Grundwasser eingeleitet. Bei der Damaschkestraße befindet sich dieser nordöstlich und bei der Bu chholzstraße norwestlich des Brückenbauwerks. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. 5.5.2 Straßen Die bestehenden Straßeneinlaufschächte der Buchholzstraße werden an die neue Straßenoberfläche angepasst. Es erfolgen keine weiteren Eingriffe in die vorhandene Straßenentwässerung. Das gilt a uch für die Straßenanpassung an der Franz-Hitze-Straße und der Damaschkestraße. 5.5.3 Haltepunkt Duckterath Zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem Gleisbereich am Haltepunkt Duckterath werden Kiespfähle mit einer Tiefe von ca. 8 m im Bereich zwischen den beiden Bahnsteigkanten gesetzt, welche in den Grundwasserkörper reichen. Das anfallende Niederschlagswasser auf dem Bahnsteig an Gleis 1 wird mittels eines dem Gleis abgewandtem Gefälle in den hinteren Teil des Bahnsteigs geführt und dort mittels Kastenrinnen gefasst. Das Wetterschutzhaus entwässert mit Fallleitungen a uf die Bahnsteigoberfläche. Das Wasser wird in die Kastenrinnen eingeleitet. Das gefasste Niederschlagswasser wird mittels Sammelleitungen abgeführt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird abschließend in die Entwässerungsleitungen der Stadt Bergisch Gladbach der Franz-Hitze-Straße eingeleitet. Die Lage der Anschlusspunkte und die einzuleitenden Mengen sind in Unterlage 23.1 dargestellt. Das auf dem neuen Bahnsteig an Gleis 2 anfallende Niederschlagswasser wird in Kastenrinnen mit Sandfang an der Bahnsteighinterkante gefasst und mittels Sammelleitungen in das städtische Kanalnetz eingeleitet. Die Einleitung erfolgt an zwei Stellen, da die Entwässerung des Bahnsteigs und der Zugangsanlagen durch zwei autarke Systeme erfolgt. Das erste System entwässert vom westlichen Bahnsteigende bis zum Wetterschutzhaus den Bahnsteig und zusätzlich die westliche Treppe. Dieses System wird mittels eines Übergabeschachts in die Sammelleitung der Stadt Bergisch Gladbach in der Franz -Hitze- Straße eingeleitet. Das zweite System entwässert den östlichen Bahnsteigbereich zwischen Bahnsteigende und Wetterschutzhaus, die östliche Treppe sowie die barrierefreie Rampe. Das Wetterschutzhaus entwässert mit Fallleitungen auf die Bahnsteigoberfläche. Das Wasser wird in die Kastenrinnen eingeleitet. Der Niveauausgleich zwischen Bahnsteigoberkante und Geländeoberkante der beiden Systeme erfolgt mit Fallrohren, welche direkt an das konstruktive Bauwerk im Bereich der Zugangsanlagen angebracht werden. Es erfolgt die Einleitung des Niederschlagswassers in Schächte, in denen die Energie des Sturzes abgebaut wird. Die Schachtdeckel liegen auf dem Niveau der neuen Geländeoberkante und sind mit Belüftungsöffnungen ausgestattet. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 39 von 126 Die Darstellung der Planung der Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen sowie die zu einleitenden Mengen befindet sich in Unterlage 23.1. 5.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 5.6.1 Allgemeines Im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der Strecke 2663 zwischen Köln - Dellbrück und Bergisch Gladbach ist die Anpassung der LST -Anlagen in Köln -Dellbrück erforderlich. Mit der Anpassung der Außenanlage in Köln -Dellbrück geht immer die Anpas sung der Innenanlage sowie die Anpassung des Stelltisches im Stellwerk „Mf“ einher. Die neu errichtende Leit- und Sicherungstechnik wird Bestandteil des neu zu errichtenden ESTW-A Bergisch Gladbach. Das Modulgebäude des genannten ESTW befindet sich im angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2. 5.6.2 Köln-Dellbrück Die LST-Anlagen in Dellbrück werden dahingehend angepasst, dass weiterhin Einfahrten von Köln kommend in alle drei Gleise möglich sind. Alle LST -Elemente (Einfahrsignal, Einfahrvorsignal, Gleisfreimeldung, Schlüsselsperre alt, Gleisfreimeldung etc.) am Westkopf werden im Rückbaubereich vollständig entfernt. Zur Sicherung des Baufeldes werden Gleissperrungen vorgesehen, die mittels Schlüsselsperren in Signalabhängigkeit gebracht werden. Durch den Rückbau von Signalen der freien Strecke Richtung Bergisch Gladbach werden ausreichend Adern in den vorhandenen Stammkabeln frei, so dass die Schlüsselsperren kabelseitig angebunden werden können. 5.6.3 Freie Strecke Die vorhandenen Blocksignale auf der freien Strecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach werden vollständig zurück gebaut. Damit entfällt auch die Bedienung/Überwachung im Stw „Mf“. Die Signalanlagen für den zweigleisigen Betrieb Richtung Bergisch Gladbach werden entsprechend angepasst. Die Ausfahrsignale an den Gleisen 431 bis 433 in Köln-Dellbrück werden erneuert und erhalten jeweils ein zusätzliches Vorsignal am Mast. Es werden neue H/V-Signale mit Kompaktsignalschirmen vorgesehen. Die Gleisfrei meldung wird im gesamten Bahnhof auf Achszähltechnik umgerüstet. Dies erfolgt neben der Störanfälligkeit der Gleiskreise auch aus Platzgründen im Stellwerk „Mf“. Aus Richtung Bergisch Gladbach werden neu zwei Einfahrsignale und zwei Einfahrvorsignale am Bahnhof Bergisch Gladbach vorgesehen. Für unterschiedlich lange Durchrutschwege an den Zielsignalen werden entsprechende Geschwindigkeitssignalisierungen berücksichtigt. Es werden neue H/V -Signale mit Kompaktsignalschirmen vorgesehen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 40 von 126 Die Gründung der neuen Signale erfolgt auf Rammpfahlfundamenten. Durch den allgemein geringen Flurabstand im Projektgebiet werden die Pfahlgründungen überwiegend in das Grundwasser einbinden, siehe Unterlage 21 und Kapitel 10.6. Die vorhandenen Stammkabel geben die notwendigen Reserveadern für die neuen LST - Anlagenteile nicht mehr her. Zudem darf die neue Achszählanlage nicht über die alten Stammkabel geführt werden. Daher werden vom Stellwerk „Mf“ in Köln -Mülheim neue Stammkabel bis zum Betonschalthaus auf der Ostseite des B ahnhofs Köln-Dellbrück verlegt und von dort zum Betonschalthaus auf der Westseite durchgebunden. Auf der Strecke Richtung Bergisch Gladbach sind konventionelle Kabelschränke vorgesehen. Aus diesem Grund werden zwischen dem Bahnhof Köln-Mülheim und dem Bahn hof Köln - Dellbrück entlang der Strecke 2670 ab Bahn-km 5,287 über die Strecke 2625 bis Bahn-km 8,705 der Strecke 2663 neue Kabelkanäle und Kabelquerungen errichtet. Für diese werden am Bahnhof Mülheim Baustelleneinrichtungsflächen benötigt, siehe Unterlage n 10.8. Am Mülheimer Ring erfolgt die Inanspruchnahme von einer Baustelleneinrichtungsfläche auf DB eigenen Grundstücken, siehe Unterlage 10.9. Da sich die Anlagen der Sicherungstechnik nicht an Grenzen der Planfeststellungsabschnitte trennen lassen, werden an dieser Stelle zumindest einige Besonderheiten der ESTW -Technik beschrieben, die den Streckenabschnitt zwischen Köln-Dellbrück und der PFA-Grenze, km 8,705 besonders prägen. Auf der Strecke kommen d ie für ein ESTW typischen KS -Signale zum Einsatz. Die Gründung erfolgt in Abhängigkeit zum Baugrund mit Rammpfahlfundamenten, wie oben beschrieben Die Signale werden mit PZB im PZB90 -Standard ausgerüstet. Für geschwindigkeitsabhängige Durchrutschwege sowie für Weichengeschwindigkeiten werden Geschwindigkeits(vor)anzeiger mit entsprechenden Kennziffern vorgesehen. Die Gleisfreimeldung erfolgt durchgehend mit Achszähltechnik. Aufgrund der engen Abfolge der nachgelagerten Betriebsstellen (Haltepunkt Duckterath und Bahnhof Bergisch Gladbach) sowie trassierungstechnischen Gründen beginnt der Bahnhof Bergisch Gladbach sicherungstechnisch bereits an den Einfahrsignalen km 6,900. Die weiterführenden Gleise sind damit alles Bahnhofsgleise, in denen sämtliche Signale rechts vom Gleis angeordnet sind. Es werden mehrere Zwischensignale vorgesehen. Von km 6,423 bis zum km 7,300 liegt die Eisenbahntrasse im FFH-Gebiet Thielenbruch. In diesem Bereich wird ein Gleisabstand von 4,00 m hergestellt, um die Dammbreite des neuen Eisenbahndammes so gering wie möglich zu halten . Eine Aufweitung erfolgt hinter dem Haltepunkt Duckterath. Der Eisenbahnbetriebsleiter hat diesen Einschränkungen zugestimmt. Aus platzsparenden Gründen werden einige Signale an Auslegern vorgesehen: Am km 7,428 befinden sich die Ausfahrsignale des B ahnhofs Bergisch Gladbach in Fahrtrichtung Köln. Für die Signale wird ein Signalausleger vorgesehen; siehe Kapitel 5.5.10. Dieser wird bahnlinks gegründet und mit zwei Signalkörben für die Signale P1 und P2 ausgerüstet. P1 hängt zwischen den Bahnhofsgleisen; P2 hängt bahnlinks. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 41 von 126 Unmittelbar hinter dem Haltepunkt Duckterath in Richtung Bergisch Gladbach befindet sich das Weichentrapez W101 bis W104. Die deckenden Signale werden hinter dem Haltepunkt Duckterath bei km 7,963 an einem Signalausleger angeordnet . Dieser wird bahnrechts gegründet und mit zwei Signalkörben für die Signale ZR1 und ZR2 ausgerüstet. ZR1 hängt bahnrechts; ZR2 zwischen den Gleisen, siehe Kapitel 5.5.13. In Gegenrichtung wird am km 8,378 der Ausleger für d ie Signale ZV1 und ZV2 angeordnet. Der Signalausleger wird bahnlinks geründet und erhält zwei Signalkörbe für die benannten Signale, siehe Kapitel 5.5.16. ZV1 hängt zwischen den Gleisen; ZV2 hängt bahnrechts. Aufgrund der Bogenlage kurz vor der Grenze zum angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2 sind für die Signale ZS1 und ZS2 sowie ZV1 und ZV2 Vorsignalwiederholer zur Herstellung der Signalsicht erforderlich. Da es mögli ch ist, diese Wiederholer an einem Standort zu konzentrieren, wird am km 8,560 eine Signalbrücke angeordnet , siehe Kapitel 5.5.19. Diese erhält auf jeder Seite jeweils zwei Signalkörbe für die Signale VWzs1 uns VWzs2 bzw. VWzv1 und VWzv2. 5.7 50 Hz Anlagen 5.7.1 Elektrische Weichenheizanlage EWHA W2 Bergisch Gladbach Für das neue Gleistrapez in Bergisch Gladbach ist eine neue EWHA W2 bei km 8,450 bahnlinks (Nähe EÜ) zu errichten. Hierfür ist eine aus der Oberleitung gespeiste 16,7 Hz Anlage zu installieren; der ne ue Mastschalter ist auf dem nächstgelegenen Oberleitungsmast zu errichten. Die Niederspannungsversorgung für den Eigenbedarf ist aus einer neu zu errichtenden ZAS zu beziehen. Für die neue EWHA sind intelligente Schaltschütze mit getrennter Regelung von Verschlussfach- und Backenschienenheizeinrichtungen vorgesehen. Die Weichen 101, 102, 103 und 104 erhalten neue Heizstäbe, neue Niederspannungskabel und neue Kabelanschlusskästen. Zusätzlich sind Zungenheizungen vorzusehen. Die Verschlussfachheizungen werden mit 2x450 W Heizstäben bestückt. Zur Steigerung der Energieeffizienz sind die Optionen für eine konstante Schienentemperatur und eine getaktete Steuerung vorgesehen. Zusätzlich ist noch die Option der wettergeführten Steuerung durch den ALV bestellbar. Zur Senkung des Instandhaltungsaufwandes werden alle Anschlusskästen der o.g. Weichenheizungen mit einer dezentralen Isolationsprüfeinrichtung zur ständigen Überwachung der einzelnen Heizstäbe bestückt. Durch die geplanten Weichen 101, 102, 103 und 104 ist eine Heizleistung von 64 kW notwendig, dies bedingt einen Trafo von 100 kVA in der Trafostation. Die Datenanbindung erfolgt über die EWHA W1 zum ESTW Bergisch Gladbach. Es sind somit Anpassungen an der betrieblichen und an der technischen Stelle notwendig. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 42 von 126 5.7.2 Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Dellbrück Die bestehende elektrische Weichenheizanlage W1 Dellbrück bei km 5,690 wird im Zuge der Baumaßnahmen zurückgebaut und ein neues Betonschalthaus in örtlicher Nähe der zurückzubauenden EWHA errichtet. Die Energieversorgung zur Einspeisung der Weichenheizungen erfolgt aus der Oberleitung. Der bestehende Mastschalter, welcher bis zur Errichtung der Anlage das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat , wird inklusive Mittelspannungskabel neu errichte t und befindet sich auf dem bestehenden Oberleitungsmast 5-19. Die Niederspannungsversorgung erfolgt, wie im Bestand, aus dem Außenverteilerschrank im Bereich Bahn-km 5,675. Im neuen BSH wird eine neue Niederspannungsunterverteilung errichtet die sowohl die Beleuchtung/Steckdosen des BSH einspeist als auch die Spannung der Steuereinrichtungen zur Verfügung stellt. Für die neue EWHA sind intelligente Schaltschütze mit getrennter Regelung von Verschlussfach und Backenschienen vorgesehen. Sowohl die bestehenden Weichen 421, 422, 423 und 431 als auch die neuen Weichen 432, 433 erhalten neue Heizstäbe gemäß Ril. 954.9101, neue Niederspannungskabel und neue Kabelanschlusskästen. Zusätzlich sind Zungenheizungen vorzusehen. Die Verschlussfachheizungen werden mit 2x450W Heizstäben bestückt. Zur Senkung des Instandhaltungs aufwandes werden alle Anschlusskästen der o.g. Weichenheizungen mit einer dezentra len Isolationsprüfeinrichtung zur ständigen Überwachung der einzelnen Heizstäbe bestückt. Durch die geplanten Weichen 421, 422, 423, 431, 432, und 433 ist eine Heizleistung von 62 kW notwendig, dies bedingt den Einsatz eines neu zu errichtenden Transformators bei Bahn-km 5,685 mit einer Leistung von 100 kVA in der Trafostation. Die Datenanbindung erfolgt über die EWHA W2 Bergisch Gladbach weiter zur EWHA W1 zum ESTW Bergisch Gladbach. Somit sind Anpassungen an der betrieblichen und technischen Stelle notwendig. 5.7.3 Beleuchtungsanlage am Haltepunkt Duckterath Für den Bau der Bahnsteige (Neubaubahnsteig und Bestandsbahnsteig) des Haltepunkts Duckterath sowie der jeweiligen Zugangsanlagen (Treppen und Rampe) wird eine neue Beleuchtungsanlage errichtet. Für die Bahnsteigbeleuchtung werden gemäß Ril 813.05 Stahl -Lichtmaste eingesetzt. Die Dächer werden mit LED Dachleuchten ausgestattet. Eine Teilabschaltung der Beleuchtung (Nachtabsenkung) wird vorgesehen. Für die Station werden ein neuer Außenverteiler AVT 7 DB S&S und ein neuer Zählerverteiler DB S&S auf dem neuen Bahnsteig 2 beim km 7,732 errichtet. Die Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 43 von 126 Einspeisung der neuen Zählerverteiler erfolgt aus der bestehenden Zähleranschlussäule der DB Energie, welche sich im Elektroraum unter dem vorhandenen Bahnsteig befindet. Der neue Außenverteiler AVT 7 DB S&S wird von dem neuen Zählerverteiler DB S&S mit elektrischer Energie versorgt und steht nebenan beim km 7,732. In dem Zählerverteiler DB S&S werden auch die Abgänge für den Fahrausweisautomat und den Fahrausweisentwerter integriert, sowie die Hauptpotentialausgleichsschiene installiert. Die neue Beleuchtungsanlage sowie die Bahnsteigausstattung werden aus dem Verteiler AVT 7 DB S&S versorgt. Die vorhandene Unterverteilung DB Station&Service auf dem bestehenden Bahnsteig km 7,732 wird zurückgebaut. Die vorhandene Beleuchtungsanlage sowie die dazugehörigen Kabelanlagen werden ebenfalls zurückgebaut. 5.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom Anpassungen an der Oberleitungsanlage ergeben sich aus der neuen Trassierung sowie dem regelkonformen Anschluss an die Bestandsanlage im Bahnhof Köln-Dellbrück. Es wird eine komplette neue Oberleitungsanlage zwischen km 5,7 und der Grenze zum Planfeststellungsabschnitt 2.2 errichtet. Dafür werden die bestehenden Oberleitungsmaste zurückgebaut. Hiervon ist auch 1 Mast auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Köln-Dellbrück betroffen. Die Gründungen der entfallenden Maste werden bis 80 cm unter Geländeoberkante zurückgebaut. Die Gründungen im Bereich der neuen Gleislage werden komplett zurückgebaut. Die Fundamente im Ber eich von Bodenaustausch werden bis zur entsprechenden Bodenaustauschtiefe zurückgebaut. Nicht mehr benötigte Oberleitungsmaste werden mit allen Teilen zurückgebaut. Für die Gründung der neuen Oberleitungsmasten kommen Bohrrohrgründungen zum Einsatz. Durch den allgemein geringen Flurabstand im Projektgebiet werden die Pfahlgründungen überwiegend in das Grundwasser einbinden, siehe Unterlage 21 und Kapitel 10.6. Ausgenommen hiervon sind einige Masten im FFH -Gebiet. Diese Masten werden infolge Auflagen aus dem Fachgewerk Umwelt auf Flachgründungen positioniert. Ferner werden Oberleitungsmasten im Bereich des Haltepunkts Duckterath in Stützwände bzw. Bohrpfahlwände integriert. Die Kettenwerke im Um - und Neubaubereich werden mit Auslegern an den Masten befestigt. Die Maste werden als Aufsetzrahmenflachmaste, Aufsetzwinkelmaste und Aufsetz-HE-X-Maste ausgeführt. An den Oberleitungsmasten beginnend ab der SÜ Paffrather Straße in Richtung Bergisch Gladbach, muss ein Rückleiter mitgeführt werden. Dies ergibt sich aus der fachtechnischen Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV, siehe Unterlage 20.1. Aufgrund vielzähliger Zwangspunkte, wie z.B. sehr geringe Gleisabstände zur Grundstücksgrenze infolge von Bebauung, kommen verstärkt Winkelmaste mit Mehrgleisausleger über mehrere Gleise zum Einsatz. Aufgrund der Dammverbreitung wird Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 44 von 126 für einige Masten Grunderwerb erforderlich. Die Grundstücksinanspruchnahme ist in den Unterlagen 05 und 06 dargestellt. Im Bereich der S traßenüberführung Waltherstraße, P ersonenüberführung Paffrather Straße, S traßenüberführung Duckterather Weg sowie unter der 110 kV-Freileitung Köln/Mülheim – Untereschbach km 6,854 müssen die Kettenwerke, aufgrund Einschränkungen in der lichten Höhe, abgesenkt werden. An den Oberleitungsmasten werden Rohrschwenkausleger aus Aluminium angebracht. Die Isolatoren der Ausleger werden mit Vogel - und Kleintierabweiser ausgerüstet. Im Spitzenrohr werden Isolatoren mit verlängertem Kriechweg eingesetzt. Der Vogel - und Kleintierschutz wird entsprechend Ril 997.9114 ausgeführt. Entsprechend der fachtechnischen Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV (Unterlage 20.1) werden die Grenzwerte für das elektrische und das elektromagnetische Feld im Bereich der geplanten Elektrifizierung deutlich unterschr itten. Für die Anforderungen zur Vorsorge gem. §4 der 26. BImSchV konnte nach eingehender Prüfung des Minimierungspotentials und der Bewertung der Maßnahmen die Verwendung eines Rückleiterseils im Bereich des P lanfeststellungsabschnittes 2.1 als geeignete Minimierungsmaßnahme für die Oberleitungsanlage identifiziert werden. Aus diesem Grund wird beidseitig der Strecke, beginnend ab der P ersonenüberführung Paffrather Straße bis zur Planfeststellungsgrenze ein Rückleiter mitgeführt siehe Lagepläne zur fachtechnischen Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV (Unterlage 20.3 bis 20.6). Die Erdung der neuen Oberleitungsmaste, der Anschlussbolzen der inneren Bauwerkserdung der Bauwerke, der Prellleiter, sowie aller im Oberleitungs - und Stromabnehmerbereich befindlichen leitfähigen Teile erfolgt mit Aluminium -Stahlseilen an der Erdschiene. 5.9 Telekommunikationsanlagen Für den zweigleisigen Ausbau zwischen Köln -Dellbrück und der Planfeststellungsgrenze zum PFA 2.2 werden neue Telekommunikationskabel verlegt. Am Haltepunkt Duckterath werden zwei neue doppelseitige dynamische Schrift anzeiger Plus Premium Typ 2 auf dem neuen Bahnsteig installiert. Die dynamischen Schriftenanzeiger Typ 2 am bestehenden Bahnsteig bleiben bestehen. Bei der Montage d er neuen DSA+ auf dem neuen Bahnsteig wird auf die lokalen Gegebenheiten Rücksicht genommen, wobei eine empfohlene Mindest- und Maximalhöhe beachtet wird. Für die Fahrausweisautomaten ist eine Anbindung an das DB-WAN Netz via VDSL vorgesehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Umbaus ist der Rückbau , der nicht mehr in Betrieb befindlichen Lautsprecher, F -Kästen und KVz -TK sowie der Inf ormationstelen auf dem bestehenden Bahnsteig. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 45 von 126 6 TANGIERENDE PLANUNGEN Folgende Planungen tangieren das Vorhaben des vo rliegenden Planfeststellungsabschnittes: Im Bahnhof Köln- Dellbrück und im Haltepunkt Holweide sollen die Bahnsteige um 20 cm erhöht werden, um ein barrierefreies Aus - und Einsteigen zu ermöglichen . Diese Maßnahmen sind nicht Inhalt des vorliegenden Projektes und liegen lediglich im Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes. Das Bauvorhaben VILIS Duckterather Weg / Ecke Mülheimer Straße befindet sich in der Planungsphase und grenzt an den Projektbereich a n. Dieses Bauvorhaben befindet sich noch nicht in der Ausführung. Ein weiteres seitens der Stadt Bergisch Gladbach genannte und geplante Neubaugebiet befindet sich nördlich des Haltepunktes Duckterath . Dieses Bauvorhaben befindet sich noch nicht in der Ausführung. Die Stadt Bergisch Gladbach plant im Bereich des Kuhlerbuschs einen neuen Standort des Busbetriebshof des örtlichen Busunternehmens WUPSI, siehe Unterlage 03 .07. Bei der Festlegung der Baustelleneinrichtungsfläche am Kuhlerbusch wurde auf diese geplante Maßnahme Rücksicht genommen und mit der Stadt Bergisch Gladbach abgestimmt. Die Nutzung der Teilfläche als Baustelleneinrichtungsflächte steht abstimmungsgemäß nicht der Herstellung und Erschließung des Busbetriebshofes entgegen. Es wurde abgestimmt, dass der geplante Bereich der Straße inkl. des geplanten Tunnelportal und der Tiefgarageneinfahrt des Vorhabens als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden kann. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 46 von 126 7 TEMPORÄR ZU ERRICHTENDE ANLAGEN Die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen sind in den Unterlagen 10.1 bis 10.8 dargestellt und im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4.1) beschrieben. Diese werden zur sicheren und zügigen Durchführung der geplanten Baumaßnahmen benötigt. Diese Flächen dienen der Anlieferung, Zwischenlagerung und Bereitstellung des Materials auf der Baustelle sowie als Eingleisungsstelle für schienengebundene bzw. Zweiwegefahrzeuge. Die Flächen werden je nach Baufortschritt sukzessive in Beschlag genommen und schnellstmöglich wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt und geräumt. Die Einrichtung von Baustellenflächen auf öffentlichen Stra ßen, Wegen oder Plätzen erfolgt in Abstimmung mit d er Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden in den Bereichen, die nicht ausreichend befestigt sind, mit einer Schottertragschicht verstärkt, sodass die Befahrbarkeit für den Baustellenverkehr und die Möglichkeit zur Materiallagerung gewährleistet wird. Nachfolgend befindet sich eine kurze Zusammenstellung der Baustelleneinrichtungsflächen und -Straßen sowie über die weiteren einzelnen temporär zu errichtenden Anlagen für die einzelnen Teilbereiche. 7.1 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Mülheim Die Fläche ist in Unterlage 10.8 dargestellt und dient zur Herstellung der Kabelquerungen vom bestehenden Betriebsgebäude auf die Ostseite der Gleise, wo der neue Kabelweg an einen vorhandenen Kabeltrog angeschlossen wird. Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt südseitig über die Frankfurter Straße. Die Fläche befindet sich zum Teil auf DB-Grund und zum Teil auf Fremdgrund. Für die Herstellung der südlich liegenden Gleisquerung ist die Durchpressung mit einem Schutzrohr vorgesehen. Hierfür ist beidseitig der Gleise ein Baugrubenverbau für die Start- bzw. Zielgrube erforderlich, der anschließend wieder rückgebaut wird. 7.2 Baustelleneinrichtungsfläche BÜ Mülheimer Ring In Unterlage 1 0.9 ist diese BE-Fläche dargestellt und dient zur Herstellung der neuen Kabelwege einschließlich der Straßenquerung östlich der Fläche. Die Zufahrt zur BE -Fläche erfolgt über den Mülheimer Ring. Die Fläche befindet sich auf DB-Grund. Die Straßenquerung wird mit einem Grabenverbau hergestellt, der im Anschluss an die Arbeiten wieder ausgebaut wird. Die Bestandsleitungen werden bauzeitig gesichert und anschließend wieder neu eingebaut. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 47 von 126 7.3 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Dellbrück Die Baustelleneinrichtungsflächen sind in Unterlage 10. 10 dargestellt und dien en zur Zwischenlagerung von Baumaterial und zur Herstellung der Gleisquerung für den neuen Kabelweg zum Technikgebäude an Bahnhof Dellbrück. Die Fläche befinden sich auf DB - Grund. Die Flächen in dem Bereich sowie die Zufahrten sind ausreichend befestigt, allerdings ist im Nahbereich zu Bestandsbauwerken ein Baugrubenverbau erforderlich, der nach Beendigung der Arbeiten wieder rückgebaut wird. Die Zufahrten erfolgen über die Dellbrücker Hauptstraße. 7.4 Baustelleneinrichtungsfläche westlich der SÜ Waltherstraße Die Baustelleneinrichtungsfläche ist in Unterlage 10.1 dargestellt und dient als Materiallager für die gleisgebundenen Transporte und als Umschlagpunkt für den Weitertransport mittels LKWs. Die Fläche befinden sich auf DB-Grund. Die vorhandene Bebauung mit Gartenhäuschen wird im Zuge der Baufeldfreimachung rückgebaut. Für die Nutzung als Lagerfläche und den Anschluss an das öffentliche Straßennetz wird der gesamte Bereich zu befesti gt und es werden entsprechende Auffahrtsrampen zu den Straßen her gestellt. Für den gleisgebundenen Materialtransport wird ein Baugleis errichtet. Die Zufahrt erfolgt sowohl gleisgebunden , als auch über die Waltherstraße oder die Eschenbruchstraße. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Anschüttungen und das Baugleis wieder zurücgebaut. 7.5 Verbau Durchlassrückbau km 5,956 Der Bestandsdurchlass ist baufällig und wird ersatzlos rückgebaut (Unterlage 7.3). Der Rückbau muss im späteren Einflussbereich der Lasten aus Eisenbahnverkehr laut RIL 836 erfolgen, um den Bahnbetrieb im Ausbauzustand nicht zu gefährden. Für den Rückbau des Durchlasses ist in südlicher Richtung aufgrund der Nähe zum Straßendamm der Eschenbruchstraße ein bauzeitiger Verbau erforderlich, der nach der Verfüllung in dem Teilbereich wieder gezogen wird. Der Verbau ragt ins Grundwasser ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet. 7.6 Verbau Durchlass km 6,23 Der Durchlass bei km 6,23 (Unterlage 7.6) wird neu gebaut und muss dabei in einer trockenen Baugrube hergestellt werden. Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet “Dellbrücker Wald” darf das hoch anstehende Grundwasser aber auch bauzeitig nicht abgesenkt werden. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird eine dichte Baugrubensicherung Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 48 von 126 vorgesehen und das anstehende Wasser innerhalb des Verbaus abgesenkt. Nach Fertigstellung der Maßnahme wird der Verbau wieder gezogen. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und dargestellt. 7.7 Baustraße “Im Tannenforst” Die Baustellenzufahrt ist in Unterlage 10.3 dargestellt und dient zur Andienung des Baufelds mit Baufahrzeugen. Für den Bauzustand wird die Zufahrt entsprechend mit Schotter zu befestig t, damit die Belastung aus dem Baustellenverkehr aufgenommen werden kann. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Zufahrt so umgebaut, dass sie im Endzustand als Rettungsweg dient. Die Baustraße befindet sich zum Teil auf DB-Grund und zum Teil auf Fremdgrund. 7.8 Überlastschüttung im FFH-Gebiet “Thielenbruch und Thurner Wald” Im Bereich des FFH -Gebiets (ca. von km 6,3 bis 7,3 ) werden durch die Erhöhung des Bahndamms und die Mehrbelastung aus dem zweigleisigen Ausbau in Verbindung mit dem weichen Boden im Untergrund große Setzungen erwartet. Um die Setzungen im Betriebszustand zu minimieren und den Boden bereits vorab zu konsolidieren, wird deshalb in diesem Bereich eine Überlastschüttung vorgesehen. Die Überlastschüttung wird im Einflussbereich der Bahnverkehrslasten je nach vorhandenen Untergrundverhältnissen i n variabler Höhe bis ca. 3 m vorgesehen. Die Böschung der Überlasts chüttung wird durch Geogitterkonstruktionen mit großer Steilheit hergestellt, um die flächige Wirkung zu optimieren. Dadurch wird auch sichergestellt, dass das Niederschlagswasser weiterhin versickern kann. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 49 von 126 Nach Ende der erforderlichen Liegezeit wird die Überlastschüttung wieder rückgebaut und abtransportiert. Zur Verdeutlichung dient die folgende schematische Darstellung: 7.9 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Duckterather Weg Die Baustellenzufahrt ist in Unterlage 10.4 dargestellt und dient zur Andienung des Baufelds mit Baufahrzeugen und als Zwischenlagerfläche . Die Zufahrt erfolgt über die Straße Hermann-Löns-Straße. Für den Bauzustand werden die Zufa hrt und die B austelleneinrichtungsflächen entsprechend mit Schotter befestigt, damit die Belastung aus dem Baustellenverkehr aufgenommen werden kann. Nach Abschluss der Arbeiten w erden die Flächen wieder rekultiviert. Die Fläche und Baustraße befinden sich zum Teil auf DB-Grund und auf Fremdgrund. 7.10 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Haltepunkt Duckterath Die Baustelleneinrichtungsflächen inkl. Baustellenzufahrt ist in Unterlage 10. 5 dargestellt und dient als Materiallager für die Herstellung des neuen Außenbahnsteigs am Haltepunkt Duckterath und der beiden Ersatzneubauten der Eisenbahnüberführung Franz-Hitze Straße und der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße. Das vorhandene Retentionsbecken inkl. Entwässerungsmulde bleibt in diesem Bereich erhalten. Die derzeit unbefestigten Rasen flächen werden mit Schottertragschichten verstärkt. Der bestehende Bahndamm wird über neu zu erstellende Auffahrtsrampen an die Baustelleneinrichtungsfläche angeschlossen, um Materialtransporte für den Streckenausbau zu ermöglichen. Die Rampen werden auf der westlichen Seite ausgehend von der Franz -Hitze Straße und auf der östlichen Seite a usgehend von der Damaschkestraße erstellt. Abbildung 5: Schematische Darstellung der Überlastschüttung in blau Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 50 von 126 Aufgrund der regen Bautätigkeiten in diesem Bereich ist mit erhöhtem Lärmaufkommen für die Anwohner zu rechnen. Hierfür wird ein bauzeitiger Lärmschutz über mo bile Lärmschutzwände errichtet, der nach Beendigung der Arbeiten wieder abtransportiert wird. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Flächen wieder in Anlehnung an den Urzustand rekultiviert. 7.11 Baustelleneinrichtungsflächen Buchholzstraße Die Baustelleneinrichtungsflächen an der Buchholzstraße sind in der Unterlage 10. 7 dargestellt. Für die Nutzung d er Baustelleneinrichtungsfläche östlich der Buchholzstraße wird das vorhandene Industriegebäude zurückgebaut, siehe Unterlage 3.7. Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf Fremdgrund. Der Rückbau der Halle und die Aufbereitung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt in der vorgezogenen Umlegung der Gasleitung von Thyssengas, siehe Kapitel 10.2. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Fläche wieder rekultiviert, die Halle wird nicht wiederhergestellt. Für die Umverlegung der Gasleitung wird eine Baustell eneinrichtungsfläche rechts der Bahn beansprucht, siehe Unterlage 10.7. Diese Flächen befinden sich auf Fremdgrund. Zur Anbindung der Fläche wird eine Baustraße mit Schottertragschicht hergestellt. Diese bindet an die Mülheimer Straße an. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Fläche wieder rekultiviert, die Halle wird nicht wiederhergestellt. Zur Herstellung der Bohrpfahlwand links der Bahn an der Buchholzstraße wird ebenfalls eine Baustelleneinrichtungsfläche benötigt, siehe Unterlage 10.7. Diese Flächen befinden sich auf Fremdgrund. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Fläche wieder rekultiviert, die Halle wird nicht wiederhergestellt. 7.12 BE-Fläche “Am Kuhlerbusch” Die Baustelleneinrichtungsfläche am Kuhlerbusch inkl. Zufahrt ist in Unterlage 10. 7 dargestellt und dient als Zwischenlager für den Materialtransport. Die BE -Fläche grenzt direkt an die tangier enden Planungen der Stadt Bergisch Gladbach zur Errichtung eines Busbetriebshofes bzw. an den Planfeststellung sabschnit 2.2 des zweigleisigen Ausbaus an. Die dargestellte Nutzung, Größe und Lage der Baustelleneinrichtungsfläche und der Zufahrt wurde gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach abgestimmt. Die Straßenseitige Zufahrt erfolgt über die Baustelleneinrichtungsfläche des Planfeststellungsabschnittes 2.2. Für die Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche sind die Bestandsbauwerke rückzubauen und die Fläche mit Schotter zu befestigen. Für die gleisseitige Andienung der Fläche ist zudem eine Auffahrtsrampe im westlichen Bereich erforderlich. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Fläche wieder rekultiviert, ohne die vorher abgetragenen Bauwerke wiederherzustellen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 51 von 126 7.13 Weiteres Baufeld Für die Baudurchführung werden weitere Flächen temporär zur Herstellung der Bauwerke (Baufeld) benötigt, welche nicht explizit als Baustelleneinrichtungsflächen oben genannt werden. Diese Flächen liegen zum Teil auf Fremdgrundstücken und sind in den Unterlagen 05, 06 und 10 dargestellt. Die Flächen , die als temporäre Inanspruchnahme (Nutzungsbefugnis) gekennzeichnet sind, werden je nach Baufortschritt sukzessive in Beschlag genommen und schnellstmöglich wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt und geräumt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 52 von 126 8 BAUDURCHFÜHRUNG 8.1 Bauablauf Folgende Bauphasen sind in dem vorliegenden Planfeststellungsabschnitt vorgesehen. Die Bauphasen sind in Unterlage 12.2 dargestellt: Vorgezogenen Baumaßnahmen - Herstellung eines Eidechsenhabitats für die bauzeitige Umsiedlung der ansässigen Eidechsen - Kabelwegherstellung in zwischen Bahnhof Köln -Mülheim und Bahnhof Köln - Dellbrück. - Umlegung der Bestandsgasleitung von Thyssengas und vorherige Vergrämung der Eidechsen im Baufeld der Leitungsquerung Bauphase 1 - Herstellung der B austelleneinrichtungsflächen und Zufahrtsstraßen inkl. Kampfmittelsondierungen und Abtrag der Bestandsbebauungen - Gleisgebundene Anlieferung von Baumaterialien und Zwischenlagerung auf den BE-Flächen - Herstellung von Lärmschutzwänden Teil 1 Bauphase 2 - Rückbau der Bestandsgleise und Weichen inkl. Schotter ab km 5,8+50 - Rückbau Oberleitungsanlagen und Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik inkl. Fundamente - Haltepunkt Duckterath: Neubau Außenbahnsteig und Erhöhung des bestehenden Bahnsteigs inkl. statische Ertüchtigungsmaßnahmen - Errichtung der Bohrpfahlwände - Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Franz-Hitze Straße - Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Damaschkestraße - Ersatzneubau E isenbahnüberführung Buchholzstraße inkl. Verbreiterung der Buchholzstraße - Erdabtrag inkl. Rückbau der bestehenden Schwergewichtsmauer und anschließender Einbau des Bodenaustauschmaterials - Herstellung der Überlastschüttung im Bereich des FFH-Gebiets - Erdabtrag und anschließender Einbau des Bodenaustauschmaterials im Bereich außerhalb des FFH-Gebiets - Errichtung sonstiger Bauwerke außerhalb des FFH-Gebiets: o Errichtung Lärmschutzwände Teil 2 o Erstellung der Torsionsbalken Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 53 von 126 o Rückbau Durchlass km 5,956 o Erweiterung Bestands -Berührungsschutz Straßenüberführung Waltherstraße o Erweiterung Bestands -Berührungsschutz Personenüberführung Paffrather Straße o Neubau Durchlass km 6,235 o Neubau Berührungsschutz Straßenüberführung Duckterather Weg - Rückbau der Überlastschüttung im FFH-Gebiet nach ausreichender Liegezeit zur Erreichung der Bodenverdichtung und Konsolidierung - Errichtung sonstiger Bauwerke im FFH-Gebiet nach Rückbau Überlastschüttung o Errichtung Lärmschutzwände o Winkelstützwand Durchlass km 7,148 - Neubau Oberleitungsanlagen und Anlagen der Leit - und Sicherungstechnik inkl. Fundamente - Herstellung der Schutzschichten und Arbeiten am Gleisunterbau - Herstellung der Kabelwege - Herstellung der neuen Gleise Um den Eingriff in den Bahnbetrieb zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach so gering wie nötig zu halten, werden die hier aufgeführten Maßnahmen gleichzeitig mit denen des angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2 baulich durchgeführt. 8.2 Bauzeit Bei der Ermittlung der Bauzeiten sind durch die Umweltschutzauflagen auch saisonale Abhängigkeiten vorhanden. Neben Einschränkungen für Rodungsarbeiten und Erdbauarbeiten ergeben sich auch Schutzzeiten und baufreie Zeiten im FFH -Gebiet Thielenbruch. Die nachfolgende Tabelle stellt die geplante Dauer der einzelnen Bauzeiten dar: Tabelle 1: Bauzeitenübersicht Vorgezogene Maßnahmen 7 Monate Bauphase 1 ohne Sperrung der Gleisanlage 3 Monate Bauphase 2 mit Vollsperrung der Gleisanlage 16 Monate Inbetriebnahme mit Vollsperrung der Gleisanlage 1 Monat Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 54 von 126 8.3 Baulogistik Es ist vorgesehen, den Materialtransport bevorzugt wo immer es möglich und sinnvoll ist über die Schiene abzuwickeln , um den Straßenverkehr auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Dennoch wird es notwendig sein, ebenfalls einen Teil des Materialtransport s über die Straße abzuwickeln. Die notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen sind in Unterlage 10 dargestellt. In der ersten Bauphase werden gleisgebundene Materialtransporte durchgeführt und das Baumaterial, das in der zweiten Bauphase benötigt wird, auf den vorhandenen BE-Flächen vorhalten zu können. Zu Beginn der zweiten Bauphase werden die Bestandsgleise ca. ab km 5,8+57 abgetragen und die Strecke östlich vom Bahnhof Köln-Dellbrück gesperrt. Um auch während dieser Bauphase gleisgebundene Transporte zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass östlich des Bahnhofs-Dellbrück bis ca. km 6,1 ein provisorisches Baugleis inkl. Be - und Entlademöglichkeiten an der Baustelleneinrichtungsfläche nahe der Waltherstraße errichtet wird. Diese Baustelleneinrichtungsfläche schließt direkt an die Eschenbruchstraße an und wird auch über eine Auffahrtsrampe mit der Waltherstraße verbunden. Dadurch können auch Transporte außerhalb des Baufeldes über das öffentliche Straßennetz abgewickelt werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen am Haltepunkt Duckterath s ollen unteranderem als Lagermöglichkeit für den Strecke nbau dienen. Für die Andienung des Bestandsbahndamms werden westlich und östlich des Haltepunkts Auffahrtsrampen errichtet, die auch für den Transport der gleisgebundenen Materiallieferungen zur Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden können. Die Baustelleneinricht ungsflächen östlich der Buchholzstraße (“Britanniahütte” und “Am Kuhlerbusch”) werden sowohl gleisgebunden als auch straßengebunden angedient . Sie dienen als Lagerflächen für Schüttmaterial aus dem Gleisbau und für den Umbau der Buchholzstraße inkl. Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße mit den angrenzenden Stützbauwerken. 8.4 Reisendenführung Während der Vorabmaßnahmen und der ersten Bauphase kommt es zwischenzeitlich zu Einschränkungen des S -Bahn Verkehrs zwischen Köln-Mülheim und Bergisch Gladbach. Während der zweiten Bauphase wird die Strecke 2663 ab dem Bahnhof Köln-Dellbrück komplett für den Schienenersonennahverkehr gesperrt. Während der zweiten Bauphase wird auf Grund des baulichen Zusammenhangs mit den Maßnahmen des angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2. 2 S chienenersatzverkehr eingerichtet. Die Reisenden können diesen während der Baumaßnahmen bis zur baulichen Fertigstellung und Inbetriebnahme der Strecke nutzen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 55 von 126 8.5 Straßensperrungen und Umleitungen Die in der zweiten Bauphase erforderlichen Straßensperrunge n ändern sich mit Fortschreitung des Bauablaufes mehrere Male und k önnen den Anlagen 10.11 und 10.12 entnommen werden. Das Gleis wird an drei Stellen von Straßen unterquert, wobei an diesen Stellen wegen de r Brückenersatzneubauten Straßensperren erforderlich sind. Hierbei ist auch die geplante Schließung des höhengleichen Bahnübergangs Tannenbergstraße des angrenzenden Planfeststellungsabschnitts 2.2 zu betrachten. Die Forderung der Feuerwehr Bergisch Gladbach entsprechend, werden die Kreuzungen nicht gleichzeitig gesperrt. Erst wenn einer der Eisenbahnüberführungen Franz -Hitze- Straße o der Damaschkestraße hergestellt und befahrbar ist, wird die Eisenbahnüberführung Buchholzstraße neugebaut. Die Personenunterführungen am Haltepunkt Duckterath bleiben unter temporären Einschränkungen aufgrund von Straßensperrungen für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. Sperrung der Damaschkestraße auf einem Teilstück nördlich des Haltepunkts Duckterath: Die Damaschkestraße wird während der gesamten zweiten Bauphase auf dem Teilstück von der westlich lie genden Kreuzung mit der Franz -Hitze Straße bis zur Einfahrt zu den Garagen der Damaschkestraße 5A gesperrt werden. Aufgrund der Bauarbeiten am neu zu erstellenden Außenbahnsteig ist zudem an dieser Stelle mit einem erhöhten Baustellenverkehr zu rechnen. Sperrung der Franz-Hitze Straße Für den Ersatzneubau der E isenbahnüberführung Franz-Hitze Straße wird der Straßenverkehr über die Damaschkestraße umgeleitet. Sperrung der Damaschkestraße Für den Ersatzneubau der E isenbahnüberführung Damaschkestraße und fü r Leitungsumlegungen ist eine Umleitung des Straßenverkehrs über die Franz-Hitze Straße bzw. die Buchholzstraße vorgesehen. Sperrung der Buchholzstraße Für den Ersatzneubau der E isenbahnüberführung Buchholzstraße inkl. angrenzender Stützbauwerke und Umbau der Straße ist eine Umleitung des Straßenverkehrs über die Damaschkestraße und den BÜ Tannenbergstraße vorgesehen. Dauerhafte Schließung des Bahnübergangs Tannenbergstraße (PFA 2.2) Nach der Fertigstellung des Umbaus der Baumaßnahmen an der Buchholzstraße, kann diese als Ersatz de s Bahnübergangs Tannenbergstraße genutzt werden. Der Rückbau dieses Bahnübergangs wurde mit dem Planfeststellungsantrag für den angrenzenden Planfeststellungsantrag 2.2 beantragt. Alternativ kann auch die Unterführung “An der Gohrsmühle” bzw. die Stationsstraße und Paffrather Straße östlich des Bahnhofs Bergisch Gladbach genutzt werden, siehe Unterlage 27. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 56 von 126 9 ZUSAMMENFASSUNG DER BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 9.1 Betroffenes Fachrecht 9.1.1 Umweltverträglichkeit Die Feststellung der UVP -Pflicht erfolgte durch das Eisenbahnbundesamtes (EBA) im Dokument vom 29.05.2018 mit dem Betreff „Feststellung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 U mweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das Vorhaben „Ausbau der S 11; S-Bahn-Stammstrecke Köln", Bahn-km 0,000 bis 0,660 der Strecke 2620 Köln - Köln-Worringen und anderen in Köln, Bergisch Gladbach“. Im genannten Dokument ist festgehalten, das s für das Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 Nummer 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Der UVP-Bericht ermittelt, beschreibt und bewertet die zu erwartenden erheblichen und sonstigen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft - Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter - Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Art und Umfang der Untersuchungen und diesen zugrundeliegenden Bewertungen und Beschreibungen orientieren sich – im Hinblick auf eine möglichst hohe Aussagekraft – an den Besonderheiten des Untersuchungsraums auf der einen Seite und den technischen Ausführungen bzw. Anforderungen des Projekts auf der anderen Seite. Der UVP-Bericht ist die Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Gemäß § 16 UVPG umfasst der UVP-Bericht die nachfolgend aufgeführten Angaben: - Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen - Schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung und –bewertung im Einwirkbereich - Beschreibung der Merkmale des Vorhabens und des Standorts zum Ausschluss, zur Minderung oder zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen - Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie von Ersatzmaßnahmen - Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden, erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens - Beschreibung der v ernünftigen, relevanten, für das Vorhaben geprüften Alternativen sowie Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen - allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 57 von 126 Der UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen als Unterlage 17 beigefügt. 9.1.2 Eingriffe in Natur und Landschaft Der LBP hat gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) die Aufgabe, die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln, Möglichkeiten zur Eingriffsminimierung aufzuzeigen, die Kompensationsfähigkeit zu beurteilen sowie die zum Ausgleich bzw. Ersatz erforderlichen Maßnahmen festzusetzen. UVP -Bericht und LBP greifen somit auf eine gemeinsame Datenbasis zurück und haben teilweise nahezu identische Arbeitsschritte. Der LBP konkretisiert die im UVP-Bericht genannten Möglichkeiten der Vermeidung und Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen für wesentliche Schutzgüter. Darüber hinaus legt er Schutzmaßnahmen fest sowie nach Ermittlung des Kompensationsbedarfs, konkrete Kompensationsmaßnahmen. Auch Maßnahmen zum speziellen Artenschutz oder für das Schutzgebietsnetz Natura 2000, sofern relevant, werden in einem LBP dargestellt. Für den Planfeststellungsabschnitt 2.1 wird eine konkrete Eingriffs - und Ausgleichsbilanz erstellt. Der LBP ist den Antragsunterlagen als Unterlage 14 beigefügt. Zwischen den Bahnhöfen Köln -Dellbrück und Köln -Mülheim besteht d ie Erfordernis zur Erneuerung von Kabeltrögen. In Querungsbereichen mit den Bahngleisen kann der Kabeltrog dabei nur mittels einer offenen Baugrube hergestellt werden. Während die Querungen in offener Bauweise einen Eingriff im Sinne des §14 BNatSchG darstellen, wird die reine Erneuerung der Kabeltröge (keine Baugrube erforderlich) aufgrund der bereits vorhandenen Kabeltröge und einer geringen Eingriffsintensität als Instandhaltungs-maßnahme bewertet. Die Eingriffsregelung nach §14ff. BNatSchG findet für Bereiche ohne Baugrube demnach keine Anwendung. Betroffenheiten des Besonderen Artenschu tzes gemäß §44 BNatSchG können hingegen gänzlich nicht ausgeschlossen werden, weswegen der Bereich zwischen Köln -Dellbrück und Köln -Mülheim in Hinblick der Erneuerung von Kabeltrögen und -Querungen in die artenschutzrechtliche Betrachtung einfließt. 9.1.3 FFH-Verträglichkeit Das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch“ (Gesamtgröße 62 ha) liegt im PFA2.1 und wird vom Vorhaben direkt gequert. Gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH -Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Vertr äglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 58 von 126 Im Rahmen der Genehmigungsplanung wird daher eine vertiefende FFH - Verträglichkeitsuntersuchung für d as FFH -Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“ gebietskörperschaftsübergreifend (Stadt Köln und Rheinisch -Bergischer Kreis) mit Berücksichtigung des 300 m Umgebungsschutzes durchgeführt (Unterlage 16.1). In dieser werden, als Grundlage für die FFH -Verträglichkeitsprüfung, die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich ihrer Erheblichkeit für die Erhaltungsziele des FFH -Gebietes beurteilt. Mögliche Beeinträchtigungen (u.a. hydrologische/ hydrodynamische Veränderungen) werden ermittelt, beschrieben und bewertet, nachv ollziehbar ausgeschlossen und Schadensbegrenzungsmaßnahmen aufgezeigt. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung aus der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 14) übernommen. 9.1.4 Artenschutz Artenschutzrechtliche Vorgaben finden sich im BNatSchG (vom 29.07.2009, gültig ab 01.03.2010) Kap. 5, Abs. 3, dabei insbesondere die § 44 und 45 BNatSchG. Dort sind in § 44 (1) BNatSchG Zugriffsverbote (= Verbotstatbestände) definiert, die bei Planungs - und Zulassungsverfahren im Hinblick auf alle europarechtlich geschützten Arten (europäischen Vogelarten nach Artikel 1 der EU -Vogelschutzrichtlinie (VSRL) sowie für die Arten des Anhanges IV der Fauna -Flora Habitat -Richtlinie (FFH -RL)) zu berücksichtigen sin d. Ausschließlich national geschützte Arten sind nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne des § 44 BNatSchG, sondern werden im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt. Die Maßstäbe für eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren ergeben sich im Wesentlichen aus den in § 44 BNatSchG Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten. Dort werden im Hinblick auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV- Arten und die europäischen Vogelarten die im Folgenden aufgeführten Verbotstatbestände („Zugriffsverbote“) definiert: „(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, we nn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 59 von 126 4. wild le bende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Als artenschutzrechtlich relevantes Artenspektrum sind aus § 44 (5) BNatSchG folgende Arten abzuleiten: - alle Tier - und Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH -RL (Richtlinie 92/43/EWG) aufgeführt sind - alle „europäischen Vogelarten“ Eine Rechtsverordnung nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG, wie sie in § 44 (5) BNatSchG aufgeführt wird, existiert bisher nicht und wird in nächster Zukunft voraussichtlich nicht vorliegen. Des Weiteren regelt § 44 (5) BNatSchG: „Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz - und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen 1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 2. das Verbot des Nachstellens und Fan gens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs - oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchti gungen unvermeidbar sind, 3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 60 von 126 besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs -, Besitz - und Vermarktungsverbote vor.“ Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Dispens des § 44 (5) BNatSchG vom Tötungsverbot des Absatzes 1 Nr. 1 wege n Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht nicht angewendet werden darf. Ausnahmen des § 45 BNatSchG von den Verboten des § 44 BNatSchG werden für im öffentlichen Interesse liegende Projekte vollumfänglich durch den § 45 (7) BNatSchG geregelt und können von der zuständigen Genehmigungsbehörde zugelassen werden, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen. Eine Ausnahme darf nur dann zugelassen werden, wenn - zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, - keine zumutbare Alternative gegeben ist und - sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert (bzw. Art. 16 (3) der FFH -Richtlinie und Art. 9 (2) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (EG-VSRL) nicht entgegenstehen, - ggf. benötigte FCS -Maßnahmen umgesetzt werden. 9.1.5 Wasserrechtliche Belange Mit dem Inkrafttreten der EG -Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, WRRL) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 wurde ein europaweiter Ordnungsrahmen für den Schutz von Oberflächen-, Küsten- und Übergangsgewässern und des Grundwassers gebildet. Ziel ist es, vorsorglich eine Verschlechterung des Gewässerzustandes zu vermeiden sowie die Überführung der Gewässer in einen „guten Zustand“ anzustreben. Das Wasserhaushaltsgesetz setzt die Zi elvorgaben der WRRL in nationales Recht um und legt Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 WHG) sowie für das Grundwasser (§ 47 WHG) fest. Die Umsetzungsbestimmungen der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sind in der Verordnung zum S chutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GRwV) beschrieben. Entsprechend der Umsetzung der WRRL durch das WHG gilt für Gewässer nach § 27 WHG: Absatz 1: „Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach §28 als künstlich ode r erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“ Absatz 2: „Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach §28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 61 von 126 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden“. Eine Verschlechterung des Zustandes eines OWK liegt nicht nur dann vor, wenn sich die chemische bzw. ökologische Zustandsklasse verschlechtert, sondern auch „sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V (Makrozoobenthos, Makrophyten und Phytobenthos, Phytoplankton, Fische) der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlec hterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt“ (Urt.v. 01.07.2015, Az.: C -461/13, EuGH). Ist die betreffende Qualitätskomponente bereits der niedrigsten Klasse zugeordnet, führt jede Verschlechterung di eser Komponente zu einer Verschlechterung des Zustands eines OWK. Eine Verschlechterung unterstützender Qualitätskomponenten ist von Bedeutung, insofern sie eine Verschlechterung der Qualitätskomponenten nach sich zieht. Gemäß § 47 Abs. 4 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird; 2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden; 3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung“. Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser sind das Verschlechterungsverbot (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG), das Zielerreichungsgebot (§ 47 Abs. 1 Nr. 3 WHG) und das Gebot der Trendumkehr (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 WHG). Für die Bewertung des mengenmäßigen und chemischen Zustands von Grundwasserkörpern (GWK) gibt es nur zwei Zustandsklassen „gut“ oder „schlecht“. Auf der Basis der Überblicksüberwachung und der operativen Überwachung werden weiterhin von den zuständigen Behörden für jeden Grundwasserkörper, der als gefährdet eingest uft worden ist, jeder signifikante und anhaltende steigende Trend von Schadstoffen im Grundwasserkörper ermittelt (§ 10 GrwV). Um die Bewirtschaftungsziele der WRRL erreichen zu können, sollen die Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Zeitabständen national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufstellen und durchführen, um eine Verschlechterung des Zustands aller OFWK und GWK zu verhindern (Art. 4 Abs. 1a Buchstabe i EG -WRRL). Der gute ökologische Zustand bzw. das gute öko logische Potenzial und der gute chemische Zustand aller Gewässerkörper sollen spätestens bis zum Jahr 2027 erreicht werden. Voraussetzungen, welche bei Nichterreichung eines guten ökologischen Zustands/ Potentials (Zielerreichungsgebot) oder bei Verschlec hterung des Zustandes eines Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 62 von 126 oberirdischen Gewässers nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 und 30 WHG verstoßen, sind durch die Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen (§ 31 Abs. 2 WHG geregelt. Danach bestehen Ausnahmemöglichkeiten von den Bewi rtschaftungszielen, wenn die vier in § 31 Abs. 2 WHG genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Entsprechend dem WHG gelten folgende Ausnahmemöglichkeiten von den Bewirtschaftungszielen nach §31 WHG: Wird bei einem oberirdischen Gewässer der gute ök ologische Zustand nicht erreicht oder verschlechtert sich sein Zustand, verstößt dies nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 30, wenn: 1. dies auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaften oder des Grundwasserstands beruht, 2. die Gründe für die Veränderung von übergeordnetem öffentlichem Interesse sind oder wenn der Nutzen der neuen Veränderung für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreich ung der Bewirtschaftungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat, 3. die Ziele, die mit der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen au f die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind und 4. alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern. Die Ausnahme darf die Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele nach WRRL in anderen Gewässern derselben Flussgebietseinheit nicht dauerhaft ausschließen oder gefährden (§ 31 Abs. 3 i. V. m. § 29 Abs. 2 S. 2 WHG). 9.1.6 Lärm / Erschütterungen Das Vorhaben in immissionsrechtlicher Sicht ist anhand der zu erwartenden Immissionen aus dem Bau und dem Eisenbahnbetrieb der geplanten Anlagen zu prüfen. Da das Vorhaben die Erweiterung um ein Streckengleis vorsieht, liegt im Bereich des Baueingriffs (Strecke 2663 km 5,858 bis km 8,705) eine wesentliche Änderung gemäß der 16. BImSchV vor. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche (hier künftiger Eisenbahnbetrieb) ist somit bei der gep lanten Maßnahme sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel, die in der 16. BImSchV enthaltenen Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Im Bereich Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 und Strecke 2663 bis km 5,857 findet keine wesentliche Änderung statt. In diesem Bereich ist zu prüfen, ob Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 63 von 126 Grundrechtsbeeinträchtigungen oder Erhöhungen gesundheitskritischer Beurteilungspegel für den Prognosefall vorliegen. Der Betrieb der Baustelle ist auf Grundlage der AVV Bau (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom August 1970) zu beurteilen. In der AVV Bau sind Richtwerte der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkung en durch von Baumaschinen hervorgerufenen Geräusche festgesetzt. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der ermittelte Beurteilungspegel den Richtwert überschreitet. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein durc h die Baumaschinen hervorgerufener Maximalpegel den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Die von den Lautsprechern für die Kundeninformation ausgehende Schallimmission der neu geplanten Bahnsteige ist nach TA -Lärm (Technische Anleitung z um Schutz gegen Lärm) zu ermitteln und zu Beurteilen. Die TA -Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt f ür Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) ist vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2 bis 5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Den rechtlichen Rahmen für die Ermittlung und Beurteilung der Erschütterungs - und sekundären Luftschallimmissionen aus dem Betrieb der Eisenbahnanlage bildet die DIN 4150-2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) bzw. die hilfsweise herangezogene 24. BImSchV. 9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung In Hinsicht auf die projektbedingten Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter nach UVPG wird im gegenständlichen Kapitel dargelegt, welche Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen angewendet werden, um diese Auswirkungen möglichst zu vermeiden und zu vermindern. Bereits in die technische Planung implementiert wurden die im Folgenden aufgelisteten Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen: - Herstellung bzw. Erweiterung von Lärmschutzwänden (siehe Unterlage 18) Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 64 von 126 - Befeuchtung und Reinigung von Fahrwegen und Baustelleneinrichtungsflächen bei entsprechender Witterung - Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf besonders stark befahrenen Transportwegen - Einsatz emissionsarmer Transport- und Baumaschinen - Einschränkung der Baufelder, sparsame Flächenbeanspruchung - Minderung der Emissionen durch fachgerechte Materialbewegung - Vermeidung von Leer läufen - Als Leerlauf bezeichnet man den Betrieb einer Anlage oder Maschine, ohne dass diese die Arbeit verrichtet, für die sie vorgesehen ist. Die Vermeidung von unnötigem Leerlauf birgt Potential zur Energieeinsparung und zur Lärmvermeidung. - Beim Entstehen von Resonanzeffekten wird die Betriebsfrequenz der Vibrationsramme geändert, um Auswirkungen durch Erschütterungen zu minimieren - Verwendung eines Rückleiterseils, um die Anforderung zur Vorsorge gem. §4 der 26. BImSchV zur Minimierung von Elektromagnetischen Feldern zu gewährleisten Über diese vorangehend gelisteten allgemeinen Vermeidungs - und Minderungs - maßnahmen hinaus wurden, aufbauend auf die technische Planung, weitere Vermeidungs- , Minderungs- und Schutzmaßnahmen entwickelt. Die Maßnahmen wurden fortlaufend durchnummeriert und (mit Ausnahme der Vermeidungs- Minderungs- und Schutzmaßnahmen für die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie das Schutzgut Fläche in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, Einlage Nr. 14) übernommen. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen erfolgt im LBP sowie in den zugehörigen Maßnahmenblättern. 001_V Schutz wertvoller Biotopstrukturen durch ortsfesten Bauzaun Angrenzende hochwertigen Biotopflächen (Wertzahl 5 -10) werden durch Errichten eines ortsfesten Bauzauns an der Baufeldgrenze geschützt. 002_V Umweltfachliche Bauüberwachung Aufgabe der umweltfachlichen Bauüberwachung ist die Kontrolle der Einhaltung planfestgestellter Vermeidungs-, Minderungs - und Schutzmaßnamen, der Ausgleichs - sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der entsprechenden Nebenbestimmungen aus der Planfeststellung. Zudem dient die Umweltfachliche Bauüberwachung als Schnittstelle für alle umweltrelevanten Themen des laufenden Baubetriebs und reagiert flexibel und fachgerecht auf unerwartete Problemstellungen, wie z. B. das unerwartete Auftreten von geschützten Arten während des Baubetriebs. 003_V Schutz von Wasser und Boden während der Bauphase - Trennung sowie getrennte Lagerung von Ober- und Unterboden (ggf. Trennung der Unterbodenhorizonte) Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 65 von 126 - Fachgerechte Anlage von Bodenlagern sowie Zwischenansaat zur Verhinderung der Einwanderung und Etablierung invasiver Neophyten aus der Umgebung (entsprechend DIN 19639 und DIN 19731) - Neophyten-Management im Zuge der Baufeldfreimachung und auf offen liegenden Böden nach Maßgabe der umweltfachlichen Bauüberwachung - Technische Schutzmaßnahmen (Baggermatten) bei Inanspruchnahme von verdichtungsempfindlichen Böden - Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen und der Entstehung von Abfall durch geeignete Maßnahmen w ie z.B.: fachgerechtes Reinigen und Ableiten verschmutzter Wässer; fachgerechtes Sammeln und Entsorgen von Abfällen; Betankung von Fahrzeugen auf dafür vorgesehen versiegelten Flächen; Vorhalten von Ölbindemitteln etc. - Verwendung umweltverträglicher/natür lich abbaubarer Stoffe (Betriebsmittel/ Schmiermittel / Hydraulikflüssigkeiten), Nachweis der Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe vor und Kontrolle während des Einsatzes - Regelmäßige und fachgerechte Wartung von Maschinen während der Bauphase (Kontrolle von Dichtigkeit von Getriebe, Tank und Leitungen) - Abstellen, Betanken, Warten und Reinigen von Baustellenfahrzeugen / Baumaschinen nur auf speziell dafür vorgesehenen (versiegelten) Flächen, um Einbringung von Schadstoffen (Treibstoffe, Schmiermittel ) in den Untergrund / in das Grundwasser zu verhindern - Beachtung der einschlägigen Regeln beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ordnungsgemäße Handhabung der Maschinen - Keine offene Lagerung von wassergefährdenden Stoffen bzw. Stoffen, die die Wasserqualität beeinträchtigen können auf BE-Flächen - Bereithaltung von Ölbindemitteln (für mögliche Havarien) / Verwendung von Ölauffangwannen - Einrichtung eines Messstellennetzes von Grundwassermessstellen entlang der Strecke / im Bereich der Baumaßnahmen zur Über prüfung von möglichen Beeinflussungen / Schadstoffeinträgen in das Grundwasser, um unvorhersehbare Auffälligkeiten rasch erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können (Monitoring vor, während und nach Abschluss der Baumaßnahmen) - Zeitnahe fachgerechte Rekultivierung aller bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen unter Anwendung der DIN 18915; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Beendigung der Bauphase - Tiefenlockerung bauzeitlich verdichteter Böden vor Rückgabe der Flächen an die ursprüngliche Nutzung (entsprechend DIN 18915), soweit möglich - Erstellung eines Bodenschutzkonzepts mit detaillierten Angaben zur Bodenverwertung bzw. fachgerechter Deponierung nicht weiter benötigter Bodenaushubmassen unter Anwendung der DIN 19639 - Frühzeitiges Einsetzen einer bodenkundlichen Baubegleitung zur Umsetzung der im Bodenschutzkonzept vorgegebenen Planungen und Maßnahmen - Begleitung des Bodenaushubs und Abbruchs aller Bauwerke und Anlagen durch einen Abfallbeauftragten. Lagerung der Abfälle auf de n Bereitstellungsflächen getrennt nach Abfallarten für die abfallrechtliche Deklaration. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 66 von 126 - In grundwassersensiblen Gebieten wie Wasserschutzgebiete und FFH -Gebiete werden Pfahlfundierungen mit Stahlrammrohren anstatt mit Bohrpfählen ausgeführt, um eine negat ive qualitative Beeinflussung des Grundwassers während der Bauphase zu vermeiden. - Um einen hydraulischen Kurzschluss zweier Grundwasserkörper im FFH-Gebiet zu vermeiden, werden von km 7,100 bis 7,200 die OLA -Masten als Flachgründungen ausgeführt. - Durch da s begleitende Monitoring im FFH -Gebiet wird sichergestellt, dass die Grundwasserabsenkungen keine negativen Auswirkungen auf das FFH -Gebiet haben werden. - Umleitung von Gerinnen um Baugruben im Freispiegelgefälle, um einen Aufstau des Gerinnes zu vermeiden und die Entwässerungsverhältnisse so naturnah wie möglich zu halten. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 67 von 126 004_V Sachgerechte Behandlung von Altlasten - Besondere Vorsicht bei der Arbeit auf Altlasten(verdachts)flächen, um Remobilisierung von Schadstoffen und den Eintrag dieser in das Grundwasser zu vermeiden. - Fachgerechte(r) Manipulation, Abtransport und Entsorgung, sodass keine Verfrachtung in Form von Stäuben erfolgt. - Berücksichtigung beste hender Altlastensanierungskonzepte im Bereich von Altlastenflächen, Klärung weiterer Vorgehensweise im Bereich von Altlastenverdachtsflächen mit der Unteren Bodenschutzbehörde. - Bei Verdacht auf Remobilisierung verdichtetes Monitoring des Grund - und Oberflächenwassers. Die Messfrequenz und der Messstellen- und Analyseumfang sollen in Abstimmung mit der Behörde anlassbezogen festgelegt werden. Vermeidungsmaßnahmen Artenschutz 012_VA: Bauzeitenregelungen Brutvögel Zur Vermeidung potenzieller Brut- und Gelegeverluste und Störungen des Brutgeschehens im Zuge der Baufeldfreimachung und Bautätigkeiten werden zeitliche Regelungen umgesetzt, die diese Auswirkungen vermindern oder vermeiden. 013_VA: Abwertung potenzieller Vogelbrutbereiche auf Bauflächen Um di e Ansiedlung von Brutvögeln innerhalb des Baufeldes zu vermeiden, werden in bauberuhigen Abschnitten oder in beruhigten Bauphasen Maßnahmen getroffen, um die betroffenen Bereiche für potenzielle Brutvögel unattraktiv zu halten. 014_VA: Schutzmaßnahmen Zwergfledermaus Der Abbruch einer Industriehalle mit Quartiernachweis der Zwergfledermaus wird zeitlich und methodisch so geplant und durchgeführt, dass Individualverluste vermieden oder auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden. Im Voraus wird der Quart ierstandort genauer von einem Fachexperten oder -expertin untersucht, um genauere Hinweise auf Lage, Größe und Art des Quartiers zu erhalten. 015_VA: Artenschutzfachliche Kontrolle betroffener Habitatbäume Die Rodung von Habitatbäumen wird zeitlich außerha lb der Brut - und Aufzuchtzeit von Vögeln und Fledermäusen, nach vorangegangener artenschutzfachlicher Kontrolle durchgeführt, um Individualverluste zu vermeiden. 016_VA: Zäunung von beanspruchten Flächen mit einem Reptilien - und Amphibienschutzzaun Um Individualverluste von geschützten Reptilien und Amphibien, insbesondere des Kleinen Wasserfroschs und der Zauneidechse, zu vermindern, werden Baustelleneinrichtungsflächen und Eingriffsbereiche über die Bauzeit mit einem Reptilien - bzw. Amphibienzaun fachgere cht gesichert. Im FFH -Gebiet Thielenbruch zwischen Habitaten wechselnde Arten werden während der Wanderungszeiten in Eimern gesammelt und in den nördlichen Teilbereich verbracht. Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus betrifft Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 68 von 126 dies den kompletten Eingriffsbe reich sowie den Bereich der lokalen vorgezogenen Baumaßnahme „Umlegung Bestandgasleitung Thyssengas“ und im Abschnitt der Baulücke lokale Bodeneingriffe. 017_V: Umsiedlung bzw. Umsetzen von streng geschützten Reptilien und Amphibien aus dem Eingriffsbereich Während häufigere Reptilien und Amphibien aus dem eingezäunten Eingriffsbereich in die geeigneten angrenzenden Lebensräume gesetzt werden, wird der lokale Bestand der Zauneidechse dieses Bereichs, aufgrund der abzusehenden dauerhaften Lebensraumbeeinträchtigungen, abgefangen und in einen zuvor optimierten Ausweichlebensraum umgesiedelt. 018_VA: Bauzeitenbeschränkungen für Bodeneingriffe in Hinsicht auf die Zauneidechse Um Individualverluste der Zauneidechse durch die Baufreimachung zu vermindern, werden Rodung und Wurzelstockentfernungen zeitlich und methodisch in Betracht der Phänologie der Art geregelt. 019_VA: Vergrämung der Zauneidechse bei lokalen Eingriffen Um bei lokalen Bodeneingriffen Individualverluste der Zauneidechse zu vermindern oder zu vermeiden, werden vor Durchführung der Bautätigkeiten potenziell anwesende Tiere durch geeignete Vergrämungsmaßnahmen aus dem Gefährdungsbereich vertrieben. Schadensbegrenzungsmaßnahmen Natura 2000 025_SB: Vermeidung der Ausbreitung invasiver Neophyten Um eine mögliche Ausbreitung invasiver Neophyten innerhalb des FFH -Gebiets „Thielenbruch“ zu vermeiden, werden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen während des Baus umgesetzt. 026_SB Aufbau des Dammkörpers mit kapillarbrechender Schicht und eingriffsmindernde Anlage von Durchlässen Im Bereich des FFH-LRT 91E0* und dem Lebensraum der Bauchigen Windelschnecke wird an der Basis der Dammschüttung eine 0,3 m mächtige Kapillarbrechende Schicht eingebaut, um die in diesem Abschnitt erhöhte Durchströmung des Untergrundes – evident durch Quellaustritte südlich des Bahndammes - weiterhin zu gewährleisten. Des Weiteren wird die Baudurchführung bei den Durchlässen km 6,235 und km 7,148 so durchgeführt, dass es zu keinen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt des FFH - Gebietes kommt. 027_SB Verminderung des Eintrags baubedingter Stäube Insbesondere bei langanhaltender trockener Witterung wird im Zuge der Herstellung der Auflast durch den Baubetrieb und die Umlagerung von Bodenmaterial eine effektive Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 69 von 126 Befeuchtung durchgeführt. Darüber hinaus werden beidseitig Schutzplanen errichtet, die einer Ausbreitung der Staubentwicklung entgegenwirken. 028_SB Verringerung der Flächenbeanspruchung durch den Dammkörper Zur Verringerung des Flächenverlustes wird im Bereich der Vorkommen des FF H-LRT 91E0* südlich der Trasse das Böschungsverhältnis der Dammböschung mittels einer geogitterbewehrten Erde auf 1:0,4 versteilt. Minimierung der temporären Baustellenbeleuchtung – Schutzgut Mensch Durch Maßnahmen zur Minimierung der Lichtemissionen (Verwendung lichtmindernder Leuchtmittel, Abstrahlung abgeschirmt nach unten) wird die temporäre Baustellenbeleuchtung so stark minimiert, dass Belastungen für den Menschen minimiert werden. - Planung von Lichtanlagen nur da, wo unbedingt not wendig. Die Beleuchtung am jeweiligen Standort wird auf das sicherheitstechnisch notwendige Maß begrenzt. Tätigkeiten, welche nicht zeit- oder ablaufkritisch sind, werden tagsüber durchgeführt. - Die Baustellenbeleuchtung wird so niedrig wie möglich aufgestellt. - Vermeidung direkter Abstrahlung in den Nachthimmel z.B. durch abgeschirmte Leuchten mit geschlossenem Gehäuse, zielgerichtete Projektion und Blendschutz. Erforderliche Leuchten werden nach unten ausgerichtet und mit Abschirmungen bzw. Blenden versehen, wenn durch die Beleuchtung benachbarte Bereiche außerhalb der Arbeitsflächen beeinträchtigt werden. - Die Ausleuchtung einer Baustelle wird gezielt auf den Arbeitsbereich ausgerichtet, eine seitliche Lichtabstrahlung oberhalb von 70 Grad zur Vertikalen wird nicht überschritten. - Direkte Blickverbindungen zu Lichtquellen werden so weit wie möglich vermieden. - Es werden umweltfreundliche Leuchtmittel mit hoher Leuchtdichte und möglichst geringen Ultraviolett - und Blauanteilen verwendet (z. B. Entladungslamp en mit Quarzbrenner, Natriumniederdrucklampen oder Hochleistungs -LED-Lampen 3000K). Es werden Frequenzbereiche über 480 nm genutzt, mit denen nur in möglichst geringem Maße Insekten angelockt werden. - Durch den Einsatz von Zeitschaltuhren und Bewegungssenso ren werden Beleuchtungszeiten begrenzt (Runge et al. 2021). - Lichtstärke der Situation anpassen / möglichst geringhalten (stattdessen gleichmäßig ausleuchten); - Lampen mit geschlossenem Korpus verwenden (verhindern, dass Insekten eindringen und verbrennen); - Die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz werden beachtet. Maßnahmen um Belästigungen (psychische Auswirkungen) durch baustelleninduzierte Erschütterung zu mindern - Umfassende Information der Betroffenen über die Baumaßnahmen, die Bauverfahren, die Dauer und die zu erwartenden Erschütterungen aus dem Baubetrieb; - Aufklärung über die Unvermeidbarkeit von Erschütterungen infolge der Baumaßnahmen und die damit verbundenen Belästigungen; Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 70 von 126 - Zusätzliche baubetriebliche Maßnahmen zur Minderung und Begrenzung der Belästigungen (Pausen, Ruhezeiten, Betriebsweise der Erschütterungsquelle usw.); - Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie besondere Probleme durch Erschütterungseinwirkungen haben; - Information der Betroffenen über die Erschütterungswirkungen auf das Gebäude; - Nachweis der tatsächlich auftretenden Erschütterungen durch Messungen sowie deren Beurteilung bezüglich der Wirkungen auf Menschen und Gebäude. Maßnahmen, um Auswirkungen durch Erschütterungen in der Bauphase zu vermeiden - Bei geringen Abständen von Gebäuden von kleiner 7,5 m und von Wohngebäuden von kleiner 15 m zu den Orten der Vibrationswalze ist zum Schutz von Gebäuden ein geri nges Betriebsgewicht der Vibrationswalze mit einem Gewicht von 13 t beziehungsweise 2 t zu verwenden. - Bei geringen Abständen von Gebäuden von kleiner 7,5 m und von Wohngebäuden von kleiner 15 m zu den Orten der Vibrationswalze ist zum Schutz von Gebäuden nach der DIN 4150 – Teil 3 [8] eine messtechnische Begleitung zumindest während einer Teilzeit vorzusehen. Maßnahmen zur Minderung des Baulärms Technische Maßnahmen: - Einrichtung einer lärmtechnischen Baubegleitung - Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich von den Immissionsorten entfernt aufzustellen und zu betreiben. Bei der Wahl des Standortes ist die schallabschirmende Wirkung natürlicher und künstlicher Hinderniss e auszunutzen (Bodenerhebungen, Baumgruppen, Hecken, Gebäude, Mauern usw.). Dabei ist zu beachten, dass durch Schallrückwürfe von Gebäuden oder Mauern unter ungünstigen Bedingungen eine Verstärkung des Geräusches eintreten kann. Diese Maßnahmen gelten vor allem auf den Baustelleneinrichtungsflächen mit Manipulation von Aushub- und Schüttmaterial. Hier sollten die Lagerflächen der Materialien derart angeordnet werden, dass zwischen den Baumaschinen und den Immissionsorten ein Schutzwall entsteht. - Bei Arbeiten auf der freien Strecke sind die Baumaschinen wegen der vorhandenen Topographie auf langen Strecken nicht durch Erdwälle oder andere schallwirksame Hindernisse abgeschirmt. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeiten für den Bodenaustausch auf der Sohle der Baugrube vorgenommen werden. Die Ausbreitung des Geräusches der Arbeitsmaschinen wird auf diese Weise vermindert. - Bei ortsfester Aufstellung von Baumaschinen (etwa beim Brückenbau) ist auf große reflektierende Flächen zu achtem. Eine Reflexion in die Woh ngebiete ist, soweit technisch möglich, zu Vermeiden. - Einsatz von möglichst lärmarmen Baumaschinen in Wohngebieten oder anderen besonders schutzbedürftigen Bereichen - Außerhalb von Abschnitten in Dammlage oder Einschnitt können dem Grunde nach, soweit keine umweltfachlichen Gründe (etwa zu schützende Flächen, welche nicht betreten werden dürfen) dagegen sprechen die Bauarbeiten im Schutz von Schallschirmen erfolgen. Schallschirme können aus Brettern, Holz - und Metalltafeln sowie aus Blechen errichtet werden. Es gibt am Markt auch mobile Lärmschutzwände unterschiedlicher Bauart. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 71 von 126 Organisatorische Maßnahmen: - In der Baustellenleitung wird eine Ansprechstelle eingerichtet, die Anregungen und Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet auch Maßnahmen nach Bedarf veranlassen kann - Rechtzeitige Information der Anwohner über exakten Zeitpunkt und Dauer jener Bauarbeiten, welche zu besonders hohen Immissionsbelastungen führen - Möglichst keine Arbeiten im Zeitraum Nacht (20:00 - 7:00 Uhr) Maßnahmen zur Minderung des Betriebslärms Prüfung des Anspruches auf passive Lärmschutzmaßnahmen und Umsetzung dieser bei aller in Unterlage 18.1.2 zusammengefassten Gebäuden mit einer Grenzwert - überschreitung. Maßnahme, um den Funktionsverlust der Park and Ride Anlagen zu vermeiden - Um den Funktionsverlust der Park and Ride Anlagen während der Bauzeit zu kompensieren, wird im Zuge der Planung des Schienenersatzverkehrs darauf geachtet, dass adäquate Parkmöglichkeiten für Pendler: innen zur Verfügung gestellt werden. Maßnahme zur Verminderung von Auswirkungen durch die temporäre und dauerhafte Flächenbeanspruchung des Archäologischen Konfliktbereiches „Katharinenkammer“ bei km 6,48 bis km 7,3 - Sicherstellung vor Baubeginn, dass wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentation archäologischer Funde und Befunde möglich sind. 9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen Nicht vermeidbare, erhebliche Auswirkungen sind gem. §15 BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (durch Ausgleichsmaßnahmen) auszugleichen oder (durch Ersatzmaßnahmen) zu ersetzen. Im Folgenden werden die im Rahmen des Kompensationskonzepts entwickelten vorgesehenen Au sgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeführt und kurz beschrieben. Nähere Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen finden sich im LBP (Unterlage 14) und den jeweiligen zugehörigen Maßnahmenblättern (Unterlage 14.7). Tiere Für das Schutzgut Tiere verbleiben trotz g eplanter Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen, welche durch die im Folgenden beschriebene CEF- und FCS-Maßnahmen kompensiert werden. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 72 von 126 020_CEF: Schaffung von Quartiermöglichkeiten für Gebäude -bewohnende Fledermäuse Um den Quartierverlust der Zwergfledermaus auszugleichen, werden an einem Gebäude im räumlich funktionalen Zusammenhang Quartiermöglichkeiten für Gebäude-bewohnende Fledermausarten geschaffen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 73 von 126 021_CEF: Schaffung von Ersatzquartieren für Gehölz-bewohnende Fledermausarten Sollten während der naturschutzfachlichen Kontrolle der Habitatbäume (015_VA) vor der Rodung Hinweise auf Fledermausquartiere festgestellt werden, werden pro Quartierverlust zehn Ersatzquartiere im Rahmen einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme eingeplant. 022_CEF: Optimierung des Zauneidechsen-Lebensraums im Bereich der Baulücke Um eine Beeinträchtigung des Lebensraums, insbesondere von Eiablageflächen, durch betriebsbedingte Pflegearbeiten (Offenhaltung des Bereichs über de m neu angelegten Kabelschacht) auszugleichen, werden entlang der Strecke der geplanten Kabelschachtverlegung in geeigneten Lebensräumen locker grabbare, sonnenexponierte, kleine Sandhaufen angelegt. 023_FCS: Optimierung des ursprünglichen Zauneidechsenhab itats im Bereich des zweigleisigen Ausbaus Um innerhalb des Abschnitts „Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach“ nach Abschluss der Bautätigkeiten eine Wiederbesiedlung aus den angrenzenden Vorkommen der Zauneidechse zu ermöglichen und di e Beeinträchtigungen des Lebensraums der lokalen Population durch den Ausbau der S11 möglichst gering zu halten, wird der ursprüngliche Lebensraum durch geeignete Maßnahmen zur Habitataufwertung optimiert. 024_FCS: Herrichtung und Optimierung eines Auswei chlebensraums für die Zauneidechse Als dauerhaftes Ausweichhabitat für die vorhabenbedingt betroffenen Vorkommen der Zauneidechse innerhalb des Abschnitts „Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach“ erfolgt die Herrichtung von außerhalb des räumlich-funktionalen Zusammenhangs liegenden Flächen als Zauneidechsen-Lebensraum. Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. Pflanzen und Biotoptypen Im Folgenden werden alle im Rahmen des Kompensationsprojekts entwickelten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeführt und kurz beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung dieser Maßnahmen erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, Einlage Nr. 14) sowie in den zugehörigen Maßnahmenblättern. - 005_A Wiederherstellung von Waldflächen - 006_A Wiederherstellung von Kleingehölzen - 007_A Wiederherstellung von Grünland - 008_A Wiederherstellung von Säumen, Hochstauden- und Annuellenfluren - 009_A Wiederherstellung von weiteren anthropogen bedingten Biotopen - 010_A Wiederherstellung von Gewässerflächen Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 74 von 126 - 011_A Anlage / Entwicklung von ausdauernder Ruderalvegetation - 029_A Anlage / von ausdauernder Ruderalvegetation auf Entsiegelungsflächen - 030_A Anlage / Entwicklung Gehölzstreifen / flächigen Kleingehölzen - 031_A Anlage / Entwicklung von Baumreihen / Baumgruppen - 032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ - 033_E Ökokonto „Eggersheim-Benden“ - 034_E Ökokonto „Dünnwald“ - 035_E Ökokonto „Swisttal“ Die nachfolgend beschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind multifunktional wirksam. Sie sind neben einem Ausgleich von Eingriffen in Vegetationsstrukturen auch dazu geeignet, verbleibende Wirkungen auf Schutzgebiete und -objekte sowie die Schutzgüter Boden und Fläche durch Fläc henversiegelung auszugleichen. Zudem tragen sie zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei. 005_A Wiederherstellung von Waldflächen Baubedingt beanspruchte Waldflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. 006_A Wiederherstellung von Kleingehölzen Baubedingt beanspruchte Flächen von Kleingehölzen werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. 007_A Wiederherstellung von Grünland Baubedingt beanspruchte Flächen von Grünland werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. 008_A Wiederherstellung von Säumen, Hochstauden- und Annuellenfluren Baubedingt beanspruchte Flächen von Säumen, Hochst auden- und Annuellenfluren werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. 009_A Wiederherstellung von weiteren anthropogen bedingten Biotopen Baubedingt beanspruchte Flächen von weiteren anthropogen bedingte n Biotopen werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. 010_A Wiederherstellung von Gewässerflächen Baubedingt beanspruchte Gewässerflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 75 von 126 011_A Anlage / Entwicklung von ausdauernder Ruderalvegetation Ist es nicht möglich die ursprüngliche Vegetation wiederherzustellen, werden die Flächen mit einer standortgerechten Saatgutmischung eingesät. Dabei handelt es sich primär um Böschungsflächen und Restflächen (u.a. schmale Bereiche, auf denen die ursprüngliche Vegetation z.B. Gehölze aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht mehr wiederhergestellt werden können) auf welchen eine Grasreiche ausdauernde R uderalvegetation etabliert werden soll. 029_A: Anlage / Entwicklung von ausdauernder Ruderalvegetation auf Entsiegelungsflächen Ziel der Maßnahme ist es eine schnellstmögliche Begrünung entsiegelter Flächen (nach deren Fertigstellung) mit einer standortger echten Saatmischung durchzuführen, um u.a. Erosion der Flächen vorzubeugen. 030_A Anlage / Entwicklung Gehölzstreifen / flächigen Kleingehölzen Steht ausreichend Platz zur Verfügung und werden alle Sicherheitsabstände (zu Gleiskörper / Grundstückgrenze) e ingehalten, erfolgt eine Gehölzpflanzung mit gebiets - heimischen Arten. Pflanzenmaterial, z.B.: Schlehe ( Prunus spinosa ), Hundsrose ( Rosa canina ), Hasel (Corylus avellana ), Schwarzer Holunder ( Sambucus nigra ), Weißdorn ( Crataegus monogyna, C. laevigata); Bäumen 2. Ordnung Hainbuche ( Carpinus betulus ) Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata) 031_A Anlage von Einzelbäumen / Baumgruppen Steht ausreichend Platz zur Verfügung und werden alle Sicherheitsabstände (zu Gleiskörper / Grundstückgrenze) eingehalten , erfolgt die Anpflanzung von Bäumen mittel standortgerecht Hochstamm -Bäume, der Bereich zwischen den Bäumen wird mit Sträuchern mit gebiets-heimischen Arten bepflanzt. Pflanzenmaterial, z.B.: Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna). 032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf vo n Aufforstungsmaßnahmen. Die Maßnahme obliegt der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und befindet sich im Bereich einer aufgelassenen Ackerfläche in Vettweiß, südwestlich von Köln bzw. zwischen Aachen und Bonn. Die Maßnahme erfüllt den funktionalen Ausgl eich hinsichtlich der dauerhaft beanspruchten Waldflächen. Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 76 von 126 033_E Ökokonto „Eggersheim-Benden“ Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf von Ökopunkten bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die Flächen des Ökokontos befinden sich südwestlich von Köln in der Gemeinde Eggersheim-Benden. Die Maßnahmen umfassen eine Umwandlung von bisher intensiv genutztem Grünland und einem intensiv genutzte n Acker in artenreiches, extensiv genutztes Grünland mit strukturreichem Ufergehölz, sowie bodenständigem Laubwald über Sukzession. Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 033_E Ökokonto „Dünnwald“ Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf von Ökopunkten bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die Flächen des Ökokontos befinden sich im Kölner Stadtteil Dünnwald. Auf dem Ökok onto werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, welche nachfolgend aufgelistet sind: - Entwicklung von naturnahmen Laubwald mit Waldrand (Bergahornforst mit standorttypischem und standortuntypischem Jungwuchs wird durch entsprechende Maßnahmen in n aturnahe Lau bwälder, Bodensaure Eichen - und Eschenmischwälder – Buchen-Eichenwälder der Tieflagen umgebaut) - Anlage und Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland mit Gehölzstrukturen (ein intensiv genutzter Acker wird in eine Glatthaferwiese mit Baumbestand und Feldgehölzen umgewandelt) - Anlage eines naturnahmen Waldes mit Waldrand (ein intensiv genutzter Acker wird in naturnahe Laubwälder, Bodensaure Eichen- und Eschenmischwälder – Buchen- Eichenwälder der Tieflagen umgewandelt) - Entwicklung von naturnahmen Laubwald mit Waldrand (Buchen -Eichenwälder der Tief- und Hügellagen) (Umwandlung von Laubholzforst nicht standorttypischer, aber einheimischer Baumarten, Laubholzforst mit fremdländischen Baumarten und Mischbestände mit etwa gleichen Anteilen an Laub- und Nadelbäumen, naturnahes Jungholz, Naturverjüngung mit naturfernen Kiefernüberhältern in Laubholzforst nicht standorttypischer aber einheimischer Baumarten mit Prozessschutz und Laubmischwälder, Buchen -Eichenwälder der Tieflagen, Förderung der Naturverjüngung) Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 034_E Ökokonto Swisttal Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf von Ökopunkten bei der Stift ung Rheinische Kulturlandschaft. Die Flächen des Ökokontos befinden sich südwestlich von Bonn in der Gemeinde Swisttal. Die Maßnahmen umfassen die Entwicklung von arten- und strukturreichem Extensivgrünland und die Entwicklung von Streuobstwiesen mit heimischen Baumarten auf derzeit intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 77 von 126 Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange (hier Auswirkungen auf die Schutzgüter) Zu erwartende Auswirkungen / Beeinträchtigungen durch das Projekt werden schutzgutbezogen ermittelt und unter Berücksichtigung der in Kapitel 9.2 genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen betrachtet. 9.4.1 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ 9.4.1.1 Beschreibung des Bestandes Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Köln-Dellbrück ist im Vergleich zu anderen Stadtteilen unterdurchschnittlich dicht besiedelt, und von Einfamilienhausstrukturen geprägt. Der Thielenbruch und Thurner Wald sorgt für einen hohen Anteil an Grünflächen. Gronau ist mit rund 6.300 EinwohnerInnen einer der einwohnerstärksten Stadtt eile von Bergisch Gladbach. Die Bebauung setzt sich überwiegend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen, wobei ein beachtlicher Teil der Flächen als Mischgebiet gewidmet ist, und daher auch viel gewerbliche Nutzung vorkommt. Im Süden ist der Siedlungsraum durch den Gierather Wald begrenzt. Bestimmte Sondergebiete (Supermarkt, Fachhandel für Bodenbeläge) und Flächen für den Gemeinbedarf (Gemeinnützige Werkstätte Köln, Anlagen eines Tennisvereins, der städtische Bauhof, die die Katholische Kirchengemeinde St. Marien, inklusive einer Kindertagesstätte, die Gemeinschaftsgrundschule Gronau, die Fachhochschule der Wirtschaft und die Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach) haben einen besonders hohen Stellenwert im Stadtgefüge. Diese befinden sich alle in Bergisch Gladbach. Ebenfalls einen hohen Stellenwert haben Lärmschutz - und Immissionsschutzwälder. Diese kommen in unterschiedlichen Größen im gesamten Untersuchungsraum verstreut vor. Hinsichtlich Erholung sind wohnungsnahe Grünstreifen zur kurzzeitigen siedlun gsnahen Erholung und kleine bis mittelgroße innerstädtische Freiflächen über den gesamten Siedlungsraum des Untersuchungsgebiets verstreut. Des Weiteren gibt es zahlreiche Spiel- und Bolzplätze. Dem Thielenbruch und Thurner Wald kommt durch seine zentrale Lage im Untersuchungsraum eine sehr hohe Bedeutung für die Erholung zu. Ebenfalls hohe Bedeutung kommt den zahlreichen Lärm- und Immissionsschutzwäldern zu. Durch die lokalen Gegebenheiten gibt es unterschiedliche Vorbelastungen im Untersuchungsraum. Dazu zählen die Lärm- und Schadstoffbelastung. Diese sind vor allem auf die Industrie - und Gewerbenutzungen bzw. auf das Kraftverkehrsaufkommen zurückzuführen. Die bestehende Bahntrasse und der Schienenverkehr darauf bringen Vorbelastungen hinsichtlich Lärm und eine Zerschneidung des Untersuchungsraumes mit sich. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 78 von 126 Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück Die Bestandsbahnanlagen in diesem Abschnitt befinden sich im Westen im Stadtbezirk Köln-Mülheim. Hier verlaufen sie erst Richtung Norden im gleichnamigen Stadt teil Köln- Mülheim und biegen dann in Richtung Nordosten ab. Die Bahnanlagen verlaufen entlang der Grenze zwischen den beiden Stadtteilen Köln -Höhenhaus und Köln -Holweide, und durchqueren schließlich Köln-Dellbrück. Der Stadtbezirk Köln-Mülheim ist der nördlichste Stadtbezirk rechts des Rheins. Mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 2.864 EinwohnerInnen pro km² besitzt er im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken Kölns eine mittlere Dichte. Der Stadtteil Köln - Mülheim weist aufgrund seiner Zentru msnähe eine sehr hohe Dichte von 6.034 EinwohnerInnen pro km² auf, und ist mit ca. 42.600 EinwohnerInnen der bevölkerungsreichste (aber nicht der dichteste) Stadtteil Kölns und zeigt sich dementsprechend als sehr urban geprägt. Das mittig gelegene 56 ha große Industrie- und Gewerbegebiet Schanzenstraße stellt ein wichtiges Element im Stadtgefüge dar. Die beiden östlich von Köln-Mülheim gelegenen Stadtteile Köln-Buchheim und Köln-Holweide zählen mit 4.482 und 5.098 EinwohnerInnen pro km² ebenfalls zu den mit teldichten Wohnstandorten. Trotz ihrer relativ hohen Dichte weisen beide Stadtteile, vor allem im Süden, viele Grünflächen mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung auf. Die urbanen, verdichteten Flächen konzentrieren sich demnach auf die nördlichen Teile . Köln - Höhenhaus ist ein klassisch linear gewachsener Wohn -Stadtteil, in welchem man überwiegend Ein-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser vorfindet. Dies kohäriert mit der eher niedrigeren Dichte von 3.104 EinwohnerInnen pro km². Der am östlichsten liegende Stadtteil Köln-Dellbrück besitzt eine Bevölkerungsdichte von 2.202 EinwohnerInnen je km² und ist damit unter dem Mittelwert der Bevölkerungsdichte der Stadt Köln (2.687 EinwohnerInnen je km²). Die geringere Dichte ergibt sich durch seine Lage als westlichster Stadtteil und dem daraus folgenden hohen Anteil an Ein - und Mehrfamilienhausstrukturen bzw. durch das Landschaftsschutzgebiet Thielenbruch und Thurner Wald, welches ebenfalls einen Teil der Flächen ausmacht. Der Untersuchungsraum zeigt sich im Westen al s eher homogen, Wohnbauflächen und Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung überwiegen. Im Osten ist das Stadtgefüge heterogener, neben Wohnbauflächen und Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung gibt es auch einige Gewerbeflächen , Sonderbauflächen und Gemeinbedarfsflächen. Durch die unterschiedlichen Bebauungstypen nördlich und südlich der Bahnanlagen sind auch die Freiraumtypen dementsprechend unterschiedlich. Während im Norden vermehrt der private Garten als Erholungsmöglichkei t dient, findet man im Süden mehr halb - öffentliche und öffentliche wohnungsnahe Grünflächen vor, teilweise mit Spielplätzen ausgestattet. Eine hohe Bedeutung kommt den zahlreichen Lärm - und Immissionsschutzwäldern zu. Durch die lokalen Gegebenheiten gibt es unterschiedliche Vorbelastungen im Untersuchungsraum. Dazu zählen die Lärm- und Schadstoffbelastung. Diese sind vor allem auf die Industrie - und Gewerbenutzungen bzw. auf das Kraftverkehrsaufkommen Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 79 von 126 zurückzuführen. Die bestehende Bahntrasse und der Schie nenverkehr darauf bringen Vorbelastungen hinsichtlich Lärm und eine Zerschneidung des Untersuchungsraumes mit sich. 9.4.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Baubedingt kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Flächen für den Gemeinbedarf (0,05 ha), Wohnbauflächen (0,69 ha), gemischten Bauflächen (0,49 ha), gewerblichen Bauflächen (1,42 ha) und Flächen für überörtliche/örtliche Hauptverkehrsstraßen (1,23 ha). Diese Flächen werden nach Ablauf der Bauzeit wieder ihrer ursprünglichen Funktion zurückgeführt. Es kommt hier also zu keiner permanenten Funktionsänderung. Bauzeitlich kommt es bei km 5,81 bis km 6,01 zu einem Eingriff in Gartenhäuser, welche Grundst ücken im Eigentum der Deutschen Bahn und auf der Widmung Fläche für Bahnanlagen stehen. Diese Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder hergestellt. Baubedingt kommt es zu mehreren randlichen Eingriffen in Immissionsschutzwälder oder Lärmschutzwälder. In Summe sind etwa 1,3 ha betroffen. Da diese Eingriffe zumeist randlich in größere Flächen mit diesen Waldfunktionen sind, bleiben die generellen Funktionen der Flächen bestehen. Einzig bei Eingriffen in schmale Waldbereiche kann es temporär zu einem Funktionsverlust kommen. Dies betrifft einen Lärmschutzwald und einen Immissionsschutzwald. Durch die Wiederherstellung auf diesen Flächen sind keine Wirkungen zu erwarten. Im Zuge des Ausbaus kommt es zu Wirkungen durch Lärm auf Gebäude im Untersuchungsraum. Durch die gesetzten Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen werden die Wirkungen jedoch vermindert, weshalb keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Im Zuge des Ausbaus gibt es baubedingt (teilweise durch den Einsatz technischer Maßnahmen) keine, oder nur geringe Auswirkungen durch die Wirkfaktoren optische Veränderung, Licht, und den Eintrag von Schadstoffen auf das Siedlungsgebiet. Die Beanspruchung von Flächen mit hoher Wertigkeit wird so gering wie möglich gehalten. Anlagenbedingt kommt es zu einer permanenten Funktionsänderung von Wohnbauflächen (0,09 ha), gemischten Bauflächen (0,38 ha), gewerblichen Bauflächen (0,29 ha) und Flächen für überörtliche/örtliche Hauptverkehrsstraßen (0,03 ha). Es kommt nur zu einer randlichen Be anspruchung der Wohnbauflächen, der gemischten Bauflächen und der gewerblichen Flächen, weshalb die Funktion der gesamten Fläche erhalten bleibt. Ebenfalls sind 2,5 ha Lärmschutzwald und 0,8 ha Immissionsschutzwald dauerhaft betroffen. Da diese Eingriffe zumeist randlich in größere Flächen mit diesen Waldfunktionen sind, bleiben die generellen Funktionen der Flächen bestehen. Einzig bei Eingriffen in schmale Waldbereiche kann es temporär zu einem Funktionsverlust kommen. Dies betrifft einen Lärmschutzwald und einen Immissionsschutzwald. In diesem Bereich wird eine Lärmschutzwand errichtet, weshalb es zu keinen zusätzlichen Wirkungen durch Lärm in diesem Bereich kommt. Der betroffene Immissionsschutzwald wird ausgeglichen durch die Entwicklung von Kleingehöl zen am Bahndamm. Es kommt zu keinen weiteren Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 80 von 126 anlagenbedingten Auswirkungen durch das Vorhaben. Zudem sind keine betriebsbedingten Auswirkungen zu erwarten. Unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten Wirkungen sowie der Vermeidungs -, Minderungs- und Schu tzmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Konflikte für das Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit. 9.4.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ 9.4.2.1 Beschreibung des Bestandes Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Tiere Im Untersuchungsraum wurden folgende faunistische Schutzgüter in art - bzw. artengruppenspezifischen Betrachtungsräumen um den Eingriffsbereich aufgenommen: Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen, Mollusken (mit Fokus auf der Bauchigen Windelschnecke), potenzielle Lebensräume Nachtkerzenschwärmer, potenzielle Lebensräume Hirschkäfer sowie Höhlenbäume (in Bezug auf Brutvögel und Fledermäuse). Neben planungsrelevanten Arten wurden auch Arten der regionalen Roten Listen und der Vorwarnlisten als wertgebende Arten quantitativ miterfasst. Insgesamt wurden im Bereich des zweigleisigen Ausbaus 62 potenziell durch Brutvögel bzw. Fledermäuse nutzbare Habitatbäume dokumentiert. Im Zuge der Brutvogelk artierung konnten 43 Brutvogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Aus dieser Gruppe sind fünf Arten in NRW als planungsrelevant gelistet. Das angetroffene Artenspektrum der Brutvogelfauna besteht vor allem aus häufigen und ubiquitären Arten und ist als unterdurchschnittlich ausgeprägt anzusehen. Lediglich im Bereich des FFH -Gebiets kommen mitunter auf Wald - oder Gehölzbestände spezialisiertere Vogelarten vor. Im Rahmen der Fledermausuntersuchungen (Detektorbegehungen, Horchboxen) wurden lediglich acht Fledermaustaxa nachgewiesen. Insgesamt ist das Artenspektrum der Fledermausfauna ist als verarmt einzustufen. Eine regelmäßig genutzte Flugroute der Zwergfledermaus wurde ausgemacht, jedoch querten die Tiere die Trasse ungerichtet und ohne sich an m arkanten Strukturen zu orientieren. An einer Industriehalle wurde ein Quartier der Zwergfledermaus nachgewiesen. Weitere strukturell geeignete Gebäude und Habitatbäume im Untersuchungsraum kommen grundsätzlich als potenzielle Quartierstandorte in Frage, ko nkrete Hinweise auf weitere Quartiere im Untersuchungsraum konnten im Zuge der Kartierung allerdings nicht erbracht werden. Fünf Reptilienarten konnten dokumentiert werden. Zwei Arten (Zaun- und Mauereidechse) gelten in NRW als planungsrelevant. Insbesondere die Zauneidechse nutzt in weiten Teilen das Gleisbett der Strecke 2663 als Lebensraum. Acht Amphibiennarten wurden festgestellt, von denen zwei Arten (Geburtshelferkröte und Kleiner Wasserfrosch) in NRW als planungsrelevant gelten. Die Nachweise beschrä nken sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet „Thielenbruch“. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 81 von 126 Mehrere Potenzialbereiche für Nachtkerzenschwärmer und Hirschkäfer konnten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden, allerdings liegen die potenziellen Lebensräume außerhalb der unmittelbaren Eingriffsbereiche des Projektvorhabens. 16 Libellenarten wurden im Zuge der projektbezogenen Kartierungen im Thielenbruch erfasst. Arten, die in NRW den planungsrelevanten Arten zugeordnet werden, wurden nicht festgestellt. Mit der Bauchigen Windelschnecke wurden insgesamt 31 Weichtiere im Thielenbruch ermittelt, von denen keine Art in NRW als planungsrelevant angesehen wird. Pflanzen und Biotope Mittels Geländeerhebung wurden im Zeitraum August bis Oktober 2021 Biotoptypen, gefährdete und geschützte Arten, FFH-Lebensraumtypen, gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope, sowie abgrenzbare Bestände invasiver Neophyten erfasst. Den Dokumenten der Stadt Köln zum Baumschutz wurden Daten zu Gehölzen, die der Baumschutzsatzung unterliegen, entnommen. Die aufg enommenen Biotoptypen wurden nach dem aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV (April 2020) erfasst. Die Zuteilung der jeweiligen Wertpunkte erfolgte mittels „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung“ des LANUV (2021). Der kartierte Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von ca. 100 ha. Es wurden 1.039 Biotopflächen aufgenommen, welche sich in 11 Hauptbiotoptypen kategorisieren lassen. Dabei handelt es sich um Wälder, Kleingehölze, Moore / Sümpfe, Heiden / Trockenrasen, Grünland, Geste insbiotope, weitere anthropogen bedingte Biotope, Säume bzw. linienförmige Hochstaudenflur, Annuellenflur bzw. flächenhafte Hochstaudenflur, Siedlungsflächen die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind sowie Verkehrs - und Wirtschaftswege. Innerhalb des U ntersuchungsraums konnten keine abgrenzbare Bestände invasiver Neophyten kartiert werden. Das FFH-Gebiet „Thielenbruch“ liegt zentral im Untersuchungsraum. Weiters liegen 5 unterschiedliche FFH -Lebensraumtypen im Untersuchungsraum. Der FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen -buchenwald liegt innerhalb des FFH -Gebiets „Thielenbruch“, Borstgrasrasen, Pfeifgraswiesen, Kalk- und basenreiche Niedermoore und Erlen-Eschen- und Weichholz -Auwälder liegen außerhalb. Weiters liegen innerhalb des Untersuchungsraums 10 geschützte Biotope und weitere 8 schutzwürdige Biotope, diese sind nicht gesetzlich geschützt, stellen aber oftmals verbliebene Überlebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. Zwei Naturdenkmale liegen am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets, dabei handelt es sich um eine Stieleiche und eine Blutbuche Die Sumpfdotterblume ( Caltha palustris ) kommt als geschützte Art innerhalb des FFH - Gebiets vor und wird in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in NRW Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 82 von 126 von 2021 in NRW als „gefährdet“ eingestuft. Für die Großlandschaft Niederrheinische Bucht ist sie allerdings als „aktuell nicht gefährdet“ eingestuft. Es befinden sich ca. 10 Bäume im Untersuchungsgebiet, welche nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln bzw. Bergisch Gladbach geschützt sind. Biologische Vielfalt Eine Einschätzung dieses Schutzgutes erfolgt anhand der projektbezogenen Kartierungen und wird daher jeweils in den vorangegangenen Textabschnitten „Tiere“ sowie „Pflanzen und Biotope“ mitbetrachtet. Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück Tiere Im Untersuchungsraum wurden folgende faunistische Schutzgüter in art - bzw. artengruppenspezifischen Betrachtungsräumen um den Eingriffsbereich aufgenommen: Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, potenzi elle Lebensräume Nachtkerzenschwärmer, potenzielle Lebensräume Hirschkäfer sowie Höhlenbäume (in Bezug auf Brutvögel und Fledermäuse). Neben planungsrelevanten Arten wurden auch Arten der regionalen Roten Listen und der Vorwarnlisten als wertgebende Arten quantitativ miterfasst. Insgesamt wurden im Bereich der Baulücke 52 potenziell durch Brutvögel bzw. Fledermäuse nutzbare Habitatbäume dokumentiert. Im Zuge der Brutvogelkartierung konnten 39 Brutvogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Aus dies er Gruppe sind fünf Arten in NRW als planungsrelevant gelistet. Das angetroffene Artenspektrum der Brutvogelfauna besteht vor allem aus häufigen und ubiquitären Arten und ist als unterdurchschnittlich ausgeprägt anzusehen. Lediglich im Bereich des NSG „Del lbrücker Heide“ kommen mitunter spezialisiertere Vogelarten vor. Im Rahmen der Fledermausuntersuchungen (Detektorbegehungen, Horchboxen) wurden lediglich sieben Fledermaustaxa nachgewiesen. Insgesamt ist das Artenspektrum der Fledermausfauna ist als verarmt einzustufen. Regelmäßig genutzte Flugrouten wurden nicht festgestellt. Strukturell geeignete Gebäude und Habitatbäume im Untersuchungsraum kommen grundsätzlich als potenzielle Quartierstandorte in Frage, konkrete Hinweise auf Quartiere im Untersuchungsraum konnten im Zuge der Kartierung allerdings nicht erbracht werden. Fünf Reptilienarten konnten dokumentiert werden. Zwei Arten (Zaun- und Mauereidechse) gelten in NRW als planungsrelevant. Insbesondere die Zauneidechse nutzt in weiten Teilen das Gleisbett der Strecke 2663 als Lebensraum. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 83 von 126 Zwei Amphibienarten wurden festgestellt, von denen eine Art (Kreuzkröte) in NRW als planungsrelevant gilt. Die Nachweise beschränken sich ausschließlich auf das NSG „Dellbrücker Heide“. Mehrere Potenzialbereiche für Nachtkerzenschwärmer konnten im Untersu chungsgebiet festgestellt werden, allerdings liegen die potenziellen Lebensräume außerhalb der unmittelbaren Eingriffsbereiche des Projektvorhabens. Für den Hirschkäfer konnten nur wenige geeignete Potenzialhabitate festgestellt werden. Auch diese Potenzia lbereiche liegen außerhalb des Eingriffsbereichs. Die Fauna im Untersuchungsgebiet ist durch den bereits bestehenden Bahnbetrieb und die Siedlungsnähe verschiedenen Vorbelastungen ausgesetzt. Für die untersuchten Artengruppen sind hier insbesondere die Bel astungsfaktoren Verkehr, Infrastruktur, Siedlungen und Freizeitnutzung zu nennen. Die Vorbelastungen machen sich insbesondere in der verarmten Ausprägung des erfassten Artenspektrums bemerkbar. Pflanzen und Biotoptypen Zur methodischen Bearbeitung der Erhebungen und Bewertungen des Ist-Zustands siehe Ausführungen im vorangehenden Kapitel zum Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln - Dellbrück bis Bergisch Gladbach. Der kartierte Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von ca. 230 ha. Es wurden 2.053 Biotopflächen aufgenommen, welche sich in 10 Hauptbiotoptypen kategorisieren lassen. Dabei handelt es sich um Wälder, Kleingehölze, Heiden / Trockenrasen, Grünland, Gesteinsbiotope, weitere anthropogen bedingte Biotope, Säume bzw. linienförmige Hochstaudenflur, Annuellenflur bzw. flächenhafte Hochstaudenflur, Siedlungsflächen die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind sowie Verkehrs- und Wirtschaftswege. Innerhalb des Untersuchungsraums, insbesondere in der Dellbrücker Heide, wurden einige abgrenzbare Bestände invasiver Neophyten kartiert. Als invasive Arten treten Robinie (Robinia pseudoacacia), Götterbaum (Ailanthus altissima), Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) und Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) auf. Im Untersuchungsraum liegen mehrere Buchenwald bestände, welche dem FFH - Lebensraumtyp „Hainsimsen -Buchenwald“ (Code 9110) zuzuordnen sind, sowie ein gesetzlich geschützter Biotoptyp „Artenreiche Magergrünlandbrache“. Weiters liegen innerhalb des Untersuchungsraums 7 schutzwürdige Biotope, diese sind ni cht gesetzlich geschützt, stellen aber oftmals verbliebene Überlebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. Es befinden sich ca. 20 Bäume im Untersuchungsgebiet, welche nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt sind. Gefährdete oder geschützte Arten oder Naturdenkmale kommen im Untersuchungsraum nicht vor. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 84 von 126 Biologische Vielfalt Eine Einschätzung dieses Schutzgutes erfolgt anhand der projektbezogenen Kartierungen und wird daher jeweils in den vorangegangenen Textabschnitten „Tiere“ sowie „Pflanzen und Biotope“ mitbetrachtet. 9.4.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Tiere Bezüglich des Schutzguts Tiere sind die nachfolgenden Auswirkungen des Vorhabens von Relevanz: Baubedingt wirken sich Flächenbeanspruchungen und Überbauungen (BA1) auf alle untersuchten Arten bzw. Artengruppen gleichermaßen stark aus. Durch Zerschneidungs -, Fallen und Barrierewirkungen (BA2) und Beeinträchtigungen der Bodenfun ktionen durch Bodenversiegelung, -verdichtung, -umlagerung o. ä. (BA4) kann es insbesondere für bodengebundene Artengruppen wie Reptilien oder Amphibien zu erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Populationen kommen. Durch Kollisionen (BA2) sind bodengebundene Artengruppen und Entwicklungsformen ansonsten mobiler und flugfähiger Artengruppen gefährdet. Die Veränderung hydrologischer bzw. hydrogeologischer Verhältnisse (BA3) wirkt sich hingegen vor allem auf wassergebundene Artengruppen wie Libellen und A mphibien aus. Optische Veränderungen / Bewegungen durch Baustelle und Baubetrieb (BA5) und Emissionen von Lärm, Erschütterungen und Licht (BA6) können zudem zu Störungen empfindlicher Artengruppen im Umfeld der beanspruchten Baubereiche führen. Auch der Ei ntrag von Schadstoffen / Einleitungen sowie die Entstehung von Staub und Abfall wirkt sich negativ auf die faunistischen Schutzgüter aus. Als anlagebedingte Auswirkungen sind vor allem die Überbauung / Versiegelung (AN1) von (Teil-)Lebensräumen, die Zerschneidungs-, Fallen- und Barrierewirkungen (AN4) sowie die Veränderung klimarelevanter Faktoren durch Lärmschutz (Verschattung) (AN5) durch die Verbreiterung der Gleistrasse sowie die Anlage von Lärmschutzwänden relevant. Die Auswirkungen betreffen bodengebundene Artengruppen wie Reptilien und Amphibien. Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus sind dagegen keine erheblichen betriebsbedingten Auswirkungen zu erwarten. Von den untersuchten Schutzgütern sind durch die projektbezogenen Auswirkungen ausschließlich die Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Libellen betroffen. Um die Umsetzung der planfestgestellter Vermeidungs -, Minderungs - und Schutzmaßnamen, der Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der entsprechenden Nebenb estimmungen aus der Planfeststellung zu gewährleisten, wird eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt (002_V). Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 85 von 126 Zum Schutz der Brutvogelfauna werden Bauzeitenregelungen (012_VA) festgelegt, mit denen negative Auswirkungen der Bau - und bauvorbereitenden Maßnahmen während empfindlicher Brutzeiten vermindert werden. Zusätzlich werden bauberuhigte Bereiche durch geeignete Pflege- und Vergrämungsmaßnahmen für Brutvögel unattraktiv gehalten (013_VA). Der Lebensraumverlust urbiquitärer Arten wird durch Wiederherstellungsmaßnahmen mittelfristig wieder ausgeglichen. Zum Schutz der Zwergfledermaus wird der Abriss eines Gebäude -Quartiers artenschutzfachlich im Vorfeld genauer untersucht und begleitet, um Individualverluste zu vermindern (014_VA). Ebenso wird die Entnahme von potenziell durch Gehölz bewohnende Fledermausarten als Fortpflanzungs - und Ruhestätte genutzten Habitatbäumen fachlich begleitet (015_VA). Um Verluste/Verletzungen von Individuen und Entwicklungsformen der Reptilien und Amphibien zu vermindern b zw. zu vermeiden, wird um beanspruchte Bereiche ein Schutzzaun aufgestellt (016_VA). Die Vegetation in diesem Areal wird mit besonderer Rücksicht auf die Zauneidechse entfernt (018_VA). Innerhalb der Einzäunung verbliebene Reptilien und Amphibien werden an schließend abgefangen und in geeignete Bereiche außerhalb des Eingriffsbereichs umgesetzt (017_VA). Im FFH-Gebiet Thielenbruch werden wandernde Amphibien am Zaun abgesammelt und in den nördlichen Teil des Gebiets gesetzt. Aufgrund der dauerhaften Beeinträc htigung des Lebensraums der Zauneidechse werden diese in ein zuvor als Habitat optimiertes Ausweichareal umgesiedelt. Pflanzen und Biotoptypen Bereits in der Phase der technischen Planung wurde darauf geachtet die Flächenbeanspruchung sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft so sparsam wie möglich zu gestalten. Die baubedingt beanspruchten Biotoptypen im Ausmaß von ca. 5,4 ha werden nach Abschluss der Bauarbeiten zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert. Auf einigen wenige Flächen kann der Ausgangszustand mit Gehölzen aufgrund der geringen Abstände zur Bahnlinie bzw. zu Grundstücksgrenzen nicht mehr hergestellt werden: In diesen Bereichen kommt es zu einer Abwertung der Flächen entsprechend der Wertpunkte des Zielbiotoptyps im Vergleich zum Ausgangsbiotop. Zum Teil handelt es sich bei den baubedingt beanspruchten Gehölzflächen um Flächen hoher Wertstufen (Biotoptypen der Wertstufe 6-8), aufgrund der langen Entwicklungsdauer im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen kann nicht von einem vollständigen Ausgleich ausgegangen werden. Der bauzeitliche Verlust dieses hochwertigen Biotoptyps muss zusätzlich durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Vor Beginn der Baufeldfreimachung begeht die umweltfachliche Bauüberwachung alle Flächen und legt Maßnahmen fest, um zu verhindern, dass vorkommende invasive Neophyten sich weiter in den Flächen verbreiten (z.B. Rückschnitt der Pflanzen, Umgang mit vermehrungsfähigen Teilen usw.). Offene, vegetationsfreie Humusmieten sind ideale Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 86 von 126 Habitate für eventuell einwandernde invasive Neophyten, daher werden diese umgehend mit einer Zwischenansaat eingesät. Die UBÜ begeht auch während der Bauzeit regelmäßig baubedingt vegetationsfreie Böden und setzt Maßnahmen, wie eine Zwischenansaat offen liegender Böden, um die Etablierung von eventuell einwandernden invasiven Neophyten zu verhindern. Anlagebedingt wird eine Gesamtfläche vo n ca. 5,3 ha in Anspruch genommen, wobei ein Großteil dieser Fläche (ca. 2,5 ha) sowohl im Ist -Zustand als auch nach Abschluss der Baumaßnahmen dem Biotoptyp Bahnlinie zugeordnet ist. Bauzeitig beeinträchtigte Schutzgebiete werden entsprechend ihres Ausgan gszustands wiederhergestellt. Im Zuge der Bauarbeiten werden 5 Bäume, welche nach Baumschutzsatzung geschützt sind, gefällt und Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchgeführt. Für alle weiteren Bäume, die sich im Baufeld befinden und der Baumschutzsatzung unterliegen, werden von der umweltfachlichen Bauüberwachung geeignete Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 für den Einzelbaum festgesetzt. Zusätzlich werden auch ältere Bäume, welche im Baufeld stehen nach Möglichkeit durch geeignete Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 vor einer Beeinträchtigung geschützt. Betriebsbedingt ist von keinen erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope auszugehen. Biologische Vielfalt Aufgrund der stark beeinträchtigten und verarmten Ausprägung des Schutzgutes der biologischen Vielfalt orientieren sich die angenommenen Auswirkungen und vorgesehenen Maßnahmen an den separat betrachteten Schutzgütern „Tiere“ und „Pflanzen und Biotoptypen“. Die Betrachtung dieses Schutzgutes erfolgt jeweils inkludiert in den entsprechenden vorangegangenen Textabschnitten. Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück Tiere Von den untersuchten Schutzgütern sind durch die projektbezogenen Auswirkungen ausschließlich die Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien betroffen. Bezüglich des Schutzguts Tiere sind die nachfolgenden Auswirkungen des Vorhabens von Relevanz: Baubedingt wirken sich Flächenbeanspruchungen und Überbauungen (BA1) auf alle untersuchten Arten bzw. Artengruppen gleichermaßen stark aus. Durch Zerschneidungs -, Fallen- und Barrierewirkungen (BA2) und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung, -verdichtung, -umlagerung o. ä. (BA4) kann es insbesondere für bodengebundene Artengruppen wie Reptilien oder Amphibien zu erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Popu lationen kommen. Durch Kollisionen (BA2) sind bodengebundene Artengruppen und Entwicklungsformen ansonsten mobiler und flugfähiger Artengruppen gefährdet. Optische Veränderungen / Bewegungen durch Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 87 von 126 Baustelle und Baubetrieb (BA5) und Emissionen von Lärm, Ers chütterungen und Licht (BA6) können zudem zu Störungen empfindlicher Artengruppen im Umfeld der beanspruchten Baubereiche führen. Als anlagebedingte Auswirkungen sind in diesem Bauabschnitt nicht zu erwarten. Betriebsbedingt können Erhaltungsmaßnahmen wie Pflanzenrückschnitt und Mahd im Bereich des zu verlegenden Kabeltrogs zu einer Beeinträchtigung von (Teil-)Lebensräumen führen. Weiterhin kann mit der Erhöhung des Zugaufkommens die Emission von z. B. Lärm und Erschütterungen (BE1) sowie das Kollisionsrisiko (BE2) zunehmen. Von den untersuchten Schutzgütern sind durch die projektbezogenen Auswirkungen ausschließlich die Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Libellen betroffen. Um die Umsetzung der planfestgestellter Vermeidungs -, Minderungs- und Schutzmaßnamen, der Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der entsprechenden Nebenbestimmungen aus der Planfeststellung zu gewährleisten, wird eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt (002_V). Zum Schutz der Brutvogelfauna werden Bauzeitenregelungen (012_VA) festgelegt, mit denen negative Auswirkungen der Bau - und bauvorbereitenden Maßnahmen während empfindlicher Brutzeiten vermindert werden. Zusätzlich werden bauberuhigte Bereiche durch geeignete Pflege- und Vergrämungsmaßnahmen für Brutvögel unattraktiv gehalten (013_VA). Der Lebensraumverlust urbiquitärer Arten wird durch Wiederherstellungs - maßnahmen mittelfristig wieder ausgeglichen. Die Entnahme von potenziell durch Gehölz bewohnende Fledermausarten a ls Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzten Habitatbäumen wird fachlich begleitet (015_VA). In der Baulücke finden mitunter lokal begrenzte Bodenarbeiten statt. Die Vegetation in diesem Areal wird mit besonderer Rücksicht auf die Zauneidechse entfernt (018 _VA). Die potenziell an diesen kleinräumigen Standorten vorkommenden Zauneidechsen und weitere Reptilien/Amphibien werden kurzzeitig in die angrenzenden Gebiete vergrämt (019_VA). Um Verluste/Verletzungen von einwandernden Individuen und Entwicklungsformen der Reptilien und Amphibien zu vermindern bzw. zu vermeiden, wird nach der Vergrämung um die beanspruchten Bereiche ein Schutzzaun aufgestellt (016_VA). Pflanzen und Biotoptypen Bereits in der Phase der technischen Planung wurde darauf geachtet die Flächenbeanspruchung sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft so sparsam wie möglich zu gestalten. Die baubedingt beanspruchten Biotoptypen im Ausmaß von ca. 0,7 ha werden nach Abschluss der Bauarbeiten zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert. Auf einigen wenige Flächen kann der Ausgangszustand mit Gehölzen aufgrund der geringen Abstände zur Bahnlinie bzw. zu Grundstücksgrenzen nicht mehr hergestellt Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 88 von 126 werden. Hier kommt es zu einer Abwertung der Flächen entsprechend der Differenz der Wertpunkte zwischen Zielbiotop und Ausgangsbiotoptyp. Zum Teil handelt es sich bei den beanspruchten Gehölzflächen um Flächen hoher Wertstufen (Biotoptypen der Wertstufe 6 -7), aufgrund der langen Entwicklungsdauer im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen kann in diesen Bereichen nicht von einem vollständigen Ausg leich ausgegangen werden. Der bauzeitliche Verlust dieser hochwertigen Biotoptypen muss zusätzlich durch entsprechende Kompensations - maßnahmen ausgeglichen werden. Vor Beginn der Baufeldfreimachung begeht die umweltfachliche Bauüberwachung alle Flächen und legt Maßnahmen fest, um vorkommende invasive Neophyten nicht weiter in den Flächen zu verbreiten (z.B. Rückschnitt der Pflanzen, Umgang mit vermehrungsfähigen Teilen usw.). Offene, vegetationsfreie Humusmieten sind ideale Habitate für eventuell einwandernde invasive Neophyten, daher werden diese mit einer Zwischenansaat eingesät. Die UBÜ begeht auch während der Bauzeit regelmäßig baubedingt vegetationsfreie Böden und setzt Maßnahmen, wie eine Zwischenansaat offen liegender Böden, um die Etablierung von ev entuell einwandernden invasiven Neophyten zu verhindern. Anlagebedingt wird eine Gesamtfläche von ca. 740 m2 in Anspruch genommen. Betriebsbedingt ist von keinen erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope auszugehen. Biologische Vielfalt Aufgrund d er stark beeinträchtigten und verarmten Ausprägung des Schutzgutes der biologischen Vielfalt orientieren sich die angenommenen Auswirkungen und vorgesehenen Maßnahmen an den separat betrachteten Schutzgütern „Tiere“ und „Pflanzen und Biotope“. Die Betracht ung dieses Schutzgutes erfolgt jeweils inkludiert in den entsprechenden vorangegangenen Textabschnitten. 9.4.3 Schutzgut „Fläche“ 9.4.3.1 Beschreibung des Bestandes Für das Schutzgut Fläche wird, aufgrund des engen Zusammenhangs mit den Schutzgütern Boden und Biotope und um Wiederholungen zu vermeiden, an dieser Stelle lediglich eine überblicksmäßige Zusammenfassung über beide Abschnitte gegeben. Das Projektgebiet li egt innerhalb der Siedlungsgebiete der Städte Köln und Bergisch Gladbach, und verläuft im Wesentlichen, mit Ausnahme des FFH -Gebiets „Thielenbruch“ und des Naturschutzgebiets „Dellbrücker Heide“ und deren unmittelbar angrenzenden Bereiche, nahezu ausschlie ßlich durch Siedlungsflächen bzw. Industrie - und Gewerbeflächen. Dementsprechend hoch ist der Anteil an versiegelter Fläche im Untersuchungsraum (insgesamt rd. 22 %), der Anteil der Wald- und Gehölzflächen beträgt insgesamt rd. 33 % (rd. 16 % fallen auf Wälder, der Rest sind Kleingehölzflächen). Rd. 29 % des Untersuchungsraums sind als Flächen mit hoher Naturnähe anzusprechen. Im Bereich Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 89 von 126 des 2gleisigen Ausbaus sind rd. 35 % der Fläche versiegelt und rd. 30 der Fläche entfällt auf Wald- und Gehölzflächen. 9.4.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, den Flächenverbrauch auch für die Zeit der Bauphase so sparsam wie möglich zu gestalten. Die baubedingt beanspruchten unversiegelten Flächen (ges. rd. 3,1 ha, davon entfallen rd. 5,3 ha auf den Bereich des 2gleisigen Ausbaus) werden nach Bauabschluss zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert, in kleinflächigen Anteilen ist von einer Abwertung durch den Entfall von Gehölzen im Bereich des nahen bahnbegleitenden und von Gehölzen freizuhaltenden Streifens auszugehen. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Rekultivierung bleiben baubedingt keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche bestehen. Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Schutzgut Fläche die Versiegelung von rd. 3,3 ha Fläche zu nennen. Auch eine Veränderung der Flächennutzung ist in manchen Bereichen gegeben. Im Bereich anlagebedingt genutzter Flächen erfolgt insgesamt auf rd. 0,6 ha eine Abwertung von im Ist-Zustand hochwertigen Flächen sowie ein Umbau von rd. 0,7 ha mittelwertigen und nicht teilversiegelten / geschotterten Flächen zu Schotterflächen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Kompensationskonzepts vorgesehenen Ausgleichs- und Ersa tzmaßnahmen durch ihren multifunktionalen Ansatz geeignet sind, die verbleibenden anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche zu kompensieren. Für die Betriebsphase ist von keinen nennenswerten Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche auszugehen. 9.4.4 Schutzgut „Boden“ 9.4.4.1 Beschreibung des Bestandes Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Der Untersuchungsraum (50 m links und rechts der Bahnstrecke, erweiterter UR: 150 m im Bereich schutzwürdiger Böden) des Schutzguts Boden liegt zur Gänze innerhalb des Blattes L5108 der Bodenkarte 1:50.000 von Nordrhein -Westfalen (BK50 NRW). Gemäß BK50 NRW finden sich die folgenden Bodentypen bzw. -einheiten innerhalb des Untersuchungsraums des zweigleisigen Ausbaus Köln Dellbrück bis Bergisch -Gladbach: Podsol-Braunerde (P -B842), Pseudogley (S531SW3) sowie Gley (G842GW2) sowie Braunerde-Böden (B331, B721 und B731). Bei der Bodeneinheit B721 sowie der Bodeneinheit S531SW3 handelt es sich um schutzwürdige Böden mit sehr hohem Schutzwürdigkeitsgrad. Berücksichtigt man die Realnutzung gem. BK50_ATKIS, sieht man, dass ein großer Teil der Böden erheblich verändert bzw. überbaut oder versiegelt oder im Bereich von Altlasten(verdachts)flächen gelegen sind. Naturnahe Böden gem. BK50_ATKIS finden sich Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 90 von 126 vor all em im und um den Bereich der Schutzgebiete, der Anteil an naturnahen Böden beträgt nur rd. 12 % des gesamten UR. Versiegelte / überbaute Böden umfassen rd. 13 % des gesamten UR und werden als Böden ohne bzw. mit keiner Bedeutung bewertet. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück Der Untersuchungsraum liegt auch für diesen Abschnitt zur Gänze innerhalb des Blattes L5108 der Bodenkarte 1:50.000 von Nordrhein -Westfalen (BK50 NRW). Gemäß BK50 NRW finden sich die folgenden Bodentypen bzw. -einheiten innerhalb des Untersuchungsraums: Podsol-Braunerde (P-B842), Auftrags-Regosol (>Q751), Para-braunerde (L441), Auengley (aG441GSA5) sowie Braunerde -Böden (B541, B721, und B751). Zudem gibt es die Kategorien „nichtkartierte Weißfläche“ bzw. überbaute Fläche (XG4). Die Bodeneinheit >Q751 ist gem. Karte der schutzwürdigen Böden als schutzwürdig mit hohem Schutzwürdigkeitsgrad und die Bodeneinheit B721 als schutzwürdig mit sehr hohem Schutzwürdigkeitsgrad eingestuft. Der Anteil von schutzwürdig en naturnahen Böden im Bereich der Baulücke macht rd. 1% des Gesamt-UR aus. Unter Betrachtung der BK50_ATKIS ist festzustellen, dass auch in diesem Abschnitt der Großteil der Böden erheblich verändert bzw. überbaut oder versiegelt sind. Die lt. ATKIS naturnahen Böden finden sich im Wesentlichen in und um das Naturschutzgebiet -Gebiet „Thielenbruch und Thurner Wald“ und die 2 Landschaftsschutzgebiete. Naturnahe Böden ohne Schutzwürdigkeit im Bereich Baulücke machen rd. 10% des Gesamt-UR aus. Unversiegelte Böden, welche durch zahlreiche Eingriffe (Aufschüttung, Abgrabung) bereits erheblich verändert worden, und gem. ATKIS eine geringe Wahrscheinlichkeit von mittlerer, hoher oder sehr hoher Naturnähe aufweisen, werden als Böden mit geringer Bedeutung bewertet, ihr Anteil am UR im Bereich beträgt rd. 5 %. Versiegelte / überbaute Böden machen rd. 14% sowie unversiegelte Böden im Bereich von Altlasten(verdachts)flächen weitere rd. 34 % des UR aus. Diese Flächen werden als Böden ohne bzw. mit keiner Bedeutung bewertet. 9.4.4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Baubedingt ist die vorübergehende Flächenbeanspruchung als wesentliche Auswirkung zu nennen, wobei bereits im Zuge der Erarbeitung des technischen Projekts auf eine möglichst flächensparende Planung geachtet wurde. Die baubedingt beanspruchten Flächen (ges. rd. 5,4 ha Fläche) werden zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert. Unter Berücksichtigung aller geplanten Vermeidungs -, Minderungs - und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen bleiben baubedingt keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bestehen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 91 von 126 Anlagebedingt werden insgesamt rd. 0,7 ha Fläche neu versiegelt, womit der vollumfängliche und dauerhafte Verlust aller Bodenfunktionen verbunden. Es handelt sich um Böden mit geringer Wahrscheinlichkeit von mittlerer bis sehr hoher Naturnähe. Darüber hinaus werden anlagebedingt insgesamt rd. 2,2 ha Böden dauerhaft beansprucht, jedoch nicht versiegelt. Es handelt sich zu einem kleinen Teil (rd. 0,2 ha) um bereits im Ist- Zustand bestehendes Gleisbett bzw. Schotterkörper, die restlichen Bereiche umfassen Böden mit hoher Wahrscheinlichkeit von mittlerer bis sehr hoher Naturnähe. Das ausgehobene Material wird abfallwirtschaftlich eingestuft, den geeigneten Deponieklassen zugeordnet und fachgerecht entsorgt. Unbelastetes, für den Bereich der Gleisbette geeignetes Material, wird wieder eingebaut. Durch den Betrieb der Anlage sind geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Stoffeinträge in Form von Herbiziden und Schadstoffen aus Schienen -, Leitungs - und Bremsabrieb, Korrosionsschutz und Schmierstoffen nicht gänzlich auszuschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Kompensationskonzepts vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ihren multifunktionalen Ansatz geeignet sind, die verbleibenden anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu kompensieren. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück Baubedingt ist auch im Bereich Baulücke die vorübergehe nde Flächenbeanspruchung als wesentliche Auswirkung zu nennen, wobei bereits im Zuge der Erarbeitung des technischen Projekts auf eine möglichst flächensparende Planung geachtet wurde. Die baubedingt beanspruchten Flächen (ges. rd. 0,7 ha Fläche) werden ze itnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert. Baubedingt findet auch ein Eingriff in Altlastenverdachtsflächen statt. Unter Berücksichtigung aller geplanten Vermeidungs -, Minderungs- und Schutzmaßnahmen bleiben baubedingt keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bestehen. Anlagebedingt werden im Bereich Baulücke ausschließlich äußerst geringfügig Böden dauerhaft beansprucht (rd. 30 m.) bzw. überbaut (rd. 0,1 ha). Es handelt sich ausschließlich um Böden mit geringer Wahrscheinlichkeit von mittlerer bis sehr hoher Naturnähe. Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Kompensationskonzepts vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ihren multifunktionalen Ansatz geeignet sind, die verbleibenden anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu kompensieren. 9.4.5 Schutzgut „Wasser“ 9.4.5.1 Beschreibung des Bestandes Oberflächenwasser Abschnittsübergreifend Für die Auswertungen zum Thema Oberflächenwasser wurden die frei verfügbaren Daten aus dem Wasserinformationssystem ELWAS-WEB des Landes Nordrhein-Westfalen (u.a. Informationen zu OWK, Objektinformationen zu den OWK, Zustandsbewertung (Menge und Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 92 von 126 Chemie), Messstellen, Wasserschutzgebieten), Karten der Flussgebietseinheiten des Umweltbundesamts, Amtliche Gefahren- und Risikokarten zu Hochwässern, Karten des Landes NRW zu Hydrologie, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Flussgebietseinheit Rhein und Informationen aus dem Wasserinformationsportal WasserBLICK von Bund und Ländern herangezogen. Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser umfasst einen Korridor von 150 m und im Bereich des FFH -Gebietes Thielenbruch von 200 m beidseits der Trassenachse der Ausbaustrecke. Es wurden aber für eine genauere Bewertung auch Informationen von außerhalb des Untersuchungsraumes verwendet. Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Im Wasserinformationssystem ELWAS-WEB werden zwei OWK im Untersuchungsgebiet dargestellt. Bei diesen handelt es sich um den Rechtsrheinischen Randkanal (G EWKZ3E 27358), welcher zwischen Köln -Dellbrück und Duckterath durch das Bahnvorhaben gekreuzt wird, sowie die Katharinenkammerquelle (QuellenNRW:ID 12866, ObjecID 12717 und 17628), nördlich des Vorhabens im FFH Gebiet liegend. Zudem liegen zwei nichtberich tpflichtige kleinere OWKs im Untersuchungsraum, über welche Entwässerung des FFH-Gebietes Thielenbruch erfolgt. Es handelt sich hierbei um den „Steinbruchbach“, welcher den Bahndamm bei einem Durchlass bei km 7,148 quert, sowie um ein namenloses Gerinne/Ba ch nördlich des Bahndammes (von Katharinen - kammerquelle kommend). Bei km 7,6 befindet sich außerdem nördlich des Gleises ein bedingt naturnahes Rückhaltebecken nahe eines Park&Ride Parkplatzes. Es sind keine Heilquellenschutzgebiete im Sinne des § 53 WHG im Plangebiet vorhanden. Es sind keine Überschwemmungsgebiete im Sinne der §§ 76 WHG im Plangebiet vorhanden. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück Im Wasserinformationssystem ELWAS -WEB wir ein OWK im Untersuchungsgebiet dargestellt. Hierbei hande lt es sich um das Fließgewässer Flehbach, Abschnitt Faulbach (DE_NRW_27356_0). Der Faulbach wird auf Höhe der Bergisch Gladbacher Straße (B506 121) gequert. Grundwasser Abschnittsübergreifend Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere Grundwasser). Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 93 von 126 Auswirkungen, die das Grundwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden können. Es ist vorgesehen baubedingt beanspruchte Flächen am Ende der Baumaßnahmen zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand zu rekultivieren werden, womit Veränderungen der hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse in Folge von bauzeitlicher Bodenversiegelung / Flächenbeanspruchung gering gehalten werden. Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Grundwasser die Versiegelung / Überbauung und die damit einhergehende Veränderung der hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse zu nennen. Allerdings ist das Gebiet durch seine Lage im stark urban geprägten Raum bereits durch Versiegelung und Verdichtung stark vorbelastet und leistet ohnehin nur einen geringen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die durch die Versiegelung entgangene Grundwasserneubildungsrate im Ausmaß von 0,0053 l/s kann als marginal bezeichnet werden. Durch Verkleinerung von Gebäudeflächen wird lokal die Niederschlagsinfiltration erhöht und durch den Einbau einer großflächigen Filterschicht im Gleisbereich die Niederschlagsinfiltration begünstigt. Als betriebsbedingte Auswirkung ist der mögliche Eintrag von Schadstoffen zu nennen (Schadstoffe z.B. aus Schienen- und Bremsabrieb, Korrosionsschutz, Schmierstoffen und Kühlölen). Insgesamt verbleiben, unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen (z.B. Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen, Verwendung umweltverträglicher und abbaubarer Stoffe, regelmäßige Wartung von Maschinen, Betankung von Baumaschinen nur auf speziell dafür vorgesehenen Flächen, Bereithaltung von Ölbindemitteln etc.), keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 9.4.5.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Oberflächenwasser Abschnittsübergreifend Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass d ie Auswirkungen auf das Oberflächenwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere Grundwasser). Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten Auswirkungen, die das Oberflächenwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden können. Die Oberflächengewässer bleiben von diesem Vorhaben weitestgehend unberührt. Es kommt lediglich zu Umleitungen des Gerinnes nördlich der Bahn im Freispiegelgefälle aufgrund der Sicherung einer Gasleitungsquerung bei km 6,750 Strecke 2663 und der Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 94 von 126 Dammverbreiterung (Strecke 2663), sowie durch den Neubau des vorhandenen Durchlasses bei km 6,230 Strecke 2663. Im Bereich des Rückhaltebeckens ist eine BE Fläche geplant, hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. Sonstige Auswirkungen auf das Oberflächenwasser würd en im Zusammenhang mit dem Grundwasser stehen und können daher durch die angemessene Beachtung des Schutzgutes Grundwasser berücksichtigt werden. Grundwasser Abschnittsübergreifend Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere Grundwasser). Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten Auswirkungen, die das Grundwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden können. Es ist vorgesehen baubedingt beanspruchte Flächen am Ende der Baumaßnahmen zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand zu rekultivieren werden, womit Veränderungen der hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse in Folge von bauzeitlicher Bodenversiegelung / Flächenbeanspruchung gering gehalten werden. Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Grundwasser die Versiegelung / Überbauung und die damit einhergehende Veränderung der hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse zu nennen. Allerdings ist das Gebiet durch seine Lage im stark urban geprägten Raum bereits durch Versiegelung und Verdichtung stark vorbelastet und leistet ohnehin nur einen geringen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die durch die Versiegelung entgangene Grundwasserneubildungsrate im Ausmaß von 0,005 3 l/s kann als marginal bezeichnet werden. Durch Verkleinerung von Gebäudeflächen wird lokal die Niederschlagsinfiltration erhöht und durch den Einbau einer großflächigen Filterschicht im Gleisbereich die Niederschlagsinfiltration begünstigt. Als betriebsb edingte Auswirkung ist der mögliche Eintrag von Schadstoffen zu nennen (Schadstoffe z.B. aus Schienen- und Bremsabrieb, Korrosionsschutz, Schmierstoffen und Kühlölen). Insgesamt verbleiben, unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen (z.B. Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen, Verwendung umweltverträglicher und abbaubarer Stoffe, regelmäßige Wartung von Maschinen, Betankung von Baumaschinen nur auf speziell dafür vorgesehenen Fl ächen, Bereithaltung von Ölbindemitteln etc.), keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 95 von 126 9.4.6 Schutzgut „Klima, Luft“ 9.4.6.1 Beschreibung des Bestandes Der projektbezogene Untersuchungsraum für das Schutzgut Luft und Klima beträgt 150 m beidseits der Achse und wird im Bereich von neu zu errichtenden Lärmschutzwänden auf 300 m erhöht Abschnittsübergreifend In beiden Städten sind mehr als 75 % der Bevölkerung vom zukünftigen Klimawandel betroffen. Bei dieser Betrachtung wurden die Klimawandel Vorsorgebereiche bereits berücksichtigt. Beide Städte sind stark urban geprägt und die dichte teilweise hohe Bebauung hat einen Einfluss auf das Mikroklima. Bei beiden Städten kann es an verkehrsstarken Knoten zu Grenzwertüberschreitungen des Stickstoffdioxid-Wertes kommen. Die Messergebnisse anderer Luftschadstoffe, Feinstaub, Schwefeldioxid und Benzol, liegen allesamt unter den jeweiligen Grenzwerten. Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Es liegt einen unbelastete Luftleitbahn parallel zur Bahnstrecke und zwei Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich im Untersuchungsraum. Beide Städte weisen generell einen hohen Anteil an Klimatopen Innenstadt- und Stadtklima auf. Im Abschnitt des zweigleisigen Ausbaus liegen aufgrund der peripheren Lage im Stadtgebiet hauptsächlich Klimatope Stadtrandklima, Vorstadtklima, Freilandklima und Waldklima durchzogen von mehreren Klimatopen Gewerbe- und Industrieklima. Es befinden sich im Untersuchungsraum mehrere Flächen mit Immissionsschutzfunktion und Klimaschutzfunktion. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück Drei unbelastete Luftleitbahnen queren die Ausbaustrecke im Abschnitt der Baulücke und ein Kaltluftentstehungsgebiet liegt beim Buchheimer Wald. Beide Städte weisen generell einen hohen Anteil an Klimatopen Innenstadt- und Stadtklima auf. In Abschnitt der Baulücke ist die Bebauung stärker verdichtet geprägt von Stadtklima, Innenstadtklima, Gewerbe- und Industrieklima durchzogen von kleineren Bereichen mit den Klimatopen Freilandklima. Es befinden sich im Untersuchungsraum mehrere Flächen mit Immissionsschutzfunktion und Klimaschutzfunktion. 9.4.6.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Es kommt zu keinem baubedingten oder anlagebedingten Eingriff in Kaltluftentstehungsgebiete und es kommt zu keinen Auswirkungen auf Luftleitbahnen durch Barrierewirkungen. Durch nur randliche Eingriffe in di e Klimatope Waldklima und Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 96 von 126 innerstädtischen Grünflächen bleibt ihre Funktion erhalten. Einzig durch den bau - und anlagenbedingten Eingriff in einen Klimaschutzwald zwischen km 7,42 und 7,85 und einen Wald mit Immissionsschutzfunktion zwischen km 7,88 und 8, 0 nördlich des Haltepunktes Duckterath kann es zu einem Funktionsverlust kommen. Durch die Wiederherstellung der baubedingten Eingriffe und die Entwicklung von Kleingehölzen am Damm nördlich der Lärmschutzwand kann die Funktion dieser Fläche wiederhergestellt werden. Insgesamt verbleiben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima. 9.4.7 Schutzgut „Landschaft“ 9.4.7.1 Beschreibung des Bestandes Als Grundlagen für die Bestandserfassung des Schutzgutes Landschaft wurden neben digitalen Geodaten der Landschaftsinformationssammlung des Landes NRW und den Landschafts- und Flächennutzungsplänen der Städte Köln und Bergisch Gladbach weiterhin auch Fotos und die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung hinzugezogen. Die Bewertungskriterien setzen sich zusammen aus Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie zusätzlich dem gesetzlichen Schutzstatus (insb. mit Schutzzweck Erholung), die natürliche Erholungseignung und Vorbelastungen. Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Im Abschnitt des 2 -gleisigen Ausbaus dominieren Siedlungs - und Gewerbenutzungen sowie Infrastrukturen die Landschaft. Der Erholungswert und die Landschaftsbildqualität insgesamt werden vor allem durch die Landschafts - und Naturschutzgebiete aufgewertet. Weiterhin sorgen die naturnahen Strukturen der geschützten Landschaftsbestandteile für weitere Erholungsmöglichkeiten. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück Der Untersuchungsraum, welcher einen Bereich von 50 m beidseits der Bahntrasse umfasst, ist von anthropogen Nutzungen und Strukturen geprägt. Im überwiegenden Teil des UR bestehen die vorhandenen Siedlungsstrukturen aus Wohn - und Mischbebauung und Gewerbeflächen. Weiterhin bedingt der hohe Anteil an Infrastrukturen einen hohen Versiegelungsgrad sowie eine hohe Lärmbelastung. Abschnittsübergreifend lässt sich sowohl eine hohe visuelle Vorbelastung als auch eine hohe akustische Vorbelastung feststellen, welche überwiegend aus der Infrastruktur resultiert. 9.4.7.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Baubedingt ergeben sich sowohl visuelle Veränderungen aufgrund des Baubetriebs und der Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtungs - und Lagerflächen als auch erhöhte akustische Belastungen durch den Baulärm. Das LSG „Dellbrücker Wald und vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ wird sowohl baubedingt als auch Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 97 von 126 anlagebedingt geringfügig beansprucht. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht vom Vorhaben betroffen. Anlagebedingt ergeben sich insbesondere im Bereich des Haltepunktes Duckterath durch den Neubau des zweiten Bahnsteiges und den Ausbau des bestehenden Bahnsteiges visuelle Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Weiterhin bedingen die Lärmschutzwände eine optische Zerschneidung der Umgebung und stellen eine Barrierewirkung dar. In der LBE Dellbrück wird eine Kleingartenanlage zukünftig als Aufforstungsfläche genutzt, wodurch die Erholungsfunktion entfällt, aber die optischen Auswirkungen als unerhe blich für das Landschaftsbild bewertet werden. Betriebsbedingt ergibt sich durch den Ausbau ebenfalls eine dauerhafte erhöhte Belastung durch Lärm und Erschütterungen. Um die temporären visuellen Auswirkungen während der Bauphase zu minimieren, werden einerseits in Anspruch genommene Flächen zeitnah wiederhergestellt und andererseits Minderungsmaßnahmen der technischen Planung umgesetzt. Dazu gehört unter anderem der Einsatz emissionsarmer Transport - und Baumaschinen sowie die Minderung von Emissionen durch fachgerechte Materialbewegung sowie Befeuchtung und Reinigung von Fahrwegen und Baustelleneinrichtungsflächen bei entsprechender Witterung. In Bereichen, in denen eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht möglich ist (z.B. Gehölzpflanzun gen aufgrund der Einhaltung von Sicherheitsabständen zur Bahnlinie) werden Flächen mit grasreicher Ruderalvegetation angelegt. An ausgewählten Standorten werden Baumgruppen / Baumreihen oder flächige Kleingehölze gepflanzt. Nach Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Konflikte für das Landschaftsbild. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück Baubedingt ergeben sich sowohl visuel le Veränderungen aufgrund des Baubetriebs und der Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung als auch temporär erhöhte akustische Belastungen durch den Baulärm. Die Flächeninanspruchnahmen durch BE -Flächen beschränken sich in der Baulücke jedoch auf wenige Flächen. Sowohl im LSG „Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ als auch im LSG „Dellbrücker Wald und vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ werden Flächen bauzeitig beansprucht, diese sind jedoch a ufgrund der geringfügigen Flächengröße als unerheblich zu bewerten. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht vom Vorhaben betroffen. Anlagebedingt ergeben sich keine Auswirkungen in der Baulücke, da sich die anlagebedingten Änderungen auf den Abschnitt des 2-gleisigen Ausbaus beschränken. Betriebsbedingt ergibt sich keine erhöhte dauerhafte Lärmbelastung im Vergleich zur Bestandssituation. Die temporär während des Bauzeitraums beanspruchten Flächen werden wiederher - gestellt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 98 von 126 Unter Berücksichtigung der vorhabenbedingt nur geringfügig auf Landschaft und Erholung ausgehenden Wirkungen sowie der Vermeidungs -, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Konflikte für das Landschaftsbild. 9.4.8 Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 9.4.8.1 Beschreibung des Bestandes Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter beträgt 150 m beidseits der Bahnstrecke. Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Es liegen zahlreiche Baudenkmale im Untersuchungsraum. Dabei handelt es sich ausschließlich um Wohnhäuser. Zudem befindet sich ein archäologischer Konfliktbereich im Untersuchungsraum. Im Thielenbruch und Thurner Wald gibt es einen Be reich mit forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Es befinden sich keine Grünflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung im Untersuchungsraum. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück Es liegen zahlreiche Baudenkmale im Untersuchungsraum. Dabei handelt es sich überwiegend um Wohnhäuser. Zudem befinden sich vier archäologische Konfliktbereiche im Untersuchungsraum. Es befinden sich keine Flächen für die Forstwirtschaft im Untersuchungsraum. Es befinden sich drei Grünflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung im Untersuchungsraum. Abschnittsübergreifend Vorbelastung Durch die Schadstoffgrundbelastung im städtischen Raum kann es zu einer vorbelastenden Wirkung auf Baudenkmale kommen. Diese Wirkungen sind generell abhängig vom Baumaterial der jeweiligen Baudenkmale. 9.4.8.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach Bau- und Anlagenbedingt kommt es zu einer Flächenbeanspruchung der archäologischen Konfliktbereiches „Kalkniedermoor „Katharinenkammer“ bei km 6,48 bis km 7,3. Durch die Maßnahme: Sicherstellung vor Baubeginn, dass wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentation archäologischer Funde und Befunde möglich ist, können Auswirkungen auf diesen archäologischen Konfli ktbereich vermindert werden. Es sind keine Wirkungen auf Baudenkmale durch Erschütterungen zu erwarten. Um Auswirkungen durch Staub auf Baudenkmale zu vermeiden, werden Maßnahmen umgesetzt, welche bereits in die technische Planung implementiert wurden, umgesetzt, wie zum Beispiel Befeuchtung und Reinigung von Fahrwegen und Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 99 von 126 Baustelleneinrichtungsflächen bei entsprechender Widmung oder dem Einsatz von emissionsarmen Transport- und Baumaschinen. Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück Es sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter zu erwarten. Insgesamt verbleiben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. 9.4.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die Komplexität von Wechselwirkungen hängt von der Art der Wirkungen eines Projektes ab, und steht zudem im Zusammenhang mit der natürlichen Ausstattung und der Vorbelastung eines betrachteten Raumes. Beim vorliegenden Untersuchungsraum handelt es sich um eine n Raum, der teils durch anthropogene Nutzungen maßgeblich geprägt und vorbelastet ist (v.a. Siedlungsstrukturen incl. Gewerbegebiete und Verkehrsinfrastruktur), teils mit dem FFH -Gebiet Thielenbruch eher naturnah ist. In den durch anthropogene Nutzungen maßgeblich geprägten und vorbelasteten Bereichen sind Auswirkungen von möglichen Wechselwirkungen als relativ gering einzuschätzen. Hingegen im naturnahen Bereich des Untersuchungsraumes intensive Wechselwirkungen bestehen, die indirekt durch das Vorhaben beeinflusst werden können. Hervorzuhebende Wechselwirkungen in diesem Zusammenhang sind: • Die Wechselwirkung Wasser – Boden – Tiere – Pflanzen innerhalb des grundwassergeprägten FFH -Gebietes. Beeinträchtigungen des Grundwassers wirken sich auf die lebensraumtypischen Verhältnisse und somit auf Boden, Tiere und Pflanzen aus. Durch Schutzmaßnahmen werden negative Wechselwirkungen vermieden. • Die Wechselwirkung Landschaft – Klima/ Luft – Menschen in Bezug auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. In diesem Zusammenhang ist insgesamt aber nur von sehr kleinräumigen und nachrangigen Auswirkungen auszugehen. • Die Wechselwirkung Boden – Wasser – Luft – Tiere – Pflanzen – Menschen durch Bodenarbeiten im Bereich von Altlasten oder Materialtransporten von solchem Material, insbesondere bei trockener Witterung und bei Wind. Eine fachgerechte Maßnahmenumsetzung im Umgang mit Altlasten vermeidet aber negative Wechselwirkungen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 100 von 126 9.5 Rechtliche Bewertung 9.5.1 Umweltverträglichkeit Für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind jene vom Vorhaben ausgehenden erheblichen Veränderungen und Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG entscheidend, die auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben. Für das Teilschutzgut Tiere stellt das Restrisiko der T ötung / Verletzung von Einzeltieren potenziell im Baufeld vorkommender Reptilien eine verbleibende Auswirkung dar. Für alle anderen Aspekte des Schutzguts „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“ ist durch die vorgesehenen Maßnahmen eine Kompensa tion der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne der Eingriffsregelung möglich – siehe Kapitel nachfolgend (Eingriffsregelung) - die die Schutzgüter Boden und Landschaft einschließt. Für alle anderen Schutzgüter verbleiben unter Berücksichtigu ng der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs - und Schutzmaßnahmen (siehe auch Kapitel 9.2) sowie der Rekultivierungsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen. 9.5.2 Eingriffsregelung gemäß BNatschG Vorkehrungen zur Eingriffsvermeidung - vgl. Kapitel 9.2 - stellen sicher, dass nur solche erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Lan dschaft erfolgen, die nicht vermeidbar sind. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind nach § 15 BNatSchG auszugleichen bzw. zu ersetzen. Maßnahmen, die einen Eingriff in das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ kompensier en, sind in der Regel geeignet durch mulifunktionalen Ausgleich auch Eingriffe in andere Schutzgüter zu kompensieren. Für das Landschaftsbild ist darüber hinaus eine landschaftsgerechte Wiederherstellung wichtig. Verbleibende erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“, die sich insbesondere durch Versiegelung ergeben, werden im Zusammenhang mit der Kompensation für das Schutzgut „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“ kompensiert. Zum Ausgleich bzw. Ersatz der prognostizierten Eingriffe si nd trassennahe und trassenferne Maßnahmen geplant: Tiere Für das Schutzgut Tiere sind folgende CEF- und FCS-Maßnahmen zur Kompensation der im vorangegangenen Kapitel dargestellten verbleibenden Umweltauswirkungen vorgesehen: - 020_CEF: Schaffung von Quartiermöglichkeiten für Gebäude -bewohnende Fledermäuse - 021_CEF: Schaffung von Ersatzquartieren für Gehölz-bewohnende Fledermausarten - 022_CEF: Optimierung des Zauneidechsen-Lebensraums im Bereich der Baulücke Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 101 von 126 - 023_FCS: Optimierung d es ursprünglichen Zauneidechsenhabitats im Bereich des zweigleisigen Ausbaus - 024_FCS: Herrichtung und Optimierung eines Ausweichlebensraums für die Zauneidechse Die Maßnahmen 020_CEF und 021_CEF gleichen den Verlust nachgewiesener (Zwergfledermaus) und pot enzieller (Gehölz -bewohnende Fledermausarten) Habitatstrukturen aus. Die Maßnahmen 022_CEF, 023_FCS sowie 024_FCS kompensieren den Lebensraumverlust der Zauneidechse. Der Fokus der Maßnahmen 020_CEF und 021_FCS liegt auf der Optimierung des ursprünglichen Lebensraum im Eingriffsbereich. Im Zuge der Maßnahme 024_FCS wird hingegen ein Lebensraum außerhalb des räumlich-funktionalen Zusammenhangs für die Art optimiert, um einen Teil der Population aus dem Eingriffsbereich dauerhaft umzusiedeln. Pflanzen und Biotoptypen - 029_A Anlage / von ausdauernder Ruderalvegetation auf Entsiegelungsflächen - 030_A Anlage / Entwicklung Gehölzstreifen / flächigen Kleingehölzen - 031_A Anlage / Entwicklung von Baumreihen / Baumgruppen - 032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ - 033_E Ökokonto „Eggersheim-Benden“ - 034_E Ökokonto „Dünnwald“ - 035_E Ökokonto „Swisttal“ Die Maßnahmen 029_A bis 031_A führen zu einer dauerhaften Aufwertung trassennaher Lebensräume durch z.B. Entsiegelung oder Gehölzpflanzungen. Die Maßnahme 032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ stellt eine Ersatzaufforstung in Hinsicht auf den forstrechtlichen Ausgleich dar. Die Maßnahmen E 033_E bis 035_E bestehen in der Sicherung von Ökopunkten. Die Lage der Ersatzmaßnahmen ergibt sich wie folgt: 032_E liegt in Vettweiß, südwestlich von Köln bzw. ca. mittig zwischen Bonn und Aachen; 033_E liegt in Nörvenich, südwestlich von Köln; 034_E liegt im Kölner Stadtteil Dünnwald; 035_E liegt in Swisttal, südwestlich von Bonn. Die Ersatzmaßnahmen liegen im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 9.5.3 FFH-Verträglichkeit Im Zulassungsverfahren sind bei Betroffenheit eines Natura 2000 -Gebietes die Ver - fahrensschritte gemäß §§ 34 BNatSchG zu durchlaufen. Das Vorhaben muss demnach vor Zulassung auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung geprüft werden (Natura 2000 -Verträglichkeitsprüfung). Da der Ausbau der S11 S -Bahn Stammstrecke Köln im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt 2.1 mit Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG verbunden ist, stellt es ein „Pr ojekt“ im Sinne der FFH -RL dar. Da der Ausbau Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 102 von 126 innerhalb des FFH -Gebietes „Thielenbruch“ (DE -5008-301) erfolgt, sind von vornherein ohne nähere Prüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht sicher auszuschließen, so dass eine vertiefende Natura 2000 -Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich ist. Die Durchführung einer FFH-Vorprüfung ist daher entbehrlich (vgl. Unterlage 16.1). Bei Durchführung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen können die aufgezeigten möglichen Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile de r beeinträchtigten Lebensraumtypen und Arten soweit reduziert werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich nach lebensraum- und artbezogener Prüfung unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele des FFH -Gebietes „Thielenbruch“ (DE 5008 - 3012) ergeben. Damit ist das Vorhaben im Hinblick auf die Belange von Natura 2000 zulässig. Eine FFH-Ausnahmeprüfung ist nicht erforderlich. 9.5.4 Artenschutz Das geplante Vorhaben hat artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (siehe Unterlage 15.1) sind die Regelungen zum Artenschutz nach den §§ 44 und 45 BNatSchG dokumentiert, die zusätzlich zur Eingriffsregelung zu beachten sind. Es wird dargestellt, ob die dort normierten artenschutzrechtlichen Verbote beachtet werden. In einzelnen Formblättern wird dies für die relevanten Artengruppen und Arten nachgewiesen. Erforderliche Vermeidungs -, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen oder artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes werden im Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (s. o.) dargestellt. Unter Berücksichtigung der genannten Ve rmeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden für die betroffenen Schutzgüter Brutvögel, Zwergfledermaus, Gehölz bewohnende Fledermäuse und Kleiner Wasserfrosch, Verbotstatbestände nach § 44 Art. 1 BNatSchG ausgeschlossen. Für das Schutzgut Tiere kann im Fall der Zauneidechse (Anhang IV der FFH -RL) das Erfüllen der Verbotstatbestände Nr. 1, 2 & 3 nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG nicht vollständig ausgeschlossen werden, so dass gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG im Zuge des vorliegenden Verfahrens eine Ausnahme beantragt w ird. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses liegen insbesondere durch die angestrebte Verlagerung von motorisierte m Individualverkehr auf die Schiene und somit auch übergeordnet durch mehr Klimaschutz in der Region vor und überwiegen somit das Tötungsverbot einzelner Individuen, die temporäre Störung der lokalen Population sowie die Beeinträchtigung des lokalen Lebensraums der Zauneidechse. Zumutbare räumliche, zeitliche und technische Alternativen sind nicht gegeben. Die geplanten FCS-Maßnahmen (023_FCS Optimierung des ursprünglichen Zauneidechsenhabitats im Bereich des zweigleisigen Ausbaus und 024_FCS Herrichtung und Optimierung eines Ausweichlebensraums für die Zauneidechse ) wirken sich positiv auf die Größe der der Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 103 von 126 Zauneidechse zur Verfügung stehenden Fläche aus und verbessern durch die Anlage von Habitatelementen auch den Lebensraum qualitativ. In Kombination mit den vorgesehenen Verminderungs-, Vermeidungs- sowie CEF-Maßnahmen wird zudem das Tötungsrisiko auf ein Mindestmaß gesenkt . Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes kann somit vermieden werden und d ie Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Population bleibt weiterhin möglich. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG sind dementsprechend erfüllt. Für weitere geschützte Arten bzw. Artengruppen kann ein Auslösen der Verbotstatbestände aufgrund des Nichtvorhandenseins im Wirkungsbereich des Projektvorhabens oder aufgrund artspezifischer Unempfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen ausgeschlossen werden. Das Vorhaben ist daher aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 9.5.5 Wasserrechtliche Belange Die Unterlage 22.1 bewertet, ob die Maßnahmen des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes mit dem in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie formulierten Ver schlechterungsverbot oder Verbesserungsgebot für Oberflächen - und Grundwasserkörper im Einklang steht. Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das Oberflächenwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere Grundwasser). Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten Auswirkungen, die das Oberflächenwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden können. Folglich sind keine negativen Auswirkungen auf die Gewässer durch das Vorhaben zu erwarten. Zudem sind keine Heilquellenschutzgebiete im Sinne des § 53 W HG und keine Überschwemmungsgebiete im Sinne der §§ 76 WHG im Plangebiet vorhanden. Die Oberflächengewässer bleiben von diesem Vorhaben weitestgehend unberührt. Es kommt lediglich zu Umleitungen des Gerinnes nördlich der Bahn im Freispiegelgefälle aufgrund der Sicherung einer Gasleitungsquerung bei km 6,750 Strecke 2663 und der Dammverbreiterung (Strecke 2663), sowie durch den Neubau des vorhandenen Durchlasses bei km 6,230 Strecke 2663. Im Bereich eines Rückhaltebeckens ist eine Baustelleneinrichtungsfläche geplant, hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. Auch bei den Auswirkungen auf das Grundwasser wurde bereits in der Planung darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere Grundwasser). Es wird im Zuge der Bauarbeiten nur eingeschränkt zu Eingriffen in das Grundwasser kommen. Durch die Errichtung von Baugruben, Baugrubensicherungen, Bo hr- und Rammpfählen, Mikropfählen sowie durch Erdbauarbeiten im Nahbereich des Grundwassers kann es während der Errichtung dieser Maßnahmen temporär und räumlich Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 104 von 126 begrenzt zu einer Trübung bzw. zu einem Anstieg des pH -Wertes des Grundwassers in Verbindung mit Betonierarbeiten kommen. Ein geringfügiger Aufstau des Grundwassers, der aber keine relevante Beeinflussung oder Veränderung der Grundwasserfließrichtung bewirkt, ist durch die geplanten Baumaßnahmen ebenfalls möglich. Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten Auswirkungen, die das Grundwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden können. Es ist vorgesehen baubedingt beanspruchte Flächen am Ende der Baumaßnahmen zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand zu rekultivieren, womit Veränderungen der hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse in Folge von bauzeitlicher Bodenversiegelung / Flächenbeanspruchung geringgehalten werden. Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Grundwasser die Versiegelung / Überbauung und die damit einhergehende Veränderung der hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse zu nennen. Allerdings ist das Gebiet durch seine Lage im stark urban geprägten Raum bereits durch Versiegelung und Verdichtung stark vorbelastet und leistet ohnehin nur einen geringen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die durch die Versiegelung entgangene Grundwasserneubildungs rate im Ausmaß von 0,0053 l/s kann als marginal bezeichnet werden. Zudem erfolgt durch Bodenaustausch auf der gesamten Stecke bereichsweise eine verbesserte Sickerfähigkeit und somit eine vollständigere und schnellere Versickerung von Niederschlagswasser, die wiederum die Grundwasserneubildung begünstigt. Als betriebsbedingte Auswirkung ist der mögliche Eintrag von Schadstoffen zu nennen (Schadstoffe z.B. aus Schienen- und Bremsabrieb, Korrosionsschutz, Schmierstoffen und Kühlölen). Insgesamt verbleiben, unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen (z.B. Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen, Verwendung umweltverträglicher und abbaubarer Stoffe, regelmäßige Wartung von Maschinen, Betankung von Baumaschinen nur auf speziell dafür vorgesehenen Flächen, Bereithaltung von Ölbindemitteln etc.), keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Zusammenfassend besteht durch das Bauvorhaben für den mengenmäßigen und chemischen Zustand der betroffenen Grundwasserkörper keine Unvereinbarkeit mit dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie. Durch das Bauvorhaben werden die Zielvorgaben des 3. BWP (2022-2027) nicht negativ beeinflusst bzw. gefährdet. 9.5.6 Schallschutz gemäß 16. BImSchV Es wurde eine detaillierte Schalluntersuchung zum Betrieb der Eisenbahnanlagen durchgeführt. In Unterlage 18.1 wurden die Immissionen infolge des Eisenbahnverkehrs in der Nachbarschaft berechnet und die Auswirkungen in immissionsschutzre chtlicher Sicht auf Grundlage der 16. BImSchV geprüft und beurteilt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 105 von 126 In einer planerischen Abwägung wurde die eine Auswahl zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Schallschutzmaßnahmen getroffen. Die Auswahlentscheidung hat sich an dem grundsätzlichen Vorrang von aktivem Schallschutz vor Maßnahmen des passiven Schallschutzes orientiert. Mit den vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände) werden im Bereich der wesentlichen baulichen Änderung (zweigleisiger Ausbau) nicht an allen Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV eingehalten. Die Adressen aller betroffenen Gebäude, mit Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach, sind in Unterlag 18.1 Anlage 2 zusammengefasst. Mit den geplanten Maßnahmen (passiver Lärmsc hutz für Wohnungen mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV.) erfüllt das Projekt alle Vorgaben der 16. BImSchV. Für den Bereich ohne wesentliche bauliche Änderung vom Anfang des Planfeststellungsabschnittes bei Bahn-km 3,0 + 50 der Strecke 2670 bis Bahn-km 5,8 + 62 der Strecke 2663 werden die Immissionspegel durch die Erhöhung der Taktfrequenz der S 11 auf den Strecken 2670 und 2663 geringfügig erhöht. Die Erhöhung der Immissionspegel an den hochbelasteten Gebäuden beträgt in der Nacht durchschnittlich 0,3 dB mit einer maximalen Erhöhung von 1,0 dB. Die Erhöhung am Tag beträgt durchschnittlich 1,8 dB mit einer maximalen Erhöhung von 2,5 dB. 166 Gebäude werden in der Nacht bei gleichzeitiger Erhöhung der Immissionen durch die Erhöhung de r Taktfrequenz der S11, über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle (60dB(A)) belastet. Hier besteht Anspruch auf Kompensation der Zusatzbelastung durch die Erhöhung der Taktfrequenz der S11. Es ist eine Kompensation durch passiven Lärmschutz geplant. Eine Zusammenfassung der Adressen der Gebäude mit Überschreitung der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle, einschließlich der zugehörigen Beurteilungspegel befindet sich in Unterlage 18.1 Anlage 2 Die Eingriffserheblichkeit infolge des Betriebs der Eisen bahnanlage ist als unerheblich zu bewerten. Das Vorhaben ist daher aus immssionsschutzrechtlicher Sicht zulässig. 9.5.7 Schutz vor betriebsbedingten Erschütterungen Gemäß der durchgeführten Erschütterungsprognosen im Betriebszustand unter Berücksichtigung der Takterhöhung kommt es zu keiner relevanten Erhöhung der Erschütterungsimmissionen von über 25 % oder mehr bei gleichzeitiger Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 4150 -2 und auch zu keiner relevanten Erhöhung der durch die Erschütterungsimmissionen induzierten sekundären Luftschallimmissionen von mindestens 3 dB bei gleichzeitiger Überschreitung der aus der 24. BImSchV hergeleiteten Zumutbarkeitsschwelle. Das Vorhaben ist daher zulässig. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 106 von 126 9.5.8 Schutz vor Baulärm gemäß AVV Baulärm Es wurde eine detaillierte Schalluntersuchung zum Bau der Eisenbahnanlagen auf Grundlage der AVV-Bau durchgeführt (Unterlage 18.2). Im Zuge des Ausbaus kann es entlang der Baustrecke von Bahn-km 5,8 + 62 bis Bahn km 8,7 + 05 der Strecke 2663 durch einzelne Bauvorgä nge zur teilweisen erheblichen Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm kommen. Im Bereich Dellbrück, südlich der Bahn wird ein Gebäude in der Eschenbruchstraße über dem Richtwert belastet. Diese hohe Immissionsbelastung erfolgt während der Errichtung der Lärmschutzwand in gebäudenähe während der Herstellung der Gründung. Entlang der Strecke, im Thielenbruch werden Immissionsbelastungen über den jeweiligen Richtwerten im Bereich der bahnnahen Gebäude in der Paffrather Straße und nördlich der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Paffrather Straße und Im Tannenforst entstehen. Während der Herstellung eines Durchlasses wird das Gebäude Paffrather Straße 24 an den der Bahn zugewandten Fassaden über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) belastet. Hier wird eine mobile Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 m von Bahn-km 6,1 + 91 bis Bahn km 6,2 + 66 errichtet und mindestens über die Bauzeit des Durchlasses vorgehalten. Damit können für diese Bebauung gesundheitsgefährdende Belastungen vermieden werden. Nördlich der Bahn werden im Duckterather Busch die ersten beiden Häuserzeilen und die erste Häuserzeile der Gutenberg Straße über dem Richtwert für Gebiete mit vorwiegend Wohnungen (55dB(A)) durch Baulärm belastet. Das Gebäude F ranz-Hitze-Straße 66, in unmittelbarer Nähe zur Eisenbahnüberführung Franz -Hitze-Straße, wird während der Errichtung dieser Überführung über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) belastet. Aktive Schutzmaßnahmen durch Schallschirme ( z.B. mobile Wände) sind aus Gründen der Topographie nicht möglich. Südlich der Bahn wird die erste Häuserzeile des Wohnbauvorhabens am Duckterather Weg, sowie die Gebäude Mülheimer Straße 55, 61 und 61b über dem Richtwert für Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen (60dB(A)) belastet. Belastungen über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) kommen südlich der Bahn nicht vor. Zwischen Haltepunkt Duckterath und Tannenbergstraße wird nördlich der Bahn ein Gebäude ( Britanniahütte 1) in unmittelbarer Nähe zum Bahndamm über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) belastet. Weitere Belastungen über den Richtwerten liegen nicht vor. Aktive Schutzmaßnahmen durch Schallschirme (z.B. mobile Wände) sind aus Gründen der Topographie nicht möglich. Südlich der Bahn werden zwischen Haltepunkt Duckterath und Tannenbergstraße die Wohngebäude nördlich der Mülheimer Straße und an beiden Seiten der Buchholzstraße über dem Richtwert für den Zeitbereich Tag für Gebi ete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen (60dB(A)) belastet. Im Bereich des Abenteuerspielplatzes Mülheimer Straße Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 107 von 126 (Mülheimer Straße 219 bis 231) werden das Katholische Familienzentrum und das Kinderhaus Herrmann sowie 3 Wohngebäude über den jeweiligen Richtwerten belastet. Die Gebäude Buchholzstraße 11, 14, 29, 33, und 35, Damaschkestraße 1 und 3a, sowie Mülheimer Straße 121,123 und 127 werden über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) belastet. Diese hohen Belastungen treten während der Herstellung der Lärmschutzwände und bei der Errichtung der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße auf. Am Gebäude Buchholzstraße 29 treten zudem während des Rückbaues und Erdbauarbeiten und bei den Gebäuden Mülheimer Straße 121, 123 und 127 während der Rückbauarbeiten Überschreitungen der Grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle auf. Durch die Nähe zum Bahndamm und im Falle der Gebäude in der Mülheimer Straße durch deren Höhe sind diese Belastungen nicht vermeidbar. Aktive Schutzmaßnahmen durch Schallschi rme (z.B. mobile Wände) sind aus Gründen der Topographie nicht möglich. Belastungen durch Baulärm über den Richtwerten kommen östlich des Planfeststellungsabschnittes nicht vor. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen kann die Lärmbelastung in der Nachbarschaft der Baustrecke infolge Bautätigkeiten auf ein zumutbares Maß reduziert werden. Die Eingriffserheblichkeit infolge der Errichtung der Eisenbahnanlage ist als gering zu bewerten. Im Abschnitt vom Anfang des Planf eststellungsabschnittes bei Bahn -km 3,0 + 50 der Strecke 2670 bis zum Beginn der Baustrecke bei Bahn -km 5,8 + 62 der Strecke 2663 werden 5 Kabelquerungen der Bahnstrecken und eine Kabelquerung der Mülheimer Straße gebaut. Die Adressen aller Gebäude an denen die Richtwerte gem. AVV Bau überschritten werden, sowie eine Liste der Gebäude an denen Überschreitungen der grundrechtlichen Zumutbarkeitschwelle am Tag auftreten werden, sind in Unterlage 18.2 Anlage 3 zusammengefasst. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen kann die Lärmbelastung in diesem Bereich infolge Bautätigkeiten ebenfalls auf ein zumutbares Maß reduziert werden. Die Eingriffserheblichkeit infolge der Errichtung der Eisenbahnanlage, wie auch der Herstellung der Kabelquerungen ist als gering zu bewerten. Das Vorhaben ist daher aus immssionsschutzrechtlicher Sicht zulässig. 9.5.9 Schutz vor baubedingten Erschütterungen In Unterlage 19.2 werden die baubedingten Erschütterungsimmissionen für die schutzbedürftige Nac hbarschaft ermittelt und beurteilt. Bei der Betrachtung lässt sich feststellen, dass die Anhaltswerte der anzuwenden DIN 4150-3 mit definierten Maßnahmen eingehalten werden. Vor Beginn der Baumaßnahme wird dennoch gemäß der Empfehlung des Gutachters eine b auliche Beweissicherung an nah zur Baumaßnahme gelegenen Gebäuden durchgeführt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 108 von 126 9.5.10 Schutz vor Lärm gemäß TA- Lärm In Unterlage 18.3 wurden die durch die Beschallungsanlage am Haltepunkt Duckterath hervorgerufenen Immissionen in der Nachbarschaft berechnet un d die Auswirkungen in immissionsschutzrechtlicher Sicht auf Grundlage der TA-Lärm geprüft und beurteilt. Zur Verhinderung von schädlichen Umwelteinflüssen durch Schallimmissionen auf die Nachbarschaft wurde eine Erhöhung der bahnrechten Schallschutzwand vo n Bahn -km 7,8+00.3 bis Bahn -km 7,8+10.1 und von Bahn -km km 7,8+14.3 bis Bahn -km 7,8+24.1 (Strecke 2663) von 3,50 auf 5,30 m geplant. Die durch die Beschallungsanlagen verursachten Immissionen liegen am Tag (auch an Sonn und Feiertagen) an allen Fassaden d er Nachbarschaft mindestens 6 dB unter den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm und leisten keinen, in Hinsicht auf das Schutzziel des Immissionsschutzgesetzes, relevanten Immissionsbeitrag. In der Nacht werden die Richtwerte der TA -Lärm eingehalten. Da keine in der Nacht betriebenen gewerblichen Anlagen in der Nähe gelegen sind, ist die prognostizierte Belastung zulässig Die Eingriffserheblichkeit infolge des Betriebs der Beschallungsanlage ist als unerheblich zu bewerten. Das Vorhaben ist daher aus immssionsschutzrechtlicher Sicht zulässig. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 109 von 126 10 WEITERE RECHTE UND BELANGE 10.1 Grunderwerb Für die Durchführung der Maßnahme sind vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahmen von Grundstücken erforderlich. Darüber hinaus wird die dingliche Sicherung von Flächen notwendig. Die Grundstücke sind im Grunderwerbsplan (Unterlage 5) und im Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) dargestellt. Bei den zu erwerbenden Flächen handelt es sich um Flächen, die nicht der DB AG gehören, allerdings für das Vorhaben erworben werden müssen. Als vorübergehend in Anspruch genommene Flächen sind solche gekennzeichnet, welche während der Bauzeit als Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsstreifen oder Zufahrten benötigt werden. Die Flächen, die als dingliche Sicherung gekennzeichnet sind, sind Flächen, die nicht der DB AG gehören, welche für das Vorhaben dinglich durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu sichern sind. Diese Flächen werden von der DB AG nicht erworben. Die geplanten Baumaßnahmen erfolgen räumlich hauptsächlich auf dem Gelände der DB AG und den dort dem Bahnbetrieb gewidmeten Flächen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die vorübergehend beanspruchten Flächen in den Urzustand zurückversetzt. Auf den beanspruchten Flächen für die Baudurchführung wird ein Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation des Anfang - und Endzustandes durchgeführt. Die Einzelheiten zur Inanspruchnahme und dinglichen Sicherung von Flächen sind dem Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6.1) zu en tnehmen und im Grunderwerbsplan (Unterlage 5.1 bis 5.9) dargestellt. Der Flächenverbrauch für die Realisierung des Projektes wird so gering wie möglich gehalten. Seitens des Vorhabenträgers wird angestrebt, die erforderlichen vertraglichen Regelungen des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme für alle benötigten Flächen sowie die Regelung zu Grunddienstbarkeiten, mit den Betroffenen auf privatrechtlicher Basis abzuschließen. Die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses bleibt hiervon jedoch unberührt. Für die Maßnahmen gemäß Landschaftspflegerischen Begleitplan 024_FCS und 032_E wird kein Grunderwerb, dingliche Sicherung oder vorübergehen Inanspruchnahme erforderlich. Die Herrichtung und Optimierung eines Ausweichlebensra ums für die Zauneidechse (024_FCS) erfolgt auf bahneigenem Grund. Für die Durchführung der Erstaufforstung (032_E) wurde ein Vertrag mit der Flächenagentur Rheinland geschlossen, wodurch Grundinanspruchnahme durch die DB Netz AG nicht erforderlich wird. Fo lglich werden beide Maßnahmen nicht im Grunderwerbsplan oder Grunderwerbsverzeichnis aufgeführt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 110 von 126 10.2 Kabel und Leitungen Durch den Neu- bzw. Umbau der maßnahmenbedingten Anlagen werden Kabel - und Lei- tungsverlegearbeiten erforderlich. Zudem müssen die Kabel und Leitungen während der Bauarbeiten gesichert werden. Diese Arbeiten w urden und werden mit den zuständigen Versorgungsunternehmen und Leitungsträgern vereinbart. Der Zeitraum der Planung der Umverlegung steht in Abhängigkeit zum Bauablauf und erfolgt zum Teil vor Baubeginn oder während der Bauzeit. Die Kostentragung für die jeweilige Leitungsumverlegung wird gemäß den gültigen Verträgen und Vereinbarungen sowie den einschlägigen Gesetzen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Durch eine im Vorfeld durchgeführte aktuelle Leitungsabfragen wurde der Leitungsbestand Dritter erfasst und in den Leitungslageplänen (Unterlage 11) dargestellt sowie im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) aufgeführt. Folgende Kabel - und Leitungsmaßnahmen sind vorgesehen . Die abschließende Aufzählung der Maßnahmen an den betroffenen Leitungen ergibt sich aus dem Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) und der Leitungslagepläne (Unterlage 11): Im Bereich der bestehenden Personenu nterführung in Dellbrück werden Gas-, Trinkwasser- und Elektrol eitungen der Rheinenergie freigelegt und regelkonform tiefergelegt. Eine bestehende Bachverrohrung der Stadt Köln bei km 5,968 wird rückgebaut. Im Bereich der Personenüberführung Paffrather Straße werden Elektroleitungen, eine Gasleitung und eine Trinkwasserleitung der Rheinenergie teilweise rückgebaut und in neuer Lage regelkonform verlegt. Für die im FFH Gebiet befindlichen Gasleitungen der OGE finden Abstimmungen zur Sicherungsmaßnahme mit dem Leitungsbetreiber statt. Im Bereich der Straßenüberführung Duckterather Weg werden eine stillgelegte Fernmeldeleitung von Westnetz und eine stillgelegte Elektroleitung der Rheinenergie rückgebaut. Im Bereich der Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße werden Gas-, Trinkwasser- und Elektroleitungen der Rheinenergie sowie Leitungen der Telekom teilweise rückgebaut und in neuer Lage regelkonform verlegt. Die Entwässerung der Bahnsteige und Bahnsteigdächer de r Bahnsteige am Haltepunkt Duckterath erfolgt durch Anschluss an bestehende Entwässerungskanäle. Die Entwässerung ist in Kapitel 5.5.3 genauer beschrieben. Im Bereich der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße werden Elektroleitungen der Rheinenergie sowie Leitungen der Telekom teilweise rückgebaut und in neuer Lage regelkonform verlegt. Im Bereich der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße werden Elektroleitungen, Fernmeldeleitungen umgelegt und eine stillgelegte Gasleitung der Rheinenergie rückgebaut. Die Gasleitung von Thyssengas wird teilweise rückgebaut bzw. verdämmt und Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 111 von 126 in neuer Lage regelkonform verlegt. Die künftige Lage der Gastrasse wurde gemeinsam mit Thyssengas festgelegt. 10.3 Straßen und Wege Die durch das Vorhaben bedingten S traßenmaßnahmen sind in Kapitel 4.3 beziehungsweise 5.4 beschrieben. Die bauzeitlichen Einschränkungen werden in Kapitel 8.5 beschrieben. 10.4 Kampfmittel Für den vorliegenden Planfeststellungsabschnitt wurde eine Überprüfung der Grundstücke inklusive Baustelleneinrichtungsflächen auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern mittels Luftbildauswertung über die zuständigen Ordnungsämter durchgeführt. Es liegen sowohl diffuse Kampfmittelverdachte aber auch konkrete Verdachtspunkte vor. Daher kann die Existenz von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Vor Baubeginn werden die Flächen geophysikalisch untersucht. 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial Im Rahmen der Maßnahmen des vorliegen den Planfeststellungsabschnitts fällt Bodenaushub an. Gemäß Konzernrichtlinie 809.0201 sind Infrastrukturmaßnahmen durch ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (siehe Unterlage 25.1) zu begleiten. Es f allen überwiegend Bodenaushub, untergeordnet auch Beton/Bauschutt sowie Oberbaumaterialien an. Nicht auszuschließen sind auch andere Abfälle, die in folgender Tabelle dargestellt sind . Für die Entsorgung sind Bodenaushub und Oberbaustoffe von quantitativer Bedeutung. Die Rückbaumaterialien der Infrastruktur aus den Bereichen Oberleitungsanlagen und LST haben eigene Wiederverwendungs- bzw. Aufarbeitungswege. Tabelle 2: Beschreibung der zu erwartenden Stoffe/Abfälle Bauteil/Gewerke Anfallende Stoff/Abfälle AVV Erdarbeiten Fundamentreste, Kabelkanäle u. –schächte 170101 Boden u. Auffüllung 170504 Gleisanlagen Holzschwellen 170204* Betonschwellen 170101 Schienen 170405 Gleisschotter 170508 Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 112 von 126 PSS/FSS 170504 Abbruch Beton 170101 Gemische/getrennte Fraktionen aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik 170107 Stahl 170405 Nach überschlägiger Ermittlung fallen im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt ca. 116.850 m³ Bodenaushub an. Beim Neubau der Gleise und Weichen fällt zusätzlich noch ca. 13.400 m³ Bodenmaterial an. Bei Abbrucharbeiten fallen zudem mineralische Reststoffe, im Wesentlichen Beton, an. Eine Mengenabschätzung ist jedoch vorab nicht möglich. Mit dem Anfall weiterer Reststoffe ist generell ebenfalls zu rechnen. Auch hier ist eine Mengenabschätzung vorab nicht möglich. Von den Baumaßnahmen sind insgesamt ca. 3500 lfd. m Schiene betroffen. Die Menge des zu entsorgenden Altschotters beträgt im Planungsabschnitt ca. 13.500 m³. Es fallen insgesamt ca. 6.000 Bahnschwellen an. Schienen und Schwellen können bei technischer Eignung wiederverwendet werden. Nicht verwendete Schwellen sind der Wiederverwertung oder der Entsorgung zuzuführen. Alte Schienen können als Kernschrott vermarktet werden. Die Zuordnung der Abfallmassen zu den LAGA-Klassen wurde wie folgt abgeschätzt: Tabelle 3: Zuordnung LAGA-Klassen LAGA-Klasse Anteil Boden Anteil Schotter Z 0 10 % 0 % Z 1.1 25 % 30 % Z 1.2 25% 30 % Z 2 20 % 25 % >Z 2 20 % 15 % Inwieweit ein Einbau der Aushubmaterialien erfolgen kann, ist abhängig von den bodenmechanischen Eigenschaften sowie dem Belastungsgrad des Bodenmaterials. I.d.R. ist ein Wiedereinbau von Bodenmaterial <LAGA Z1.2 möglich. Detailliertere Betrachtungen werden im Rahmen der Ausführungsplanung und der Ausführung abgestimmt. Da außerdem Deklarationsanalysen, die älter als ca. 6 Monate sind, in NRW von den zuständigen Behörden und den Entsorgern nicht anerkannt werden, werden im Rahmen Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 113 von 126 der Bauausführung nochmals Deklarationsanalysen aller anfallenden Materialien durchgeführt werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei den bisher durchgeführten Untersuchungen Schadstoffe ermittelt wurden, die aber aufgrund der Nutzungsverhältnisse keine Gefährdungen für die relevanten Wirkungspfade darstellen. Ein öffentlich-rechtliches Inanspruchnahmerisiko liegt demnach nicht vor. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Bodensanierung. Es handelt sich um eine Baumaßnahme, bei der ggf. anfa llende überschüssige verunreinigte Massen fachgerecht entsorgt werden. Ein Sanierungskonzept im Sinne der BBodSchV ist nicht erforderlich. Abbruchmaterial wird auf herkömmliche Weise durch das Bauunternehmen entsorgt. 10.6 Gewässer Durch die Maßnahmen des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes erfolgen Eingriffe in das Grundwasser und in Oberflächengewässer. Die Eingriffe während der Bauphase haben lokal Auswirkungen sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität des Grundwassers und der Oberflächeng ewässer. In der Betriebsphase beschränken sich die dauerhaften Auswirkungen auf für die Umgebung nicht relevanten quantitativen Veränderungen des Grundwassers im unmittelbaren Gründungsbereich der Baumaßnahmen. Oberflächengewässer sind in der Betriebsphase nicht betroffen. Die Auswirkungen der Maßnahmen des vorliegenden Planfeststellungsabschnitt sind ausführlich in Unterlage 21 dargestellt. Folgende Bauwasserhaltungen und grundwassererhebliche Arbeiten werden durchgeführt. Aus diesem Grund werden im Zuge d ieses Verfahrens für folgende Sachverhalte eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 9 WHG beantragt: Neubau Lärmschutzwand km 5,817-6,749 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Torsionsbalken bahnrechts km 5,826-5,847 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Torsionsbalken bahnrechts km 5,852-5,860 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Rückbau Durchlass km 5,956 Strecke 2663: Einbringen des bauzeitlich benötigten Verbaus in das Grund wasser und lokaler bauzeitlicher Aufstau des Grundwasserstromes Neubau Lärmschutzwand km 6,145-6,328 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Grundwasserhaltung Neubau vorhandener Durchlass km 6,230 Strecke 2663: Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 114 von 126 Einbringen des bauzeit lich benötigten Verbaus in das Grundwasser und lokaler bauzeitlicher Aufstau des Grundwasserstromes Bauzeitliche Grundwasserentnahme 0,17 l/s, Grundwasserentnahme gesamt 863 m3, Dauer der Grundwasserentnahme 60 Tage. Die Einleitung der Pumpwässer erfolgt i n das Gerinne ca. 100 m stromabwärts des Durchlasses. Dammverbreiterung, Dammerhöhung und Überlastschüttung km 6,300-7,300 Strecke 2663: Einbringen von Baustoffen in das Grundwasser und bauzeitliche Verlegung des Gerinnes neben dem Bahndamm Grundwasserhaltung Sicherung Gasleitung km 6,750 Strecke 2663: Bauzeitliche Grundwasserentnahme 0,51 l/s, Grundwasserentnahme gesamt 1.322 m 3, Dauer der Grundwasserentnahme 30 Tage. Einleitung der Wässer in das bahnparallele Gerinne nördlich der Bahn ca. 200 m stromabwärts der Baugrube. Umlegung des kleinen bestehenden Gerinnes nördlich der Bahn während der Bauarbeiten. Kapillarbrechende Schicht km 6,890-7,010 Strecke 2663: Einbau einer kapillarbrechenden Schicht an der Basis des Bahndammes, um die in diesem Abschnitt erhöhte Durchströmung des Untergrundes zu gewährleisten. Neubau Lärmschutzwand km 7,232-7,540 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Neubau Torsionsbalken km 7,262-7,276 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Grundwasserhaltung Sicherung Gasleitung km 7,270 Strecke 2663: Bauzeitlich Grundwasserentnahme 0,37 l/s, Grundwasserentnahme gesamt 960 m3, Dauer der Grundwasserentnahme 30 Tage. Einleitung in das Gerinne ca. 100 m stromab wärts des Durchlasses unter Verwendung eines Erosionsschutzes eingeleitet. Neubau Lärmschutzwand km 7,303-8,011 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Signalausleger km 7,428 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Neubau Lärmschutzwand km 7,623-7,666 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße km 7,663 Strecke 2663: Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 115 von 126 Errichtung einer Baugrube mit dichter Baugrubensohle, die ca. 4 m in das Grundwasser einbindet. Errichtung von Brückenwiderlager mit Pfahlgründung, wobei die Pfähle ca. 6 m in den Untergrund und somit auch in das Grundwasser einbinden. Einleitung von Niederschlagswasser vom Gleiskörper der Brücke über Versickerungsmulde in den Untergrund. Entwässerte Fläche insgesamt 290 m2. Haltepunkt Duckterath Winkelstützwand km 7,678-7,862 Strecke 2663: Errichtung einer Stützwand auf insgesamt 450 Mikropfählen, die bis ca. 20 m in das Grundwasser einbinden. Haltepunkt Duckterath Kiespfähle km 7,678-7,862 Strecke 2663: Errichtung von Kiespfählen, um Niederschlagswasser aus dem Gleisbereich Haltepunkt Duckterath zu versickern Neubau Lärmschutzwand km 7,744-7,832 Strecke: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Eisenbahnüberführung Damaschkestraße km 7,878 Strecke 2663: Errichtung einer Baugrube mit dichter Baugrubensohle, die ca. 0,6 m in das Grundwasser einbindet. Errichtung von Brückenwiderlager mit Pfahlgründung, wobei die Pfähle ca. 19 m in den Untergrund und somit auch in das Grundwasser einbinden. Einleitung von Niederschlagswasser vom Gleiskörper der Brücke über einen Sickerschacht in den Untergrund. Entwässerte Fläche insgesamt 110 m2. Neubau Lärmschutzwand km 7,823-8,557 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Signalausleger km 7,963 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Bohrpfahlwand km 8,349-8,440 Strecke 2663: Errichtung einer zweiteilige tangierende Bohrpfahlwand, die mit den Bohrpfählen bis ca. 3 m in das Grundwasser einbindet, sowie lokaler Aufstau des Grundwasserstromes. Eisenbahnüberführung Buchholzstraße km 8,446: Errichtung eines Brückenwiderlagers mittels Pfahlgründung, wobei die Einbindetiefe der Pfähle voraussichtlich unterhalb des Grundwasserspiegels zu liegen kommt. Einleitung von Niederschlagswasser vom Gleiskörper der Brücke über einen Sickerschacht in den Untergrund. Entwässerte Fläche insgesamt 411 m2. OLA-Masten Streckenabschnitt km 5,862 – 7,200 und km 7,700 – 8,705 Strecke 2663: Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 116 von 126 Bodenversiegelung und Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz: Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße km 7,663 Strecke 2663: Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung an der Franz-Hitze Straße werden ca. 18 m2 Bodenfläche für den Straßenbau zusätzlich versiegelt und die Niederschlagswässer der Grundwasserneubildung entzogen. Die Entwässerung erfolgt über das öffentliche Kanalnetz, wodurch zusätzlich zum Bestand 0,2 l/s in das Kanalnetz eingeleitet wird. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 117 von 126 Hp Duckterath km 7,678-7,862 Strecke 2663: Neuplanung der Entwässerung von Bahnsteigen und Dachflächen im Ausmaß von insgesamt ca. 1.670 m2, deren Entwässerung über das öffentliche Kanalnetz im Ausmaß von 25,1 l/s erfolgt. Somit werden die Niederschlagswässer der Grundwasserneubildung entzogen. Brücke Damaschkestraße km 7,878 Strecke 2663: Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße werden ca. 39 m 2 Bodenfläche für den Straßenbau zusätzlich versiegelt und die Niederschlagswässer der Grundwasserneubildung entzogen. Die Entwässerung erfolgt über das öffentliche Kanalnetz, wodurch zusätzlich zum Bestand 0,4 l/s in das Kanalnetz eingeleitet wird. Brücke Buchholzstraße km 8,446 Strecke 2663: Durch den Neuba u der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße werden ca. 277 m 2 Bodenfläche für den Straßenbau zusätzlich versiegelt und die Niederschlagswässer der Grundwasserneubildung entzogen. Die Entwässerung erfolgt über das öffentliche Kanalnetz, wodurch zusätzlich zum Bestand 2,8 l/s in das Kanalnetz eingeleitet wird. 10.7 Land- und Forstwirtschaft Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt sind keine landwirtschaftlich genutzten Flächen betroffen. 10.7.1 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Forsthoheitsbereich Rhein-Sieg-Erft Gem. Auskunft der betroffenen Forstbehörde Regionalforstamt Rhein -Sieg-Erft ist hinsichtlich des Ausgleichs nach Forstrecht ein Verhältnis von 1:2,4 für dauerhafte Waldflächenverluste und ein Verhältnis von 1:2 für temporäre Waldflächenverluste anzusetzen. Durch das Vorhaben kommt es zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme von Wald lt. Waldgesetz in einem Umfang von 3.994 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranziehen des Faktors 2 ein Kompensationsbedarf von 7.988 m²; unter Berücksichtigung der Neuanlage von Waldflächen nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibt ein Kompensationsbedarf von 3.994 m² Waldfläche aufgrund baubedingter Flächen - inanspruchnahme von Waldflächen. Durch das Vorhaben kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von Wald lt. Waldgesetz in einem Umfang von 2.601 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranzi ehen des Faktors 2,4 ein Kompensationsbedarf von 6.242 m² Waldfläche aufgrund anlagebedingter Flächeninanspruchnahme von Waldflächen. Das Gesamtausmaß an erforderlicher Ersatzaufforstungsfläche für den Forsthoheits - bereich des Regionalforstamts Rhein-Sieg-Erft beträgt somit insgesamt 10.236 m². Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 118 von 126 10.7.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Forsthoheitsbereich Bergisches Land Gem. Auskunft der betroffenen Forstbehörde Regionalforstamt Bergisches Land ist hinsichtlich des Ausgleichs nach Forstrecht ein Verhältnis von 1:2 für temporäre und dauerhafte Waldflächenverluste anzusetzen. Durch das Vorhaben kommt es zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme von Wald lt. Waldgesetz in einem Umfang von 865 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranziehen des Faktors 1:2 ein Kompensationsbedarf von 1.730 m²; unter Berücksichtigung der Neuanlage von Waldflächen nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibt ein Kompensationsbedarf von 865 m² Waldfläche aufgrund baubedingter Flächeninanspruchnahme von Waldflächen. Durch das Vorhaben kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von Wald lt. Waldgesetz in einem Umfang von 770 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranziehen des Faktors 1:2 ein Kompensationsbedarf von 1.540 m² Waldfläche aufgrund anlagebedingter Flächeninanspruchnahme von Waldflächen. Das Gesamtausmaß an erforderlicher Ersatzaufforstungsfläche für den Forsthoheits - bereich des Regionalforstamts Bergisches Land beträgt somit insgesamt 2.405 m2. 10.7.3 Kompensationsmaßnahmen Wald Insgesamt ergibt sich, wie in den vorangehenden Kapiteln dargelegt, über beide Regionalforstämter ein Ausgleichsbedarf von in Summe rd. 1,3 ha Waldfläche. Der Ausgleichsbedarf wird, wie mit den Forstbehörden abgestimmt, insgesamt im Kompensationsraum 02 ( Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG) Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht ( ~D34) ausgeglichen. Es werden auf einer Aufforstungsfläche in der Gemeinde Vettweiß Ersatzaufforstungsmaßnahmen im Umfang von 12.641 m2 von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erworben. Siehe dazu auch das entsprechende Maßnahmenblatt (Unterlage 14.7) sowie die planliche Darstellung Unterlage 14.4.4. Im Bereich der Ausgleichsmaßnahmenfläche 030_A und 031_A sowie den Ersatzmaß - nahmenflächen 032_E werden in Summe rd. 1,5 ha Gehölzflächen neu angelegt. 10.8 Brand- und Katastrophenschutz Im Planungsbereich zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach werden Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz von Schienenwegen zu entsprechen. Ein Rettungsweg entlang der Gleise wird gemäß EBA - Leitfaden hergestellt. Zudem werden Zugänge zu dem Schienenweg hergestellt an denen Zufahrten, sowie Bewegungsflächen für die Fremdrettungskräfte bestehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen der umliegenden Straßen, anbinden. In de n Lärmschutzwänden werden Türen berücksichtigt. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 119 von 126 Am Haltepunkt Duckterath wird kein Bahnhofsgebäude errichtet. Dadu rch, dass zudem keine Aufenthaltsräume in auf dem Bahnsteig oder in Über - und Unterfüh rungen vorgesehen sind, wird auf ein Brandschutzkonzept für die Verkehrsstation verzichtet. In Unterlage 24 sind die Rettungswege, Zuwegungen und Zufahrten beschrieben bzw. abgebildet. 10.9 Kapazität Die im betrachteten Planfeststellungsabschnitt beantragten M aßnahmen an der Eisenbahninfrastruktur erzeugen keine Kapazitätsminderung. 10.10 Barrierefreiheit Der Zugang zum nördlichen Bahnsteig im Halte punkt Duckterath wird über eine Rampe barrierefrei gewährleistet. Beim südlichen Bahnsteig befindet sich auf der westlichen Seite neben der Rampe ein bestehender Aufzug als barrierefreie Zugangsmöglichkeit. 10.11 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Das Projektteam hat die betroffene Öffentlichkeit umfassend informiert und beteiligt - in Orientierung an § 25 Abs. 3 VwVfG und auch darüber hinaus gehend als Pilotprojekt im Rahmen des „Bündnisses für Mobilität NRW“. Viele Stakeholder unterstützen die Kommunikation zum Projekt über ihre aktive Teilnahme. Auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich aktiv. Sie haben sowohl digital als auch bei den Präsenzveranstaltungen über 300 Beiträge eingebracht. Viele Vorschläge waren bereits Teil der Planung und konnten sie untermauern. Dort, wo Vorschläge nicht realisiert werden können, hat der frühe, intensive Dialog zumindest das Verständnis sowohl für die für die Planungen im Einzelnen wie auch für den Infrastrukturausbau insgesamt erhöht. Das Konfliktpotenzial ist mit der frühen Öffentlichkeitsarbeit gesunken, die Qualität der Planung gestiegen. In der frühen Öffentli chkeitsarbeit wurde deutlich, dass der Ausbau der S11 überwiegend positiv wahrgenommen wird. Die Reaktionen zeigen eine hohe Akzeptanz des Projektes. Der Wunsch nach einer schnellen Umsetzung wurde und wird immer wieder artikuliert. Das Bedürfnis nach eine m höheren S -Bahn-Takt und einer besseren Anbindung an die Metropole Köln ist groß. Zugleich sehen die Menschen die Vorteile des Ausbaus für den Klimaschutz, indem sie ein stark erweitertes Angebot für den Umstieg auf den elektrischen S -Bahn-Verkehr erhalten. In diesem Zusammenhang zeigt sich auch das Interesse an den umweltgerechten Lösungen für den Ausbau im FFH Gebiet Thielenbruch (PFA 2.1). Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 120 von 126 10.12 Klimaschutz, § 13 KSG Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Klimaschutzgesetz haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des KSG und die zu dessen Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zweck des KSG ist es gemäß § 1, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Na tionen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie mögli ch zu halten. Gemäß § 3 Klimaschutzgesetz (nationale Klimaschutzziele) werden die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gemindert. Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissione n so weit gemindert, dass Netto - Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor entstehen fast ausschließlich in Form von CO2 und hängen stark von der Antriebsart, der Form und dem Gewicht der Fahrzeuge ab. Der Verkehr ist in Deutschland mit einem Anteil von rund 21 Prozent am Gesamt - Kohlendioxidausstoß beteiligt 1. Im Verkehrssektor resultieren dabei 98 Prozent der Treibhausgas-Emissionen mit 140 ,6 Mt CO2e aus dem Straßenverkehr (vgl. Klimaschutzbericht der Bundesregierung 2021, S. 15). Auf den Schienenverkehr entfällt dabei weniger als ein Prozent 2. Die Eisenbahn ist anerkanntermaßen der klimafreundlichste motorisierte Verkehrsträger. Auch unte r Einbeziehung der Infrastrukturbereitstellung liegt die Klimawirkung der Schienenverkehre deutlich unter der des Individual - oder Luftverkehrs sowie des Straßengüterverkehrs. Im Personenfernverkehr z.B. beträgt die Klimawirkung der Schiene weniger als ein Viertel im Vergleich zu Flugzeug und Pkw. (vgl. Umweltbundesamt 2020: Ökologische Bewertung von Verkehrsarten – Abschlussbericht. Texte 156/2020, S. 122f und S. 128). Die Bundesregierung legt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Klimaschutzgesetz in ihrem Klimaschutzprogramm fest, welche Maßnahmen sie zur Erreichung der oben genannten nationalen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren ergreifen wird. Das Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor beinhaltet hierfür als eines der Maßnahmenbündel die CO2e -Minderung d urch die Verlagerung von Verkehr auf den klimafreundlicheren Verkehrsträger Schiene, der zu diesem Zweck sowohl bezogen auf den Schienenpersonenverkehr als auch hinsichtlich des Schienengüterverkehrs deutlich zu ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 1 Diese Zahlen gelten für 2018, Verkehr (162 Mio t) und D (755 Mio t) aus „Verkehr in Zahlen 2020/2021“, BMVI. 2 DB Eisenbahn in Deutschland hatte 2018 einen Anteil von rd. 0,4 % (3,2 Mio t CO2e). Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 121 von 126 stärken ist (vgl. Ziffer 3.4.3.1, 3.4.3.2, 3.4.3.6). Zusätzlich kann die Dekarbonisierung durch die Elektrifizierung weiterer Schienenstrecken weiter vorangetrieben werden. Auf dieser Grundlage investieren Bund und die Deutsche Bahn erheblich in die Erneuerung und den Ausbau des Schienennetzes. Dami t wird die Leistungsfähigkeit der Schieneninfrastruktur weiter erhöht. Durch die Einführung von digitaler Leit - und Sicherungstechnik auf zentralen Achsen und die Digitalisierung von Stellwerken wird die Kapazität deutlich gesteigert. Engpasskorridore im Schienennetz an neuralgischen Punkten werden ausgebaut, und damit die infrastrukturelle Grundlage zur Realisierung des Deutschlandtaktes gelegt. Zudem soll das elektrifizierte Netz erweitert und verdichtet werden. Mit diesen Maßnahmen wird die Attraktivität des Schienenpersonenverkehrs für die Nutzer gesteigert (S. 66 des Klimaschutzprogramms). Auch der Schienengüterverkehr wird von der Modernisierung und Kapazitätsverbesserung auf dem Schienennetz deutlich profitieren. Gütertransport auf der Schiene wird dadurch schneller und attraktiver (S. 74 des Klimaprogramms). Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Bundes -Klimaschutzgesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3905) wurde die Klimaschutzzielstellung erhöht. Die Minderungsziele wurden in § 3 Klimaschutzgesetz gegenüber der Fassung von 2019 nochmals ambitioniert fortgeschrieben. Als Zielgröße für den Sektor Verkehr ist nunmehr eine Reduktion auf 85 Mio. t/CO2e im Jahr 2030 normiert. Dies entspricht einer Reduktion von rund 48 Prozent ggü. 1990. Insoweit ergibt sich die Notwendigkeit, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu verstärken und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die die aktuelle Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag die Zielstellungen bekräftigt und ein Klimaschutzsofortprogramm angekündigt. Wie aufgezeigt stellt die Verlagerung von Verkehren u.a. von der Straße auf die Schiene einen effizienten und nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz dar und wird nach dem geltenden Klimaschutzprogramm der Bundesregierung als eine Maßnahme zur Erreichung der Zwecke des Klimaschutzgesetz aufgeführt. Durch das vorliegende Vorhaben Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln wird für dieses Ziel (Verlagerung der Verkehre auf die Schiene) ein weiterer Beitrag geleistet, um mit der Verdichtung der S11 bis auf einen annähernden 5´-Takt im Streckenabschnitt Köln -- Mülheim – Bergisch Gladbach die Realisierung des Fahrplankonzeptes 2020+ und in weiterer Folge die Erreichung des Zielnetzes 2030+ S-Bahn Köln zu erreichen. Durch ein integriertes Zielkonzept für den Gesamtknoten Köl n im Güter - und Personenverkehr, dass insgesamt 15 verkehrlich je einzeln wirksame Infrastruktur - maßnahmen mit optimierten Betriebsabläufen vorsieht, soll wesentlich zur Verkehrs - verflüssigung und -steigerung im wachsenden Großraum Köln beigetragen werden. Ein wesentliches Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, Verkehrsleistungen des Schienen - personennahverkehrs, welche heute auf den Fernbahngleisen als Regionalbahn verkehren, auf bestehende bzw. später neu hinzukommende S -Bahn-Linien zur Entlastung der Fernbahngleise zu verlagern. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 122 von 126 Übergeordnet ist der stark frequentierte Kölner Eisenbahnring nicht nur ein zentraler bundesweiter Verknüpfungspunkt, er erweist sich auch als einer der Engpässe im nationalen und internationalen Eisenbahnnetz, sowohl im Personennah- und Personenfernverkehr, als auch im Güterverkehr. Die Zeitscheibe 2020+ des integrierten Zielkonzeptes sieht Mehrverkehr sowohl im Fern - als auch im Regionalverkehr vor. Die Angebotsstruktur im Regionalverkehr, speziell dem S-Bahn-System, wird auf mehrere n Linien ausgeweitet. Hierzu zählt u.a. die Verdichtung des Taktes der S-Bahn im Abschnitt Köln-Worringen – Bergisch Gladbach. Das gegenständliche Vorhaben im PFA 2.1 ist dabei eine Teilmaßnahme beim Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln zur Verdichtung des Taktes, um auch im Außenast der S- Bahnlinie Köln-Mülheim – Bergisch Gladbach eine Taktverdichtung zu ermöglichen. Langfristiges Ziel ist es, die S -Bahn Köln bis 2030+ zu einem S -Bahn-Netz auszubauen, das die gesamte Region gut und schnell vernetzt. Insgesamt neun S-Bahn-Linien sollen für optimale Anbindungen in Stadt und Region sorgen. Der Ausbau macht die S -Bahn zum Rückgrat für eine leistungsfähige Mobilität in der Region und zu einem wichtigen Baustein für Klimaschutz, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Sie wird zu einem Impulsgeber für die Stadtentwicklung und die Erschließung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten. Das Vorhaben unterstützt und trägt im Handlungsfeld „ÖV, Rad - und Fußverkehr“ des Sektor Verkehr des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung der Maßnahmen 3.4.3.1 Stärkung des Schienenpersonenverkehrs und 3.4.3.2 Attraktivität des ÖPNV erhöhen durch die Verlagerung des Verkehrs auf klimafreundliche Optionen bei. Nachfolgend wird näher erläutert, welchen Beitrag das Vorhaben dazu leisten kann . Das Klimaschutz - programm sieht den Zeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen für 2020 -2030 (bzw. über 2030 hinaus) vor. Maßnahme 3.4.3.1 Stärkung des Schienenpersonenverkehrs Folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz werden auch durch das Vorhaben gebündelt: - Beseitigung von Engpässen - Schaffung attraktiver Takte und Förderung des schnellen Umsteigens - Kapitalerhöhung der Deutsche Bahn AG (DB AG) - Erhöhung der Planungssicherheit - Steigerung der Attraktivität für Nutzer Im Mittelpunkt dieses Maßnahmenbündels steht die CO2- Minderung durch die Verlagerung von Verkehr auf den Verkehrsträger Schiene, der zu diesem Zweck deutlich zu stärken ist. Engpasskorridore im Schienennetz neuralgische Punkte werden ausgebaut, die Einführung des Deutschlandtaktes wird dur ch die Maßnahme unterstützt. Es können Kapazitätssteigerungen der vorhandenen Infrastruktur erzielt werden, indem Züge in geringerem Abstand fahren, ohne Einbußen bei der Sicherheit hinnehmen zu müssen. Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 123 von 126 Maßnahme 3.4.3.2 Attraktivität des ÖPNV erhöhen Folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz werden auch durch das Vorhaben gebündelt: - Ausbau der Kapazitäten - Verbesserung der Angebotsqualität - Stärkung des ÖPNV Gegenstand dieses Maßnahmenbündels ist die Stärkung des ÖPNV. Der öffentliche Personenverkehr ist a ufgrund der hohen Energieeffizienz und des hohen Grades der Elektrifizierung mit erheblich geringeren Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer verbunden als der motorisierte Individualverkehr. Im Mittelpunkt dieses Handlungsfelds steht daher die CO 2-Minderung durch die Verlagerung von Verkehr auf den ÖPNV. Der Netzausbau und die Netzerweiterung bei S-, U- und Straßenbahnen sollen vorangetrieben werden. Zudem soll die Nutzung des ÖPNV durch eine Verbesserung der Angebotsqualität attraktiver gemacht we rden. Hierzu wird die Zuverlässigkeit verbessert, es werden häufigere Verbindungen eingerichtet und auch der Komfort und die Sicherheit werden erhöht. Die Treibhausgasemissionen durch die Bauarbeiten bzw. den Baustellenverkehr sind als zwingend notwendige Voraussetzung zur Realisierung des im Interesse des Klimaschutzes stehenden Vorhabens nicht vermeidbar. Selbst unter Einbeziehung der Emissionen der Infrastrukturbereitstellung (vgl. oben) ist der Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr der mit Abstand klimafreundlichste motorisierte Verkehrsträger. Vor diesem Hintergrund stellt die Verkehrsverlagerung auf die Schiene auch unter Berücksichtigung der Emissionen der Infrastrukturbereitstellung einen Beitrag zur Treibhausgasemissionen -Minderung und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele dar. Folglich stellt das vorliegende Vorhaben einen wichtigen Beitrag für die Verlagerung der Verkehre auf die Schiene und damit zur Erreichung der Zwecke des Bundes - Klimaschutzgesetzes dar. Das Vorhaben steht damit im Ei nklang mit dem eingangs dargestellten Zweck des Klimaschutzgesetzes und den zu seiner Erfüllung festgelegten Maßnahmen im Klimaschutzprogramm. 10.13 Befreiungen LNatSchG NRW und BNatSchG Für das Vorhaben wird im Zuge des vorliegenden Verfahrens eine Befreiung nach § 75 LNatSchG NRW sowie nach § 67 BNatSchG ist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für nachfolgende Schutzgebiete bzw. geschützte Teile von Natur und Landschaft beantragt. Die Befreiungen stehen im Zusammenhang mit den Konflikten B7 „Baubedingte Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten“ sowie B23 „Anlagebedingte Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten“ des Landschaftspflegerischen Begleitplans, welche in den Unterlagen 14 näher beschrieben und verortet sind: • Landschaftsschutzgebiete Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 124 von 126 o LSG-5008-0006 „Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ o LSG-5008-0007 „ Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freir äume und verbindende Grünbereiche“ • Naturschutzgebiet o K-002 „Thielenbruch und Thurner Wald“ • 5 Bäume, die nach Baumschutzsatzung geschützt sind Für Eingriffe in folgende geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen werden im Zuge des vorliegenden Verfahrens Ausnahmen bzw. Befreiungen nach § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchG NRW und § 19 BNatSchG beantragt. Diese Eingriffe stehen im Zusammenhang mit den Konflikten B7 „Baubedingte Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten“ sowie B23 „Anlagebedingte Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten“ des Landschaftspflegerischen Begleitplans, welche in den Unterlagen 14 näher beschrieben und verortet sind. • Geschützte Biotope o BT-K-00894 „Schwarzerlenmischwald an Bahntrasse mit Birke und Buche“ o BT-K-00866 „Schwarzerlenmischwald“ • FFH-LRT o 91E0 - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 125 von 126 11 ABKÜRZUNGEN AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AVT Außenverteiler BGBl. Bundesgesetzblatt BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz Bf Bahnhof BSK Bahnsteigkante BTS Base Transceiver Station BÜ Bahnübergang CO2 Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid DB AG Deutsche Bahn AG DIN Deutsches Institut für Normung EBA Eisenbahnbundesamt EG Eisenbahn Gesetz EN Europäische Norm ESTW-A Elektronisches Stellwerk (abgesetztes elektronisches Stellwerk) FAA Fahrausweisautomatenaufstellflächen FIA Fahrgastinformationsanzeiger Gl Gleis GOK Geländeoberkante GWG Geringwertige Güter GSM-R Global System for Mobile Communications – Rail(way) Hp Haltepunkt HV Hauptverteiler KSG Bundes-Klimaschutzgesetz l.d.B. links der Bahn LCC Life Cycle Cost LST Leit- und Sicherungstechnik LSW Lärmschutzwand LWL Lichtwellenleiter Mt Megatonne NVR Nahverkehr Rheinland OLA Oberleitungsanlage Vorhaben: Unterlage 1.1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 Stand: 15.12.2023 Seite 126 von 126 OSE Ortssteuereinrichtung özF Örtlich zuständiger Fahrdienstleiter PÜ Personenüberführung PU Personenunterführung r.d.B. rechts der Bahn Ril Richtlinie RÜ Reisendenüberweg SO Schienenoberkante SPNV Schienenpersonennahverkehr THG Treibhausgasemissionen TEN Transeuropäisches Eisenbahnnetz tHBÜP technisches Hilfsmittel für Bahnübergangsposten TK Telekommunikation TM Technische Mitteilung Üst Überleitstelle USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung VVBau Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau VVBau-STE Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen VzG Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten WSA Wetterschutzanlage
Anlage 6 - Anlage 3 zur Stellungnahme
4653 Zeichen
I^Stadt KölnDie Oberbürgermeisterin Nummer Typ Bezeichnung Status Erläuterung 901244 Altablagerung Jan-Wellem-Str. / Sonderburger-/ Heidelberger-ZRudolf-Clausius-ZGraf- Adolf-Str. nach Untersuchung kein Verdacht bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nutzung bei Nutzungsänderung Neubewertung 90111_003 Altablagerung CarlstrZSchanzenstr. nachrichtliche Katasteraufnahme Erstbewertung erforderlich 902112 Altablagerung Kalk-Mülheimer-Z Bertoldistr. Z Rendsburger Platz Altlastenverdachtsfläche Detailuntersuchen erforderlich 901160 Altstandort Mündelstr. 35-41 nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 901208_003 Altablagerung Frankfurter Str. Z Eisenbahnbrücke Fläche saniert bei Nutzungsänderung Neubewertung 80207 Altablagerung CFK, Kalkberg II, Kalk-Mülheimer Str. 377 Altlast dauerhafte Beschränkungs- und Überwachungsmaßnahmen 901208 Altstandort Bf Mülheim (Personen-Bf.), Frankfurter Str. 87a nachrichtliche Katasteraufnahme bislang nur eine Teilfläche untersucht 90118 Altstandort Mülheimer Ring 15 kein Verdacht bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nutzung weitere Untersuchungen bei Bodenabtrag 90111_001 Altablagerung CarlstrZSchanzenstr. Altlast aktuell durch Versiegelung gesichert 901208_001 Altstandort Bf Mülheim nachrichtliche Katasteraufnahme Orientierende Untersuchungen bei Nutzungsänderung 902121 Altstandort Kalk-Mülheimer-Str. 370 Altlastenverdachtsfläche für hinteren Grundstücksteil fehlt Verdachtsbewertung 905118 Altstandort Möhlstr. nachrichtliche Katasteraufnahme noch keine Verdachtsbewertung 905114 Altstandort Marmorwerke Altlastenverdachtsfläche Sanierungserfolg ist zu überprüfen 905115 Altstandort Wäscherei Z chemische Reinigung Bergisch-Gladbacher-Str. 1085 Altlastenverdachtsfläche Sanierungserfolg ist zu überprüfen 90136 Altstandort Wermelskircher Str.ZDeutz- Mülheimer Str.ZTheodor-Brauer-Str. nutzungsbezogene Sanierung Neubewertung bei Nutzungsänderung 90111 Altstandort Carlstr.ZSchanzenstr. Aufnahme nach nutzungsbezogener Sanierung, mit Überwachung Neubewertung bei Nutzungsänderung 902120 stoffliche Boden veränderung Kalk-Mülheimer-Str. 362-366 nachrichtliche Katasteraufnahme Orientierende Untersuchungen bei Nutzungsänderung AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN Aktenzeichen 573/1-41382-2021 Anlage 6 Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln 11 Nummer Typ Bezeichnung Status Erläuterung 90504 Altablagerung Wasserwerkstr. Altlastenverdachtsfläche Detailuntersuchung notwendig 90402 Altablagerung August-Strindberg-Str. Altlastenverdacht ausgeräumt Fläche multifunktional nutzbar 90107 Altablagerung Neurather Ring Fläche saniert bei Nutzungsänderung Neubewertung 90401 Altablagerung Honschaftsstr. Altlast dauerhafte Beschränkungs- und Überwachungsmaßnahmen 90106 Altablagerung Neurather Ring / Cottbuser Str. Altlastenverdachtsfläche Untersuchung notwendig 905104 Altstandort Bf Dellbrück Altlastenverdachtsfläche Untersuchung notwendig 80206 Altablagerung Kalkberg I, Kalk-Mülheimer Str. Altlast weitere Sanierungsmaßnahmen nötig 80217 Altstandort Kalker Hauptstr. Fläche saniert, mit Überwachung bei Nutzungsänderung Neubewertung 90108 Altablagerung Am Springborn Altlast Maßnahmen bei Nutzungsänderungen erforderlich 90108_001 Altablagerung Am Springborn, BAB 3, Honschaftsstr. Altlastenverdachtsfläche Detailuntersuchung notwendig 90519 Altstandort Waltherstr. nachrichtliche Katasteraufnahme Erstbewertung notwendig 10516 Altstandort ■ Deutzer Feld nach Untersuchungen kein Verdacht' bei Nutzungsänderung Neubewertung 90503 Altstandort Kaserne Moorslede nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 90301 Altstandort Herler Ring, inkl. ehern. Fort XI nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 90605 Altablagerung Deponie Thuleweg nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 901244_001 Altablagerung Heidelberger Str. / Fraunhofer -/ Bessels-ZRudolf-Clausius-Str. nach Untersuchung kein Verdacht bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nutzung bei Nutzungsänderung Neubewertung 901208_002 Altstandort Bf Mülheim nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 901162 Altstandort Bergisch Gladbacher Str. 138-144 nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 901163 Altstandort Bergisch Gladbacher Str. 122-136 nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung Neubewertung 90120_002 Altablagerung Schanzenstr. nachrichtliche Katasteraufnahme Erstbewertung erforderlich AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN Aktenzeichen 573/1 -41382-2021
Anlage 4 - Anlage 1 zur Stellungnahme
24105 Zeichen
FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 1 von 9 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Protokoll der FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) - Gesamtprotokoll VP-5008-301-010659 A.) Antragsteller oder Planungsträger (zusammenfassende Angaben zum Plan / Projekt) Allgemeine Angaben Natura 2000- Gebiet (Name) DE-5008-301 Lage des Plans/ Projektes ausserhalb des Gebietes Kennung VP-5008-301-010659 Plan-/Projekt-ID VP-010659 Plan-/Projekttyp Baurechtliche Vorhaben gemäss § 34 BauGB Plan-ZProjektart Sonstige Pläne oder Projekte Plan/Projekt (Bezeichnung) BV Mülheimer Straße 53, Plan-/ Projektträger (Name) Antragstellung (Datum) Beschreibung Auf der Liegenschaft an der Mülheimer Straße 53 sollen insgesamt vier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen entstehen. Die Oberkante der 4 geschossigen Gebäude wird bei 85,18 m über NI-IN zuzüglich weiterer Aufbauten, wie Lüfter, Wärmepumpen etc. liegen. Die geplante Oberkante des fertigen Fußbodens der Tiefgarage liegt 3,56 m unter der bestehenden Geländehöhe. Zur Herstellung der Tiefgarage wird weitere 0,67 m tief in das bestehende Gelände eingegriffen. Die gesamte befestigte Fläche nach Fertigstellung liegt bei ca. 5300 m2. Im Westen grenzt die Bebauung, getrennt durch den Duckterather Weg, an das FFH-Gebiet DE-5008-301 "Thielenbruch". Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche ausgewiesen. Stufe I: FFH-Vorprüfung (Screening) Lassen sich erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen offensichtlich ausschließen? Ja Begründung Auszüge aus der Studie zur "FFH-Verträglichkeit - BV Mülheimer Straße 53, VILIS am Thielenbruch" vom 07.06.2023, Angaben zu Quellen und weitere Erläuterungen siehe Anhänge zum Protokoll Das FFH-Gebiet "Thielenbruch" verfügt über eine Ost-West Ausdehnung von ca. 1250 m - 1700 m. In einer Entfernung zum Projektstandort von ca. 800 m - 1000 m wird es von der Paffrather Straße zerschnitten. Für die vollständig westlich der Paffrather Straße liegenden FFH-LRT Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) sowie dem Waldmeister-Buchenwald (9130) sind aufgrund der Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 1 von 9 Anlage 4 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 2 von 9 Entfernung zum Projektstandort von ca. 1,4 km keine Auswirkungen durch die Umsetzung zu erwarten. Gleiches gilt für die jenseits der Paffrather Straße liegenden Teilbereiche des FFH-LRT Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91EO*), die in einer Entfernung von 1 km und mehr vom Projektstandort liegen. Wirkfaktoren „ Vorbelastungen im Gebiet bestehen durch die Lage in einem Mischgebiet, wegen der angrenzenden stark befahrenen Verkehrswege Mülheimer Straße und Duckterather Weg sowie der direkt angrenzenden S-Bahn-Trasse und den damit verbundenen Erschütterungen, visuellen Reizen sowie Lärm- und Lichtemissionen. 1 Direkter Flächenentzug 1-1 Überbauung / Versiegelung: Durch das Projekt werden keine Flächen im FFH-Gebiet überbaut oder versiegelt. 2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen: Durch das Projekt werden keine Strukturen im FFH-Gebiet verändert. 2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik: Durch das Projekt werden keine Verluste oder Änderungen im FFH-Gebiet eintreten. 2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung: Durch das Projekt werden keine Nutzungen im FFH-Gebiet verändert. 2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege: Durch das Projekt werden keine Nutzungen im FFH-Gebiet verändert. 2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege: Durch das Projekt werden keine Nutzungen im FFH-Gebiet verändert. 3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes: Durch das Projekt wird der Boden bzw. Untergrund im FFH-Gebiet nicht verändert. 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse: Durch das Projekt werden keine Veränderungen der morphologischen Verhältnisse im FFH-Gebiet hervorgerufen. . 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse: Im FFH-Gebiet befinden sich FFH-Lebensraumtypen, die empfindlich auf Änderungen der hydrologischen Verhältnisse reagieren. Laut Althoff & Lang GmbH (2023) "ist der wichtigste Wasserlieferant für die Feuchtgebiete des FFH-Gebietes ein aus größerer Entfernung zuströmendes Karstgrundwasser, welches unterhalb der wasserstauenden Bergisch Gladbach-Schichten gestaut wird und dann im FFH-Gebiet in Bereichen ohne tertiäre Überdeckung austritt." Weiter wird ausgeführt, dass ein sehr geringer Einfluss durch die Neuversiegelung auf die Grundwasserneubildungsrate prognostiziert werden kann, der durch die Kanäle am Duckterather Weg sowie am Gerhardt-Hauptmann-Platz weiter abgeschwächt wird: "Die örtlichen Kanäle müssen als potentielle Dränagesysteme angesehen werden. Im Baufeld höher ansteigende Schicht- oder Grundwasserstände würden bei Zustrom in Richtung FFH-Gebiet durch die Kanalverfüllungen entwässert (siehe Schnittdarstellung in Anlage 3) und dem FFH-Gebiet aufgrund der bestehenden Infrastruktur unabhängig der neuen Bebauung nicht zur Verfügung stehen." Als Fazit ergibt sich für mögliche Auswirkungen auf das Wasserdargebot: "Der Einfluss des Bauvorhabens auf den Grundwasserhaushalt ist sehr gering, voraussichtlich nicht messbar gegeben." Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) Laut Entwässerungskonzept sollen anfallende Schmutzwässer und Niederschläge von befestigten Flächen in die vorhandene Kanalisation abgeführt werden. Während der Bauphase könnten Einträge oder Versickerungen von Betriebsstoffen in den Untergrund auftreten, die aber durch die allgemeinen Baustellensicherungsmaßnahmen unterbunden werden. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse: • Da durch das Vorhaben keine wesentlichen Änderungen der Strukturen im FFH-Gebiet eintreten sind Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 2 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 3 von 9 Veränderungen im Kaltluftabfluss nicht zu erwarten. Eine wesentliche Änderung durch den Bau der Gebäude ist nicht zu erwarten, da der Erhalt einiger Bäume und eine Dachbegrünung vorgesehen sind. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 3-6 Veränderung anderer Standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren , In das FFH-Gebiet wird nicht eingegriffen. Veränderungen der Beschattungs- und Belichtungsverhältnisse oder mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit sind aufgrund der Lage des Projektes im Osten des Duckterather Weges nicht zu erwarten. Die vorhandene Bebauung und der Straßenkörper haben eine abschirmende Wirkung. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität Während der Bauphase könnten Individuen von Tierarten durch baubedingte Veränderungen im Plangebiet zu Tode kommen. Die zu betrachtenden Tierarten zeigen ein geringes bis sehr geringes Ausbreitungs- und Wanderverhalten. Sie bewegen sich in der Regel nicht weit von Habitaten weg (hier Scharlachlibelle mit Maximalwert von 130 m). Damit sind keine Verluste durch den anfallenden Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle oder Gruben zu erwarten. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung mit Individuenverlusten treten im FFH-Gebiet nicht auf (siehe auch 4-1). Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität Eine starke Erhöhung der Nutzung von Zufahrtsstraßen ist nicht zu erwarten. Zur Einfahrt in die Tiefgarage wird eine vorhandene Straße genutzt. Gesteigerte Barriere- oder Fallenwirkungen mit Individuenverluste sind nur in geringem Umfang möglich. Individuenverluste wichtiger Tier- und Pflanzenarten werden aber nicht eintreten. Wesentliche Änderungen bezüglich der Unterhaltungsarbeiten mit evtl. Auswirkungen auf das FFH-Gebiet treten nicht auf (siehe auch 4-1). Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 5 Nichtstoffliche Einwirkungen 5-1 Akustische Reize (Schall) Es bestehen Vorbelastungen durch die angrenzende Wohn- und Gewerbebebauung. Weiter sind Belastungen durch den bestehenden Verkehr (Kfz-Verkehr und Bahn) vorhanden (Abbildung 6). In der Bauphase werden zusätzliche akustische Belastungen verursacht. Umfang, Intensität und Dauer der Belastung könnten temporär ansteigen. Eine Erhöhung von Lärmemissionen über die Bestandssituation hinaus durch die zukünftigen Bewohner mit ausgeprägten Wirkungen für das FFH- Gebiet ist aber nicht erkennbar. Die wichtigen Arten im Gebiet sind nicht lärmempfindlich. Eine Beeinträchtigung der wichtigen Arten wird nicht eintreten. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) Durch die Anwesenheit von Menschen, die die Umgebung zu Freizeit- und Erholungszwecken nutzen, könnten optische Beeinträchtigungen für störungsempfindliche Tiere entstehen. Allerdings sind laut MAKO (Stadt Köln, 2020) die wertvollen Bereiche im Wirkraum trotz der Lage in einem Ballungsraum kaum Belastungen durch Freizeitnutzung ausgesetzt. Störungen im FFH-Gebiet durch Baustellenverkehr und -betrieb sind nicht zu erwarten. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 5-3 Licht Relevante Lichtquellen sind vor allem Kfz-Beleuchtungen und (lnnen-)Beleuchtungen von Wohnhäusern. Wegen der abschirmenden Wirkung der vorhandenen Bebauung und des Straßenkörpers des Duckterather Weges sind nur geringe zusätzliche Einflüsse zu erwarten. Daneben könnten während des Baus Beleuchtungsanlagen mit hoher Intensität eingesetzt werden, die zu einer temporären Belastung führen könnten. Einflüsse auf die im FFH-Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten werden aber nicht eintreten. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 5-4 Erschütterungen / Vibrationen Temporär ist während der Bauphase mit Erschütterungen zu rechnen. Die vorhandene Belastung Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 3 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 4 von 9 durch den Straßen- und Bahnverkehr könnten in der Bauphase marginal verstärkt werden. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) Der Bau könnte mechanische Einwirkungen infolge von Trittbelastüngen in den empfindlichen FFH- LRT durch die neuen Anwohner nach sich ziehen. Laut MAKO (Stadt Köln, 2020) sind die wertvollen Bereiche im Wirkraum trotz der Lage in einem Ballungsraum kaum Belastungen durch Freizeitnutzung ausgesetzt. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6 Stoffliche Einwirkungen 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Phosphatverbindungen werden meist über Abwässer aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft abgegeben. Durch die vorgesehene Entwässerung der anfallenden Regen- und Schmutzwässer in die vorhandene Kanalisation treten keine dauerhaften Phosphatemissionen zum Nachteil des FFH- Gebietes ein. • Gewässer sollen nicht angelegt werden. Private genutzte Rasenflächen sind lediglich in geringem Umfang vorgesehen. Da die vorhandenen örtlichen Kanäle potentielle Dränagesysteme darstellen, sind Verfrachtungen von Nährstoffen aus etwaig kleinflächig eingesetzten Düngern in das Grundwasser und somit in das FFH-Gebiet sehr unwahrscheinlich. So ist insbesondere keine Erhöhung des Nährstoffgehaltes in den Feuchtlebensräumen zu erwarten, da nach der der Stellungnahme von Althoff & Lang GmbH (2023) "der wichtigste Wasserlieferant für die Feuchtgebiete des FFH-Gebietes ein aus größerer Entfernung zuströmendes Karstgrundwasser" darstellt. Zur Beheizung der Gebäude sind Wärmepumpen vorgesehen. Emissionen aus Feuerungsanlagen entstehen nicht. Die Verfrachtung von Stickstoffverbindungen aus zusätzlichem Verkehr könnte dagegen zu einer Deposition in den FFH-LRT führen. Laut Umweltbundesamt UBA (2023) beträgt die Hintergrundbelastung Stickstoff für das bebaute Gebiet im Stadtgebiet Bergisch-Gladbach 19 kg N/ (ha*a). Nach Angaben im Online-Emissionskataster Luft NRW des LANUV (2023c) liegen die Stickoxidwerte in diesem Bereich bei 6275 kg/km2. Diese Werte liegen damit für 4 der 5.betrachteten FFH-LRT im Bereich bzw. über den in der Landschaftsinformationssammlung @Linfos (LANUV 2023d) angegebenen CL-Werten (CL = Critical Load, Maß für das Langzeitrisiko): 6230* - Borstgrasrasen, CL = 9 kg N /(ha*a) 6410- Pfeifengraswiesen, CL = 14-18 kg N /(ha*a) 7220*- Kalktuffquellen (Cratoneurion), CL = 18 kg N /(ha*a) 7230 - Kalk- und basenreiche Niedermoore, CL = 5-13 kg N /(ha*a) 91EO* - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, CL = 20-22 kg N/(ha*a) nur bei Hartholzauenwald Nach UBA (2023b) ist die Hauptquelle in Ballungsräumen der Straßenverkehr. Beispielhaft wird im Folgenden angenommen, dass eine zusätzliche DTV von 5000 Fahrzeugen entsteht. Im Leitfaden des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM, 2014) ist dargestellt, dass bei einer DTV von 5000 Fahrzeugen, entsprechend einem Emissionsniveau der Stufe I und bei einer Landnutzung "Wald" in ebenem Gelände außerorts im Abstand von 90 m zur Quelle keine Emissionen über 0,3 kg/(ha*a) zu erwarten sind. Nach Balla et al (2013) gilt dieser Wert als unteres Abschneidekriterium. Weiter wird dort ausgeführt, dass bei vorhabensbedingten Zusatzbelastungen oberhalb von 0,3 kg N/(ha*a) eine Schwelle von 3 % des maßgeblichen Critical Loads als Bagatellschwelle gelten soll. Bezüglich der stickstoffempfindlichen FFH-LRT kann eine zusätzlich Belastung für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden, da die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung seit 1995 eine deutliche Abnahme (UBA, 2023b) zeigen und in Zukunft vermutlich weiter sinken werden, die Stickoxid-Belastungen mit zunehmendem Abstand zum Emissionsort schnell abnehmen (siehe auch Baum et al, 2004, Samad & Vogt 2021) und die zu empfindlichen FFH-LRT in Abständen von 280 m und mehr vom Bauvorhaben liegen, * der angenommene Wert von einer zusätzlichen durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 5000 Fahrzeugen nicht erreicht wird, die durch das Wohngebiet entstehenden Emissionen sich flächig im Umfeld ausbreiten und somit nur Teile in das FFH-Gebiet verfrachtet werden. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6-2 Organische Verbindungen Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 4 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 5 von 9 Eine hohe zusätzliche Belastung durch flüchtige organische Verbindungen und PAK aus dem zusätzlich Kfz-Aufkommen und Holzfeuerungsanlagen ist nicht erkennbar, da wegen des besiedelten Ballungsraumes bereits starke Einträge bestehen und Holzfeuerungsanlagen nicht vorgesehen sind. Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die Emissionen je nach Wetterlage in verschiedene Richtungen ausbreiten und somit nur Teile in das FFH-Gebiet verfrachtet werden. Hohe zusätzliche Belastungen mit flüchtigen organischen Substanzen sind nicht zu erwarten. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6-3 Schwermetalle Schwermetalle werden vor allem durch Verkehr, und (Klein-)Feuerungsanlagen sowie das Abflusswasser von Dachflächen in die Umwelt abgegeben. Wegen des dicht besiedelten Ballungsraumes sind Vorbelastungen vorhanden. Die Emissionen werden sich in der Fläche ausbreiten und somit gelangen nur Teile in das FFH-Gebiet. Die nassen Depositionen aus dem Niederschlagswasser und von den Dachflächen werden in die Kanalisation abgeführt. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe Feinstäube werden oft von Holzfeuerungsanlagen in hohen Konzentrationen abgegeben. Da keine Holz- oder andere Feuerungsanlagen vorgesehen sind, ist nicht von einer erhöhten dauerhaften Belastung des FFH-Gebietes auszugehen. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6-5 Salz Belastungen für das FFH-Gebiet sind nicht zu erwarten, da die veränderten Klimaverhältnisse nur noch selten zum Einsatz von Streusalzen zwingen. Eine Verfrachtung in das FFH-Gebiet aufgrund ist aufgrund der geringen Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet und der Abführung des anfallenden Oberflächenwassers in die Kanalisation ebenfalls nicht gegeben. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst, u. Sedimente) Temporär sind während der Bauphase geringfügig erhöhte Staubeinträge in das FFH-Gebiet möglich. Auftretende Emissionen werden sich je nach Wetterlage flächig verteilen und es werden nur Teile in das FFH-Gebiet verfrachtet. Nach Abschluss der Arbeiten ist aufgrund der vorgesehenen Begrünung nicht mit erhöhten Emissionen zu rechnen. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung) Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. 6-8 Endokrin wirkende Stoffe Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. 6-9 Sonstige Stoffe • Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. 7 Strahlung . 7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. 7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. 8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen 8-1 Management gebietsheimischer Arten Eine übermäßige Förderung von Kulturfolgern mit Auswirkungen auf das Artenspektrum im FFH- Gebiet kann ausgeschlossen werden. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Das Einbringen gebietsfremder Arten ist nicht zu erwarten, da keine Privatgärten vorgesehen sind. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Privatgärten und Gewässer sind nicht vorgesehen. Das Einbringen von etwaigen Giften in das FFH- Gebiet aus der Grünflächenunterhaltung ist wegen der abgeschirmten Lage nicht zu erwarten. Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 5 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 6 von 9 9 Sonstiges 9-1 Sonstiges Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor. Summatioswirkung Bei der Beurteilung früherer VP mit der Kennung VP-5008-301-04382 wurden habitatschutzrechtliche Nebenbestimmungen festgelegt. Diese bezogen sich auf die Gründungstiefe des ca. 180 m nördlich gelegenen Bauvorhabens an der Herrmann-Löhns-Straße. Es wurde die Gefahr der Verringerung des Dargebotes an oberflächennahem, kalkhaltigen, jedoch nährstoffarmen Grundwassers gesehen. Im vorliegenden Fall wurde durch die Althoff & Lang GmbH (20.23) dargelegt, dass ein Einfluss auf das Grundwasserdargebot nicht zu erwarten ist. Ein möglicher kumulativer Effekt ist damit ausgeschlossen. Die beiden weiteren verzeichneten Projekte in ca. 550 und 880 m Entfernung beziehen sich auf die Errichtung von Fertiggaragen und einer Überdachung für Maschinen. Bei diesen Gebäuden wird in der Regel kein Kellergeschoss vorgesehen und es wird lediglich ein Standardfundament von 80 cm Tiefe angelegt. Eine negative Summationswirkung mit dem hier behandelten Projekt ist nicht erkennbar. Fazit Die Auswertung der verfügbaren Daten ergibt, dass durch das Vorhaben keine dauerhaften Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet "Thielenbruch" zu erwarten sind. Die im Standarddatenbogen aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I werden von der Planung nicht dauerhaft beeinträchtigt. Flächen werden nicht in Anspruch genommen. Es treten keine Veränderungen und Störungen durch das Vorhaben ein, die dazu führen, dass die Funktion des FFH-Gebietes "Thielenbruch" und der darin liegenden FFH-LRT in Bezug auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke eingeschränkt wird. Betreffend der im Standarddatenbogen aufgeführten Arten Bauchige Windelschnecke und Helm Azurjungfer nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG sind keine nachteiligen Beeinträchtigungen zu erwarten. Das Vorkommen der charakteristischen Arten Scharlachlibelle, Bauchige Windelschnecke und Irisches Salatblattmoos wird durch die Ausführung des Projektes nicht dauerhaft beeinflusst. Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Für die weiteren charakteristischen Pflanzenarten treten keine dauerhaften, umfangreichen und erheblichen Beeinflussungen durch das Bauvorhaben ein. Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 6 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 7 von 9 B.) Antragsteller oder Planungsträger (Angaben zum Natura 2000-Gebiet) Allgemeine Angaben Prioritäre Lebensraumtypen/Arten sind im Natura 2000-Gebiet vom Plan/Projekt betroffen Nein Angaben zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für einzelne Lebensraumtypen und Arten • Durch Plan/Projekt betroffene Lebensraumtypen Keine Prüfungen vorhanden Durch Plan/Projekt betroffene Arten Keine Prüfungen vorhanden Weitere Antragsunterlagen (Gutachten etc.) Bezeichnung Unterlagen Stellungnahme zur Wassersituation auf dem Grundstück in Bezug auf das FFHGebiet Thielenbruch Datei Althoff_Lang_Stellungnahme_Wassersituation_202. pdf(https://mediathek.naturschutzinformationen. nrw.de/mediathek/files/23/165/11/30/ 3fl 0b95c8fcl 2f8c828cl 19ae837e5ca79b7ae36. pdf) Bezeichnung Unterlagen Studie zur FFH-Verträglichkeit - BV Mülheimer Straße 53, VILIS am Thielenbruch Datei ffh_20230615.pdf(https://mediathek. naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/ files/23/165/11 /31 / f36f9ec51 bl 4943d6085ce94464b706f34a06f98. Pdf) Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 7 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 8 von 9 C.) Naturschutzbehörde Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Naturschutzbehörde Naturschutzbehörde Prüffähigkeit / Vollständigkeit der Unterlagen am (Datum) Entscheidungsvorschlag: Entscheidungsvorschlag: am (Datum) - Erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000- Gebietes im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG lassen sich offensichtlich ausschließen Begründung des Entscheidungsvorschlages Vermerke Aktenzeichen Standort der Akten Bemerkungen Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 8 von 9 FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 • 9 von 9 D.) Genehmigungsbehörde Angaben zur Genehmigung des Plans/Projektes Genehmigungsbehörde Prüffähigkeit / Vollständigkeit der Unterlagen am (Datum) Entscheidung: Entscheidung: am (Datum) Abweichung von Naturschutzbehörde Vermerke Aktenzeichen Standort der Akten Bemerkungen Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 9 von 9
Beschlussvorlage Ausschuss
8109 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1968/2024 Freigabedatum 25.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln - PFA 2.1" in Köln-Kalk/Mülheim Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 2.1“ in Köln-Kalk/Mülheim die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) ab- zugeben. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB InfraGO AG – vormals DB Netz AG – plant derzeit das Gesamtvorhaben „Aus- bau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“. Der Ausbau der S -Bahn Stammstrecke bietet die Möglichkeit, zukünftig mit bis zu acht S -Bahnlinien jeweils im 20 -Minuten-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Linien heute. Gleic hzeitig wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S -Bahn auf einen 10 -Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten-Takt erhöht. Das Gesamtvorhaben „Ausbau der S 11 / S -Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere auf der S-Bahn Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserweite- rungen der Eisenbahninfrastruktur. Dies führt in der Folge zu einem verbesserten An- gebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit mehr Linien und dichterem Takt. Das o.g. Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln Hbf (westliche Begrenzung) bis nach Bergisch Gladbach (östliche Begrenzung). Die Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen Köln - Kalk und Köln-Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln -Kalk West), Köln-Mülheim Bf, Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von West nach Ost die Eisenbahn-Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 km und jeweils besonderen örtlichen Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Die ge wählte Aufteilung ermöglicht es so, überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit jeweils eigenständigen bautechnischen Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definie- ren. Die folgenden Planfeststellungsabschnitte (PFA) wurden gebildet: PFA 1.1 – Bereich Köln Hbf PFA 1.2 – Köln-Deutz bis Köln-Kalk PFA 2.1 – Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach Gronau (Gegenstand dieses Verfahrens) PFA 2.2 – Bergisch Gladbach Gronau bis Bergisch Gladbach Bf Der PFA 2.1 befindet sich überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Köln und nur zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Der hier in Rede stehende Abschnitt beginnt im Südwesten im Bereich der Kreuzung zwischen der Straßenüber- führung Zoobrücke (B 55a) und der S -Bahnstrecke 2670 in Köln-Kalk. Die bestehende 3 zweigleisige und elektrifizierte Strecke 2670 verläuft gebündelt mit den Strecken 2652, 2658 und 2660 über Köln -Kalk und Köln -Mülheim in Richtung Leverkusen. Von Köln - Buchforst kommen die Strecken 2664, 2665 und 2324 hinzu und verlaufen ebenfalls gemeinsam mit den o.g. Strecken über Köln -Mülheim in Richtung Leverkusen. Bei km 1.5 zweigt die Strecke 2663 zweigleisig nach Osten über Köln-Holweide und Köln-Dell- brück in Richtung Bergisch G ladbach ab. Östlich des Bahnhofs Köln -Dellbrück ist die Eisenbahnstrecke eingleisig und weiterhin elektrifiziert. Sie führt durch Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete und durch das Flora-Fauna-Habitat (FFH -Gebiet) Thie- lenbruch. Der PFA 2.1 beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Köln die folgenden Infrastrukturmaß- nahmen: Zweigleisiger Ausbau der Strecke von Köln -Dellbrück Bf bis zur östlichen PFA - Grenze einschließlich Ausbau und Ertüchtigung des vorhandenen Bahndammes, Maßnahmen zur Schonung und Aufrecht erhaltung des FFH -Gebietes Thielen- bruch, Erneuerung/Ergänzung der Leit- und Sicherungstechnik, Errichtung von Stützbauwerken, Errichtung von Lärmschutzwänden und passivem Lärmschutz, Erneuerung/Erweiterung Berührungsschutz an Straßen-/Personenüberführungen (Walterstraße, Paffrather Straße, Duckterather Weg), Neubau und Erweiterung der Oberleitungsanlage. Das o.g. Vorhaben erfordert temporäre sowie auch dauerhafte Grundstücksinanspruch- nahme Dritter – hiervon sind auch mehrere Grundstücke der Stadt Köln in der Gemar- kung Thurn-Strunden betroffen. Während der Bauzeit wird es auf den querenden Straßen und Wegen temporär zu Ein- schränkungen kommen. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs - und Er- satzmaßnahmen durchgeführt. Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwiesen. Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststel- lung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 14.06.2024 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme (Anlage 3) abgegeben werden. Eine vorherige Beschluss- fassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sit- zungstermine nicht möglich. 4 Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 15.04.2024 bis 14.05.2024 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fal- len nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Das Vorhaben ist als Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs zu begrüßen. Die Beteiligung der städtischen Fachdienststellen hat ergeben, dass keine grundsätzli- chen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Die Betroffenheit des FFH-Gebietes Thielenbruch macht allerdings umfangreiche Hinweise aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz erforderlich. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB InfraGO AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Ei- senbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt blei- ben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt Anlage 4: Anlage 1 zur Stellungnahme Anlage 5: Anlage 2 zur Stellungnahme Anlage 6: Anlage 3 zur Stellungnahme
Anlage 3 - Stellungnahme
84840 Zeichen
/ 2 Anlage 3 Beteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 des Ver- waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 18 des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes (AEG) zu dem Vorhaben „Ausbau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln - PFA 2.1“ Sehr geehrter Herr Pursch, das oben näher bezeichnete Vorhaben wird als Stärkung des ÖPNV begrüßt. Es bestehen keine Bedenken, wenn den nachfolgend be nannten Anforderungen je- weils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in d er Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Kampfmittel Die von dem o.g. Vorhaben betroffenen Flächen sind, falls noch nicht geschehen, auf deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu is t zunächst über das Amt für öf- fentliche Ordnung eine Luftbildauswertung bei dem K ampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen . Basierend auf den Ergebnis- sen dieser Luftbildauswertung erfolgt anschließend eine Abstimmung mit der Vorha- benträgerin hinsichtlich möglicher bzw. notwendiger Kampfmitteluntersuchungen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr Glamocic (Telefon: 0221 221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de). II. Brandschutz Aus Sicht des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Be- rufsfeuerwehr) bestehen keine Bedenken gegen das o. g. Vorhaben, sofern die erfor- derlichen/festgelegten Flächen und Zufahrten währen d der Bauphase uneinge- schränkt nutzbar bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass nach der Umsetzung des o.g. Vorhabens die ma- teriellen Anforderungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes- bauordnung 2018 – BauO NRW 2018) sowie der geltende n Vorschriften und techni- schen Baubestimmungen erfüllt sind. Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Sachbereich 1, Planfeststellung - z. Hd. Herrn Pursch - Werkstattstraße 102 50733 Köln 64140-641pa/048-2023#111 62/621/2-62.21.01 13.06.20 24 62 - 2 - Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz (Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln , ist Herr Kustwan (Telefon: 0221 9748-53104; E-Mail: martin.kustwan@stadt-koeln.de). III. Städtische Liegenschaften Aus Sicht des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bestehen keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben. Es ist jedoch zu beachten, dass einige der städ- tischen Grundstücke, die von der Vorhabenträgerin benötigten werden, augenschein- lich von den angrenzenden Grundstückseigentümern ok kupiert wurden. Es handelt sich hierbei um die Flurstück 22/10, 782, 790 und 7 91 – jeweils aus Flur 70 der Ge- markung Thurn-Strunden. Aus den Antragunterlagen de r Vorhabenträgerin geht her- vor, dass diese Grundstücke nur zur „Nutzungsbefugnis“ gefordert werden. Zugänglich sind die Grundstücke jedoch alle. Bezüglich der zu erwerbenden bzw. temporär zu nutzenden städtischen Flächen wird darum gebeten, frühzeitig mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Kontakt aufzunehmen. Ansprechpartnerin im Amt für Liegenschaften, Vermes sung und Kataster, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Theissen (Telefon: 0221 221-23981; E-Mail: ma- rina.theissen@stadt-koeln.de). IV. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden ist § 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfal en (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beachten. Dieser umfasst eine unverzüglic he Benachrichtigung des Rö- misch-Germanischen Museums/Archäologische Bodendenk malpflege und Boden- denkmalschutz (Telefon: 0221 221-22304; Fax: 0221 2 21-24030), die unveränderte Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Unters uchungsfrist von bis zu einer Woche nach Eingang der Meldung. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr Wagner (Te- lefon: 0221 221-24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). V. Denkmalschutz und Denkmalpflege Im Umfeld des o.g. Vorhabens befinden sich mehrere Baudenkmäler. In der Umwelt- verträglichkeitsprüfung (Unterlage 17.1) wurden die se zwar kartiert bzw. in dem Be- richt aufgenommen, jedoch wurden einige davon entwe der in der Kartierung oder in dem Bericht nicht berücksichtigt. Sie sind jedoch mit in die Betrachtung aufzunehmen. Das betrifft u.a. die folgenden Baudenkmäler: • Stadtteil Buchforst: Siedlung „Weiße Stadt“, geleg en zwischen der Waldecker Straße, der Heidelberger Straße und der Kopernikusstraße • Stadtteil Buchheim: Fabrikhalle Acla-Werke, Frankf urter Straße 152 • Stadtteil Buchheim: Villa Hahnenburg, Ackerstraße 146 • Stadtteil Dellbrück: ehemalige Kaserne Moorslede, gelegen zwischen der Bergisch - 3 - Gladbacher Straße, der Urnenstraße und der Paul-Henri-Spaak-Straße Eine Kartierung der Baudenkmäler in Köln kann im Internet – ohne Anspruch auf Voll- ständigkeit – unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmal- schutz/denkmalkarte abgerufen werden. Es wird um Übernahme der hier dargestellten Baudenk mäler in den Bericht als auch die Karten der Umweltverträglichkeitsprüfung gebete n. Eine zumindest flurstücks- scharfe Kartierung wäre hierbei wünschenswert, da in einigen Fällen auch die Außen- anlagen und Einfriedungen Teil des Baudenkmals sind. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass durch da s o.g. Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Baudenkmäler zu erwarten ist. Substan- zielle Eingriffe sind, soweit dies aus den Antragsunterlagen hervorgeht, nicht vorgese- hen. Es wird jedoch angemerkt, dass die Baudenkmäler im Zuge des o.g. Vorhabens nicht beschädigt oder langfristig in Ihrem Bestand gefähr det werden dürfen. Nötigenfalls sind entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Die Nutzbarkeit der Baudenkmä- ler darf durch das o.g. Vorhaben nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Stadtkonservator), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Link (Telefon: 0221 221-23778; E-Mail: fran- ziska.link@stadt-koeln.de). VI. Stadtentwicklung Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, welche den Kompass für die Entwick- lung der Stadt Köln vorgibt, nennt u.a. die „Stärku ng des schienengebundenen Nah- verkehrsnetzes als Voraussetzung für die Stadtentwi cklung“ sowie den „Ausbau des Umweltverbunds und Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs“ als wesentli- che Handlungsstränge für die Stadt Köln. Die Strategie stärkt damit die Notwendigkeit von „nachhaltiger Mobilitätsentwicklung (…) als zentralen Pfeiler der Stadtentwicklung“ (Stadtstrategie, 2020). Dezidiert wird das o.g. Vor haben in der Zielkarte Mobilität als „Ausbau des regionalen S-Bahnverkehrs (Gleiserweiterung oder Taktung)“ dargestellt. Auch im aktuell rechtsgültigen Regionalplan ist der Streckenabschnitt inklusive den Haltepunkten als „Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr“ fest- gelegt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Zuge der Anpassung der bestehenden Haltestellen stets darauf zu achten ist, einen barr ierefreien, inklusionsgerechten Zu- gang zu den Haltestellen hin und von den Haltestell en weg zu gewährleisten. Zudem ist eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Ebenso ist ein sicherer und direkter Zugang zu den Haltestellen hin und von den Halteste llen weg für den Rad- und Fuß- verkehr zu ermöglichen, wobei der Autoverkehr hier unterzuordnen ist. Dies ist insbe- sondere im Rahmen der Reorganisation des Straßenquerschnitts auf Höhe der Halte- stellen zu bewerten und entsprechend zu berücksicht igen. Darüber hinaus sind die Haltestellen mit ausreichend Abstellflächen für Fah rräder sowie E-Roller/E-Scooter und dergleichen auszustatten. Zudem wird angemerkt, dass während der Bauzeit die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten sind. Insbes ondere ist eine barrierefreie Er- reichbarkeit der Haltestellen zu gewährleisten. - 4 - Ansprechpartnerin im Amt für Stadtentwicklung und S tatistik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Janßen (Telefon: 0221 221-33672; E-Mail: maike.janssen@stadt- koeln.de). VII. Stadtplanung Gegen das o.g. Vorhaben bestehen keine grundsätzlic hen planungsrechtlichen Be- denken. Es wird jedoch um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten: 1. Landschaftspflegerischer Begleitplan Die Anlagen zu dem Landschaftspflegerischen Begleit plan (Unterlagen 14.5-02 - 14.5-09) sind nur sehr schwer lesbar, da keine Straßennamen hinterlegt sind. Die Antragsunterlagen sollten daher dahingehend überarbeitet werden. 2. Lärmgutachten Im Bereich des sogenannten Möhl Areals ist aus der Anlage 4 zu dem Lärmgut- achten (Unterlage 18.1) nicht eindeutig erkennbar, welche Gebietskategorie für diesen Bereich berücksichtigt wurde. Dem Lärmgutachten ist zwar zu entnehmen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Möhl Areal berücksichtigt wurde, demnach wäre für das Areal ein Mischgebiet d arzustellen. Die entspre- chende Darstellung in der Legende wird in dem Plan jedoch nicht oder nur teil- weise wiedergegeben. Es wird hierzu auch auf den be igefügten Planausschnitt nebst Legende verwiesen. - 5 - In den Anlagen 4.1, 4.4 und 4.5 zu dem Lärmgutachte n (Unterlage 18.1) werden offensichtlich verschiedene Layer nicht dargestellt, sodass nicht erkennbar ist, wel- che Gebietskategorien der Bewertung zugrunde gelegen haben. Dies ist aus den Unterlagen – auch für den Bereich ohne zusätzlichen Gleisneubau zwischen dem Stadtteil Buchforst und der Waltherstraße – nicht z u entnehmen. Es wird daher darum gebeten, eine entsprechende Kartengrundlage n achzureichen, damit die- ser Aspekt noch geprüft werden kann. 3. Anforderungen an die neu zu errichtenden Ingenie urbauwerke a) Die Absicht, Lärmschutzwände als Gabionen auszuf ühren, wird vom Stadtpla- nungsamt ausdrücklich begrüßt. In den nicht innerst ädtischen Bereichen – also Bereiche angrenzend zu Gärten, Grünflächen, offenen Flächen und dem FFH-Gebiet „Thielenbruch“ – sollte diese Art der Ausführung primär gewählt werden. Gabionen haben gegenüber der Ausführung als Alumini umwand den Vorteil, dass sie sich optisch gut in begrünte Bereiche einfügen. Des Weiteren sind sie nicht für Graffiti anfällig und haben ökologisch de utliche Vorteile, da sie von Kleinlebewesen und Pflanzen besiedelt werden können . Der Einbau von Durchlässen für Kleinlebewesen ist hierbei zu beachten. Sofern vor den Lärmschutzwänden genügend Platz vorhanden ist, sollte eine Begrünung/Berankung erfolgen. - 6 - b) Bei Lärmschutzwänden, die in der Standardausführ ung als Aluminiumwand errichtet werden, ist die Farbgestaltung frühzeitig mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Grundsätzlich ist hierbei Folgendes zu beachten: • In urbanen Bereichen wird eine teilweise transpare nte Lösung bevorzugt. Das heißt, im Bereich der Erdgeschosse sind farbliche Elemente vorzuse- hen und ab etwa 3,00 m Höhe sind die Elemente als transparente Variante auszuführen. Das unterste Element der Lärmschutzwände sollte – da hier mit der größten Verschmutzung und zudem mit Steinschlag zu rechnen ist – in der RAL-Farbe DB 701 (dunkles Grau) lackiert sein. Die weitere Farb- gebung sollte sich an den RAL-Farbtönen 9006 (Weißaluminium) bis 9007 (Graualuminium) orientieren. Dies gilt auch für die Wandstützen. • In den Grün- und Freiräumen sind die Element der L ärmschutzwände in den RAL-Farben 6009, 6010 und 6011 zu lackieren. • Sofern im Bereich von Brückenbauwerken Lärmschutzw ände erforderlich werden, so sind diese auf mindestens 75% der Gesamt länge transparent auszuführen. Eine Unterschreitung ist nur im Ausnahmefall gestattet. • Sofern im Bereich von Bahnhöfen/Haltepunkten Lärms chutzwände erfor- derlich werden, so sind diese aus Gründen der sozialen Sicherheit auf bis zu 50% der Gesamtlänge transparent auszuführen. • Bei transparenten Elementen sind transluzente Stre ifen zwecks Verhinde- rung von Vogelschlag aufzubringen. Bereits bei der Planung sollten zudem Vergrämungsmittel eingeplant und mögliche Nistplätz e ausgeschlossen werden. Bei Brückenbauwerken ist Folgendes zu beachten: c) Die Widerlager sind in Sichtbeton der Klasse 3 a uszuführen. d) Graffitischutz ist auf allen Oberflächen – so ze itnah wie möglich – aufzubrin- gen. e) Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einz ubauen. Es ist nicht mit Git- tern zu arbeiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene Fläche auszuführen. f) Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Telefon: 0221 221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). VIII. Wirtschaftsförderung Seitens der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wird das o.g. Vorhaben befür- wortet, da insbesondere auch zum Teil Gewerbegebiete hierüber erschlossen werden und die Erreichbarkeit dieser Unternehmen für die Mitarbeitenden verbessert wird. Für die kommenden Planungen wird um die frühzeitige Übermittlung weiterer Informa- tionen gebeten, um diese auch mit den Unternehmen vor Ort zu teilen. Ansprechpartnerin bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Börsenplatz 1, 50667 Köln, ist Frau Kowalski (Telefon: 221 99501- 108; E-Mail: laura.ko- walski@koeln.business). - 7 - IX. Straßenrecht Der Entwurf für eine eventuell abzuschließende Verwaltungsvereinbarung gemäß dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz – EKrG) ist von der Vorhabenträgerin zu erstellen u nd bei dem Bauverwaltungsamt einzureichen. Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Kijanski (Telefon: 0221 221-23751; E-Mail: joerg.kijanski@stadt-koeln.de). X. Straßen und Radwegebau Auch hier bestehen keine grundsätzlichen Bedenken g egen das o.g. Vorhaben. Es wird jedoch um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten: 1. Personenüberführung Paffrather Straße Im Bereich der Paffrather Straße existiert eine Personenüberführung. Aus dem als Ausschnitt angefügten Lageplan 2 (Unterlage 3.2) geht jedoch nicht hervor, ob und welche baulichen Anpassungen im südlichen Anschluss dieser Personenüberfüh- rung erforderlich werden. Dort ist in Rot eine neue Böschung dargestellt, die den bestehenden Treppenabgang überlagert – dieser Bereich ist blau umrandet. Bei Anpassungen im öffentlichen Straßenraum sind vo r dem Baubeginn eine Be- weissicherung durchzuführen und die Ausführungsplan ungen sind mit dem Amt für Straßen und Radwegebau abzustimmen. Es sind zudem die Vorgaben des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – es wird hierzu auch auf den Gliederungspunkt XII verwiesen – zu beachten. 2. Grunderwerbspläne In diesen Unterlagen sind Straßenflächen dargestell t, die laut Legende für eine Nutzung benötigt werden. Für alle öffentlichen Stra ßenverkehrsflächen, die vorübergehend in Anspruch genommen werden (Baustell eneinrichtungsflächen, Umbauten, Leitungsverlegungen usw.) ist zu beachten, dass das Amt für Straßen - 8 - und Radwegebau frühzeitig hierüber informiert und v orab eine Beweissicherung durchgeführt wird. Für Arbeiten an Leitungen gelten die Vorgaben für A ufgrabungen im öffentlichen Straßenland. Diese sind im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/service/pro- dukte/20242/index.html abrufbar. 3. Hinweis/Richtigstellung Die Personenunterführung Eschenbruchstraße befindet sich – entgegen den An- gaben in dem Erläuterungsbericht (Gliederungspunkt 4.4.1) – nicht in der Straßen- baulast der Stadt Köln. Die Personenunterführung befindet sich vielmehr im Eigen- tum der Vorhabenträgerin und ist aufgrund baulicher Mängel seit dem Jahr 2019 aus Sicherheitsgründen gesperrt. Auf Nachfrage der Vorhabenträgerin hat die Be- zirksvertretung Mülheim im Jahr 2020 beschlossen, d ass die Personenunterfüh- rung Eschenbruchstraße ersatzlos entfallen kann, da ein Neubau nach dem Stand der Technik – u.a. mit Blick auf die Barrierefreiheit – nicht realisierbar ist. Ansprechpartner im Amt für Straßen und Radwegebau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Jusen (Telefon: 0221 221-27868; E-Mail: frank.jusen@stadt-koeln.de). - 9 - XI. Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Am Bahnhof Dellbrück sollten die barrierefreien Que rungsmöglichkeiten für Fußgän- ger und Radfahrer optimiert bzw. verbessert werden. Ansprechpartnerin im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Kondritz (Telefon: 0221 221-27 177; E-Mail: marion.kond- ritz@stadt-koeln.de). XII. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Im Bereich des o.g. Vorhabens – jedoch nicht direkt von diesem betroffen – befinden sich mehrere Bauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Diese Bau- werke sind nachfolgend aufgelistet: • Bauwerk-Nr. 6962170 – Treppenabgänge und Stützwänd e an der Diepeschrather Straße, • Bauwerk-Nr. 6962610 – Stützwände an der Buschfelds traße, • Bauwerk-Nr. 6961500 – Stützwand an der Sigwinstraß e, • Bauwerk-Nr. 6935320 – Fußgängerbrücke mit Rad- und Fußweg am Mülheimer Ring, • Bauwerk-Nr. 6935410 – Fußgängerbrücke mit Rad- und Fußweg am Mülheimer Ring, • Bauwerk-Nr. 6962550 – Stützwand am Mülheimer Ring, • Bauwerk-Nr. 6929201 – Haltestelle Bf Mülheim (Vert eilerebene), • Bauwerk-Nr. 6930026 – nördliche Auffahrt zur Zoobr ücke. Von der Vorhabenträgerin ist daher zu gewährleisten , dass sämtliche Bauwerke, die sich im Bestand des Amtes für Brücken, Tunnel und S tadtbahnbau befinden, nicht in ihrem Zustand und ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Neben den o.g. Bauwerken sind jedoch die folgenden beiden unmittelbar betroffen: • Bauwerk-Nr. 6935300 – Fußgängerbrücke an der Paffr ather Straße (gemäß dem Bauwerksverzeichnis der Vorhabenträgerin handelt es sich hierbei um die lfd-Nr. 24) und • Bauwerk-Nr. 6935600 – Straßenbrücke an der Paffrat her Straße (gemäß dem Bauwerksverzeichnis der Vorhabenträgerin handelt es sich hierbei um die lfd-Nr. 23). Vor dem Baubeginn sind alle notwendigen Dokumentati onen – beispielsweise stati- sche Nachweise und Berechnungen – dem Amt für Brück en, Tunnel und Stadtbahn- bau vorzulegen und nach der Fertigstellung muss zudem eine Abnahme unter Beteili- gung dieses Amtes durchgeführt werden. Diese Maßnahmen haben für die Stadt Köln kostenneutral zu sein. Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Seel (Telefon: 0221 221-25239; E-Mail: evgenij.seel@stadt- koeln.de). - 10 - XIII. Landschaftspflege und Grünflächen Im Zuge des o.g. Vorhabens werden Baumaßnahmen u.a. in dem Naturschutzgebiet N 9 bzw. in dem FFH-Gebiet DE-5008-30 durchgeführt. Da diese zudem den Lebens- raum von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie – wie etwa der Bauchigen Windel- schnecke (Vertigo moulinsiana) sowie der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) – potentiell beeinträchtigen könnten, wurde eine FF H-Verträglichkeitsprüfung durch- geführt. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das o.g. Vorhaben zudem eine Verpflicht ung zur Durchführung einer Um- weltverträglichkeitsprüfung. Demnach ist auch diese Teil der Antragsunterlagen. Im Folgenden wird auf die einzelnen Antragsunterlag en eingegangen – bei der Kom- mentierung wird sich nur auf diejenigen Flächen beschränkt, die sich auf Kölner Stadt- gebiet befinden. 1. Erläuterungsbericht In dem Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) erfolgen zu den Gliederungspunkten 7.9 sowie 7.13 Ausführungen zu den Baustelleneinrichtungsflächen. Grafisch sind die hier interessierenden Baustelleneinrichtungsflächen 228, 229, 230 und 231 in den Unterlagen 10.03 sowie 10.04 dargestellt. Die t emporär in Anspruch genom- menen Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich im Geltungsbereich des Land- schaftsplanes Köln, der an diesen Stellen das Natur schutzgebiet N 9 festsetzt. Zudem handelt es sich dabei um Natura-2000-Flächen. Die Notwendigkeit dieser temporären Inanspruchnahme an den jeweiligen Positionen ist im Erläuterungsbe- richt nicht nachvollziehbar dargelegt. Insbesondere die Baustelleneinrichtungsflä- che 229 sowie der westliche Teil der Baustelleneinr ichtungsfläche 228 befinden sich innerhalb des FFH-Gebietes. Es ist zu prüfen, ob die genannten Baustellen- einrichtungsflächen nicht auch außerhalb der Schutz gebiete entlang des versie- gelten Straßenkörpers angelegt werden können, wodur ch eine gegebenenfalls vermeidbare Beeinträchtigung an diesen Stellen abgewendet werden könnte. 2. FFH-Verträglichkeitsprüfung In der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 16.1) wird als Anhang II Art die Bau- chige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) der FFH- Richtlinie thematisiert. Da- bei bleiben Aspekte ungeklärt. Die Beschreibung der potentiellen Auswirkungen auf die angrenzenden Nachweisflächen (Code 1016) durch den Ausbau des Bahn- damms scheint lückenhaft zu sein. Die Nachweisfläch en der Bauchigen Windel- schnecke überschneiden sich teilweise mit dem FFH-L ebensraumtypen (LRT 91E0*). Bei diesem ist eine potentielle unmittelbar e Beeinträchtigung im Prüfbe- richt beschrieben. Durch den unmittelbar an den Bah ndamm angrenzenden Ein- griff in die o.g. Lebensräume wird die im Bericht e rwähnte abschottende Wirkung der Randgehölze gegen eingetragene Stäube negiert. Demnach kann davon aus- gegangen werden, dass die baubedingten Stäube unmit telbar in die Flächen des LRT 91E0* sowie die Nachweisflächen (Code 1016) emi ttieren und diese ohne weitere Schutzmaßnahmen beeinträchtigen. Im Bereich des LRT 91E0* sowie bei den Nachweisflächen der Bauchigen Windel- schnecke sollte der geplante Bahndamm mit einem alternativen, steileren Gefälle- verhältnis von 1:0,4 hergestellt werden, um die Flächeninanspruchnahme der o.g. Lebensräume zu minimieren und deren dauerhafte Überprägung zu verringern. In den Antragsunterlagen wird dabei nicht erläutert, w ieso der Bahndamm generell - 11 - bzw. über weite Strecken nicht mit dem Gefälleverhältnis von 1:0,4 erstellt werden kann, um die dauerhafte Beeinträchtigung weitere Fl ächen – insbesondere im FFH-Gebiet – zu minimieren. Es bedarf daher einer g enauen Begründung, wieso die aktuelle Planung aus Sicht der Vorhabenträgerin den geringstmöglichen Ein- griff darstellt. Es bedarf zudem einer detaillierteren Darstellung der geplanten Überlastschüttung im Bereich des Naturschutzgebiets N 9. Eine detaill ierte Ausführungsplanung ist in den eingereichten Antragsunterlagen nicht enthal ten, wodurch mögliche Ein- griffsminimierungspotentiale nicht erkennbar sind. 3. Umweltverträglichkeitsprüfung In der Umweltverträglichkeitsprüfung (Unterlage 17. 1) ist mehrfach von einer be- triebsbedingten Beeinträchtigung (u.a. Gliederungsp unkt 8.2, Tabelle 80) sowie dem Stichwort „Kollisionsrisiko“ (u.a. Gliederungspunkte 4.3.4 und 9.1) die Rede. Durch die Taktfrequenzerhöhung auf 5 Minuten ist ta gsüber mit einem Begeg- nungsverkehr alle 2,5 Minuten zu rechnen. Inwiefern die Taktfrequenzerhöhung sowie die Verbreiterung des Bahndamms die Möglichke it einer kollisionsfreien Querung – insbesondere für bodengebundene Tiere beeinträchtigt – wird nur spo- radisch ausgeführt (u.a. Gliederungspunkt 7.2.3). Dabei wird vor allem auf die all- gemeinen Verkehrsgeschwindigkeiten, aber nicht auf die Verkehrsverdichtung ein- gegangen. Ebenso wird die betriebsbedingte Barrierewirkung bei bodengebunde- nen Arten – beispielsweise aufgrund erhöhter Verkeh rsdichte und deren Beein- trächtigung der Wanderbeziehungen – zwar in der Umw eltverträglichkeitsprüfung erwähnt, aber im Anschluss nicht ausgeführt. Es wer den lediglich Lärmschutz- wände (Gliederungspunkt 15.2.7.2) mit einer potenti ellen Barrierewirkung in Ver- bindung gebracht. Ebenso wird nur allgemein über Ba rrierewirkungen im Kontext der bau- und anlagebedingten Maßnahmen (u.a. Gliederungspunkt 3.3.4) gespro- chen. Hier wäre eine genauere Ausführung zur Beurteilung der betriebsbedingten Barrierewirkungen notwendig. 4. Landschaftspflegerischer Begleitplan In dem Landschaftspflegerischen Begleitplan beschre ibt die Maßnahme 028_SB die Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch d en Dammkörper im FFH- Gebiet mittels einer geogitterbewehrten Erde auf ein Verhältnis von 1:0,4 (Gliede- rungspunkt 5.2). Wie unter den Ausführungen zu 2. F FH-Verträglichkeitsprüfung bereits erwähnt, wäre an dieser Stelle eine Darlegung notwendig, wieso diese po- tentiell eingriffsminimierende Lösung nicht auch über weitere Teile des Dammkör- pers im FFH-Gebiet Anwendung findet. Im Bestands- und Konfliktplan Teil 9 (Unterlage 14.3.10) sind die bereits zu 1. Er- läuterungsbericht thematisierten Baueinrichtungsflä chen im FFH-Gebiet darge- stellt. Auch hier müsste bei potentiellen Alternativflächen eine Anpassung stattfin- den. Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Mieth (Telefon: 0221 221-29432 ; E-Mail: billy.mieth@stadt- koeln.de). - 12 - XIV. Natur- und Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde) 1. Allgemeines Aufgrund der sehr umfangreichen Antragsunterlagen konnten nicht alle Einzelhei- ten im Detail abgeprüft werden. Die folgenden Hinweise und Anregungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Rahme n der Bearbeitung wurden in erster Linie die folgenden Antragsunterlagen geprüft: • Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) • Baustellen- und Erschließungspläne (Unterlage 10.1 - 10.4) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 14 ) • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 15) • FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 16) • Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Unterla ge 17.1) 2. Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) a) Überlastschüttung im Bereich des FFH-Gebietes vo n ca. km 6,3 bis 7,3 Trotz der umfangreichen Unterlagen verbleiben insbesondere in Bezug auf die im FFH-Gebiet durchzuführende Überlastschüttung in der Bauphase 2, die je nach Senkung in einer Höhe von bis zu 3 m erfolgen soll, viele offene Fragen. Die Art der Maßnahme wird weder im Erläuterungsbericht von der technischen Seite noch in einer der weiteren Unterlagen hinreic hend ausgeführt und die möglichen Auswirkungen – hier insbesondere auf die FFH-Verträglichkeit – sind nicht betrachtet worden. Es bestehen daher die folgenden Fragen: • Erfolgt die Überlastschüttung auf dem Gleisabschni tt im FFH-Gebiet per Schiene oder LKW? • Wieviel Fahrten sind erforderlich? • Wie sieht es mit Lärmimmissionen durch die An- und Abfahrtswege aus? • Von welcher Seite wird angefahren, wieviel m³ Schü ttgut sind erforderlich? • Werden, wie in den Vorgesprächen zunächst geplant, die „Pakete“ an Ort und Stelle gepackt? • Welches Material wird verwendet? • Wie verhält es sich mit Auswaschungen aus dem Mate rial in die umgeben- den sensiblen Biotope? Die geplante Maßnahme ist zwingend weiter auszuführen, um die Auswirkun- gen bewerten zu können. Ohne diese Ausführungen ist das o.g. Vorhaben aus hiesiger Sicht nicht abschließend prüfbar. b) Die FFH-Lebensraumtypen – einschlägig ist hier d ie Seite 81 – werden wie folgt aufgezählt: „Weiters liegen 5 unterschiedliche FFH-Lebensraumtypen im Untersuchungs- raum. Der FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald l iegt innerhalb des - 13 - FFH-Gebiets „Thielenbruch“, Borstgrasrasen, Pfeifgraswiesen, Kalk- und ba- senreiche Niedermoore und Erlen-Eschen- und Weichholzauwälder liegen au- ßerhalb.“ Es verhält sich hier genau anders herum und es sind 6 zu nennende FFH- Lebensraumtypen. Die FFH-Lebensraumtypen 6230* Bors tgrasrasen, 6410 Pfeifengraswiesen, 7230 Kalk- und basenreiche Niede rmoore und 91E0* Er- len-Eschen- und Weichholzauenwälder sowie 7220* Kalktuffquellen liegen in- nerhalb des Untersuchungsraumes. Kartiert und in de r Unterlage 16.3 zur FFH-Verträglichkeitsprüfung dargestellt ist der FFH -Lebensraumtyp 9130 Waldmeister-Buchenwald (nicht Hainsimsen-Buchenwald 9110). Dieser liegt außerhalb des Untersuchungsraums. Dieselbe Textpassage findet sich auf Seite 362 in d er FFH-Verträglichkeits- prüfung und auf Seite 362 in dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. c) Böschungsherstellung im Verhältnis von 1:0,4 inn erhalb des FFH-Gebietes in Richtung besonders schützenswerter Biotope Hier ist die Frage zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Böschungsherstellung im Verhältnis von 1:0,4 in Richtung der besonders schützenswerten Bereiche erfolgt, dem LRT 91E0* sowie der Population der Bauchigen Windelschnecke. Sind diese danach hinreichend während der weiteren Baumaßnahme ge- schützt? d) Erfordernis einer materiellen Befreiung Wie bereits von der Vorhabenträgerin in dem Erläute rungsbericht unter Glie- derungspunkt 10.13 sowie dem Landschaftspflegerisch en Begleitplan unter Gliederungspunkt 7.5 erläutert, kann nach § 67 des Gesetzes über Natur- schutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgese tz – BNatSchG) von den Verboten eines Landschaftsplans eine Befreiung erteilt werden, wenn • dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen In teresses, einschließ- lich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder • die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Be- lastung führen würde und die Abweichung mit den Bel angen von Natur- schutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Diese gesetzliche Regelung formuliert hierfür eine Antragspflicht, die nur durch die Vorhabenträgerin erfüllt werden kann. Das Vorli egen der Befreiungsvo- raussetzungen wäre daher in einem Antrag zu belegen. Wird die Genehmigung innerhalb eines konzentrierend en Verfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt erteilt, führt die Untere N aturschutzbehörde das materielle Befreiungsverfahren durch. Gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfa- len (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist vo r allen wichtigen Ent- scheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbe hörde der Natur- schutzbeirat zu hören. Das o.g. Vorhaben ist nach Art und Umfang als wichtig zu werten. Die Untere Naturschutzbehörde wird diese Stellungnahme dem Na- turschutzbeirat vorlegen und diesem darüber hinaus die Möglichkeit geben, - 14 - eine eigene Stellungnahme abzugeben. Die Ihnen nun vorliegende Stellung- nahme der Unteren Naturschutzbehörde ist auch aus d iesem Grund als vor- läufig anzusehen, da Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Anmerkun- gen des Naturschutzbeirates möglich sind. Die nächsten Sitzungen des Naturschutzbeirates sind an folgenden Terminen im Stadthaus der Stadt Köln angesetzt: • 30.09.2024 • 25.11.2024 Die Vorhabenträgerin wird gebeten mitzuteilen, zu w elcher der Sitzungen sie zusammen mit ihren Fachgutachterinnen/Fachgutachter n die Teilnahme zu- sagen kann. Für die Sitzung wird eine etwa sechswöc hige Vorbereitungszeit und die Vorlage der abgestimmten Unterlagen benötigt. e) Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 63 Abs. 2 BNatSchG sowie § 66 Abs. 1 LNatSchG NRW Vor einer geplanten Befreiung bei Projekten die zu erheblichen Beeinträchti- gungen eines Natura-2000-Gebietes oder eines Naturs chutzgebietes führen, ist nach § 63 Abs. 2 BNatSchG den anerkannten Natur schutzvereinigungen „Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sach- verständigengutachten zu geben.“ Das Verfahren dazu regelt § 67 LNatSchG NRW, die Frist hierfür beträgt einen Monat. „Anerka nnte Naturschutzvereini- gungen sind (…) spätestens „zum Zeitpunkt der Übers endung der Unterlagen an die Naturschutzbehörden zu beteiligen.“ Ebenso b etrifft dies gemäß § 66 Abs 1 Nr. 2. LNatSchG NRW die Eingriffe in geschütz te Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW sowie Eingriffe in geschützte Land- schaftsbestandteile gemäß § 66 Abs 1 Nr. 3. LNatSchG NRW, bevor eine Aus- nahme erteilt werden kann. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsschri tt ist zwingend durchzu- führen. 3. Baustellen- und Erschließungspläne (Unterlage 10 .1 - 10.4) a) Unterlage 10.01, Teil 1 „Waltherstraße“ Es bestehen keine Bedenken gegen die Baustelleneinr ichtungsfläche. Es ist kein Schutzgebiet betroffen. Es erfolgt die Inanspruchnahme von Kleingarten- parzellen der Vorhabenträgerin unter Wahrung und Sc hutz der vorhandenen Bäume. b) Unterlage 10.02, Teil 2 „Paffrather Straße“ Es bestehen keine Bedenken gegen die Baustelleneinr ichtungsfläche. Es ist kein Schutzgebiet betroffen. Die Fläche ist nach Fertigstellung der freien Suk- zession zu überlassen. c) Unterlage 10.03, Teil 3 „Im Tannenforst“ Gegen die südlich gelegene Baustraße bestehen keine Bedenken, die Baustelleinrichtungsfläche westlich der Baustraße liegt jedoch im Landschafts- schutzgebiet, im östlichen Bereich wird das FFH- und Naturschutzgebiet „Thie- lenbruch“ mit einem Eingriff im Umfang von etwa 15 m x 5 m sowie von etwa - 15 - 15 m x 3 m beansprucht. Nach Biotoptypenkarte liegt diese in dem nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztem Biotop „Schwarzerlenwald“. Hierfür ist eine Alternativfläche zu finden. Anderenfalls müssen zwi ngende Gründe vorge- bracht werden, warum die Baustelleinrichtungsfläche nur dort und nicht woan- ders errichtet werden kann. Insbesondere die beiden östlich der Baustraße geplanten Baustelleinrichtungsflächen werden als se hr problematisch gese- hen. d) Unterlage 10.04, Teil 4 „Duckterather Weg“ Gegen die östlich des Duckterather Weges gelegene Baustraße und Baustel- leinrichtungsfläche bestehen keine Bedenken. Es ist kein Schutzgebiet betrof- fen. Die westlich am Bahndamm angrenzenden Baustell einrichtungsflächen liegen innerhalb des FFH- und Naturschutzgebietes „Thielenbruch“. Da es sich hierbei aber um eine vorhandene Abfahrt und eine eb ene Fläche ohne hoch- wertige Vegetation handelt, wird die Baustelleneinrichtungsfläche als unprob- lematisch angesehen. Die weiteren geplanten Baustelleinrichtungsflächen und Baustraßen (Unterlagen 10.04 - 10.12) befinden sich außerhalb des Gebietes der Stadt Köln auf dem Gebiet der Stadt Bergisch-Gladbach. 4. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 14) Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung im Sinne der §§ 13 bis 17 BNatSchG ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in den Antrags unterlagen enthalten. Nach § 17 Abs. 1 BNatSchG zuständig für die nach § 15 BN atSchG erforderlichen Ent- scheidungen und Maßnahmen ist das Eisenbahn-Bundesa mt im Benehmen mit der Höheren Naturschutzbehörde. Mit der Stellungnah me der Unteren Natur- schutzbehörde werden die folgenden Anregungen und Bedenken in das Verfahren eingestellt: a) Landschaftsplan Köln Die Berücksichtigung des Landschaftsplanes der Stadt Köln fehlt in Gänze. So ist dieser beispielsweise unter dem Gliederungspunk t 3.2.2 aufzuführen und muss in die weiteren Ausführungen eingepflegt werde n, da in diesem die Schutzfestsetzungen der Schutzgebiete und die für d ie einzelnen Schutzge- biete geltenden Ge- und Verbote aufgeführt sind. Es sind ebenso die Gebiets- bezeichnungen – wie etwa N 9 oder N 23 – zu überneh men, da die Festset- zungen der Schutzgebiete innerhalb des Landschaftsp lanes erfolgen und in anderen Informationssystemen nur nachrichtlich dargestellt sind. Im Zuge des o.g. Vorhabens werden anlagen- und baub edingt (direkte Flä- cheninanspruchnahmen sowie erforderliche Arbeits- u nd Baustelleneinrich- tungsflächen) Bereiche in Anspruch genommen, die de r Landschaftsplan der Stadt Köln als Schutzgebiete festsetzt. Diese sind nachfolgend aufgelistet: • Landschaftsschutzgebiet L 26 „Merheimer Heide und ehemaliger Fes- tungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ • Landschaftsschutzgebiet L 27 „Dellbrücker Wald, vo rgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ • Naturschutzgebiet N 23 „Dellbrücker Heide“ • Naturschutzgebiet N 9 „Thielenbruch und Thurner Wa ld“ - 16 - • Geschützter Landschaftsbestandteil LB 9.11 „Rekult ivierungsbrache öst- lich der Honschaftsstraße, Holweide“ • Geschützter Landschaftsbestandteil LB 9.20 „Holwei der Heide“ Es gelten dementsprechend die allgemeinen und gebietsspezifischen Ge- und Verbote, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufzuführen sind. Hierzu zählen u.a.: • Verbot Nr. 1 Das Verbot Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeig- net ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beeinflussen. • Verbot Nr. 2 Das Verbot wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünf- tigen Grund zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen an- zubringen, sie zu fangen, zu töten, ihre Puppen, Larven, Eier, Nester und sonstigen Brut- oder Wohnstätten fortzunehmen oder zu beschädigen so- wie sie auf andere Weise in ihrer Fortpflanzung zu behindern. • Verbot Nr. 4 Das Verbot Feldwege und Flächen zu versiegeln – die s insbesondere im Kronentraufbereich der Bäume – sowie andere Maßnahm en zur Verdich- tung des Bodens. • Verbot Nr. 5 Das Verbot bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichte n oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, sowie die Außenseite bestehender baulicher Anlagen zu ändern. Die Nutzungsän- derung steht der Änderung gleich. • Verbot Nr. 6 Das Verbot ober- und unterirdische Leitungen aller Art, Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern. • Verbot Nr. 7 Das Verbot Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabunge n, Ausschachtun- gen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländege- staltung auf andere Weise zu verändern. • Verbot Nr. 11 Das Verbot außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelasse- nen Wege und Parkplätze zu fahren oder zu parken. b) Maßnahme 026_SB Die Realisierung der Maßnahme 026_SB – hierzu wird auf die Seite 28 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes verwiesen – ist schwer vorstellbar und wirft daher die folgenden Fragen auf: - 17 - • Wie erfolgt der Einbau der kapillarbrechenden Schi cht? • Auf welcher Länge erfolgt der Einbau? • Wird der vorhandene Damm abgestützt? • Was ist mit dem von Nord nach Süd abfließenden Gru ndwasser? • Erhöht der Einbau den Wasserabfluss mit gegebenenf alls negativen Aus- wirkungen auf den nördlichen Bereich? Aus hiesiger Sicht sind hier eine Skizze und eine ausführlichere Baubeschrei- bung mit Darlegung der Auswirkungen für die Prüfung der Maßnahme 026_SB erforderlich. c) Anlage 3 In der Anlage 3 ist die Übersetzung des Kompensationsbedarfs nach dem Be- wertungsverfahren des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher- schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) von 2021 (Numeri sche Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW) dem Bewertungsverfahren nach Ludwig (1991, Methode zur ökologischen Bewertung de r Biotopfunktion von Biotoptypen) gegenübergestellt. Hierbei wurde die Biotoptypenliste für den Na- turraum 1 verwendet. Üblicherweise kommt im Raum Köln jedoch die Liste für den Naturraum 3 zur Anwendung, die sich in den Punkten Natürlichkeit, räum- liche Wiederherstellbarkeit, Struktur- und Artenvielfalt und Häufigkeit eventuell unterscheiden kann. d) Umweltschadensprüfung gemäß § 19 Abs. 1 BNatSchG Unter dem Gliederungspunkt 9 des Landschaftspfleger ischen Begleitplanes wird die Umweltschadensprüfung aufgegriffen und ihr e rechtliche Veranke- rung dargestellt. Statt an dieser Stelle mögliche nachteilige Umweltauswirkun- gen durch das o.g. Vorhaben auf die Arten – gemäß § 19 Abs. 2 BNatSchG – und deren natürlichen Lebensräume – gemäß § 19 Abs. 3 BNatSchG – abzu- arbeiten, wird nur auf die Unterlagen 15.1, 16.1 und 17.1 verwiesen. Hier wird die Umweltschadensprüfung jedoch nicht konkret aufg egriffen. Aus hiesiger Sicht wäre die mögliche Betroffenheit der Arten und der Lebensraumtypen in einem eigenständigen Prüfschritt in den jeweiligen Unterlagen darzulegen. Darüber hinaus wäre, wie bereits in der Vergangenhe it geschehen, ein Maß- nahmenkonzept zu entwickeln, in welcher Weise auf nachteilige Auswirkungen und etwaige mögliche Umweltschäden reagiert werden kann. 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 15 ) Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält recht liche und fachliche Ungenau- igkeiten und ist daher nach hiesiger Auffassung im aktuellen Zustand nicht geeig- net, um abschließend zu bewerten, ob der Realisierung des o.g. Vorhabens arten- schutzrechtliche Verbote entgegenstehen. Demzufolge ist aus hiesiger Sicht eine Überarbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass nur die Bereiche und die damit zusammenhängen- den Unterlagen und Vermeidungsmaßnahmen geprüft wur den, welche sich auf Konflikte auf dem Gebiet der Stadt Köln beziehen. Es folgen Beispiele für die rechtlichen und fachlichen Ungenauigkeiten des vorlie- genden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages: - 18 - a) Grundsätzliche Anmerkungen Obwohl die Unterlage am 15. Dezember 2023 fertiggestellt wurde, wurden ver- altete Fassungen der Roten Liste der Brutvögel Nord rhein-Westfalens (2016) sowie des Methodenhandbuchs zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfa- len (2017) verwendet. Es gilt zu prüfen, ob die aktuellen Fassungen (je 2021) zu einem Änderungs-/Anpassungsbedarf des Artenschutzrechtlichen Fachbei- trages führen. So haben sich im Hinblick auf die Rote Liste der Brutvögel Nord- rhein-Westfalens die Gefährdungskategorien einiger Arten im Naturraum Nie- derrheinische Bucht geändert, was gegebenenfalls dazu führt, dass Arten be- trachtet wurden, welche nicht betrachtet werden mussten und das Arten nicht betrachtet wurden, welche betrachtet werden müssen. Zudem weisen diverse Vermeidungsmaßnahmen, welche i n den Unterlagen zu dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu find en sind, keine Symbolik auf – es wird diesbezüglich auf die Unterlage 14.5.01 verwiesen. Dementspre- chend können die Maßnahmen nicht räumlich verortet werden. Des Weiteren haben etliche Vermeidungsmaßnahmen eine Flächengröß e von 0 m² oder 0,01 m² – es wird diesbezüglich auf die Unterlage 1 4.7 verwiesen. Dies ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar, da Art- und Um fang sowie die Verortung bekannt sein müssen. Diese grundsätzlichen Punkte müssen aus hiesiger Sicht entsprechend an- gepasst/ergänzt werden. b) Spezifische Anmerkungen aa) Gehölzbrütende Vogelarten Für die Gilde der gehölzbrütenden Vogelarten wird a ngenommen, dass das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht ausgelöst wird, da keine streng geschützten Arten in der Effe ktdistanz nachgewie- sen wurden. Besagter Paragraph differenziert jedoch nicht zwischen streng und besonders geschützten Vogelarten. Er gil t für wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäis chen Vogelarten. Somit ist die Betroffenheit aller europäischen Vogelarten zu prüfen. Jener Punkt muss aus hiesiger Sicht angepasst/ergänzt werden. Unabhängig davon werden zur Vermeidung potenzieller Brut- und Ge- legeverluste im Zuge der Baufeldfreimachung sowie Brutaufgaben inner- halb der baubedingten Störzone Tabuzeiten ausgewiesen. Um während der Revierbildungszeit der „Spechte“ – die betroffe nen Arten wurden nicht definiert – im Bereich des FFH-Gebietes Konfl ikte zu vermeiden, sind Schutzzeiten vorgesehen, welche außerhalb der Aktivitätsspitzen liegen sollen. Jene Aktivitätsspitzen werden jedoch nicht genannt. Somit ist die Vermeidungsmaßnahme zu unbestimmt. Zudem wi rd in Tabelle 24 – einschlägig sind hier die Seiten 62 ff in dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag – für Klein-, Mittel- und Schwarzspechte dargelegt, dass die Vorkommen außerhalb der in der Brutzeit zu berücksichtigenden artspe- zifischen Fluchtdistanz nach GASSNER et al. 2010 liegen. Somit ist nicht ersichtlich, für welche Art die Vermeidungsmaßnahme formuliert wurde und welcher Konflikt vermieden wird. Jener Punkt mu ss aus hiesiger Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. - 19 - bb) Gehölzbewohnende Fledermäuse und Zwergfledermau s Die Konfliktbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung al- ler Vermeidungsmaßnahmen – inklusive der CEF-Maßnah men – keine artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote ausgelöst werden. Die CEF-Maß- nahmen sind jedoch optional und sollen situativ fes tgelegt werden – hierzu wird etwa auf die Maßnahme 021_CEF verwiesen. Basis soll eine Kontrolle der Bäume im Zeitraum 1.10. - 31.10 darst ellen – hierzu wird auch auf die Maßnahme 015_VA verwiesen. Sofern zu dieser Zeit Besatz festgestellt wird, sind im Umkreis von maximal 1 km zehn Ersatzquartiere pro entfallender Fortpflanzungs- und Ruhestätte bereitzustellen. Dies gilt nur für baumgebundene Fledermausarten. Die Zwergfledermaus, welche primär gebäudegebunden ist, jedoch auch Baumquartie re als Fortpflan- zungs- und Ruhestätte nutzt, wird hier gar nicht be rücksichtigt, obwohl die Art weit über 90 % der erbrachten Nachweise ver zeichnet. Zudem werden aufgrund des kleinen Zeitfensters (1.10. - 31.10.) nicht alle mög- lichen Quartiertypen abgedeckt, was die Wahrscheinl ichkeit eines mög- lichen Nutzungsnachweises enorm reduziert. Somit ist die Maßnahme 015_VA nicht geeignet, den m öglichen Eintritt des Schädigungsverbots zu bewerten. Zusätzlich kann nicht beurteilt werden, ob die CEF- Maßnahme schluss- endlich die fachlichen und rechtlichen Anforderunge n erfüllt, da aktuell nur die Art des Ausgleichs, nicht jedoch Umfang und Verortung vorliegen. Ob die Maßnahme dem Grunde nach umsetzbar ist, kann somit nicht geprüft werden. Diese Punkte müssen aus hiesiger Sicht entsprechend angepasst/er- gänzt werden. cc) Zauneidechse Die Maßnahme 024_FCS soll auf Flächen realisiert we rden, welche be- reits mit Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Verfahren belegt sind. Dies ist der Vorhabenträgerin bekannt, da jene im Rahmen frühzeitiger Ab- stimmungsgespräche selbst auf diesen Umstand aufmer ksam gemacht hat. Laut Aussage der Vorhabenträgerin handelt es s ich hierbei um die Verfahren „Neubaustrecke Köln-Rhein/Main“ und „Flughafenanbindung Köln/Bonn“. Diese Vorgehensweise wird abgelehnt und dies wurde vorab auch bereits so kommuniziert. Somit liegt aktuell k eine ausreichend di- mensionierte Maßnahmenfläche vor (2,7 ha). Die Prüfung, ob die Fläche dem Grunde nach geeignet und umsetzbar ist, kann de mzufolge nicht durchgeführt werden. Im Bereich der Baulücke soll zudem eine CEF-Maßnahm e umgesetzt werden, welche die betriebsbedingte Beeinträchtigung der Lebensräume inklusive der Eiablageplätze im Bereich der neu anz ulegenden Kabel- schächte neutralisiert – einschlägig ist hier die M aßnahme 022_CEF. Diese Maßnahme ist vorab abzustimmen, da aktuell nur bekannt ist, um welche Art von Ersatzstruktur es sich handelt, Vero rtung und Umfang sind jedoch unbekannt. Die Flächengröße der Maßnahme beträgt gemäß der Unterlage 14.7 vermutlich 0,01 m². Zum Zeitpunkt der Genehmigung - 20 - müssen die CEF-Maßnahmen mit Verortung, Art und Umfang jedoch be- reits feststehen. Nur so kann geprüft werden, ob si e dem Grunde nach umsetzbar und ausreichend dimensioniert sind. Eine Prüfung kann zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht erfolgen. Dieser Pun kt muss aus hiesiger Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. Selbiges gilt für die Maßnahme 023-FCS. Auch dort s ind Verortung und Umfang unbekannt und die Flächengröße der Maßnahme beträgt gemäß des Maßnahmenblatts 0,01 m². Lediglich die Art der geplanten habi- tataufwertenden Maßnahme liegen vor. Die Maßnahme 019_VA darf nur außerhalb der Fortpflanzungszeit sowie der Winterruhe erfolgen. Im Maßnahmenblatt ist dies bezüglich der Zeit- raum von Ende März bis Mitte Mai genannt. Da die Fortpflanzungs-/Paa- rungszeit insbesondere im Mai stattfindet – aber un ter Umständen be- reits Ende April beginnt –, können die Vergrämungsm aßnahmen nur im Zeitraum Anfang März bis Ende April durchgeführt we rden. Sofern es witterungsbedingt zu einer Verschiebung der Winterr uhe sowie der Paarungszeit kommt, ist dies entsprechend zu berück sichtigen. Dieser Punkt muss aus hiesiger Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. dd) Mauereidechse Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die nachgewiesene Mauerei- dechsenpopulation im Untersuchungsraum allochthoner Herkunft sei, weshalb jene als nicht planungsrelevant eingestuft wird – hierzu wird auf die Seite 72 des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag es verwiesen. Der Faunabericht, welcher die Basis des Artenschutzrechtlichen Fachbeitra- ges darstellt, sagt eindeutig, dass die Tiere nur v isuell erfasst wurden. Demzufolge wurden keine genetischen Untersuchungen durchgeführt, welche belegen, ob es sich um Tiere allochthonen od er autochthonen Ursprunges handelt – hierzu wird auch auf die Seite 118 des Faunabe- richtes verwiesen. Jene Zuordnung ist schlussendlich jedoch unerheblic h, da das BNatSchG in diesem Punkt nicht differenziert. Die M auereidechse ist eine planungsrelevante Art. Demzufolge sind alle Wirkpfade auf ihr mög- liches Konfliktpotential zu prüfen. Daraus kann sic h die Notwendigkeit artspezifischer Vermeidungsmaßnahmen – inklusive gegebenenfalls er- forderlicher CEF-Maßnahmen – ergeben. Dieser Punkt muss aus hiesi- ger Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. ee) Kleiner Wasserfrosch Für den kleinen Wasserfrosch wurde prognostiziert, dass die Realisie- rung des o.g. Vorhabens zum Auslösen artenschutzrec htlicher Zugriffs- verbote führen kann. Dies ist auf geeignete Lebensräume auf beiden Sei- ten der Bahntrasse und den damit einhergehenden Wanderbewegungen zurückzuführen. Im Zuge der Einzelartbetrachtung wu rde die Betroffen- heit auf das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einge- grenzt. Jenes soll insbesondere durch die Baufeldrä umung ausgelöst werden, weshalb entsprechende Vermeidungsmaßnahmen formuliert wurden. Ein Auslösen durch betriebsbedingte Wirkpfa de wird ausge- schlossen. Die Erhöhung der Taktfrequenz kann als b etriebsbedingter - 21 - Wirkpfad jedoch ebenfalls zu Individuenverlusten fü hren. Der darge- stellte Wirkpfad ist auf sein Konfliktpotential zu prüfen. Daraus kann sich die Notwendigkeit artspezifischer Vermeidungsmaßnah men – inklusive gegebenenfalls erforderlicher CEF-Maßnahmen – ergeben. 6. FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 16) In dem Abschnitt Datengrundlage wird u.a. festgehal ten, dass im Natura-2000 Kontext eine Erfassung der gemäß im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutz- satzung – BSchS) befindlichen geschützten Gehölze d urchgeführt wurde. Inner- halb des FFH-Gebietes, welches zeitgleich ein Natur schutzgebiet darstellt, greift nicht die BSchS, sondern der Landschaftsplan der Stadt Köln. Zudem wird dort darauf hingewiesen, dass nahezu alle Informationen ermittelt wur- den, welche für die Beurteilung der Auswirkungen auf das Gebiet erforderlich sind. Dies impliziert, dass gewisse Informationen fehlen. Es stellt sich daher die Frage, ob unter diesen Voraussetzungen eine abschließende Beurteilung erfolgen kann. Unter dem Gliederungspunkt 1.6 fehlt der Leitfaden zur Berücksichtigung charak- teristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der F FH-Verträglichkeitsprüfung und die zugehörigen Anhänge – insbesondere der Anhang II. Unter dem Gliederungspunkt Punkt 1.6.2 der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden die „relevanten“ Wirkfaktoren für die charakteristischen Arten der Lebensraumty- pen festgehalten. Dabei werden Wirkfaktoren genannt , welche nicht in Anhang II des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraum- typen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ – Anhang II charakteristische Arten der Lebensraumtypen sowie Einstufung der Empfindlichkei t gegenüber Wirkfaktoren –, jedoch unter der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Einzelartbetrachtung als FFH-Anhang II Art aufgeführt werden. Exemplarisch w ird hierzu auf den Gliede- rungspunkt 5.4 zu dem Wirkpfad „Erschütterung/Vibra tion“ verwiesen. Somit ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Wi rkfaktoren gewählt wurden und wie die Relevanzabschichtung erfolgt ist. Der o. g. Wirkpfad „Erschütterung/Vibration“ wird auf der Seite 40 der FFH-Ver- träglichkeitsprüfung näher betrachtet. Dort wird festgehalten, dass „durch die Zug- vorbeifahrten relevante Erschütterungs- und Sekundä rluftschallimmissionen auf- treten können, die durch das Hinzukommen eines weiteren Gleises, und somit et- waiger Annäherung von Siedlungsflächen an die Gleise, verstärkt werden können. Gemäß Unterlage 19.1 sind die absoluten Erschütterungszunahmen relativ margi- nal, sodass mit keiner relevanten Erhöhung zu rechn en ist“. Definitionen wie „re- lativ marginal“ und mit „keiner relevanten Erhöhung “ sind an dieser Stelle nicht detailliert genau. Von einer Verträglichkeitsprüfung kann erwartet werden, dass die für die Ergebnisfindung wichtigen Punkte genannt un d erläutert werden. Ein Ver- weis auf ein 263 Seiten umfassendes Dokument ist hierbei nicht zielführend. Auf Seite 15 der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird behauptet, dass sich das FFH- Gebiet 5008-301 in einem ausgezeichneten Erhaltungszustand befindet. Jene Be- hauptung stützt sich auf Angaben aus dem Meldedokument Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen - Fachinformation - Listen d er Natura 2000-Gebiete (nrw.de) . Dieser Aussage kann fachlich nicht gefolgt werden, da sämtliche Lebens- raumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie di e Arten nach Anhang II der - 22 - FFH-Richtlinie laut Standarddatenbogen in der Gesamtbeurteilung die Kategorien B und C aufweisen (B = gut („günstig“); C = mittel bis schlecht („ungünstig“) – hierzu wird auch auf den Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet DE-5008-301 verwiesen. Zur Beurteilung sind die Angaben des Standarddatenbogens heranzu- ziehen. Der Begriff „ausgezeichnet“ kommt im Zusammenhang der Beurteilung zu- dem nicht vor (Kategorie A = hervorragend („günstig“)). Es bedarf daher der Klä- rung, wie dem Gebiet unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ein „ausge- zeichneter“ Erhaltungszustand unterstellt werden ka nn. Dieser Widerspruch ist insbesondere vor dem Hintergrund der Kleinräumigkei t und der schon bestehen- den Beeinträchtigungen aufzulösen. Die Bezeichnung N2000-Gebiet sollte durchgängig dur ch FFH-Gebiet oder Na- tura-2000-Gebiet ersetzt und vereinheitlicht werden. Dies gilt sowohl für die FFH- Verträglichkeitsprüfung als auch für alle anderen n aturschutzrelevanten Unterla- gen. In der Tabelle 10 „Beeinträchtigte Erhaltungsziele“, werden die Lebensräume ge- mäß Anhang I der FFH-Richtlinie bzw. Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie genannt, dessen Erhaltungsziele beeinträchtigt werd en. Das hierbei der Lebens- raumtyp 7220* Kalktuffquellen nicht genannt wird, ist nicht nachvollziehbar. Bei der Bewertung anderer Lebensraumtypen, welche den Lebensraumtyp 7220* beinhal- ten oder unmittelbar an diesen angrenzen – beispielsweise die Lebensraumtypen 6410 oder 7230 – gibt es Beeinträchtigungen und ent sprechende Vermeidungs- maßnahmen. Hierzu wird auch auf die Unterlagen 16.3 und 16.4 verwiesen. Die in der Unterlage 16.3 dargestellte Verortung ist falsch. Auch in and eren Bereichen des Lebens- raumtypen 7230 sind Quelltöpfe vorhanden, welche dem Lebensraumtypen 7220* zuzuordnen sind. Insbesondere die Veränderung der hydrologischen bzw. der hyd- rodynamischen Verhältnisse stellt einen regelmäßig relevanten Wirkfaktor beson- derer Intensität dar. Es muss nach hiesiger Auffassung detailliert und nachvollzieh- bar dargestellt werden, warum hier keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist bzw. warum die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt werden. Die Bauchige Windelschnecke wird zwar genannt, jedoch wird der direkte Flächen- verlust nicht thematisiert. Hierzu wird auch auf di e Unterlagen 16.3 und 16.4 ver- wiesen. Der direkte Flächenverlust stellt, wie die Veränderung der hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse, eine Beeinträchtigung für die Erhaltung nas- ser, basenreicher Biotope mit gleichbleibend hohen Grundwasserständen und dauerhaft vorhandenen vertikalen Strukturelementen dar und muss überprüft wer- den. Gemäß Seite 52 der Fachkonvention zur Bestimmu ng der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Lambrecht u nd Trautner 2007) kann bereits ein direkter Flächenverlust von 10 m² die E rheblichkeitsschwelle über- schreiten. Ob dies gegeben ist, hängt von dem proze ntualen Verlust der Habitat- flächen im Gebiet und der Bestandsschätzung ab. In der Unterlage 16.3 werden die Lebensräume der Bauchigen Windelschnecke verort et. Gemäß Seite 70 der FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt es zu einem Fläch enverlust von 66 m², wel- cher unter der Erheblichkeitsschwelle für den direkten Flächenverlust des Lebens- raumtypen 91E0* liegt. Ob jener Flächenverlust eine n direkten Flächenverlust für die FFH-Anhang II Art Bauchige Windelschnecke bedin gt und wie hoch der pro- zentuale Anteil an den geeigneten Habitatflächen im FFH-Gebiet ist, wird nicht eindeutig dargestellt und aufgearbeitet. Auf Seite 58 der FFH-Verträglichkeitsprü- fung wird lediglich festgehalten, dass eine direkte Beanspruchung von Teilen des - 23 - besiedelten Habitats „nicht zu erwarten“ ist. Diese Aussage ist aus hiesiger Sicht unzureichend. Aufgrund der angesprochenen Punkte kann nicht absch ließend beurteilt werden, ob die Realisierung des Vorhabens die Erheblichkeitsschwelle überschreitet. Dem- zufolge muss die Unterlage nach hiesiger Auffassung dahingehend überarbeitet bzw. spezifiziert werden. Unter dem Gliederungspunkt 6.1 sollte ein Vorhaben noch ergänzt werden, dass bereits im Jahre 2023 genehmigt wurde. Es handelt s ich hierbei um das Bauvor- haben „Mülheimer Straße 53“, bei welchem 4 Mehrfamilienhäuser mit 86 Wohnein- heiten errichtet werden. Im Rahmen der Prüfung des Bauvorhabens wurde eine FFH-Prüfung vorgelegt. Diese hatte zum Ergebnis, da ss keine erheblichen Aus- wirkungen von dem Bauvorhaben ausgehen. In Rahmen der Prüfung wurde auch das Protokoll der FFH-Verträglichkeitsprüfungen ausgefüllt. Dieses Protokoll ist als Anlage 1 beigefügt. 7. Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Unter lage 17.1) In dem gesamten Dokument finden sich Passagen, in d enen die Umlaute ä, ü, ö nicht gebildet werden, sondern als ae, ue oder oe d argestellt werden. Neben der etwas erschwerten Lesbarkeit, erweckt dies den Eind ruck, dass hier Passagen unreflektiert übernommen worden sind. Zudem wird angemerkt, dass das Naturschutzgebiet N 23 „Dellbrücker Heide“ mehrfach als Landschaftsschutzgebiet bezeichnet wird. Die Umweltverträglichkeitsstudie als unselbstständiger Teil des Zulassungsverfah- rens hat die frühzeitige Ermittlung, Beschreibung u nd Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens zur Aufgabe und in diesem Zuge auch eine Alternativenprüfung verschiedener Varianten sowie d ie Gegenüberstellung zur Nichtdurchführung des Vorhabens zu prüfen. Die Entscheidung hierzu muss nach- vollziehbar dargestellt werden. Der Verweis auf die Verdichtung des Taktangebotes, die mangelnde Flexibilisie- rung bei Störungen im Betriebsablauf und die Steige rung der Pünktlichkeit durch die Möglichkeit von Begegnungsverkehr, was zu der d urchgängig zweigleisigen Vorzugsvariante führt, kann hiesigerseits nachvollzogen werden. Die partielle Ein- gleisigkeit innerhalb des FFH-Gebietes würde nur zu einer unzureichenden Ver- besserung gegenüber der Bestandssituation führen. Ansprechpartnerin für die Belange „Natur- und Artenschutz“ (Untere Naturschutzbe- hörde) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau von Schweinitz (Telefon: 0221 221-21326; E-Mail: julia.vonschweinitz@stadt- koeln.de). XV. Baumschutz Die Realisierung des o.g. Vorhabens betrifft potent iell Gehölzbestände im Geltungs- bereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in nerhalb der im Zusammen- hang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches d er Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS). Geschützt gemäß § 3 BSchS sind alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 130 cm – dies jewe ils gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden. - 24 - Nach der BSchS sind Bäume – auch auf angrenzenden G rundstücken in einem Ab- stand von bis zu 5 m zur gemeinsamen Grenze – bei der Durchführung von Baumaß- nahmen vor jeglichen Beschädigungen zu schützen. Hi erbei sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und der Richtlinien zum Schutz von Bä umen und Vegetationsbe- ständen bei Baumaßnahmen (R SBB) – vormals RAS-LP 4 – zu beachten. Untersagt ist demnach u.a. insbesondere im Kronentr aufbereich die Verdichtung des Bodens – zum Beispiel durch die Baustelleneinrichtung oder durch das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaschinen. Die folgenden Auflagen zum Erhalt geschützter Bäume während der Baumaßnahmen sind in der Zulassungsentscheidung in einer entspre chenden Nebenbestimmung zu berücksichtigen: • Der Kronentraufbereich der geschützten und zu erha ltenden Bäume ist von Bau- fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Baumaterialien freizuhalten. Der betref- fende Kronentraufbereich ist hierzu während der Bau zeit durch einen ortsfesten Bauzaun abzusichern. • Schäden an den oberirdischen Teilen der geschützte n Bäume durch ausladende Baumaschinen sind zu vermeiden. • Während der Bauzeit sind bei Bedarf weitere Schutz vorkehrungen gemäß der DIN 18920 und der R SBB vorzusehen. • Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachgebiet 570/3 (Baumschutz) – ist mindestens 5 Werktage vor dem Baubeginn schriftlich zu informieren. Dies ist auch per E-Mail an das Postfach antrag-baumschutz@stadt-koeln.de möglich. • Die Schutzmaßnahmen, der Standort des Bauzauns und die von jeglichem Bau- betrieb freizuhaltenden Flächen sind allen Ausführungsunternehmen rechtlich bin- dend vorzugeben. Erweist sich die Einhaltung der Bestimmungen bei de r Bauausführung als nicht mög- lich, ist unverzüglich Kontakt mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachge- biet 570/3 (Baumschutz) – aufzunehmen. Ansprechpartner für den Belang „Baumschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Sachgebiet 570/3), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köl n, ist Herr Göth (Telefon: 0221 221-36545; E-Mail: michael.goeth@stadt-koeln.de). Aufgrund der eingeschränkten te- lefonischen Erreichbarkeit wird um bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten. XVI. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die nachfolgenden Auflagen sind in der Zulassungsen tscheidung in einer entspre- chenden Nebenbestimmung zu berücksichtigen. Soweit hier Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichbare Verpflichtungen aufgef ührt sind, sind diese gegenüber dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Imm issionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist – soweit nicht anders benannt – Frau Leonhäuser (Tele fon: 0221 221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 1. Abfallwirtschaft a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind jeweils - 25 - eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. b) Für das o.g. Vorhaben liegt ein Bodenverwertungs - und Entsorgungskonzept vom 15.12.2023 vor. Dieses ist umzusetzen und zudem um die folgenden Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren und dem Umwelt- und Verbraucher- schutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) noch vor dem Baubeginn vorzulegen: • aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen Pr oben zur Erfassung des Belastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, • Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstel- lung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigung swege (Verwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen, o.ä.) für das gesamte anfallende, gegebenenfalls kontaminiert e Bau-/Aushubmate- rial, • Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den ev entuell verbleiben- den, kontaminierten Boden, Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzam- tes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem er- gänzten bzw. aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorhaben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschrif- ten der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Gesetzes zur Förderung der Kreis- laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Ab- fällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) zu beachten. d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vor- schriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Ab- fallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu beachten. e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Be- nutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fas- sung zu beachten. f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbrauchersch utzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu ferti- gen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 2. Zwischenlagerung von Abfällen Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall mit dem Umwelt- und Verbrau cherschutzamt (Abteilung Im- missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) abzustimmen. Es sind jedoch min- destens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grund- wasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. - 26 - b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Con- tainern vorgenommen werden. c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss ausgeschlossen werden – beispielsweise durch die Abdeckung mit einer beständigen Folie. d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbeson- dere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name de r kontrollierenden Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Untersc hrift). Das Kontroll- buch ist auf Verlangen vorzulegen. e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 3. Wasserwirtschaft/Regenwasserversickerung Im Zuge der Realisierung des o.g. Vorhabens sind eine große Anzahl wasserwirt- schaftlich relevanter, bauzeitlicher bzw. dauerhafter Maßnahmen vorgesehen. Ins- besondere handelt es sich hierbei um die nachfolgenden Maßnahmen: • Anpassung der Niederschlagswasserentwässerung im g esamten Strecken- verlauf, • Einbringen von Stoffen in den Grundwasserleiter (B ohrpfähle, Rammrohre und dergleichen), • Erstellen von temporären Baugruben bis in den Grun dwasserleiter, • Bauzeitliche Grundwasserhaltungen und Ableitung/Ve rsickerung des gefass- ten Wassers, • Überschüttung von Gerinnen für oberflächig abfließ endes Wasser im Rahmen der Überlastschüttung auf Km 6,300-7,300 Strecke 2663, • Rückbau eines Durchlasses (Km 5,956 der Strecke 26 63), • Rückbau/Neubau eines Durchlasses (Km 6,230 der Str ecke 2663), • Querung des Gewässers „Rechtsrheinischer Kölner Ra ndkanal“, • Bauarbeiten in den Zonen IIIA und IIIB des Wassers chutzgebietes Höhen- haus. Zu einigen der o. g. Maßnahmen bedarf es aus wasser wirtschaftlicher Sicht der folgenden Anmerkungen: a) Anpassung der Niederschlagswasserentwässerung im gesamten Strecken- verlauf Laut dem Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) soll an mehreren Stellen die Ver- sickerung des Niederschlagswassers über Kiespfeiler oder Sickerschächte er- folgen. Nur vereinzelt sind Versickerungsmulden vor gesehen. Grundsätzlich lehnt die Stadt Köln bei der Neuanlage von Versickerungsanlagen Kiespfeiler oder Sickerschächte wegen der fehlenden Vorreinigun g des Niederschlags- wassers ab. Für den späteren Betrieb der Gleistrasse ist zu beachten, dass in Bereichen, in denen das Niederschlagswasser gefasst und gezielt zur Versi- ckerung gebracht wird, der Einsatz von Herbiziden u nd dergleichen nicht zu- lässig ist. - 27 - b) Bauzeitliche Grundwasserhaltungen und Ableitung/ Versickerung des gefass- ten Wassers Gegen die bauzeitliche Grundwasserentnahme bestehen keine Bedenken. Grundsätzlich ist für bauzeitlich anfallendes und g egebenenfalls durch den Baubetrieb verunreinigtes Wasser eine Ableitung in den öffentlichen Kanal vorzusehen. Nur wenn eine Ableitung in den Kanal in begründeten Einzelfällen nicht möglich ist, sind Art und Örtlichkeit der Abl eitung/Versickerung vor dem Baubeginn abzustimmen. Eine Zustimmung der betroffe nen Grundstücksei- gentümer wird vorausgesetzt. c) Neubau des Durchlasses (Km 6,230 der Strecke 266 3) Die Maßnahme ist vor dem Baubeginn mit dem Umwelt- und Verbraucher- schutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) abzu- stimmen. d) Querung des Gewässers rechtsrheinischer Randkana l Die Bahnanlage quert bei etwa km 6,75 der Strecke 2 663 den als Gewässer ausgewiesenen „Rechtsrheinischen Kölner Randkanal“. Entgegen der Aus- sage des wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht es unter Gliederungs- punkt 4.5, ist hier eine Genehmigung nach § 36 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) e rforderlich. In dem Verfahren ist zudem der Zweckverband „Rechtsrheinischer Kölner Randkanal“ einzubinden. e) Bauarbeiten in den Zonen IIIA und IIIB des Wasse rschutzgebietes Höhenhaus Für das gesamte o.g. Vorhaben sind die Regelungen d er Wasserschutzge- bietsverordnung Höhenhaus zu beachten. Der von dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abtei lung Immissions- schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) herausgegeben e Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten mit anhänge ndem Alarmplan ist zu berücksichtigen. Dieser ist im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/arti- kel/06399/index.html abrufbar. Der Maßnahmenkatalog ist allen ausführenden Firmen zur Kenntnis zu geben und zu beachten. Er muss ferner an gut sichtbarer u nd dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle bzw. den Baustellen angebracht werden. Gegen die sonstigen, der eingangs angeführten Maßnahmen bestehen bei Beach- tung der in den Antragsunterlagen dargestellten Rahmenbedingungen – sowie den allgemeinen und in Wasserschutzgebieten besonderen wasserwirtschaftlichen Sorgfaltspflichten – keine Bedenken. Ansprechpartner für den Belang „Wasserwirtschaft/Regenwasserversickerung“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissi onsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Schulz (Telefon: 0221 221-34935; E-Mail: ruediger.schulz@stadt-koeln.de). 4. Wassergefährdende Stoffe/Wiedereinbau von Recycl ingmaterial a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Ver- ordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu beachten. - 28 - b) Der Einbau von Recyclingmaterial – Asche, Schlac ke, aufbereiteter Bauschutt und/oder Produkte aus diesen – außerhalb von Wasser schutzzonen bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 ff WHG. Die Genehmigung hierfür obliegt Ihrem Hause. 5. Immissionsschutz a) Beleuchtungsanlagen Der Betrieb der neu zu errichtenden Beleuchtungsanl agen hat entsprechend den Vorgaben für „Lichtimmissionen, Messung, Beurte ilung und Verminde- rung“ gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Minister iums für Klima- schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauc herschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (V-58800.4.11) und des Minister iums für Bauen, Woh- nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrh ein-Westfalen (VI.1– 850) vom 11.12.2014 zu erfolgen. b) Elektromagnetische Felder Es wird darauf hingewiesen, dass die neu zu erricht ende Oberleitungsanlage die Anforderungen der Sechsundzwanzigsten Verordnun g zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung übe r elektromagneti- sche Felder – 26. BImSchV) einzuhalten halt. c) Betriebsbedingte Immissionen Für den Betrieb der Lautsprecheranlagen liegt eine Untersuchung zu Schal- limmissionen nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bun- des-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) der ARGE Ausbau S 11, c/o ILF Beratende Ingenieure GmbH vom 15.12.2023 vor. Diese Untersuchung ist zu beachten und die entsprechende Schallschutzmaßnahme „Erhöhung einer Schallschutzwand an der Nordseite des nördlichen (bahnlinken) Außenbahnsteiges im Ber eich des östlichen Bahnsteigdaches“ am Haltepunkt Duckterath ist umzusetzen. Ergänzend wird angemerkt, dass der Betrieb der neu zu errichtenden Lautsprecheranlagen den Vorgaben der TA Lärm zu entsprechen hat. d) Baubedingte Immissionen Für das o.g. Vorhaben liegen jeweils eine schall- s owie eine erschütterungs- technische Untersuchung zum Baubetrieb der ARGE Ausbau S11, c/o ILF Be- ratende Ingenieure GmbH Essen vom 15.12.2023 vor. Diese Untersuchungen sind zu beachten und während der Bauphase sind zudem die folgenden Lärm- schutzmaßnahmen umzusetzen: • Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahre n gemäß dem ak- tuellen Stand der Technik im Bereich des Schallschutzes, • zeitliche Beschränkung der lärmintensiven Maschine n auf ein Minimum, • Ausschaltung von Maschinen und Arbeitsgeräten, die nicht im Einsatz sind, • Prüfung des Einsatzes von mobilen Schallschutzschi rmen und Schall- schutzwänden, • möglichst keine Arbeiten im Nachtzeitraum, • ausführliche Information der betroffenen Bevölkeru ng, - 29 - • Einrichtung einer Ansprechstelle für die Bevölkeru ng. e) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräus che, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz ge gen Baulärm/Geräu- schimmissionen (AVV Baulärm) verboten. f) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutz- amt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) eine Ausnah- megenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit er teilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. g) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der Zweiunddrei- ßigsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädli- chen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschüt- terungen und ähnliche Vorgänge (Geräte- und Maschin enlärmschutzverord- nung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen v erwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. h) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die All- gemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baul ärm/Geräuschimmis- sionen (AVV Baulärm) zu beachten. i) Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Bauwerke, ein- schließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegungen d arf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. j) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. k) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanfor- derungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Bere chtigung, das Umwelt- zeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de abgerufen werden. l) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsär- mere Abbruchverfahren – beispielsweise die Verwendung einer Brecherzange – nicht möglich sind. m) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu ver meiden oder auf das Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch e ine ausreichende Ober- flächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. n) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahr- zeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt werden – beispielsweise durch den Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. o) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsichtnahme bereitzuhalten. p) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen - 30 - auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. XVII. Bodenschutz 1. Vorsorge Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes wurden n icht ausreichend ausge- arbeitet und dargestellt. Die Bewertung der Bodenfu nktionen wurde anhand der Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen (GD NRW) vorgenommen. Obwohl in dem Bericht zur Umweltverträ glichkeitsprüfung (Unter- lage 17.1) als Datengrundlage die Bodenkarte des GD NRW zur forstwirtschaftli- chen Standorterkundung im Maßstab 1:5.000 mitaufgef ührt ist, fand diese keine Beachtung. Dies führt gerade auf Flächen von mittlerer, hoher und sehr hoher Na- turnähe zu Fehlinterpretationen hinsichtlich der Funktionserfüllung des Bodens. Beispielhaft sei dies für den Bereich des FFH-Gebietes verdeutlicht: Die Bodenkarte im Maßstab 1:5.000 kartiert vor alle m Gleye, Böden, für die im Bereich keine über das normale Maß hinausgehende Sc hutzwürdigkeit beschrie- ben ist. Die forstwirtschaftliche Bodenkarte im Maßstab 1:5. 000 hingegen kartiert Nass- gleye (GN734) und Moorgleye (GH014). Nassgleye und Moorgleye sind Grund- wasserböden mit sehr hoher Funktionserfüllung als B iotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte. Außerdem dienen sie als Kohlen stoffspeicher mit hoher Funktionserfüllung für die Klimafunktion. Weiterhin sind Gleye (G733) und Braunerde-Gleye (B-G723) ausgebildet, die hier als Grundwasserböden mit hoher Funktionserfüllung als Biotopentwicklungspoten- zial für Extremstandorte ausgewiesen sind. Alle vorgenannten Böden weisen eine extrem hohe Ver dichtungsempfindlichkeit auf. Dies ist im Hinblick auf die Maßnahmen zur Vermeidung zum Schutz von Bo- den während der Bauausführung zu beachten. Gerade die geplante Überlastschüt- tung ist daher streng auf das erforderliche Minimalmaß zu begrenzen. Daneben finden sich Gley-Braunerden (G-B733) ohne über das normale Maß hin- ausgehende Funktionserfüllung, aber mit einer hohen Verdichtungsempfindlich- keit. Die baubedingten und anlagebedingten Auswirkungen s ind in Bezug auf Beein- trächtigung und Verlust der schützenswerten Bodenfunktionen – auch flächenmä- ßig – neu zu betrachten. Die wesentlichen Beeinträchtigungen zum Schutzgut B oden sind in dem Land- schaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 14) neu darzustellen. Dabei sollen ge- eignete bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahm en für den Ausgleich beschrieben werden, zu denen auch multifunktionale Maßnahmen dienen können. Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bodenschutzkon zeptes gemäß der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ hat in der Genehmigungsplanung stattzufinden. Das Bodenschutzk onzept ist an die groß- maßstäbigen Bodendaten und gegebenenfalls an die zusätzlichen Bodenerhebun- gen anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur Vermeidung – wie etwa die Maßnahme „003_V Schutz vo n Boden und Wasser während der Bauphase“ – umgesetzt werden können. - 31 - Bodenschutzrechtliche Belange sollten demnach in di e Ausschreibungsunterla- gen/Leistungsverzeichnisse aufgenommen werden. Gleiches gilt für die Wahl der Baustelleneinrichtungsflächen oder den Baumaschineneinsatz. Für die Umsetzung des Bodenschutzkonzeptes in der Bauphase ist die Bestellung einer zertifizierten bodenkundlichen Baubegleitung vorzunehmen. Optimaler Weise hat diese das Bodenschutzkonzept erarbeitet. Die Bestellung der zertifizier- ten bodenkundlichen Baubegleitung ist vier Wochen v or Beginn der Baumaß- nahme (Bauphase 1) dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt anzuzeigen. Ansprechpartnerin für den Belang „Bodenschutz – Vorsorge“ im Umwelt- und Ver- braucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln , ist Frau Lisson (Telefon: 0221 221-35343; E-Mail: sophia.lisson@stadt-koeln.de). 2. Gefahrenabwehr Zu dem o.g. Vorhaben bestehen keine Bedenken, die B elange zum gefahrenbe- zogenen Bodenschutz sind ausreichend berücksichtigt. Es wird jedoch ergänzend auf Folgendes hingewiesen: Das o.g. Vorhaben befindet sich im Bereich mehrerer Altstandorte und Altablage- rungen bzw. Altlasten und Verdachtsflächen, die hie r nachrichtlich im städtischen Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Fläc hen erfasst sind. Zur exakten Verortung dieser Bereiche wird auch auf den beigefügten Katasterauszug (Anlage 2) sowie ergänzend hierzu auch auf die bereits im Jahre 2021 der Vorhabenträge- rin übermittelte tabellarische Auflistung (Anlage 3) verwiesen. In den Antragsunterlagen – einschlägig sind hier u. a. der Bericht zur Umweltver- träglichkeitsprüfung (Unterlage 17.1) und das Boden verwertungs- und Entsor- gungskonzept (Unterlage 25.1) befindet sich dazu eine Übersicht, die der im Jahre 2021 übermittelten tabellarischen Auflistung entspricht. In der Übersicht des Bodenverwertungs- und Entsorgu ngskonzeptes (Unterlage 25.1) wird als Tabellentitel der Begriff „Altlastverdachtsflächen“ genutzt. Da diese Definition nicht für alle aufgelisteten Flächen zut rifft, wird empfohlen, den Tabel- lentitel in „Im Altlastenkataster der Stadt Köln geführte Flächen“ abzuändern. An dem Informationsgehalt hat sich ansonsten nichts geändert. Die bereits einge- arbeitete Stellungnahme aus dem Jahre 2021 hat somit weiterhin Bestand. Über die bereits bekannten Altstandorte und Altabla gerungen bzw. Altlasten und Verdachtsflächen hinaus können jedoch weitere, bisl ang unbekannte Schadstoff- belastungen vorgefunden werden. Sollten in diesen Bereichen derartige Belastun- gen bekannt werden, so sind diese dem Umwelt- und V erbraucherschutzamt mit- zuteilen. Ansprechpartner für den Belang „Bodenschutz – Gefah renabwehr“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Biermanski (Telefon: 0221 221-24857; E-Mail: laurids.biermanski@stadt-koeln.de). XVIII. Verkehrslärm Bezüglich der Thematik „Verkehrslärm“ wird auf Ihr Haus als zuständige Geneh- migungsbehörde verwiesen. - 32 - Ansprechpartnerin für den Belang „Verkehrslärm“ im Umwelt- und Verbraucher- schutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Sopart (Telefon: 0221 221- 26699; E-Mail: katarina.sopart@stadt-koeln.de). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsaus- schuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststel- lungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Sc hreiben fristwahrend abgege- bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entschei- dung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich ers t nach Anhörung der Bezirks- vertretungen für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Claudia Mohr Amtsleiterin Anlagen Anlage 1 – FFH-Prüfung Bauvorhaben Mülheimer Str. 53 Anlage 2 – Auszug Altlastenkataster Anlage 3 – Tabellarische Auflistung altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Anlage 5 - Anlage 2 zur Stellungnahme
679 Zeichen
ANFRAGE AUF AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN Aktenzeichen 573/1-49102-2024 F Stadt Köln GLADBI HAND. Hp Duck fer a th HOHENHAUS 9051990605 90503 DELLßRÜCK 90504 »cmoDDEßöiCH90108_001 ^^ SIBI INDEN HOLWtIDt 901244 K:^ 901244.001 MINHEIM lUSUIElDE.10516 980217 905104 905114 905118 901208.002 901208.003 •BUCHHEIM902112 902121 902120 ^^^ 90111 003901.11/« - 9013680207 KiJCEFOfiSt 80206 Bf Kö^-DeKbrück 901208.001 90107 90108 90106 9011C001 Ä 901201002« 90118* 90401 90402 901163 901162 901160 901208 Legende Altablagerung Altstandort stoffliche Bodenveränderung 0 500 1.000 1.500 m 573/1 Biermanski Stand: 14.05.2024 1:40.000 -■■ ■ Anlage 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1968/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.06.2024
- Erstellt
- 17.06.2024 13:53