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1968/2024

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln - PFA 2.1" in Köln-Kalk/Mülheim

Beschlussvorlage Ausschuss 25.06.2024

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Anlage 1 - Lageplan

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 6 - Anlage 3 zur Stellungnahme

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Anlage 4 - Anlage 1 zur Stellungnahme

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Stellungnahme

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Anlage 5 - Anlage 2 zur Stellungnahme

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Anlage 1 - Lageplan

108 Zeichen

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Anlage 1

Anlage 2 - Erläuterungsbericht

324068 Zeichen

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis 
km 8,705 
Erläuterungsbericht 
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 15.12.2023 
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand 
Vorhabenträger 
DB Netz AG 
Infrastrukturprojekte West 
S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D)
Hermann-Pünder-Str. 3 
50679 Köln 
DB Station&Service AG 
Willi-Becker-Allee 11 
40227 Düsseldorf 
Vertreter des Vorhabenträgers: Verfasser: 
DB Netz AG 
Infrastrukturprojekte West 
S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D)
Hermann-Pünder-Str. 3 
50679 Köln 
15.12.2023  i.V. Th. Richter
Datum Unterschrift
ARGE Ausbau S11, VP1
c/o ILF Beratende Ingenieure GmbH 
Huyssenallee 5 
45128 Essen 
15.12.2023  Mayer 
Datum Unterschrift
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt 
Anlage 2

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Antragsgegenstand 3 
1.1 Gesamtvorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ 3 
1.2 Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte 3 
1.3 Antragsgegenstand PFA 2.1 5 
2 Planrechtfertigung 7 
2.1 Maßnahmenableitung 8 
3 Varianten und Variantenvergleich 11 
3.1 Varianten für das Gesamtprojekt 11 
3.2 Varianten für den PFA 2.1 11 
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 15 
4.1 Streckenführung, Gleisanlagen 15 
4.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 16 
4.3 Straßen und Wege 16 
4.4 Ingenieurbauwerke 17 
4.5 Entwässerung 22 
4.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 23 
4.7 50 Hz Anlagen 24 
4.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 25 
4.9 Telekommunikationsanlage 25 
5 Beschreibung des geplanten Zustandes 27 
5.1 Streckenführung, Gleisanlagen 27 
5.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 28 
5.3 Ingenieurbauwerke 30 
5.4 Straßen und Wege 36 
5.5 Entwässerung 37 
5.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 39 
5.7 50 Hz Anlagen 41 
5.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 43 
5.9 Telekommunikationsanlagen 44 
6 Tangierende Planungen 45 
7 Temporär zu errichtende Anlagen 46 
7.1 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Mülheim 46 
7.2 Baustelleneinrichtungsfläche BÜ Mülheimer Ring 46 
7.3 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Dellbrück 47 
7.4 Baustelleneinrichtungsfläche westlich der SÜ Waltherstraße 47 
7.5 Verbau Durchlassrückbau km 5,956 47 
7.6 Verbau Durchlass km 6,23 47 
7.7 Baustraße “Im Tannenforst” 48 
7.8 Überlastschüttung im FFH-Gebiet “Thielenbruch und Thurner Wald” 48 
7.9 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Duckterather Weg 49 
7.10 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Haltepunkt Duckterath 49 
7.11 Baustelleneinrichtungsflächen Buchholzstraße 50 
7.12 BE-Fläche “Am Kuhlerbusch” 50 
7.13 Weiteres Baufeld 51 
8 Baudurchführung 52 
8.1 Bauablauf 52 
8.2 Bauzeit 53 
8.3 Baulogistik 54 
8.4 Reisendenführung 54

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  
8.5 Straßensperrungen und Umleitungen 55 
9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes 56 
9.1 Betroffenes Fachrecht 56 
9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung 63 
9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen  71 
9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange (hier 
Auswirkungen auf die Schutzgüter) 77 
9.5 Rechtliche Bewertung 100 
10 Weitere Rechte und Belange 109 
10.1 Grunderwerb 109 
10.2 Kabel und Leitungen 110 
10.3 Straßen und Wege 111 
10.4 Kampfmittel 111 
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 111 
10.6 Gewässer 113 
10.7 Land- und Forstwirtschaft 117 
10.8 Brand- und Katastrophenschutz 118 
10.9 Kapazität 119 
10.10 Barrierefreiheit 119 
10.11 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 119 
10.12 Klimaschutz, § 13 KSG 120 
10.13 Befreiungen LNatSchG NRW und BNatSchG 123 
11 Abkürzungen 125

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 3 von 126 
1 ANTRAGSGEGENSTAND 
1.1 Gesamtvorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ 
Der Eisenbahnknoten Köln liegt in Nordrhein -Westfalen zentral in der Mil lionenstadt Köln 
und ist einer der verkehrsreichsten Schienen -Knotenpunkte in Deutschland. Daraus 
resultieren hohe und stetig wachsende Anforderungen an den Betrieb des 
Schienenpersonennahverkehrs und damit auch an die Infrastruktur.  
Mit dem Vorhaben „Ausbau S11/S -Bahn Stammstrecke Köln“ wird ein Beitrag zur 
Steigerung der Leistungsfähigkeit und Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 
für die Metropole, wie auch die Region geleistet.  
Das Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln Hbf, als 
westliche Begrenzung, bis nach Bergisch Gladbach, als östliche Begrenzung. Die Strecke 
verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen Köln-Kalk und Köln-
Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln-Kalk West), Köln-Mülheim Bf, 
Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von West nach Ost die Eisenbahn -
Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. 
1.2 Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte 
Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 k m und jeweils besonderen örtlichen 
Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils zwei 
Planfeststellungsabschnitten (PFA) unterteilt. Die gewählte Aufteilung ermöglicht es 
überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit je weils eigenständigen bautechnischen 
Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definieren.  
Es werden folgende Planfeststellungsabschnitte mit ihren wesentlichen Maßnahmen 
gebildet:

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 4 von 126 
 
Abbildung 1: Darstellung der Planfeststellungsabschnitte 
  
PFA 1.1: Kreisfreie Stadt Köln, Bereich Köln Hbf  
- Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Hbf (Seite Breslauer 
Platz) einschließlich barrierefreier Erschließung 
- Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen 
- Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik auf einen 2,5-Min.-Zugfolge-Takt.  
 
PFA 1.2: Kreisfreie Stadt Köln, Abschnitt Köln-Deutz bis Köln-Kalk 
- Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Messe/Deutz (Seite 
Koelnmesse) einschließlich barrierefreier Erschließung 
- Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen 
- Neubau des Haltepunktes Köln-Kalk West einschließlich barrierefreier Erschließung 
- Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik auf einen 2,5-Min.-Zugfolge-Takt.  
 
PFA 2.1: Antragsgegenstand (siehe Abschnitt 1.3) 
 
PFA 2.2: Rheinisch-Bergischer Kreis; Stadt Bergisch Gladbach  
- Zweigleisiger Ausbau von der westlichen PFA -Grenze, km 8,705, b is zum östlichen 
Ende des Kopf-Bahnhofes bei km 9,500

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 5 von 126 
- Neubau der Gleise 2, 4, 5 im Bahnhof Bergisch Gladbach sowie Neubau eines 
Mittelbahnsteiges sowie eines Außenbahnsteiges 
- Neubau eines Stellwerksgebäudes (ESTW-A Bergisch Gladbach)  
- Rückbau des bestehenden BÜ Tannenbergstraße inkl. Abtragung der Schrankenanlage 
(Nordanlage); die südliche Schrankenanlage am BÜ Tannenbergstraße und das 
Stellwerksgebäude sind denkmalgeschützt und bleiben erhalten 
- Erneuerung und Ausbau der Leit- und Sicherungstechnik 
1.3 Antragsgegenstand PFA 2.1 
Antragsgegenstand ist der Planfeststellungsabschnitt 2.1 des Projektes „Ausbau S11/S -
Bahn Stammstrecke Köln“. Dieser befindet sich auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Köln 
und der Stadt Bergisch Gladbach im Rheinisch -Bergischen Kreis. De r Abschnitt liegt auf 
den Eisenbahnstrecken 2670 und 2663, bündig zwischen den PFA 1.2 (im Südwesten) und 
PFA 2.2 (im Osten).  
Er beginnt im Südwesten im Bereich der Kreuzung zwischen der Straßenüberführung 
Zoobrücke (B 55a) und der S-Bahnstrecke 2670 in Köln-Kalk. Die bestehende zweigleisige 
und elektrifizierte Strecke 2670 verläuft gebündelt mit den Strecken 2652, 2658 und 2660 
über Köln-Kalk und Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen. Von Köln-Buchforst kommen die 
Strecken 2664, 2665 und 2324 hinzu und verl aufen ebenfalls gemeinsam mit den o.g. 
Strecke über Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen. Bei km 1.5 zweigt die Strecke 2663 
zweigleisig nach Osten über Köln -Holweide und Köln -Dellbrück in Richtung Bergisch 
Gladbach ab. Der beschriebene Abschnitt von Köln-Kalk bis zum Bf Köln-Dellbrück stellt im 
Sinne des Planrechtes eine Baulücke dar. Östlich des Bahnhofs Köln -Dellbrück ist die 
Eisenbahnstrecke eingleisig und weiterhin elektrifiziert. Sie führt durch Wohngebiete, 
Mischgebiete, Gewerbegebiete und durch das F lora-Fauna-Habitat (FFH -Gebiet) 
Thielenbruch.  
Der PFA 2.1 beinhaltet folgende Infrastrukturmaßnahmen:  
- Zweigleisiger Ausbau der Strecke von Köln-Dellbrück Bf bis zur östlichen PFA-Grenze 
(Einfahrt Bergisch Gladbach Bf) einschließlich Ausbau und Ertüchtigung des 
vorhandenen Bahndammes 
- Maßnahmen zur Schonung und Aufrechterhaltung des FFH-Gebietes Thielenbruch 
- Neubau eines Außenbahnsteiges in Duckterath (Nordseite) mit barrierefreier 
Erschließung. Die Nutzlänge beträgt 170 Meter.  
- Herstellung eines barrierefreien Einstieges in die S -Bahn am Haltepunkt Duckterath 
(Bestandsbahnsteig Südseite). Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. 
- Erneuerung der Leit - und Sicherungstechnik hin zur elektronischen Stellwerkstechnik 
(ESTW-Technik)

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 6 von 126 
- Ergänzung der Leit - und Siche rungstechnik für einen dichteren Fahrplantakt und 
zusätzliche Bahnsteiggleise 
- Rückbau des Nebengleises 18 in Bergisch Gladbach 
- Errichtung von Stützbauwerken 
- Errichtung von Lärmschutzwänden und passivem Lärmschutz 
- Neubau von Eisenbahnüberführungen (Damaschk estraße, Franz -Hitze-Straße und 
Buchholzstraße) 
- Erneuerung/Erweiterung Berührungsschutz an Straßen -/Personenüberführungen 
(Walterstraße, Paffrather Straße, Duckterather Weg) 
- Neubau und Erweiterung der Oberleitungsanlage

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 7 von 126 
2 PLANRECHTFERTIGUNG 
Die Ziele des Projektes „Ausbau der S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln“ sind,  
 
- die Erhöhung der Attraktivität und Flexibilität des SPNV im Knoten Köln,  
- die Erhöhung der Qualität auf der S -Bahn-Stammstrecke und der Strecke nach 
Bergisch Gladbach, 
- eine Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf die Schiene und  
- damit übergeordnet mehr Klimaschutz für die Region  
zu erreichen. 
Um die Qualität auf den genannten Streckenabschnitten zu steigern, ist eine Erhöhung der 
Pünktlichkeit sowie eine Erhöhung des S-Bahn-Taktangebotes erforderlich. Mit einer 
größeren Streckenleistungsfähigkeit können die bestehenden Engpässe auf der 
Infrastruktur beseitigt und diese Ziele erreicht werden. 
Zur Steigerung der Attraktivität können mit Abschluss der Maßnahmen zudem viele 
Fahrtziele in und um Köln schneller erreicht  werden als bisher. So gibt es erstmals 
Direktverbindungen von Bergisch Gladbach und von der Achse Langenfeld - Leverkusen - 
Köln-Mülheim – Köln Messe/Deutz – Köln Hbf nach Köln-Kalk West. Durch den geplanten 
dichteren Taktverkehr von/nach Bergisch Gladbach werden auch die Umstiege auf den 
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)/SPNV und die Buslinien in Köln -Mülheim und Köln 
Messe/Deutz optimiert und damit Reisezeiten verkürzt.  
Der Ausbau der S -Bahn Stammstrecke gibt die Möglichkeit zukünftig mit bis zu acht S -
Bahnlinien je im 20-Min.-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Linien heute. Gleichzeitig 
wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S-Bahn auf einen 
10-Minuten Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten Takt erhöht.  
Zur Errichtung eines zukunftsorientierten Verkehrssystems ist die Steigerung der 
Flexibilität des Schienennetzes ebenfalls unumgänglich. Eine gesteigerte Flexibilität des 
Schienensystems führt zu ein er höheren Störungsunempfindlichkeit. Beispielsweise 
ermöglicht eine entsprechende Flexibilität der Infrastruktur, dass künftig verspätete S -
Bahnlinien aus der S -Bahn Stammstrecke bis nach Bergisch Gladbach fahren können, 
ohne dort den Betriebsablauf in Richtung Köln massiv zu stören. Darüber hinaus führt eine 
Steigerung der Flexibilität zur Zukunftsfähigkeit damit zum Beispiel der SPNV zwischen 
dem Bahnknoten Köln und den angrenzenden S -Bahn Knoten, wie zum Beispiel 
Düsseldorf, weiterentwickelt werden kann.  
Nur die gleichzeitige Erhöhung der Attraktivität, Qualität und Flexibilität  des SPNV im 
Knoten Köln dient dem übergeordneten Projektziel „Verlagerung von motorisiertem 
Individualverkehr auf die Schiene“. Die Verlagerung bestehender Verkehre auf die Schiene 
und ein attraktives Angebot für neue Verkehre, sind wichtig für den Wirtschaftsstandort und 
insbesondere für die Gesundheit der Menschen in der Region. Der SPNV emittiert erheblich 
geringere Mengen Treibhausgase je Personenkilometer als der Motorisierter

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 8 von 126 
Individualverkehr (MIV). Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele des  
Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Mobilitätskonzeptes Bergisch Gladbach 2030 
geleistet. Die geringere Flächenversiegelung des Schienenverkehrs im Gegensatz zur 
Erweiterung von Straßenraum ist ein wichtiger Beitrag zur Zielerreichung.  
Ein weiterer Vorteil  für die Gesunderhaltung der Menschen der Region ist die unstrittig 
geringere Unfallgefahr im Schienenverkehr gegenüber dem Straßenverkehr. Mit jedem 
Personenkilometer, der nicht auf der Straße, sondern mit dem SPNV zurückgelegt wird, 
steigt die Sicherheit in der Mobilität. 
2.1 Maßnahmenableitung 
Der Zweckverband go.Rheinland (ehem. ZV NVR) konnte auf den Linien des 
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Bereich des go.Rheinland eine Steigerung der 
Fahrgastnachfrage zwischen 2010 und 2016 von über 22 % verzeichnen, wobei allein 
zwischen 2015 und 2016 die Nachfrage um 5,6 % gestiegen ist. Der stärkste Zuwachs 
innerhalb dieser gestiegenen Fahrgastnachfrage liegt hierbei mit 7,6 %-Punkten bei den S-
Bahnlinien. Diese Entwicklung zahlt bereits auf die politis ch gewollte und unter 
Umweltgesichtspunkten zwingend erforderliche Verkehrswende ein. Mit dem vorliegenden 
Projekt wird die Grundlage geschaffen, das Verkehrsangebot im S -Bahnbereich mittels 
Takt- und Linienverdichtungen weiter qualitativ und quantitativ verbessern zu können. 
Anlässlich der bereits bestehenden hohen Streckenbelastungen und der 
Kapazitätsengpässe im Bahnknoten Köln und hier speziell auf der S -Bahn Stammstrecke 
(Hansaring – Köln Hbf – Köln-Messe/Deutz) hat der Zweckverband go.Rheinland (ehem.  
(ZV NVR), als Aufgabenträger für den SPNV, eine Studie für den Bahnknoten Köln in 
Auftrag gegeben, welche punktuelle und streckenbezogene Lösungsansätze zur 
Beseitigung der Engpässe aufgezeigt hat. Mit diesem integrierten Gesamtkonzept wurden 
gutachterlich Maßnahmen auf fahrplantechnischer, organisatorischer, betrieblicher und 
infrastruktureller Ebene entwickelt. Die Entwicklung der Fahrgastnachfrage der letzten 
Jahre bestätigt die Notwendigkeit der Infrastrukturmaßnahmen. 
Die Ergebnisse der gutachterliche n Studie und der anschließenden 
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch die DB Netz AG zeigten u.a., 
dass für eine Ausweitung des S -Bahn-Taktes auf der Linie S 11 umfangreiche 
infrastrukturelle Maßnahmen, sowohl auf dem Streckenast zwischen Köln-Mülheim und 
Bergisch Gladbach als auch auf der S-Bahn Stammstrecke erforderlich sind. 
Konkret ist mit der vorhandenen eingleisigen Infrastruktur im Streckenabschnitt Köln -
Dellbrück Bf – Bergisch Gladbach Bf die Realisierung des NVR-Fahrplankonzeptes 2030+ 
mit Verdichtung der heutigen Linie S11 auf einen nahezu 5 -Minuten-Takt in der 
Hauptverkehrszeit (HVZ) mit den Linien: 
- S 11: Bergisch Gladbach – Köln Hbf – Neuss – Düsseldorf Flughafen Terminal (20´ -
Takt) und  
- S 10: Bergisch Gladbach – Köln Hbf – Köln-Worringen (20´-Takt).

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 9 von 126 
 
- S 14: Köln-Nippes – Köln Hbf - Bergisch Gladbach (in den Hauptverkehrszeiten) nicht 
umsetzbar. 
 
Die eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass der 
Streckenabschnitt des PFA 2.1 Köln -Dellbrück Bf – Bergisch Gladb ach Bf für die 
Umsetzung des Fahrplankonzeptes 2030+ zweigleisig auszubauen ist. In diesem 
Gleisabschnitt sind Begegnungsfahrten (sog. Zugkreuzungen) von S -Bahn-Zügen 
erforderlich. Darüber hinaus sind in Bergisch Gladbach Bf aufgrund der vermehrten 
Fahrzeugwenden zusätzliche Bahnsteige zu errichten (PFA 2.2). 
Die beschriebene Ausweitung des S -Bahn-Taktverkehrs führt auch auf der S -Bahn 
Stammstrecke Köln zu zwei zusätzlichen S -Bahnlinien (S 10 und S 14). Mit der heute 
geltenden signaltechnischen und infrastr ukturellen Begrenzung auf einen Mindest -
Zugabstand von 3,3 Minuten (Mindestzugfolgezeit) sind zwei weitere Linien nicht 
integrierbar.  
Folglich zeigen die eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen, dass eine 
Reduzierung der Mindestzugfolgezeit erf orderlich ist. Die Mindestzugfolgezeit wird durch 
den Zeitbedarf für das Halten und Anfahren am Bahnsteig sowie für den Aus- und Zustieg 
der Fahrgäste bestimmt. Durch jeweils einen zusätzlichen S -Bahn-Bahnsteig in Köln Hbf 
(PFA 1.1) und Köln Messe/Deutz Bf  (PFA 1.2) sowie die Anpassung der Leit - und 
Sicherungstechnik können hintereinanderfahrende S-Bahnen im Wechsel unterschiedliche 
parallelliegende Bahnsteigkanten im Richtungsbetrieb anfahren. Dadurch ist eine 
„Überlappung“ der Haltezeiten hintereinanderfahrender Bahnen möglich und es kann eine 
ausreichende Reduzierung der Zugfolgezeiten auf 2,5 Minuten erreicht werden. 
Das Vorhaben „Ausbau S11/S -Bahn Stammstrecke Köln“ ist Bestandteil des S -Bahn-
Zielkonzepts der Stufe 2030+ des Nahverkehrsplans 2016 des Zw eckverbandes 
go.Rheinland (ehem. NVR). Das Betriebskonzept der verstärkten Nutzung der S -Bahn-
Infrastruktur im Knoten Köln ist gleichfalls niedergelegt im Abschlussbericht zum 
Zielfahrplan des Deutschlandtaktes sowie in den Zielnetzen 2032 und 2040 für das  Land 
Nordrhein-Westfalen. 
Die Infrastrukturmaßnahme ist Bestandteil der am 31.03.2010 abgeschlossenen 
Rahmenvereinbarung zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der DB AG 
und dem Land Nordrhein -Westfalen (SPNV -Rahmenvereinbarung) und ist im 
Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein -Westfalen enthalten. Im gültigen 
ÖPNV-Bedarfsplan NRW aus dem Jahr 2006 sind als indisponible (= im ÖPNV-Bedarfsplan 
des Landes unterstellte) Maßnahmen nachrichtlich die des "Vordringlichen Bedarfes" des 
Bundesverkehrswegeplanes 2030 enthalten. Dort ist auch der Knoten Köln benannt. Ferner 
findet sich die Maßnahme "Köln, Dellbrück - Bergisch Gladbach, zweigleisiger Ausbau" in 
Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans. 
Die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau der S11/S -Bahn St ammstrecke Köln“ stellt die 
Basismaßnahme für den SPNV -Ausbau des Knoten Kölns dar. Weitere Maßnahmen wie

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 10 von 126 
der „Westring“ und der „Ausbau der Erftstrecke“ (S11 -Ergänzungspaket) fußen auf der 
Steigerung der Leistungsfähigkeit der Stammstrecke. 
2015/16 wurden für den nächsten ÖPNV -Bedarfsplan des Landes zwei Maßnahmen des 
Ausbaus der S11 / Köln gemeldet und als indisponibel eingestuft: 
1.) Ausbau der S11 und der S-Bahn Stammstrecke Köln einschl. Hp CFK-Gelände (heute: 
Köln-Kalk West) und zweigleisiger Ausbau 2663; Leistungssteigerung und Taktverdichtung 
S 11;  
2.) S11 Maßnahme Knoten Köln; Infrastrukturausbau der Strecke 2663 zur Gewährleistung 
eines 10 -Minuten-S-Bahn-Taktes Köln - Köln-Dellbrück - Bergisch Gladbach; und 
zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück - Bergisch Gladbach. Bahnsteiganhebungen auf 0,96 
m für einen barrierefreien Einstieg.  
 
Die Finanzierung ist über das GVFG -Bundesprogramm 
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) vorgesehen. 
Im Jahr 2017 hat die DB Netz AG den Abschnitt Köln Hbf – Köln Messe/Deutz – Köln-
Mülheim zum überlasteten Schienenweg (ÜLS) erklärt. Im Plan zur Erhöhung der 
Schienenwegkapazität (PEK) der DB Netz AG aus 2018 ist explizit der S-Bahn-Ausbau mit 
den hier beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen aufgeführt. Durch weitere, in 
gesondertem Verfahren zu genehmigenden Maßnahmen (Westspange und S11 -
Ergänzungspaket), werden Regionalbahn -Leistungen von der hoch ausgelasteten 
Fernbahninfrastruktur in Köln Hbf und Messe/Deutz auf die S-Bahn Stammstrecke verlegt. 
Diese freiwerdenden Kapazitäten  auf der entlasteten Fernbahninfrastruktur können für 
zusätzliche Fern- und Regionalverkehrszüge genutzt werden. 
Die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau der S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große 
Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere auf 
der S-Bahn Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserweiterungen 
der Eisenbahninfrastruktur und in der Folge für ein verbessertes SPNV -Angebot mit mehr 
Linien und dichterem Takt. Im Weiter en werden die Ziele der Gesunderhaltung der 
Lebewesen und des Klimaschutzes der Region nachhaltig verfolgt. 
Aus diesen Gründen liegt das Vorhaben im öffentlichen Interesse und ist sinnvoller Weise 
geboten.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 11 von 126 
3 VARIANTEN UND VARIANTENVERGLEICH 
3.1 Varianten für das Gesamtprojekt 
Das Gesamtprojekt ist eine Maßnahme im bestehenden Streckennetz (Bestandsnetz -
Maßnahme). Das bedeutet im vorliegenden Fall, dass es zwischen dem Startpunkt am 
Kölner Hbf und dem Bahnhof in Bergisch Gladbach bereits eine ganz e Reihe an 
Zwangspunkten für die Linienführung gibt. Dies sind insbesondere die anzufahrenden 
Bahnhöfe und Haltepunkte. Damit entfällt der Schritt, Varianten für eine grundsätzlich 
andere Linienführung der Gesamtstrecke zu betrachten und zu vergleichen. Di e 
Erarbeitung und der Vergleich von Varianten sind daher nur für einzelne Streckenabschnitte 
zu prüfen. Diese Prüfung und der Vergleich erfolgt im jeweiligen Planfeststellungsabschnitt. 
3.2 Varianten für den PFA 2.1 
Der betrachtete Planfeststellungsabschnitt PFA 2.1 liegt im Stadtgebiet von Köln sowie im 
Stadtgebiet von Bergisch Gladbach. Die betriebliche Anforderung an den Abschnitt besteht 
darin, die Fahrten der S -Bahnlinien 10, 11 und 14 entsprechend ihren vorgegebenen 
Betriebsprogrammen mit mindestens ausreichender Qualität abwickeln zu können.  
Die heutige Qualität ist nicht ausreichend. Aufgrund des eingleisigen Abschnittes (S-Bahn-
Begegnungen sind dort nicht möglich) müssen verspätete S-Bahnen aus Köln häufig bereits 
in Köln-Dellbrück wenden (Fahrtrichtungswechsel), um wieder pünktlich in den Knoten Köln 
einfahren zu können. Das hat zur Folge, dass die Fahrgäste nach Bergisch Gladbach in 
Köln-Dellbrück auf die folgende S -Bahn warten, umsteigen und die Potenzierung der 
Verspätung in Kauf nehmen müssen.  
Mit der Taktverdichtung der Linien S10 und S 14 wird sich die Anzahl der Fahrten in diesem 
kritischen eingleisigen Bereich mehr als verdoppeln und die Problematik weiter verschärfen. 
Im Folgenden werden Infrastruktur -Varianten zur Abwicklung des bestellten 
Betriebsprogrammes dargestellt und bewertet. Dabei wird als Kriterium zur Bewertung die 
Erreichung der genannten Projektziele verwendet. Die Reihung wird durch den 
Umbauaufwand bzw. durch den Investitionsaufwand bestimmt. 
Folgende Varianten werden bewertet: 
1. Nullvariante 
2. Eingleisigkeit im Bereich des FFH-Gebietes Thielenbruch 
3. Zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach 
 
3.2.1 Nullvariante 
Die Nullvariante sieht keine Veränderung an der derzeit vorhandenen Infrastruktur des 
Planfeststellungsabschnitt 2.1 vor. Die folgende Systemskizze, Abbildung 1, stellt diesen 
Zustand dar.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 12 von 126 
 
Abbildung 2: Systemskizze Bestandssituation 
Demnach wird das zwischen Köln -Dellbrück und Bergisch Gladbach vorhandene Gleis 
bestehen bleiben. Es kommt zu keinem baulichen Eingriff. 
Das bestellte Betriebsprogramm mit der entsprechenden Takterhöhung erfordert im 
Bahnhofsbereich Bergisch Gladbach und auf der freien Strecke eine Begegnung der Züge 
in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach und Fahrtrichtung Köln. Durch die bestehende 
Eingleisigkeit ab dem Bahnhof Köln -Dellbrück in Richtung Bergisch Gladbach sind die 
erforderlichen Zugbegegnungen nicht möglich. Folglich kann das Projektziel „Erhöhung der 
Qualität durch Verdichtung des S -Bahn Taktangebotes und Steigerung der Pünktlichkeit“ 
nicht umgesetzt werden. Diese Variante stellt somit keine Alternative zur Zielverfolgung des 
Projektes dar. 
 
3.2.2 Eingleisigkeit im Bereich des FFH-Gebietes Thielenbruch 
Eine weitere Variante ist der zweigleisige Ausb au zwischen Köln -Dellbrück und Bergisch 
Gladbach mit einer partiellen Eingleisigkeit im Bereich des FFH -Gebietes Thielenbruch, 
siehe Abbildung 3. 
 
Abbildung 3: Systemskizze Eingleisigkeit im FFH-Gebiet 
Diese Variante sieht vor und nach dem FFH-Gebiet Thielenbruch den Einbau von Weichen 
vor, um eine partielle Eingleisigkeit herzustellen. Die Lage des Gleises sowie der Weichen 
ergibt sich durch die bestehende Straßenüberführung (Duckterather Weg) und der 
anschließenden Bebauung vor dem Haltepunkt Duckterath. Dadurch, dass die 
Straßenüberführung bereits einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau der S -Bahn 
ermöglicht, können die b eiden Gleise und die Weiche nur in einer bestimmten

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 13 von 126 
Trassierungslage errichtet werden. Dieser Umstand bedingt eine Verschiebung der 
Gleislage mit dem Ausbau, sodass das neue Gleis nicht in derselben Lage wie im Bestand 
liegt. Dies führt zwangsweise zu Anpa ssungen an der Oberleitungsanlage, einschließlich 
der Maststandorte und der Errichtung von Signalen für den Zugverkehr im FFH -Gebiet. 
Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels muss das Gleis um ca. 1,5  m angehoben 
werden. Somit ist trotz partieller Eingleisig keit im FFH -Gebiet ein baulicher Eingriff 
notwendig.  
Am Haltepunkt Duckterath könnten die S-Bahn-Züge bei einer partiellen Eingleisigkeit und 
einem darauf ausgerichteten Betriebskonzept lediglich alternierend (abwechselnd südliche 
bzw. nördliche Bahnsteigkante) halten. Somit könnten die Bahnsteigkanten keiner festen 
Fahrtrichtung zugewiesen werden. Um dennoch den Fahrgästen eine komfortable Lösung 
zu bieten, wäre hier die Herstellung eines Mittelbahnsteiges mit Auswirkungen auf die 
Breitenentwicklung erforderlich. 
Durch die partielle Eingleisigkeit im FFH -Gebiet verlängert sich automatisch die Reisezeit 
zwischen Bergisch Gladbach und den umliegenden Fahrtzielen. Dies wird durch die 
fehlende Begegnungsmöglichkeit der S -Bahnen im FFH -Gebiet und damit verbunde nen 
notwendigen Wartezeiten in den Begegnungsstellen bedingt. Bei einer Taktverdichtung auf 
einen 10 -Minuten-Takt wird dadurch eine mangelhafte Betriebsqualität wissenschaftlich 
prognostiziert. Durch eine weitere Taktverdichtung auf einen annähernden 5 Minuten-Takt 
steigt der Belegungsgrad im eingleisigen Abschnitt um weitere 50 % an. Dies führt 
wiederum dazu, dass sich das Maß der Betriebsqualität noch weiter in den mangelhaften 
Bereich verschiebt. 
Darüber hinaus wird die Flexibilität der Infrastruktur durch eine partielle Eingleisigkeit stark 
eingeschränkt. Durch die bei dieser Variante vorgegebenen, unveränderlichen 
Begegnungsstellen bei einem erhöhten S -Bahn-Takt, können keine Störungen im 
Betriebsablauf kompensiert werden. Diese werden durch die Einschr änkung noch weiter 
verstärkt. Die Betriebsabwicklung wird somit künftig die gleichen Problemstellungen 
aufzeigen, wie derzeit. Beispielsweise müssen verspätete Züge aus Köln ungeplant in Köln-
Dellbrück enden, da eine Weiterfahrt nach Bergisch Gladbach durc h den 
entgegenkommenden Zug verhindert wird. 
Diese Infrastrukturvariante führt folglich nicht dazu, dass die genannten Projektziele erreicht 
werden. Eine Erhöhung der Flexibilität des Infrastruktursystems kann aufgrund der fest 
vorgegebenen Begegnungsstell en und der damit verbundenen Störanfälligkeit nicht 
erreicht werden. Zudem führt diese Variante nicht zur Steigerung der Attraktivität des S -
Bahn-Systems. Neben der Verlängerung der Fahrtzeit auf der Strecke bietet diese Variante 
aufgrund der hohen Störanf älligkeit keine Verbesserung zur Bestandssituation. Diese 
Variante kann somit nicht als Alternative zur Zielerreichung betrachtet werden.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 14 von 126 
3.2.3 Zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach 
Die dritte Variante sieht einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Köln -
Dellbrück und Bergisch Gladbach vor, siehe Abbildung 4.  
 
Abbildung 4: Systemskizze durchgehende Zweigleisigkeit 
 
Bei dieser Variante ergeben sich ebenfalls Zwangspunkte hinsichtlich der Gleislage. Im 
FFH-Gebiet Thielenbruch wird die Gleislage durch die Lage der Straßenüberführung 
Duckterather Weg und der angrenzenden Bebauung vor dem Haltepunkt bestimmt. Da das 
Bauwerk bereits die Aufnahme beider Gleise ermöglicht, können die Gleise nur in einer 
bestimmen Lage unter dem Bauwerk hergeführt und an der Bebauung vorbeigeführt 
werden.  
Der bestehende Bahnsteig am Halte punkt Duckterath bestimmt ebenfalls die Lage der 
beiden Gleise.  
Eine weitere maßgebende Randbedingung ist das FFH -Gebiet Thielenbruch. Der 
Flächeneingriff im FFH-Gebiet ist so gering wie möglich zu halten, um die Erhaltungsziele 
des FFH-Gebiets nicht zu gefährden und die Erheblichkeitsschwelle nicht zu überschreiten. 
Mit dieser Infrastrukturvariante kann das bestellte Betriebsprogramm mit einer 
ausreichenden Betriebsqualität umgesetzt werden. Aufgrund der durchgehenden 
Zweigleisigkeit ist die Begegnung der  S-Bahn-Züge beider Fahrtrichtungen 
uneingeschränkt möglich. Die damit entstehende Flexibilität der Infrastruktur führt zu einer 
Störungsunempfindlichkeit des Betriebsablaufs. Dadurch können beispielsweise verspätete 
Züge aus Köln - unabhängig vom entgegen kommenden Zug - nach Bergisch Gladbach 
fahren und dort sogar die Verspätung abbauen, um dann wieder pünktlich in Richtung Köln 
zu fahren. Die entstehende Flexibilität führt damit zu einer Steigerung der Attraktivität und 
Qualität des SPNVs und erfüllt vollumfänglich die genannten Projektziele. 
Vor diesem Hintergrundwird wird diese Variante in der weiteren Planung verfolgt.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 15 von 126 
4 BESCHREIBUNG DES VORHANDENEN ZUSTANDES 
4.1 Streckenführung, Gleisanlagen  
Der Planfeststellungsabschnitt liegt entlang der Strecke 2670 (km 3,050 bis km 5,690) und 
der Strecke 2663 (bis km 8,705). Die Strecke 2663 beginnt im Bahnhof Köln-Mülheim. 
Die zweigleisige Strecke 2670 verläuft parallel zu den Strecken 2652, 2658 und 2660 über 
Köln-Mülheim in Richtung Leverkusen . Bei Bahn-km 5,690 der Strecke 2670 beginnt die 
Strecke 2663 mit Bahn -km 0,736 und zweigt von Strecke 2670 kurz nach dem Bahnhof 
Köln-Mülheim in die Richtung Bergisch Gladbach ab. 
Die Strecke 2663 ist zwischen dem Bahnhof Köln-Mülheim und Köln-Dellbrück zweigleisig 
und ist nach dem Bahnhof Köln -Dellbrück eingleisig. Derzeit verkehren auf de r Strecke 
2663 die Züge der S -Bahnlinie S11 in einem 20 Minutentakt . Für die Güterzüge besteht 
kein regelmäßiger Fahrplantakt, da es zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Bestellung 
gibt. Bis in die 1940er Jahre war die Strecke 2663 bereits zweigleisig ausgebaut, weshalb 
der Bahndamm breiter ist, als er für ein Gleis notwendig wäre. 
Wie in Kapitel 1.3 beschrieben, beinhaltet der Antragsgegenstand des vorliegenden 
Planfeststellungsabschnittes den zweigleisigen Ausbau ab dem Bahnhof- Köln-Dellbrück. 
Der Bereich Köln-Mülheim bis Köln-Dellbrück, in dem lediglich Kabelarbeiten durchgeführt 
und Kabelquerungen hergestellt werden , wird dennoch  hinsichtlich der Auswirkung der 
Betriebserhöhung betrachtet. Im Weiteren wird daher hauptsächlich der Bereich, in dem ein 
baulicher Eingriff erfolgt, genauer beschrieben: 
Das Gleis der Strecke 2663 liegt auf Geländeniveau und teilweise in Dammlage (FFH-
Gebiet Thielenbruch und Duckterath bis östlich der Buchholzstraße), östlich der 
Buchholzstraße verläuft das Gleis im  Einschnitt. Die Kreuzungen mit den Straßen und 
Wegen erfolgen durchgehend höhenfrei. 
Das Gleis im baulichen Eingriffsbereich des Planfeststellungsabschnitts 2.1 hat folgende 
Parameter:  
- Hauptbahn  
- Streckenklasse D 4   
- Streckenstandard P 160 I  
- Keine TEN-Strecke  
Im östlichen Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnitts befindet ein Nebengleis, 
welches derzeit nicht in Betrieb ist. Dieses wird als Gleis 18 bezeichnet. Es endet aus dem 
Bahnhof Bergisch Gladbach kommend bei km 8,60 mit einem Prellbock.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 16 von 126 
4.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 
4.2.1  Bahnhof Köln-Dellbrück: 
Der Bahnhof Köln -Dellbrück ist ein Unterwegsbahnhof der Strecke 2663 zwischen dem 
Bahnhof Köln-Mülheim und dem B ahnhof Bergisch Gladbach. Der Bahnhof hat zwei 
durchgehende Hauptgleise und ein weiteres Nebengleis. Für den Personenverkehr gibt es 
den Hausbahnsteig am Gleis 431 sowie den Mittelbahnsteig an den Gleisen 432 und 433. 
Die Bahnsteignennhöhen betragen 76 cm über Schienenoberkante. 
Der Hausbahnsteig wird höhengleich erschlossen . Der Mittelbahnsteig ist barrierefrei mit 
Aufzügen und einer Personenunterführung erschlossen , Bahnsteigdächer sowie 
Treppeneinhausungen sind vorhanden. 
4.2.2 Haltepunkt Duckterath: 
Der Haltepunkt Duckteraht liegt im Stadtgebiet Bergisch Gladbach. Dieser beste ht aus  
einem Bahnsteig mit 205 m Nutzlänge und einer Bahnsteignennhöhe von 76 cm über 
Schienenoberkante. Es ist kein Empfangsgebäude vorhanden.  
Im Bereich nördlich der Gleisanlage sind P+R -Stellplätze, sowie nördlich und südlich 
Bike+Ride-Stellplätze ausgewiesen. 
Der Bahnsteig wird über zwei Rampen mit integrierten Stufen und einem Aufzug, der am 
Bahnsteigende an der Franz -Hitze-Straße liegt, erschlossen. Der Bahnsteig besitzt ein 
Dach von ca. 50 m Länge. 
Es ist ein Wegeleitsystem, bestehend aus Bahnhofsna menschildern, Gleisnummer und 
Kennzeichnung der Gefahrenbereiche vorhanden. 
4.3 Straßen und Wege 
Im Bereich des baulichen Eingriffs liegen derzeit die nachfolgend aufgeführten Straßen: 
4.3.1 Waltherstraße 
Die zweispurige Waltherstraße mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich östlich des Bf 
Dellbrück, verläuft parallel an der Nordseite der Strecke 2663 und bindet in die Paffrather 
Straße ein. Die bei Bahn-km 6,004  vorhandene Straßenüberführung verbindet die 
Waltherstraße mit der an Südseite der Bahn verlaufende Eschenbruchstraße/Paffrather 
Straße. 
4.3.2 Paffrather Straße 
Die zweispurige Paffrather Straße mit beidseitigem Fußgängerweg ist durch die Strecke 
2663 geteilt. Die Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil erfolgt über die 
vorhandene Straßenüberführung bei Bahn-km 6,164. Zudem ist eine Personenüberführung 
im Bahn-km 6,181 vorhanden, die einen verkürzten Verbindungsweg für die Fußgän ger 
anbietet.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 17 von 126 
4.3.3 Duckterather Weg 
Die zweispurige Straße Duckterather Weg mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich 
westlich des Hp Duckterath und überquert die Strecke 2663 bei Bahn-km 7,299 durch eine 
vorhandene Straßenüberführung.  
4.3.4 Franz-Hitze-Straße 
Die zweispurige Franz-Hitze-Straße mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich an der 
Westseite des Hp Duckterath und wird durch die vorhandene Eisenbahnüberführung Bahn-
km 7,663 unter der Strecke 2663 geführt. Die Straße bleibt ab der Eisenbahnüberführung 
bis zu m Kreisverkehr Mühlheimer Straße südlich der Eisenbahnstrecke einspurig. Eine 
Personenunterführung parallel zur Straße ist ebenfalls vorhanden. Von der Straßenebene 
ist ein direkter Zugang zum Bahnsteig durch eine Liftanlage möglich.  
4.3.5 Damaschkestraße 
Die zweispurige Damaschkestraße mit beidseitigem Fußgängerweg befindet sich an der 
Ostseite des H altepunkts Duckterath und führt unterhalb der vorhandenen 
Eisenbahnüberführung im Bahn -km 7,878 der Strecke 2663. Eine Personenunterführung 
parallel zum Straßenverlauf ist ebenfalls vorhanden. Von der Straßenebene ist ein direkter 
Zugang zum Bahnsteig durch eine Treppenanlage angeordnet. Die Straße ist im Bereich 
der Eisenbahnüberführung einspurig. Die Beschreibung der E isenbahnüberführung 
befindet sich in Kapitel 4.5.11. 
4.3.6 Buchholzstraße 
Die zweispurige Buchholzstraße mit beidseitige m Fußgängerweg befindet sich zwischen 
dem H altepunkts Duckterath und dem Bf Bergisch Gladbach . Sie wird  durch die  
vorhandene Eisenbahnüberführung im Bahn-km 8,446 unter der Strecke 2663 geführt. Im 
Bereich der Eisenbahnüberführung ist die Straße einspurig und mit einer Lichtsignalanlage 
ausgestattet. Die Eisenbahnüberführung ist in Kapitel 4.5.12 beschrieben. 
4.4 Ingenieurbauwerke 
Im Bereich des baulichen Eingriffs liegen derzeit die nachfolgend aufgeführten 
Ingenieurbauwerke: 
4.4.1 Personenunterführung Eschenbruchstraße bei km 5,857 
Das Bauwerk P ersonenunterführung Eschenbruchstraße befindet sich auf der Strecke 
2663 bei Bahn-km 5,857 östlich von dem Bf Dellbrück. Die Personenunterführung hat eine 
lichte Weite von 3,0 m und eine lichte Höhe 2,40 m. 
Die Stadt Köln ist der Baulastträger. 
4.4.2 Durchlass bei km 5,956 
Das Mauerwerksgewölbe ist ein Entwässerungsdurchlass und befindet sich bei Bahn-
km 5,956 zwischen dem B ahnhof Dellbrück und dem H altepunkt Duckterath. Der Einlass

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 18 von 126 
des Bauwerks befindet sich im nördlich der Strecke gelegenen Waldstück, der Auslass auf 
der südli chen Seite ist nicht auffindbar und vermutlich verschüttet. Im Streckenbereich 
wurde das Mauerwerksgewölbe durch Stahlbetonbauteile ersetzt. Die Lage und die 
Überdeckung des Bauwerks wurden mittels Georadarmessung ermittelt. Die Strecke ist im 
Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 1909  
lichte Weite 1,25 m  
lichte Höhe (Mauerwerksgewölbe) 1,50 m 
4.4.3 Straßenüberführung Waltherstraße bei km 6,004 
Das Bauwerk S traßenüberführung Waltherstraße befindet sich auf  der Strecke 2663 bei 
Bahn-km 6,004 zwischen dem B ahnhof Dellbrück und dem H altepunkt Duckterath und 
überführt die zweispurige Waltherstraße mit beidseitigem Fußgängerweg in Köln-Dellbrück. 
Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus 
einem Stahlüberbau, der auf Stahlbetonpfeilern gelagert ist. Die wichtigsten 
Bauwerksdaten lauten wie folgt:  
Baujahr 1982  
lichte Weite 23,78 m  
lichte Höhe 5,595 m 
Die Stadt Köln ist dabei der Straßenbaulastträger. 
4.4.4 Personenüberführung Paffrather Straße bei km 6,181 
Das Bauwerk Personenüberführung Paffrather Straße befindet sich auf der Strecke 2663 
Bahn-km 6,181 zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und dem Haltepunkt Duckterath und 
überführt Fußgänger im Bereich des ehemaligen Bahnübergangs Paffrather Straße in Köln-
Dellbrück. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk 
besteht aus einem Stahlbetonüberbau, der auf Stahlbetonpfeilern gelagert ist. Di e 
wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 2008  
lichte Weite 14,0 m  
lichte Höhe 5,80 m  
Die Stadt Köln ist der Baulastträger. 
4.4.5 Durchlass bei km 6,235 
Das Mauerwerksgewölbe ist ein Bachdurchlass und befindet sich bei Bahn-km 6,235 
zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und dem Haltepunkt Duckterath. Die Strecke ist im 
Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten  wie 
folgt:

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 19 von 126 
Baujahr 1857  
lichte Weite 1,25 m  
lichte Höhe (ohne Verschlämmung) 1,50 m  
lichte Höhe (verschlämmt) etwa 0,3 m 
4.4.6 Stützwand bei km 6,320 (bahnrechts) 
Die Stützwand befindet sich bahnrechts auf der Strecke 2663 zwischen dem B ahnhof 
Dellbrück und dem H altepunkt Duckterath und erstreckt sich von Bahn -km 6,320 bis km 
6,550. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Bei dem Bauwerk 
handelt es sich um eine Schwergewichtsmauer aus Natursteinmauerwerk mit 
Flachgründung. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: 
Baujahr 1975  
Länge 230 m  
minimale Höhe 0,5 m  
maximale Höhe 1,4 m  
Neigung 45° 
4.4.7 Durchlass bei km 7,148 
Das Bauwerk ist ein Bachdurchlass und befindet sich im FFH-Gebiet Thielenbruch bei 
Bahn-km 7,148 zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und dem Haltepunkt Duckterath. Die 
Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk wurde im Jahr 
2016 bereits erneuert. Hierbei wurde das ursprünglich vorhandene Mauerwerksgewölbe 
durch ein Stahlrohr ersetzt. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 2016  
Rohrdurchmesser DN 1200  
Rohrlänge 15,6 m 
4.4.8 Straßenüberführung Duckterather Weg bei km 7,299 
Das Bauwerk S traßenüberführung Duckterather Weg befindet sich auf der Strecke 2663 
bei Bahn-km 7,299 zwischen dem Bf Köln-Dellbrück und dem Hp Duckterath und überführt 
die zweispurige Straße Duckterather Weg mit beidseitigem Fußgängerweg in Bergisch 
Gladbach. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk 
besteht aus einem Stahlbetonüberbau, der auf Stahlbetonwiderlagern gelagert ist. Die 
wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 1974  
lichte Weite 10,0 m  
lichte Höhe 5,50 m

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 20 von 126 
Die Stadt Bergisch Gladbach ist dabei der Straßenbaulastträger. 
4.4.9 Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße bei km 7,663 
Das Bauwerk E isenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße befindet sich auf der Strecke 
2663 bei Bahn-km 7,663 im Bereich des Hp Duckterath (Westseite) und unterführt die 
einspurige Franz-Hitze-Straße ohne Fußgängerweg in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist 
im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem 
Behelfsüberbau aus Stahl, der auf Mauerwerkswiderlagern gelagert ist. Die wichtigsten 
Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr Widerlager 1862  
Baujahr Behelfs-Überbau 1974  
lichte Weite 3,55 m  
lichte Höhe 3,34 m  
Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Straßenbaulastträger. 
4.4.10 Personenunterführung Franz-Hitze-Straße bei km 7,671 
Das Bauwerk P ersonenunterführung Franz-Hitze-Straße neben de r genannten 
Eisenbahnüberführung befindet sich auf der Strecke 2663 in Bahn -km 7,671 und verläuft 
parallel zur Franz-Hitze-Straße. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 1974  
lichte Weite 4,56 m  
lichte Höhe 2,67 m  
Die Stadt Bergisch Gladbach ist dabei der Baulastträger. 
4.4.11 Stützwände bei km 7,668 und bei km 7,822 (bahnrechts) 
Die Stützwände befinden sich bahnrechts auf der Strecke 2663 im Bereich des Haltepunkts 
Duckterath. Sie erstrecken sich von Bahn-km 7,668 bis km 7,710 und von Bahn-km 7,822 
bis zum km 7,865. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Bei dem 
Bauwerk handel t es sich um Winkelstützmauer n aus Stahlbeton mit Flachgründung 
zwischen Streckengleis und Bahnsteigzugängen und dienen der Stützung des Bahnsteiges 
und der Bahnsteigzugänge. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: 
Baujahr 1975  
Länge 42 m und 43 m 
minimale Höhe 0,3 m  
maximale Höhe 5,7 m  
Neigung 90°

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 21 von 126 
Zwischen diesen Stützwänden sind Spundwände vorhanden . Sie erstrecken über den 
Bereich von Bahn-km 7,682 bis 7,859 und dienen ebenfalls der Stützung des Bahnsteiges 
und -zugänge. Die Spundwand ist an eine Ankerwand rückverankert und mit Kopfbalken 
ausgestattet. 
Baujahr 1975  
Länge ca. 180 m 
maximale Höhe 6,5 m  
Neigung 90°  
4.4.12 Personenunterführung Damaschkestraße bei km 7,869 
Das Bauwerk P ersonenunterführung Damaschkestraße neben de r unten beschriebenen 
Eisenbahnüberführung befindet sich auf der Strecke 2663 in Bahn -km 7,869 und verläuft 
parallel zur Damaschkestraße. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 1974  
lichte Weite 4,56 m  
lichte Höhe 2,60 m  
Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Baulastträger. 
4.4.13 Eisenbahnüberführung Damaschkestraße bei km 7,878 
Das Bauwerk Eisenbahnüberführung Damaschkestraße befindet sich auf der Strecke 2663 
in Bahn-km 7,878 im Bereich des Hp Duckterath (Ostseite) und unterführt die einspurige 
Damaschkestraße ohne Fußgängerweg in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist im 
Bauwerksbereich eingleisig und elektrifiziert. Das Bauwerk besteht aus einem 
Mauerwerksgewölbe, welches für zwei Gleise ausgelegt ist. Die wichtigsten Bauwerksdaten 
lauten:  
Baujahr 1868  
lichte Weite 3,75 m  
lichte Höhe 3,60 m  
Das vorhandene Bauwerk grenzt an die beschriebene Personenunterführung an, siehe 
Kapitel 4.4.12. Der Bahnkörper zwischen beiden Bauwerken ist mit Dammmaterial verfüllt. 
Der Bahndamm zwischen den beiden Bauwerken wird beidseitig durch Winkelstützwände 
gehalten.  
Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Straßenbaulastträger. 
4.4.14 Eisenbahnüberführung Buchholzstraße bei km 8,446 
Das Bauwerk E isenbahnüberführung Buchholzstraße befindet sich auf der Strecke 2663 
Bahn-km 8,446 zwischen dem Haltepunkt Duckterath und dem Bahnhof Bergisch Gladbach 
und unterführt die einspurige Buchholzstraße mit einseitigem Fußgängerweg auf der

Vorhaben: Unterlage 1.1 
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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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westlichen Seite in Bergisch Gladbach. Die Strecke ist im Bauwerksbereich eingleisig und 
elektrifiziert. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten:  
Baujahr 1911  
lichte Weite 4,99 m  
lichte Höhe 4,05 m  
Die Stadt Bergisch Gladbach ist der Straßenbaulastträger. 
4.4.15 Stützwand bei km 8,562 
Die Stützwand befindet sich mittig auf der Strecke 2663 zwischen Streckengleis und 
Nebengleis 18 und erstreckt sich vom Bahn -km 8,562 bis zum km 8,600. Im 
Bauwerksbereich sind ein elektrifiziertes Streckengleis und ein nicht elektrifiziertes 
Ausziehgleis vorhanden. Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine Schwergewichtsmauer 
aus Beton mit Flachgründung. Die wichtigsten Bauwerksdaten lauten: 
Baujahr 1975  
Länge 38 m  
minimale Höhe 1,1 m  
maximale Höhe 1,1 m  
Neigung 90° 
4.5 Entwässerung 
Im Bestand wird in der gesamten Gleisanlage das anfallende Oberflächenwasser durch die 
durchlässigen Schutzschichten gemäß Ril 836 „Erdbauwerke“ versickert. Das entspricht 
dem Grundsatz, dass anfallendes ober - und unterirdisches Wasser im natürl ichen 
Wasserhaushalt verbleiben bzw. diesem durch Versickerung zurückgegeben werden. 
4.5.1 Eisenbahnüberführungen 
Zu den bestehenden Eisenbahnüberführungen Franz-Hitze-Straße, Damaschkestraße und 
Buchholzstraße liegen keine Informationen zur Ableitung der anfallenden 
Oberflächenwässer vor. 
4.5.2 Straßen 
Die Oberflächenwässer der Straßen Franz -Hitze-Straße, Damaschkestrasse und 
Buchholzstraße werden über Straßeneinlaufschächte gefasst und der bestehenden 
Kanalisation zugeführt. Sämtliche Asphaltflächen sind an diese Straßeneinläufe 
angeschlossen. 
4.5.3 Bahnhof Köln-Dellbrück 
Am Bahnhof Köln-Dellbrück entwässern die bestehenden Bahnsteige außerhalb der 
Dächer mit einem Quergefälle zu den Bahnsteigvorderkanten ins Gleisbett. Im Bereich der

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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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Dächer und der Zuwegungen wird das Wasser gefasst. Das gefasste Wasser ist mittels 
Sammelleitungen an die städtische Kanalisation angebunden. 
4.5.4 Haltepunkt Duckterath 
Der bestehende Bahnsteig am Haltepunkt Duckterath entwässert außerhalb des Daches 
mit einem Quergefälle zur Bahnsteigvorderkante ins Gleisbett. Im Bereich des Daches und 
der Zuwegungen wird da s Wasser gefasst. Das gefasste Wasser ist mittels 
Sammelleitungen an die städtische Kanalisation angebunden. 
4.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik  
4.6.1 Allgemeines 
Für die Strecke 2663 gelten folgende Eigenschaften: 
- durchgehend elektrifiziert 
- Bremswegabstand 1000 m 
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h 
- Ausrüstung mit PZB 
- Gleiswechselbetrieb von Höhenhaus bis Köln-Dellbrück 
- Gleiswechselbetrieb nur Richtung a (gem. VzG)  von Köln-Mülheim bis Höhenhaus 
Eine Zuglenkung ist nicht vorhanden. 
4.6.2 Betriebsstellen entlang der Strecke 
Im Bereich des baulichen Eingriffs befinden sich derzeit folgende Betriebsstellen: 
- KKDB (Bf Köln-Dellbrück) 
- KDUK (Hp Duckterath) 
4.6.3 Bahnhof Köln-Dellbrück 
Die signaltechnischen Elemente des B ahnhof Köln-Dellbrück werden vom Stellwerk „Mf“ 
Köln-Mülheim ferngestellt. Die Bedienung erfolgt durch den Fahrdienstleiter in „Mf“.  
Das Stellwerk „Mf“ ist in der Bauform SpDrS60 – Hersteller Siemens – errichtet. 
Die Signale sind im klassischen H/V-Signalsystem ausgebildet. An den Gleisen 431-433 ist 
jeweils ein Ausfahrsignal Richtung Bergisch Gladbach angeordnet. In Richtung Köln gibt es 
nur an den Gleisen 432 und 433 jeweils ein Ausfahrsignal. 
Die Gleisfreimeldung erfolgt mittels Gleisstromkreise. Die Eingangsabschnitte sowie die 
angrenzenden Streckenabschnitte sind durch Achszähltechnik freigemeldet.

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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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Die Signale sind mit PZB im PZB90 -Standard ausgerüstet. Die 500 Hz -Magneten sind im 
Abstand von 250 m zu den jeweiligen Signalen angeordnet. Dies entspricht nicht dem 
aktuellen Stand des Regelwerkes. 
Am Westkopf des Bahnhofs gibt es ein mittels ortsgestellter Weiche und Schlüsselsperre 
angebundenes Ladegleis, welches jedoch seit längerem nicht mehr genutzt wird. 
Für die Kabelanlage sind am östlichen und am westlichen Bahnhofskopf jeweils ein 
Achteck-Betonschalthaus angeordnet, in die die Stammkabel vom Stellwerk „Mf“ aufgelegt 
sind und die Stichkabel in Richtung LST -Element verteilt werden. Die Betonschalthäuser 
sind in einem für ihr alter guten Zustand. Es ist Platz für die Aufnahme weiterer Kabel 
vorhanden. Die Stammkabel verlaufen in Erdverlegung vom Stellwerk „Mf“ entlang der 
Strecken 2670 und 2663 zu den Betonschalthäusern. 
Die Innenanlage der LST -Anlagen des B ahnhofs Köln-Dellbrück befinden sich im 
Relaisraum des Stellwerkes Köln-Mülheim.  
4.6.4 Haltepunkt Duckterath 
Im Bestand wird die Strecke zwischen den Bahnhöfen Köln -Dellbrück und Bergisch 
Gladbach je Richtung durch ein Blocksignal geteilt. Diese sind als Lichtsignal ausgeprägt, 
welche vom Stellwerk Köln -Mülheim gesteuert werden. Auf der freien Strecke ist die 
Selbstblock 60 Technik verbaut. Die Blocksignale werden durch den Fahrdienstleiter im Stw 
Mf überwacht. 
An dieser Blockstrecke, bei ca. km 7,750, befindet sich der Hp Duckterath. 
4.7 50 Hz Anlagen 
4.7.1 Elektrische Weichenheizanlage 
Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Dellbrück beheizt die fünf Weichen 421, 
422, 423, 431 und 437 zwischen Bahn -km 5,150 und 6,050 der Strecke 2663  siehe 
Unterlage 12.1. 
Die Niederspannungshauptverteilung und Steuerungstechnik vom Hersteller Fraba 
befinden sich in einem Außenverteilerschrank im Bereich des Bahn -km 5,675. Am 
benachbarten Oberleitungsmast 5-19 sind ein Masttrennschalter und ein Masttransformator 
mit einer Nennleistung von 75 kVA montiert. Die gesamte Anschlussleistung der Heizstäbe 
beträgt ca. 31,2 kW. Die 50 Hz Steuerspannung wird aus de m Verteiler HV  DB Netz 
bezogen. Bei Weiche 437 befindet sich ein Schienenfühler.  
Die Niederspannungsanlage verfügt über 3 Reserveabgänge; das Schaltregim e erfolgt 
gemeinsam. 
Gleisfeldbeleuchtungsanlagen sind nicht vorhanden.

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4.7.2  Beleuchtungsanlage am Haltepunkt Duckterath 
Der vorhandene Bahnsteig ist mit einer Einzelmastbeleuchtung (einseitiger 
Leuchtenanbringung) und einer quer zum Bahnsteig angebrachten Leuchte ausgerüstet.  
Die Beleuchtung der überdachten Bereiche und Zuwegung erfolgt durch Anbauleuchten.  
Die Einspeisung der Beleuchtungsanlagen sowie der Bahnsteigausstattung erfolgt als TT-
System Anhand der „UV DB Station & Service“ auf dem Bahnsteig. Die Stromversorgung 
der „UV DB Station & Service“ erfolgt aus der ZAS  DB Energie . Diese steht im Elektroraum, 
unterhalb des vorhandenen Bahnsteiges, auf der Westseite des Zuganges.  
4.7.3 Beleuchtungsanlage Bahnhof Köln-Dellbrück 
Der vorhandenen Bahnsteige sind außerhalb der Bahnsteigdächer mit einer 
Einzelmastbeleuchtung (einseitiger Leuchtenanbringung) und einer quer zum Bahnsteig 
angebrachten Leuchte ausgerüstet. Die überdachten Bahnsteige we rden derzeit mit 
Aufbauleuchten beleuchtet. 
Der VNB - Anschluss sowie die Zählerverteilung von DB Energie wurden in einem 
Technikraum aufgestellt. Die Einspeisung der Beleuchtungsanlagen, sowie der  
Bahnsteigausstattung erfolg t durch die „UV DB Station & Ser vice AVT  10“ auf dem 
Bahnsteig Gl. 1. Die Stromversorgung der „UV DB Station & Service AVT  10“ erfolgt aus 
der Zählerverteilung DB Energie. 
4.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 
Die Oberleitungsanlagen zwischen B ahnhof Köln-Dellbrück und B ahnhof Bergisch 
Gladbach bestehen seit der Erstelektrifizierung 1975. Nur im Bereich B ahnhof Köln-
Dellbrück fanden kleinere Oberleitungsumbauten statt. Gemäß den Bestandsunterlagen ist 
davon auszugehen, dass eine Regelbauart Re 160 / 7 0 K vorhanden ist. Das Nebengleis 
im Bahnhof Köln-Dellbrück ist mit Re 100 bespannt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt auf 
der freien Strecke und in den Bahnhöfen 5,65 m. 
Die Oberleitungsmaste bestehen aus Aufsetzstahlmasten auf Ortbetonfundamenten. Die 
vorhandenen Einzelstützpunkte bestehen aus Stahlauslegern.  
Das bestehende Nebengleis 18 ist nicht elektrifiziert. 
4.9 Telekommunikationsanlage 
Entlang der Strecke 2663 sind mehrere Kabelanlagen vorhanden. 
Am bestehenden Bahnsteig am Haltepunkt Duckterath ist für die Informationsübermittlung 
an Reisende ist ein doppelseitiger dynamischer Schriftanzeiger (DSA) mit Akustikmodul auf 
dem Bahnsteig installiert. Dieser wird zur Anzeige verschiedener Bahninformationen 
genutzt. Die Selbstbedienung der Fahrgäste wird durch einen Fahrausweisautomaten und 
einen dazugehörigen Entwerter erleichtert.

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Des Weiteren sind zwei Informationsstelen vorhanden, die Reisenden Orientierung bieten. 
Es befinden sich acht nicht betriebsfähige Lautsprecher an den Beleuchtungsmasten. 
Außerdem sind drei Fernsprechkästen und ein KVz-TK auf dem Bahnsteig vorhanden, die 
allerdings außer Betrieb sind. Eine Bahnhofsuhr ist nicht vorhanden. 
Am Bahnhof Köln-Dellbrück sind beide Bahnsteige mit einem Dynamischen Schriftanzeiger 
(DSA) ausgestattet,  was zudem mit einem Akustikmodul bestückt ist. Sonstige 
Videoanlagen und Uhren sind nicht vorhanden.  
Es befinden sich noch alte Beschallungseinrichtungen an den Beleuchtungsmasten.

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5 BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN ZUSTANDES 
Wie bereits beschrieben finden im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt zwischen dem 
Bahnhof Köln -Dellbrück und der Grenze zum angrenzende n Planfeststellungsabschnitt 
bauliche Eingriffe statt. In dem Bereich der Planfeststellungsgrenze Strecke 2670 km 3,005 
und dem Bahnhof Köln -Dellbrück finden lediglich Kabelarbeiten und der Neubau von 
Kabelkanälen und -querungen statt. Der Bereich wird dennoch hinsichtlich der Auswirkung 
der Betriebserhöhung betrachtet. Im Weiteren wird daher hauptsächlich der Bereich, in dem 
der bauliche Eingriff erfolgt, genauer beschrieben: 
5.1 Streckenführung, Gleisanlagen 
Im Rahmen des baulichen Eingriffs  des vorliegenden Planfeststellungsabschnitt wird ein 
durchgehendes zweites Gleis zwischen Köln -Dellbrück Bahn-km 5,858 und der Grenze 
Bahn-km 8,705 zum Planfeststellungsabschnitt 2.2 entlang der Strecke 2663 errichtet.  
Dafür wird  die bestehende Weiche 437 hinter Bahnhof Köln -Dellbrück ausgebaut, das 
bestehende Richtungsgleis ab  Bahn-km 5,868 zurückgebaut und leicht Richtung Süden 
verschoben neugebaut. Nur zwischen Bahn-km 7,436 bis 7,656 kann das Richtungsgleis 
liegenbleiben. Ab Bahn -km 5,858  direkt nach der bestehenden Weiche 431 wird das 
Gegenrichtungsgleis neu errichtet. 
Die neuen Gleise 1 und 2 werden weitestgehend auf Bestandsniveau geplant. Im FFH-
Gebiet wird jedoch die Grad iente, wegen des vorliegenden Grundwasserstandes , um 
1,50 m gegenüber dem Bestand angehoben und in erhöhter Dammlage geführt.  
Ab Haltepunkt Duckterath wird die Höhenlage wiederum nahezu bestandsnah fortgeführt. 
Zwischen dem Haltepunkt Duckterath und der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße bei 
Bahn-km 8,016 wird ein Weichentrapez bestehend aus den Weichen 101, 102, 103 und 
104 errichtet. Es erstreckt sich bis Bahn-km 8,258. 
Durch die geplante Zweigleisigkeit und dem erforderlichen Gleisabstand  entsteht in 
sämtlichen Streckenabschnitten die Notwendigkeit vorhandene Dämme und Einschnitte zu 
verbreitern. Unter den neu zu bauenden Gleisen und Weichen werden Tragschichten nach 
den Richtlinien der DB AG vorgesehen. Diese werden als Planumsschutzschichten (PSS) 
ausgebildet. Die PSS werden  als wasserdurchlässig mit einem KG 2 je nach 
Untergrundbeschaffenheit vorgesehen. Unter Kapitel 5.5 findet sich die Beschreibung der 
geplanten Entwässerungsanlagen. 
Die wesentlichen Zwangspunkte zur Festlegung der Gleislage in aufsteigender 
Kilometrierung sind:  
- Anschluss an den Bestand im östlichen Bereich des Bf Köln-Dellbrück 
- Lage der Straßenüberführungen Waltherstraße und Duckterather Weg  
- Bebauung entlang der Strecke

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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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- FFH-Gebiet Thielenbruch  
- Im Bereich Duckterath gleichbleibende Gleislage Gleis 1 und Lage des Bahnsteiges 
Anschluss an den angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2 
5.2 Bahnhof Köln-Dellbrück und Haltepunkt Duckterath 
5.2.1 Bahnhof Köln-Dellbrück  
Im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus des Planfeststellungsabschnitt 2.1 werden lediglich 
Anpassungen der Oberleitungsanlage am östlichen Kopf des Mittelbahnsteigs 
vorgenommen. Weitere Maßnahmen an der Verkehrsstation sind im Rahmen des 
vorliegenden Planfeststellungsabschnitt nicht geplant. 
5.2.2 Haltepunkt Duckterath 
Es wird ein  neuer Außenbahnsteiges für das neue Gleis 2  und eine Erhöhung des 
bestehenden Außenbahnsteiges an Gleis 1 errichtet. Eine planerische Darstellung befindet 
sich in Unterlagen 7.1.1 bis 7.1.3.   
Der Bestandsbahnsteig an Gleis 1 wird auf eine Nennhöhe von 96 cm erhöht. Dazu werden 
die bestehenden Bahnsteigkanten, Bahnsteigfundamente und der Bahnsteigaufbau auf 
einer Länge von 175m zurück - und mit neuen Elementen in konventioneller Bauweise 
neugebaut. Die neue Nennhöhe wird mittels Anrampungen zu den bestehenden 
Zugangsmöglichkeiten erreicht. Die geplante Baulänge beträgt 175 Meter und beginnt bei 
der Station 7,686 (Strecke 2663) und endet bei Kilometer 7,861 (Strecke 2663). Die 
Bahnsteigbreite varii ert zwischen 2,75 und 3,80 Meter entsprechend der bestehenden 
Situation. Der Wetterschutz auf diesem Bahnsteig erfolgt über das bestehende Dach sowie 
einem neu platzierten Wetterschutzhaus am östlichen Bahnsteigzugang. 
Es wird eine Querneigung von mindestens 2,0 % zur Bahnsteighinterkante hergestellt. 
Zudem werden an der Bahnsteighinterkante Kastenrinnen hergestellt, um das anfallende 
Niederschlagswasser zu sammeln und abzuführen. Nähere Ausführungen zur 
Entwässerung der Bahnsteige sind in Abschnitt 5.4 enthalten.  
Der neue Bahnsteig an Gleis 2 wird mit einer Nennhöhe von 96 cm über Schienenoberkante 
in konventioneller Bau weise gemäß der aktuellen Baustandards der DB Station&Service 
AG hergestellt. Dies bedeutet die Herstellung von Bahnsteigkantenfertigteilen  auf 
Fertigteilfundamenten und einer Sauberkeitsschicht. Die Fertigteilelemente besitzen einen 
untenliegenden Sicherheitsraum. Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. Nach Berücksichtigung 
des ungenauen Haltens ergibt sich eine Baulänge von 175 Meter mit einer durchgehenden 
Breite von 2,90 m. Der Bahnsteig beginnt bei der Station 7,680 (Strecke 2663) und e ndet 
bei Kilometer 7,855 (Strecke 2663). 
Zur Abfangung des ca. 5,00 m hohen Geländeversprungs zwischen dem neuen Bahnsteig 
und dem angrenzenden Gelände (Parkplatz und Weg) wird zwischen km 7,678 und 7,862 
eine ca. 184 m lange Winkelstützwand aus Stahlbeton hergestellt. Die Stützwand schließt 
an die bereits vorhandenen Winkelstützwände (Ostkopf/Damaschkestraße  bzw.

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Westkopf/Franz-Hitze-Straße) an. Die Stützwand wird auf Mikropfählen tief gegründet. Die 
Mikropfähle weisen einen Durchmesser von 200 mm auf und werden im Querschnitt in 3er 
bzw. 4er Reihen unter den Stützwänden angeordnet. In Längsrichtung werden die 
Mikropfähle in einem Abstand von ca. 1,50 m geplant. Damit ergibt sich eine erforderliche 
Anzahl von insgesamt knapp 450 Mikropfählen. Die Mikropfähle reichen in den Bereich des 
Grundwassers. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage 
für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. 
Zudem werden Anker im Boden eingebracht um die neue Winkelstützwand mit den 
Spundwänden des bestehenden Bahnsteiges rückzuveranker t. Zude m wird eine 
Gabionenwand zur Herstellung der Standsicherheit im Bereich westlichen 
Rampenaufgangs errichtet. 
Der neue Bahnsteig erhält 2 Zugänge, die unmittelbar vor der Stützwand verlaufen: 
Der Zugang Ost erfolgt über eine Treppe mit 2 Treppenläufen mit  jeweils 15 Stufen  und 
einem Zwischenpodest (Erschließung an die Damaschkestraße). 
Der Zugang West erfolgt über eine Treppe mit 2 Treppenläufen mit jeweils 15 Stufen und 
einem Zwischenpodest sowie über eine barrierefreie Rampe zur Erschließung der Franz-
Hitze-Straße mit einer Gesamtlänge von 58,50 m. Die Rampe besteht aus 8 Rampenläufen 
mit einer Länge von ca. 6 m und 6  % Längsgefälle sowie 7 Zwischenpodesten mit einer 
Neigung von 1,3 %. 
Die Rampen und Treppen weisen eine lichte Weite von ca. 2,40 m zwischen den 
beidseitigen Handläufen auf. 
Der Wetterschutz erfolgt mit zwei Dächern, die jeweils an den Zugängen positioniert sind, 
sowie mit einem Wetterschutzhaus. 
An den Bahnsteigenden beider Bahnsteige  werden Geländer eingebaut. Für berechtigte 
Mitarbeiter werden Diensttreppen bis auf Gleisniveau hergestellt. Reisenden ist der 
Durchgang verboten, dies ist mittels „Sperrmännchen“ -Schild (Durchgang verboten) 
gekennzeichnet.  
Das Längsgefälle der Bahnsteige orientiert sich an den Gleisgradienten, die in dem Bereich 
ein Gefälle von ca. 13‰  aufweisen. Somit ist eine Verwendung von rutschhemmendem 
Belag, sowie eine Querneigung von mindestens 2,0 % zur Bahnsteighinterkante notwendig. 
An der Bahnsteighinterkante werden Kastenrinnen eingebaut, um das anfallende 
Niederschlagswasser zu sammeln und abzuführen. Nähere Ausführungen zur 
Entwässerung der Bahnsteige sind in Abschnitt 5.4 enthalten.  
Der Aufbau des Bahnsteigbelags ergibt sich aus den Vorgaben der von DB Station&Service 
AG veröffentlichen Baustandards wie folgt:  
- 8 cm Plattenbelag  
- 4 cm Kies-Sand-Gemisch  
- 28 cm Schottertragschicht

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Der Belag wird gemäß DB -Richtlinien rutsch hemmend, frei von Stolperstellen bzw. 
trittsicher, erschütterungsarm für Rollstuhlfahrer befahrbar, dauerhaft, reinigungsfreundlich, 
frostsicher und tausalzbeständig ausgebildet. Ein taktiles Leitsystem ist integriert.  
Aufgrund der Lage des neuen Bahnsteiges und der Zugangsanlagen werden die Parkplätze 
im Bereich des Haltepunktes Duckterath dauerhaft beeinträchtigt. 
5.3 Ingenieurbauwerke 
5.3.1 Torsionsbalken bei km 5,836 Strecke 2663 
Im Bereich km 5,836 ist eine Gasleitung vorhanden. Um die geplante, rechts der Bahn 
verlaufende Lärmschutzwand zu gründen, ohne die Leitung zu belasten, wird ein ca. 21 m 
langer Torsionsbalken ausgeführt.  Der Torsionsbalken wird mittels Rammrohren 
gegründet, die ins Grundwasser einreichen.  Die Auswirkungen auf das Grundwasser 
werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in 
Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich 
in Unterlage 7.2.1 und 7.2.2.  Für den Torsionsbalken wird während der Herstellung 
bauzeitliche Grundinanspruchnahme erforderlich. Für den Endzustand ist kein 
Grunderwerb erforderlich. 
5.3.2 Torsionsbalken bei km 5,856 Strecke 2663 
Im Bereich km 5,856 ist ein e Personenunterführung vorhanden. Um die geplante, rechts 
der Bahn verlaufende Lärmschutzwand zu gründen, ohne den bestehenden Durchgang zu 
belasten, wird ein ca. 8 m langer Torsionsbalken ausgeführt.  Der Torsionsbalken wird 
mittels Rammrohren gegründet, die ins Grundwasser einreichen. Die Auswirkungen auf das 
Grundwasser werden in Unterlage 21  Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange 
betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine planerische Darstellung des 
Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.8.1 und 7.8.2. 
5.3.3 Durchlass bei km 5,956 Strecke 2663 
Bei km 5,956 wird der vorhandene Du rchlass ersatzlos zurückgebaut. Bahndamm und 
Planum werden wiederhergestellt. Für den Rückbau wird ein temporärer ca. 7,5 m tiefer 
Verbau erstellt, der in das Grundwasser reicht. Die Auswirkungen auf das Grundwasser 
werden in Unterlage 21 Unterlage für was serwirtschaftliche Belange betrachtet und in 
Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird der Verbau 
wieder vollständig entfernt. Eine planerische Darstellung der Maßnahme befindet sich in 
Unterlage 7.3.1 und 7.3.2. 
5.3.4 Berührungsschutz Straßenüberführung Waltherstraße bei km 6,004 Strecke 2663 
Im Bereich km 6,004 im Stadtgebiet Köln befindet sich die Straßenüberführung 
Waltherstraße. Der an beiden Seiten vorhandene Berührungsschutz gegen elektrischen 
Schlag durch unbeabsichtigtes Berühren der bestehenden Oberleitung wird mit einer neuen 
Konstruktion verlängert, da durch die Verbreiterung der Trasse der bestehende Schutz nicht

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gewährleistet ist. Eine planerische Darstellung der Anpassung befindet sich in Unterlage 
7.4.1 und 7.4.2. 
5.3.5 Personenüberführung Paffrather Straße bei km 6,181 Strecke 2663 
Im Bereich km 6,181 im Stadtgebiet Köln befindet sich die Personenüberführung Paffrather 
Straße. Der an beiden Seiten vorhandene Berührungsschutz  gegen elektrischen Schlag 
durch unbeabsichtigtes Berühren der bestehenden Oberleitung  wird durch eine neue 
Konstruktion verlängert, da durch die Verbreiterung der Trasse der bestehende Schutz nicht 
mehr ausreicht. Eine planerische Darstellung der Anpassung befindet sich in Unterlage 
7.5.1 und 7.5.2. 
5.3.6 Durchlass bei km 6,230 Strecke 2663 
Bei km 6,230 wird der vorhandene Durchlass rückgebaut und in gleicher Lage durch einen 
neuen Durchlass mit einem Außendurchmesser von 1,22 m ersetzt. Der neue Durchlass 
wird als ein im Sand gebettetes Stahlrohr ausgeführt, welches teilweise mit Substrat 
aufgefüllt wird. Der Durchlass stellt die Entwässerung der Katharinenkammerquelle in Form 
eines in kleines nördlich der Bahn verlaufenden Gerinnes dar. 
Um die Abflussverhältnisse  der Grundwasserströme und  des verlaufenden Gerinnes im 
Zusammenhang mit dem FFH -Gebiet Thielenbruch nicht zu verändern, wurde der 
Durchlass derart dimensioniert, dass er den Querschnittsabfluss des bestehenden 
zuführenden Gerinnes bewältigen kann. F olglich entspricht die Dimensionierung der des 
bestehenden Durchlasses. 
Für die Baumaßnahme wird temporär ein wasserdichter Baugrubenverbau benötigt, 
welcher rechteckförmig mit Abmessungen von ca. 21 x 7  m um die Baugrube angeordnet 
wird und ins Grundwasser eingreift.  Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in 
Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrach tet und in Kapitel 10.6 
ebenfalls dargestellt Nach Abschluss der Baumaßnahme werden Bahndamm und Planum 
wiederhergestellt. Eine planerische Darstellung der Maßnahme befindet sich in Unterlage 
7.6.1 und 7.6.2. 
5.3.7 Schwergewichtsmauer bei km 6,320 (bahnrechts) 
Die im Bereich km 6,320 bis km 6,550 rechts der Bahn vorhandene Schwergewichtsmauer 
wird zurückgebaut und durch Bahndamm und Planum ersetzt. Eine planerische Darstellung 
der Maßnahme befindet sich in Unterlage 7.7.1 und 7.7.2. 
5.3.8 Winkelstützmauer bei km 7,148 Strecke 2663 
Westlich des Duckterather Wegs im FFH -Gebiet bei km 7,148 wird eine ca. 17 m lange 
Winkelstützmauer ausgeführt. Diese wird ohne eine Tiefgründung errichtet. Sie  dient als 
Gründung und Einschränkung des neuen Bahndamms, damit der vorhandene 
funktionstüchtige Durchlass weiterverwendet werden kann. Als Absturzschutz wird ein 
Füllstabgeländer auf der Mauerkrone befestigt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks 
befindet sich in Unterlage 7.9.1 und 7.9.2.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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5.3.9 Berührungsschutz Straßenüberführung Duckterather Weg bei km 7,299 Strecke 2663 
Bei km 7,299 befindet sich die Straßenüberführung Duckterather Weg. Durch die 
Verbreiterung der Trasse ist der Schutz gegen elektrischen Schlag durch unbeabsichtigtes 
Berühren durch den bestehenden Berührungsschutz nich t mehr gewährleistet. Da der an 
beiden Seiten vorhandene Berührungsschutz nicht verbreitert werden kann, wird er durch 
eine neue Konstruktion ersetzt. Eine planerische Darstellung der Anpassung befindet sich 
in Unterlage 7.10.1 und 7.10.2. 
5.3.10 Signalausleger bei km 7,428 Strecke 2663 
Im Bereich km 7,428 wird links der Bahn ein neuer Signalausleger ausgeführt, welcher 
beide Gleise überspannt. Die Stahlkonstruktion wird auf einem Bohrpfahl gegründet und 
auf dessen Kopfbalken befestigt. Die Bohrpfähle ragen ins Gr undwasser ein. Die 
Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für 
wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt. Eine 
planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.11.1. 
5.3.11 Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße bei km 7,663 Strecke 2663 
Bei km 7,663 wird die bestehende Eisenbahnüberführung F ranz-Hitze-Straße durch eine 
neue Konstruktion ersetzt und erweitert. Das Tragwerk ist eine einfeldrige Stahlbau -
Trogkonstruktion mit einer Spannweite von ca. 10,15 m. Das Widerlager besteht aus einer 
auf Bohrpfählen gegründeten Stahlbetonkonstruktion, welche ins Grundwasser einreichen. 
Für die Herstellung des Bauwerks w ird eine Baugrubensicherung und  eine temporäre 
Wasserhaltung benötigt. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 
Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls 
dargestellt Eine planerische Darstellung des Bauwerkes befindet sich in Unterlage 7.12.1 
und 7.12.2. 
Die wesentliche Bauwerksdaten und Abmessungen sind wie folgt zusammengefasst: 
Bauart Stahltrog mit Dickblech 
Lichte Weite (┴) 9,00 m 
Lichte Höhe ≥ 3,30 m 
Kreuzungswinkel 100 gon 
Kreuzungskilometer km 7,663 
Lastbild LM 71, SW0, a = 1,21 
Streckengeschwindigkeit ve = 120 km/h 
Lichtraumprofil GC nach Ril 800.0130 
Die Oberflächenwässer der Eisenbahnüberführung Franz -Hitze-Straße werden über eine 
Versickerungsmulde dem Grundwasser zugeführt , siehe hierzu Unterlage 21 . Die 
benötigten B austelleneinrichtungsflächen und Zufahrten befinden sich auf

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 33 von 126 
Fremdgrundstücken. Diese sind in den Unterlagen 05 und 06 dargestellt. Ein dauerhafter 
Grunderwerb ist für das neue Brückenbauwerk nicht notwendig. 
Während der Herstellung der Eisenba hnüberführung kann die  Franz-Hitze-Straße nicht 
befahren werden. In Unterlage 10 sind die Straßensperrungen während der Bauzeit 
dargestellt. Eine Erläuterung des Bauablaufs befindet sich in Kapitel 8. 
Die Personenunterführung neben der Eisenbahnüberführung bleibt erhalten und wird 
baulich nicht verändert.  
5.3.12 Eisenbahnüberführung Damaschkestraße bei km 7,878 Strecke 2663 
Bei km 7,878 wird die bestehende Eisenbahnüberführung Damaschkestraße durch eine 
neue Konstruktion ersetzt und erweitert. Das Tragwerk ist eine einfeldrige Stahlbau -
Trogkonstruktion mit einer Spannweite von ca. 10,15 m. Das Widerlager besteht ebenfalls 
aus einer auf Bohrpfählen gegründeten Stahlbetonkonstruktion , Die Bohrpfähle ragen ins 
Grundwasser ein. Für die Herstellung des Bauwerks wird  eine Baugrubensicherung und  
eine temporäre Wasserhaltung benötigt. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden 
in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 
ebenfalls dargestellt . Eine planerische Darstellung des Bauwerkes befindet sich in 
Unterlage 7.13.1 und 7.13.2. 
Die wesentliche Bauwerksdaten und Abmessungen sind wie folgt zusammengefasst: 
Bauart Stahltrog mit Dickblech 
Lichte Weite (┴) 9,00 m 
Lichte Höhe ≥ 4,60 m 
Kreuzungswinkel 100 gon 
Kreuzungskilometer km 7,878 
Lastbild LM 71, SW0, a = 1,21 
Streckengeschwindigkeit ve = 120 km/h 
Lichtraumprofil GC nach Ril 800.0130 
Die auf der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße anfallenden Oberflächenwässer 
werden über einen Sickerschacht dem Grundwasser zugeführt, siehe hierzu Unterlage 21. 
Die benötigten B austelleneinrichtungsflächen und Zufahrten befinden sich auf 
Fremdgrundstücken. Diese sind in den Unterlagen 05 und 06 dargestellt.  Ein dauerhafter 
Grunderwerb ist für das neue Brückenbauwerk nicht notwendig.  
Während der Herstellung der Eisenbahnüberführung kann die Damaschkestraße nicht 
befahren werden. In Unterlage 10 sind die Straßensperrungen während der Bauzeit 
dargestellt. Eine Erläuterung des Bauablaufs befindet sich in Kapitel 8. 
Die Personenunterführung neben der Eisenbahnüberführung bleibt erhalten und wird 
baulich nicht verändert.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 34 von 126 
5.3.13 Signalausleger bei km 7,963 
Im Bereich km 7,963 wird rechts der Bahn ein neuer Signalausleger ausgeführt, welcher 
beide Gleise überspannt. Die Stahlkonstruktion wird auf einem Bohrpfah l gegründet und 
auf dessen Kopfbalken befestigt. Die Bohrpfähle ragen ins Grundwasser ein. Die 
Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für 
wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt . Eine 
planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.14.1. 
5.3.14 Bohrpfahlwand bei km 8,149 bis 8,229 
Bei Bahn -km 8,149 bis 8,229 links der Bahn wird zur Böschungssicherung für die 
Erweiterung des Eisenbahndammes und der Bauphase eine tangierende Bohrpfahlwand 
inkl. Kopfbalken ausgeführt.  Die Gründung erfolgt oberha lb des Grundwassers.  Als 
Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer auf den Kopfbalken befestigt. Eine planerische 
Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.15.1 und 7.15.2.  
5.3.15 Bohrpfahlwand bei km 8,350 bis 8,438 
Bei Bahn-km 8,350 bis 8,438 links der Bahn wird zur Sicherung der Bestandsgebäude 
während der Bauphase eine tangierende Bohrpfahlwand inkl. Kopfbalken ausgeführt. Als 
Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer auf den Kopfbalken befestigt. Die Bohrpfähle 
ragen ins Grundwasser ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in Unterlage 
21 Unterlage für was serwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls 
dargestellt. Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unterlage 7.16.1 
und 7.16.2. Die Bohrpfahlwand verbleibt als dauerhaftes Stützbauwerk im Baugrund.  
5.3.16 Signalausleger bei km 8,378 
Im Bereich km 8,378 wird links der Bahn ein neuer Signalausleger ausgeführt, welcher 
beide Gleise überspannt. Die Stahlkonstruktion wird auf einem Bohrpfahl gegründet und 
auf dessen Kopfbalken befestigt. Die Gründung erfolgt oberhalb des Grundw assers. Eine 
planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.17.1. 
5.3.17 Eisenbahnüberführung Buchholzstraße bei km 8,446 
Bei km 8,446 wird die bestehende Eisenbahnüberführung Buchholzstraße durch eine neue 
Konstruktion ersetzt und erweiter t. D as Tragwerk ist eine einfeldrige Stahlbau -
Trogkonstruktion mit einer Spannweite von ca. 10,80 m. Das Widerlager besteht aus auf 
Bohrpfählen gegründete Stahlbetonkonstruktion.  Die Bohrpfähle ragen ins Grundwasser 
ein. Die Auswirkungen auf das Grundwasse r werden in Unterlage 21 Unterlage für 
wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 ebenfalls dargestellt . Eine 
planerische Darstellung des Bauwerkes befindet sich in Unterlage 7.18.1 und 7.18.2. 
Die wesentliche Bauwerksdaten und Abmessungen sind wie folgt zusammengefasst: 
Bauart Stahltrog mit Dickblech 
Lichte Weite (┴) 11,45 m

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 35 von 126 
Lichte Höhe ≥ 4,45 m 
Kreuzungswinkel 100 gon 
Kreuzungskilometer km 8,446 
Lastbild LM 71, SW0, a = 1,21 
Streckengeschwindigkeit ve = 120 km/h 
Lichtraumprofil GC nach Ril 800.0130 
Die auf der EÜ Buchholzstraße anfallenden Oberflächenwässer werden über einen 
Sickerschacht dem Grundwasser zugeführt, siehe hierzu Unterlage 21 und Kapitel 10.6. 
Die benötigten Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten befinden sich auf Fremdgrund. 
Es ist kein dauerhafter Grunderwerb notwendig. 
Die Erweiterung der Buchholzstraße in dem unter Kapitel 5.3.3 genannten Bereich dient als 
Ersatzmaßnahme für den motorisierten Individu alverkehr des geschlossenen 
Bahnübergangs Tannenbergstraße im angrenzenden PFA 2.2. Gemäß des 
Verkehrsgutachtens zum Rückbau des Bahnübergangs Tannenbergstraße (Unterlage 27) 
wird empfohlen, die Buchholzstraße zweispurig aufzuweiten und für den LKW -Verkehr zu 
schließen. Folglich wird die Eisenbahnüberführung in der für die Straßenverbreiterung 
erforderlichen Breite hergestellt. 
Während der Herstellung der Eisenbahnüberführung  und der Straßenarbeiten  kann die 
Buchholzstraße nicht befahren werden. In Unterlage 10 sind die Straßensperrungen 
während der Bauzeit dargestellt. Eine Erläuterung des Bauablaufs befindet sich in Kapitel8. 
5.3.18 Bohrpfahlwand bei km 8,460 bis 8,533 
Bei Bahn-km 8,460 bis 8,533 links der Bahn wird zur Böschungssicherung eine tangierende 
Bohrpfahlwand inkl. Kopfbalken ausgeführt. Die Gründung erfolgt oberhalb des 
Grundwassers. Als Absturzsicherung wird Füllstabgeländer auf den Kopfbalken befestigt. 
Eine planerische Darstellung des Bauwerks befindet sich in Unter lage 7.19.1 und 7.19.2. 
Die Bohrpfahlwand verbleibt als dauerhaftes Stützbauwerk im Baugrund.  
5.3.19 Signalbrücke bei km 8,560 
Im Bereich km 8,560 wird eine neue Signalbrücke ausgeführt. Die als einfacher Rahmen 
ausgeführte Stahlkonstruktion wird auf jeweils einem Bohrpfahl bahnrechts bzw. bahnlinks 
gegründet und auf deren Kopfbalken befestigt. Die Gründung erfolgt oberhalb des 
Grundwassers. Sie überspannt somit beide Gleise. Eine planerische Darstellung der 
Konstruktion befindet sich in Unterlage 7.20.1. 
5.3.20 Schallschutzwände 
In den unten aufgelisteten Bereichen werden Lärmschutzwände entlang der Strecke 2663 
errichtet, siehe hierzu Unterlage 18.1. 
• Rechts der Bahn:

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 36 von 126 
km 5,817 bis 6,749  Höhe 2,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante 
km 7,232 bis 7,540  Höhe 2,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante 
km 7,623 bis 8,557  Höhe 1,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante 
• links der Bahn: 
km 6,144 bis 6,327  Höhe 2,0 m über Schienenoberkante 
km 7,303 bis 8,011  Höhe 2,0 bis 4,0 m über Schienenoberkante 
 
Die Lärmschutzwände sind tiefgegründet  und reichen je nach Grun dwasserstand in das 
Grundwasser ein , siehe hierzu Unterlage 21  und Kapitel 10.6 . Im Bereich der 
Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße, der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße 
und der E isenbahnüberführung Buchholzstraße sind die Lärmschutzwände auf der 
Eisenbahnüberführung befestigt. 
Eine planerische Darstellung der Konstruktion befindet sich in den Unterlagen 3.1 bis 3.7, 
7.12.2, 7.13.2, 7.18.2. und 9.1 bis 9.16 
5.4 Straßen und Wege 
An den folgenden Straßen werden maßnahme nbedingte Änderungen erforderlich. Die 
bauzeitlichen Einschränkungen zur Befahrbarkeit der Straßen  sind in Kapitel 8.5 sowie 
Unterlage 10.11 und 10.12 dargestellt.  
5.4.1 Franz-Hitze-Straße 
Die Franz-Hitze-Straße in Baulast der Stadt Bergisch Gladbach wird im Bereich der neu zu 
errichtenden Eisenbahnüberführung teilrückgebaut und anschließend, an das neue 
Brückenbauwerk angepasst, wiederhergestellt. Die Anpassung beinhaltet eine geringfügige 
Verbreiterung der Fahr bahnfläche auf 5,00 m und eine E rrichtung eines 4,00 m breiten  
westlichen Gehweges. auf 4,00 m Die Höhenlage wird auf Wunsch der Stadt Bergisch 
Gladbach beibehalten. Damit wird eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m nicht hergestellt.  
Das Brückenbauwerk wird derart gestaltet, dass eine spätere Absenkung der Franz-Hitze-
Straße für eine Durchfahrtshöhe von mind. 4,50 m möglich ist. 
5.4.2 Damaschkestraße 
Die Damaschkestraße in Baulast der Stadt Bergisch Gladbach wird ebenfalls im Bereich 
der neu zu errichtenden Eisenbahnüberführung teilrückgeb aut und anschließend, an das 
neue Brückenbauwerk angepasst, wiederhergestellt. Die Anpassung beinhaltet eine 
Verbreiterung der Fahrfläche auf 6,50 m und eine Errichtung eines 2,40 m breiten östlich 
verlaufenden Gehwegs. Die Höhenlage wird beibehalten. Eine  Durchfahrtshöhe von 4,50 
m ist aufgrund der geringen Konstruktionshöhe des Brückenbauwerks gewährleistet. 
5.4.3 Buchholzstraße 
Die Buchholzstraße in Baulast der Stadt Bergisch Gladbach wird zwischen der Mülheimer 
Straße und der Straße Britanniahütte  mit einem S traßenquerschnitt von 6,00 m und

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 37 von 126 
beidseitigem Gehweg von je 2,50 m erweitert. Dies entspricht einer Fahrbahnverbreiterung 
gegenüber dem Bestand von ca. 50 cm. Die Höhenlage der Straße wird beibehalten. 
Die Erweiterung der Buchholzstraße in dem genannten Bereich dient als Ersatzmaßnahme 
für den motorisierten Individualverkehr des geschlossenen Bahnübergangs 
Tannenbergstraße im angrenzenden PFA 2.2. Gemäß des Verkehrsgutachtens zum 
Rückbau des Bahnübergangs Tannenbergstraße (Unterlage 27) wird emp fohlen, die 
Buchholzstraße zweispurig mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m aufzuweiten und für den 
LKW-Verkehr zu schließen. Der Schwerverkehr verlagert sich damit auf Routen innerhalb 
des Stadtgebietes. Bei Verlagerung des Schwerverkehrs auf alternative Ro uten ist die 
Leistungsfähigkeit des Netzes dennoch gegeben. 
Weitere Straßen sind durch die Maßnahme baulich nicht verändert. 
5.5 Entwässerung 
Das anfallende Oberflächenwasser wird in den Bereichen der ausgebauten Gleisanlagen 
durch die durchlässigen Schutzschichten versickert. Die Voraussetzungen gem. Ril 
836.4101, Anhang A03 liegen vor  (versickerungsfähiger Untergrund, Schutzschicht aus 
KG2).  
Für die Gleisanlagen und umgebende Freiflächen gemäß Ril. 836 besteht der Regelaufbau 
der Schu tzschichten bei versickerungsfähigem Untergrund aus einer durchlässigen 
Schutzschicht (PSS aus KG 2 gem. DBS 91806 oder auch Baustoffgemische FSS gem. TL 
SoB-StB 07). Damit liegt keine Fassung der anfallenden Oberflächenwässer vor . Die 
Wässer werden diffus durch den Bahnkörper versickert. 
Nach Rückbau der bestehenden Gleisanlagen wird ein Bodenaustausch über gesamte 
Strecke mit Ausnahme des Eisenbahndammes im FFH-Gebiet bis ca. max. 2,00  m unter 
Schienenoberkante durchgeführt, damit die bestehende Geländeauffüllung aus bindigem 
Material ausgebaut wird und damit punktuell möglicher Rückstau des Sickerwassers 
vermieden, sowie die Tragfähigkeit des Unterbaus gemäß den gültigen Richtlinien 
hergestellt wird. Dieser Ausbau wird auch unter den neu zu erric htenden Bahnsteigen am 
Haltepunkt Duckterath durchgezogen. Die Schutzschichten der neuen Gleisanlagen 
werden mit wasserdurchlässigem Material (Typ KG 2 gemäß DBS 918062) errichtet. 
Im FFH-Gebiet wird die Bahnstrecke um 1,5 m gegenüber dem Bestand angehoben. Dazu 
wird der niedrige bestehende Damm vollständig rückgebaut und der neue Damm errichtet. 
Dort werden die anfallenden Wässer über die Dammschultern diffus versickert.  
Im Haltepunkt Duckterath werden zusätzlich zum Bodenaustausch Kiespfähle  mit einer 
Tiefe von ca. 8 m zur besseren Versickerung errichtet. 
5.5.1 Eisenbahnüberführungen 
Die Oberflächenwässer der Eisenbahnüberführung Franz -Hitze-Straße werden über eine 
Versickerungsmulde nordwestlich der Eisenbahnüberführung dem Grundwasser zugeführt. 
Für die Eisenbahnüberführung Damaschkestraße und der Eisenbahnüberführung

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 38 von 126 
Buchholzstraße werden diese Wässer über Sickerschächte ins Grundwasser eingeleitet.  
Bei der Damaschkestraße befindet sich dieser nordöstlich und bei der Bu chholzstraße 
norwestlich des Brückenbauwerks.  Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden in 
Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange betrachtet und in Kapitel 10.6 
ebenfalls dargestellt. 
5.5.2 Straßen 
Die bestehenden Straßeneinlaufschächte der Buchholzstraße werden an die neue 
Straßenoberfläche angepasst. Es erfolgen keine weiteren Eingriffe in die vorhandene 
Straßenentwässerung. 
Das gilt a uch für die  Straßenanpassung an der  Franz-Hitze-Straße und der 
Damaschkestraße. 
5.5.3 Haltepunkt Duckterath 
Zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem Gleisbereich am 
Haltepunkt Duckterath werden Kiespfähle mit einer Tiefe von ca. 8 m im Bereich zwischen 
den beiden Bahnsteigkanten gesetzt, welche in den Grundwasserkörper reichen. 
Das anfallende Niederschlagswasser auf dem Bahnsteig an Gleis 1 wird mittels eines dem 
Gleis abgewandtem Gefälle in den hinteren Teil des Bahnsteigs geführt und dort mittels 
Kastenrinnen gefasst. Das Wetterschutzhaus entwässert mit Fallleitungen a uf die 
Bahnsteigoberfläche. Das Wasser wird in die Kastenrinnen eingeleitet. Das gefasste 
Niederschlagswasser wird mittels Sammelleitungen abgeführt.  Das gesammelte 
Niederschlagswasser wird abschließend in die Entwässerungsleitungen der Stadt Bergisch 
Gladbach der Franz-Hitze-Straße eingeleitet. Die Lage der Anschlusspunkte und die 
einzuleitenden Mengen sind in Unterlage 23.1 dargestellt. 
Das auf dem neuen Bahnsteig an Gleis 2 anfallende Niederschlagswasser wird in 
Kastenrinnen mit Sandfang an der Bahnsteighinterkante gefasst und mittels 
Sammelleitungen in das städtische Kanalnetz eingeleitet. Die Einleitung erfolgt an zwei 
Stellen, da die Entwässerung des Bahnsteigs und der Zugangsanlagen durch zwei autarke 
Systeme erfolgt.  
Das erste System entwässert vom westlichen Bahnsteigende bis zum Wetterschutzhaus 
den Bahnsteig und zusätzlich die westliche Treppe. Dieses System wird mittels eines 
Übergabeschachts in die Sammelleitung der Stadt Bergisch Gladbach in der Franz -Hitze-
Straße eingeleitet. Das zweite System entwässert den östlichen Bahnsteigbereich 
zwischen Bahnsteigende und Wetterschutzhaus, die östliche Treppe sowie die barrierefreie 
Rampe. Das Wetterschutzhaus entwässert mit Fallleitungen auf die Bahnsteigoberfläche. 
Das Wasser wird in die Kastenrinnen eingeleitet.  
Der Niveauausgleich zwischen Bahnsteigoberkante und Geländeoberkante der beiden 
Systeme erfolgt mit Fallrohren, welche direkt an das konstruktive Bauwerk im Bereich der 
Zugangsanlagen angebracht werden. Es erfolgt die Einleitung des Niederschlagswassers 
in Schächte, in denen die Energie des Sturzes abgebaut wird. Die Schachtdeckel liegen auf 
dem Niveau der neuen Geländeoberkante und sind mit Belüftungsöffnungen ausgestattet.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 39 von 126 
Die Darstellung der Planung der Einleitung von Niederschlagswasser in öffentliche 
Abwasseranlagen sowie die zu einleitenden Mengen befindet sich in Unterlage 23.1. 
5.6 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 
5.6.1 Allgemeines 
Im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der Strecke 2663  zwischen Köln -
Dellbrück und Bergisch Gladbach ist die Anpassung der LST -Anlagen in Köln -Dellbrück 
erforderlich. 
Mit der Anpassung der Außenanlage in Köln -Dellbrück geht immer die Anpas sung der 
Innenanlage sowie die Anpassung des Stelltisches im Stellwerk „Mf“ einher. 
Die neu errichtende Leit- und Sicherungstechnik wird Bestandteil des neu zu errichtenden 
ESTW-A Bergisch Gladbach. Das Modulgebäude des genannten ESTW befindet sich im 
angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2. 
5.6.2 Köln-Dellbrück 
Die LST-Anlagen in Dellbrück werden dahingehend angepasst, dass weiterhin Einfahrten 
von Köln kommend in alle drei Gleise möglich sind. Alle LST -Elemente (Einfahrsignal, 
Einfahrvorsignal, Gleisfreimeldung, Schlüsselsperre alt, Gleisfreimeldung etc.) am 
Westkopf werden im Rückbaubereich vollständig entfernt. 
Zur Sicherung des Baufeldes werden Gleissperrungen vorgesehen, die mittels 
Schlüsselsperren in Signalabhängigkeit gebracht werden. Durch den Rückbau von 
Signalen der freien Strecke Richtung Bergisch Gladbach werden ausreichend Adern in den 
vorhandenen Stammkabeln frei, so dass die Schlüsselsperren kabelseitig angebunden 
werden können. 
5.6.3 Freie Strecke 
Die vorhandenen Blocksignale auf der freien Strecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch 
Gladbach werden vollständig zurück gebaut. Damit entfällt auch die 
Bedienung/Überwachung im Stw „Mf“. 
Die Signalanlagen für den zweigleisigen Betrieb Richtung Bergisch Gladbach werden 
entsprechend angepasst. Die Ausfahrsignale an den Gleisen 431 bis 433 in Köln-Dellbrück 
werden erneuert und erhalten jeweils ein zusätzliches Vorsignal am Mast. Es werden neue 
H/V-Signale mit Kompaktsignalschirmen vorgesehen.  
Die Gleisfrei meldung wird im gesamten Bahnhof auf Achszähltechnik umgerüstet. Dies 
erfolgt neben der Störanfälligkeit der Gleiskreise auch aus Platzgründen im Stellwerk „Mf“.  
Aus Richtung Bergisch Gladbach werden neu zwei Einfahrsignale und zwei 
Einfahrvorsignale am Bahnhof Bergisch Gladbach vorgesehen. Für unterschiedlich lange 
Durchrutschwege an den Zielsignalen werden entsprechende 
Geschwindigkeitssignalisierungen berücksichtigt. Es werden neue H/V -Signale mit 
Kompaktsignalschirmen vorgesehen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 40 von 126 
Die Gründung der neuen Signale erfolgt auf Rammpfahlfundamenten. Durch den allgemein 
geringen Flurabstand im Projektgebiet werden die Pfahlgründungen überwiegend in das 
Grundwasser einbinden, siehe Unterlage 21 und Kapitel 10.6. 
Die vorhandenen Stammkabel geben die notwendigen  Reserveadern für die neuen LST -
Anlagenteile nicht mehr her. Zudem darf die neue Achszählanlage nicht über die alten 
Stammkabel geführt werden. Daher werden vom Stellwerk „Mf“ in Köln -Mülheim neue 
Stammkabel bis zum Betonschalthaus auf der Ostseite des B ahnhofs Köln-Dellbrück 
verlegt und von dort zum Betonschalthaus auf der Westseite durchgebunden. Auf der 
Strecke Richtung Bergisch Gladbach sind konventionelle Kabelschränke vorgesehen. Aus 
diesem Grund werden zwischen dem Bahnhof Köln-Mülheim und dem Bahn hof Köln -
Dellbrück entlang der Strecke 2670 ab Bahn-km 5,287 über die Strecke 2625 bis Bahn-km 
8,705 der Strecke 2663 neue Kabelkanäle und Kabelquerungen errichtet. Für diese werden 
am Bahnhof Mülheim Baustelleneinrichtungsflächen benötigt, siehe Unterlage n 10.8. Am 
Mülheimer Ring erfolgt die Inanspruchnahme von einer Baustelleneinrichtungsfläche auf 
DB eigenen Grundstücken, siehe Unterlage 10.9. 
Da sich die Anlagen der Sicherungstechnik nicht an Grenzen  der 
Planfeststellungsabschnitte trennen lassen, werden an dieser Stelle zumindest einige 
Besonderheiten der ESTW -Technik beschrieben, die den Streckenabschnitt zwischen 
Köln-Dellbrück und der PFA-Grenze, km 8,705 besonders prägen. 
Auf der Strecke kommen d ie für ein ESTW typischen KS -Signale zum Einsatz. Die 
Gründung erfolgt in Abhängigkeit zum Baugrund mit Rammpfahlfundamenten, wie oben 
beschrieben 
Die Signale werden mit PZB im PZB90 -Standard ausgerüstet. Für 
geschwindigkeitsabhängige Durchrutschwege sowie für Weichengeschwindigkeiten werden 
Geschwindigkeits(vor)anzeiger mit entsprechenden Kennziffern vorgesehen. 
Die Gleisfreimeldung erfolgt durchgehend mit Achszähltechnik. 
Aufgrund der engen Abfolge der nachgelagerten Betriebsstellen (Haltepunkt Duckterath und 
Bahnhof Bergisch Gladbach) sowie trassierungstechnischen Gründen beginnt der Bahnhof 
Bergisch Gladbach sicherungstechnisch bereits an den Einfahrsignalen km 6,900. Die 
weiterführenden Gleise sind damit alles Bahnhofsgleise, in denen sämtliche Signale rechts 
vom Gleis angeordnet sind. Es werden mehrere Zwischensignale vorgesehen. 
Von km 6,423 bis zum km 7,300 liegt die Eisenbahntrasse im FFH-Gebiet Thielenbruch. In 
diesem Bereich wird ein Gleisabstand von 4,00 m hergestellt, um die Dammbreite des neuen 
Eisenbahndammes so gering wie möglich zu halten . Eine Aufweitung erfolgt hinter dem 
Haltepunkt Duckterath. Der Eisenbahnbetriebsleiter hat diesen Einschränkungen 
zugestimmt. Aus platzsparenden Gründen werden einige Signale an Auslegern vorgesehen: 
Am km 7,428 befinden sich die Ausfahrsignale des B ahnhofs Bergisch Gladbach in 
Fahrtrichtung Köln. Für die Signale wird ein Signalausleger vorgesehen; siehe Kapitel 5.5.10. 
Dieser wird bahnlinks  gegründet und mit zwei Signalkörben für die Signale P1 und P2 
ausgerüstet. P1 hängt zwischen den Bahnhofsgleisen; P2 hängt bahnlinks.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 41 von 126 
Unmittelbar hinter dem Haltepunkt Duckterath in Richtung Bergisch Gladbach befindet sich 
das Weichentrapez W101 bis W104. Die deckenden Signale werden hinter dem Haltepunkt 
Duckterath bei km 7,963 an einem Signalausleger angeordnet . Dieser wird bahnrechts 
gegründet und mit zwei Signalkörben für die Signale ZR1 und ZR2 ausgerüstet. ZR1 hängt 
bahnrechts; ZR2 zwischen den Gleisen, siehe Kapitel 5.5.13. 
In Gegenrichtung wird am km 8,378 der Ausleger für d ie Signale ZV1 und ZV2 angeordnet. 
Der Signalausleger wird bahnlinks geründet und erhält zwei Signalkörbe für die benannten 
Signale, siehe Kapitel 5.5.16. ZV1 hängt zwischen den Gleisen; ZV2 hängt bahnrechts. 
Aufgrund der Bogenlage kurz vor der Grenze zum angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 
2.2 sind für die Signale ZS1 und ZS2 sowie ZV1 und ZV2 Vorsignalwiederholer zur 
Herstellung der Signalsicht erforderlich. Da es mögli ch ist, diese Wiederholer an einem 
Standort zu konzentrieren, wird am km 8,560 eine Signalbrücke angeordnet , siehe Kapitel 
5.5.19. Diese erhält auf jeder Seite jeweils zwei Signalkörbe für die Signale VWzs1 uns 
VWzs2 bzw. VWzv1 und VWzv2. 
5.7 50 Hz Anlagen 
5.7.1 Elektrische Weichenheizanlage EWHA W2 Bergisch Gladbach 
Für das neue Gleistrapez in Bergisch Gladbach ist eine neue EWHA W2 bei km 8,450 
bahnlinks (Nähe EÜ) zu errichten. Hierfür ist eine aus der Oberleitung gespeiste 16,7 Hz 
Anlage zu installieren; der ne ue Mastschalter ist auf dem nächstgelegenen 
Oberleitungsmast zu errichten. Die Niederspannungsversorgung für den Eigenbedarf ist 
aus einer neu zu errichtenden ZAS zu beziehen. 
Für die neue EWHA sind intelligente Schaltschütze mit getrennter Regelung von 
Verschlussfach- und Backenschienenheizeinrichtungen vorgesehen. Die Weichen 101, 
102, 103 und 104 erhalten neue Heizstäbe, neue Niederspannungskabel und neue 
Kabelanschlusskästen. Zusätzlich sind Zungenheizungen vorzusehen. Die 
Verschlussfachheizungen werden mit 2x450 W Heizstäben bestückt.  
Zur Steigerung der Energieeffizienz sind die Optionen für eine konstante 
Schienentemperatur und eine getaktete Steuerung vorgesehen. Zusätzlich ist noch die 
Option der wettergeführten Steuerung durch den ALV bestellbar. 
Zur Senkung des Instandhaltungsaufwandes werden alle Anschlusskästen der o.g. 
Weichenheizungen mit einer dezentralen Isolationsprüfeinrichtung zur ständigen 
Überwachung der einzelnen Heizstäbe bestückt. 
Durch die geplanten Weichen 101, 102, 103 und 104 ist eine Heizleistung von 64 kW 
notwendig, dies bedingt einen Trafo von 100 kVA in der Trafostation. 
Die Datenanbindung erfolgt über die EWHA W1 zum ESTW Bergisch Gladbach. Es sind 
somit Anpassungen an der betrieblichen und an der technischen Stelle notwendig.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 42 von 126 
5.7.2 Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Dellbrück 
Die bestehende elektrische Weichenheizanlage W1 Dellbrück bei km 5,690 wird im Zuge 
der Baumaßnahmen zurückgebaut und ein neues Betonschalthaus in örtlicher Nähe der 
zurückzubauenden EWHA errichtet. Die Energieversorgung zur Einspeisung der 
Weichenheizungen erfolgt aus der Oberleitung. Der bestehende Mastschalter, welcher bis 
zur Errichtung der Anlage  das Ende seiner Lebensdauer  erreicht hat , wird inklusive 
Mittelspannungskabel neu errichte t und befindet sich auf dem bestehenden 
Oberleitungsmast 5-19. 
Die Niederspannungsversorgung erfolgt, wie im Bestand, aus dem Außenverteilerschrank 
im Bereich Bahn-km 5,675. Im neuen BSH wird eine neue Niederspannungsunterverteilung 
errichtet die sowohl die Beleuchtung/Steckdosen des BSH einspeist als auch die Spannung 
der Steuereinrichtungen zur Verfügung stellt.  
Für die neue EWHA sind intelligente Schaltschütze mit getrennter Regelung von 
Verschlussfach und Backenschienen vorgesehen. Sowohl die bestehenden Weichen 421, 
422, 423 und 431 als auch die neuen Weichen 432, 433 erhalten neue Heizstäbe gemäß 
Ril. 954.9101, neue Niederspannungskabel  und neue Kabelanschlusskästen.  Zusätzlich 
sind Zungenheizungen vorzusehen. Die Verschlussfachheizungen werden mit 2x450W 
Heizstäben bestückt. 
Zur Senkung des Instandhaltungs aufwandes werden alle Anschlusskästen der o.g. 
Weichenheizungen mit einer dezentra len Isolationsprüfeinrichtung zur ständigen 
Überwachung der einzelnen Heizstäbe bestückt. 
Durch die geplanten Weichen 421, 422, 423, 431, 432, und 433 ist eine Heizleistung von 
62 kW notwendig, dies bedingt den Einsatz eines neu zu errichtenden Transformators bei 
Bahn-km 5,685 mit einer Leistung von 100 kVA in der Trafostation. 
Die Datenanbindung erfolgt über die EWHA W2 Bergisch Gladbach weiter zur EWHA W1 
zum ESTW Bergisch Gladbach. Somit sind Anpassungen an der betrieblichen und 
technischen Stelle notwendig.  
 
5.7.3 Beleuchtungsanlage am Haltepunkt Duckterath 
Für den Bau der Bahnsteige (Neubaubahnsteig und Bestandsbahnsteig) des Haltepunkts 
Duckterath sowie der jeweiligen  Zugangsanlagen (Treppen und Rampe)  wird eine neue 
Beleuchtungsanlage errichtet.   
Für die Bahnsteigbeleuchtung werden gemäß Ril 813.05 Stahl -Lichtmaste eingesetzt. Die 
Dächer werden mit LED Dachleuchten ausgestattet.  
Eine Teilabschaltung der Beleuchtung (Nachtabsenkung) wird vorgesehen.  
Für die Station werden ein neuer Außenverteiler AVT  7 DB S&S  und ein neuer 
Zählerverteiler DB S&S  auf dem neuen Bahnsteig 2 beim km 7,732 errichtet. Die

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 43 von 126 
Einspeisung der neuen Zählerverteiler erfolgt aus der bestehenden Zähleranschlussäule 
der DB Energie, welche sich im Elektroraum unter dem vorhandenen Bahnsteig befindet. 
Der neue Außenverteiler AVT 7 DB S&S wird von dem neuen Zählerverteiler DB S&S mit 
elektrischer Energie versorgt und steht nebenan beim km 7,732. In dem Zählerverteiler DB 
S&S werden auch die Abgänge für den Fahrausweisautomat und den 
Fahrausweisentwerter integriert, sowie die Hauptpotentialausgleichsschiene installiert.  
Die neue Beleuchtungsanlage sowie die Bahnsteigausstattung werden aus dem Verteiler 
AVT 7 DB S&S versorgt. 
Die vorhandene Unterverteilung DB Station&Service auf dem bestehenden Bahnsteig km 
7,732 wird zurückgebaut. Die vorhandene Beleuchtungsanlage sowie die dazugehörigen 
Kabelanlagen werden ebenfalls zurückgebaut. 
5.8 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 
Anpassungen an der Oberleitungsanlage ergeben sich aus der neuen Trassierung sowie 
dem regelkonformen Anschluss an die Bestandsanlage im Bahnhof Köln-Dellbrück. Es wird 
eine komplette neue Oberleitungsanlage zwischen km 5,7 und der Grenze zum 
Planfeststellungsabschnitt 2.2 errichtet. Dafür werden die bestehenden Oberleitungsmaste 
zurückgebaut. Hiervon ist auch 1 Mast auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Köln-Dellbrück 
betroffen. 
Die Gründungen der entfallenden Maste werden bis 80  cm unter Geländeoberkante 
zurückgebaut. Die Gründungen im Bereich der neuen Gleislage werden komplett 
zurückgebaut. Die Fundamente im Ber eich von Bodenaustausch werden bis zur 
entsprechenden Bodenaustauschtiefe zurückgebaut. Nicht mehr benötigte 
Oberleitungsmaste werden mit allen Teilen zurückgebaut. 
Für die Gründung der neuen Oberleitungsmasten kommen Bohrrohrgründungen zum 
Einsatz. Durch den allgemein geringen Flurabstand im Projektgebiet werden die 
Pfahlgründungen überwiegend in das Grundwasser einbinden,  siehe Unterlage 21 und 
Kapitel 10.6.  Ausgenommen hiervon sind einige Masten im FFH -Gebiet. Diese Masten 
werden infolge Auflagen aus dem  Fachgewerk Umwelt auf Flachgründungen positioniert. 
Ferner werden Oberleitungsmasten im Bereich des Haltepunkts Duckterath in Stützwände 
bzw. Bohrpfahlwände integriert. 
Die Kettenwerke im Um - und Neubaubereich werden mit Auslegern an den Masten 
befestigt. Die Maste werden als Aufsetzrahmenflachmaste, Aufsetzwinkelmaste und 
Aufsetz-HE-X-Maste ausgeführt. An den Oberleitungsmasten beginnend ab der SÜ 
Paffrather Straße in Richtung Bergisch Gladbach, muss ein Rückleiter mitgeführt werden. 
Dies ergibt sich aus der fachtechnischen Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV, 
siehe Unterlage 20.1. 
Aufgrund vielzähliger Zwangspunkte, wie z.B. sehr geringe Gleisabstände zur 
Grundstücksgrenze infolge von Bebauung, kommen verstärkt Winkelmaste mit 
Mehrgleisausleger über mehrere Gleise zum Einsatz. Aufgrund der Dammverbreitung wird

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 44 von 126 
für einige Masten Grunderwerb erforderlich. Die Grundstücksinanspruchnahme ist in den 
Unterlagen 05 und 06 dargestellt. 
Im Bereich der S traßenüberführung Waltherstraße, P ersonenüberführung Paffrather 
Straße, S traßenüberführung Duckterather Weg sowie unter der 110  kV-Freileitung 
Köln/Mülheim – Untereschbach km 6,854 müssen die Kettenwerke, aufgrund 
Einschränkungen in der lichten Höhe, abgesenkt werden. 
An den Oberleitungsmasten werden Rohrschwenkausleger aus Aluminium angebracht. Die 
Isolatoren der Ausleger werden mit Vogel - und Kleintierabweiser ausgerüstet. Im 
Spitzenrohr werden Isolatoren mit verlängertem Kriechweg eingesetzt. Der Vogel - und 
Kleintierschutz wird entsprechend Ril 997.9114 ausgeführt. 
Entsprechend der fachtechnischen Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV 
(Unterlage 20.1) werden die Grenzwerte für das elektrische und das elektromagnetische 
Feld im Bereich der geplanten Elektrifizierung deutlich unterschr itten. Für die 
Anforderungen zur Vorsorge gem. §4 der 26. BImSchV konnte nach eingehender Prüfung 
des Minimierungspotentials und der Bewertung der Maßnahmen die Verwendung eines 
Rückleiterseils im Bereich des P lanfeststellungsabschnittes 2.1 als geeignete 
Minimierungsmaßnahme für die Oberleitungsanlage identifiziert werden. Aus diesem Grund 
wird beidseitig der Strecke, beginnend ab der P ersonenüberführung Paffrather Straße bis 
zur Planfeststellungsgrenze ein Rückleiter mitgeführt siehe Lagepläne zur fachtechnischen 
Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV (Unterlage 20.3 bis 20.6). 
Die Erdung der neuen Oberleitungsmaste, der Anschlussbolzen der inneren 
Bauwerkserdung der Bauwerke, der Prellleiter, sowie aller im Oberleitungs - und 
Stromabnehmerbereich befindlichen leitfähigen Teile erfolgt mit Aluminium -Stahlseilen an 
der Erdschiene. 
5.9 Telekommunikationsanlagen 
Für den zweigleisigen Ausbau zwischen Köln -Dellbrück und der Planfeststellungsgrenze 
zum PFA 2.2 werden neue Telekommunikationskabel verlegt. 
Am Haltepunkt Duckterath  werden zwei neue doppelseitige dynamische Schrift anzeiger 
Plus Premium Typ 2 auf dem neuen Bahnsteig installiert.  Die dynamischen 
Schriftenanzeiger Typ 2 am bestehenden Bahnsteig bleiben bestehen. 
Bei der Montage d er neuen DSA+ auf dem neuen Bahnsteig wird auf die lokalen 
Gegebenheiten Rücksicht genommen, wobei eine empfohlene Mindest- und Maximalhöhe 
beachtet wird. Für die Fahrausweisautomaten ist eine Anbindung an das DB-WAN Netz via 
VDSL vorgesehen. 
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Umbaus ist der Rückbau , der nicht mehr in Betrieb 
befindlichen Lautsprecher, F -Kästen und KVz -TK sowie der Inf ormationstelen auf dem 
bestehenden Bahnsteig.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 45 von 126 
6 TANGIERENDE PLANUNGEN 
Folgende Planungen tangieren das Vorhaben des vo rliegenden 
Planfeststellungsabschnittes: 
Im Bahnhof Köln- Dellbrück und im Haltepunkt Holweide sollen die Bahnsteige um 20 cm 
erhöht werden, um ein barrierefreies Aus - und Einsteigen zu ermöglichen . Diese 
Maßnahmen sind nicht Inhalt des vorliegenden Projektes und liegen lediglich im Bereich 
des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes. 
Das Bauvorhaben VILIS Duckterather Weg / Ecke Mülheimer Straße befindet sich in der 
Planungsphase und grenzt an den Projektbereich a n. Dieses Bauvorhaben befindet sich 
noch nicht in der Ausführung. 
Ein weiteres seitens der Stadt Bergisch Gladbach genannte und geplante Neubaugebiet 
befindet sich nördlich des Haltepunktes Duckterath . Dieses Bauvorhaben befindet sich 
noch nicht in der Ausführung. 
Die Stadt Bergisch Gladbach plant im Bereich des Kuhlerbuschs einen neuen Standort des 
Busbetriebshof des örtlichen Busunternehmens WUPSI, siehe Unterlage 03 .07. Bei der 
Festlegung der Baustelleneinrichtungsfläche am Kuhlerbusch wurde auf diese  geplante 
Maßnahme Rücksicht genommen und mit der Stadt Bergisch Gladbach abgestimmt. Die 
Nutzung der Teilfläche als Baustelleneinrichtungsflächte steht abstimmungsgemäß nicht 
der Herstellung und Erschließung des Busbetriebshofes entgegen. Es wurde abgestimmt, 
dass der geplante Bereich der Straße inkl. des geplanten Tunnelportal  und der 
Tiefgarageneinfahrt des Vorhabens als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden kann.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 46 von 126 
7 TEMPORÄR ZU ERRICHTENDE ANLAGEN 
Die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen sind in den Unterlagen 
10.1 bis 10.8 dargestellt und im Bauwerksverzeichnis  (Unterlage 4.1) beschrieben. Diese 
werden zur sicheren und zügigen Durchführung der geplanten Baumaßnahmen benötigt. 
Diese Flächen dienen der Anlieferung, Zwischenlagerung und Bereitstellung des Materials 
auf der Baustelle sowie als Eingleisungsstelle für  schienengebundene bzw. 
Zweiwegefahrzeuge. Die Flächen werden je nach Baufortschritt sukzessive in Beschlag 
genommen und schnellstmöglich wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt und 
geräumt. Die Einrichtung von Baustellenflächen auf öffentlichen Stra ßen, Wegen oder 
Plätzen erfolgt in Abstimmung mit d er Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach. Die 
Baustelleneinrichtungsflächen werden in den Bereichen, die nicht ausreichend befestigt 
sind, mit einer Schottertragschicht verstärkt, sodass die Befahrbarkeit für den 
Baustellenverkehr und die Möglichkeit zur Materiallagerung gewährleistet wird.  
Nachfolgend befindet sich eine kurze Zusammenstellung der Baustelleneinrichtungsflächen 
und -Straßen sowie über die weiteren einzelnen temporär zu errichtenden Anlagen für die 
einzelnen Teilbereiche. 
7.1 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Mülheim 
Die Fläche ist in Unterlage 10.8 dargestellt und dient zur Herstellung der Kabelquerungen 
vom bestehenden Betriebsgebäude auf die Ostseite der Gleise, wo der neue Kabelweg an 
einen vorhandenen Kabeltrog angeschlossen wird. 
Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt südseitig über die Frankfurter Straße. Die Fläche befindet 
sich zum Teil auf DB-Grund und zum Teil auf Fremdgrund. 
Für die Herstellung der südlich liegenden Gleisquerung ist die Durchpressung mit einem 
Schutzrohr vorgesehen. Hierfür ist beidseitig der Gleise ein Baugrubenverbau für die Start- 
bzw. Zielgrube erforderlich, der anschließend wieder rückgebaut wird. 
7.2 Baustelleneinrichtungsfläche BÜ Mülheimer Ring 
In Unterlage 1 0.9 ist diese BE-Fläche dargestellt und dient zur Herstellung der neuen 
Kabelwege einschließlich der Straßenquerung östlich der Fläche. 
Die Zufahrt zur BE -Fläche erfolgt über den Mülheimer Ring.  Die Fläche befindet sich auf 
DB-Grund. 
Die Straßenquerung wird mit einem Grabenverbau hergestellt, der im Anschluss an die 
Arbeiten wieder ausgebaut wird. Die Bestandsleitungen werden bauzeitig gesichert und 
anschließend wieder neu eingebaut.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 47 von 126 
7.3 Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Dellbrück 
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind in Unterlage 10. 10 dargestellt und dien en zur 
Zwischenlagerung von Baumaterial und zur Herstellung der Gleisquerung für den neuen 
Kabelweg zum Technikgebäude an Bahnhof Dellbrück. Die Fläche befinden sich auf DB -
Grund. 
Die Flächen in dem Bereich  sowie die Zufahrten sind ausreichend befestigt, allerdings ist 
im Nahbereich zu Bestandsbauwerken ein Baugrubenverbau erforderlich, der nach 
Beendigung der Arbeiten wieder rückgebaut  wird. Die Zufahrten erfolgen über die 
Dellbrücker Hauptstraße. 
7.4 Baustelleneinrichtungsfläche westlich der SÜ Waltherstraße 
Die Baustelleneinrichtungsfläche ist in Unterlage 10.1 dargestellt und dient als Materiallager 
für die gleisgebundenen Transporte und als Umschlagpunkt für den Weitertransport mittels 
LKWs. Die Fläche befinden sich auf DB-Grund. 
Die vorhandene Bebauung mit Gartenhäuschen wird im Zuge der Baufeldfreimachung 
rückgebaut. Für die Nutzung als Lagerfläche und den Anschluss an das öffentliche 
Straßennetz wird der gesamte Bereich zu befesti gt und es werden  entsprechende 
Auffahrtsrampen zu den Straßen her gestellt. Für den gleisgebundenen Materialtransport 
wird ein Baugleis errichtet. 
Die Zufahrt erfolgt sowohl gleisgebunden , als auch über die Waltherstraße oder die 
Eschenbruchstraße. 
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Anschüttungen und das Baugleis wieder 
zurücgebaut. 
7.5 Verbau Durchlassrückbau km 5,956 
Der Bestandsdurchlass ist baufällig und wird ersatzlos rückgebaut (Unterlage 7.3).  Der 
Rückbau muss im späteren Einflussbereich der Lasten aus Eisenbahnverkehr laut RIL 836 
erfolgen, um den Bahnbetrieb im Ausbauzustand nicht zu gefährden. Für den Rückbau des 
Durchlasses ist in südlicher Richtung aufgrund der Nähe zum Straßendamm der 
Eschenbruchstraße ein bauzeitiger Verbau erforderlich, der nach der Verfüllung in dem 
Teilbereich wieder gezogen wird. Der Verbau ragt ins Grundwasser ein. Die Auswirkungen 
auf das Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange 
betrachtet. 
7.6 Verbau Durchlass km 6,23 
Der Durchlass bei km 6,23  (Unterlage 7.6)  wird neu gebaut und muss dabei in einer 
trockenen Baugrube hergestellt werden. Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet 
“Dellbrücker Wald”  darf das hoch anstehende Grundwasser aber auch bauzeitig nicht 
abgesenkt werden. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird eine dichte Baugrubensicherung

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 48 von 126 
vorgesehen und das anstehende Wasser innerhalb des Verbaus abgesenkt. Nach 
Fertigstellung der Maßnahme wird der Verbau wieder gezogen. Die Auswirkungen auf das 
Grundwasser werden in Unterlage 21 Unterlage für wasserwirtschaftliche Belange 
betrachtet und dargestellt. 
7.7 Baustraße “Im Tannenforst” 
Die Baustellenzufahrt ist in Unterlage 10.3 dargestellt und dient zur Andienung des Baufelds 
mit Baufahrzeugen. 
Für den Bauzustand wird die Zufahrt entsprechend mit Schotter zu befestig t, damit die 
Belastung aus dem Baustellenverkehr aufgenommen werden kann. Nach Abschluss der 
Arbeiten wird die Zufahrt so umgebaut, dass sie im Endzustand als Rettungsweg dient. 
Die Baustraße befindet sich zum Teil auf DB-Grund und zum Teil auf Fremdgrund. 
7.8 Überlastschüttung im FFH-Gebiet “Thielenbruch und Thurner Wald” 
Im Bereich des FFH -Gebiets (ca. von km 6,3 bis 7,3 ) werden durch die Erhöhung des 
Bahndamms und die Mehrbelastung aus dem zweigleisigen Ausbau in Verbindung mit dem 
weichen Boden im Untergrund große Setzungen erwartet. Um die Setzungen im 
Betriebszustand zu minimieren und den Boden bereits vorab zu konsolidieren, wird deshalb 
in diesem Bereich eine Überlastschüttung vorgesehen. 
Die Überlastschüttung wird im Einflussbereich der Bahnverkehrslasten je nach 
vorhandenen Untergrundverhältnissen i n variabler  Höhe bis ca. 3 m vorgesehen. Die 
Böschung der Überlasts chüttung wird durch Geogitterkonstruktionen mit großer Steilheit 
hergestellt, um die flächige Wirkung zu optimieren. Dadurch wird auch sichergestellt, dass 
das Niederschlagswasser weiterhin versickern kann.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 49 von 126 
Nach Ende der erforderlichen Liegezeit wird die Überlastschüttung wieder rückgebaut und 
abtransportiert. Zur Verdeutlichung dient die folgende schematische Darstellung: 
7.9 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Duckterather Weg 
Die Baustellenzufahrt ist in Unterlage 10.4 dargestellt und dient zur Andienung des Baufelds 
mit Baufahrzeugen und als Zwischenlagerfläche . Die Zufahrt erfolgt über die Straße 
Hermann-Löns-Straße. 
Für den Bauzustand werden die Zufa hrt und die B austelleneinrichtungsflächen 
entsprechend mit Schotter befestigt, damit die Belastung aus dem Baustellenverkehr 
aufgenommen werden kann. Nach Abschluss der Arbeiten w erden die Flächen wieder 
rekultiviert. 
Die Fläche und Baustraße befinden sich zum Teil auf DB-Grund und auf Fremdgrund. 
7.10 Baustelleneinrichtungsfläche und Baustraße Haltepunkt Duckterath 
Die Baustelleneinrichtungsflächen inkl. Baustellenzufahrt ist in Unterlage 10. 5 dargestellt 
und dient als Materiallager für die Herstellung des neuen Außenbahnsteigs am Haltepunkt 
Duckterath und der beiden Ersatzneubauten der Eisenbahnüberführung Franz-Hitze Straße 
und der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße. Das vorhandene Retentionsbecken inkl. 
Entwässerungsmulde bleibt in diesem Bereich erhalten. 
Die derzeit unbefestigten Rasen flächen werden mit Schottertragschichten verstärkt. Der 
bestehende Bahndamm wird  über neu zu erstellende Auffahrtsrampen an die 
Baustelleneinrichtungsfläche angeschlossen, um Materialtransporte für den 
Streckenausbau zu ermöglichen. Die Rampen werden auf der westlichen Seite ausgehend 
von der Franz -Hitze Straße und auf der östlichen Seite a usgehend von der 
Damaschkestraße erstellt. 
Abbildung 5: Schematische Darstellung der Überlastschüttung in blau

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 50 von 126 
Aufgrund der regen Bautätigkeiten in diesem Bereich ist mit erhöhtem Lärmaufkommen für 
die Anwohner zu rechnen. Hierfür wird ein bauzeitiger Lärmschutz über mo bile 
Lärmschutzwände errichtet, der nach Beendigung der Arbeiten wieder abtransportiert wird. 
Nach Beendigung der Arbeiten werden die Flächen wieder in Anlehnung an den Urzustand 
rekultiviert. 
7.11 Baustelleneinrichtungsflächen Buchholzstraße 
Die Baustelleneinrichtungsflächen an der Buchholzstraße sind in der Unterlage 10. 7 
dargestellt.  
Für die Nutzung d er Baustelleneinrichtungsfläche östlich der Buchholzstraße wird das 
vorhandene Industriegebäude zurückgebaut, siehe Unterlage  3.7. Die 
Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf Fremdgrund. Der Rückbau der Halle und die 
Aufbereitung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt in der vorgezogenen Umlegung der 
Gasleitung von Thyssengas, siehe Kapitel 10.2. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die 
Fläche wieder rekultiviert, die Halle wird nicht wiederhergestellt. 
Für die Umverlegung der Gasleitung  wird eine Baustell eneinrichtungsfläche rechts der 
Bahn beansprucht, siehe Unterlage 10.7. Diese Flächen befinden sich auf Fremdgrund. Zur 
Anbindung der Fläche wird eine Baustraße mit Schottertragschicht hergestellt. Diese bindet 
an die Mülheimer Straße an. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Fläche wieder 
rekultiviert, die Halle wird nicht wiederhergestellt. 
Zur Herstellung der Bohrpfahlwand links der Bahn an der Buchholzstraße  wird ebenfalls 
eine Baustelleneinrichtungsfläche benötigt, siehe Unterlage 10.7. Diese Flächen befinden 
sich auf Fremdgrund. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Fläche wieder rekultiviert, 
die Halle wird nicht wiederhergestellt. 
7.12 BE-Fläche “Am Kuhlerbusch” 
Die Baustelleneinrichtungsfläche am Kuhlerbusch  inkl. Zufahrt ist in Unterlage 10. 7 
dargestellt und dient als Zwischenlager für den Materialtransport. Die BE -Fläche grenzt 
direkt an die tangier enden Planungen der Stadt Bergisch Gladbach zur Errichtung eines 
Busbetriebshofes bzw. an den Planfeststellung sabschnit 2.2 des zweigleisigen Ausbaus 
an. Die dargestellte Nutzung, Größe und Lage der Baustelleneinrichtungsfläche und der 
Zufahrt wurde gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach abgestimmt. Die Straßenseitige 
Zufahrt erfolgt über die Baustelleneinrichtungsfläche des Planfeststellungsabschnittes 2.2. 
Für die Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche sind die Bestandsbauwerke rückzubauen 
und die Fläche mit Schotter zu befestigen. Für die gleisseitige Andienung der Fläche ist 
zudem eine Auffahrtsrampe im westlichen Bereich erforderlich. 
Nach Abschluss der Arbeiten wird die Fläche wieder rekultiviert, ohne die  vorher 
abgetragenen Bauwerke wiederherzustellen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 51 von 126 
7.13 Weiteres Baufeld 
Für die Baudurchführung werden weitere Flächen temporär zur Herstellung der Bauwerke 
(Baufeld) benötigt, welche nicht explizit  als Baustelleneinrichtungsflächen oben genannt 
werden. Diese Flächen liegen zum Teil auf Fremdgrundstücken und sind in den Unterlagen 
05, 06 und 10 dargestellt.  Die Flächen , die als temporäre Inanspruchnahme  
(Nutzungsbefugnis) gekennzeichnet sind, werden je nach Baufortschritt sukzessive in 
Beschlag genommen und schnellstmöglich wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt 
und geräumt.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 52 von 126 
8 BAUDURCHFÜHRUNG 
8.1 Bauablauf 
Folgende Bauphasen sind in dem vorliegenden Planfeststellungsabschnitt vorgesehen. Die 
Bauphasen sind in Unterlage 12.2 dargestellt: 
Vorgezogenen Baumaßnahmen 
- Herstellung eines Eidechsenhabitats für die bauzeitige Umsiedlung der 
ansässigen Eidechsen 
- Kabelwegherstellung in zwischen Bahnhof Köln -Mülheim und Bahnhof Köln - 
Dellbrück. 
- Umlegung der Bestandsgasleitung von Thyssengas und vorherige Vergrämung 
der Eidechsen im Baufeld der Leitungsquerung 
 
Bauphase 1 
- Herstellung der B austelleneinrichtungsflächen und Zufahrtsstraßen inkl. 
Kampfmittelsondierungen und Abtrag der Bestandsbebauungen 
- Gleisgebundene Anlieferung von Baumaterialien und Zwischenlagerung auf den 
BE-Flächen 
- Herstellung von Lärmschutzwänden Teil 1 
Bauphase 2 
- Rückbau der Bestandsgleise und Weichen inkl. Schotter ab km 5,8+50  
- Rückbau Oberleitungsanlagen und Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik inkl. 
Fundamente 
- Haltepunkt Duckterath: Neubau Außenbahnsteig und Erhöhung des bestehenden 
Bahnsteigs inkl. statische Ertüchtigungsmaßnahmen 
- Errichtung der Bohrpfahlwände 
- Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Franz-Hitze Straße 
- Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Damaschkestraße 
- Ersatzneubau E isenbahnüberführung Buchholzstraße inkl. Verbreiterung der 
Buchholzstraße 
- Erdabtrag inkl. Rückbau der bestehenden Schwergewichtsmauer  und 
anschließender Einbau des Bodenaustauschmaterials  
- Herstellung der Überlastschüttung im Bereich des FFH-Gebiets 
- Erdabtrag und anschließender Einbau des Bodenaustauschmaterials im Bereich 
außerhalb des FFH-Gebiets 
- Errichtung sonstiger Bauwerke außerhalb des FFH-Gebiets: 
o Errichtung Lärmschutzwände Teil 2 
o Erstellung der Torsionsbalken

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 53 von 126 
o Rückbau Durchlass km 5,956 
o Erweiterung Bestands -Berührungsschutz Straßenüberführung 
Waltherstraße 
o Erweiterung Bestands -Berührungsschutz Personenüberführung 
Paffrather Straße 
o Neubau Durchlass km 6,235 
o Neubau Berührungsschutz Straßenüberführung Duckterather Weg 
- Rückbau der Überlastschüttung im FFH-Gebiet nach ausreichender Liegezeit zur 
Erreichung der Bodenverdichtung und Konsolidierung 
- Errichtung sonstiger Bauwerke im FFH-Gebiet nach Rückbau Überlastschüttung 
o Errichtung Lärmschutzwände 
o Winkelstützwand Durchlass km 7,148 
- Neubau Oberleitungsanlagen und Anlagen der Leit - und Sicherungstechnik inkl. 
Fundamente 
- Herstellung der Schutzschichten und Arbeiten am Gleisunterbau 
- Herstellung der Kabelwege 
- Herstellung der neuen Gleise 
Um den Eingriff in den Bahnbetrieb zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach so  
gering wie nötig zu halten, werden die hier aufgeführten Maßnahmen gleichzeitig mit denen 
des angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2.2 baulich durchgeführt. 
8.2 Bauzeit 
Bei der Ermittlung der Bauzeiten sind durch die Umweltschutzauflagen auch saisonale 
Abhängigkeiten vorhanden. Neben Einschränkungen für Rodungsarbeiten und 
Erdbauarbeiten ergeben sich auch Schutzzeiten und baufreie Zeiten im FFH -Gebiet 
Thielenbruch. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die geplante Dauer der einzelnen Bauzeiten dar: 
Tabelle 1: Bauzeitenübersicht 
 
Vorgezogene Maßnahmen 
 
7 Monate 
Bauphase 1 ohne Sperrung der Gleisanlage 3 Monate 
Bauphase 2 mit Vollsperrung der Gleisanlage 16 Monate 
Inbetriebnahme mit Vollsperrung der Gleisanlage 1 Monat

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 54 von 126 
8.3 Baulogistik 
Es ist vorgesehen, den Materialtransport bevorzugt wo immer es möglich und sinnvoll ist 
über die Schiene abzuwickeln , um den Straßenverkehr auf das notwendige Minimum zu 
reduzieren. Dennoch wird es notwendig sein, ebenfalls einen Teil des Materialtransport s 
über die Straße abzuwickeln. Die notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen sind in 
Unterlage 10 dargestellt. 
In der ersten Bauphase werden gleisgebundene Materialtransporte durchgeführt und das 
Baumaterial, das in der zweiten Bauphase benötigt wird, auf den vorhandenen BE-Flächen 
vorhalten zu können. 
Zu Beginn der zweiten Bauphase werden die Bestandsgleise ca. ab km 5,8+57 abgetragen 
und die Strecke östlich vom Bahnhof Köln-Dellbrück gesperrt. Um auch während dieser 
Bauphase gleisgebundene Transporte zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass östlich des 
Bahnhofs-Dellbrück bis ca. km 6,1 ein provisorisches Baugleis inkl. Be - und 
Entlademöglichkeiten an der Baustelleneinrichtungsfläche nahe der Waltherstraße errichtet 
wird. Diese Baustelleneinrichtungsfläche schließt direkt an die Eschenbruchstraße an und 
wird auch über eine Auffahrtsrampe mit der Waltherstraße verbunden.  Dadurch können 
auch Transporte außerhalb des Baufeldes über das öffentliche Straßennetz abgewickelt 
werden. 
Die Baustelleneinrichtungsflächen am Haltepunkt Duckterath s ollen unteranderem als 
Lagermöglichkeit für den Strecke nbau dienen. Für die Andienung des 
Bestandsbahndamms werden westlich und östlich des Haltepunkts  Auffahrtsrampen 
errichtet, die auch für den Transport der gleisgebundenen Materiallieferungen zur 
Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden können. 
Die Baustelleneinricht ungsflächen östlich der Buchholzstraße (“Britanniahütte” und “Am 
Kuhlerbusch”) werden sowohl gleisgebunden als auch straßengebunden angedient . Sie 
dienen als Lagerflächen für Schüttmaterial aus dem Gleisbau und für den Umbau der 
Buchholzstraße inkl. Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße mit den 
angrenzenden Stützbauwerken. 
8.4 Reisendenführung 
Während der Vorabmaßnahmen und der ersten Bauphase kommt es zwischenzeitlich zu 
Einschränkungen des S -Bahn Verkehrs zwischen Köln-Mülheim und Bergisch Gladbach. 
Während der zweiten Bauphase wird die Strecke 2663 ab dem Bahnhof Köln-Dellbrück 
komplett für den Schienenersonennahverkehr gesperrt. 
Während der zweiten Bauphase wird auf Grund des baulichen Zusammenhangs mit den  
Maßnahmen des angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 2. 2 S chienenersatzverkehr 
eingerichtet. Die Reisenden können diesen während der Baumaßnahmen bis zur baulichen 
Fertigstellung und Inbetriebnahme der Strecke nutzen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 55 von 126 
8.5 Straßensperrungen und Umleitungen 
Die in der zweiten Bauphase erforderlichen Straßensperrunge n ändern sich mit 
Fortschreitung des Bauablaufes mehrere Male und k önnen den Anlagen 10.11 und 10.12 
entnommen werden. Das Gleis wird an drei Stellen von Straßen unterquert, wobei an 
diesen Stellen wegen de r Brückenersatzneubauten Straßensperren erforderlich sind. 
Hierbei ist auch die geplante Schließung des höhengleichen Bahnübergangs 
Tannenbergstraße des angrenzenden Planfeststellungsabschnitts 2.2 zu betrachten. 
Die Forderung der Feuerwehr Bergisch Gladbach entsprechend, werden die Kreuzungen 
nicht gleichzeitig gesperrt. Erst wenn einer der Eisenbahnüberführungen Franz -Hitze-
Straße o der Damaschkestraße hergestellt und befahrbar ist, wird die 
Eisenbahnüberführung Buchholzstraße neugebaut. Die Personenunterführungen am 
Haltepunkt Duckterath bleiben unter  temporären Einschränkungen aufgrund von 
Straßensperrungen für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. 
Sperrung der Damaschkestraße auf einem Teilstück nördlich des Haltepunkts Duckterath: 
Die Damaschkestraße wird während der gesamten zweiten Bauphase auf dem Teilstück 
von der westlich lie genden Kreuzung mit der Franz -Hitze Straße bis zur Einfahrt zu den 
Garagen der Damaschkestraße 5A gesperrt werden. Aufgrund der Bauarbeiten am neu zu 
erstellenden Außenbahnsteig ist zudem an dieser Stelle mit einem erhöhten 
Baustellenverkehr zu rechnen. 
Sperrung der Franz-Hitze Straße 
Für den Ersatzneubau der E isenbahnüberführung Franz-Hitze Straße wird der  
Straßenverkehr über die Damaschkestraße umgeleitet.  
Sperrung der Damaschkestraße 
Für den Ersatzneubau der E isenbahnüberführung Damaschkestraße und fü r 
Leitungsumlegungen ist eine Umleitung des Straßenverkehrs über die Franz-Hitze Straße 
bzw. die Buchholzstraße vorgesehen. 
Sperrung der Buchholzstraße 
Für den Ersatzneubau der E isenbahnüberführung Buchholzstraße inkl. angrenzender 
Stützbauwerke und Umbau der Straße ist eine Umleitung des Straßenverkehrs über die 
Damaschkestraße und den BÜ Tannenbergstraße vorgesehen. 
Dauerhafte Schließung des Bahnübergangs Tannenbergstraße (PFA 2.2) 
Nach der Fertigstellung des Umbaus der Baumaßnahmen an der Buchholzstraße, kann 
diese als Ersatz de s Bahnübergangs  Tannenbergstraße genutzt werden.  Der Rückbau 
dieses Bahnübergangs wurde mit dem Planfeststellungsantrag für den angrenzenden 
Planfeststellungsantrag 2.2 beantragt.  Alternativ kann auch die Unterführung “An der 
Gohrsmühle” bzw. die Stationsstraße und Paffrather Straße östlich des Bahnhofs Bergisch 
Gladbach genutzt werden, siehe Unterlage 27.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 56 von 126 
9 ZUSAMMENFASSUNG DER BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 
9.1 Betroffenes Fachrecht 
9.1.1 Umweltverträglichkeit  
Die Feststellung der UVP -Pflicht erfolgte durch das Eisenbahnbundesamtes (EBA) im 
Dokument vom 29.05.2018 mit dem Betreff „Feststellung über die Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 U mweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 
(UVPG) für das Vorhaben „Ausbau der S 11; S-Bahn-Stammstrecke Köln", Bahn-km 0,000 
bis 0,660 der Strecke 2620 Köln - Köln-Worringen und anderen in Köln, Bergisch 
Gladbach“. Im genannten Dokument ist festgehalten, das s für das Vorhaben gemäß § 5 
Abs. 1 Nummer 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 
Der UVP-Bericht ermittelt, beschreibt und bewertet die zu erwartenden erheblichen und 
sonstigen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):  
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
- Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 
Art und Umfang der Untersuchungen und diesen zugrundeliegenden Bewertungen und 
Beschreibungen orientieren sich – im Hinblick auf eine möglichst hohe Aussagekraft – an 
den Besonderheiten des Untersuchungsraums auf der einen Seite und den technischen 
Ausführungen bzw. Anforderungen des Projekts auf der anderen Seite. 
Der UVP-Bericht ist die Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Gemäß § 16 
UVPG umfasst der UVP-Bericht die nachfolgend aufgeführten Angaben:  
- Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen 
- Schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung und –bewertung im Einwirkbereich 
- Beschreibung der Merkmale des Vorhabens und des Standorts zum Ausschluss, 
zur Minderung oder zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 
- Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie von 
Ersatzmaßnahmen 
- Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden, erheblichen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens 
- Beschreibung der v ernünftigen, relevanten, für das Vorhaben geprüften 
Alternativen sowie Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen 
- allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 57 von 126 
Der UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen als Unterlage 17 beigefügt.  
 
9.1.2 Eingriffe in Natur und Landschaft 
Der LBP hat gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Gesetz zum Schutz der 
Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) die Aufgabe, 
die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln, Möglichkeiten zur Eingriffsminimierung 
aufzuzeigen, die Kompensationsfähigkeit zu beurteilen sowie die zum Ausgleich bzw. 
Ersatz erforderlichen Maßnahmen festzusetzen. UVP -Bericht und LBP greifen somit auf 
eine gemeinsame Datenbasis zurück und haben teilweise nahezu identische 
Arbeitsschritte.  
Der LBP konkretisiert die im UVP-Bericht genannten Möglichkeiten der Vermeidung und 
Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen für wesentliche Schutzgüter. Darüber hinaus 
legt er Schutzmaßnahmen fest sowie nach Ermittlung des Kompensationsbedarfs, konkrete 
Kompensationsmaßnahmen. Auch Maßnahmen zum speziellen Artenschutz oder für das 
Schutzgebietsnetz Natura 2000, sofern relevant, werden in einem LBP dargestellt. 
Für den Planfeststellungsabschnitt 2.1 wird eine konkrete Eingriffs - und Ausgleichsbilanz 
erstellt. Der LBP ist den Antragsunterlagen als Unterlage 14 beigefügt. 
Zwischen den Bahnhöfen Köln -Dellbrück und Köln -Mülheim besteht d ie Erfordernis zur 
Erneuerung von Kabeltrögen. In Querungsbereichen mit den Bahngleisen kann der 
Kabeltrog dabei nur mittels einer offenen Baugrube hergestellt werden.  
Während die Querungen in offener Bauweise einen Eingriff im Sinne des §14 BNatSchG 
darstellen, wird die reine Erneuerung der Kabeltröge (keine Baugrube erforderlich) aufgrund 
der bereits vorhandenen Kabeltröge und einer geringen Eingriffsintensität als 
Instandhaltungs-maßnahme bewertet. Die Eingriffsregelung nach §14ff. BNatSchG findet 
für Bereiche ohne Baugrube demnach keine Anwendung. 
Betroffenheiten des Besonderen Artenschu tzes gemäß §44 BNatSchG können hingegen 
gänzlich nicht ausgeschlossen werden, weswegen der Bereich zwischen Köln -Dellbrück 
und Köln -Mülheim in Hinblick der Erneuerung von Kabeltrögen und -Querungen in die 
artenschutzrechtliche Betrachtung einfließt. 
 
9.1.3 FFH-Verträglichkeit 
Das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch“ (Gesamtgröße 62 ha) liegt im PFA2.1 und 
wird vom Vorhaben direkt gequert.  
Gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH -Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer 
Zulassung oder Durchführung auf ihre Vertr äglichkeit mit den Erhaltungszielen eines 
Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiet) oder eines Europäischen 
Vogelschutzgebietes zu überprüfen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 58 von 126 
Im Rahmen der Genehmigungsplanung wird daher eine vertiefende FFH -
Verträglichkeitsuntersuchung für d as FFH -Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“ 
gebietskörperschaftsübergreifend (Stadt Köln und Rheinisch -Bergischer Kreis) mit 
Berücksichtigung des 300 m Umgebungsschutzes durchgeführt (Unterlage 16.1). In dieser 
werden, als Grundlage für die FFH -Verträglichkeitsprüfung, die Auswirkungen des 
Vorhabens hinsichtlich ihrer Erheblichkeit für die Erhaltungsziele des FFH -Gebietes 
beurteilt. Mögliche Beeinträchtigungen (u.a. hydrologische/ hydrodynamische 
Veränderungen) werden ermittelt, beschrieben und bewertet, nachv ollziehbar 
ausgeschlossen und Schadensbegrenzungsmaßnahmen aufgezeigt.  
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung aus der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden 
in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 14) übernommen. 
 
9.1.4 Artenschutz 
Artenschutzrechtliche Vorgaben finden sich im BNatSchG (vom 29.07.2009, gültig ab 
01.03.2010) Kap. 5, Abs. 3, dabei insbesondere die § 44 und 45 BNatSchG. Dort sind in § 
44 (1) BNatSchG Zugriffsverbote (= Verbotstatbestände) definiert, die bei Planungs - und 
Zulassungsverfahren im Hinblick auf alle europarechtlich geschützten Arten (europäischen 
Vogelarten nach Artikel 1 der EU -Vogelschutzrichtlinie (VSRL) sowie für die Arten des 
Anhanges IV der Fauna -Flora Habitat -Richtlinie (FFH -RL)) zu berücksichtigen sin d. 
Ausschließlich national geschützte Arten sind nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen 
Prüfung im Sinne des § 44 BNatSchG, sondern werden im Rahmen der Eingriffsregelung 
berücksichtigt. 
Die Maßstäbe für eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren 
ergeben sich im Wesentlichen aus den in § 44 BNatSchG Abs. 1 BNatSchG formulierten 
Zugriffsverboten. Dort werden im Hinblick auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-
Arten und die europäischen Vogelarten die im Folgenden aufgeführten Verbotstatbestände 
(„Zugriffsverbote“) definiert: 
„(1) Es ist verboten, 
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu 
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu 
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen 
Vogelarten, während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und 
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, we nn sich 
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art 
verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders 
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 59 von 126 
4. wild le bende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre 
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu 
zerstören.“ 
Als artenschutzrechtlich relevantes Artenspektrum sind aus § 44 (5) BNatSchG folgende 
Arten abzuleiten: 
- alle Tier - und Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH -RL (Richtlinie 
92/43/EWG) aufgeführt sind 
- alle „europäischen Vogelarten“ 
Eine Rechtsverordnung nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG, wie sie in § 44 (5) BNatSchG 
aufgeführt wird, existiert bisher nicht und wird in nächster  Zukunft voraussichtlich nicht 
vorliegen. 
Des Weiteren regelt § 44 (5) BNatSchG: 
„Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und 
Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde 
durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die 
Zugriffs-, Besitz - und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in 
Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische 
Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 
Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen 
1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn 
die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und 
Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht 
und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich 
anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann, 
2. das Verbot des Nachstellens und Fan gens wild lebender Tiere und der 
Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach 
Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen 
im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor 
Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, 
Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion 
der Fortpflanzungs - oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang 
gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchti gungen 
unvermeidbar sind, 
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion 
der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. 
Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. 
Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 
92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere

Vorhaben: Unterlage 1.1 
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Stand: 15.12.2023  Seite 60 von 126 
besonders geschützte Arten betroffen,  liegt bei Handlungen zur Durchführung eines 
Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs -, Besitz - und 
Vermarktungsverbote vor.“ Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Dispens des § 44 (5) 
BNatSchG vom Tötungsverbot des Absatzes 1 Nr. 1 wege n Verstoßes gegen 
Gemeinschaftsrecht nicht angewendet werden darf. 
Ausnahmen des § 45 BNatSchG von den Verboten des § 44 BNatSchG werden für im 
öffentlichen Interesse liegende Projekte vollumfänglich durch den § 45 (7) BNatSchG 
geregelt und können von der zuständigen Genehmigungsbehörde zugelassen werden, 
sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen. 
Eine Ausnahme darf nur dann zugelassen werden, wenn 
- zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, 
- keine zumutbare Alternative gegeben ist und 
- sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert (bzw. 
Art. 16 (3) der FFH -Richtlinie und Art. 9 (2) der Europäischen 
Vogelschutzrichtlinie (EG-VSRL) nicht entgegenstehen, 
- ggf. benötigte FCS -Maßnahmen umgesetzt werden. 
9.1.5 Wasserrechtliche Belange 
Mit dem Inkrafttreten der EG -Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, WRRL) des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 wurde ein europaweiter 
Ordnungsrahmen für den Schutz von Oberflächen-, Küsten- und Übergangsgewässern und 
des Grundwassers gebildet. Ziel ist es, vorsorglich eine Verschlechterung des 
Gewässerzustandes zu vermeiden sowie die Überführung der Gewässer in einen „guten 
Zustand“ anzustreben. Das Wasserhaushaltsgesetz setzt die Zi elvorgaben der WRRL in 
nationales Recht um und legt Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 WHG) 
sowie für das Grundwasser (§ 47 WHG) fest. Die Umsetzungsbestimmungen der 
Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sind in der Verordnung zum S chutz 
der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GRwV) 
beschrieben. 
Entsprechend der Umsetzung der WRRL durch das WHG gilt für Gewässer nach § 27 
WHG: 
Absatz 1: „Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach §28 als künstlich ode r 
erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden 
wird und 
2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“ 
Absatz 2: „Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach §28 als künstlich oder 
erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass

Vorhaben: Unterlage 1.1 
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Stand: 15.12.2023  Seite 61 von 126 
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands 
vermieden wird und 
2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder 
erreicht werden“. 
Eine Verschlechterung des Zustandes eines OWK liegt nicht nur dann vor, wenn sich die 
chemische bzw. ökologische Zustandsklasse verschlechtert, sondern auch „sobald sich der 
Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V 
(Makrozoobenthos, Makrophyten und Phytobenthos, Phytoplankton, Fische) der Richtlinie 
um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlec hterung nicht zu einer 
Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt“ (Urt.v. 
01.07.2015, Az.: C -461/13, EuGH). Ist die betreffende Qualitätskomponente bereits der 
niedrigsten Klasse zugeordnet, führt jede Verschlechterung di eser Komponente zu einer 
Verschlechterung des Zustands eines OWK. Eine Verschlechterung unterstützender 
Qualitätskomponenten ist von Bedeutung, insofern sie eine Verschlechterung der 
Qualitätskomponenten nach sich zieht. 
Gemäß § 47 Abs. 4 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass 
1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands 
vermieden wird; 
2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf 
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden; 
3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht 
werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht 
zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung“. 
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser sind das Verschlechterungsverbot (§ 47 Abs. 1 
Nr. 1 WHG), das Zielerreichungsgebot (§ 47 Abs. 1 Nr. 3 WHG) und das Gebot der 
Trendumkehr (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 WHG). Für die Bewertung des mengenmäßigen und 
chemischen Zustands von Grundwasserkörpern (GWK) gibt es nur zwei Zustandsklassen 
„gut“ oder „schlecht“. Auf der Basis der Überblicksüberwachung und der operativen 
Überwachung werden weiterhin von den zuständigen Behörden für jeden 
Grundwasserkörper, der als gefährdet eingest uft worden ist, jeder signifikante und 
anhaltende steigende Trend von Schadstoffen im Grundwasserkörper ermittelt (§ 10 GrwV). 
Um die Bewirtschaftungsziele der WRRL erreichen zu können, sollen die Mitgliedsstaaten 
in regelmäßigen Zeitabständen national und  international koordinierte 
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufstellen und durchführen, um eine 
Verschlechterung des Zustands aller OFWK und GWK zu verhindern (Art. 4 Abs. 1a 
Buchstabe i EG -WRRL). Der gute ökologische Zustand bzw. das gute öko logische 
Potenzial und der gute chemische Zustand aller Gewässerkörper sollen spätestens bis zum 
Jahr 2027 erreicht werden.  
Voraussetzungen, welche bei Nichterreichung eines guten ökologischen Zustands/ 
Potentials (Zielerreichungsgebot) oder bei Verschlec hterung des Zustandes eines

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 62 von 126 
oberirdischen Gewässers nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 und 30 WHG 
verstoßen, sind durch die Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen (§ 31 Abs. 2 WHG 
geregelt. Danach bestehen Ausnahmemöglichkeiten von den Bewi rtschaftungszielen, 
wenn die vier in § 31 Abs. 2 WHG genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. 
Entsprechend dem WHG gelten folgende Ausnahmemöglichkeiten von den 
Bewirtschaftungszielen nach §31 WHG: 
Wird bei einem oberirdischen Gewässer der gute ök ologische Zustand nicht erreicht oder 
verschlechtert sich sein Zustand, verstößt dies nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach 
den §§ 27 und 30, wenn: 
1. dies auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaften oder des 
Grundwasserstands beruht, 
2. die Gründe für die Veränderung von übergeordnetem öffentlichem Interesse sind oder 
wenn der Nutzen der neuen Veränderung für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen 
oder für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreich ung der 
Bewirtschaftungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat, 
3. die Ziele, die mit der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen 
geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige 
Auswirkungen au f die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit 
unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind und 
4. alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die nachteiligen 
Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern. 
Die Ausnahme darf die Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele nach WRRL in anderen 
Gewässern derselben Flussgebietseinheit nicht dauerhaft ausschließen oder gefährden (§ 
31 Abs. 3 i. V. m. § 29 Abs. 2 S. 2 WHG). 
 
9.1.6 Lärm / Erschütterungen 
Das Vorhaben in immissionsrechtlicher Sicht ist anhand der zu erwartenden Immissionen 
aus dem Bau und dem Eisenbahnbetrieb der geplanten Anlagen zu prüfen. 
Da das Vorhaben die Erweiterung um ein Streckengleis vorsieht, liegt im Bereich des 
Baueingriffs (Strecke 2663 km 5,858 bis km 8,705) eine wesentliche Änderung gemäß der 
16. BImSchV vor. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Verkehrsgeräusche (hier künftiger Eisenbahnbetrieb) ist somit bei der gep lanten 
Maßnahme sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel, die in der 16. BImSchV 
enthaltenen Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Wird die zu schützende Nutzung 
nur am Tage oder in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen 
Zeitraum anzuwenden. 
Im Bereich Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 und Strecke 2663 bis km 5,857 findet keine 
wesentliche Änderung statt. In diesem Bereich  ist zu prüfen, ob

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 63 von 126 
Grundrechtsbeeinträchtigungen oder Erhöhungen gesundheitskritischer Beurteilungspegel 
für den Prognosefall vorliegen. 
Der Betrieb der Baustelle ist auf Grundlage der AVV Bau (Allgemeine Verwaltungsvorschrift 
zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom August 1970) zu beurteilen. In 
der AVV Bau sind Richtwerte der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkung en 
durch von Baumaschinen hervorgerufenen Geräusche festgesetzt. Der Immissionsrichtwert 
ist überschritten, wenn der ermittelte Beurteilungspegel den Richtwert überschreitet. Der 
Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein durc h die 
Baumaschinen hervorgerufener Maximalpegel den Immissionsrichtwert um mehr als 20 
dB(A) überschreitet. 
Die von den Lautsprechern für die Kundeninformation ausgehende Schallimmission der neu 
geplanten Bahnsteige ist nach TA -Lärm (Technische Anleitung z um Schutz gegen Lärm) 
zu ermitteln und zu Beurteilen. Die TA -Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der 
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge 
gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. 
Sie gilt f ür Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige 
Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes -Immissionsschutzgesetzes 
(BImSchG) unterliegen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die 
Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr 
als 20 dB(A) überschreiten. 
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 
BImSchG) ist vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2 bis 5 sichergestellt, wenn 
die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht 
überschreitet. 
Den rechtlichen Rahmen für die Ermittlung und Beurteilung der Erschütterungs - und 
sekundären Luftschallimmissionen aus dem Betrieb der Eisenbahnanlage bildet die DIN 
4150-2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) bzw. die hilfsweise herangezogene 24. 
BImSchV. 
 
9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung 
In Hinsicht auf die projektbedingten Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter nach 
UVPG wird im gegenständlichen Kapitel dargelegt, welche Vermeidungs-, Minderungs- und 
Schutzmaßnahmen angewendet werden, um diese Auswirkungen möglichst zu vermeiden 
und zu vermindern. 
Bereits in die technische Planung implementiert wurden die im Folgenden aufgelisteten 
Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen: 
- Herstellung bzw. Erweiterung von Lärmschutzwänden (siehe Unterlage 18)

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 64 von 126 
- Befeuchtung und Reinigung von Fahrwegen und Baustelleneinrichtungsflächen bei 
entsprechender Witterung 
- Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf besonders stark befahrenen 
Transportwegen 
- Einsatz emissionsarmer Transport- und Baumaschinen 
- Einschränkung der Baufelder, sparsame Flächenbeanspruchung 
- Minderung der Emissionen durch fachgerechte Materialbewegung 
- Vermeidung von Leer läufen - Als Leerlauf bezeichnet man den Betrieb einer Anlage 
oder Maschine, ohne dass diese die Arbeit verrichtet, für die sie vorgesehen ist. Die 
Vermeidung von unnötigem Leerlauf birgt Potential zur Energieeinsparung und zur 
Lärmvermeidung.  
- Beim Entstehen von Resonanzeffekten wird die Betriebsfrequenz der Vibrationsramme 
geändert, um Auswirkungen durch Erschütterungen zu minimieren 
- Verwendung eines Rückleiterseils, um die Anforderung zur Vorsorge gem. §4 der 26. 
BImSchV zur Minimierung von Elektromagnetischen Feldern zu gewährleisten  
Über diese vorangehend gelisteten allgemeinen Vermeidungs - und Minderungs -
maßnahmen hinaus wurden, aufbauend auf die technische Planung, weitere Vermeidungs-
, Minderungs- und Schutzmaßnahmen entwickelt.  
Die Maßnahmen wurden fortlaufend durchnummeriert und (mit Ausnahme der 
Vermeidungs- Minderungs- und Schutzmaßnahmen für die Schutzgüter Menschen, 
insbesondere die menschliche Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 
das Schutzgut Fläche in den  Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, Einlage Nr. 14) 
übernommen. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen erfolgt im LBP sowie in den 
zugehörigen Maßnahmenblättern. 
001_V Schutz wertvoller Biotopstrukturen durch ortsfesten Bauzaun  
Angrenzende hochwertigen Biotopflächen (Wertzahl 5 -10) werden durch Errichten eines 
ortsfesten Bauzauns an der Baufeldgrenze geschützt. 
002_V Umweltfachliche Bauüberwachung  
Aufgabe der umweltfachlichen Bauüberwachung ist die Kontrolle der Einhaltung 
planfestgestellter Vermeidungs-, Minderungs - und Schutzmaßnamen, der Ausgleichs - 
sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der entsprechenden 
Nebenbestimmungen aus der Planfeststellung. 
Zudem dient die Umweltfachliche Bauüberwachung als Schnittstelle für alle  
umweltrelevanten Themen des laufenden Baubetriebs und reagiert flexibel und fachgerecht 
auf unerwartete Problemstellungen, wie z.  B. das unerwartete Auftreten von geschützten 
Arten während des Baubetriebs. 
003_V Schutz von Wasser und Boden während der Bauphase 
- Trennung sowie getrennte Lagerung von Ober- und Unterboden (ggf. Trennung der 
Unterbodenhorizonte)

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 65 von 126 
- Fachgerechte Anlage von Bodenlagern sowie Zwischenansaat zur Verhinderung 
der Einwanderung und Etablierung invasiver Neophyten aus der Umgebung 
(entsprechend DIN 19639 und DIN 19731)  
- Neophyten-Management im Zuge der Baufeldfreimachung und auf offen liegenden 
Böden nach Maßgabe der umweltfachlichen Bauüberwachung 
- Technische Schutzmaßnahmen (Baggermatten) bei Inanspruchnahme von 
verdichtungsempfindlichen Böden  
- Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen und der Entstehung von Abfall durch 
geeignete Maßnahmen w ie z.B.: fachgerechtes Reinigen und Ableiten 
verschmutzter Wässer; fachgerechtes Sammeln und Entsorgen von Abfällen; 
Betankung von Fahrzeugen auf dafür vorgesehen versiegelten Flächen; Vorhalten 
von Ölbindemitteln etc.  
- Verwendung umweltverträglicher/natür lich abbaubarer Stoffe (Betriebsmittel/ 
Schmiermittel / Hydraulikflüssigkeiten), Nachweis der Umweltverträglichkeit der 
verwendeten Stoffe vor und Kontrolle während des Einsatzes 
- Regelmäßige und fachgerechte Wartung von Maschinen während der Bauphase 
(Kontrolle von Dichtigkeit von Getriebe, Tank und Leitungen) 
- Abstellen, Betanken, Warten und Reinigen von Baustellenfahrzeugen / 
Baumaschinen nur auf speziell dafür vorgesehenen (versiegelten) Flächen, um 
Einbringung von Schadstoffen (Treibstoffe, Schmiermittel ) in den Untergrund / in 
das Grundwasser zu verhindern 
- Beachtung der einschlägigen Regeln beim Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffen/ordnungsgemäße Handhabung der Maschinen 
- Keine offene Lagerung von wassergefährdenden Stoffen bzw. Stoffen, die die 
Wasserqualität beeinträchtigen können auf BE-Flächen 
- Bereithaltung von Ölbindemitteln (für mögliche Havarien) / Verwendung von 
Ölauffangwannen 
- Einrichtung eines Messstellennetzes von Grundwassermessstellen entlang der 
Strecke / im Bereich der Baumaßnahmen zur Über prüfung von möglichen 
Beeinflussungen / Schadstoffeinträgen in das Grundwasser, um unvorhersehbare 
Auffälligkeiten rasch erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu 
können (Monitoring vor, während und nach Abschluss der Baumaßnahmen) 
- Zeitnahe fachgerechte Rekultivierung aller bauzeitlich in Anspruch genommenen 
Flächen unter Anwendung der DIN 18915; Wiederherstellung des ursprünglichen 
Zustands nach Beendigung der Bauphase 
- Tiefenlockerung bauzeitlich verdichteter Böden vor Rückgabe der Flächen an die 
ursprüngliche Nutzung (entsprechend DIN 18915), soweit möglich  
- Erstellung eines Bodenschutzkonzepts mit detaillierten Angaben zur 
Bodenverwertung bzw. fachgerechter Deponierung nicht weiter benötigter 
Bodenaushubmassen unter Anwendung der DIN 19639 
- Frühzeitiges Einsetzen einer bodenkundlichen Baubegleitung zur Umsetzung der 
im Bodenschutzkonzept vorgegebenen Planungen und Maßnahmen 
- Begleitung des Bodenaushubs und Abbruchs aller Bauwerke und Anlagen durch 
einen Abfallbeauftragten. Lagerung der Abfälle auf de n Bereitstellungsflächen 
getrennt nach Abfallarten für die abfallrechtliche Deklaration.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 66 von 126 
- In grundwassersensiblen Gebieten wie Wasserschutzgebiete und FFH -Gebiete 
werden Pfahlfundierungen mit Stahlrammrohren anstatt mit Bohrpfählen ausgeführt, 
um eine negat ive qualitative Beeinflussung des Grundwassers während der 
Bauphase zu vermeiden. 
- Um einen hydraulischen Kurzschluss zweier Grundwasserkörper im FFH-Gebiet zu 
vermeiden, werden von km 7,100 bis 7,200 die OLA -Masten als Flachgründungen 
ausgeführt.  
- Durch da s begleitende Monitoring im FFH -Gebiet wird sichergestellt, dass die 
Grundwasserabsenkungen keine negativen Auswirkungen auf das FFH -Gebiet 
haben werden. 
- Umleitung von Gerinnen um Baugruben im Freispiegelgefälle, um einen Aufstau des 
Gerinnes zu vermeiden und die Entwässerungsverhältnisse so naturnah wie 
möglich zu halten.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 67 von 126 
004_V Sachgerechte Behandlung von Altlasten 
- Besondere Vorsicht bei der Arbeit auf Altlasten(verdachts)flächen, um 
Remobilisierung von Schadstoffen und den Eintrag dieser in das Grundwasser zu 
vermeiden. 
- Fachgerechte(r) Manipulation, Abtransport und Entsorgung, sodass keine 
Verfrachtung in Form von Stäuben erfolgt. 
- Berücksichtigung beste hender Altlastensanierungskonzepte im Bereich von 
Altlastenflächen, Klärung weiterer Vorgehensweise im Bereich von 
Altlastenverdachtsflächen mit der Unteren Bodenschutzbehörde. 
- Bei Verdacht auf Remobilisierung verdichtetes Monitoring des Grund - und 
Oberflächenwassers. Die Messfrequenz und der Messstellen- und Analyseumfang 
sollen in Abstimmung mit der Behörde anlassbezogen festgelegt werden. 
Vermeidungsmaßnahmen Artenschutz 
012_VA: Bauzeitenregelungen Brutvögel 
Zur Vermeidung potenzieller Brut- und Gelegeverluste und Störungen des Brutgeschehens 
im Zuge der Baufeldfreimachung und Bautätigkeiten werden zeitliche Regelungen 
umgesetzt, die diese Auswirkungen vermindern oder vermeiden. 
013_VA: Abwertung potenzieller Vogelbrutbereiche auf Bauflächen 
Um di e Ansiedlung von Brutvögeln innerhalb des Baufeldes zu vermeiden, werden in 
bauberuhigen Abschnitten oder in beruhigten Bauphasen Maßnahmen getroffen, um die 
betroffenen Bereiche für potenzielle Brutvögel unattraktiv zu halten. 
014_VA: Schutzmaßnahmen Zwergfledermaus  
Der Abbruch einer Industriehalle mit Quartiernachweis der Zwergfledermaus wird zeitlich 
und methodisch so geplant und durchgeführt, dass Individualverluste vermieden oder auf 
ein nicht erhebliches Maß reduziert werden. Im Voraus wird der Quart ierstandort genauer 
von einem Fachexperten oder -expertin untersucht, um genauere Hinweise auf Lage, 
Größe und Art des Quartiers zu erhalten. 
015_VA: Artenschutzfachliche Kontrolle betroffener Habitatbäume 
Die Rodung von Habitatbäumen wird zeitlich außerha lb der Brut - und Aufzuchtzeit von 
Vögeln und Fledermäusen, nach vorangegangener artenschutzfachlicher Kontrolle 
durchgeführt, um Individualverluste zu vermeiden. 
016_VA: Zäunung von beanspruchten Flächen mit einem Reptilien - und 
Amphibienschutzzaun 
Um Individualverluste von geschützten Reptilien und Amphibien, insbesondere des Kleinen 
Wasserfroschs und der Zauneidechse, zu vermindern, werden 
Baustelleneinrichtungsflächen und Eingriffsbereiche über die Bauzeit mit einem Reptilien - 
bzw. Amphibienzaun fachgere cht gesichert. Im FFH -Gebiet Thielenbruch zwischen 
Habitaten wechselnde Arten werden während der Wanderungszeiten in Eimern gesammelt 
und in den nördlichen Teilbereich verbracht. Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus betrifft

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 68 von 126 
dies den kompletten Eingriffsbe reich  sowie den Bereich der lokalen vorgezogenen 
Baumaßnahme „Umlegung Bestandgasleitung Thyssengas“ und im Abschnitt der Baulücke 
lokale Bodeneingriffe.  
017_V: Umsiedlung bzw. Umsetzen von streng geschützten Reptilien und Amphibien 
aus dem Eingriffsbereich 
Während häufigere Reptilien und Amphibien aus dem eingezäunten Eingriffsbereich in die 
geeigneten angrenzenden Lebensräume  gesetzt werden, wird der lokale Bestand der 
Zauneidechse dieses Bereichs, aufgrund der abzusehenden dauerhaften 
Lebensraumbeeinträchtigungen, abgefangen und in einen zuvor optimierten 
Ausweichlebensraum umgesiedelt. 
018_VA: Bauzeitenbeschränkungen für Bodeneingriffe in Hinsicht auf die 
Zauneidechse 
Um Individualverluste der Zauneidechse durch die Baufreimachung zu vermindern, werden 
Rodung und Wurzelstockentfernungen zeitlich und methodisch in Betracht der Phänologie 
der Art geregelt. 
019_VA: Vergrämung der Zauneidechse bei lokalen Eingriffen 
Um bei lokalen Bodeneingriffen Individualverluste der Zauneidechse zu vermindern oder zu 
vermeiden, werden vor Durchführung der Bautätigkeiten potenziell anwesende Tiere durch 
geeignete Vergrämungsmaßnahmen aus dem Gefährdungsbereich vertrieben. 
Schadensbegrenzungsmaßnahmen Natura 2000 
025_SB: Vermeidung der Ausbreitung invasiver Neophyten 
Um eine mögliche Ausbreitung invasiver Neophyten innerhalb des FFH -Gebiets 
„Thielenbruch“ zu vermeiden, werden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen während 
des Baus umgesetzt. 
026_SB Aufbau des Dammkörpers mit kapillarbrechender Schicht und 
eingriffsmindernde Anlage von Durchlässen 
Im Bereich des FFH-LRT 91E0* und dem Lebensraum der Bauchigen Windelschnecke wird 
an der Basis der Dammschüttung eine 0,3 m mächtige Kapillarbrechende Schicht 
eingebaut, um die in diesem Abschnitt erhöhte Durchströmung des Untergrundes – evident 
durch Quellaustritte südlich des Bahndammes - weiterhin zu gewährleisten. 
Des Weiteren wird die Baudurchführung bei den Durchlässen km 6,235 und km 7,148 so 
durchgeführt, dass es zu keinen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt des FFH -
Gebietes kommt. 
027_SB Verminderung des Eintrags baubedingter Stäube 
Insbesondere bei langanhaltender trockener Witterung wird im Zuge der Herstellung der 
Auflast durch den Baubetrieb und die Umlagerung von Bodenmaterial eine effektive

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 69 von 126 
Befeuchtung durchgeführt. Darüber hinaus werden beidseitig Schutzplanen errichtet, die 
einer Ausbreitung der Staubentwicklung entgegenwirken. 
028_SB Verringerung der Flächenbeanspruchung durch den Dammkörper 
Zur Verringerung des Flächenverlustes wird im Bereich der Vorkommen des FF H-LRT 
91E0* südlich der Trasse das Böschungsverhältnis der Dammböschung mittels einer 
geogitterbewehrten Erde auf 1:0,4 versteilt.  
Minimierung der temporären Baustellenbeleuchtung – Schutzgut Mensch 
Durch Maßnahmen zur Minimierung der Lichtemissionen (Verwendung lichtmindernder 
Leuchtmittel, Abstrahlung abgeschirmt nach unten) wird die temporäre 
Baustellenbeleuchtung so stark minimiert, dass Belastungen für den Menschen minimiert 
werden. 
- Planung von Lichtanlagen nur da, wo unbedingt not wendig. Die Beleuchtung am 
jeweiligen Standort wird auf das sicherheitstechnisch notwendige Maß begrenzt. 
Tätigkeiten, welche nicht zeit- oder ablaufkritisch sind, werden tagsüber durchgeführt.  
- Die Baustellenbeleuchtung wird so niedrig wie möglich aufgestellt.  
- Vermeidung direkter Abstrahlung in den Nachthimmel z.B. durch abgeschirmte 
Leuchten mit geschlossenem Gehäuse, zielgerichtete Projektion und Blendschutz. 
Erforderliche Leuchten werden nach unten ausgerichtet und mit Abschirmungen bzw. 
Blenden versehen, wenn durch die Beleuchtung benachbarte Bereiche außerhalb der 
Arbeitsflächen beeinträchtigt werden.  
- Die Ausleuchtung einer Baustelle wird gezielt auf den Arbeitsbereich ausgerichtet, eine 
seitliche Lichtabstrahlung oberhalb von 70 Grad zur Vertikalen wird nicht überschritten. 
- Direkte Blickverbindungen zu Lichtquellen werden so weit wie möglich vermieden.  
- Es werden umweltfreundliche Leuchtmittel mit hoher Leuchtdichte und möglichst 
geringen Ultraviolett - und Blauanteilen verwendet (z. B. Entladungslamp en mit 
Quarzbrenner, Natriumniederdrucklampen oder Hochleistungs -LED-Lampen 3000K). 
Es werden Frequenzbereiche über 480 nm genutzt, mit denen nur in möglichst 
geringem Maße Insekten angelockt werden. 
- Durch den Einsatz von Zeitschaltuhren und Bewegungssenso ren werden 
Beleuchtungszeiten begrenzt (Runge et al. 2021). 
- Lichtstärke der Situation anpassen / möglichst geringhalten (stattdessen gleichmäßig 
ausleuchten); 
- Lampen mit geschlossenem Korpus verwenden (verhindern, dass Insekten eindringen 
und verbrennen); 
- Die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der 
Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz werden beachtet. 
Maßnahmen um Belästigungen (psychische Auswirkungen) durch baustelleninduzierte 
Erschütterung zu mindern  
- Umfassende Information der Betroffenen über die Baumaßnahmen, die Bauverfahren, 
die Dauer und die zu erwartenden Erschütterungen aus dem Baubetrieb; 
- Aufklärung über die Unvermeidbarkeit von Erschütterungen infolge der 
Baumaßnahmen und die damit verbundenen Belästigungen;

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 70 von 126 
- Zusätzliche baubetriebliche Maßnahmen zur Minderung und Begrenzung der 
Belästigungen (Pausen, Ruhezeiten, Betriebsweise der Erschütterungsquelle usw.);  
- Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie 
besondere Probleme durch Erschütterungseinwirkungen haben; 
- Information der Betroffenen über die Erschütterungswirkungen auf das Gebäude; 
- Nachweis der tatsächlich auftretenden Erschütterungen durch Messungen sowie deren 
Beurteilung bezüglich der Wirkungen auf Menschen und Gebäude. 
Maßnahmen, um Auswirkungen durch Erschütterungen in der Bauphase zu vermeiden 
- Bei geringen Abständen von Gebäuden von kleiner 7,5 m und von Wohngebäuden 
von kleiner 15 m zu den Orten der Vibrationswalze ist zum Schutz von Gebäuden 
ein geri nges Betriebsgewicht der Vibrationswalze mit einem Gewicht von 13 t 
beziehungsweise 2 t zu verwenden.  
- Bei geringen Abständen von Gebäuden von kleiner 7,5 m und von Wohngebäuden 
von kleiner 15 m zu den Orten der Vibrationswalze ist zum Schutz von Gebäuden 
nach der DIN 4150 – Teil 3 [8] eine messtechnische Begleitung zumindest während 
einer Teilzeit vorzusehen.  
Maßnahmen zur Minderung des Baulärms  
Technische Maßnahmen: 
- Einrichtung einer lärmtechnischen Baubegleitung 
- Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich von den Immissionsorten 
entfernt aufzustellen und zu betreiben. Bei der Wahl des Standortes ist die 
schallabschirmende Wirkung natürlicher und künstlicher Hinderniss e auszunutzen 
(Bodenerhebungen, Baumgruppen, Hecken, Gebäude, Mauern usw.). Dabei ist zu 
beachten, dass durch Schallrückwürfe von Gebäuden oder Mauern unter ungünstigen 
Bedingungen eine Verstärkung des Geräusches eintreten kann. Diese Maßnahmen 
gelten vor allem auf den Baustelleneinrichtungsflächen mit Manipulation von Aushub- 
und Schüttmaterial. Hier sollten die Lagerflächen der Materialien derart angeordnet 
werden, dass zwischen den Baumaschinen und den Immissionsorten ein Schutzwall 
entsteht. 
- Bei Arbeiten auf der freien Strecke sind die Baumaschinen wegen der vorhandenen 
Topographie auf langen Strecken nicht durch Erdwälle oder andere schallwirksame 
Hindernisse abgeschirmt. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeiten für den 
Bodenaustausch auf der Sohle der Baugrube vorgenommen werden. Die Ausbreitung 
des Geräusches der Arbeitsmaschinen wird auf diese Weise vermindert. 
- Bei ortsfester Aufstellung von Baumaschinen (etwa beim Brückenbau) ist auf große 
reflektierende Flächen zu achtem. Eine Reflexion in die Woh ngebiete ist, soweit 
technisch möglich, zu Vermeiden. 
- Einsatz von möglichst lärmarmen Baumaschinen in Wohngebieten oder anderen 
besonders schutzbedürftigen Bereichen 
- Außerhalb von Abschnitten in Dammlage oder Einschnitt können dem Grunde nach, 
soweit keine  umweltfachlichen Gründe (etwa zu schützende Flächen, welche nicht 
betreten werden dürfen) dagegen sprechen die Bauarbeiten im Schutz von 
Schallschirmen erfolgen. Schallschirme können aus Brettern, Holz - und Metalltafeln 
sowie aus Blechen errichtet werden. Es gibt am Markt auch mobile Lärmschutzwände 
unterschiedlicher Bauart.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 71 von 126 
Organisatorische Maßnahmen: 
- In der Baustellenleitung wird eine Ansprechstelle eingerichtet, die Anregungen und 
Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und die mit entsprechenden 
Befugnissen ausgestattet auch Maßnahmen nach Bedarf veranlassen kann 
- Rechtzeitige Information der Anwohner über exakten Zeitpunkt und Dauer jener 
Bauarbeiten, welche zu besonders hohen Immissionsbelastungen führen 
- Möglichst keine Arbeiten im Zeitraum Nacht (20:00 - 7:00 Uhr) 
Maßnahmen zur Minderung des Betriebslärms 
Prüfung des Anspruches auf passive Lärmschutzmaßnahmen und Umsetzung dieser bei 
aller in Unterlage 18.1.2 zusammengefassten Gebäuden mit einer Grenzwert -
überschreitung.  
Maßnahme, um den Funktionsverlust der Park and Ride Anlagen zu vermeiden  
- Um den Funktionsverlust der Park and Ride Anlagen während der Bauzeit zu 
kompensieren, wird im Zuge der Planung des Schienenersatzverkehrs darauf geachtet, 
dass adäquate Parkmöglichkeiten für Pendler: innen zur Verfügung gestellt werden.  
Maßnahme zur Verminderung von Auswirkungen durch die temporäre und dauerhafte 
Flächenbeanspruchung des Archäologischen Konfliktbereiches „Katharinenkammer“ bei 
km 6,48 bis km 7,3 
- Sicherstellung vor Baubeginn, dass wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und 
Dokumentation archäologischer Funde und Befunde möglich sind. 
 
9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen 
Nicht vermeidbare, erhebliche Auswirkungen sind gem. §15 BNatSchG durch Maßnahmen 
des Naturschutzes und der Landschaftspflege (durch Ausgleichsmaßnahmen) 
auszugleichen oder (durch Ersatzmaßnahmen) zu ersetzen.  
Im Folgenden werden die im Rahmen des Kompensationskonzepts entwickelten 
vorgesehenen Au sgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeführt und kurz beschrieben. 
Nähere Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen finden sich im LBP (Unterlage 14) 
und den jeweiligen zugehörigen Maßnahmenblättern (Unterlage 14.7). 
Tiere 
Für das Schutzgut Tiere verbleiben trotz g eplanter Vermeidungs - und 
Verminderungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen, welche durch die im Folgenden 
beschriebene CEF- und FCS-Maßnahmen kompensiert werden.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 72 von 126 
020_CEF: Schaffung von Quartiermöglichkeiten für Gebäude -bewohnende 
Fledermäuse  
Um den Quartierverlust der Zwergfledermaus auszugleichen, werden an einem Gebäude 
im räumlich funktionalen Zusammenhang Quartiermöglichkeiten für Gebäude-bewohnende 
Fledermausarten geschaffen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 73 von 126 
021_CEF: Schaffung von Ersatzquartieren für Gehölz-bewohnende Fledermausarten 
Sollten während der naturschutzfachlichen Kontrolle der Habitatbäume (015_VA) vor der 
Rodung Hinweise auf Fledermausquartiere festgestellt werden, werden pro Quartierverlust 
zehn Ersatzquartiere im Rahmen einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme eingeplant. 
022_CEF: Optimierung des Zauneidechsen-Lebensraums im Bereich der Baulücke 
Um eine Beeinträchtigung des Lebensraums, insbesondere von Eiablageflächen, durch 
betriebsbedingte Pflegearbeiten (Offenhaltung des Bereichs über de m neu angelegten 
Kabelschacht) auszugleichen, werden entlang der Strecke der geplanten 
Kabelschachtverlegung in geeigneten Lebensräumen locker grabbare, sonnenexponierte, 
kleine Sandhaufen angelegt.  
023_FCS: Optimierung des ursprünglichen Zauneidechsenhab itats im Bereich des 
zweigleisigen Ausbaus 
Um innerhalb des Abschnitts „Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach“ 
nach Abschluss der Bautätigkeiten eine Wiederbesiedlung aus den angrenzenden 
Vorkommen der Zauneidechse zu ermöglichen und di e Beeinträchtigungen des 
Lebensraums der lokalen Population durch den Ausbau der S11 möglichst gering zu halten, 
wird der ursprüngliche Lebensraum durch geeignete Maßnahmen zur Habitataufwertung 
optimiert.  
024_FCS: Herrichtung und Optimierung eines Auswei chlebensraums für die 
Zauneidechse 
Als dauerhaftes Ausweichhabitat für die vorhabenbedingt betroffenen Vorkommen der 
Zauneidechse innerhalb des Abschnitts „Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch 
Gladbach“ erfolgt die Herrichtung von außerhalb des  räumlich-funktionalen 
Zusammenhangs liegenden Flächen als Zauneidechsen-Lebensraum. Die Maßnahme liegt 
im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht  der 
Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 
Pflanzen und Biotoptypen 
Im Folgenden werden alle im Rahmen des Kompensationsprojekts entwickelten 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeführt und kurz beschrieben. Eine detaillierte 
Beschreibung dieser Maßnahmen erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, 
Einlage Nr. 14) sowie in den zugehörigen Maßnahmenblättern. 
- 005_A Wiederherstellung von Waldflächen 
- 006_A Wiederherstellung von Kleingehölzen 
- 007_A Wiederherstellung von Grünland 
- 008_A Wiederherstellung von Säumen, Hochstauden- und Annuellenfluren 
- 009_A Wiederherstellung von weiteren anthropogen bedingten Biotopen 
- 010_A Wiederherstellung von Gewässerflächen

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 74 von 126 
- 011_A Anlage / Entwicklung von ausdauernder Ruderalvegetation 
- 029_A Anlage / von ausdauernder Ruderalvegetation auf Entsiegelungsflächen 
- 030_A Anlage / Entwicklung Gehölzstreifen / flächigen Kleingehölzen 
- 031_A Anlage / Entwicklung von Baumreihen / Baumgruppen 
- 032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ 
- 033_E Ökokonto „Eggersheim-Benden“ 
- 034_E Ökokonto „Dünnwald“ 
- 035_E Ökokonto „Swisttal“ 
Die nachfolgend beschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind multifunktional 
wirksam. Sie sind neben einem Ausgleich von Eingriffen in Vegetationsstrukturen auch 
dazu geeignet, verbleibende Wirkungen auf Schutzgebiete und -objekte sowie die 
Schutzgüter Boden und Fläche durch Fläc henversiegelung auszugleichen. Zudem tragen 
sie zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei. 
005_A Wiederherstellung von Waldflächen 
Baubedingt beanspruchte Waldflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst 
dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert. 
006_A Wiederherstellung von Kleingehölzen 
Baubedingt beanspruchte Flächen von Kleingehölzen werden nach Abschluss der 
Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert.  
007_A Wiederherstellung von Grünland 
Baubedingt beanspruchte Flächen von Grünland werden nach Abschluss der Bauarbeiten 
möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert.  
008_A Wiederherstellung von Säumen, Hochstauden- und Annuellenfluren 
Baubedingt beanspruchte Flächen von Säumen, Hochst auden- und Annuellenfluren 
werden nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend 
rekultiviert.  
009_A Wiederherstellung von weiteren anthropogen bedingten Biotopen 
Baubedingt beanspruchte Flächen von weiteren anthropogen bedingte n Biotopen werden 
nach Abschluss der Bauarbeiten möglichst dem Ausgangszustand entsprechend 
rekultiviert.  
010_A Wiederherstellung von Gewässerflächen 
Baubedingt beanspruchte Gewässerflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten 
möglichst dem Ausgangszustand entsprechend rekultiviert.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 75 von 126 
011_A Anlage / Entwicklung von ausdauernder Ruderalvegetation 
Ist es nicht möglich die ursprüngliche Vegetation wiederherzustellen, werden die Flächen 
mit einer standortgerechten Saatgutmischung eingesät. Dabei handelt es sich primär um 
Böschungsflächen und Restflächen (u.a. schmale Bereiche, auf denen die ursprüngliche 
Vegetation z.B. Gehölze aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht mehr wiederhergestellt 
werden können) auf welchen eine Grasreiche ausdauernde R uderalvegetation etabliert 
werden soll. 
029_A: Anlage / Entwicklung von ausdauernder Ruderalvegetation auf 
Entsiegelungsflächen 
Ziel der Maßnahme ist es eine schnellstmögliche Begrünung entsiegelter Flächen (nach 
deren Fertigstellung) mit einer standortger echten Saatmischung durchzuführen, um u.a. 
Erosion der Flächen vorzubeugen.  
030_A Anlage / Entwicklung Gehölzstreifen / flächigen Kleingehölzen 
Steht ausreichend Platz zur Verfügung und werden alle Sicherheitsabstände (zu 
Gleiskörper / Grundstückgrenze) e ingehalten, erfolgt eine Gehölzpflanzung mit gebiets -
heimischen Arten. 
Pflanzenmaterial, z.B.: Schlehe ( Prunus spinosa ), Hundsrose ( Rosa canina ), Hasel 
(Corylus avellana ), Schwarzer Holunder ( Sambucus nigra ), Weißdorn ( Crataegus 
monogyna, C. laevigata); Bäumen 2. Ordnung Hainbuche ( Carpinus betulus ) Stieleiche 
(Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata) 
031_A Anlage von Einzelbäumen / Baumgruppen 
Steht ausreichend Platz zur Verfügung und werden alle Sicherheitsabstände (zu 
Gleiskörper / Grundstückgrenze) eingehalten , erfolgt die Anpflanzung von Bäumen mittel 
standortgerecht Hochstamm -Bäume, der Bereich zwischen den Bäumen wird mit 
Sträuchern mit gebiets-heimischen Arten bepflanzt. 
Pflanzenmaterial, z.B.: Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche 
(Prunus avium), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder 
(Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna). 
032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ 
Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf vo n Aufforstungsmaßnahmen. Die Maßnahme 
obliegt der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und befindet sich im Bereich einer 
aufgelassenen Ackerfläche in Vettweiß, südwestlich von Köln bzw. zwischen Aachen und 
Bonn. Die Maßnahme erfüllt den funktionalen Ausgl eich hinsichtlich der dauerhaft 
beanspruchten Waldflächen.  
Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner 
Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 76 von 126 
033_E Ökokonto „Eggersheim-Benden“ 
Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf von Ökopunkten bei der Stiftung Rheinische 
Kulturlandschaft. Die Flächen des Ökokontos befinden sich südwestlich von Köln in der 
Gemeinde Eggersheim-Benden. 
Die Maßnahmen umfassen eine Umwandlung von bisher intensiv genutztem Grünland und 
einem intensiv genutzte n Acker in artenreiches, extensiv genutztes Grünland mit 
strukturreichem Ufergehölz, sowie bodenständigem Laubwald über Sukzession.  
Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner 
Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 
033_E Ökokonto „Dünnwald“ 
Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf von Ökopunkten bei der Stiftung Rheinische 
Kulturlandschaft. Die Flächen des Ökokontos befinden sich im Kölner Stadtteil Dünnwald. 
Auf dem Ökok onto werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, welche nachfolgend 
aufgelistet sind: 
- Entwicklung von naturnahmen Laubwald mit Waldrand (Bergahornforst mit 
standorttypischem und standortuntypischem Jungwuchs wird durch entsprechende 
Maßnahmen in n aturnahe Lau bwälder, Bodensaure Eichen - und 
Eschenmischwälder – Buchen-Eichenwälder der Tieflagen umgebaut) 
- Anlage und Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland mit Gehölzstrukturen 
(ein intensiv genutzter Acker wird in eine Glatthaferwiese mit Baumbestand und 
Feldgehölzen umgewandelt) 
- Anlage eines naturnahmen Waldes mit Waldrand (ein intensiv genutzter Acker wird 
in naturnahe Laubwälder, Bodensaure Eichen- und Eschenmischwälder – Buchen-
Eichenwälder der Tieflagen umgewandelt) 
- Entwicklung von naturnahmen Laubwald mit Waldrand (Buchen -Eichenwälder der 
Tief- und Hügellagen) (Umwandlung von Laubholzforst nicht standorttypischer, aber 
einheimischer Baumarten, Laubholzforst mit fremdländischen Baumarten und 
Mischbestände mit etwa gleichen Anteilen an Laub- und Nadelbäumen, naturnahes 
Jungholz, Naturverjüngung mit naturfernen Kiefernüberhältern in Laubholzforst 
nicht standorttypischer aber einheimischer Baumarten mit Prozessschutz und 
Laubmischwälder, Buchen -Eichenwälder der Tieflagen,  Förderung der 
Naturverjüngung) 
Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner 
Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 
034_E Ökokonto Swisttal 
Als Ersatzmaßnahme erfolgt der Kauf von Ökopunkten bei der Stift ung Rheinische 
Kulturlandschaft. Die Flächen des Ökokontos befinden sich südwestlich von Bonn in der 
Gemeinde Swisttal. 
Die Maßnahmen umfassen die Entwicklung von arten- und strukturreichem 
Extensivgrünland und die Entwicklung von Streuobstwiesen mit heimischen Baumarten auf 
derzeit intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 77 von 126 
Die Maßnahme liegt im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches Tiefland und Kölner 
Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 
9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange 
(hier Auswirkungen auf die Schutzgüter) 
Zu erwartende Auswirkungen / Beeinträchtigungen durch das Projekt werden 
schutzgutbezogen ermittelt und unter Berücksichtigung der in Kapitel  9.2 genannten 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen betrachtet. 
 
9.4.1 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ 
9.4.1.1 Beschreibung des Bestandes 
Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Köln-Dellbrück ist im Vergleich zu anderen Stadtteilen unterdurchschnittlich dicht besiedelt, 
und von Einfamilienhausstrukturen geprägt. Der Thielenbruch und Thurner Wald sorgt für 
einen hohen Anteil an Grünflächen. Gronau ist mit rund 6.300 EinwohnerInnen einer der 
einwohnerstärksten Stadtt eile von Bergisch Gladbach. Die Bebauung setzt sich 
überwiegend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen, wobei ein beachtlicher Teil der 
Flächen als Mischgebiet gewidmet ist, und daher auch viel gewerbliche Nutzung vorkommt. 
Im Süden ist der Siedlungsraum durch den Gierather Wald begrenzt.  
Bestimmte Sondergebiete (Supermarkt, Fachhandel für Bodenbeläge) und Flächen für den 
Gemeinbedarf (Gemeinnützige Werkstätte Köln, Anlagen eines Tennisvereins, der 
städtische Bauhof, die die Katholische Kirchengemeinde St. Marien, inklusive einer 
Kindertagesstätte, die Gemeinschaftsgrundschule Gronau, die Fachhochschule der 
Wirtschaft und die Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach) haben einen besonders hohen 
Stellenwert im Stadtgefüge. Diese befinden sich alle in Bergisch Gladbach. Ebenfalls einen 
hohen Stellenwert haben Lärmschutz - und Immissionsschutzwälder. Diese kommen in 
unterschiedlichen Größen im gesamten Untersuchungsraum verstreut vor.  
Hinsichtlich Erholung sind wohnungsnahe Grünstreifen zur kurzzeitigen siedlun gsnahen 
Erholung und kleine bis mittelgroße innerstädtische Freiflächen über den gesamten 
Siedlungsraum des Untersuchungsgebiets verstreut. Des Weiteren gibt es zahlreiche Spiel- 
und Bolzplätze. Dem Thielenbruch und Thurner Wald kommt durch seine zentrale Lage im 
Untersuchungsraum eine sehr hohe Bedeutung für die Erholung zu. Ebenfalls hohe 
Bedeutung kommt den zahlreichen Lärm- und Immissionsschutzwäldern zu. 
Durch die lokalen Gegebenheiten gibt es unterschiedliche Vorbelastungen im 
Untersuchungsraum. Dazu zählen die Lärm- und Schadstoffbelastung. Diese sind vor allem 
auf die Industrie - und Gewerbenutzungen bzw. auf das Kraftverkehrsaufkommen 
zurückzuführen. Die bestehende Bahntrasse und der Schienenverkehr darauf bringen 
Vorbelastungen hinsichtlich Lärm und eine Zerschneidung des Untersuchungsraumes mit 
sich.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 78 von 126 
Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück 
Die Bestandsbahnanlagen in diesem Abschnitt befinden sich im Westen im Stadtbezirk 
Köln-Mülheim. Hier verlaufen sie erst Richtung Norden im gleichnamigen Stadt teil Köln-
Mülheim und biegen dann in Richtung Nordosten ab. Die Bahnanlagen verlaufen entlang 
der Grenze zwischen den beiden Stadtteilen Köln -Höhenhaus und Köln -Holweide, und 
durchqueren schließlich Köln-Dellbrück. 
Der Stadtbezirk Köln-Mülheim ist der nördlichste Stadtbezirk rechts des Rheins. Mit einer 
durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 2.864 EinwohnerInnen pro km² besitzt er im 
Vergleich zu den anderen Stadtbezirken Kölns eine mittlere Dichte. Der Stadtteil Köln -
Mülheim weist aufgrund seiner Zentru msnähe eine sehr hohe Dichte von 6.034 
EinwohnerInnen pro km² auf, und ist mit ca. 42.600 EinwohnerInnen der 
bevölkerungsreichste (aber nicht der dichteste) Stadtteil Kölns und zeigt sich 
dementsprechend als sehr urban geprägt. Das mittig gelegene 56 ha große Industrie- und 
Gewerbegebiet Schanzenstraße stellt ein wichtiges Element im Stadtgefüge dar. Die 
beiden östlich von Köln-Mülheim gelegenen Stadtteile Köln-Buchheim und Köln-Holweide 
zählen mit 4.482 und 5.098 EinwohnerInnen pro km² ebenfalls zu den mit teldichten 
Wohnstandorten. Trotz ihrer relativ hohen Dichte weisen beide Stadtteile, vor allem im 
Süden, viele Grünflächen mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung auf. Die urbanen, 
verdichteten Flächen konzentrieren sich demnach auf die nördlichen Teile . Köln -
Höhenhaus ist ein klassisch linear gewachsener Wohn -Stadtteil, in welchem man 
überwiegend Ein-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser vorfindet. Dies kohäriert mit der eher 
niedrigeren Dichte von 3.104 EinwohnerInnen pro km². Der am östlichsten liegende 
Stadtteil Köln-Dellbrück besitzt eine Bevölkerungsdichte von 2.202 EinwohnerInnen je km² 
und ist damit unter dem Mittelwert der Bevölkerungsdichte der Stadt Köln (2.687 
EinwohnerInnen je km²). Die geringere Dichte ergibt sich durch seine Lage als westlichster 
Stadtteil und dem daraus folgenden hohen Anteil an Ein - und Mehrfamilienhausstrukturen 
bzw. durch das Landschaftsschutzgebiet Thielenbruch und Thurner Wald, welches 
ebenfalls einen Teil der Flächen ausmacht.  
Der Untersuchungsraum zeigt sich im Westen al s eher homogen, Wohnbauflächen und 
Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung überwiegen. Im Osten ist das 
Stadtgefüge heterogener, neben Wohnbauflächen und Grünfläche mit teilweise 
landwirtschaftlicher Nutzung gibt es auch einige Gewerbeflächen , Sonderbauflächen und 
Gemeinbedarfsflächen.  
Durch die unterschiedlichen Bebauungstypen nördlich und südlich der Bahnanlagen sind 
auch die Freiraumtypen dementsprechend unterschiedlich. Während im Norden vermehrt 
der private Garten als Erholungsmöglichkei t dient, findet man im Süden mehr halb -
öffentliche und öffentliche wohnungsnahe Grünflächen vor, teilweise mit Spielplätzen 
ausgestattet. Eine hohe Bedeutung kommt den zahlreichen Lärm - und 
Immissionsschutzwäldern zu.  
Durch die lokalen Gegebenheiten gibt es unterschiedliche Vorbelastungen im 
Untersuchungsraum. Dazu zählen die Lärm- und Schadstoffbelastung. Diese sind vor allem 
auf die Industrie - und Gewerbenutzungen bzw. auf das Kraftverkehrsaufkommen

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 79 von 126 
zurückzuführen. Die bestehende Bahntrasse und der Schie nenverkehr darauf bringen 
Vorbelastungen hinsichtlich Lärm und eine Zerschneidung des Untersuchungsraumes mit 
sich. 
9.4.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Baubedingt kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Flächen für den 
Gemeinbedarf (0,05 ha), Wohnbauflächen (0,69 ha), gemischten Bauflächen (0,49 ha), 
gewerblichen Bauflächen (1,42 ha) und Flächen für überörtliche/örtliche 
Hauptverkehrsstraßen (1,23 ha). Diese Flächen werden nach Ablauf der Bauzeit wieder 
ihrer ursprünglichen Funktion zurückgeführt. Es kommt hier also zu keiner permanenten 
Funktionsänderung. Bauzeitlich kommt es bei km 5,81 bis km 6,01 zu einem Eingriff in 
Gartenhäuser, welche Grundst ücken im Eigentum der Deutschen Bahn und auf der 
Widmung Fläche für Bahnanlagen stehen. Diese Flächen werden nach Beendigung der 
Baumaßnahmen wieder hergestellt.  
Baubedingt kommt es zu mehreren randlichen Eingriffen in Immissionsschutzwälder oder 
Lärmschutzwälder. In Summe sind etwa 1,3 ha betroffen. Da diese Eingriffe zumeist 
randlich in größere Flächen mit diesen Waldfunktionen sind, bleiben die generellen 
Funktionen der Flächen bestehen. Einzig bei Eingriffen in schmale Waldbereiche kann es 
temporär zu einem Funktionsverlust kommen. Dies betrifft einen Lärmschutzwald und einen 
Immissionsschutzwald. Durch die Wiederherstellung auf diesen Flächen sind keine 
Wirkungen zu erwarten.  
Im Zuge des Ausbaus kommt es zu Wirkungen durch Lärm auf Gebäude im 
Untersuchungsraum. Durch die gesetzten Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen 
werden die Wirkungen jedoch vermindert, weshalb keine erheblich nachteiligen 
Auswirkungen zu erwarten sind.  
Im Zuge des Ausbaus gibt es baubedingt (teilweise durch den Einsatz technischer  
Maßnahmen) keine, oder nur geringe Auswirkungen durch  die Wirkfaktoren optische 
Veränderung, Licht, und den Eintrag von Schadstoffen auf das Siedlungsgebiet. 
Die Beanspruchung von Flächen mit hoher Wertigkeit wird so gering wie möglich gehalten. 
Anlagenbedingt kommt es zu einer permanenten Funktionsänderung von Wohnbauflächen 
(0,09 ha), gemischten Bauflächen (0,38 ha), gewerblichen Bauflächen (0,29 ha) und 
Flächen für überörtliche/örtliche Hauptverkehrsstraßen (0,03 ha). Es kommt nur zu einer 
randlichen Be anspruchung der Wohnbauflächen, der gemischten Bauflächen und der 
gewerblichen Flächen, weshalb die Funktion der gesamten Fläche erhalten bleibt.  
Ebenfalls sind 2,5 ha Lärmschutzwald und 0,8 ha Immissionsschutzwald dauerhaft 
betroffen. Da diese Eingriffe zumeist randlich in größere Flächen mit diesen Waldfunktionen 
sind, bleiben die generellen Funktionen der Flächen bestehen. Einzig bei Eingriffen in 
schmale Waldbereiche kann es temporär zu einem Funktionsverlust kommen. Dies betrifft 
einen Lärmschutzwald und einen Immissionsschutzwald. In diesem Bereich wird eine 
Lärmschutzwand errichtet, weshalb es zu keinen zusätzlichen Wirkungen durch Lärm in 
diesem Bereich kommt. Der betroffene Immissionsschutzwald wird ausgeglichen durch die 
Entwicklung von Kleingehöl zen am Bahndamm. Es kommt zu keinen weiteren

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 80 von 126 
anlagenbedingten Auswirkungen durch das Vorhaben. Zudem sind keine betriebsbedingten 
Auswirkungen zu erwarten.  
Unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten Wirkungen  sowie der Vermeidungs -, 
Minderungs- und Schu tzmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Konflikte für das 
Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit. 
9.4.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ 
9.4.2.1 Beschreibung des Bestandes 
Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Tiere 
Im Untersuchungsraum wurden folgende faunistische Schutzgüter in art - bzw. 
artengruppenspezifischen Betrachtungsräumen um den Eingriffsbereich aufgenommen: 
Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen, Mollusken (mit Fokus auf der 
Bauchigen Windelschnecke), potenzielle Lebensräume Nachtkerzenschwärmer, 
potenzielle Lebensräume Hirschkäfer sowie Höhlenbäume (in Bezug auf Brutvögel und 
Fledermäuse). Neben planungsrelevanten Arten wurden auch Arten der regionalen Roten 
Listen und der Vorwarnlisten als wertgebende Arten quantitativ miterfasst. 
Insgesamt wurden im Bereich des zweigleisigen Ausbaus 62 potenziell durch Brutvögel 
bzw. Fledermäuse nutzbare Habitatbäume dokumentiert. 
Im Zuge der Brutvogelk artierung konnten 43 Brutvogelarten im Untersuchungsraum 
nachgewiesen werden. Aus dieser Gruppe sind fünf Arten in NRW als planungsrelevant 
gelistet. Das angetroffene Artenspektrum der Brutvogelfauna besteht vor allem aus 
häufigen und ubiquitären Arten und  ist als unterdurchschnittlich ausgeprägt anzusehen. 
Lediglich im Bereich des FFH -Gebiets kommen mitunter auf Wald - oder Gehölzbestände 
spezialisiertere Vogelarten vor. 
Im Rahmen der Fledermausuntersuchungen (Detektorbegehungen, Horchboxen) wurden 
lediglich acht Fledermaustaxa nachgewiesen. Insgesamt ist das Artenspektrum der 
Fledermausfauna ist als verarmt einzustufen. Eine regelmäßig genutzte Flugroute der 
Zwergfledermaus wurde ausgemacht, jedoch querten die Tiere die Trasse ungerichtet und 
ohne sich an m arkanten Strukturen zu orientieren. An einer Industriehalle wurde ein 
Quartier der Zwergfledermaus nachgewiesen. Weitere strukturell geeignete Gebäude und 
Habitatbäume im Untersuchungsraum kommen grundsätzlich als potenzielle 
Quartierstandorte in Frage, ko nkrete Hinweise auf weitere Quartiere im 
Untersuchungsraum konnten im Zuge der Kartierung allerdings nicht erbracht werden. 
Fünf Reptilienarten konnten dokumentiert werden. Zwei Arten (Zaun- und Mauereidechse) 
gelten in NRW als planungsrelevant. Insbesondere die Zauneidechse nutzt in weiten Teilen 
das Gleisbett der Strecke 2663 als Lebensraum. 
Acht Amphibiennarten wurden festgestellt, von denen zwei Arten (Geburtshelferkröte und 
Kleiner Wasserfrosch) in NRW als planungsrelevant gelten. Die Nachweise beschrä nken 
sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet „Thielenbruch“.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 81 von 126 
Mehrere Potenzialbereiche für Nachtkerzenschwärmer und Hirschkäfer konnten im 
Untersuchungsgebiet festgestellt werden, allerdings liegen die potenziellen Lebensräume 
außerhalb der unmittelbaren Eingriffsbereiche des Projektvorhabens. 
16 Libellenarten wurden im Zuge der projektbezogenen Kartierungen im Thielenbruch 
erfasst. Arten, die in NRW den planungsrelevanten Arten zugeordnet werden, wurden nicht 
festgestellt. 
Mit der Bauchigen Windelschnecke wurden insgesamt 31 Weichtiere im Thielenbruch 
ermittelt, von denen keine Art in NRW als planungsrelevant angesehen wird. 
Pflanzen und Biotope 
Mittels Geländeerhebung wurden im Zeitraum August bis Oktober 2021 Biotoptypen, 
gefährdete und geschützte Arten, FFH-Lebensraumtypen, gesetzlich geschützte oder 
schutzwürdige Biotope, sowie abgrenzbare Bestände invasiver Neophyten erfasst. Den 
Dokumenten der Stadt Köln zum Baumschutz wurden Daten zu Gehölzen, die der 
Baumschutzsatzung unterliegen, entnommen. Die aufg enommenen Biotoptypen wurden 
nach dem aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV (April 2020) erfasst. Die Zuteilung 
der jeweiligen Wertpunkte erfolgte mittels „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die 
Eingriffsregelung“ des LANUV (2021).  
Der kartierte Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von ca. 100 ha. Es wurden 1.039 
Biotopflächen aufgenommen, welche sich in 11 Hauptbiotoptypen kategorisieren lassen. 
Dabei handelt es sich um Wälder, Kleingehölze, Moore / Sümpfe, Heiden / Trockenrasen, 
Grünland, Geste insbiotope, weitere anthropogen bedingte Biotope, Säume bzw. 
linienförmige Hochstaudenflur, Annuellenflur bzw. flächenhafte Hochstaudenflur, 
Siedlungsflächen die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind  sowie Verkehrs - und 
Wirtschaftswege. 
Innerhalb des U ntersuchungsraums konnten keine abgrenzbare Bestände invasiver 
Neophyten kartiert werden. 
Das FFH-Gebiet „Thielenbruch“ liegt zentral im Untersuchungsraum. 
Weiters liegen 5 unterschiedliche FFH -Lebensraumtypen im Untersuchungsraum. Der 
FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen -buchenwald liegt innerhalb des FFH -Gebiets 
„Thielenbruch“, Borstgrasrasen, Pfeifgraswiesen, Kalk- und basenreiche Niedermoore und 
Erlen-Eschen- und Weichholz -Auwälder liegen außerhalb. Weiters liegen innerhalb des 
Untersuchungsraums 10 geschützte Biotope und weitere 8 schutzwürdige Biotope, diese 
sind nicht gesetzlich geschützt, stellen aber oftmals verbliebene Überlebensräume für 
seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. 
Zwei Naturdenkmale liegen am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets, dabei handelt 
es sich um eine Stieleiche und eine Blutbuche 
Die Sumpfdotterblume ( Caltha palustris ) kommt als geschützte Art innerhalb des FFH -
Gebiets vor und wird in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in NRW

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 82 von 126 
von 2021 in NRW als „gefährdet“ eingestuft. Für die Großlandschaft Niederrheinische Bucht 
ist sie allerdings als „aktuell nicht gefährdet“ eingestuft. 
Es befinden sich ca. 10 Bäume im Untersuchungsgebiet, welche nach Baumschutzsatzung 
der Stadt Köln bzw. Bergisch Gladbach geschützt sind. 
Biologische Vielfalt 
Eine Einschätzung dieses Schutzgutes erfolgt anhand der projektbezogenen Kartierungen 
und wird daher jeweils in den vorangegangenen Textabschnitten „Tiere“ sowie „Pflanzen 
und Biotope“ mitbetrachtet. 
 
Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück 
Tiere 
Im Untersuchungsraum wurden folgende faunistische Schutzgüter in art - bzw. 
artengruppenspezifischen Betrachtungsräumen um den Eingriffsbereich aufgenommen: 
Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, potenzi elle Lebensräume 
Nachtkerzenschwärmer, potenzielle Lebensräume Hirschkäfer sowie Höhlenbäume (in 
Bezug auf Brutvögel und Fledermäuse). Neben planungsrelevanten Arten wurden auch 
Arten der regionalen Roten Listen und der Vorwarnlisten als wertgebende Arten quantitativ 
miterfasst. 
Insgesamt wurden im Bereich der Baulücke 52 potenziell durch Brutvögel bzw. 
Fledermäuse nutzbare Habitatbäume dokumentiert. 
Im Zuge der Brutvogelkartierung konnten 39 Brutvogelarten im Untersuchungsraum 
nachgewiesen werden. Aus dies er Gruppe sind fünf Arten in NRW als planungsrelevant 
gelistet. Das angetroffene Artenspektrum der Brutvogelfauna besteht vor allem aus 
häufigen und ubiquitären Arten und ist als unterdurchschnittlich ausgeprägt anzusehen. 
Lediglich im Bereich des NSG „Del lbrücker Heide“ kommen mitunter spezialisiertere 
Vogelarten vor. 
Im Rahmen der Fledermausuntersuchungen (Detektorbegehungen, Horchboxen) wurden 
lediglich sieben Fledermaustaxa nachgewiesen. Insgesamt ist das Artenspektrum der 
Fledermausfauna ist als verarmt einzustufen. Regelmäßig genutzte Flugrouten wurden 
nicht festgestellt. Strukturell geeignete Gebäude und Habitatbäume im Untersuchungsraum 
kommen grundsätzlich als potenzielle Quartierstandorte in Frage, konkrete Hinweise auf 
Quartiere im Untersuchungsraum konnten im Zuge der Kartierung allerdings nicht erbracht 
werden. 
Fünf Reptilienarten konnten dokumentiert werden. Zwei Arten (Zaun- und Mauereidechse) 
gelten in NRW als planungsrelevant. Insbesondere die Zauneidechse nutzt in weiten Teilen 
das Gleisbett der Strecke 2663 als Lebensraum.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 83 von 126 
Zwei Amphibienarten wurden festgestellt, von denen eine Art (Kreuzkröte) in NRW als 
planungsrelevant gilt. Die Nachweise beschränken sich ausschließlich auf das NSG 
„Dellbrücker Heide“.  
Mehrere Potenzialbereiche für Nachtkerzenschwärmer konnten im Untersu chungsgebiet 
festgestellt werden, allerdings liegen die potenziellen Lebensräume außerhalb der 
unmittelbaren Eingriffsbereiche des Projektvorhabens. Für den Hirschkäfer konnten nur 
wenige geeignete Potenzialhabitate festgestellt werden. Auch diese Potenzia lbereiche 
liegen außerhalb des Eingriffsbereichs. 
Die Fauna im Untersuchungsgebiet ist durch den bereits bestehenden Bahnbetrieb und die 
Siedlungsnähe verschiedenen Vorbelastungen ausgesetzt. Für die untersuchten 
Artengruppen sind hier insbesondere die Bel astungsfaktoren Verkehr, Infrastruktur, 
Siedlungen und Freizeitnutzung zu nennen. Die Vorbelastungen machen sich insbesondere 
in der verarmten Ausprägung des erfassten Artenspektrums bemerkbar. 
Pflanzen und Biotoptypen 
Zur methodischen Bearbeitung der Erhebungen und Bewertungen des Ist-Zustands siehe 
Ausführungen im vorangehenden Kapitel zum Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln -
Dellbrück bis Bergisch Gladbach. 
Der kartierte Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von ca. 230  ha. Es wurden 2.053 
Biotopflächen aufgenommen, welche sich in 10 Hauptbiotoptypen kategorisieren lassen. 
Dabei handelt es sich um Wälder, Kleingehölze, Heiden / Trockenrasen, Grünland, 
Gesteinsbiotope, weitere anthropogen bedingte Biotope, Säume bzw. linienförmige 
Hochstaudenflur, Annuellenflur bzw. flächenhafte Hochstaudenflur, Siedlungsflächen die 
keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind sowie Verkehrs- und Wirtschaftswege. 
Innerhalb des Untersuchungsraums, insbesondere in der Dellbrücker Heide, wurden einige 
abgrenzbare Bestände invasiver  Neophyten kartiert. Als invasive Arten treten Robinie 
(Robinia pseudoacacia), Götterbaum (Ailanthus altissima), Japanischer Staudenknöterich 
(Fallopia japonica) und Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) auf. 
Im Untersuchungsraum liegen mehrere Buchenwald bestände, welche dem FFH -
Lebensraumtyp „Hainsimsen -Buchenwald“ (Code 9110) zuzuordnen sind, sowie ein 
gesetzlich geschützter Biotoptyp „Artenreiche Magergrünlandbrache“. Weiters liegen 
innerhalb des Untersuchungsraums 7 schutzwürdige Biotope, diese sind ni cht gesetzlich 
geschützt, stellen aber oftmals verbliebene Überlebensräume für seltene und gefährdete 
Tier- und Pflanzenarten dar. 
Es befinden sich ca. 20 Bäume im Untersuchungsgebiet, welche nach Baumschutzsatzung 
der Stadt Köln geschützt sind.  
Gefährdete oder geschützte Arten oder Naturdenkmale kommen im Untersuchungsraum 
nicht vor.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 84 von 126 
Biologische Vielfalt 
Eine Einschätzung dieses Schutzgutes erfolgt anhand der projektbezogenen Kartierungen 
und wird daher jeweils in den vorangegangenen Textabschnitten „Tiere“ sowie „Pflanzen 
und Biotope“ mitbetrachtet. 
 
9.4.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Tiere 
Bezüglich des Schutzguts Tiere sind die nachfolgenden Auswirkungen des Vorhabens von 
Relevanz: 
Baubedingt wirken sich Flächenbeanspruchungen und Überbauungen (BA1) auf alle 
untersuchten Arten bzw. Artengruppen gleichermaßen stark aus. Durch Zerschneidungs -, 
Fallen und Barrierewirkungen (BA2) und Beeinträchtigungen der Bodenfun ktionen durch 
Bodenversiegelung, -verdichtung, -umlagerung o. ä. (BA4) kann es insbesondere für 
bodengebundene Artengruppen wie Reptilien oder Amphibien zu erheblichen 
Beeinträchtigungen der lokalen Populationen kommen. Durch Kollisionen (BA2) sind 
bodengebundene Artengruppen und Entwicklungsformen ansonsten mobiler und 
flugfähiger Artengruppen gefährdet. Die Veränderung hydrologischer bzw. 
hydrogeologischer Verhältnisse (BA3) wirkt sich hingegen vor allem auf wassergebundene 
Artengruppen wie Libellen und A mphibien aus. Optische Veränderungen / Bewegungen 
durch Baustelle und Baubetrieb (BA5) und Emissionen von Lärm, Erschütterungen und 
Licht (BA6) können zudem zu Störungen empfindlicher Artengruppen im Umfeld der 
beanspruchten Baubereiche führen. Auch der Ei ntrag von Schadstoffen / Einleitungen 
sowie die Entstehung von Staub und Abfall wirkt sich negativ auf die faunistischen 
Schutzgüter aus. 
Als anlagebedingte Auswirkungen sind vor allem die Überbauung / Versiegelung (AN1) von 
(Teil-)Lebensräumen, die Zerschneidungs-, Fallen- und Barrierewirkungen (AN4) sowie die 
Veränderung klimarelevanter Faktoren durch Lärmschutz (Verschattung) (AN5) durch die 
Verbreiterung der Gleistrasse sowie die Anlage von Lärmschutzwänden relevant. Die 
Auswirkungen betreffen bodengebundene Artengruppen wie Reptilien und Amphibien. 
Im Bereich des zweigleisigen Ausbaus sind dagegen keine erheblichen betriebsbedingten 
Auswirkungen zu erwarten. 
Von den untersuchten Schutzgütern sind durch die projektbezogenen Auswirkungen 
ausschließlich die Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Libellen betroffen.  
Um die Umsetzung der planfestgestellter Vermeidungs -, Minderungs - und 
Schutzmaßnamen, der Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße 
Umsetzung der entsprechenden Nebenb estimmungen aus der Planfeststellung zu 
gewährleisten, wird eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt (002_V).

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Stand: 15.12.2023  Seite 85 von 126 
Zum Schutz der Brutvogelfauna werden Bauzeitenregelungen (012_VA) festgelegt, mit 
denen negative Auswirkungen der Bau - und bauvorbereitenden  Maßnahmen während 
empfindlicher Brutzeiten vermindert werden. Zusätzlich werden bauberuhigte Bereiche 
durch geeignete Pflege- und Vergrämungsmaßnahmen für Brutvögel unattraktiv gehalten 
(013_VA). Der Lebensraumverlust urbiquitärer Arten wird durch 
Wiederherstellungsmaßnahmen mittelfristig wieder ausgeglichen. 
Zum Schutz der Zwergfledermaus wird der Abriss eines Gebäude -Quartiers 
artenschutzfachlich im Vorfeld genauer untersucht und begleitet, um Individualverluste zu 
vermindern (014_VA). Ebenso wird die Entnahme von potenziell durch Gehölz bewohnende 
Fledermausarten als Fortpflanzungs - und Ruhestätte genutzten Habitatbäumen fachlich 
begleitet (015_VA). 
Um Verluste/Verletzungen von Individuen und Entwicklungsformen der Reptilien und 
Amphibien zu vermindern b zw. zu vermeiden, wird um beanspruchte Bereiche ein 
Schutzzaun aufgestellt (016_VA). Die Vegetation in diesem Areal wird mit besonderer 
Rücksicht auf die Zauneidechse entfernt (018_VA). Innerhalb der Einzäunung verbliebene 
Reptilien und Amphibien werden an schließend abgefangen und in geeignete Bereiche 
außerhalb des Eingriffsbereichs umgesetzt (017_VA). Im FFH-Gebiet Thielenbruch werden 
wandernde Amphibien am Zaun abgesammelt und in den nördlichen Teil des Gebiets 
gesetzt. Aufgrund der dauerhaften Beeinträc htigung des Lebensraums der Zauneidechse 
werden diese in ein zuvor als Habitat optimiertes Ausweichareal umgesiedelt. 
Pflanzen und Biotoptypen 
Bereits in der Phase der technischen Planung wurde darauf geachtet die 
Flächenbeanspruchung sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft so sparsam wie möglich zu 
gestalten.  
Die baubedingt beanspruchten Biotoptypen im Ausmaß von ca. 5,4 ha werden nach 
Abschluss der Bauarbeiten zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den 
Ausgangszustand rekultiviert.  
Auf einigen wenige Flächen kann der Ausgangszustand mit Gehölzen aufgrund der 
geringen Abstände zur Bahnlinie bzw. zu Grundstücksgrenzen nicht mehr hergestellt 
werden: In diesen Bereichen kommt es zu einer Abwertung der Flächen entsprechend der 
Wertpunkte des Zielbiotoptyps im Vergleich zum Ausgangsbiotop.  
Zum Teil handelt es sich bei den baubedingt beanspruchten Gehölzflächen um Flächen 
hoher Wertstufen (Biotoptypen der Wertstufe 6-8), aufgrund der langen Entwicklungsdauer 
im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen kann nicht von einem vollständigen Ausgleich 
ausgegangen werden. Der bauzeitliche Verlust dieses hochwertigen Biotoptyps muss 
zusätzlich durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.  
Vor Beginn der Baufeldfreimachung begeht die umweltfachliche Bauüberwachung alle 
Flächen und legt Maßnahmen fest, um zu verhindern, dass vorkommende invasive 
Neophyten sich weiter in den Flächen verbreiten (z.B. Rückschnitt der Pflanzen, Umgang 
mit vermehrungsfähigen Teilen usw.). Offene, vegetationsfreie Humusmieten sind ideale

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Stand: 15.12.2023  Seite 86 von 126 
Habitate für eventuell einwandernde invasive Neophyten, daher werden diese umgehend 
mit einer Zwischenansaat eingesät. Die UBÜ begeht auch während der Bauzeit regelmäßig 
baubedingt vegetationsfreie Böden und setzt Maßnahmen, wie eine Zwischenansaat offen 
liegender Böden, um die Etablierung von eventuell einwandernden invasiven Neophyten zu 
verhindern. 
Anlagebedingt wird eine Gesamtfläche vo n ca. 5,3 ha in Anspruch genommen, wobei ein 
Großteil dieser Fläche (ca. 2,5 ha) sowohl im Ist -Zustand als auch nach Abschluss der 
Baumaßnahmen dem Biotoptyp Bahnlinie zugeordnet ist. 
Bauzeitig beeinträchtigte Schutzgebiete werden entsprechend ihres Ausgan gszustands 
wiederhergestellt. Im Zuge der Bauarbeiten werden 5 Bäume, welche nach 
Baumschutzsatzung geschützt sind, gefällt und Ersatzpflanzungen an anderer Stelle 
durchgeführt. Für alle weiteren Bäume, die sich im Baufeld befinden und der 
Baumschutzsatzung unterliegen, werden von der umweltfachlichen Bauüberwachung 
geeignete Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 für den Einzelbaum festgesetzt. 
Zusätzlich werden auch ältere Bäume, welche im Baufeld stehen nach Möglichkeit durch 
geeignete Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 vor einer Beeinträchtigung geschützt. 
Betriebsbedingt ist von keinen erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope 
auszugehen. 
Biologische Vielfalt 
Aufgrund der stark beeinträchtigten und verarmten Ausprägung des Schutzgutes der 
biologischen Vielfalt orientieren sich die angenommenen Auswirkungen und vorgesehenen 
Maßnahmen an den separat betrachteten Schutzgütern „Tiere“ und „Pflanzen und 
Biotoptypen“. Die Betrachtung dieses Schutzgutes erfolgt jeweils inkludiert in den 
entsprechenden vorangegangenen Textabschnitten. 
 
Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück 
Tiere 
Von den untersuchten Schutzgütern sind durch die projektbezogenen Auswirkungen 
ausschließlich die Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien betroffen.  
Bezüglich des Schutzguts Tiere sind die nachfolgenden Auswirkungen des Vorhabens von 
Relevanz: 
Baubedingt wirken sich Flächenbeanspruchungen und Überbauungen (BA1) auf alle 
untersuchten Arten bzw. Artengruppen gleichermaßen stark aus. Durch Zerschneidungs -, 
Fallen- und Barrierewirkungen (BA2) und Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch 
Bodenversiegelung, -verdichtung, -umlagerung o. ä. (BA4) kann es insbesondere für 
bodengebundene Artengruppen wie Reptilien oder Amphibien zu erheblichen 
Beeinträchtigungen der lokalen Popu lationen kommen. Durch Kollisionen (BA2) sind 
bodengebundene Artengruppen und Entwicklungsformen ansonsten mobiler und 
flugfähiger Artengruppen gefährdet. Optische Veränderungen / Bewegungen durch

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 87 von 126 
Baustelle und Baubetrieb (BA5) und Emissionen von Lärm, Ers chütterungen und Licht 
(BA6) können zudem zu Störungen empfindlicher Artengruppen im Umfeld der 
beanspruchten Baubereiche führen.  
Als anlagebedingte Auswirkungen sind in diesem Bauabschnitt nicht zu erwarten. 
Betriebsbedingt können Erhaltungsmaßnahmen wie  Pflanzenrückschnitt und Mahd im 
Bereich des zu verlegenden Kabeltrogs zu einer Beeinträchtigung von (Teil-)Lebensräumen 
führen. Weiterhin kann mit der Erhöhung des Zugaufkommens die Emission von z. B. Lärm 
und Erschütterungen (BE1) sowie das Kollisionsrisiko (BE2) zunehmen.  
Von den untersuchten Schutzgütern sind durch die projektbezogenen Auswirkungen 
ausschließlich die Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Libellen betroffen.  
Um die Umsetzung der planfestgestellter Vermeidungs -, Minderungs- und 
Schutzmaßnamen, der Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße 
Umsetzung der entsprechenden Nebenbestimmungen aus der Planfeststellung zu 
gewährleisten, wird eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt (002_V). 
Zum Schutz  der Brutvogelfauna werden Bauzeitenregelungen (012_VA) festgelegt, mit 
denen negative Auswirkungen der Bau - und bauvorbereitenden Maßnahmen während 
empfindlicher Brutzeiten vermindert werden. Zusätzlich werden bauberuhigte Bereiche 
durch geeignete Pflege- und Vergrämungsmaßnahmen für Brutvögel unattraktiv gehalten 
(013_VA). Der Lebensraumverlust urbiquitärer Arten wird durch Wiederherstellungs -
maßnahmen mittelfristig wieder ausgeglichen. 
Die Entnahme von potenziell durch Gehölz bewohnende Fledermausarten a ls 
Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzten Habitatbäumen wird fachlich begleitet (015_VA). 
In der Baulücke finden mitunter lokal begrenzte Bodenarbeiten statt. Die Vegetation in 
diesem Areal wird mit besonderer Rücksicht auf die Zauneidechse entfernt (018 _VA). Die 
potenziell an diesen kleinräumigen Standorten vorkommenden Zauneidechsen und weitere 
Reptilien/Amphibien werden kurzzeitig in die angrenzenden Gebiete vergrämt (019_VA). 
Um Verluste/Verletzungen von einwandernden Individuen und Entwicklungsformen  der 
Reptilien und Amphibien zu vermindern bzw. zu vermeiden, wird nach der Vergrämung um 
die beanspruchten Bereiche ein Schutzzaun aufgestellt (016_VA).  
Pflanzen und Biotoptypen 
Bereits in der Phase der technischen Planung wurde darauf geachtet die 
Flächenbeanspruchung sowohl bauzeitlich als auch dauerhaft so sparsam wie möglich zu 
gestalten.  
Die baubedingt beanspruchten Biotoptypen im Ausmaß von ca. 0,7 ha werden nach 
Abschluss der Bauarbeiten zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den 
Ausgangszustand rekultiviert.  
Auf einigen wenige Flächen kann der Ausgangszustand mit Gehölzen aufgrund der 
geringen Abstände zur Bahnlinie bzw. zu Grundstücksgrenzen nicht mehr hergestellt

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 88 von 126 
werden. Hier kommt es zu einer Abwertung der Flächen entsprechend der Differenz  der 
Wertpunkte zwischen Zielbiotop und Ausgangsbiotoptyp.  
Zum Teil handelt es sich bei den beanspruchten Gehölzflächen um Flächen hoher 
Wertstufen (Biotoptypen der Wertstufe 6 -7), aufgrund der langen Entwicklungsdauer im 
Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen kann in diesen Bereichen nicht von einem 
vollständigen Ausg leich ausgegangen werden. Der bauzeitliche Verlust dieser 
hochwertigen Biotoptypen muss zusätzlich durch entsprechende Kompensations -
maßnahmen ausgeglichen werden.  
Vor Beginn der Baufeldfreimachung begeht die umweltfachliche Bauüberwachung alle 
Flächen und legt Maßnahmen fest, um vorkommende invasive Neophyten nicht weiter in 
den Flächen zu verbreiten (z.B. Rückschnitt der Pflanzen, Umgang mit vermehrungsfähigen 
Teilen usw.). Offene, vegetationsfreie Humusmieten sind ideale Habitate für eventuell 
einwandernde invasive Neophyten, daher werden diese mit einer Zwischenansaat 
eingesät. Die UBÜ begeht auch während der Bauzeit regelmäßig baubedingt 
vegetationsfreie Böden und setzt Maßnahmen, wie eine Zwischenansaat offen liegender 
Böden, um die Etablierung von ev entuell einwandernden invasiven Neophyten zu 
verhindern. 
Anlagebedingt wird eine Gesamtfläche von ca. 740 m2 in Anspruch genommen.  
Betriebsbedingt ist von keinen erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope 
auszugehen. 
Biologische Vielfalt 
Aufgrund d er stark beeinträchtigten und verarmten Ausprägung des Schutzgutes der 
biologischen Vielfalt orientieren sich die angenommenen Auswirkungen und vorgesehenen 
Maßnahmen an den separat betrachteten Schutzgütern „Tiere“ und „Pflanzen und Biotope“. 
Die Betracht ung dieses Schutzgutes erfolgt jeweils inkludiert in den entsprechenden 
vorangegangenen Textabschnitten. 
9.4.3 Schutzgut „Fläche“ 
9.4.3.1 Beschreibung des Bestandes 
Für das Schutzgut Fläche wird, aufgrund des engen Zusammenhangs mit den Schutzgütern 
Boden und Biotope und um Wiederholungen zu vermeiden, an dieser Stelle lediglich eine 
überblicksmäßige Zusammenfassung über beide Abschnitte gegeben.  
Das Projektgebiet li egt innerhalb der Siedlungsgebiete der Städte Köln und Bergisch 
Gladbach, und verläuft im Wesentlichen, mit Ausnahme des FFH -Gebiets „Thielenbruch“ 
und des Naturschutzgebiets „Dellbrücker Heide“ und deren unmittelbar angrenzenden 
Bereiche, nahezu ausschlie ßlich durch Siedlungsflächen bzw. Industrie - und 
Gewerbeflächen. Dementsprechend hoch ist der Anteil an versiegelter Fläche im 
Untersuchungsraum (insgesamt rd. 22 %), der Anteil der Wald- und Gehölzflächen beträgt 
insgesamt rd. 33 % (rd. 16 % fallen auf Wälder, der Rest sind Kleingehölzflächen). Rd. 29 % 
des Untersuchungsraums sind als Flächen mit hoher Naturnähe anzusprechen. Im Bereich

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 89 von 126 
des 2gleisigen Ausbaus sind rd. 35 % der Fläche versiegelt und rd. 30  der Fläche entfällt 
auf Wald- und Gehölzflächen. 
9.4.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, den Flächenverbrauch auch für die Zeit der 
Bauphase so sparsam wie möglich zu gestalten.  
Die baubedingt beanspruchten unversiegelten Flächen (ges. rd. 3,1 ha, davon entfallen  rd. 
5,3 ha auf den Bereich des 2gleisigen Ausbaus) werden nach Bauabschluss zeitnah und 
weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert, in kleinflächigen Anteilen 
ist von einer Abwertung durch den Entfall von Gehölzen im Bereich des nahen 
bahnbegleitenden und von Gehölzen freizuhaltenden Streifens auszugehen. Unter 
Berücksichtigung der Maßnahmen zur Rekultivierung bleiben baubedingt keine relevanten 
Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche bestehen. 
Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Schutzgut Fläche die Versiegelung 
von rd. 3,3 ha Fläche zu nennen. Auch eine Veränderung der Flächennutzung ist in 
manchen Bereichen gegeben. Im Bereich anlagebedingt genutzter Flächen erfolgt 
insgesamt auf rd. 0,6 ha eine Abwertung von im Ist-Zustand hochwertigen Flächen sowie 
ein Umbau von rd. 0,7 ha mittelwertigen und nicht teilversiegelten / geschotterten Flächen 
zu Schotterflächen.  
Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Kompensationskonzepts 
vorgesehenen Ausgleichs- und Ersa tzmaßnahmen durch ihren multifunktionalen Ansatz 
geeignet sind, die verbleibenden anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche 
zu kompensieren. 
Für die Betriebsphase ist von keinen nennenswerten Auswirkungen auf das Schutzgut 
Fläche auszugehen. 
9.4.4 Schutzgut „Boden“ 
9.4.4.1 Beschreibung des Bestandes  
Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Der Untersuchungsraum (50 m links und rechts der Bahnstrecke, erweiterter UR: 150 m im 
Bereich schutzwürdiger Böden) des Schutzguts Boden liegt zur Gänze innerhalb des 
Blattes L5108 der Bodenkarte 1:50.000 von Nordrhein -Westfalen (BK50 NRW). Gemäß 
BK50 NRW finden sich die folgenden Bodentypen bzw. -einheiten innerhalb des 
Untersuchungsraums des zweigleisigen Ausbaus Köln Dellbrück bis Bergisch -Gladbach: 
Podsol-Braunerde (P -B842), Pseudogley (S531SW3) sowie Gley (G842GW2) sowie 
Braunerde-Böden (B331, B721 und B731). Bei der Bodeneinheit B721 sowie der 
Bodeneinheit S531SW3 handelt es sich um schutzwürdige Böden mit sehr hohem 
Schutzwürdigkeitsgrad. 
Berücksichtigt man die Realnutzung gem. BK50_ATKIS, sieht man, dass ein großer Teil 
der Böden erheblich verändert bzw. überbaut oder versiegelt oder im Bereich von 
Altlasten(verdachts)flächen gelegen sind. Naturnahe Böden gem. BK50_ATKIS finden sich

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 90 von 126 
vor all em im und um den Bereich der Schutzgebiete, der Anteil an naturnahen Böden 
beträgt nur rd. 12 % des gesamten UR. 
Versiegelte / überbaute Böden umfassen rd. 13 % des gesamten UR und werden als Böden 
ohne bzw. mit keiner Bedeutung bewertet.  
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück 
Der Untersuchungsraum liegt auch für diesen Abschnitt zur Gänze innerhalb des Blattes 
L5108 der Bodenkarte 1:50.000 von Nordrhein -Westfalen (BK50  NRW). Gemäß 
BK50 NRW finden sich die folgenden Bodentypen  bzw. -einheiten innerhalb des 
Untersuchungsraums:  
Podsol-Braunerde (P-B842), Auftrags-Regosol (>Q751), Para-braunerde (L441), Auengley 
(aG441GSA5) sowie Braunerde -Böden (B541, B721, und B751). Zudem gibt es die 
Kategorien „nichtkartierte Weißfläche“ bzw. überbaute Fläche (XG4). 
Die Bodeneinheit >Q751 ist gem. Karte der schutzwürdigen Böden als schutzwürdig mit 
hohem Schutzwürdigkeitsgrad und die Bodeneinheit B721 als schutzwürdig mit sehr hohem 
Schutzwürdigkeitsgrad eingestuft. Der Anteil von schutzwürdig en naturnahen Böden im 
Bereich der Baulücke macht rd. 1% des Gesamt-UR aus. 
Unter Betrachtung der BK50_ATKIS ist festzustellen, dass auch in diesem Abschnitt der 
Großteil der Böden erheblich verändert bzw. überbaut oder versiegelt sind. Die lt. ATKIS 
naturnahen Böden finden sich im Wesentlichen in und um das Naturschutzgebiet -Gebiet 
„Thielenbruch und Thurner Wald“ und die 2 Landschaftsschutzgebiete. Naturnahe Böden 
ohne Schutzwürdigkeit im Bereich Baulücke machen rd. 10% des Gesamt-UR aus. 
Unversiegelte Böden, welche durch zahlreiche Eingriffe (Aufschüttung, Abgrabung) bereits 
erheblich verändert worden, und gem. ATKIS eine geringe Wahrscheinlichkeit von mittlerer, 
hoher oder sehr hoher Naturnähe aufweisen, werden als Böden mit geringer Bedeutung 
bewertet, ihr Anteil am UR im Bereich beträgt rd. 5 %.  
Versiegelte / überbaute Böden machen rd. 14% sowie unversiegelte Böden im Bereich von 
Altlasten(verdachts)flächen weitere rd. 34 % des UR aus. Diese Flächen werden als Böden 
ohne bzw. mit keiner Bedeutung bewertet. 
9.4.4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Abschnitt Zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Baubedingt ist die vorübergehende Flächenbeanspruchung als wesentliche Auswirkung zu 
nennen, wobei bereits im Zuge der Erarbeitung des technischen Projekts auf eine möglichst 
flächensparende Planung geachtet wurde. Die baubedingt beanspruchten Flächen (ges. rd. 
5,4 ha Fläche) werden zeitnah und weitestgehend in Anlehnung an den Ausgangszustand 
rekultiviert. Unter Berücksichtigung aller geplanten Vermeidungs -, Minderungs - und 
Schutzmaßnahmen sowie der Rekultivierungsmaßnahmen bleiben baubedingt keine 
erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bestehen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 91 von 126 
Anlagebedingt werden insgesamt rd. 0,7 ha Fläche neu versiegelt, womit der 
vollumfängliche und dauerhafte Verlust aller Bodenfunktionen verbunden. Es handelt sich 
um Böden mit geringer Wahrscheinlichkeit von mittlerer bis sehr hoher Naturnähe. 
Darüber hinaus werden anlagebedingt insgesamt rd. 2,2 ha Böden dauerhaft beansprucht, 
jedoch nicht versiegelt. Es handelt sich zu einem kleinen Teil (rd. 0,2 ha) um bereits im Ist-
Zustand bestehendes Gleisbett bzw. Schotterkörper, die restlichen Bereiche umfassen 
Böden mit hoher Wahrscheinlichkeit von mittlerer bis sehr hoher Naturnähe. Das 
ausgehobene Material wird abfallwirtschaftlich eingestuft, den geeigneten Deponieklassen 
zugeordnet und fachgerecht entsorgt. Unbelastetes, für den Bereich der Gleisbette 
geeignetes Material, wird wieder eingebaut. 
Durch den Betrieb der Anlage sind geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch 
Stoffeinträge in Form von Herbiziden und Schadstoffen aus Schienen -, Leitungs - und 
Bremsabrieb, Korrosionsschutz und Schmierstoffen nicht gänzlich auszuschließen.  
Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Kompensationskonzepts 
vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ihren multifunktionalen Ansatz 
geeignet sind, die verbleibenden anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 
zu kompensieren. 
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk West bis Köln-Dellbrück 
Baubedingt ist auch im Bereich Baulücke die vorübergehe nde Flächenbeanspruchung als 
wesentliche Auswirkung zu nennen, wobei bereits im Zuge der Erarbeitung des technischen 
Projekts auf eine möglichst flächensparende Planung geachtet wurde. Die baubedingt 
beanspruchten Flächen (ges. rd. 0,7  ha Fläche) werden ze itnah und weitestgehend in 
Anlehnung an den Ausgangszustand rekultiviert. Baubedingt findet auch ein Eingriff in 
Altlastenverdachtsflächen statt. Unter Berücksichtigung aller geplanten Vermeidungs -, 
Minderungs- und Schutzmaßnahmen bleiben baubedingt keine erheblichen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Boden bestehen. 
Anlagebedingt werden im Bereich Baulücke ausschließlich äußerst geringfügig Böden 
dauerhaft beansprucht (rd. 30 m.) bzw. überbaut (rd. 0,1 ha). Es handelt sich ausschließlich 
um Böden mit geringer Wahrscheinlichkeit von mittlerer bis sehr hoher Naturnähe. Es wird 
davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Kompensationskonzepts vorgesehenen 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ihren multifunktionalen Ansatz geeignet sind, die 
verbleibenden anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu kompensieren. 
9.4.5 Schutzgut „Wasser“ 
9.4.5.1 Beschreibung des Bestandes 
Oberflächenwasser  
Abschnittsübergreifend 
Für die Auswertungen zum Thema Oberflächenwasser wurden die frei verfügbaren Daten 
aus dem Wasserinformationssystem ELWAS-WEB des Landes Nordrhein-Westfalen (u.a. 
Informationen zu OWK, Objektinformationen zu den OWK, Zustandsbewertung (Menge und

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 92 von 126 
Chemie), Messstellen, Wasserschutzgebieten), Karten der Flussgebietseinheiten des 
Umweltbundesamts, Amtliche Gefahren- und Risikokarten zu Hochwässern, Karten des 
Landes NRW zu Hydrologie, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur 
Flussgebietseinheit Rhein und Informationen aus dem Wasserinformationsportal 
WasserBLICK von Bund und Ländern herangezogen.  
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser umfasst einen Korridor von 150 m und 
im Bereich des FFH -Gebietes Thielenbruch von 200 m beidseits der Trassenachse der 
Ausbaustrecke. Es wurden aber für eine genauere Bewertung auch Informationen von 
außerhalb des Untersuchungsraumes verwendet. 
Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Im Wasserinformationssystem ELWAS-WEB werden zwei OWK im Untersuchungsgebiet 
dargestellt. Bei diesen handelt es sich um den Rechtsrheinischen Randkanal (G EWKZ3E 
27358), welcher zwischen Köln -Dellbrück und Duckterath durch das Bahnvorhaben 
gekreuzt wird, sowie die Katharinenkammerquelle (QuellenNRW:ID 12866, ObjecID 12717 
und 17628), nördlich des Vorhabens im FFH Gebiet liegend. 
Zudem liegen zwei nichtberich tpflichtige kleinere OWKs im Untersuchungsraum, über 
welche Entwässerung des FFH-Gebietes Thielenbruch erfolgt. Es handelt sich hierbei um 
den „Steinbruchbach“, welcher den Bahndamm bei einem Durchlass bei km 7,148 quert, 
sowie um ein namenloses Gerinne/Ba ch nördlich des Bahndammes (von Katharinen -
kammerquelle kommend). 
Bei km 7,6 befindet sich außerdem nördlich des Gleises ein bedingt naturnahes 
Rückhaltebecken nahe eines Park&Ride Parkplatzes. 
Es sind keine Heilquellenschutzgebiete im Sinne des § 53 WHG im Plangebiet vorhanden. 
Es sind keine Überschwemmungsgebiete im Sinne der §§ 76 WHG im Plangebiet 
vorhanden. 
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück 
Im Wasserinformationssystem ELWAS -WEB wir ein OWK im Untersuchungsgebiet 
dargestellt. Hierbei hande lt es sich um das Fließgewässer Flehbach, Abschnitt Faulbach 
(DE_NRW_27356_0). Der Faulbach wird auf Höhe der Bergisch Gladbacher Straße (B506 
121) gequert. 
Grundwasser  
Abschnittsübergreifend  
Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser 
auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine 
enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere 
Grundwasser). 
Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der 
Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 93 von 126 
Auswirkungen, die das Grundwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein 
unerhebliches Maß vermindert werden können. Es ist vorgesehen baubedingt 
beanspruchte Flächen am Ende der Baumaßnahmen zeitnah und weitestgehend in 
Anlehnung an den Ausgangszustand zu rekultivieren werden, womit Veränderungen der 
hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse in Folge von bauzeitlicher 
Bodenversiegelung / Flächenbeanspruchung gering gehalten werden. 
Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Grundwasser die Versiegelung / 
Überbauung und die damit einhergehende Veränderung der hydrologischen / 
hydrogeologischen Verhältnisse zu nennen. Allerdings ist das Gebiet durch seine Lage im 
stark urban geprägten Raum bereits durch Versiegelung und Verdichtung stark vorbelastet 
und leistet ohnehin nur einen geringen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die durch die 
Versiegelung entgangene Grundwasserneubildungsrate im  Ausmaß von 0,0053 l/s kann 
als marginal bezeichnet werden. Durch Verkleinerung von Gebäudeflächen wird lokal die 
Niederschlagsinfiltration erhöht und durch den Einbau einer großflächigen Filterschicht im 
Gleisbereich die Niederschlagsinfiltration begünstigt. 
Als betriebsbedingte Auswirkung ist der mögliche Eintrag von Schadstoffen zu nennen 
(Schadstoffe z.B. aus Schienen- und Bremsabrieb, Korrosionsschutz, Schmierstoffen und 
Kühlölen). 
Insgesamt verbleiben, unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und 
Schutzmaßnahmen (z.B. Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Vermeidung des 
Eintrags von Schadstoffen, Verwendung umweltverträglicher und abbaubarer Stoffe, 
regelmäßige Wartung von Maschinen, Betankung von Baumaschinen nur auf speziell dafür 
vorgesehenen Flächen, Bereithaltung von Ölbindemitteln etc.), keine erheblichen 
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 
 
9.4.5.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Oberflächenwasser 
Abschnittsübergreifend 
Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass d ie Auswirkungen auf das 
Oberflächenwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es 
besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser 
(insbesondere Grundwasser). 
Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der 
Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten 
Auswirkungen, die das Oberflächenwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein 
unerhebliches Maß vermindert werden können. 
Die Oberflächengewässer bleiben von diesem Vorhaben weitestgehend unberührt. Es 
kommt lediglich zu Umleitungen des Gerinnes nördlich der Bahn im Freispiegelgefälle 
aufgrund der Sicherung einer Gasleitungsquerung bei km 6,750 Strecke 2663 und der

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 94 von 126 
Dammverbreiterung (Strecke 2663), sowie durch den Neubau des vorhandenen 
Durchlasses bei km 6,230 Strecke 2663. Im Bereich des Rückhaltebeckens ist eine BE 
Fläche geplant, hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. 
Sonstige Auswirkungen auf das Oberflächenwasser würd en im Zusammenhang mit dem 
Grundwasser stehen und können daher durch die angemessene Beachtung des 
Schutzgutes Grundwasser berücksichtigt werden. 
 
Grundwasser  
Abschnittsübergreifend  
Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser 
auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine 
enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere 
Grundwasser). 
Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der 
Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten 
Auswirkungen, die das Grundwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein 
unerhebliches Maß vermindert werden können. Es ist vorgesehen baubedingt 
beanspruchte Flächen  am Ende der Baumaßnahmen zeitnah und weitestgehend in 
Anlehnung an den Ausgangszustand zu rekultivieren werden, womit Veränderungen der 
hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse in Folge von bauzeitlicher 
Bodenversiegelung / Flächenbeanspruchung gering gehalten werden. 
Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Grundwasser die Versiegelung / 
Überbauung und die damit einhergehende Veränderung der hydrologischen / 
hydrogeologischen Verhältnisse zu nennen. Allerdings ist das Gebiet durch seine Lage im 
stark urban geprägten Raum bereits durch Versiegelung und Verdichtung stark vorbelastet 
und leistet ohnehin nur einen geringen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die durch die 
Versiegelung entgangene Grundwasserneubildungsrate im Ausmaß von 0,005 3 l/s kann 
als marginal bezeichnet werden. Durch Verkleinerung von Gebäudeflächen wird lokal die 
Niederschlagsinfiltration erhöht und durch den Einbau einer großflächigen Filterschicht im 
Gleisbereich die Niederschlagsinfiltration begünstigt. 
Als betriebsb edingte Auswirkung ist der mögliche Eintrag von Schadstoffen zu nennen 
(Schadstoffe z.B. aus Schienen- und Bremsabrieb, Korrosionsschutz, Schmierstoffen und 
Kühlölen). 
Insgesamt verbleiben, unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und 
Schutzmaßnahmen (z.B. Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Vermeidung des 
Eintrags von Schadstoffen, Verwendung umweltverträglicher und abbaubarer Stoffe, 
regelmäßige Wartung von Maschinen, Betankung von Baumaschinen nur auf speziell dafür 
vorgesehenen Fl ächen, Bereithaltung von Ölbindemitteln etc.), keine erheblichen 
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 95 von 126 
 
9.4.6 Schutzgut „Klima, Luft“ 
9.4.6.1 Beschreibung des Bestandes 
Der projektbezogene Untersuchungsraum für das Schutzgut Luft und Klima beträgt 150 m 
beidseits der Achse und wird im Bereich von neu zu errichtenden Lärmschutzwänden auf 
300 m erhöht 
Abschnittsübergreifend 
In beiden Städten sind mehr als 75  % der Bevölkerung vom zukünftigen Klimawandel 
betroffen. Bei dieser Betrachtung wurden die Klimawandel Vorsorgebereiche bereits 
berücksichtigt. Beide Städte sind stark urban geprägt und die dichte teilweise hohe 
Bebauung hat einen Einfluss auf das Mikroklima.  
Bei beiden Städten kann es an verkehrsstarken Knoten zu Grenzwertüberschreitungen des 
Stickstoffdioxid-Wertes kommen. Die Messergebnisse anderer Luftschadstoffe, Feinstaub, 
Schwefeldioxid und Benzol, liegen allesamt unter den jeweiligen Grenzwerten. 
Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Es liegt einen unbelastete Luftleitbahn parallel zur Bahnstrecke und zwei 
Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich im Untersuchungsraum.  
Beide Städte weisen generell einen hohen Anteil an Klimatopen Innenstadt- und Stadtklima 
auf. Im Abschnitt des zweigleisigen Ausbaus liegen aufgrund der peripheren Lage im 
Stadtgebiet hauptsächlich Klimatope Stadtrandklima, Vorstadtklima, Freilandklima und 
Waldklima durchzogen von mehreren Klimatopen Gewerbe- und Industrieklima.  
Es befinden sich im Untersuchungsraum mehrere Flächen mit Immissionsschutzfunktion 
und Klimaschutzfunktion.  
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück 
Drei unbelastete Luftleitbahnen queren die Ausbaustrecke im Abschnitt der Baulücke und 
ein Kaltluftentstehungsgebiet liegt beim Buchheimer Wald.  
Beide Städte weisen generell einen hohen Anteil an Klimatopen Innenstadt- und Stadtklima 
auf. In Abschnitt der Baulücke ist die Bebauung stärker verdichtet geprägt von Stadtklima, 
Innenstadtklima, Gewerbe- und Industrieklima durchzogen von kleineren Bereichen mit den 
Klimatopen Freilandklima.  
Es befinden sich im Untersuchungsraum mehrere Flächen mit Immissionsschutzfunktion 
und Klimaschutzfunktion.  
9.4.6.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Es kommt zu keinem baubedingten oder anlagebedingten Eingriff in 
Kaltluftentstehungsgebiete und es kommt zu keinen Auswirkungen auf Luftleitbahnen durch 
Barrierewirkungen. Durch nur randliche Eingriffe in di e Klimatope Waldklima und

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 96 von 126 
innerstädtischen Grünflächen bleibt ihre Funktion erhalten. Einzig durch den bau - und 
anlagenbedingten Eingriff in einen Klimaschutzwald zwischen km 7,42 und 7,85 und einen 
Wald mit Immissionsschutzfunktion zwischen km 7,88 und 8, 0 nördlich des Haltepunktes 
Duckterath kann es zu einem Funktionsverlust kommen. Durch die Wiederherstellung der 
baubedingten Eingriffe und die Entwicklung von Kleingehölzen am Damm nördlich der 
Lärmschutzwand kann die Funktion dieser Fläche wiederhergestellt werden. 
Insgesamt verbleiben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft 
und Klima.  
9.4.7 Schutzgut „Landschaft“ 
9.4.7.1 Beschreibung des Bestandes 
Als Grundlagen für die Bestandserfassung des Schutzgutes Landschaft wurden neben 
digitalen Geodaten der Landschaftsinformationssammlung des Landes NRW und den 
Landschafts- und Flächennutzungsplänen der Städte Köln und Bergisch Gladbach 
weiterhin auch Fotos und die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung hinzugezogen. Die 
Bewertungskriterien setzen sich zusammen aus Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie 
zusätzlich dem gesetzlichen Schutzstatus (insb. mit Schutzzweck Erholung), die natürliche 
Erholungseignung und Vorbelastungen. 
Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Im Abschnitt des 2 -gleisigen Ausbaus dominieren Siedlungs - und Gewerbenutzungen 
sowie Infrastrukturen die Landschaft. Der Erholungswert und die Landschaftsbildqualität 
insgesamt werden vor allem durch die Landschafts - und Naturschutzgebiete aufgewertet. 
Weiterhin sorgen die naturnahen Strukturen der geschützten Landschaftsbestandteile für 
weitere Erholungsmöglichkeiten.  
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück 
Der Untersuchungsraum, welcher einen Bereich von 50 m beidseits der Bahntrasse 
umfasst, ist von anthropogen Nutzungen und Strukturen geprägt. Im überwiegenden Teil 
des UR bestehen die vorhandenen Siedlungsstrukturen aus Wohn - und Mischbebauung 
und Gewerbeflächen. Weiterhin bedingt der hohe Anteil an Infrastrukturen einen hohen 
Versiegelungsgrad sowie eine hohe Lärmbelastung.  
Abschnittsübergreifend lässt sich sowohl eine hohe visuelle Vorbelastung als auch eine 
hohe akustische Vorbelastung feststellen, welche überwiegend aus der Infrastruktur 
resultiert.  
9.4.7.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen 
Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Baubedingt ergeben sich sowohl visuelle Veränderungen aufgrund des Baubetriebs und 
der Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtungs - und Lagerflächen als 
auch erhöhte akustische Belastungen durch den Baulärm. Das LSG „Dellbrücker Wald und 
vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ wird sowohl baubedingt als auch

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 97 von 126 
anlagebedingt geringfügig beansprucht. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht 
vom Vorhaben betroffen.  
Anlagebedingt ergeben sich insbesondere im Bereich des Haltepunktes Duckterath durch 
den Neubau des zweiten Bahnsteiges und den Ausbau des bestehenden Bahnsteiges 
visuelle Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Weiterhin bedingen die Lärmschutzwände 
eine optische Zerschneidung der Umgebung und stellen eine Barrierewirkung dar. In der 
LBE Dellbrück wird eine Kleingartenanlage zukünftig als Aufforstungsfläche genutzt, 
wodurch die Erholungsfunktion entfällt, aber die optischen Auswirkungen als unerhe blich 
für das Landschaftsbild bewertet werden.  
Betriebsbedingt ergibt sich durch den Ausbau ebenfalls eine dauerhafte erhöhte Belastung 
durch Lärm und Erschütterungen.  
Um die temporären visuellen Auswirkungen während der Bauphase zu minimieren, werden 
einerseits in Anspruch genommene Flächen zeitnah wiederhergestellt und andererseits 
Minderungsmaßnahmen der technischen Planung umgesetzt. Dazu gehört unter anderem 
der Einsatz emissionsarmer Transport - und Baumaschinen sowie die Minderung von 
Emissionen durch fachgerechte Materialbewegung sowie Befeuchtung und Reinigung von 
Fahrwegen und Baustelleneinrichtungsflächen bei entsprechender Witterung.  
In Bereichen, in denen eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht möglich 
ist (z.B. Gehölzpflanzun gen aufgrund der Einhaltung von Sicherheitsabständen zur 
Bahnlinie) werden Flächen mit grasreicher Ruderalvegetation angelegt. An ausgewählten 
Standorten werden Baumgruppen / Baumreihen oder flächige Kleingehölze gepflanzt. 
Nach Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der 
Rekultivierungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Konflikte für das Landschaftsbild. 
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück 
Baubedingt ergeben sich sowohl visuel le Veränderungen aufgrund des Baubetriebs und 
der Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung als auch temporär erhöhte 
akustische Belastungen durch den Baulärm.  
Die Flächeninanspruchnahmen durch BE -Flächen beschränken sich in der Baulücke 
jedoch auf wenige Flächen. Sowohl im LSG „Merheimer Heide und ehemaliger 
Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ als auch im LSG „Dellbrücker Wald und vorgelagerte 
Freiräume und verbindende Grünbereiche“ werden Flächen bauzeitig beansprucht, diese 
sind jedoch a ufgrund der geringfügigen Flächengröße als unerheblich zu bewerten. 
Geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht vom Vorhaben betroffen.  
Anlagebedingt ergeben sich keine Auswirkungen in der Baulücke, da sich die 
anlagebedingten Änderungen auf den Abschnitt des 2-gleisigen Ausbaus beschränken.  
Betriebsbedingt ergibt sich keine erhöhte dauerhafte Lärmbelastung im Vergleich zur 
Bestandssituation.  
Die temporär während des Bauzeitraums beanspruchten Flächen werden wiederher -
gestellt.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 98 von 126 
Unter Berücksichtigung der vorhabenbedingt nur geringfügig auf Landschaft und Erholung 
ausgehenden Wirkungen sowie der Vermeidungs -, Minderungs- und Schutzmaßnahmen 
sowie der Rekultivierungsmaßnahmen  verbleiben keine erheblichen Konflikte für das 
Landschaftsbild. 
9.4.8 Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
9.4.8.1 Beschreibung des Bestandes  
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter beträgt 
150 m beidseits der Bahnstrecke.  
Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Es liegen zahlreiche Baudenkmale im Untersuchungsraum. Dabei handelt es sich 
ausschließlich um Wohnhäuser. Zudem befindet sich ein archäologischer Konfliktbereich 
im Untersuchungsraum.  
Im Thielenbruch und Thurner Wald gibt es einen Be reich mit forstwirtschaftlich genutzten 
Flächen. Es befinden sich keine Grünflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung im 
Untersuchungsraum. 
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück 
Es liegen zahlreiche Baudenkmale im Untersuchungsraum. Dabei handelt es sich 
überwiegend um Wohnhäuser. Zudem befinden sich vier archäologische Konfliktbereiche 
im Untersuchungsraum. 
Es befinden sich keine Flächen für die Forstwirtschaft im Untersuchungsraum. Es befinden 
sich drei Grünflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung im Untersuchungsraum. 
Abschnittsübergreifend Vorbelastung 
Durch die Schadstoffgrundbelastung im städtischen Raum kann es zu einer vorbelastenden 
Wirkung auf Baudenkmale kommen. Diese Wirkungen sind generell abhängig vom 
Baumaterial der jeweiligen Baudenkmale.  
9.4.8.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen  
Abschnitt zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach 
Bau- und Anlagenbedingt kommt es zu einer Flächenbeanspruchung der archäologischen 
Konfliktbereiches „Kalkniedermoor „Katharinenkammer“ bei km 6,48 bis km 7,3. Durch die 
Maßnahme: Sicherstellung vor Baubeginn, dass wissenschaftliche Untersuchung, Bergung 
und Dokumentation archäologischer Funde und Befunde möglich ist, können Auswirkungen 
auf diesen archäologischen Konfli ktbereich vermindert werden. Es sind keine Wirkungen 
auf Baudenkmale durch Erschütterungen zu erwarten. 
Um Auswirkungen durch Staub auf Baudenkmale zu vermeiden, werden Maßnahmen 
umgesetzt, welche bereits in die technische Planung implementiert wurden, umgesetzt, wie 
zum Beispiel Befeuchtung und Reinigung von Fahrwegen und

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023  Seite 99 von 126 
Baustelleneinrichtungsflächen bei entsprechender Widmung oder dem Einsatz von 
emissionsarmen Transport- und Baumaschinen.   
Abschnitt Baulücke Köln-Kalk bis Köln-Dellbrück 
Es sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter zu 
erwarten.  
Insgesamt verbleiben keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut 
kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.  
9.4.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Die Komplexität von Wechselwirkungen hängt von der Art der Wirkungen eines Projektes 
ab, und steht zudem im Zusammenhang mit der natürlichen Ausstattung und der 
Vorbelastung eines betrachteten Raumes. 
Beim vorliegenden Untersuchungsraum handelt es sich um eine n Raum, der teils durch 
anthropogene Nutzungen maßgeblich geprägt und vorbelastet ist (v.a. Siedlungsstrukturen 
incl. Gewerbegebiete und Verkehrsinfrastruktur), teils mit dem FFH -Gebiet Thielenbruch 
eher naturnah ist.  
In den durch anthropogene Nutzungen maßgeblich geprägten und vorbelasteten Bereichen 
sind Auswirkungen von möglichen Wechselwirkungen als relativ gering einzuschätzen. 
Hingegen im naturnahen Bereich des Untersuchungsraumes intensive Wechselwirkungen 
bestehen, die indirekt durch das Vorhaben beeinflusst werden können.  
Hervorzuhebende Wechselwirkungen in diesem Zusammenhang sind: 
• Die Wechselwirkung Wasser – Boden – Tiere – Pflanzen innerhalb des 
grundwassergeprägten FFH -Gebietes. Beeinträchtigungen des Grundwassers 
wirken sich auf die lebensraumtypischen Verhältnisse und somit auf Boden, Tiere und 
Pflanzen aus. Durch Schutzmaßnahmen werden negative Wechselwirkungen 
vermieden. 
• Die Wechselwirkung Landschaft – Klima/ Luft – Menschen in Bezug auf die Errichtung 
von Lärmschutzwänden. In diesem Zusammenhang ist insgesamt aber nur von sehr 
kleinräumigen und nachrangigen Auswirkungen auszugehen. 
• Die Wechselwirkung Boden – Wasser – Luft – Tiere – Pflanzen – Menschen durch 
Bodenarbeiten im Bereich von Altlasten oder Materialtransporten von solchem 
Material, insbesondere bei trockener Witterung und bei Wind. Eine fachgerechte 
Maßnahmenumsetzung im Umgang mit Altlasten vermeidet aber negative 
Wechselwirkungen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 100 von 126 
9.5 Rechtliche Bewertung 
9.5.1 Umweltverträglichkeit 
Für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind jene vom Vorhaben ausgehenden 
erheblichen Veränderungen und Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG 
entscheidend, die auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen verbleiben. 
Für das Teilschutzgut Tiere stellt das Restrisiko der T ötung / Verletzung von Einzeltieren 
potenziell im Baufeld vorkommender Reptilien eine verbleibende Auswirkung dar.  
Für alle anderen Aspekte des Schutzguts „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“ 
ist durch die vorgesehenen Maßnahmen eine Kompensa tion der erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen im Sinne der Eingriffsregelung möglich – siehe Kapitel nachfolgend 
(Eingriffsregelung) - die die Schutzgüter Boden und Landschaft einschließt. 
Für alle anderen Schutzgüter verbleiben unter Berücksichtigu ng der vorgesehenen 
Vermeidungs-, Minderungs - und Schutzmaßnahmen (siehe auch Kapitel 9.2) sowie der 
Rekultivierungsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen. 
 
9.5.2 Eingriffsregelung gemäß BNatschG 
Vorkehrungen zur Eingriffsvermeidung - vgl. Kapitel 9.2 - stellen sicher, dass nur solche 
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Lan dschaft erfolgen, die nicht vermeidbar 
sind. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind nach § 15 BNatSchG 
auszugleichen bzw. zu ersetzen. Maßnahmen, die einen Eingriff in das Schutzgut „Tiere, 
Pflanzen und biologische Vielfalt“ kompensier en, sind in der Regel geeignet durch 
mulifunktionalen Ausgleich auch Eingriffe in andere Schutzgüter zu kompensieren. Für das 
Landschaftsbild ist darüber hinaus eine landschaftsgerechte Wiederherstellung wichtig. 
Verbleibende erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“, die sich insbesondere 
durch Versiegelung ergeben, werden im Zusammenhang mit der Kompensation für das 
Schutzgut „Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt“ kompensiert.  
Zum Ausgleich bzw. Ersatz der prognostizierten Eingriffe si nd trassennahe und 
trassenferne Maßnahmen geplant: 
Tiere 
Für das Schutzgut Tiere sind folgende CEF- und FCS-Maßnahmen zur Kompensation der 
im vorangegangenen Kapitel dargestellten verbleibenden Umweltauswirkungen 
vorgesehen: 
- 020_CEF: Schaffung von Quartiermöglichkeiten für Gebäude -bewohnende 
Fledermäuse  
- 021_CEF: Schaffung von Ersatzquartieren für Gehölz-bewohnende Fledermausarten 
- 022_CEF: Optimierung des Zauneidechsen-Lebensraums im Bereich der Baulücke

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 101 von 126 
- 023_FCS: Optimierung d es ursprünglichen Zauneidechsenhabitats im Bereich des 
zweigleisigen Ausbaus 
- 024_FCS: Herrichtung und Optimierung eines Ausweichlebensraums für die 
Zauneidechse 
Die Maßnahmen 020_CEF und 021_CEF gleichen den Verlust nachgewiesener 
(Zwergfledermaus) und pot enzieller (Gehölz -bewohnende Fledermausarten) 
Habitatstrukturen aus. 
Die Maßnahmen 022_CEF, 023_FCS sowie 024_FCS kompensieren den 
Lebensraumverlust der Zauneidechse. Der Fokus der Maßnahmen 020_CEF und 021_FCS 
liegt auf der Optimierung des ursprünglichen Lebensraum im Eingriffsbereich. Im Zuge der 
Maßnahme 024_FCS wird hingegen ein Lebensraum außerhalb des räumlich-funktionalen 
Zusammenhangs für die Art optimiert, um einen Teil der Population aus dem 
Eingriffsbereich dauerhaft umzusiedeln. 
Pflanzen und Biotoptypen 
- 029_A Anlage / von ausdauernder Ruderalvegetation auf Entsiegelungsflächen 
- 030_A Anlage / Entwicklung Gehölzstreifen / flächigen Kleingehölzen 
- 031_A Anlage / Entwicklung von Baumreihen / Baumgruppen 
- 032_E Erstaufforstung „Vettweiß“ 
- 033_E Ökokonto „Eggersheim-Benden“ 
- 034_E Ökokonto „Dünnwald“ 
- 035_E Ökokonto „Swisttal“ 
Die Maßnahmen 029_A bis 031_A führen zu einer dauerhaften Aufwertung trassennaher 
Lebensräume durch z.B. Entsiegelung oder Gehölzpflanzungen. Die Maßnahme 032_E 
Erstaufforstung „Vettweiß“ stellt eine Ersatzaufforstung in Hinsicht auf den forstrechtlichen 
Ausgleich dar. Die Maßnahmen E 033_E bis 035_E bestehen in der Sicherung von 
Ökopunkten. 
Die Lage der Ersatzmaßnahmen ergibt sich wie folgt: 032_E liegt in Vettweiß, südwestlich 
von Köln bzw. ca. mittig zwischen Bonn und Aachen; 033_E liegt in Nörvenich, südwestlich 
von Köln; 034_E liegt im Kölner Stadtteil Dünnwald; 035_E liegt in Swisttal, südwestlich von 
Bonn. Die Ersatzmaßnahmen liegen im Kompensationsraum K 02 Niederrheinisches 
Tiefland und Kölner Bucht der Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG. 
9.5.3 FFH-Verträglichkeit 
Im Zulassungsverfahren sind bei Betroffenheit eines Natura 2000 -Gebietes die Ver -
fahrensschritte gemäß §§ 34 BNatSchG zu durchlaufen. Das Vorhaben muss demnach vor 
Zulassung auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von 
gemeinschaftlicher Bedeutung geprüft werden (Natura 2000 -Verträglichkeitsprüfung). Da 
der Ausbau der S11 S -Bahn Stammstrecke Köln im vorliegenden 
Planfeststellungsabschnitt 2.1 mit Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 14 
BNatSchG verbunden ist, stellt es ein „Pr ojekt“ im Sinne der FFH -RL dar. Da der Ausbau

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 102 von 126 
innerhalb des FFH -Gebietes „Thielenbruch“ (DE -5008-301) erfolgt, sind von vornherein 
ohne nähere Prüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht sicher auszuschließen, so dass 
eine vertiefende Natura 2000 -Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich ist. Die 
Durchführung einer FFH-Vorprüfung ist daher entbehrlich (vgl. Unterlage 16.1). 
Bei Durchführung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen können die aufgezeigten 
möglichen Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile de r beeinträchtigten 
Lebensraumtypen und Arten soweit reduziert werden, dass eine erhebliche 
Beeinträchtigung auszuschließen ist. 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich nach lebensraum- und artbezogener Prüfung 
unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung keine erheblichen 
Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele des FFH -Gebietes „Thielenbruch“ (DE 5008 -
3012) ergeben. Damit ist das Vorhaben im Hinblick auf die Belange von Natura 2000 
zulässig. Eine FFH-Ausnahmeprüfung ist nicht erforderlich. 
9.5.4 Artenschutz 
Das geplante Vorhaben hat artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen. Im 
Landschaftspflegerischen Begleitplan (siehe Unterlage 15.1) sind die Regelungen zum 
Artenschutz nach den §§ 44 und 45 BNatSchG dokumentiert, die zusätzlich zur 
Eingriffsregelung zu beachten sind. Es wird dargestellt, ob die dort normierten 
artenschutzrechtlichen Verbote beachtet werden. 
In einzelnen Formblättern wird dies für die relevanten Artengruppen und Arten 
nachgewiesen. Erforderliche Vermeidungs -, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen oder 
artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes werden im 
Zusammenhang mit den anderen Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan 
(s. o.) dargestellt. 
Unter Berücksichtigung der genannten Ve rmeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden für die betroffenen Schutzgüter 
Brutvögel, Zwergfledermaus, Gehölz bewohnende Fledermäuse und Kleiner Wasserfrosch, 
Verbotstatbestände nach § 44 Art. 1 BNatSchG ausgeschlossen.  
Für das Schutzgut Tiere kann im Fall der Zauneidechse (Anhang IV der FFH -RL) das 
Erfüllen der Verbotstatbestände Nr. 1, 2 & 3  nach § 44 Abs. 1 i.  V. m. Abs. 5 BNatSchG 
nicht vollständig ausgeschlossen werden, so dass gem. §  45 Abs. 7 BNatSchG im Zuge 
des vorliegenden Verfahrens  eine Ausnahme beantragt w ird. Zwingende Gründe  des 
überwiegenden öffentlichen Interesses  liegen insbesondere durch die angestrebte  
Verlagerung von motorisierte m Individualverkehr auf die Schiene  und somit auch 
übergeordnet durch mehr Klimaschutz in der  Region vor und überwiegen somit  das 
Tötungsverbot einzelner Individuen, die temporäre Störung der lokalen Population sowie 
die Beeinträchtigung des lokalen Lebensraums der Zauneidechse. Zumutbare räumliche, 
zeitliche und technische Alternativen sind nicht gegeben. Die geplanten FCS-Maßnahmen 
(023_FCS Optimierung des ursprünglichen Zauneidechsenhabitats im Bereich des 
zweigleisigen Ausbaus und 024_FCS Herrichtung und Optimierung eines 
Ausweichlebensraums für die Zauneidechse ) wirken sich positiv auf die Größe der der

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 103 von 126 
Zauneidechse zur Verfügung stehenden Fläche aus und verbessern durch die Anlage von 
Habitatelementen auch den Lebensraum qualitativ. In Kombination mit den vorgesehenen 
Verminderungs-, Vermeidungs- sowie CEF-Maßnahmen wird zudem das Tötungsrisiko auf 
ein Mindestmaß gesenkt . Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes kann somit 
vermieden werden und d ie Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der 
lokalen Population bleibt weiterhin möglich. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach 
§ 45 Abs. 7 BNatSchG sind dementsprechend erfüllt. 
Für weitere geschützte Arten bzw. Artengruppen kann ein Auslösen der Verbotstatbestände 
aufgrund des Nichtvorhandenseins im Wirkungsbereich des Projektvorhabens oder 
aufgrund artspezifischer Unempfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen 
ausgeschlossen werden. Das Vorhaben ist daher aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 
9.5.5 Wasserrechtliche Belange 
Die Unterlage 22.1 bewertet, ob die Maßnahmen des vorliegenden 
Planfeststellungsabschnittes mit dem in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
formulierten Ver schlechterungsverbot oder Verbesserungsgebot für Oberflächen - und 
Grundwasserkörper im Einklang steht. 
Bereits in der Planung wurde darauf geachtet, dass die Auswirkungen auf das 
Oberflächenwasser auch während der Bauphase so gering wie möglich zu halten sind. Es 
besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser 
(insbesondere Grundwasser). 
Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen wird davon 
ausgegangen, dass alle baubedingten Auswirkungen, die das Oberflächenwasser 
betreffen, vermieden werden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden können. 
Folglich sind keine negativen Auswirkungen auf die Gewässer durch das Vorhaben zu 
erwarten. Zudem sind keine Heilquellenschutzgebiete im Sinne des § 53 W HG und keine 
Überschwemmungsgebiete im Sinne der §§ 76 WHG im Plangebiet vorhanden. 
Die Oberflächengewässer bleiben von diesem Vorhaben weitestgehend unberührt. Es 
kommt lediglich zu Umleitungen des Gerinnes nördlich der Bahn im Freispiegelgefälle 
aufgrund der Sicherung einer Gasleitungsquerung bei km 6,750 Strecke 2663 und der 
Dammverbreiterung (Strecke 2663), sowie durch den Neubau des vorhandenen 
Durchlasses bei km 6,230 Strecke 2663. Im Bereich eines Rückhaltebeckens ist eine 
Baustelleneinrichtungsfläche geplant, hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. 
Auch bei den Auswirkungen auf das Grundwasser wurde bereits in der Planung darauf 
geachtet, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser auch während der Bauphase so 
gering wie möglich zu halten sind. Es besteht dabei eine enge Verknüpfung zwischen den 
Schutzgütern Boden und Wasser (insbesondere Grundwasser). 
Es wird im Zuge der Bauarbeiten nur eingeschränkt zu Eingriffen in das Grundwasser 
kommen. Durch die Errichtung von Baugruben, Baugrubensicherungen, Bo hr- und 
Rammpfählen, Mikropfählen sowie durch Erdbauarbeiten im Nahbereich des 
Grundwassers kann es während der Errichtung dieser Maßnahmen temporär und räumlich

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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begrenzt zu einer Trübung bzw. zu einem Anstieg des pH -Wertes des Grundwassers in 
Verbindung mit Betonierarbeiten kommen. Ein geringfügiger Aufstau des Grundwassers, 
der aber keine relevante Beeinflussung oder Veränderung der Grundwasserfließrichtung 
bewirkt, ist durch die geplanten Baumaßnahmen ebenfalls möglich. 
Durch die Wahl geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sowie der 
Rekultivierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass alle baubedingten 
Auswirkungen, die das Grundwasser betreffen, vermieden werden bzw. auf ein 
unerhebliches Maß vermindert werden können. Es ist vorgesehen  baubedingt 
beanspruchte Flächen am Ende der Baumaßnahmen zeitnah und weitestgehend in 
Anlehnung an den Ausgangszustand zu rekultivieren, womit Veränderungen der 
hydrologischen / hydrogeologischen Verhältnisse in Folge von bauzeitlicher 
Bodenversiegelung / Flächenbeanspruchung geringgehalten werden. 
Anlagenbedingt ist als wesentliche Auswirkung auf das Grundwasser die Versiegelung / 
Überbauung und die damit einhergehende Veränderung der hydrologischen / 
hydrogeologischen Verhältnisse zu nennen. Allerdings ist das Gebiet durch seine Lage im 
stark urban geprägten Raum bereits durch Versiegelung und Verdichtung stark vorbelastet 
und leistet ohnehin nur einen geringen Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die durch die 
Versiegelung entgangene Grundwasserneubildungs rate im Ausmaß von 0,0053 l/s kann 
als marginal bezeichnet werden. Zudem erfolgt durch Bodenaustausch auf der gesamten 
Stecke bereichsweise eine verbesserte Sickerfähigkeit und somit eine vollständigere und 
schnellere Versickerung von Niederschlagswasser, die wiederum die 
Grundwasserneubildung begünstigt. 
Als betriebsbedingte Auswirkung ist der mögliche Eintrag von Schadstoffen zu nennen 
(Schadstoffe z.B. aus Schienen- und Bremsabrieb, Korrosionsschutz, Schmierstoffen und 
Kühlölen). 
Insgesamt verbleiben, unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und 
Schutzmaßnahmen (z.B. Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Vermeidung des 
Eintrags von Schadstoffen, Verwendung umweltverträglicher und abbaubarer Stoffe, 
regelmäßige Wartung von Maschinen, Betankung von Baumaschinen nur auf speziell dafür 
vorgesehenen Flächen, Bereithaltung von Ölbindemitteln etc.), keine erheblichen 
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 
Zusammenfassend besteht durch das Bauvorhaben für den mengenmäßigen und 
chemischen Zustand der betroffenen Grundwasserkörper keine Unvereinbarkeit mit dem 
Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie. Durch das Bauvorhaben werden die 
Zielvorgaben des 3. BWP (2022-2027) nicht negativ beeinflusst bzw. gefährdet. 
9.5.6 Schallschutz gemäß 16. BImSchV 
Es wurde eine detaillierte Schalluntersuchung zum Betrieb der Eisenbahnanlagen 
durchgeführt. In Unterlage 18.1 wurden die Immissionen infolge des Eisenbahnverkehrs in 
der Nachbarschaft berechnet und die Auswirkungen in immissionsschutzre chtlicher Sicht 
auf Grundlage der 16. BImSchV geprüft und beurteilt.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 105 von 126 
In einer planerischen Abwägung wurde die eine Auswahl zwischen verschiedenen in 
Betracht kommenden Schallschutzmaßnahmen getroffen. Die Auswahlentscheidung hat 
sich an dem grundsätzlichen  Vorrang von aktivem Schallschutz vor Maßnahmen des 
passiven Schallschutzes orientiert. 
Mit den vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände) werden im 
Bereich der wesentlichen baulichen Änderung (zweigleisiger Ausbau) nicht an allen 
Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV eingehalten.  
Die Adressen aller betroffenen Gebäude, mit Anspruch auf passiven Schallschutz dem 
Grunde nach, sind in Unterlag 18.1 Anlage 2 zusammengefasst. 
Mit den geplanten Maßnahmen (passiver Lärmsc hutz für Wohnungen mit Überschreitung 
der Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV.) erfüllt das Projekt alle Vorgaben der 16. 
BImSchV. 
Für den Bereich ohne wesentliche bauliche Änderung vom Anfang des 
Planfeststellungsabschnittes bei Bahn-km 3,0 + 50 der Strecke 2670 bis Bahn-km 5,8 + 62 
der Strecke 2663 werden die Immissionspegel durch die Erhöhung der Taktfrequenz der S 
11 auf den Strecken 2670 und 2663 geringfügig erhöht. Die Erhöhung der Immissionspegel 
an den hochbelasteten Gebäuden beträgt in der Nacht  durchschnittlich 0,3 dB mit einer 
maximalen Erhöhung von 1,0 dB. Die Erhöhung am Tag beträgt durchschnittlich 1,8 dB mit 
einer maximalen Erhöhung von 2,5 dB. 
166 Gebäude werden in der Nacht bei gleichzeitiger Erhöhung der Immissionen durch die 
Erhöhung de r Taktfrequenz der S11, über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle 
(60dB(A)) belastet. Hier besteht Anspruch auf Kompensation der Zusatzbelastung durch 
die Erhöhung der Taktfrequenz der S11. Es ist eine Kompensation durch passiven 
Lärmschutz geplant. 
Eine Zusammenfassung der Adressen der Gebäude mit Überschreitung der 
grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle, einschließlich der zugehörigen Beurteilungspegel 
befindet sich in Unterlage 18.1 Anlage 2 
Die Eingriffserheblichkeit infolge des Betriebs der Eisen bahnanlage ist als unerheblich zu 
bewerten. Das Vorhaben ist daher aus immssionsschutzrechtlicher Sicht zulässig. 
9.5.7 Schutz vor betriebsbedingten Erschütterungen 
Gemäß der durchgeführten Erschütterungsprognosen im Betriebszustand unter 
Berücksichtigung der Takterhöhung kommt es zu keiner relevanten Erhöhung der 
Erschütterungsimmissionen von über 25 % oder mehr bei gleichzeitiger Überschreitung der 
Anhaltswerte der DIN 4150 -2 und auch zu keiner relevanten Erhöhung der durch die 
Erschütterungsimmissionen induzierten sekundären Luftschallimmissionen von 
mindestens 3 dB bei gleichzeitiger Überschreitung der aus der 24. BImSchV hergeleiteten 
Zumutbarkeitsschwelle. Das Vorhaben ist daher zulässig.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
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9.5.8 Schutz vor Baulärm gemäß AVV Baulärm  
Es wurde eine detaillierte Schalluntersuchung zum Bau der Eisenbahnanlagen auf 
Grundlage der AVV-Bau durchgeführt (Unterlage 18.2). 
Im Zuge des Ausbaus kann es entlang der Baustrecke von Bahn-km 5,8 + 62 bis Bahn km 
8,7 + 05 der Strecke 2663 durch einzelne Bauvorgä nge zur teilweisen erheblichen 
Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm kommen.  
Im Bereich Dellbrück, südlich der Bahn wird ein Gebäude in der Eschenbruchstraße über 
dem Richtwert belastet. Diese hohe Immissionsbelastung erfolgt während der  Errichtung 
der Lärmschutzwand in gebäudenähe während der Herstellung der Gründung.  
Entlang der Strecke, im Thielenbruch werden Immissionsbelastungen über den jeweiligen 
Richtwerten im Bereich der bahnnahen Gebäude in der Paffrather Straße und nördlich der 
Bergisch Gladbacher Straße zwischen Paffrather Straße und Im Tannenforst entstehen. 
Während der Herstellung eines Durchlasses wird das Gebäude Paffrather Straße 24 an 
den der Bahn zugewandten Fassaden über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle 
am Tag (70 dB(A)) belastet. Hier wird eine mobile Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,00 
m von Bahn-km 6,1 + 91 bis Bahn km 6,2 + 66 errichtet und mindestens über die Bauzeit 
des Durchlasses vorgehalten. Damit können für diese Bebauung gesundheitsgefährdende 
Belastungen vermieden werden. 
Nördlich der Bahn werden im Duckterather Busch die ersten beiden Häuserzeilen und die 
erste Häuserzeile der Gutenberg Straße über dem Richtwert für Gebiete mit vorwiegend 
Wohnungen (55dB(A)) durch Baulärm belastet. Das Gebäude F ranz-Hitze-Straße 66, in 
unmittelbarer Nähe zur Eisenbahnüberführung Franz -Hitze-Straße, wird während der 
Errichtung dieser Überführung über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag 
(70 dB(A)) belastet. Aktive Schutzmaßnahmen durch Schallschirme ( z.B. mobile Wände) 
sind aus Gründen der Topographie nicht möglich. 
Südlich der Bahn wird die erste Häuserzeile des Wohnbauvorhabens am Duckterather 
Weg, sowie die Gebäude Mülheimer Straße 55, 61 und 61b über dem Richtwert für Gebiete 
mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen (60dB(A)) belastet. Belastungen über der 
grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) kommen südlich der Bahn nicht 
vor. 
Zwischen Haltepunkt Duckterath und Tannenbergstraße wird nördlich der Bahn ein 
Gebäude ( Britanniahütte 1) in unmittelbarer Nähe zum Bahndamm über der 
grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) belastet. Weitere Belastungen 
über den Richtwerten liegen nicht vor. Aktive Schutzmaßnahmen durch Schallschirme (z.B. 
mobile Wände) sind aus Gründen der Topographie nicht möglich. 
Südlich der Bahn werden zwischen Haltepunkt Duckterath und Tannenbergstraße die 
Wohngebäude nördlich der Mülheimer Straße und an beiden Seiten der Buchholzstraße 
über dem Richtwert für den Zeitbereich Tag für Gebi ete mit gewerblichen Anlagen und 
Wohnungen (60dB(A)) belastet. Im Bereich des Abenteuerspielplatzes Mülheimer Straße

Vorhaben: Unterlage 1.1 
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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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(Mülheimer Straße 219 bis 231) werden das Katholische Familienzentrum und das 
Kinderhaus Herrmann sowie 3 Wohngebäude über den jeweiligen Richtwerten belastet. 
Die Gebäude Buchholzstraße 11, 14, 29, 33, und 35, Damaschkestraße 1 und 3a, sowie 
Mülheimer Straße 121,123 und 127 werden über der grundrechtlichen 
Zumutbarkeitsschwelle am Tag (70 dB(A)) belastet. Diese hohen Belastungen treten 
während der Herstellung der Lärmschutzwände und bei der Errichtung der 
Eisenbahnüberführung Buchholzstraße auf. Am Gebäude Buchholzstraße 29 treten zudem 
während des Rückbaues und Erdbauarbeiten und bei den Gebäuden Mülheimer Straße 
121, 123 und 127 während der  Rückbauarbeiten Überschreitungen der Grundrechtlichen 
Zumutbarkeitsschwelle auf. Durch die Nähe zum Bahndamm und im Falle der Gebäude in 
der Mülheimer Straße durch deren Höhe sind diese Belastungen nicht vermeidbar. Aktive 
Schutzmaßnahmen durch Schallschi rme (z.B. mobile Wände) sind aus Gründen der 
Topographie nicht möglich. 
Belastungen durch Baulärm über den Richtwerten kommen östlich des 
Planfeststellungsabschnittes nicht vor. 
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
kann die Lärmbelastung in der Nachbarschaft der Baustrecke infolge Bautätigkeiten auf ein 
zumutbares Maß reduziert werden. Die Eingriffserheblichkeit infolge der Errichtung der 
Eisenbahnanlage ist als gering zu bewerten. 
Im Abschnitt vom Anfang des Planf eststellungsabschnittes bei Bahn -km 3,0 + 50 der 
Strecke 2670 bis zum Beginn der Baustrecke bei Bahn -km 5,8 + 62 der Strecke 2663 
werden 5 Kabelquerungen der Bahnstrecken und eine Kabelquerung der Mülheimer Straße 
gebaut.  
Die Adressen aller Gebäude an denen die Richtwerte gem. AVV Bau überschritten werden, 
sowie eine Liste der Gebäude an denen Überschreitungen der grundrechtlichen 
Zumutbarkeitschwelle am Tag auftreten werden, sind in Unterlage 18.2 Anlage 3 
zusammengefasst. 
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
kann die Lärmbelastung in diesem Bereich infolge Bautätigkeiten ebenfalls auf ein 
zumutbares Maß reduziert werden. Die Eingriffserheblichkeit infolge der Errichtung der 
Eisenbahnanlage, wie auch der Herstellung der Kabelquerungen ist als gering zu bewerten. 
Das Vorhaben ist daher aus immssionsschutzrechtlicher Sicht zulässig. 
9.5.9 Schutz vor baubedingten Erschütterungen 
In Unterlage 19.2 werden die baubedingten Erschütterungsimmissionen für die 
schutzbedürftige Nac hbarschaft ermittelt und beurteilt. Bei der Betrachtung lässt sich 
feststellen, dass die Anhaltswerte der anzuwenden DIN 4150-3 mit definierten Maßnahmen 
eingehalten werden. Vor Beginn der Baumaßnahme wird dennoch gemäß der Empfehlung 
des Gutachters eine b auliche Beweissicherung an nah zur Baumaßnahme gelegenen 
Gebäuden durchgeführt.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
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9.5.10 Schutz vor Lärm gemäß TA- Lärm 
In Unterlage 18.3 wurden die durch die Beschallungsanlage am Haltepunkt Duckterath 
hervorgerufenen Immissionen in der Nachbarschaft berechnet un d die Auswirkungen in 
immissionsschutzrechtlicher Sicht auf Grundlage der TA-Lärm geprüft und beurteilt. 
Zur Verhinderung von schädlichen Umwelteinflüssen durch Schallimmissionen auf die 
Nachbarschaft wurde eine Erhöhung der bahnrechten Schallschutzwand vo n Bahn -km 
7,8+00.3 bis Bahn -km 7,8+10.1 und von Bahn -km km 7,8+14.3 bis Bahn -km 7,8+24.1 
(Strecke 2663) von 3,50 auf 5,30 m geplant.  
Die durch die Beschallungsanlagen verursachten Immissionen liegen am Tag (auch an 
Sonn und Feiertagen) an allen Fassaden d er Nachbarschaft mindestens 6 dB unter den 
Immissionsrichtwerten der TA-Lärm und leisten keinen, in Hinsicht auf das Schutzziel des 
Immissionsschutzgesetzes, relevanten Immissionsbeitrag. 
In der Nacht werden die Richtwerte der TA -Lärm eingehalten. Da keine  in der Nacht 
betriebenen gewerblichen Anlagen in der Nähe gelegen sind, ist die prognostizierte 
Belastung zulässig 
Die Eingriffserheblichkeit infolge des Betriebs der Beschallungsanlage ist als unerheblich 
zu bewerten. Das Vorhaben ist daher aus immssionsschutzrechtlicher Sicht zulässig.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
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10 WEITERE RECHTE UND BELANGE 
10.1 Grunderwerb 
Für die Durchführung der Maßnahme sind vorübergehende und dauerhafte 
Inanspruchnahmen von Grundstücken erforderlich. Darüber hinaus wird die dingliche 
Sicherung von Flächen notwendig. 
Die Grundstücke sind im Grunderwerbsplan (Unterlage 5) und im Grunderwerbsverzeichnis 
(Unterlage 6) dargestellt. 
Bei den zu erwerbenden Flächen handelt es sich um Flächen, die nicht der DB AG gehören, 
allerdings für das Vorhaben erworben werden müssen. Als vorübergehend in  Anspruch 
genommene Flächen sind solche gekennzeichnet, welche während der Bauzeit als 
Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsstreifen oder Zufahrten benötigt werden. Die 
Flächen, die als dingliche Sicherung gekennzeichnet sind, sind Flächen, die nicht der DB 
AG gehören, welche für das Vorhaben dinglich durch die Eintragung einer 
Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu sichern sind. Diese Flächen werden von der DB AG 
nicht erworben. 
Die geplanten Baumaßnahmen erfolgen räumlich hauptsächlich auf dem Gelände der DB 
AG und den dort dem Bahnbetrieb gewidmeten Flächen.  
Nach Abschluss der Arbeiten werden die vorübergehend beanspruchten Flächen in den 
Urzustand zurückversetzt. Auf den beanspruchten Flächen für die Baudurchführung wird 
ein Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation des Anfang - und Endzustandes 
durchgeführt. 
Die Einzelheiten zur Inanspruchnahme und dinglichen Sicherung von Flächen sind dem 
Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6.1) zu en tnehmen und im Grunderwerbsplan 
(Unterlage 5.1 bis 5.9) dargestellt. Der Flächenverbrauch für die Realisierung des Projektes 
wird so gering wie möglich gehalten.  
Seitens des Vorhabenträgers wird angestrebt, die erforderlichen vertraglichen Regelungen 
des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme für alle benötigten Flächen 
sowie die Regelung zu Grunddienstbarkeiten, mit den Betroffenen auf privatrechtlicher 
Basis abzuschließen. Die enteignungsrechtliche Vorwirkung des 
Planfeststellungsbeschlusses bleibt hiervon jedoch unberührt. 
Für die Maßnahmen gemäß Landschaftspflegerischen Begleitplan 024_FCS und 032_E 
wird kein Grunderwerb, dingliche Sicherung oder vorübergehen Inanspruchnahme 
erforderlich. Die Herrichtung und Optimierung eines Ausweichlebensra ums für die 
Zauneidechse (024_FCS) erfolgt auf bahneigenem Grund. Für die Durchführung der 
Erstaufforstung (032_E) wurde ein Vertrag mit der Flächenagentur Rheinland geschlossen, 
wodurch Grundinanspruchnahme durch die DB Netz AG nicht erforderlich wird. Fo lglich 
werden beide Maßnahmen nicht im Grunderwerbsplan oder Grunderwerbsverzeichnis 
aufgeführt.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 110 von 126 
10.2 Kabel und Leitungen 
Durch den Neu- bzw. Umbau der maßnahmenbedingten Anlagen werden Kabel - und Lei- 
tungsverlegearbeiten erforderlich. Zudem müssen die Kabel und Leitungen während der 
Bauarbeiten gesichert werden. Diese Arbeiten w urden und werden mit den zuständigen 
Versorgungsunternehmen und Leitungsträgern vereinbart. Der Zeitraum der  Planung der 
Umverlegung steht in Abhängigkeit zum Bauablauf und erfolgt zum Teil vor Baubeginn oder während 
der Bauzeit. Die Kostentragung für die jeweilige Leitungsumverlegung wird gemäß den 
gültigen Verträgen und Vereinbarungen sowie den einschlägigen Gesetzen außerhalb des 
Planfeststellungsverfahrens geregelt. Durch eine im Vorfeld durchgeführte aktuelle 
Leitungsabfragen wurde der Leitungsbestand Dritter erfasst und in den Leitungslageplänen 
(Unterlage 11) dargestellt sowie im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) aufgeführt. 
 Folgende Kabel - und Leitungsmaßnahmen sind vorgesehen . Die abschließende 
Aufzählung der Maßnahmen an den betroffenen Leitungen  ergibt sich aus dem 
Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) und der Leitungslagepläne (Unterlage 11): 
Im Bereich  der bestehenden Personenu nterführung in Dellbrück werden Gas-, 
Trinkwasser- und Elektrol eitungen der Rheinenergie  freigelegt und regelkonform 
tiefergelegt. 
Eine bestehende Bachverrohrung der Stadt Köln bei km 5,968 wird rückgebaut. 
Im Bereich der Personenüberführung Paffrather Straße  werden Elektroleitungen, eine 
Gasleitung und eine Trinkwasserleitung der Rheinenergie teilweise rückgebaut und in neuer 
Lage regelkonform verlegt. 
Für die im FFH Gebiet befindlichen Gasleitungen  der OGE finden Abstimmungen zur 
Sicherungsmaßnahme mit dem Leitungsbetreiber statt.  
Im Bereich der Straßenüberführung Duckterather Weg werden eine stillgelegte 
Fernmeldeleitung von Westnetz  und eine  stillgelegte Elektroleitung der Rheinenergie 
rückgebaut. 
Im Bereich der Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße werden Gas-, Trinkwasser- und 
Elektroleitungen der Rheinenergie sowie Leitungen der Telekom teilweise rückgebaut und 
in neuer Lage regelkonform verlegt. 
Die Entwässerung der Bahnsteige und Bahnsteigdächer de r Bahnsteige am  Haltepunkt 
Duckterath erfolgt durch Anschluss an bestehende Entwässerungskanäle. Die 
Entwässerung ist in Kapitel 5.5.3 genauer beschrieben. 
Im Bereich der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße  werden Elektroleitungen der 
Rheinenergie sowie Leitungen der Telekom teilweise rückgebaut und in neuer Lage 
regelkonform verlegt. 
Im Bereich der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße werden Elektroleitungen, 
Fernmeldeleitungen umgelegt und eine stillgelegte Gasleitung der Rheinenergie 
rückgebaut. Die Gasleitung von Thyssengas wird teilweise rückgebaut bzw. verdämmt und

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 111 von 126 
in neuer Lage regelkonform verlegt. Die künftige Lage der Gastrasse wurde gemeinsam mit 
Thyssengas festgelegt. 
10.3  Straßen und Wege 
Die durch das Vorhaben bedingten S traßenmaßnahmen sind in Kapitel 4.3 
beziehungsweise 5.4 beschrieben.  Die bauzeitlichen Einschränkungen werden in Kapitel 
8.5 beschrieben. 
10.4 Kampfmittel 
Für den vorliegenden Planfeststellungsabschnitt wurde eine Überprüfung der Grundstücke 
inklusive Baustelleneinrichtungsflächen auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern 
mittels Luftbildauswertung über die zuständigen Ordnungsämter durchgeführt. Es liegen 
sowohl diffuse Kampfmittelverdachte aber auch konkrete Verdachtspunkte vor. Daher kann 
die Existenz von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Vor Baubeginn werden die 
Flächen geophysikalisch untersucht. 
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 
Im Rahmen der Maßnahmen des vorliegen den Planfeststellungsabschnitts  fällt 
Bodenaushub an. Gemäß Konzernrichtlinie 809.0201 sind Infrastrukturmaßnahmen durch 
ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (siehe Unterlage 25.1) zu begleiten. 
Es f allen überwiegend Bodenaushub, untergeordnet auch Beton/Bauschutt sowie 
Oberbaumaterialien an. 
Nicht auszuschließen sind auch andere Abfälle, die in folgender Tabelle dargestellt sind . 
Für die Entsorgung sind Bodenaushub und Oberbaustoffe von quantitativer Bedeutung. Die 
Rückbaumaterialien der Infrastruktur aus den Bereichen Oberleitungsanlagen und LST 
haben eigene Wiederverwendungs- bzw. Aufarbeitungswege. 
Tabelle 2: Beschreibung der zu erwartenden Stoffe/Abfälle 
Bauteil/Gewerke Anfallende Stoff/Abfälle AVV 
Erdarbeiten Fundamentreste, 
Kabelkanäle u. –schächte 
170101 
Boden u. Auffüllung 170504 
Gleisanlagen Holzschwellen 170204* 
Betonschwellen 170101 
Schienen 170405 
Gleisschotter 170508

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 112 von 126 
PSS/FSS 170504 
Abbruch Beton 170101 
Gemische/getrennte 
Fraktionen aus Beton, 
Ziegeln, Fliesen, Keramik 
170107 
Stahl 170405 
 
Nach überschlägiger Ermittlung fallen im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt ca. 
116.850 m³ Bodenaushub an. Beim Neubau der Gleise und Weichen fällt zusätzlich 
noch ca. 13.400 m³ Bodenmaterial an. 
Bei Abbrucharbeiten fallen zudem mineralische Reststoffe, im Wesentlichen Beton, 
an. Eine Mengenabschätzung ist jedoch vorab nicht möglich. Mit dem Anfall weiterer 
Reststoffe ist generell ebenfalls zu rechnen. Auch hier ist eine Mengenabschätzung 
vorab nicht möglich. 
Von den Baumaßnahmen sind insgesamt ca. 3500 lfd. m Schiene betroffen. Die 
Menge des zu entsorgenden Altschotters beträgt im Planungsabschnitt ca. 13.500 
m³. Es fallen insgesamt ca. 6.000 Bahnschwellen an. Schienen und Schwellen können 
bei technischer Eignung wiederverwendet werden. Nicht verwendete Schwellen sind 
der Wiederverwertung oder der Entsorgung zuzuführen. Alte Schienen können als 
Kernschrott vermarktet werden. 
Die Zuordnung der Abfallmassen zu den LAGA-Klassen wurde wie folgt abgeschätzt:  
Tabelle 3: Zuordnung LAGA-Klassen 
LAGA-Klasse Anteil Boden Anteil Schotter  
Z 0  10 %  0 %  
Z 1.1  25 % 30 %  
Z 1.2  25%  30 %  
Z 2  20 % 25 %  
>Z 2  20 % 15 %  
 
Inwieweit ein Einbau der Aushubmaterialien erfolgen kann, ist abhängig von den 
bodenmechanischen Eigenschaften sowie dem Belastungsgrad des Bodenmaterials. I.d.R. 
ist ein Wiedereinbau von Bodenmaterial <LAGA Z1.2 möglich. Detailliertere Betrachtungen 
werden im Rahmen der Ausführungsplanung und der Ausführung abgestimmt. Da 
außerdem Deklarationsanalysen, die älter als ca. 6 Monate sind, in NRW von den 
zuständigen Behörden und den Entsorgern nicht anerkannt werden, werden im Rahmen

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
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der Bauausführung nochmals Deklarationsanalysen aller anfallenden Materialien 
durchgeführt werden.  
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei den bisher durchgeführten 
Untersuchungen Schadstoffe ermittelt wurden, die aber aufgrund der Nutzungsverhältnisse 
keine Gefährdungen für die relevanten Wirkungspfade darstellen. Ein öffentlich-rechtliches 
Inanspruchnahmerisiko liegt demnach nicht vor. Es besteht keine Verpflichtung zu einer 
Bodensanierung. Es handelt sich um eine Baumaßnahme, bei der ggf. anfa llende 
überschüssige verunreinigte Massen fachgerecht entsorgt werden. Ein Sanierungskonzept 
im Sinne der BBodSchV ist nicht erforderlich. 
Abbruchmaterial wird auf herkömmliche Weise durch das Bauunternehmen entsorgt. 
10.6 Gewässer 
Durch die Maßnahmen des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes erfolgen Eingriffe in 
das Grundwasser und in Oberflächengewässer. Die Eingriffe während der Bauphase haben 
lokal Auswirkungen sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität des Grundwassers 
und der Oberflächeng ewässer. In der Betriebsphase beschränken sich die dauerhaften 
Auswirkungen auf für die Umgebung nicht relevanten quantitativen Veränderungen des 
Grundwassers im unmittelbaren Gründungsbereich der Baumaßnahmen. 
Oberflächengewässer sind in der Betriebsphase  nicht betroffen.  Die Auswirkungen der 
Maßnahmen des vorliegenden Planfeststellungsabschnitt sind ausführlich in Unterlage 21 
dargestellt. 
Folgende Bauwasserhaltungen und grundwassererhebliche Arbeiten werden durchgeführt. 
Aus diesem Grund werden im Zuge d ieses Verfahrens für folgende Sachverhalte eine 
wasserrechtliche Genehmigung nach § 9 WHG beantragt: 
Neubau Lärmschutzwand km 5,817-6,749 Strecke 2663:  
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser 
Torsionsbalken bahnrechts km 5,826-5,847 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser 
Torsionsbalken bahnrechts km 5,852-5,860 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser 
Rückbau Durchlass km 5,956 Strecke 2663: 
Einbringen des bauzeitlich benötigten Verbaus in das Grund wasser und lokaler 
bauzeitlicher Aufstau des Grundwasserstromes 
Neubau Lärmschutzwand km 6,145-6,328 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser 
Grundwasserhaltung Neubau vorhandener Durchlass km 6,230 Strecke 2663:

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Einbringen des bauzeit lich benötigten Verbaus in das Grundwasser und lokaler 
bauzeitlicher Aufstau des Grundwasserstromes 
Bauzeitliche Grundwasserentnahme 0,17 l/s, Grundwasserentnahme gesamt 863 m3, 
Dauer der Grundwasserentnahme 60 Tage. Die Einleitung der Pumpwässer erfolgt i n das 
Gerinne ca. 100 m stromabwärts des Durchlasses. 
Dammverbreiterung, Dammerhöhung und Überlastschüttung km 6,300-7,300 Strecke 
2663: 
Einbringen von Baustoffen in das Grundwasser und bauzeitliche Verlegung des Gerinnes 
neben dem Bahndamm  
Grundwasserhaltung Sicherung Gasleitung km 6,750 Strecke 2663: 
Bauzeitliche Grundwasserentnahme 0,51 l/s, Grundwasserentnahme gesamt 1.322 m 3, 
Dauer der Grundwasserentnahme 30 Tage. Einleitung der Wässer in das bahnparallele 
Gerinne nördlich der Bahn ca. 200 m stromabwärts der  Baugrube. Umlegung des kleinen 
bestehenden Gerinnes nördlich der Bahn während der Bauarbeiten. 
Kapillarbrechende Schicht km 6,890-7,010 Strecke 2663: 
Einbau einer kapillarbrechenden Schicht an der Basis des Bahndammes, um die in diesem 
Abschnitt erhöhte Durchströmung des Untergrundes zu gewährleisten. 
Neubau Lärmschutzwand km 7,232-7,540 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Neubau Torsionsbalken km 7,262-7,276 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Grundwasserhaltung Sicherung Gasleitung km 7,270 Strecke 2663: 
Bauzeitlich Grundwasserentnahme 0,37 l/s, Grundwasserentnahme gesamt 960 m3, Dauer 
der Grundwasserentnahme 30 Tage. Einleitung in das Gerinne ca. 100 m stromab wärts 
des Durchlasses unter Verwendung eines Erosionsschutzes eingeleitet. 
Neubau Lärmschutzwand km 7,303-8,011 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Signalausleger km 7,428 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Neubau Lärmschutzwand km 7,623-7,666 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße km 7,663 Strecke 2663:

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Errichtung einer Baugrube mit dichter Baugrubensohle, die ca. 4 m in das Grundwasser 
einbindet. Errichtung von Brückenwiderlager mit Pfahlgründung, wobei die Pfähle ca. 6 m 
in den Untergrund und somit auch in das Grundwasser einbinden. 
Einleitung von Niederschlagswasser vom Gleiskörper der Brücke über Versickerungsmulde 
in den Untergrund. Entwässerte Fläche insgesamt 290 m2. 
Haltepunkt Duckterath Winkelstützwand km 7,678-7,862 Strecke 2663:  
Errichtung einer Stützwand auf insgesamt 450 Mikropfählen, die bis ca. 20 m in das 
Grundwasser einbinden. 
Haltepunkt Duckterath Kiespfähle km 7,678-7,862 Strecke 2663: 
Errichtung von Kiespfählen, um Niederschlagswasser aus dem Gleisbereich Haltepunkt 
Duckterath zu versickern 
Neubau Lärmschutzwand km 7,744-7,832 Strecke: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Eisenbahnüberführung Damaschkestraße km 7,878 Strecke 2663:  
Errichtung einer Baugrube mit dichter Baugrubensohle, die ca. 0,6 m in das Grundwasser 
einbindet. Errichtung von Brückenwiderlager mit Pfahlgründung, wobei die Pfähle ca. 19 m 
in den Untergrund und somit auch in das Grundwasser einbinden. 
Einleitung von Niederschlagswasser vom Gleiskörper der Brücke über einen Sickerschacht 
in den Untergrund. Entwässerte Fläche insgesamt 110 m2. 
Neubau Lärmschutzwand km 7,823-8,557 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Signalausleger km 7,963 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser  
Bohrpfahlwand km 8,349-8,440 Strecke 2663:  
Errichtung einer zweiteilige tangierende Bohrpfahlwand, die mit den Bohrpfählen bis ca. 3 
m in das Grundwasser einbindet, sowie lokaler Aufstau des Grundwasserstromes. 
Eisenbahnüberführung Buchholzstraße km 8,446: 
Errichtung eines Brückenwiderlagers mittels Pfahlgründung, wobei die Einbindetiefe der 
Pfähle voraussichtlich unterhalb des Grundwasserspiegels zu liegen kommt. 
Einleitung von Niederschlagswasser vom Gleiskörper der Brücke über einen Sickerschacht 
in den Untergrund. Entwässerte Fläche insgesamt 411 m2. 
OLA-Masten Streckenabschnitt km 5,862 – 7,200 und km 7,700 – 8,705 Strecke 2663: 
Einbringen der Pfahlgründung in das Grundwasser

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Bodenversiegelung und Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz: 
Eisenbahnüberführung Franz-Hitze-Straße km 7,663 Strecke 2663: 
Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung an der Franz-Hitze Straße werden ca. 18 m2 
Bodenfläche für den Straßenbau zusätzlich versiegelt und die Niederschlagswässer der 
Grundwasserneubildung entzogen. Die Entwässerung erfolgt über das öffentliche 
Kanalnetz, wodurch zusätzlich zum Bestand 0,2 l/s in das Kanalnetz eingeleitet wird.

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Hp Duckterath km 7,678-7,862 Strecke 2663: 
Neuplanung der Entwässerung von Bahnsteigen und Dachflächen im Ausmaß von 
insgesamt ca. 1.670 m2, deren Entwässerung über das öffentliche Kanalnetz im Ausmaß 
von 25,1 l/s erfolgt. Somit werden die Niederschlagswässer der Grundwasserneubildung 
entzogen. 
Brücke Damaschkestraße km 7,878 Strecke 2663: 
Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung Damaschkestraße werden ca. 39 m 2 
Bodenfläche für den Straßenbau zusätzlich versiegelt und die Niederschlagswässer der 
Grundwasserneubildung entzogen. Die Entwässerung erfolgt über das öffentliche 
Kanalnetz, wodurch zusätzlich zum Bestand 0,4 l/s in das Kanalnetz eingeleitet wird. 
Brücke Buchholzstraße km 8,446 Strecke 2663:  
Durch den Neuba u der Eisenbahnüberführung Buchholzstraße werden  ca. 277 m 2 
Bodenfläche für den Straßenbau zusätzlich versiegelt und die Niederschlagswässer der 
Grundwasserneubildung entzogen. Die Entwässerung erfolgt über das öffentliche 
Kanalnetz, wodurch zusätzlich zum Bestand 2,8 l/s in das Kanalnetz eingeleitet wird. 
10.7 Land- und Forstwirtschaft 
Im vorliegenden Planfeststellungsabschnitt sind keine landwirtschaftlich genutzten Flächen 
betroffen. 
10.7.1 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Forsthoheitsbereich Rhein-Sieg-Erft 
Gem. Auskunft der betroffenen Forstbehörde  Regionalforstamt Rhein -Sieg-Erft ist 
hinsichtlich des Ausgleichs nach Forstrecht ein Verhältnis von 1:2,4 für dauerhafte 
Waldflächenverluste und ein Verhältnis von 1:2 für temporäre Waldflächenverluste 
anzusetzen. 
Durch das Vorhaben kommt es zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme von Wald 
lt. Waldgesetz in einem Umfang von 3.994 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranziehen 
des Faktors 2 ein Kompensationsbedarf von 7.988  m²; unter Berücksichtigung der 
Neuanlage von Waldflächen nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibt ein 
Kompensationsbedarf von 3.994  m² Waldfläche aufgrund baubedingter Flächen -
inanspruchnahme von Waldflächen.  
Durch das Vorhaben kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von Wald 
lt. Waldgesetz in einem Umfang von 2.601 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranzi ehen 
des Faktors 2,4 ein Kompensationsbedarf von 6.242  m² Waldfläche aufgrund 
anlagebedingter Flächeninanspruchnahme von Waldflächen.  
Das Gesamtausmaß an erforderlicher Ersatzaufforstungsfläche für den Forsthoheits -
bereich des Regionalforstamts Rhein-Sieg-Erft beträgt somit insgesamt 10.236 m².

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10.7.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Forsthoheitsbereich Bergisches Land 
Gem. Auskunft der betroffenen Forstbehörde Regionalforstamt Bergisches Land  ist 
hinsichtlich des Ausgleichs nach Forstrecht ein Verhältnis  von 1:2 für temporäre und 
dauerhafte Waldflächenverluste anzusetzen. 
Durch das Vorhaben kommt es zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme von Wald 
lt. Waldgesetz in einem Umfang von 865 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranziehen des 
Faktors 1:2 ein Kompensationsbedarf von 1.730 m²; unter Berücksichtigung der Neuanlage 
von Waldflächen nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibt ein Kompensationsbedarf von 
865 m² Waldfläche aufgrund baubedingter Flächeninanspruchnahme von Waldflächen.  
Durch das Vorhaben kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von Wald 
lt. Waldgesetz in einem Umfang von 770 m². Demzufolge ergibt sich nach Heranziehen des 
Faktors 1:2 ein Kompensationsbedarf von 1.540 m² Waldfläche aufgrund anlagebedingter 
Flächeninanspruchnahme von Waldflächen.  
Das Gesamtausmaß an erforderlicher Ersatzaufforstungsfläche für den Forsthoheits -
bereich des Regionalforstamts Bergisches Land beträgt somit insgesamt 2.405 m2. 
10.7.3 Kompensationsmaßnahmen Wald 
Insgesamt ergibt sich, wie in den vorangehenden Kapiteln dargelegt, über beide 
Regionalforstämter ein Ausgleichsbedarf von in Summe rd. 1,3 ha Waldfläche.  
Der Ausgleichsbedarf wird, wie mit den Forstbehörden abgestimmt, insgesamt im 
Kompensationsraum 02 ( Kompensationsräume nach § 15 (2) BNatSchG) 
Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht ( ~D34) ausgeglichen. Es werden auf einer 
Aufforstungsfläche in der Gemeinde Vettweiß Ersatzaufforstungsmaßnahmen im Umfang 
von 12.641 m2 von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erworben. 
Siehe dazu auch das entsprechende Maßnahmenblatt (Unterlage 14.7) sowie die planliche 
Darstellung Unterlage 14.4.4. 
Im Bereich der Ausgleichsmaßnahmenfläche 030_A und 031_A sowie den Ersatzmaß -
nahmenflächen 032_E werden in Summe rd. 1,5 ha Gehölzflächen neu angelegt. 
10.8 Brand- und Katastrophenschutz 
Im Planungsbereich zwischen dem Bahnhof Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach werden 
Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz von 
Schienenwegen zu entsprechen. Ein Rettungsweg entlang der Gleise wird gemäß EBA -
Leitfaden hergestellt. Zudem werden Zugänge zu dem Schienenweg hergestellt an denen 
Zufahrten, sowie Bewegungsflächen für die Fremdrettungskräfte bestehen auf den 
öffentlichen Verkehrsflächen der umliegenden Straßen, anbinden. In de n 
Lärmschutzwänden werden Türen berücksichtigt.

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Am Haltepunkt Duckterath wird kein Bahnhofsgebäude errichtet. Dadu rch, dass zudem 
keine Aufenthaltsräume in auf dem Bahnsteig oder in Über - und Unterfüh rungen 
vorgesehen sind, wird auf ein Brandschutzkonzept für die Verkehrsstation verzichtet.  
In Unterlage 24 sind die Rettungswege, Zuwegungen und Zufahrten beschrieben bzw. 
abgebildet. 
10.9 Kapazität 
Die im betrachteten Planfeststellungsabschnitt beantragten M aßnahmen an der 
Eisenbahninfrastruktur erzeugen keine Kapazitätsminderung. 
10.10 Barrierefreiheit 
Der Zugang zum nördlichen Bahnsteig im Halte punkt Duckterath wird über eine Rampe 
barrierefrei gewährleistet. Beim südlichen Bahnsteig befindet sich auf der westlichen Seite 
neben der Rampe ein bestehender Aufzug als barrierefreie Zugangsmöglichkeit.  
10.11  Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Projektteam hat die betroffene Öffentlichkeit umfassend informiert und beteiligt - in 
Orientierung an § 25 Abs. 3 VwVfG und auch darüber hinaus gehend als Pilotprojekt im 
Rahmen des „Bündnisses für Mobilität NRW“.  
Viele Stakeholder unterstützen die Kommunikation zum Projekt über ihre aktive Teilnahme.  
Auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich aktiv. Sie haben sowohl digital als auch 
bei den Präsenzveranstaltungen über 300 Beiträge eingebracht.   
Viele Vorschläge waren bereits Teil der Planung und konnten sie untermauern.   
Dort, wo Vorschläge nicht realisiert werden können, hat der frühe, intensive Dialog 
zumindest das Verständnis sowohl für die für die Planungen im Einzelnen wie auch für den 
Infrastrukturausbau insgesamt erhöht.   
Das Konfliktpotenzial ist mit der frühen Öffentlichkeitsarbeit gesunken, die Qualität der 
Planung gestiegen.  
In der frühen Öffentli chkeitsarbeit wurde deutlich, dass der Ausbau der S11 überwiegend 
positiv wahrgenommen wird. Die Reaktionen zeigen eine hohe Akzeptanz des Projektes. 
Der Wunsch nach einer schnellen Umsetzung wurde und wird immer wieder artikuliert. Das 
Bedürfnis nach eine m höheren S -Bahn-Takt und einer besseren Anbindung an die 
Metropole Köln ist groß.   
Zugleich sehen die Menschen die Vorteile des Ausbaus für den Klimaschutz, indem sie ein 
stark erweitertes Angebot für den Umstieg auf den elektrischen S -Bahn-Verkehr erhalten. 
In diesem Zusammenhang zeigt sich auch das Interesse an den umweltgerechten 
Lösungen für den Ausbau im FFH Gebiet Thielenbruch (PFA 2.1).

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10.12 Klimaschutz, § 13 KSG 
Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Klimaschutzgesetz haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren 
Planungen und Entscheidungen den Zweck des KSG und die zu dessen Erfüllung 
festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zweck des KSG ist es gemäß § 1, zum Schutz vor 
den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen 
Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. 
Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage 
bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der 
Klimarahmenkonvention der Vereinten Na tionen, wonach der Anstieg der globalen 
Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad 
Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des 
weltweiten Klimawandels so gering wie mögli ch zu halten. Gemäß § 3 Klimaschutzgesetz 
(nationale Klimaschutzziele) werden die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 
1990 schrittweise bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gemindert. Bis zum 
Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissione n so weit gemindert, dass Netto -
Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative 
Treibhausgasemissionen erreicht werden. 
Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor entstehen fast ausschließlich in Form von 
CO2 und hängen stark von der Antriebsart, der Form und dem Gewicht der Fahrzeuge ab. 
Der Verkehr ist in Deutschland mit einem Anteil von rund 21 Prozent am Gesamt -
Kohlendioxidausstoß beteiligt 1. Im Verkehrssektor resultieren dabei 98 Prozent der 
Treibhausgas-Emissionen mit 140 ,6 Mt CO2e aus dem Straßenverkehr (vgl. 
Klimaschutzbericht der Bundesregierung 2021, S. 15). Auf den Schienenverkehr entfällt 
dabei weniger als ein Prozent 2. 
Die Eisenbahn ist anerkanntermaßen der klimafreundlichste motorisierte Verkehrsträger. 
Auch unte r Einbeziehung der Infrastrukturbereitstellung liegt die Klimawirkung der 
Schienenverkehre deutlich unter der des Individual - oder Luftverkehrs sowie des 
Straßengüterverkehrs. Im Personenfernverkehr z.B. beträgt die Klimawirkung der Schiene 
weniger als ein Viertel im Vergleich zu Flugzeug und Pkw. (vgl. Umweltbundesamt 2020: 
Ökologische Bewertung von Verkehrsarten – Abschlussbericht. Texte 156/2020, S. 122f 
und S. 128).  
Die Bundesregierung legt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Klimaschutzgesetz in ihrem 
Klimaschutzprogramm fest, welche Maßnahmen sie zur Erreichung der oben genannten 
nationalen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren ergreifen wird. Das 
Klimaschutzprogramm für den Verkehrssektor beinhaltet hierfür als eines der 
Maßnahmenbündel die CO2e -Minderung d urch die Verlagerung von Verkehr auf den 
klimafreundlicheren Verkehrsträger Schiene, der zu diesem Zweck sowohl bezogen auf den 
Schienenpersonenverkehr als auch hinsichtlich des Schienengüterverkehrs deutlich zu 
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 
 
1 Diese Zahlen gelten für 2018, Verkehr (162 Mio t) und D (755 Mio t) aus „Verkehr in Zahlen 2020/2021“, BMVI. 
2 DB Eisenbahn in Deutschland hatte 2018 einen Anteil von rd. 0,4 % (3,2 Mio t CO2e).

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stärken ist (vgl. Ziffer 3.4.3.1, 3.4.3.2, 3.4.3.6). Zusätzlich kann die Dekarbonisierung durch 
die Elektrifizierung weiterer Schienenstrecken weiter vorangetrieben werden. 
Auf dieser Grundlage investieren Bund und die Deutsche Bahn erheblich in die Erneuerung 
und den Ausbau des Schienennetzes. Dami t wird die Leistungsfähigkeit der 
Schieneninfrastruktur weiter erhöht. Durch die Einführung von digitaler Leit - und 
Sicherungstechnik auf zentralen Achsen und die Digitalisierung von Stellwerken wird die 
Kapazität deutlich gesteigert. Engpasskorridore im Schienennetz an neuralgischen Punkten 
werden ausgebaut, und damit die infrastrukturelle Grundlage zur Realisierung des 
Deutschlandtaktes gelegt. Zudem soll das elektrifizierte Netz erweitert und verdichtet 
werden. Mit diesen Maßnahmen wird die Attraktivität  des Schienenpersonenverkehrs für 
die Nutzer gesteigert (S. 66 des Klimaschutzprogramms). Auch der Schienengüterverkehr 
wird von der Modernisierung und Kapazitätsverbesserung auf dem Schienennetz deutlich 
profitieren. Gütertransport auf der Schiene wird dadurch schneller und attraktiver (S. 74 des 
Klimaprogramms). 
Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Bundes -Klimaschutzgesetzes vom 18.08.2021 
(BGBl. I S. 3905) wurde die Klimaschutzzielstellung erhöht. Die Minderungsziele wurden in 
§ 3 Klimaschutzgesetz gegenüber der Fassung von 2019 nochmals ambitioniert 
fortgeschrieben. Als Zielgröße für den Sektor Verkehr ist nunmehr eine Reduktion auf 85 
Mio. t/CO2e im Jahr 2030 normiert. Dies entspricht einer Reduktion von rund 48 Prozent 
ggü. 1990. 
Insoweit ergibt sich die Notwendigkeit, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu verstärken 
und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen. 
Die die aktuelle Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag die 
Zielstellungen bekräftigt und ein Klimaschutzsofortprogramm angekündigt. 
Wie aufgezeigt stellt die Verlagerung von Verkehren u.a. von der Straße auf die Schiene 
einen effizienten und nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz dar und wird nach dem 
geltenden Klimaschutzprogramm der Bundesregierung als eine Maßnahme zur Erreichung 
der Zwecke des Klimaschutzgesetz aufgeführt. 
Durch das vorliegende Vorhaben Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln wird für dieses 
Ziel (Verlagerung der Verkehre auf die Schiene) ein weiterer Beitrag geleistet, um mit der 
Verdichtung der S11 bis auf einen annähernden 5´-Takt im Streckenabschnitt Köln --
Mülheim – Bergisch Gladbach die Realisierung des Fahrplankonzeptes 2020+ und in 
weiterer Folge die Erreichung des Zielnetzes 2030+ S-Bahn Köln zu erreichen. 
Durch ein integriertes Zielkonzept für den Gesamtknoten Köl n im Güter - und 
Personenverkehr, dass insgesamt 15 verkehrlich je einzeln wirksame Infrastruktur -
maßnahmen mit optimierten Betriebsabläufen vorsieht, soll wesentlich zur Verkehrs -
verflüssigung und -steigerung im wachsenden Großraum Köln beigetragen werden. Ein 
wesentliches Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, Verkehrsleistungen des Schienen -
personennahverkehrs, welche heute auf den Fernbahngleisen als Regionalbahn verkehren, 
auf bestehende bzw. später neu hinzukommende S -Bahn-Linien zur Entlastung der 
Fernbahngleise zu verlagern.

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Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 122 von 126 
Übergeordnet ist der stark frequentierte Kölner Eisenbahnring nicht nur ein zentraler 
bundesweiter Verknüpfungspunkt, er erweist sich auch als einer der Engpässe im 
nationalen und internationalen Eisenbahnnetz, sowohl im Personennah- und 
Personenfernverkehr, als auch im Güterverkehr. 
Die Zeitscheibe 2020+ des integrierten Zielkonzeptes sieht Mehrverkehr sowohl im Fern - 
als auch im Regionalverkehr vor. Die Angebotsstruktur im Regionalverkehr, speziell dem 
S-Bahn-System, wird auf mehrere n Linien ausgeweitet. Hierzu zählt u.a. die Verdichtung 
des Taktes der S-Bahn im Abschnitt Köln-Worringen – Bergisch Gladbach. 
Das gegenständliche Vorhaben im PFA 2.1 ist dabei eine Teilmaßnahme beim Ausbau der 
S11/S-Bahn Stammstrecke Köln zur Verdichtung des Taktes, um auch im Außenast der S-
Bahnlinie Köln-Mülheim – Bergisch Gladbach eine Taktverdichtung zu ermöglichen.  
Langfristiges Ziel ist es, die S -Bahn Köln bis 2030+ zu einem S -Bahn-Netz auszubauen, 
das die gesamte Region gut und schnell vernetzt. Insgesamt neun S-Bahn-Linien sollen für 
optimale Anbindungen in Stadt und Region sorgen. Der Ausbau macht die S -Bahn zum 
Rückgrat für eine leistungsfähige Mobilität in der Region und zu einem wichtigen Baustein 
für Klimaschutz, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Sie wird zu einem Impulsgeber für die 
Stadtentwicklung und die Erschließung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten. 
Das Vorhaben unterstützt und trägt im Handlungsfeld „ÖV, Rad - und Fußverkehr“ des 
Sektor Verkehr des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung der Maßnahmen 3.4.3.1 
Stärkung des Schienenpersonenverkehrs und 3.4.3.2 Attraktivität des ÖPNV erhöhen  
durch die Verlagerung des Verkehrs auf klimafreundliche Optionen bei. Nachfolgend wird 
näher erläutert, welchen Beitrag das Vorhaben dazu leisten kann . Das Klimaschutz -
programm sieht den Zeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen für 2020 -2030 (bzw. über 
2030 hinaus) vor.  
Maßnahme 3.4.3.1 Stärkung des Schienenpersonenverkehrs 
Folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz werden auch durch das Vorhaben 
gebündelt: 
- Beseitigung von Engpässen 
- Schaffung attraktiver Takte und Förderung des schnellen Umsteigens 
- Kapitalerhöhung der Deutsche Bahn AG (DB AG) 
- Erhöhung der Planungssicherheit 
- Steigerung der Attraktivität für Nutzer 
Im Mittelpunkt dieses Maßnahmenbündels steht die CO2- Minderung durch die Verlagerung 
von Verkehr auf den Verkehrsträger Schiene, der zu diesem Zweck deutlich zu stärken ist. 
Engpasskorridore im Schienennetz neuralgische Punkte werden ausgebaut, die Einführung 
des Deutschlandtaktes wird dur ch die Maßnahme unterstützt. Es  können 
Kapazitätssteigerungen der vorhandenen Infrastruktur erzielt werden, indem Züge in 
geringerem Abstand fahren, ohne Einbußen bei der Sicherheit hinnehmen zu müssen.

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 123 von 126 
Maßnahme 3.4.3.2 Attraktivität des ÖPNV erhöhen 
Folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz werden auch durch das Vorhaben 
gebündelt: 
- Ausbau der Kapazitäten 
- Verbesserung der Angebotsqualität 
- Stärkung des ÖPNV 
Gegenstand dieses Maßnahmenbündels ist die Stärkung des ÖPNV. Der öffentliche 
Personenverkehr ist a ufgrund der hohen Energieeffizienz und des hohen Grades der 
Elektrifizierung mit erheblich geringeren Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer 
verbunden als der motorisierte Individualverkehr. Im Mittelpunkt dieses Handlungsfelds 
steht daher die CO 2-Minderung durch die Verlagerung von Verkehr auf den ÖPNV. Der 
Netzausbau und die Netzerweiterung bei S-, U- und Straßenbahnen sollen vorangetrieben 
werden. Zudem soll die Nutzung des ÖPNV durch eine Verbesserung der Angebotsqualität 
attraktiver gemacht we rden. Hierzu wird die Zuverlässigkeit verbessert, es werden 
häufigere Verbindungen eingerichtet und auch der Komfort und die Sicherheit werden 
erhöht. 
Die Treibhausgasemissionen durch die Bauarbeiten bzw. den Baustellenverkehr sind als 
zwingend notwendige Voraussetzung zur Realisierung des im Interesse des Klimaschutzes 
stehenden Vorhabens nicht vermeidbar. Selbst unter Einbeziehung der Emissionen der 
Infrastrukturbereitstellung (vgl. oben) ist der Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr 
der mit Abstand klimafreundlichste motorisierte Verkehrsträger. Vor diesem Hintergrund 
stellt die Verkehrsverlagerung auf die Schiene auch unter Berücksichtigung der Emissionen 
der Infrastrukturbereitstellung einen Beitrag zur Treibhausgasemissionen -Minderung und 
damit zur Erreichung der Klimaschutzziele dar. 
Folglich stellt das vorliegende Vorhaben einen wichtigen Beitrag für die Verlagerung der 
Verkehre auf die Schiene und damit zur Erreichung der Zwecke des Bundes -
Klimaschutzgesetzes dar. Das Vorhaben steht damit im Ei nklang mit dem eingangs 
dargestellten Zweck des Klimaschutzgesetzes und den zu seiner Erfüllung festgelegten 
Maßnahmen im Klimaschutzprogramm. 
10.13 Befreiungen LNatSchG NRW und BNatSchG 
Für das Vorhaben wird im Zuge des vorliegenden Verfahrens  eine Befreiung nach § 75 
LNatSchG NRW sowie nach § 67 BNatSchG ist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens 
für nachfolgende Schutzgebiete bzw. geschützte Teile von Natur und Landschaft beantragt. 
Die Befreiungen stehen im Zusammenhang mit den Konflikten B7 „Baubedingte 
Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten“ sowie B23 „Anlagebedingte 
Inanspruchnahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten“ des Landschaftspflegerischen 
Begleitplans, welche in den Unterlagen 14 näher beschrieben und verortet sind: 
• Landschaftsschutzgebiete

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 124 von 126 
o LSG-5008-0006 „Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim 
bis Mülheim“ 
o LSG-5008-0007 „ Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freir äume und 
verbindende Grünbereiche“ 
• Naturschutzgebiet 
o K-002 „Thielenbruch und Thurner Wald“ 
• 5 Bäume, die nach Baumschutzsatzung geschützt sind 
Für Eingriffe in folgende geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen werden im Zuge 
des vorliegenden Verfahrens Ausnahmen bzw. Befreiungen nach § 30 BNatSchG / § 42 
LNatSchG NRW und § 19 BNatSchG beantragt. Diese Eingriffe stehen im Zusammenhang 
mit den Konflikten B7 „Baubedingte Inanspruchnahme von Schutzgebieten und 
Schutzobjekten“ sowie B23 „Anlagebedingte Inanspruchnahme von Schutzgebieten und 
Schutzobjekten“ des Landschaftspflegerischen Begleitplans, welche in den Unterlagen 14 
näher beschrieben und verortet sind.  
• Geschützte Biotope 
o BT-K-00894 „Schwarzerlenmischwald an Bahntrasse mit Birke und Buche“ 
o BT-K-00866 „Schwarzerlenmischwald“ 
• FFH-LRT  
o 91E0 - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 125 von 126 
11 ABKÜRZUNGEN 
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz 
AVT Außenverteiler 
  
BGBl. Bundesgesetzblatt 
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz 
Bf Bahnhof 
BSK Bahnsteigkante 
BTS Base Transceiver Station 
BÜ Bahnübergang 
CO2 Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid 
DB AG Deutsche Bahn AG 
DIN Deutsches Institut für Normung 
EBA Eisenbahnbundesamt 
EG Eisenbahn Gesetz 
EN Europäische Norm 
ESTW-A Elektronisches Stellwerk (abgesetztes elektronisches Stellwerk) 
FAA Fahrausweisautomatenaufstellflächen 
FIA Fahrgastinformationsanzeiger 
Gl Gleis 
GOK Geländeoberkante 
GWG Geringwertige Güter 
GSM-R Global System for Mobile Communications – Rail(way) 
Hp Haltepunkt 
HV Hauptverteiler 
KSG Bundes-Klimaschutzgesetz 
l.d.B. links der Bahn 
LCC Life Cycle Cost 
LST Leit- und Sicherungstechnik 
LSW Lärmschutzwand 
LWL Lichtwellenleiter 
Mt Megatonne 
NVR Nahverkehr Rheinland 
OLA Oberleitungsanlage

Vorhaben: Unterlage 1.1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1: Strecke 2670 km 3,050 bis km 5,690 / Strecke 2663 km 0,736 bis km 8,705 
Stand: 15.12.2023 Seite 126 von 126 
OSE Ortssteuereinrichtung 
özF Örtlich zuständiger Fahrdienstleiter 
PÜ Personenüberführung 
PU Personenunterführung 
r.d.B. rechts der Bahn 
Ril Richtlinie 
RÜ Reisendenüberweg 
SO Schienenoberkante 
SPNV Schienenpersonennahverkehr 
THG Treibhausgasemissionen 
TEN Transeuropäisches Eisenbahnnetz 
tHBÜP technisches Hilfsmittel für Bahnübergangsposten 
TK Telekommunikation 
TM Technische Mitteilung 
Üst Überleitstelle 
USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung 
VVBau 
Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, 
Oberbau und Hochbau 
VVBau-STE 
Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht über Signal-, 
Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen 
VzG Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten 
WSA Wetterschutzanlage

Anlage 6 - Anlage 3 zur Stellungnahme

4653 Zeichen

I^Stadt KölnDie Oberbürgermeisterin
Nummer Typ Bezeichnung Status Erläuterung
901244 Altablagerung
Jan-Wellem-Str. / Sonderburger-/ 
Heidelberger-ZRudolf-Clausius-ZGraf- 
Adolf-Str.
nach Untersuchung kein Verdacht bei derzeitiger oder 
planungsrechtlicher Nutzung
bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90111_003 Altablagerung CarlstrZSchanzenstr. nachrichtliche Katasteraufnahme Erstbewertung erforderlich
902112 Altablagerung Kalk-Mülheimer-Z Bertoldistr. Z 
Rendsburger Platz Altlastenverdachtsfläche Detailuntersuchen erforderlich
901160 Altstandort Mündelstr. 35-41 nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
901208_003 Altablagerung Frankfurter Str. Z Eisenbahnbrücke Fläche saniert bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
80207 Altablagerung CFK, Kalkberg II, Kalk-Mülheimer 
Str. 377 Altlast
dauerhafte Beschränkungs- 
und 
Überwachungsmaßnahmen
901208 Altstandort Bf Mülheim (Personen-Bf.), 
Frankfurter Str. 87a nachrichtliche Katasteraufnahme bislang nur eine Teilfläche 
untersucht
90118 Altstandort Mülheimer Ring 15 kein Verdacht bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nutzung weitere Untersuchungen bei 
Bodenabtrag
90111_001 Altablagerung CarlstrZSchanzenstr. Altlast aktuell durch Versiegelung 
gesichert
901208_001 Altstandort Bf Mülheim nachrichtliche Katasteraufnahme Orientierende Untersuchungen 
bei Nutzungsänderung
902121 Altstandort Kalk-Mülheimer-Str. 370 Altlastenverdachtsfläche für hinteren Grundstücksteil 
fehlt Verdachtsbewertung
905118 Altstandort Möhlstr. nachrichtliche Katasteraufnahme noch keine 
Verdachtsbewertung
905114 Altstandort Marmorwerke Altlastenverdachtsfläche Sanierungserfolg ist zu 
überprüfen
905115 Altstandort Wäscherei Z chemische Reinigung 
Bergisch-Gladbacher-Str. 1085 Altlastenverdachtsfläche Sanierungserfolg ist zu 
überprüfen
90136 Altstandort Wermelskircher Str.ZDeutz- 
Mülheimer Str.ZTheodor-Brauer-Str. nutzungsbezogene Sanierung Neubewertung bei 
Nutzungsänderung
90111 Altstandort Carlstr.ZSchanzenstr. Aufnahme nach nutzungsbezogener Sanierung, mit 
Überwachung
Neubewertung bei 
Nutzungsänderung
902120 stoffliche Boden­
veränderung Kalk-Mülheimer-Str. 362-366 nachrichtliche Katasteraufnahme Orientierende Untersuchungen 
bei Nutzungsänderung
AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN
Aktenzeichen 573/1-41382-2021
Anlage 6

Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln 11
Nummer Typ Bezeichnung Status Erläuterung
90504 Altablagerung Wasserwerkstr. Altlastenverdachtsfläche Detailuntersuchung notwendig
90402 Altablagerung August-Strindberg-Str. Altlastenverdacht ausgeräumt Fläche multifunktional nutzbar
90107 Altablagerung Neurather Ring Fläche saniert bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90401 Altablagerung Honschaftsstr. Altlast
dauerhafte Beschränkungs- 
und 
Überwachungsmaßnahmen
90106 Altablagerung Neurather Ring / Cottbuser Str. Altlastenverdachtsfläche Untersuchung notwendig
905104 Altstandort Bf Dellbrück Altlastenverdachtsfläche Untersuchung notwendig
80206 Altablagerung Kalkberg I, Kalk-Mülheimer Str. Altlast weitere 
Sanierungsmaßnahmen nötig
80217 Altstandort Kalker Hauptstr. Fläche saniert, mit Überwachung bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90108 Altablagerung Am Springborn Altlast
Maßnahmen bei 
Nutzungsänderungen 
erforderlich
90108_001 Altablagerung Am Springborn, BAB 3, 
Honschaftsstr. Altlastenverdachtsfläche Detailuntersuchung notwendig
90519 Altstandort Waltherstr. nachrichtliche Katasteraufnahme Erstbewertung notwendig
10516 Altstandort ■ Deutzer Feld nach Untersuchungen kein Verdacht' bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90503 Altstandort Kaserne Moorslede nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90301 Altstandort Herler Ring, inkl. ehern. Fort XI nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90605 Altablagerung Deponie Thuleweg nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
901244_001 Altablagerung Heidelberger Str. / Fraunhofer -/ 
Bessels-ZRudolf-Clausius-Str.
nach Untersuchung kein Verdacht bei derzeitiger oder 
planungsrechtlicher Nutzung
bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
901208_002 Altstandort Bf Mülheim nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
901162 Altstandort Bergisch Gladbacher Str. 138-144 nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
901163 Altstandort Bergisch Gladbacher Str. 122-136 nach Untersuchungen kein Verdacht bei Nutzungsänderung 
Neubewertung
90120_002 Altablagerung Schanzenstr. nachrichtliche Katasteraufnahme Erstbewertung erforderlich
AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN
Aktenzeichen 573/1 -41382-2021

Anlage 4 - Anlage 1 zur Stellungnahme

24105 Zeichen

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 1 von 9 Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen
Protokoll der FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) - 
Gesamtprotokoll VP-5008-301-010659
A.) Antragsteller oder Planungsträger (zusammenfassende Angaben zum Plan / 
Projekt)
Allgemeine Angaben
Natura 2000- 
Gebiet (Name)
DE-5008-301
Lage des Plans/ 
Projektes
ausserhalb des Gebietes
Kennung VP-5008-301-010659
Plan-/Projekt-ID VP-010659
Plan-/Projekttyp Baurechtliche Vorhaben gemäss § 34 BauGB
Plan-ZProjektart Sonstige Pläne oder Projekte
Plan/Projekt 
(Bezeichnung)
BV Mülheimer Straße 53,
Plan-/ 
Projektträger 
(Name)
Antragstellung 
(Datum)
Beschreibung Auf der Liegenschaft an der Mülheimer Straße 53 sollen insgesamt vier 
Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen entstehen. Die Oberkante der 4­
geschossigen Gebäude wird bei 85,18 m über NI-IN zuzüglich weiterer Aufbauten, 
wie Lüfter, Wärmepumpen etc. liegen. Die geplante Oberkante des fertigen 
Fußbodens der Tiefgarage liegt 3,56 m unter der bestehenden Geländehöhe. Zur 
Herstellung der Tiefgarage wird weitere 0,67 m tief in das bestehende Gelände 
eingegriffen. Die gesamte befestigte Fläche nach Fertigstellung liegt bei ca. 5300 
m2. Im Westen grenzt die Bebauung, getrennt durch den Duckterather Weg, an das 
FFH-Gebiet DE-5008-301 "Thielenbruch". Im Flächennutzungsplan ist die Fläche 
als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Stufe I: FFH-Vorprüfung (Screening)
Lassen sich erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes in seinen 
für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen 
offensichtlich ausschließen?
Ja
Begründung
Auszüge aus der Studie zur "FFH-Verträglichkeit - BV Mülheimer Straße 53, VILIS am Thielenbruch" 
vom 07.06.2023, Angaben zu Quellen und weitere Erläuterungen siehe Anhänge zum Protokoll
Das FFH-Gebiet "Thielenbruch" verfügt über eine Ost-West Ausdehnung von ca. 1250 m - 1700 m. In 
einer Entfernung zum Projektstandort von ca. 800 m - 1000 m wird es von der Paffrather Straße 
zerschnitten. Für die vollständig westlich der Paffrather Straße liegenden FFH-LRT Übergangs- und 
Schwingrasenmoore (7140) sowie dem Waldmeister-Buchenwald (9130) sind aufgrund der
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 1 von 9
Anlage 4

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 2 von 9
Entfernung zum Projektstandort von ca. 1,4 km keine Auswirkungen durch die Umsetzung zu 
erwarten. Gleiches gilt für die jenseits der Paffrather Straße liegenden Teilbereiche des FFH-LRT 
Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91EO*), die in einer Entfernung von 1 km und mehr vom 
Projektstandort liegen.
Wirkfaktoren „
Vorbelastungen im Gebiet bestehen durch die Lage in einem Mischgebiet, wegen der angrenzenden 
stark befahrenen Verkehrswege Mülheimer Straße und Duckterather Weg sowie der direkt 
angrenzenden S-Bahn-Trasse und den damit verbundenen Erschütterungen, visuellen Reizen sowie 
Lärm- und Lichtemissionen.
1 Direkter Flächenentzug
1-1 Überbauung / Versiegelung:
Durch das Projekt werden keine Flächen im FFH-Gebiet überbaut oder versiegelt.
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen:
Durch das Projekt werden keine Strukturen im FFH-Gebiet verändert.
2-2 Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik:
Durch das Projekt werden keine Verluste oder Änderungen im FFH-Gebiet eintreten.
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung:
Durch das Projekt werden keine Nutzungen im FFH-Gebiet verändert.
2-4 Kurzzeitige Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege:
Durch das Projekt werden keine Nutzungen im FFH-Gebiet verändert.
2-5 (Länger) andauernde Aufgabe habitatprägender Nutzung / Pflege: 
Durch das Projekt werden keine Nutzungen im FFH-Gebiet verändert.
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes:
Durch das Projekt wird der Boden bzw. Untergrund im FFH-Gebiet nicht verändert.
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse:
Durch das Projekt werden keine Veränderungen der morphologischen Verhältnisse im FFH-Gebiet 
hervorgerufen. .
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse:
Im FFH-Gebiet befinden sich FFH-Lebensraumtypen, die empfindlich auf Änderungen der 
hydrologischen Verhältnisse reagieren. Laut Althoff & Lang GmbH (2023)
"ist der wichtigste Wasserlieferant für die Feuchtgebiete des FFH-Gebietes ein aus größerer 
Entfernung zuströmendes Karstgrundwasser, welches unterhalb der wasserstauenden Bergisch­
Gladbach-Schichten gestaut wird und dann im FFH-Gebiet in Bereichen ohne tertiäre Überdeckung 
austritt."
Weiter wird ausgeführt, dass ein sehr geringer Einfluss durch die Neuversiegelung auf die 
Grundwasserneubildungsrate prognostiziert werden kann, der durch die Kanäle am Duckterather Weg 
sowie am Gerhardt-Hauptmann-Platz weiter abgeschwächt wird:
"Die örtlichen Kanäle müssen als potentielle Dränagesysteme angesehen werden. Im Baufeld höher 
ansteigende Schicht- oder Grundwasserstände würden bei Zustrom in Richtung FFH-Gebiet durch die 
Kanalverfüllungen entwässert (siehe Schnittdarstellung in Anlage 3) und dem FFH-Gebiet aufgrund 
der bestehenden Infrastruktur unabhängig der neuen Bebauung nicht zur Verfügung stehen." 
Als Fazit ergibt sich für mögliche Auswirkungen auf das Wasserdargebot:
"Der Einfluss des Bauvorhabens auf den Grundwasserhaushalt ist sehr gering, voraussichtlich nicht 
messbar gegeben."
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
Laut Entwässerungskonzept sollen anfallende Schmutzwässer und Niederschläge von befestigten 
Flächen in die vorhandene Kanalisation abgeführt werden. Während der Bauphase könnten Einträge 
oder Versickerungen von Betriebsstoffen in den Untergrund auftreten, die aber durch die allgemeinen 
Baustellensicherungsmaßnahmen unterbunden werden.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse: •
Da durch das Vorhaben keine wesentlichen Änderungen der Strukturen im FFH-Gebiet eintreten sind
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 2 von 9

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 3 von 9
Veränderungen im Kaltluftabfluss nicht zu erwarten. Eine wesentliche Änderung durch den Bau der 
Gebäude ist nicht zu erwarten, da der Erhalt einiger Bäume und eine Dachbegrünung vorgesehen 
sind.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 
3-6 Veränderung anderer Standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren ,
In das FFH-Gebiet wird nicht eingegriffen. Veränderungen der Beschattungs- und 
Belichtungsverhältnisse oder mikroklimatisch relevante Änderungen der Luftfeuchtigkeit sind 
aufgrund der Lage des Projektes im Osten des Duckterather Weges nicht zu erwarten. Die 
vorhandene Bebauung und der Straßenkörper haben eine abschirmende Wirkung.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität
Während der Bauphase könnten Individuen von Tierarten durch baubedingte Veränderungen im 
Plangebiet zu Tode kommen. Die zu betrachtenden Tierarten zeigen ein geringes bis sehr geringes 
Ausbreitungs- und Wanderverhalten. Sie bewegen sich in der Regel nicht weit von Habitaten weg 
(hier Scharlachlibelle mit Maximalwert von 130 m). Damit sind keine Verluste durch den anfallenden 
Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle oder Gruben zu erwarten.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität
Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung mit Individuenverlusten treten im FFH-Gebiet nicht auf 
(siehe auch 4-1).
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität
Eine starke Erhöhung der Nutzung von Zufahrtsstraßen ist nicht zu erwarten. Zur Einfahrt in die 
Tiefgarage wird eine vorhandene Straße genutzt. Gesteigerte Barriere- oder Fallenwirkungen mit 
Individuenverluste sind nur in geringem Umfang möglich. Individuenverluste wichtiger Tier- und 
Pflanzenarten werden aber nicht eintreten. Wesentliche Änderungen bezüglich der 
Unterhaltungsarbeiten mit evtl. Auswirkungen auf das FFH-Gebiet treten nicht auf (siehe auch 4-1). 
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
5-1 Akustische Reize (Schall)
Es bestehen Vorbelastungen durch die angrenzende Wohn- und Gewerbebebauung. Weiter sind 
Belastungen durch den bestehenden Verkehr (Kfz-Verkehr und Bahn) vorhanden (Abbildung 6). In der 
Bauphase werden zusätzliche akustische Belastungen verursacht. Umfang, Intensität und Dauer der 
Belastung könnten temporär ansteigen. Eine Erhöhung von Lärmemissionen über die 
Bestandssituation hinaus durch die zukünftigen Bewohner mit ausgeprägten Wirkungen für das FFH- 
Gebiet ist aber nicht erkennbar. Die wichtigen Arten im Gebiet sind nicht lärmempfindlich. Eine 
Beeinträchtigung der wichtigen Arten wird nicht eintreten.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht)
Durch die Anwesenheit von Menschen, die die Umgebung zu Freizeit- und Erholungszwecken nutzen, 
könnten optische Beeinträchtigungen für störungsempfindliche Tiere entstehen. Allerdings sind laut 
MAKO (Stadt Köln, 2020) die wertvollen Bereiche im Wirkraum trotz der Lage in einem Ballungsraum 
kaum Belastungen durch Freizeitnutzung ausgesetzt. Störungen im FFH-Gebiet durch 
Baustellenverkehr und -betrieb sind nicht zu erwarten.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
5-3 Licht
Relevante Lichtquellen sind vor allem Kfz-Beleuchtungen und (lnnen-)Beleuchtungen von 
Wohnhäusern. Wegen der abschirmenden Wirkung der vorhandenen Bebauung und des 
Straßenkörpers des Duckterather Weges sind nur geringe zusätzliche Einflüsse zu erwarten. 
Daneben könnten während des Baus Beleuchtungsanlagen mit hoher Intensität eingesetzt werden, 
die zu einer temporären Belastung führen könnten. Einflüsse auf die im FFH-Gebiet vorkommenden 
Tier- und Pflanzenarten werden aber nicht eintreten.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
Temporär ist während der Bauphase mit Erschütterungen zu rechnen. Die vorhandene Belastung
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 3 von 9

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 4 von 9
durch den Straßen- und Bahnverkehr könnten in der Bauphase marginal verstärkt werden. 
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
5-5 Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt)
Der Bau könnte mechanische Einwirkungen infolge von Trittbelastüngen in den empfindlichen FFH- 
LRT durch die neuen Anwohner nach sich ziehen. Laut MAKO (Stadt Köln, 2020) sind die wertvollen 
Bereiche im Wirkraum trotz der Lage in einem Ballungsraum kaum Belastungen durch 
Freizeitnutzung ausgesetzt.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag
Phosphatverbindungen werden meist über Abwässer aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft 
abgegeben. Durch die vorgesehene Entwässerung der anfallenden Regen- und Schmutzwässer in die 
vorhandene Kanalisation treten keine dauerhaften Phosphatemissionen zum Nachteil des FFH- 
Gebietes ein. •
Gewässer sollen nicht angelegt werden. Private genutzte Rasenflächen sind lediglich in geringem 
Umfang vorgesehen. Da die vorhandenen örtlichen Kanäle potentielle Dränagesysteme darstellen, 
sind Verfrachtungen von Nährstoffen aus etwaig kleinflächig eingesetzten Düngern in das 
Grundwasser und somit in das FFH-Gebiet sehr unwahrscheinlich. So ist insbesondere keine 
Erhöhung des Nährstoffgehaltes in den Feuchtlebensräumen zu erwarten, da nach der der 
Stellungnahme von Althoff & Lang GmbH (2023) "der wichtigste Wasserlieferant für die 
Feuchtgebiete des FFH-Gebietes ein aus größerer Entfernung zuströmendes Karstgrundwasser" 
darstellt.
Zur Beheizung der Gebäude sind Wärmepumpen vorgesehen. Emissionen aus Feuerungsanlagen 
entstehen nicht.
Die Verfrachtung von Stickstoffverbindungen aus zusätzlichem Verkehr könnte dagegen zu einer 
Deposition in den FFH-LRT führen. Laut Umweltbundesamt UBA (2023) beträgt die 
Hintergrundbelastung Stickstoff für das bebaute Gebiet im Stadtgebiet Bergisch-Gladbach 19 kg N/ 
(ha*a). Nach Angaben im Online-Emissionskataster Luft NRW des LANUV (2023c) liegen die 
Stickoxidwerte in diesem Bereich bei 6275 kg/km2. Diese Werte liegen damit für 4 der 5.betrachteten 
FFH-LRT im Bereich bzw. über den in der Landschaftsinformationssammlung @Linfos (LANUV 
2023d) angegebenen CL-Werten (CL = Critical Load, Maß für das Langzeitrisiko):
6230* - Borstgrasrasen, CL = 9 kg N /(ha*a)
6410- Pfeifengraswiesen, CL = 14-18 kg N /(ha*a)
7220*- Kalktuffquellen (Cratoneurion), CL = 18 kg N /(ha*a)
7230 - Kalk- und basenreiche Niedermoore, CL = 5-13 kg N /(ha*a) 
91EO* - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, CL = 20-22 kg N/(ha*a) nur bei Hartholzauenwald 
Nach UBA (2023b) ist die Hauptquelle in Ballungsräumen der Straßenverkehr. Beispielhaft wird im 
Folgenden angenommen, dass eine zusätzliche DTV von 5000 Fahrzeugen entsteht. Im Leitfaden des 
Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM, 2014) ist dargestellt, dass bei einer DTV von 5000 
Fahrzeugen, entsprechend einem Emissionsniveau der Stufe I und bei einer Landnutzung "Wald" in 
ebenem Gelände außerorts im Abstand von 90 m zur Quelle keine Emissionen über 0,3 kg/(ha*a) zu 
erwarten sind. Nach Balla et al (2013) gilt dieser Wert als unteres Abschneidekriterium. Weiter wird 
dort ausgeführt, dass bei vorhabensbedingten Zusatzbelastungen oberhalb von 0,3 kg N/(ha*a) eine 
Schwelle von 3 % des maßgeblichen Critical Loads als Bagatellschwelle gelten soll.
Bezüglich der stickstoffempfindlichen FFH-LRT kann eine zusätzlich Belastung für das FFH-Gebiet 
ausgeschlossen werden, da
die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung seit 1995 eine deutliche Abnahme (UBA, 2023b) 
zeigen und in Zukunft vermutlich weiter sinken werden,
die Stickoxid-Belastungen mit zunehmendem Abstand zum Emissionsort schnell abnehmen (siehe 
auch Baum et al, 2004, Samad & Vogt 2021) und die zu empfindlichen FFH-LRT in Abständen von 280 
m und mehr vom Bauvorhaben liegen, *
der angenommene Wert von einer zusätzlichen durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 
5000 Fahrzeugen nicht erreicht wird, 
die durch das Wohngebiet entstehenden Emissionen sich flächig im Umfeld ausbreiten und somit nur 
Teile in das FFH-Gebiet verfrachtet werden.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 
6-2 Organische Verbindungen
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 4 von 9

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 5 von 9
Eine hohe zusätzliche Belastung durch flüchtige organische Verbindungen und PAK aus dem 
zusätzlich Kfz-Aufkommen und Holzfeuerungsanlagen ist nicht erkennbar, da wegen des besiedelten 
Ballungsraumes bereits starke Einträge bestehen und Holzfeuerungsanlagen nicht vorgesehen sind. 
Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die Emissionen je nach Wetterlage in verschiedene 
Richtungen ausbreiten und somit nur Teile in das FFH-Gebiet verfrachtet werden. Hohe zusätzliche 
Belastungen mit flüchtigen organischen Substanzen sind nicht zu erwarten.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 
6-3 Schwermetalle
Schwermetalle werden vor allem durch Verkehr, und (Klein-)Feuerungsanlagen sowie das 
Abflusswasser von Dachflächen in die Umwelt abgegeben. Wegen des dicht besiedelten 
Ballungsraumes sind Vorbelastungen vorhanden. Die Emissionen werden sich in der Fläche 
ausbreiten und somit gelangen nur Teile in das FFH-Gebiet. Die nassen Depositionen aus dem 
Niederschlagswasser und von den Dachflächen werden in die Kanalisation abgeführt. 
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe
Feinstäube werden oft von Holzfeuerungsanlagen in hohen Konzentrationen abgegeben. Da keine 
Holz- oder andere Feuerungsanlagen vorgesehen sind, ist nicht von einer erhöhten dauerhaften 
Belastung des FFH-Gebietes auszugehen.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten. 
6-5 Salz
Belastungen für das FFH-Gebiet sind nicht zu erwarten, da die veränderten Klimaverhältnisse nur 
noch selten zum Einsatz von Streusalzen zwingen. Eine Verfrachtung in das FFH-Gebiet aufgrund ist 
aufgrund der geringen Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet und der Abführung des 
anfallenden Oberflächenwassers in die Kanalisation ebenfalls nicht gegeben.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst, u. Sedimente)
Temporär sind während der Bauphase geringfügig erhöhte Staubeinträge in das FFH-Gebiet möglich. 
Auftretende Emissionen werden sich je nach Wetterlage flächig verteilen und es werden nur Teile in 
das FFH-Gebiet verfrachtet. Nach Abschluss der Arbeiten ist aufgrund der vorgesehenen Begrünung 
nicht mit erhöhten Emissionen zu rechnen.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
6-7 Olfaktorische Reize (Duftstoffe, auch: Anlockung)
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
6-8 Endokrin wirkende Stoffe
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
6-9 Sonstige Stoffe •
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
7 Strahlung .
7-1 Nichtionisierende Strahlung / Elektromagnetische Felder 
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
7-2 Ionisierende / Radioaktive Strahlung
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten
Eine übermäßige Förderung von Kulturfolgern mit Auswirkungen auf das Artenspektrum im FFH- 
Gebiet kann ausgeschlossen werden.
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten
Das Einbringen gebietsfremder Arten ist nicht zu erwarten, da keine Privatgärten vorgesehen sind. 
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
Privatgärten und Gewässer sind nicht vorgesehen. Das Einbringen von etwaigen Giften in das FFH- 
Gebiet aus der Grünflächenunterhaltung ist wegen der abgeschirmten Lage nicht zu erwarten. 
Umfangreiche und dauerhafte Auswirkungen von hoher Intensität werden nicht eintreten.
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen 
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 5 von 9

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 6 von 9
9 Sonstiges
9-1 Sonstiges
Hinweise auf eine Relevanz dieses Wirkfaktors liegen nicht vor.
Summatioswirkung
Bei der Beurteilung früherer VP mit der Kennung VP-5008-301-04382 wurden habitatschutzrechtliche 
Nebenbestimmungen festgelegt. Diese bezogen sich auf die Gründungstiefe des ca. 180 m nördlich 
gelegenen Bauvorhabens an der Herrmann-Löhns-Straße. Es wurde die Gefahr der Verringerung des 
Dargebotes an oberflächennahem, kalkhaltigen, jedoch nährstoffarmen Grundwassers gesehen. Im 
vorliegenden Fall wurde durch die Althoff & Lang GmbH (20.23) dargelegt, dass ein Einfluss auf das 
Grundwasserdargebot nicht zu erwarten ist. Ein möglicher kumulativer Effekt ist damit 
ausgeschlossen. Die beiden weiteren verzeichneten Projekte in ca. 550 und 880 m Entfernung 
beziehen sich auf die Errichtung von Fertiggaragen und einer Überdachung für Maschinen. Bei 
diesen Gebäuden wird in der Regel kein Kellergeschoss vorgesehen und es wird lediglich ein 
Standardfundament von 80 cm Tiefe angelegt. Eine negative Summationswirkung mit dem hier 
behandelten Projekt ist nicht erkennbar.
Fazit
Die Auswertung der verfügbaren Daten ergibt, dass durch das Vorhaben keine dauerhaften 
Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet "Thielenbruch" zu erwarten sind. Die im Standarddatenbogen 
aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I werden von der Planung nicht dauerhaft 
beeinträchtigt. Flächen werden nicht in Anspruch genommen. Es treten keine Veränderungen und 
Störungen durch das Vorhaben ein, die dazu führen, dass die Funktion des FFH-Gebietes 
"Thielenbruch" und der darin liegenden FFH-LRT in Bezug auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke 
eingeschränkt wird.
Betreffend der im Standarddatenbogen aufgeführten Arten Bauchige Windelschnecke und Helm­
Azurjungfer nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG sind keine nachteiligen Beeinträchtigungen zu 
erwarten.
Das Vorkommen der charakteristischen Arten Scharlachlibelle, Bauchige Windelschnecke und 
Irisches Salatblattmoos wird durch die Ausführung des Projektes nicht dauerhaft beeinflusst. 
Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Für die weiteren charakteristischen Pflanzenarten treten keine dauerhaften, umfangreichen und 
erheblichen Beeinflussungen durch das Bauvorhaben ein.
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 6 von 9

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 7 von 9
B.) Antragsteller oder Planungsträger (Angaben zum Natura 2000-Gebiet)
Allgemeine Angaben
Prioritäre Lebensraumtypen/Arten sind im Natura 
2000-Gebiet vom Plan/Projekt betroffen
Nein
Angaben zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für einzelne Lebensraumtypen und Arten
• Durch Plan/Projekt betroffene Lebensraumtypen
Keine Prüfungen vorhanden
Durch Plan/Projekt betroffene Arten
Keine Prüfungen vorhanden
Weitere Antragsunterlagen (Gutachten etc.)
Bezeichnung Unterlagen Stellungnahme zur Wassersituation auf dem 
Grundstück in Bezug auf das FFHGebiet 
Thielenbruch
Datei Althoff_Lang_Stellungnahme_Wassersituation_202.
pdf(https://mediathek.naturschutzinformationen.
nrw.de/mediathek/files/23/165/11/30/
3fl 0b95c8fcl 2f8c828cl 19ae837e5ca79b7ae36.
pdf)
Bezeichnung Unterlagen Studie zur FFH-Verträglichkeit - BV Mülheimer 
Straße 53, VILIS am Thielenbruch
Datei ffh_20230615.pdf(https://mediathek.
naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/
files/23/165/11 /31 /
f36f9ec51 bl 4943d6085ce94464b706f34a06f98.
Pdf)
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 7 von 9

FFH-VP-Protokoll VP-5008-301-010659 8 von 9
C.) Naturschutzbehörde
Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Naturschutzbehörde
Naturschutzbehörde
Prüffähigkeit / Vollständigkeit der Unterlagen am 
(Datum)
Entscheidungsvorschlag:
Entscheidungsvorschlag: am (Datum) -
Erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000- 
Gebietes im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG 
lassen sich offensichtlich ausschließen
Begründung des Entscheidungsvorschlages
Vermerke
Aktenzeichen
Standort der Akten
Bemerkungen
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 8 von 9

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D.) Genehmigungsbehörde
Angaben zur Genehmigung des Plans/Projektes
Genehmigungsbehörde
Prüffähigkeit / Vollständigkeit der Unterlagen am 
(Datum)
Entscheidung:
Entscheidung: am (Datum)
Abweichung von Naturschutzbehörde
Vermerke
Aktenzeichen
Standort der Akten
Bemerkungen
Ausdruck vom 29.6.2023; FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen - LANUV NRW 2023 Seite 9 von 9

Beschlussvorlage Ausschuss

8109 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1968/2024 
Freigabedatum 25.06.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
- PFA 2.1" in Köln-Kalk/Mülheim  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In-
fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel-
lungsabschnitt 2.1“ in Köln-Kalk/Mülheim die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) ab-
zugeben. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die DB InfraGO AG – vormals DB Netz AG – plant derzeit das Gesamtvorhaben „Aus-
bau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“. Der Ausbau der S -Bahn Stammstrecke bietet 
die Möglichkeit, zukünftig mit bis zu acht S -Bahnlinien jeweils im 20 -Minuten-Takt zu 
fahren, anstatt mit bis zu sechs Linien heute. Gleic hzeitig wird durch den Ausbau der 
Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S -Bahn auf einen 10 -Minuten-Takt und 
in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten-Takt erhöht. 
 
Das Gesamtvorhaben „Ausbau der S 11 / S -Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große 
Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere 
auf der S-Bahn Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserweite-
rungen der Eisenbahninfrastruktur. Dies führt in der Folge zu einem verbesserten An-
gebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit mehr Linien und dichterem Takt. 
 
Das o.g. Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln 
Hbf (westliche Begrenzung) bis nach Bergisch Gladbach (östliche Begrenzung). Die 
Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen Köln -
Kalk und Köln-Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln -Kalk West), 
Köln-Mülheim Bf, Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von West nach 
Ost die Eisenbahn-Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. 
 
Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 km und jeweils besonderen örtlichen 
Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils 
zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Die ge wählte Aufteilung ermöglicht es so, 
überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit jeweils eigenständigen bautechnischen 
Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definie-
ren. 
 
Die folgenden Planfeststellungsabschnitte (PFA) wurden gebildet: 
 
PFA 1.1 – Bereich Köln Hbf 
 
PFA 1.2 – Köln-Deutz bis Köln-Kalk 
 
PFA 2.1 – Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach Gronau (Gegenstand dieses Verfahrens) 
 
PFA 2.2 – Bergisch Gladbach Gronau bis Bergisch Gladbach Bf 
 
Der PFA 2.1 befindet sich überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Köln und nur zu einem 
kleinen Teil auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Der hier in Rede stehende 
Abschnitt beginnt im Südwesten im Bereich der Kreuzung zwischen der Straßenüber-
führung Zoobrücke (B 55a) und der S -Bahnstrecke 2670 in Köln-Kalk. Die bestehende

3 
zweigleisige und elektrifizierte Strecke 2670 verläuft gebündelt mit den Strecken 2652, 
2658 und 2660 über Köln -Kalk und Köln -Mülheim in Richtung Leverkusen. Von Köln -
Buchforst kommen die Strecken 2664, 2665 und 2324 hinzu und verlaufen ebenfalls 
gemeinsam mit den o.g. Strecken über Köln -Mülheim in Richtung Leverkusen. Bei km 
1.5 zweigt die Strecke 2663 zweigleisig nach Osten über Köln-Holweide und Köln-Dell-
brück in Richtung Bergisch G ladbach ab. Östlich des Bahnhofs Köln -Dellbrück ist die 
Eisenbahnstrecke eingleisig und weiterhin elektrifiziert. Sie führt durch Wohngebiete, 
Mischgebiete, Gewerbegebiete und durch das Flora-Fauna-Habitat (FFH -Gebiet) Thie-
lenbruch. 
 
Der PFA 2.1 beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Köln die folgenden Infrastrukturmaß-
nahmen: 
 
 Zweigleisiger Ausbau der Strecke von Köln -Dellbrück Bf bis zur östlichen PFA -
Grenze einschließlich Ausbau und Ertüchtigung des vorhandenen Bahndammes, 
 Maßnahmen zur Schonung und Aufrecht erhaltung des FFH -Gebietes Thielen-
bruch, 
 Erneuerung/Ergänzung der Leit- und Sicherungstechnik, 
 Errichtung von Stützbauwerken, 
 Errichtung von Lärmschutzwänden und passivem Lärmschutz, 
 Erneuerung/Erweiterung Berührungsschutz an Straßen-/Personenüberführungen  
(Walterstraße, Paffrather Straße, Duckterather Weg), 
 Neubau und Erweiterung der Oberleitungsanlage. 
Das o.g. Vorhaben erfordert temporäre sowie auch dauerhafte Grundstücksinanspruch-
nahme Dritter – hiervon sind auch mehrere Grundstücke der Stadt Köln in der Gemar-
kung Thurn-Strunden betroffen. 
 
Während der Bauzeit wird es auf den querenden Straßen und Wegen temporär zu Ein-
schränkungen kommen. 
 
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs - und Er-
satzmaßnahmen durchgeführt. 
 
Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) 
verwiesen.  
 
Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des 
Vorhabens dar. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststel-
lung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit 
der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis 
spätestens 14.06.2024 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die 
Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu 
vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist 
wahrende Stellungnahme (Anlage 3) abgegeben werden. Eine vorherige Beschluss-
fassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sit-
zungstermine nicht möglich.

4 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der 
Zeit vom 15.04.2024 bis 14.05.2024 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. 
 
Stellungnahme 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als 
Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen 
Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend 
machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche 
Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fal-
len nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der 
durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die 
Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem 
Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 
09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Das Vorhaben ist als Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs zu begrüßen. 
Die Beteiligung der städtischen Fachdienststellen hat ergeben, dass keine grundsätzli-
chen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Die Betroffenheit des FFH-Gebietes 
Thielenbruch macht allerdings umfangreiche Hinweise aus dem Bereich Umwelt- und 
Naturschutz erforderlich. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB InfraGO 
AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Ei-
senbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange 
sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. 
Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt blei-
ben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Erläuterungsbericht 
Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt 
Anlage 4: Anlage 1 zur Stellungnahme 
Anlage 5: Anlage 2 zur Stellungnahme 
Anlage 6: Anlage 3 zur Stellungnahme

Anlage 3 - Stellungnahme

84840 Zeichen

/ 2 
   Anlage 3 
Beteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 des Ver- 
waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 18 des Allgemeinen Eisenbahnge- 
setzes (AEG) zu dem Vorhaben „Ausbau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln - PFA 
2.1“ 
 
Sehr geehrter Herr Pursch, 
das oben näher bezeichnete Vorhaben wird als Stärkung des ÖPNV begrüßt. 
Es bestehen keine Bedenken, wenn den nachfolgend be nannten Anforderungen je- 
weils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in d er Zulassungsentscheidung 
Rechnung getragen wird. 
 
I. Kampfmittel 
Die von dem o.g. Vorhaben betroffenen Flächen sind, falls noch nicht geschehen, auf 
deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu is t zunächst über das Amt für öf- 
fentliche Ordnung eine Luftbildauswertung bei dem K ampfmittelbeseitigungsdienst 
(KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen . Basierend auf den Ergebnis- 
sen dieser Luftbildauswertung erfolgt anschließend eine Abstimmung mit der Vorha- 
benträgerin hinsichtlich möglicher bzw. notwendiger Kampfmitteluntersuchungen. 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist 
Herr Glamocic (Telefon: 0221 221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de). 
 
II. Brandschutz 
Aus Sicht des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst  und Bevölkerungsschutz (Be- 
rufsfeuerwehr) bestehen keine Bedenken gegen das o. g. Vorhaben, sofern die erfor- 
derlichen/festgelegten Flächen und Zufahrten währen d der Bauphase uneinge- 
schränkt nutzbar bleiben. 
Es wird davon ausgegangen, dass nach der Umsetzung des o.g. Vorhabens die ma- 
teriellen Anforderungen der Bauordnung für das Land  Nordrhein-Westfalen (Landes- 
bauordnung 2018 – BauO NRW 2018) sowie der geltende n Vorschriften und techni- 
schen Baubestimmungen erfüllt sind. 
 
Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) 
Sachbereich 1, Planfeststellung 
- z. Hd. Herrn Pursch - 
Werkstattstraße 102 
50733 Köln 
 
64140-641pa/048-2023#111 62/621/2-62.21.01 13.06.20 24 
62

- 2 - 
 
Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz 
(Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln , ist Herr Kustwan (Telefon: 
0221 9748-53104; E-Mail: martin.kustwan@stadt-koeln.de). 
 
III. Städtische Liegenschaften 
Aus Sicht des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster bestehen keine 
Bedenken gegen das o.g. Vorhaben. Es ist jedoch zu beachten, dass einige der städ- 
tischen Grundstücke, die von der Vorhabenträgerin benötigten werden, augenschein- 
lich von den angrenzenden Grundstückseigentümern ok kupiert wurden. Es handelt 
sich hierbei um die Flurstück 22/10, 782, 790 und 7 91 – jeweils aus Flur 70 der Ge- 
markung Thurn-Strunden. Aus den Antragunterlagen de r Vorhabenträgerin geht her- 
vor, dass diese Grundstücke nur zur „Nutzungsbefugnis“ gefordert werden. Zugänglich 
sind die Grundstücke jedoch alle. 
Bezüglich der zu erwerbenden bzw. temporär zu nutzenden städtischen Flächen wird 
darum gebeten, frühzeitig mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Kontakt aufzunehmen. 
Ansprechpartnerin im Amt für Liegenschaften, Vermes sung und Kataster, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Theissen (Telefon: 0221 221-23981; E-Mail: ma- 
rina.theissen@stadt-koeln.de). 
 
IV. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz 
Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden ist § 16  des Gesetzes zum Schutz und 
zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfal en (Denkmalschutzgesetz – 
DSchG) zu beachten. Dieser umfasst eine unverzüglic he Benachrichtigung des Rö- 
misch-Germanischen Museums/Archäologische Bodendenk malpflege und Boden- 
denkmalschutz (Telefon: 0221 221-22304; Fax: 0221 2 21-24030), die unveränderte 
Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Unters uchungsfrist von bis zu einer 
Woche nach Eingang der Meldung. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- 
malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr Wagner (Te- 
lefon: 0221 221-24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). 
 
V. Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Im Umfeld des o.g. Vorhabens befinden sich mehrere Baudenkmäler. In der Umwelt- 
verträglichkeitsprüfung (Unterlage 17.1) wurden die se zwar kartiert bzw. in dem Be- 
richt aufgenommen, jedoch wurden einige davon entwe der in der Kartierung oder in 
dem Bericht nicht berücksichtigt. Sie sind jedoch mit in die Betrachtung aufzunehmen. 
Das betrifft u.a. die folgenden Baudenkmäler: 
• Stadtteil Buchforst: Siedlung „Weiße Stadt“, geleg en zwischen der Waldecker 
Straße, der Heidelberger Straße und der Kopernikusstraße 
• Stadtteil Buchheim: Fabrikhalle Acla-Werke, Frankf urter Straße 152 
• Stadtteil Buchheim: Villa Hahnenburg, Ackerstraße 146 
• Stadtteil Dellbrück: ehemalige Kaserne Moorslede, gelegen zwischen der Bergisch

- 3 - 
 
Gladbacher Straße, der Urnenstraße und der Paul-Henri-Spaak-Straße 
Eine Kartierung der Baudenkmäler in Köln kann im Internet – ohne Anspruch auf Voll- 
ständigkeit – unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/denkmal- 
schutz/denkmalkarte  abgerufen werden. 
Es wird um Übernahme der hier dargestellten Baudenk mäler in den Bericht als auch 
die Karten der Umweltverträglichkeitsprüfung gebete n. Eine zumindest flurstücks- 
scharfe Kartierung wäre hierbei wünschenswert, da in einigen Fällen auch die Außen- 
anlagen und Einfriedungen Teil des Baudenkmals sind. 
Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass durch da s o.g. Vorhaben keine erhebliche 
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Baudenkmäler zu erwarten ist. Substan- 
zielle Eingriffe sind, soweit dies aus den Antragsunterlagen hervorgeht, nicht vorgese- 
hen. 
Es wird jedoch angemerkt, dass die Baudenkmäler im Zuge des o.g. Vorhabens nicht 
beschädigt oder langfristig in Ihrem Bestand gefähr det werden dürfen. Nötigenfalls 
sind entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Die Nutzbarkeit der Baudenkmä- 
ler darf durch das o.g. Vorhaben nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. 
Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Stadtkonservator), 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Link (Telefon: 0221 221-23778; E-Mail: fran- 
ziska.link@stadt-koeln.de). 
 
VI. Stadtentwicklung 
Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, welche den Kompass für die Entwick- 
lung der Stadt Köln vorgibt, nennt u.a. die „Stärku ng des schienengebundenen Nah- 
verkehrsnetzes als Voraussetzung für die Stadtentwi cklung“ sowie den „Ausbau des 
Umweltverbunds und Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs“ als wesentli- 
che Handlungsstränge für die Stadt Köln. Die Strategie stärkt damit die Notwendigkeit 
von „nachhaltiger Mobilitätsentwicklung (…) als zentralen Pfeiler der Stadtentwicklung“ 
(Stadtstrategie, 2020). Dezidiert wird das o.g. Vor haben in der Zielkarte Mobilität als 
„Ausbau des regionalen S-Bahnverkehrs (Gleiserweiterung oder Taktung)“ dargestellt. 
Auch im aktuell rechtsgültigen Regionalplan ist der  Streckenabschnitt inklusive den 
Haltepunkten als „Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr“ fest- 
gelegt. 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Zuge der  Anpassung der bestehenden 
Haltestellen stets darauf zu achten ist, einen barr ierefreien, inklusionsgerechten Zu- 
gang zu den Haltestellen hin und von den Haltestell en weg zu gewährleisten. Zudem 
ist eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Ebenso ist ein sicherer und direkter 
Zugang zu den Haltestellen hin und von den Halteste llen weg für den Rad- und Fuß- 
verkehr zu ermöglichen, wobei der Autoverkehr hier unterzuordnen ist. Dies ist insbe- 
sondere im Rahmen der Reorganisation des Straßenquerschnitts auf Höhe der Halte- 
stellen zu bewerten und entsprechend zu berücksicht igen. Darüber hinaus sind die 
Haltestellen mit ausreichend Abstellflächen für Fah rräder sowie E-Roller/E-Scooter 
und dergleichen auszustatten. 
Zudem wird angemerkt, dass während der Bauzeit die Auswirkungen auf Mensch und 
Umwelt so gering wie möglich zu halten sind. Insbes ondere ist eine barrierefreie Er- 
reichbarkeit der Haltestellen zu gewährleisten.

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Ansprechpartnerin im Amt für Stadtentwicklung und S tatistik, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln, ist Frau Janßen (Telefon: 0221 221-33672; E-Mail: maike.janssen@stadt-
koeln.de). 
 
VII. Stadtplanung 
Gegen das o.g. Vorhaben bestehen keine grundsätzlic hen planungsrechtlichen Be- 
denken. Es wird jedoch um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten: 
1. Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Die Anlagen zu dem Landschaftspflegerischen Begleit plan (Unterlagen 14.5-02 - 
14.5-09) sind nur sehr schwer lesbar, da keine Straßennamen hinterlegt sind. Die 
Antragsunterlagen sollten daher dahingehend überarbeitet werden. 
2. Lärmgutachten 
Im Bereich des sogenannten Möhl Areals ist aus der Anlage 4 zu dem Lärmgut- 
achten (Unterlage 18.1) nicht eindeutig erkennbar, welche Gebietskategorie für 
diesen Bereich berücksichtigt wurde. Dem Lärmgutachten ist zwar zu entnehmen, 
dass die Änderung des Flächennutzungsplanes für das  Möhl Areal berücksichtigt 
wurde, demnach wäre für das Areal ein Mischgebiet d arzustellen. Die entspre- 
chende Darstellung in der Legende wird in dem Plan jedoch nicht oder nur teil- 
weise wiedergegeben. Es wird hierzu auch auf den be igefügten Planausschnitt 
nebst Legende verwiesen.

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In den Anlagen 4.1, 4.4 und 4.5 zu dem Lärmgutachte n (Unterlage 18.1) werden 
offensichtlich verschiedene Layer nicht dargestellt, sodass nicht erkennbar ist, wel- 
che Gebietskategorien der Bewertung zugrunde gelegen haben. Dies ist aus den 
Unterlagen – auch für den Bereich ohne zusätzlichen Gleisneubau zwischen dem 
Stadtteil Buchforst und der Waltherstraße – nicht z u entnehmen. Es wird daher 
darum gebeten, eine entsprechende Kartengrundlage n achzureichen, damit die- 
ser Aspekt noch geprüft werden kann. 
3. Anforderungen an die neu zu errichtenden Ingenie urbauwerke 
a) Die Absicht, Lärmschutzwände als Gabionen auszuf ühren, wird vom Stadtpla- 
nungsamt ausdrücklich begrüßt. In den nicht innerst ädtischen Bereichen – 
also Bereiche angrenzend zu Gärten, Grünflächen, offenen Flächen und dem 
FFH-Gebiet „Thielenbruch“ – sollte diese Art der Ausführung primär gewählt 
werden. 
Gabionen haben gegenüber der Ausführung als Alumini umwand den Vorteil, 
dass sie sich optisch gut in begrünte Bereiche einfügen. Des Weiteren sind sie 
nicht für Graffiti anfällig und haben ökologisch de utliche Vorteile, da sie von 
Kleinlebewesen und Pflanzen besiedelt werden können . Der Einbau von 
Durchlässen für Kleinlebewesen ist hierbei zu beachten. 
Sofern vor den Lärmschutzwänden genügend Platz vorhanden ist, sollte eine 
Begrünung/Berankung erfolgen.

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b) Bei Lärmschutzwänden, die in der Standardausführ ung als Aluminiumwand 
errichtet werden, ist die Farbgestaltung frühzeitig  mit dem Stadtplanungsamt 
abzustimmen. Grundsätzlich ist hierbei Folgendes zu beachten: 
• In urbanen Bereichen wird eine teilweise transpare nte Lösung bevorzugt. 
Das heißt, im Bereich der Erdgeschosse sind farbliche Elemente vorzuse- 
hen und ab etwa 3,00 m Höhe sind die Elemente als transparente Variante 
auszuführen. Das unterste Element der Lärmschutzwände sollte – da hier 
mit der größten Verschmutzung und zudem mit Steinschlag zu rechnen ist 
– in der RAL-Farbe DB 701 (dunkles Grau) lackiert sein. Die weitere Farb- 
gebung sollte sich an den RAL-Farbtönen 9006 (Weißaluminium) bis 9007 
(Graualuminium) orientieren. Dies gilt auch für die Wandstützen. 
• In den Grün- und Freiräumen sind die Element der L ärmschutzwände in 
den RAL-Farben 6009, 6010 und 6011 zu lackieren. 
• Sofern im Bereich von Brückenbauwerken Lärmschutzw ände erforderlich 
werden, so sind diese auf mindestens 75% der Gesamt länge transparent 
auszuführen. Eine Unterschreitung ist nur im Ausnahmefall gestattet. 
• Sofern im Bereich von Bahnhöfen/Haltepunkten Lärms chutzwände erfor- 
derlich werden, so sind diese aus Gründen der sozialen Sicherheit auf bis 
zu 50% der Gesamtlänge transparent auszuführen. 
• Bei transparenten Elementen sind transluzente Stre ifen zwecks Verhinde- 
rung von Vogelschlag aufzubringen. Bereits bei der Planung sollten zudem 
Vergrämungsmittel eingeplant und mögliche Nistplätz e ausgeschlossen 
werden. 
Bei Brückenbauwerken ist Folgendes zu beachten: 
c) Die Widerlager sind in Sichtbeton der Klasse 3 a uszuführen. 
d) Graffitischutz ist auf allen Oberflächen – so ze itnah wie möglich – aufzubrin- 
gen. 
e) Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einz ubauen. Es ist nicht mit Git- 
tern zu arbeiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene 
Fläche auszuführen. 
f) Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln, ist Frau 
Hüser (Telefon: 0221 221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). 
 
VIII. Wirtschaftsförderung 
Seitens der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wird das o.g. Vorhaben befür- 
wortet, da insbesondere auch zum Teil Gewerbegebiete hierüber erschlossen werden 
und die Erreichbarkeit dieser Unternehmen für die Mitarbeitenden verbessert wird. 
Für die kommenden Planungen wird um die frühzeitige Übermittlung weiterer Informa- 
tionen gebeten, um diese auch mit den Unternehmen vor Ort zu teilen. 
Ansprechpartnerin bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Börsenplatz 1, 
50667 Köln, ist Frau Kowalski (Telefon: 221 99501- 108; E-Mail: laura.ko- 
walski@koeln.business).

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IX. Straßenrecht  
Der Entwurf für eine eventuell abzuschließende Verwaltungsvereinbarung gemäß dem 
Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz 
– EKrG) ist von der Vorhabenträgerin zu erstellen u nd bei dem Bauverwaltungsamt 
einzureichen. 
Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr  
Kijanski (Telefon: 0221 221-23751; E-Mail: joerg.kijanski@stadt-koeln.de). 
 
X. Straßen und Radwegebau  
Auch hier bestehen keine grundsätzlichen Bedenken g egen das o.g. Vorhaben. Es 
wird jedoch um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten: 
1. Personenüberführung Paffrather Straße 
Im Bereich der Paffrather Straße existiert eine Personenüberführung. Aus dem als 
Ausschnitt angefügten Lageplan 2 (Unterlage 3.2) geht jedoch nicht hervor, ob und 
welche baulichen Anpassungen im südlichen Anschluss dieser Personenüberfüh- 
rung erforderlich werden. Dort ist in Rot eine neue  Böschung dargestellt, die den 
bestehenden Treppenabgang überlagert – dieser Bereich ist blau umrandet. 
 
Bei Anpassungen im öffentlichen Straßenraum sind vo r dem Baubeginn eine Be- 
weissicherung durchzuführen und die Ausführungsplan ungen sind mit dem Amt 
für Straßen und Radwegebau abzustimmen. 
Es sind zudem die Vorgaben des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
– es wird hierzu auch auf den Gliederungspunkt XII verwiesen – zu beachten. 
2. Grunderwerbspläne 
In diesen Unterlagen sind Straßenflächen dargestell t, die laut Legende für eine 
Nutzung benötigt werden. Für alle öffentlichen Stra ßenverkehrsflächen, die  
vorübergehend in Anspruch genommen werden (Baustell eneinrichtungsflächen, 
Umbauten, Leitungsverlegungen usw.) ist zu beachten, dass das Amt für Straßen

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und Radwegebau frühzeitig hierüber informiert und v orab eine Beweissicherung 
durchgeführt wird. 
Für Arbeiten an Leitungen gelten die Vorgaben für A ufgrabungen im öffentlichen 
Straßenland. Diese sind im Internet unter 
https://www.stadt-koeln.de/service/pro- 
dukte/20242/index.html  abrufbar. 
3. Hinweis/Richtigstellung 
Die Personenunterführung Eschenbruchstraße befindet  sich – entgegen den An- 
gaben in dem Erläuterungsbericht (Gliederungspunkt 4.4.1) – nicht in der Straßen- 
baulast der Stadt Köln. Die Personenunterführung befindet sich vielmehr im Eigen- 
tum der Vorhabenträgerin und ist aufgrund baulicher  Mängel seit dem Jahr 2019 
aus Sicherheitsgründen gesperrt. Auf Nachfrage der Vorhabenträgerin hat die Be- 
zirksvertretung Mülheim im Jahr 2020 beschlossen, d ass die Personenunterfüh- 
rung Eschenbruchstraße ersatzlos entfallen kann, da ein Neubau nach dem Stand 
der Technik – u.a. mit Blick auf die Barrierefreiheit – nicht realisierbar ist. 
Ansprechpartner im Amt für Straßen und Radwegebau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Herr Jusen (Telefon: 0221 221-27868; E-Mail: frank.jusen@stadt-koeln.de).

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XI. Nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Am Bahnhof Dellbrück sollten die barrierefreien Que rungsmöglichkeiten für Fußgän- 
ger und Radfahrer optimiert bzw. verbessert werden. 
Ansprechpartnerin im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln, ist Frau Kondritz (Telefon: 0221 221-27 177; E-Mail: marion.kond- 
ritz@stadt-koeln.de). 
 
XII. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Im Bereich des o.g. Vorhabens – jedoch nicht direkt  von diesem betroffen – befinden 
sich mehrere Bauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Diese Bau- 
werke sind nachfolgend aufgelistet: 
• Bauwerk-Nr. 6962170 – Treppenabgänge und Stützwänd e an der Diepeschrather 
Straße, 
• Bauwerk-Nr. 6962610 – Stützwände an der Buschfelds traße, 
• Bauwerk-Nr. 6961500 – Stützwand an der Sigwinstraß e, 
• Bauwerk-Nr. 6935320 – Fußgängerbrücke mit Rad- und  Fußweg am Mülheimer 
Ring, 
• Bauwerk-Nr. 6935410 – Fußgängerbrücke mit Rad- und  Fußweg am Mülheimer 
Ring, 
• Bauwerk-Nr. 6962550 – Stützwand am Mülheimer Ring,  
• Bauwerk-Nr. 6929201 – Haltestelle Bf Mülheim (Vert eilerebene), 
• Bauwerk-Nr. 6930026 – nördliche Auffahrt zur Zoobr ücke. 
Von der Vorhabenträgerin ist daher zu gewährleisten , dass sämtliche Bauwerke, die 
sich im Bestand des Amtes für Brücken, Tunnel und S tadtbahnbau befinden, nicht in 
ihrem Zustand und ihrer Funktion beeinträchtigt werden. 
Neben den o.g. Bauwerken sind jedoch die folgenden beiden unmittelbar betroffen: 
• Bauwerk-Nr. 6935300 – Fußgängerbrücke an der Paffr ather Straße (gemäß dem 
Bauwerksverzeichnis der Vorhabenträgerin handelt es  sich hierbei um die lfd-Nr. 
24) 
und 
• Bauwerk-Nr. 6935600 – Straßenbrücke an der Paffrat her Straße (gemäß dem 
Bauwerksverzeichnis der Vorhabenträgerin handelt es  sich hierbei um die lfd-Nr. 
23). 
Vor dem Baubeginn sind alle notwendigen Dokumentati onen – beispielsweise stati- 
sche Nachweise und Berechnungen – dem Amt für Brück en, Tunnel und Stadtbahn- 
bau vorzulegen und nach der Fertigstellung muss zudem eine Abnahme unter Beteili- 
gung dieses Amtes durchgeführt werden. Diese Maßnahmen haben für die Stadt Köln 
kostenneutral zu sein. 
Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln, ist Herr Seel (Telefon: 0221 221-25239;  E-Mail: evgenij.seel@stadt-
koeln.de).

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XIII. Landschaftspflege und Grünflächen 
Im Zuge des o.g. Vorhabens werden Baumaßnahmen u.a.  in dem Naturschutzgebiet 
N 9 bzw. in dem FFH-Gebiet DE-5008-30 durchgeführt. Da diese zudem den Lebens- 
raum von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie – wie etwa der Bauchigen Windel- 
schnecke (Vertigo moulinsiana) sowie der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) 
– potentiell beeinträchtigen könnten, wurde eine FF H-Verträglichkeitsprüfung durch- 
geführt. 
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 
besteht für das o.g. Vorhaben zudem eine Verpflicht ung zur Durchführung einer Um- 
weltverträglichkeitsprüfung. Demnach ist auch diese Teil der Antragsunterlagen. 
Im Folgenden wird auf die einzelnen Antragsunterlag en eingegangen – bei der Kom- 
mentierung wird sich nur auf diejenigen Flächen beschränkt, die sich auf Kölner Stadt- 
gebiet befinden. 
1. Erläuterungsbericht 
In dem Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) erfolgen  zu den Gliederungspunkten 
7.9 sowie 7.13 Ausführungen zu den Baustelleneinrichtungsflächen. Grafisch sind 
die hier interessierenden Baustelleneinrichtungsflächen 228, 229, 230 und 231 in 
den Unterlagen 10.03 sowie 10.04 dargestellt. Die t emporär in Anspruch genom- 
menen Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich im Geltungsbereich des Land- 
schaftsplanes Köln, der an diesen Stellen das Natur schutzgebiet N 9 festsetzt. 
Zudem handelt es sich dabei um Natura-2000-Flächen.  Die Notwendigkeit dieser 
temporären Inanspruchnahme an den jeweiligen Positionen ist im Erläuterungsbe- 
richt nicht nachvollziehbar dargelegt. Insbesondere die Baustelleneinrichtungsflä- 
che 229 sowie der westliche Teil der Baustelleneinr ichtungsfläche 228 befinden 
sich innerhalb des FFH-Gebietes. Es ist zu prüfen, ob die genannten Baustellen- 
einrichtungsflächen nicht auch außerhalb der Schutz gebiete entlang des versie- 
gelten Straßenkörpers angelegt werden können, wodur ch eine gegebenenfalls 
vermeidbare Beeinträchtigung an diesen Stellen abgewendet werden könnte. 
2. FFH-Verträglichkeitsprüfung 
In der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 16.1) wird als Anhang II Art die Bau- 
chige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) der FFH- Richtlinie thematisiert. Da- 
bei bleiben Aspekte ungeklärt. Die Beschreibung der  potentiellen Auswirkungen 
auf die angrenzenden Nachweisflächen (Code 1016) durch den Ausbau des Bahn- 
damms scheint lückenhaft zu sein. Die Nachweisfläch en der Bauchigen Windel- 
schnecke überschneiden sich teilweise mit dem FFH-L ebensraumtypen (LRT 
91E0*). Bei diesem ist eine potentielle unmittelbar e Beeinträchtigung im Prüfbe- 
richt beschrieben. Durch den unmittelbar an den Bah ndamm angrenzenden Ein- 
griff in die o.g. Lebensräume wird die im Bericht e rwähnte abschottende Wirkung 
der Randgehölze gegen eingetragene Stäube negiert. Demnach kann davon aus- 
gegangen werden, dass die baubedingten Stäube unmit telbar in die Flächen des 
LRT 91E0* sowie die Nachweisflächen (Code 1016) emi ttieren und diese ohne 
weitere Schutzmaßnahmen beeinträchtigen. 
Im Bereich des LRT 91E0* sowie bei den Nachweisflächen der Bauchigen Windel-
schnecke sollte der geplante Bahndamm mit einem alternativen, steileren Gefälle- 
verhältnis von 1:0,4 hergestellt werden, um die Flächeninanspruchnahme der o.g. 
Lebensräume zu minimieren und deren dauerhafte Überprägung zu verringern. In 
den Antragsunterlagen wird dabei nicht erläutert, w ieso der Bahndamm generell

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bzw. über weite Strecken nicht mit dem Gefälleverhältnis von 1:0,4 erstellt werden 
kann, um die dauerhafte Beeinträchtigung weitere Fl ächen – insbesondere im 
FFH-Gebiet – zu minimieren. Es bedarf daher einer g enauen Begründung, wieso 
die aktuelle Planung aus Sicht der Vorhabenträgerin  den geringstmöglichen Ein- 
griff darstellt. 
Es bedarf zudem einer detaillierteren Darstellung der geplanten Überlastschüttung 
im Bereich des Naturschutzgebiets N 9. Eine detaill ierte Ausführungsplanung ist 
in den eingereichten Antragsunterlagen nicht enthal ten, wodurch mögliche Ein- 
griffsminimierungspotentiale nicht erkennbar sind. 
3. Umweltverträglichkeitsprüfung 
In der Umweltverträglichkeitsprüfung (Unterlage 17. 1) ist mehrfach von einer be- 
triebsbedingten Beeinträchtigung (u.a. Gliederungsp unkt 8.2, Tabelle 80) sowie 
dem Stichwort „Kollisionsrisiko“ (u.a. Gliederungspunkte 4.3.4 und 9.1) die Rede. 
Durch die Taktfrequenzerhöhung auf 5 Minuten ist ta gsüber mit einem Begeg- 
nungsverkehr alle 2,5 Minuten zu rechnen. Inwiefern  die Taktfrequenzerhöhung 
sowie die Verbreiterung des Bahndamms die Möglichke it einer kollisionsfreien 
Querung – insbesondere für bodengebundene Tiere beeinträchtigt – wird nur spo- 
radisch ausgeführt (u.a. Gliederungspunkt 7.2.3). Dabei wird vor allem auf die all- 
gemeinen Verkehrsgeschwindigkeiten, aber nicht auf die Verkehrsverdichtung ein- 
gegangen. Ebenso wird die betriebsbedingte Barrierewirkung bei bodengebunde- 
nen Arten – beispielsweise aufgrund erhöhter Verkeh rsdichte und deren Beein- 
trächtigung der Wanderbeziehungen – zwar in der Umw eltverträglichkeitsprüfung 
erwähnt, aber im Anschluss nicht ausgeführt. Es wer den lediglich Lärmschutz- 
wände (Gliederungspunkt 15.2.7.2) mit einer potenti ellen Barrierewirkung in Ver- 
bindung gebracht. Ebenso wird nur allgemein über Ba rrierewirkungen im Kontext 
der bau- und anlagebedingten Maßnahmen (u.a. Gliederungspunkt 3.3.4) gespro- 
chen. Hier wäre eine genauere Ausführung zur Beurteilung der betriebsbedingten 
Barrierewirkungen notwendig. 
4. Landschaftspflegerischer Begleitplan 
In dem Landschaftspflegerischen Begleitplan beschre ibt die Maßnahme 028_SB 
die Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch d en Dammkörper im FFH-
Gebiet mittels einer geogitterbewehrten Erde auf ein Verhältnis von 1:0,4 (Gliede- 
rungspunkt 5.2). Wie unter den Ausführungen zu 2. F FH-Verträglichkeitsprüfung 
bereits erwähnt, wäre an dieser Stelle eine Darlegung notwendig, wieso diese po- 
tentiell eingriffsminimierende Lösung nicht auch über weitere Teile des Dammkör- 
pers im FFH-Gebiet Anwendung findet. 
Im Bestands- und Konfliktplan Teil 9 (Unterlage 14.3.10) sind die bereits zu 1. Er- 
läuterungsbericht thematisierten Baueinrichtungsflä chen im FFH-Gebiet darge- 
stellt. Auch hier müsste bei potentiellen Alternativflächen eine Anpassung stattfin- 
den. 
Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln, ist Herr Mieth (Telefon: 0221 221-29432 ; E-Mail: billy.mieth@stadt-
koeln.de).

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XIV. Natur- und Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde) 
1. Allgemeines 
Aufgrund der sehr umfangreichen Antragsunterlagen konnten nicht alle Einzelhei- 
ten im Detail abgeprüft werden. Die folgenden Hinweise und Anregungen erheben 
daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Rahme n der Bearbeitung wurden 
in erster Linie die folgenden Antragsunterlagen geprüft: 
• Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) 
• Baustellen- und Erschließungspläne (Unterlage 10.1  - 10.4) 
• Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 14 ) 
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 15) 
• FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 16) 
• Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Unterla ge 17.1) 
2. Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) 
a) Überlastschüttung im Bereich des FFH-Gebietes vo n ca. km 6,3 bis 7,3 
Trotz der umfangreichen Unterlagen verbleiben insbesondere in Bezug auf die 
im FFH-Gebiet durchzuführende Überlastschüttung in der Bauphase 2, die je 
nach Senkung in einer Höhe von bis zu 3 m erfolgen soll, viele offene Fragen. 
Die Art der Maßnahme wird weder im Erläuterungsbericht von der technischen 
Seite noch in einer der weiteren Unterlagen hinreic hend ausgeführt und die 
möglichen Auswirkungen – hier insbesondere auf die FFH-Verträglichkeit – 
sind nicht betrachtet worden. 
Es bestehen daher die folgenden Fragen: 
• Erfolgt die Überlastschüttung auf dem Gleisabschni tt im FFH-Gebiet per 
Schiene oder LKW? 
• Wieviel Fahrten sind erforderlich? 
• Wie sieht es mit Lärmimmissionen durch die An- und  Abfahrtswege aus? 
• Von welcher Seite wird angefahren, wieviel m³ Schü ttgut sind erforderlich? 
• Werden, wie in den Vorgesprächen zunächst geplant,  die „Pakete“ an Ort 
und Stelle gepackt? 
• Welches Material wird verwendet? 
• Wie verhält es sich mit Auswaschungen aus dem Mate rial in die umgeben- 
den sensiblen Biotope? 
Die geplante Maßnahme ist zwingend weiter auszuführen, um die Auswirkun- 
gen bewerten zu können. Ohne diese Ausführungen ist das o.g. Vorhaben aus 
hiesiger Sicht nicht abschließend prüfbar. 
b) Die FFH-Lebensraumtypen – einschlägig ist hier d ie Seite 81 – werden wie 
folgt aufgezählt: 
„Weiters liegen 5 unterschiedliche FFH-Lebensraumtypen im Untersuchungs- 
raum. Der FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald l iegt innerhalb des

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FFH-Gebiets „Thielenbruch“, Borstgrasrasen, Pfeifgraswiesen, Kalk- und ba- 
senreiche Niedermoore und Erlen-Eschen- und Weichholzauwälder liegen au- 
ßerhalb.“ 
Es verhält sich hier genau anders herum und es sind  6 zu nennende FFH-
Lebensraumtypen. Die FFH-Lebensraumtypen 6230* Bors tgrasrasen, 6410 
Pfeifengraswiesen, 7230 Kalk- und basenreiche Niede rmoore und 91E0* Er- 
len-Eschen- und Weichholzauenwälder sowie 7220* Kalktuffquellen liegen in- 
nerhalb des Untersuchungsraumes. Kartiert und in de r Unterlage 16.3 zur 
FFH-Verträglichkeitsprüfung dargestellt ist der FFH -Lebensraumtyp 9130 
Waldmeister-Buchenwald (nicht Hainsimsen-Buchenwald  9110). Dieser liegt 
außerhalb des Untersuchungsraums. 
Dieselbe Textpassage findet sich auf Seite 362 in d er FFH-Verträglichkeits- 
prüfung und auf Seite 362 in dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. 
c) Böschungsherstellung im Verhältnis von 1:0,4 inn erhalb des FFH-Gebietes in 
Richtung besonders schützenswerter Biotope 
Hier ist die Frage zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Böschungsherstellung 
im Verhältnis von 1:0,4 in Richtung der besonders schützenswerten Bereiche 
erfolgt, dem LRT 91E0* sowie der Population der Bauchigen Windelschnecke. 
Sind diese danach hinreichend während der weiteren Baumaßnahme ge- 
schützt? 
d) Erfordernis einer materiellen Befreiung 
Wie bereits von der Vorhabenträgerin in dem Erläute rungsbericht unter Glie- 
derungspunkt 10.13 sowie dem Landschaftspflegerisch en Begleitplan unter 
Gliederungspunkt 7.5 erläutert, kann nach § 67 des Gesetzes über Natur- 
schutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgese tz – BNatSchG) von 
den Verboten eines Landschaftsplans eine Befreiung erteilt werden, wenn 
• dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen In teresses, einschließ- 
lich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist 
oder 
• die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu  einer unzumutbaren Be- 
lastung führen würde und die Abweichung mit den Bel angen von Natur- 
schutz und Landschaftspflege vereinbar ist. 
Diese gesetzliche Regelung formuliert hierfür eine Antragspflicht, die nur durch 
die Vorhabenträgerin erfüllt werden kann. Das Vorli egen der Befreiungsvo- 
raussetzungen wäre daher in einem Antrag zu belegen. 
Wird die Genehmigung innerhalb eines konzentrierend en Verfahrens durch 
das Eisenbahn-Bundesamt erteilt, führt die Untere N aturschutzbehörde das 
materielle Befreiungsverfahren durch. 
Gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfa- 
len (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist vo r allen wichtigen Ent- 
scheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbe hörde der Natur- 
schutzbeirat zu hören. Das o.g. Vorhaben ist nach Art und Umfang als wichtig 
zu werten. Die Untere Naturschutzbehörde wird diese Stellungnahme dem Na- 
turschutzbeirat vorlegen und diesem darüber hinaus die Möglichkeit geben,

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eine eigene Stellungnahme abzugeben. Die Ihnen nun vorliegende Stellung- 
nahme der Unteren Naturschutzbehörde ist auch aus d iesem Grund als vor- 
läufig anzusehen, da Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Anmerkun- 
gen des Naturschutzbeirates möglich sind. 
Die nächsten Sitzungen des Naturschutzbeirates sind an folgenden Terminen 
im Stadthaus der Stadt Köln angesetzt: 
• 30.09.2024 
• 25.11.2024 
Die Vorhabenträgerin wird gebeten mitzuteilen, zu w elcher der Sitzungen sie 
zusammen mit ihren Fachgutachterinnen/Fachgutachter n die Teilnahme zu- 
sagen kann. Für die Sitzung wird eine etwa sechswöc hige Vorbereitungszeit 
und die Vorlage der abgestimmten Unterlagen benötigt. 
e) Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 63 Abs. 2 
BNatSchG sowie § 66 Abs. 1 LNatSchG NRW 
Vor einer geplanten Befreiung bei Projekten die zu erheblichen Beeinträchti- 
gungen eines Natura-2000-Gebietes oder eines Naturs chutzgebietes führen, 
ist nach § 63 Abs. 2 BNatSchG den anerkannten Natur schutzvereinigungen 
„Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sach- 
verständigengutachten zu geben.“ Das Verfahren dazu regelt § 67 LNatSchG 
NRW, die Frist hierfür beträgt einen Monat. „Anerka nnte Naturschutzvereini- 
gungen sind (…) spätestens „zum Zeitpunkt der Übers endung der Unterlagen 
an die Naturschutzbehörden zu beteiligen.“ Ebenso b etrifft dies gemäß § 66 
Abs 1 Nr. 2. LNatSchG NRW die Eingriffe in geschütz te Biotope gemäß § 30 
BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW sowie Eingriffe in geschützte Land- 
schaftsbestandteile gemäß § 66 Abs 1 Nr. 3. LNatSchG NRW, bevor eine Aus- 
nahme erteilt werden kann. 
Dieser gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsschri tt ist zwingend durchzu- 
führen. 
3. Baustellen- und Erschließungspläne (Unterlage 10 .1 - 10.4) 
a) Unterlage 10.01, Teil 1 „Waltherstraße“ 
Es bestehen keine Bedenken gegen die Baustelleneinr ichtungsfläche. Es ist 
kein Schutzgebiet betroffen. Es erfolgt die Inanspruchnahme von Kleingarten- 
parzellen der Vorhabenträgerin unter Wahrung und Sc hutz der vorhandenen 
Bäume. 
b) Unterlage 10.02, Teil 2 „Paffrather Straße“ 
Es bestehen keine Bedenken gegen die Baustelleneinr ichtungsfläche. Es ist 
kein Schutzgebiet betroffen. Die Fläche ist nach Fertigstellung der freien Suk- 
zession zu überlassen. 
 
c) Unterlage 10.03, Teil 3 „Im Tannenforst“ 
Gegen die südlich gelegene Baustraße bestehen keine  Bedenken, die 
Baustelleinrichtungsfläche westlich der Baustraße liegt jedoch im Landschafts- 
schutzgebiet, im östlichen Bereich wird das FFH- und Naturschutzgebiet „Thie- 
lenbruch“ mit einem Eingriff im Umfang von etwa 15 m x 5 m sowie von etwa

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15 m x 3 m beansprucht. Nach Biotoptypenkarte liegt diese in dem nach § 30 
BNatSchG gesetzlich geschütztem Biotop „Schwarzerlenwald“. Hierfür ist eine 
Alternativfläche zu finden. Anderenfalls müssen zwi ngende Gründe vorge- 
bracht werden, warum die Baustelleinrichtungsfläche nur dort und nicht woan- 
ders errichtet werden kann. Insbesondere die beiden  östlich der Baustraße 
geplanten Baustelleinrichtungsflächen werden als se hr problematisch gese- 
hen. 
d) Unterlage 10.04, Teil 4 „Duckterather Weg“ 
Gegen die östlich des Duckterather Weges gelegene Baustraße und Baustel- 
leinrichtungsfläche bestehen keine Bedenken. Es ist kein Schutzgebiet betrof- 
fen. Die westlich am Bahndamm angrenzenden Baustell einrichtungsflächen 
liegen innerhalb des FFH- und Naturschutzgebietes „Thielenbruch“. Da es sich 
hierbei aber um eine vorhandene Abfahrt und eine eb ene Fläche ohne hoch- 
wertige Vegetation handelt, wird die Baustelleneinrichtungsfläche als unprob- 
lematisch angesehen. Die weiteren geplanten Baustelleinrichtungsflächen und 
Baustraßen (Unterlagen 10.04 - 10.12) befinden sich außerhalb des Gebietes 
der Stadt Köln auf dem Gebiet der Stadt Bergisch-Gladbach. 
4. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 14) 
Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung im Sinne der §§ 13 bis 17 BNatSchG ist ein 
Landschaftspflegerischer Begleitplan in den Antrags unterlagen enthalten. Nach 
§ 17 Abs. 1 BNatSchG zuständig für die nach § 15 BN atSchG erforderlichen Ent- 
scheidungen und Maßnahmen ist das Eisenbahn-Bundesa mt im Benehmen mit 
der Höheren Naturschutzbehörde. Mit der Stellungnah me der Unteren Natur- 
schutzbehörde werden die folgenden Anregungen und Bedenken in das Verfahren 
eingestellt: 
a) Landschaftsplan Köln 
Die Berücksichtigung des Landschaftsplanes der Stadt Köln fehlt in Gänze. So 
ist dieser beispielsweise unter dem Gliederungspunk t 3.2.2 aufzuführen und 
muss in die weiteren Ausführungen eingepflegt werde n, da in diesem die 
Schutzfestsetzungen der Schutzgebiete und die für d ie einzelnen Schutzge- 
biete geltenden Ge- und Verbote aufgeführt sind. Es sind ebenso die Gebiets- 
bezeichnungen – wie etwa N 9 oder N 23 – zu überneh men, da die Festset- 
zungen der Schutzgebiete innerhalb des Landschaftsp lanes erfolgen und in 
anderen Informationssystemen nur nachrichtlich dargestellt sind. 
Im Zuge des o.g. Vorhabens werden anlagen- und baub edingt (direkte Flä- 
cheninanspruchnahmen sowie erforderliche Arbeits- u nd Baustelleneinrich- 
tungsflächen) Bereiche in Anspruch genommen, die de r Landschaftsplan der 
Stadt Köln als Schutzgebiete festsetzt. Diese sind nachfolgend aufgelistet: 
• Landschaftsschutzgebiet L 26 „Merheimer Heide und ehemaliger Fes- 
tungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ 
• Landschaftsschutzgebiet L 27 „Dellbrücker Wald, vo rgelagerte Freiräume 
und verbindende Grünbereiche“ 
• Naturschutzgebiet N 23 „Dellbrücker Heide“ 
• Naturschutzgebiet N 9 „Thielenbruch und Thurner Wa ld“

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• Geschützter Landschaftsbestandteil LB 9.11 „Rekult ivierungsbrache öst- 
lich der Honschaftsstraße, Holweide“ 
• Geschützter Landschaftsbestandteil LB 9.20 „Holwei der Heide“ 
Es gelten dementsprechend die allgemeinen und gebietsspezifischen Ge- und 
Verbote, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufzuführen sind. Hierzu 
zählen u.a.: 
• Verbot Nr. 1 
Das Verbot Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu 
beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeig- 
net ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu 
beeinflussen. 
• Verbot Nr. 2 
Das Verbot wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünf- 
tigen Grund zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete  Vorrichtungen an- 
zubringen, sie zu fangen, zu töten, ihre Puppen, Larven, Eier, Nester und 
sonstigen Brut- oder Wohnstätten fortzunehmen oder zu beschädigen so- 
wie sie auf andere Weise in ihrer Fortpflanzung zu behindern. 
• Verbot Nr. 4 
Das Verbot Feldwege und Flächen zu versiegeln – die s insbesondere im 
Kronentraufbereich der Bäume – sowie andere Maßnahm en zur Verdich- 
tung des Bodens. 
• Verbot Nr. 5 
Das Verbot bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Bauordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018  – BauO NRW 
2018) als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichte n oder zu ändern, 
auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, sowie die 
Außenseite bestehender baulicher Anlagen zu ändern.  Die Nutzungsän- 
derung steht der Änderung gleich. 
• Verbot Nr. 6 
Das Verbot ober- und unterirdische Leitungen aller Art, Zäune oder andere 
Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern. 
• Verbot Nr. 7 
Das Verbot Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabunge n, Ausschachtun- 
gen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländege- 
staltung auf andere Weise zu verändern. 
• Verbot Nr. 11 
Das Verbot außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelasse- 
nen Wege und Parkplätze zu fahren oder zu parken. 
b) Maßnahme 026_SB 
Die Realisierung der Maßnahme 026_SB – hierzu wird auf die Seite 28 des 
Landschaftspflegerischen Begleitplanes verwiesen – ist schwer vorstellbar 
und wirft daher die folgenden Fragen auf:

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• Wie erfolgt der Einbau der kapillarbrechenden Schi cht? 
• Auf welcher Länge erfolgt der Einbau? 
• Wird der vorhandene Damm abgestützt? 
• Was ist mit dem von Nord nach Süd abfließenden Gru ndwasser? 
• Erhöht der Einbau den Wasserabfluss mit gegebenenf alls negativen Aus- 
wirkungen auf den nördlichen Bereich? 
Aus hiesiger Sicht sind hier eine Skizze und eine ausführlichere Baubeschrei- 
bung mit Darlegung der Auswirkungen für die Prüfung der Maßnahme 026_SB 
erforderlich. 
c) Anlage 3 
In der Anlage 3 ist die Übersetzung des Kompensationsbedarfs nach dem Be- 
wertungsverfahren des Landesamtes für Natur, Umwelt  und Verbraucher- 
schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) von 2021 (Numeri sche Bewertung von 
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW) dem Bewertungsverfahren nach 
Ludwig (1991, Methode zur ökologischen Bewertung de r Biotopfunktion von 
Biotoptypen) gegenübergestellt. Hierbei wurde die Biotoptypenliste für den Na- 
turraum 1 verwendet. Üblicherweise kommt im Raum Köln jedoch die Liste für 
den Naturraum 3 zur Anwendung, die sich in den Punkten Natürlichkeit, räum- 
liche Wiederherstellbarkeit, Struktur- und Artenvielfalt und Häufigkeit eventuell 
unterscheiden kann. 
d) Umweltschadensprüfung gemäß § 19 Abs. 1 BNatSchG  
Unter dem Gliederungspunkt 9 des Landschaftspfleger ischen Begleitplanes 
wird die Umweltschadensprüfung aufgegriffen und ihr e rechtliche Veranke- 
rung dargestellt. Statt an dieser Stelle mögliche nachteilige Umweltauswirkun- 
gen durch das o.g. Vorhaben auf die Arten – gemäß § 19 Abs. 2 BNatSchG – 
und deren natürlichen Lebensräume – gemäß § 19 Abs. 3 BNatSchG – abzu- 
arbeiten, wird nur auf die Unterlagen 15.1, 16.1 und 17.1 verwiesen. Hier wird 
die Umweltschadensprüfung jedoch nicht konkret aufg egriffen. Aus hiesiger 
Sicht wäre die mögliche Betroffenheit der Arten und  der Lebensraumtypen in 
einem eigenständigen Prüfschritt in den jeweiligen Unterlagen darzulegen. 
Darüber hinaus wäre, wie bereits in der Vergangenhe it geschehen, ein Maß- 
nahmenkonzept zu entwickeln, in welcher Weise auf nachteilige Auswirkungen 
und etwaige mögliche Umweltschäden reagiert werden kann. 
5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 15 ) 
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält recht liche und fachliche Ungenau- 
igkeiten und ist daher nach hiesiger Auffassung im aktuellen Zustand nicht geeig- 
net, um abschließend zu bewerten, ob der Realisierung des o.g. Vorhabens arten- 
schutzrechtliche Verbote entgegenstehen. Demzufolge ist aus hiesiger Sicht eine 
Überarbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erforderlich. 
Hierbei ist zu beachten, dass nur die Bereiche und die damit zusammenhängen- 
den Unterlagen und Vermeidungsmaßnahmen geprüft wur den, welche sich auf 
Konflikte auf dem Gebiet der Stadt Köln beziehen. 
Es folgen Beispiele für die rechtlichen und fachlichen Ungenauigkeiten des vorlie- 
genden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages:

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a) Grundsätzliche Anmerkungen 
Obwohl die Unterlage am 15. Dezember 2023 fertiggestellt wurde, wurden ver- 
altete Fassungen der Roten Liste der Brutvögel Nord rhein-Westfalens (2016) 
sowie des Methodenhandbuchs zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfa- 
len (2017) verwendet. Es gilt zu prüfen, ob die aktuellen Fassungen (je 2021) 
zu einem Änderungs-/Anpassungsbedarf des Artenschutzrechtlichen Fachbei- 
trages führen. So haben sich im Hinblick auf die Rote Liste der Brutvögel Nord- 
rhein-Westfalens die Gefährdungskategorien einiger Arten im Naturraum Nie- 
derrheinische Bucht geändert, was gegebenenfalls dazu führt, dass Arten be- 
trachtet wurden, welche nicht betrachtet werden mussten und das Arten nicht 
betrachtet wurden, welche betrachtet werden müssen. 
Zudem weisen diverse Vermeidungsmaßnahmen, welche i n den Unterlagen 
zu dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu find en sind, keine Symbolik 
auf – es wird diesbezüglich auf die Unterlage 14.5.01 verwiesen. Dementspre- 
chend können die Maßnahmen nicht räumlich verortet werden. Des Weiteren 
haben etliche Vermeidungsmaßnahmen eine Flächengröß e von 0 m² oder 
0,01 m² – es wird diesbezüglich auf die Unterlage 1 4.7 verwiesen. Dies ist 
grundsätzlich nicht nachvollziehbar, da Art- und Um fang sowie die Verortung 
bekannt sein müssen. 
Diese grundsätzlichen Punkte müssen aus hiesiger Sicht entsprechend an- 
gepasst/ergänzt werden. 
b) Spezifische Anmerkungen 
aa) Gehölzbrütende Vogelarten 
Für die Gilde der gehölzbrütenden Vogelarten wird a ngenommen, dass 
das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht ausgelöst 
wird, da keine streng geschützten Arten in der Effe ktdistanz nachgewie- 
sen wurden. Besagter Paragraph differenziert jedoch  nicht zwischen 
streng und besonders geschützten Vogelarten. Er gil t für wildlebende 
Tiere der streng geschützten Arten und der europäis chen Vogelarten. 
Somit ist die Betroffenheit aller europäischen Vogelarten zu prüfen. Jener 
Punkt muss aus hiesiger Sicht angepasst/ergänzt werden. 
Unabhängig davon werden zur Vermeidung potenzieller  Brut- und Ge- 
legeverluste im Zuge der Baufeldfreimachung sowie Brutaufgaben inner- 
halb der baubedingten Störzone Tabuzeiten ausgewiesen. Um während 
der Revierbildungszeit der „Spechte“ – die betroffe nen Arten wurden 
nicht definiert – im Bereich des FFH-Gebietes Konfl ikte zu vermeiden, 
sind Schutzzeiten vorgesehen, welche außerhalb der Aktivitätsspitzen 
liegen sollen. Jene Aktivitätsspitzen werden jedoch nicht genannt. Somit 
ist die Vermeidungsmaßnahme zu unbestimmt. Zudem wi rd in Tabelle 
24 – einschlägig sind hier die Seiten 62 ff in dem Artenschutzrechtlichen 
Fachbeitrag – für Klein-, Mittel- und Schwarzspechte dargelegt, dass die 
Vorkommen außerhalb der in der Brutzeit zu berücksichtigenden artspe- 
zifischen Fluchtdistanz nach GASSNER et al. 2010 liegen. Somit ist nicht 
ersichtlich, für welche Art die Vermeidungsmaßnahme  formuliert wurde 
und welcher Konflikt vermieden wird. Jener Punkt mu ss aus hiesiger 
Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden.

- 19 - 
 
bb) Gehölzbewohnende Fledermäuse und Zwergfledermau s 
Die Konfliktbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung al- 
ler Vermeidungsmaßnahmen – inklusive der CEF-Maßnah men – keine 
artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote ausgelöst werden. Die CEF-Maß- 
nahmen sind jedoch optional und sollen situativ fes tgelegt werden – 
hierzu wird etwa auf die Maßnahme 021_CEF verwiesen. Basis soll eine 
Kontrolle der Bäume im Zeitraum 1.10. - 31.10 darst ellen – hierzu wird 
auch auf die Maßnahme 015_VA verwiesen. Sofern zu dieser Zeit Besatz 
festgestellt wird, sind im Umkreis von maximal 1 km zehn Ersatzquartiere 
pro entfallender Fortpflanzungs- und Ruhestätte bereitzustellen. Dies gilt 
nur für baumgebundene Fledermausarten. Die Zwergfledermaus, welche 
primär gebäudegebunden ist, jedoch auch Baumquartie re als Fortpflan- 
zungs- und Ruhestätte nutzt, wird hier gar nicht be rücksichtigt, obwohl 
die Art weit über 90 % der erbrachten Nachweise ver zeichnet. Zudem 
werden aufgrund des kleinen Zeitfensters (1.10. - 31.10.) nicht alle mög- 
lichen Quartiertypen abgedeckt, was die Wahrscheinl ichkeit eines mög- 
lichen Nutzungsnachweises enorm reduziert. 
Somit ist die Maßnahme 015_VA nicht geeignet, den m öglichen Eintritt 
des Schädigungsverbots zu bewerten. 
Zusätzlich kann nicht beurteilt werden, ob die CEF- Maßnahme schluss- 
endlich die fachlichen und rechtlichen Anforderunge n erfüllt, da aktuell 
nur die Art des Ausgleichs, nicht jedoch Umfang und Verortung vorliegen. 
Ob die Maßnahme dem Grunde nach umsetzbar ist, kann  somit nicht 
geprüft werden.  
Diese Punkte müssen aus hiesiger Sicht entsprechend  angepasst/er- 
gänzt werden. 
cc) Zauneidechse 
Die Maßnahme 024_FCS soll auf Flächen realisiert we rden, welche be- 
reits mit Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Verfahren belegt sind. Dies 
ist der Vorhabenträgerin bekannt, da jene im Rahmen  frühzeitiger Ab- 
stimmungsgespräche selbst auf diesen Umstand aufmer ksam gemacht 
hat. Laut Aussage der Vorhabenträgerin handelt es s ich hierbei um die 
Verfahren „Neubaustrecke Köln-Rhein/Main“ und „Flughafenanbindung 
Köln/Bonn“. Diese Vorgehensweise wird abgelehnt und dies wurde vorab 
auch bereits so kommuniziert. Somit liegt aktuell k eine ausreichend di- 
mensionierte Maßnahmenfläche vor (2,7 ha). Die Prüfung, ob die Fläche 
dem Grunde nach geeignet und umsetzbar ist, kann de mzufolge nicht 
durchgeführt werden. 
Im Bereich der Baulücke soll zudem eine CEF-Maßnahm e umgesetzt 
werden, welche die betriebsbedingte Beeinträchtigung der Lebensräume 
inklusive der Eiablageplätze im Bereich der neu anz ulegenden Kabel- 
schächte neutralisiert – einschlägig ist hier die M aßnahme 022_CEF. 
Diese Maßnahme ist vorab abzustimmen, da aktuell nur bekannt ist, um 
welche Art von Ersatzstruktur es sich handelt, Vero rtung und Umfang 
sind jedoch unbekannt. Die Flächengröße der Maßnahme beträgt gemäß 
der Unterlage 14.7 vermutlich 0,01 m². Zum Zeitpunkt der Genehmigung

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müssen die CEF-Maßnahmen mit Verortung, Art und Umfang jedoch be- 
reits feststehen. Nur so kann geprüft werden, ob si e dem Grunde nach 
umsetzbar und ausreichend dimensioniert sind. Eine Prüfung kann zum 
jetzigen Zeitpunkt daher nicht erfolgen. Dieser Pun kt muss aus hiesiger 
Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. 
Selbiges gilt für die Maßnahme 023-FCS. Auch dort s ind Verortung und 
Umfang unbekannt und die Flächengröße der Maßnahme beträgt gemäß 
des Maßnahmenblatts 0,01 m². Lediglich die Art der geplanten habi- 
tataufwertenden Maßnahme liegen vor.  
Die Maßnahme 019_VA darf nur außerhalb der Fortpflanzungszeit sowie 
der Winterruhe erfolgen. Im Maßnahmenblatt ist dies bezüglich der Zeit- 
raum von Ende März bis Mitte Mai genannt. Da die Fortpflanzungs-/Paa- 
rungszeit insbesondere im Mai stattfindet – aber un ter Umständen be- 
reits Ende April beginnt –, können die Vergrämungsm aßnahmen nur im 
Zeitraum Anfang März bis Ende April durchgeführt we rden. Sofern es 
witterungsbedingt zu einer Verschiebung der Winterr uhe sowie der  
Paarungszeit kommt, ist dies entsprechend zu berück sichtigen. Dieser 
Punkt muss aus hiesiger Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. 
dd) Mauereidechse 
Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die nachgewiesene Mauerei- 
dechsenpopulation im Untersuchungsraum allochthoner  Herkunft sei, 
weshalb jene als nicht planungsrelevant eingestuft wird – hierzu wird auf 
die Seite 72 des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag es verwiesen. Der 
Faunabericht, welcher die Basis des Artenschutzrechtlichen Fachbeitra- 
ges darstellt, sagt eindeutig, dass die Tiere nur v isuell erfasst wurden. 
Demzufolge wurden keine genetischen Untersuchungen durchgeführt, 
welche belegen, ob es sich um Tiere allochthonen od er autochthonen 
Ursprunges handelt – hierzu wird auch auf die Seite  118 des Faunabe- 
richtes verwiesen. 
Jene Zuordnung ist schlussendlich jedoch unerheblic h, da das 
BNatSchG in diesem Punkt nicht differenziert. Die M auereidechse ist 
eine planungsrelevante Art. Demzufolge sind alle Wirkpfade auf ihr mög- 
liches Konfliktpotential zu prüfen. Daraus kann sic h die Notwendigkeit 
artspezifischer Vermeidungsmaßnahmen – inklusive gegebenenfalls er- 
forderlicher CEF-Maßnahmen – ergeben. Dieser Punkt muss aus hiesi- 
ger Sicht entsprechend angepasst/ergänzt werden. 
ee) Kleiner Wasserfrosch 
Für den kleinen Wasserfrosch wurde prognostiziert, dass die Realisie- 
rung des o.g. Vorhabens zum Auslösen artenschutzrec htlicher Zugriffs- 
verbote führen kann. Dies ist auf geeignete Lebensräume auf beiden Sei- 
ten der Bahntrasse und den damit einhergehenden Wanderbewegungen 
zurückzuführen. Im Zuge der Einzelartbetrachtung wu rde die Betroffen- 
heit auf das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einge- 
grenzt. Jenes soll insbesondere durch die Baufeldrä umung ausgelöst 
werden, weshalb entsprechende Vermeidungsmaßnahmen formuliert 
wurden. Ein Auslösen durch betriebsbedingte Wirkpfa de wird ausge- 
schlossen. Die Erhöhung der Taktfrequenz kann als b etriebsbedingter

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Wirkpfad jedoch ebenfalls zu Individuenverlusten fü hren. Der darge- 
stellte Wirkpfad ist auf sein Konfliktpotential zu prüfen. Daraus kann sich 
die Notwendigkeit artspezifischer Vermeidungsmaßnah men – inklusive 
gegebenenfalls erforderlicher CEF-Maßnahmen – ergeben. 
6. FFH-Verträglichkeitsprüfung (Unterlage 16) 
In dem Abschnitt Datengrundlage wird u.a. festgehal ten, dass im Natura-2000 
Kontext eine Erfassung der gemäß im Geltungsbereich  der Satzung zum Schutz 
des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des 
Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutz- 
satzung – BSchS) befindlichen geschützten Gehölze d urchgeführt wurde. Inner- 
halb des FFH-Gebietes, welches zeitgleich ein Natur schutzgebiet darstellt, greift 
nicht die BSchS, sondern der Landschaftsplan der Stadt Köln. 
Zudem wird dort darauf hingewiesen, dass nahezu alle Informationen ermittelt wur- 
den, welche für die Beurteilung der Auswirkungen auf das Gebiet erforderlich sind. 
Dies impliziert, dass gewisse Informationen fehlen. Es stellt sich daher die Frage, 
ob unter diesen Voraussetzungen eine abschließende Beurteilung erfolgen kann. 
Unter dem Gliederungspunkt 1.6 fehlt der Leitfaden zur Berücksichtigung charak- 
teristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der F FH-Verträglichkeitsprüfung 
und die zugehörigen Anhänge – insbesondere der Anhang II. 
Unter dem Gliederungspunkt Punkt 1.6.2 der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden 
die „relevanten“ Wirkfaktoren für die charakteristischen Arten der Lebensraumty- 
pen festgehalten. Dabei werden Wirkfaktoren genannt , welche nicht in Anhang II 
des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraum- 
typen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ – Anhang II charakteristische Arten der 
Lebensraumtypen sowie Einstufung der Empfindlichkei t gegenüber Wirkfaktoren 
–, jedoch unter der FFH-Verträglichkeitsprüfung für  die Einzelartbetrachtung als 
FFH-Anhang II Art aufgeführt werden. Exemplarisch w ird hierzu auf den Gliede- 
rungspunkt 5.4 zu dem Wirkpfad „Erschütterung/Vibra tion“ verwiesen. Somit ist 
nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Wi rkfaktoren gewählt wurden 
und wie die Relevanzabschichtung erfolgt ist. 
Der o. g. Wirkpfad „Erschütterung/Vibration“ wird auf der Seite 40 der FFH-Ver- 
träglichkeitsprüfung näher betrachtet. Dort wird festgehalten, dass „durch die Zug- 
vorbeifahrten relevante Erschütterungs- und Sekundä rluftschallimmissionen auf- 
treten können, die durch das Hinzukommen eines weiteren Gleises, und somit et- 
waiger Annäherung von Siedlungsflächen an die Gleise, verstärkt werden können. 
Gemäß Unterlage 19.1 sind die absoluten Erschütterungszunahmen relativ margi- 
nal, sodass mit keiner relevanten Erhöhung zu rechn en ist“. Definitionen wie „re- 
lativ marginal“ und mit „keiner relevanten Erhöhung “ sind an dieser Stelle nicht 
detailliert genau. Von einer Verträglichkeitsprüfung kann erwartet werden, dass die 
für die Ergebnisfindung wichtigen Punkte genannt un d erläutert werden. Ein Ver- 
weis auf ein 263 Seiten umfassendes Dokument ist hierbei nicht zielführend. 
Auf Seite 15 der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird behauptet, dass sich das FFH- 
Gebiet 5008-301 in einem ausgezeichneten Erhaltungszustand befindet. Jene Be- 
hauptung stützt sich auf Angaben aus dem Meldedokument 
Natura 2000-Gebiete 
in Nordrhein-Westfalen - Fachinformation - Listen d er Natura 2000-Gebiete 
(nrw.de) . Dieser Aussage kann fachlich nicht gefolgt werden, da sämtliche Lebens- 
raumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie di e Arten nach Anhang II der

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FFH-Richtlinie laut Standarddatenbogen in der Gesamtbeurteilung die Kategorien 
B und C aufweisen (B = gut („günstig“); C = mittel bis schlecht („ungünstig“) – 
hierzu wird auch auf den Standarddatenbogen für das  FFH-Gebiet DE-5008-301 
verwiesen. Zur Beurteilung sind die Angaben des Standarddatenbogens heranzu- 
ziehen. Der Begriff „ausgezeichnet“ kommt im Zusammenhang der Beurteilung zu- 
dem nicht vor (Kategorie A = hervorragend („günstig“)). Es bedarf daher der Klä- 
rung, wie dem Gebiet unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ein „ausge- 
zeichneter“ Erhaltungszustand unterstellt werden ka nn. Dieser Widerspruch ist 
insbesondere vor dem Hintergrund der Kleinräumigkei t und der schon bestehen- 
den Beeinträchtigungen aufzulösen. 
Die Bezeichnung N2000-Gebiet sollte durchgängig dur ch FFH-Gebiet oder Na- 
tura-2000-Gebiet ersetzt und vereinheitlicht werden. Dies gilt sowohl für die FFH-
Verträglichkeitsprüfung als auch für alle anderen n aturschutzrelevanten Unterla- 
gen. 
In der Tabelle 10 „Beeinträchtigte Erhaltungsziele“, werden die Lebensräume ge- 
mäß Anhang I der FFH-Richtlinie bzw. Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie 
genannt, dessen Erhaltungsziele beeinträchtigt werd en. Das hierbei der Lebens- 
raumtyp 7220* Kalktuffquellen nicht genannt wird, ist nicht nachvollziehbar. Bei der 
Bewertung anderer Lebensraumtypen, welche den Lebensraumtyp 7220* beinhal- 
ten oder unmittelbar an diesen angrenzen – beispielsweise die Lebensraumtypen 
6410 oder 7230 – gibt es Beeinträchtigungen und ent sprechende Vermeidungs- 
maßnahmen.  
Hierzu wird auch auf die Unterlagen 16.3 und 16.4 verwiesen. Die in der Unterlage 
16.3 dargestellte Verortung ist falsch. Auch in and eren Bereichen des Lebens- 
raumtypen 7230 sind Quelltöpfe vorhanden, welche dem Lebensraumtypen 7220* 
zuzuordnen sind. Insbesondere die Veränderung der hydrologischen bzw. der hyd- 
rodynamischen Verhältnisse stellt einen regelmäßig relevanten Wirkfaktor beson- 
derer Intensität dar. Es muss nach hiesiger Auffassung detailliert und nachvollzieh- 
bar dargestellt werden, warum hier keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten 
ist bzw. warum die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt werden. 
Die Bauchige Windelschnecke wird zwar genannt, jedoch wird der direkte Flächen- 
verlust nicht thematisiert. Hierzu wird auch auf di e Unterlagen 16.3 und 16.4 ver- 
wiesen. Der direkte Flächenverlust stellt, wie die Veränderung der hydrologischen 
bzw. hydrodynamischen Verhältnisse, eine Beeinträchtigung für die Erhaltung nas- 
ser, basenreicher Biotope mit gleichbleibend hohen Grundwasserständen und 
dauerhaft vorhandenen vertikalen Strukturelementen dar und muss überprüft wer- 
den. Gemäß Seite 52 der Fachkonvention zur Bestimmu ng der Erheblichkeit im 
Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Lambrecht u nd Trautner 2007) kann 
bereits ein direkter Flächenverlust von 10 m² die E rheblichkeitsschwelle über- 
schreiten. Ob dies gegeben ist, hängt von dem proze ntualen Verlust der Habitat- 
flächen im Gebiet und der Bestandsschätzung ab. In der Unterlage 16.3 werden 
die Lebensräume der Bauchigen Windelschnecke verort et. Gemäß Seite 70 der 
FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt es zu einem Fläch enverlust von 66 m², wel- 
cher unter der Erheblichkeitsschwelle für den direkten Flächenverlust des Lebens- 
raumtypen 91E0* liegt. Ob jener Flächenverlust eine n direkten Flächenverlust für 
die FFH-Anhang II Art Bauchige Windelschnecke bedin gt und wie hoch der pro- 
zentuale Anteil an den geeigneten Habitatflächen im  FFH-Gebiet ist, wird nicht 
eindeutig dargestellt und aufgearbeitet. Auf Seite 58 der FFH-Verträglichkeitsprü- 
fung wird lediglich festgehalten, dass eine direkte Beanspruchung von Teilen des

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besiedelten Habitats „nicht zu erwarten“ ist. Diese Aussage ist aus hiesiger Sicht 
unzureichend. 
Aufgrund der angesprochenen Punkte kann nicht absch ließend beurteilt werden, 
ob die Realisierung des Vorhabens die Erheblichkeitsschwelle überschreitet. Dem- 
zufolge muss die Unterlage nach hiesiger Auffassung  dahingehend überarbeitet 
bzw. spezifiziert werden. 
Unter dem Gliederungspunkt 6.1 sollte ein Vorhaben noch ergänzt werden, dass 
bereits im Jahre 2023 genehmigt wurde. Es handelt s ich hierbei um das Bauvor- 
haben „Mülheimer Straße 53“, bei welchem 4 Mehrfamilienhäuser mit 86 Wohnein- 
heiten errichtet werden. Im Rahmen der Prüfung des Bauvorhabens wurde eine 
FFH-Prüfung vorgelegt. Diese hatte zum Ergebnis, da ss keine erheblichen Aus- 
wirkungen von dem Bauvorhaben ausgehen. In Rahmen der Prüfung wurde auch 
das Protokoll der FFH-Verträglichkeitsprüfungen ausgefüllt. Dieses Protokoll ist als 
Anlage 1 beigefügt. 
7. Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Unter lage 17.1) 
In dem gesamten Dokument finden sich Passagen, in d enen die Umlaute ä, ü, ö 
nicht gebildet werden, sondern als ae, ue oder oe d argestellt werden. Neben der 
etwas erschwerten Lesbarkeit, erweckt dies den Eind ruck, dass hier Passagen 
unreflektiert übernommen worden sind. 
Zudem wird angemerkt, dass das Naturschutzgebiet N 23 „Dellbrücker Heide“ 
mehrfach als Landschaftsschutzgebiet bezeichnet wird. 
Die Umweltverträglichkeitsstudie als unselbstständiger Teil des Zulassungsverfah- 
rens hat die frühzeitige Ermittlung, Beschreibung u nd Bewertung der erheblichen 
Umweltauswirkungen eines Vorhabens zur Aufgabe und in diesem Zuge auch eine 
Alternativenprüfung verschiedener Varianten sowie d ie Gegenüberstellung zur 
Nichtdurchführung des Vorhabens zu prüfen. Die Entscheidung hierzu muss nach- 
vollziehbar dargestellt werden. 
Der Verweis auf die Verdichtung des Taktangebotes, die mangelnde Flexibilisie- 
rung bei Störungen im Betriebsablauf und die Steige rung der Pünktlichkeit durch 
die Möglichkeit von Begegnungsverkehr, was zu der d urchgängig zweigleisigen 
Vorzugsvariante führt, kann hiesigerseits nachvollzogen werden. Die partielle Ein- 
gleisigkeit innerhalb des FFH-Gebietes würde nur zu  einer unzureichenden Ver- 
besserung gegenüber der Bestandssituation führen. 
Ansprechpartnerin für die Belange „Natur- und Artenschutz“ (Untere Naturschutzbe- 
hörde) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist 
Frau von Schweinitz (Telefon: 0221 221-21326; E-Mail: julia.vonschweinitz@stadt-
koeln.de). 
 
XV. Baumschutz 
Die Realisierung des o.g. Vorhabens betrifft potent iell Gehölzbestände im Geltungs- 
bereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in nerhalb der im Zusammen- 
hang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches d er Bebauungspläne im Gebiet 
der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS). Geschützt gemäß § 3 BSchS sind alle 
Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und alle Nadelbäume mit 
einem Stammumfang von mindestens 130 cm – dies jewe ils gemessen in 100 cm 
Höhe über dem Erdboden.

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Nach der BSchS sind Bäume – auch auf angrenzenden G rundstücken in einem Ab- 
stand von bis zu 5 m zur gemeinsamen Grenze – bei der Durchführung von Baumaß- 
nahmen vor jeglichen Beschädigungen zu schützen. Hi erbei sind die Bestimmungen 
der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen  und Vegetationsflächen bei 
Baumaßnahmen) und der Richtlinien zum Schutz von Bä umen und Vegetationsbe- 
ständen bei Baumaßnahmen (R SBB) – vormals RAS-LP 4 – zu beachten. 
Untersagt ist demnach u.a. insbesondere im Kronentr aufbereich die Verdichtung des 
Bodens – zum Beispiel durch die Baustelleneinrichtung oder durch das Abstellen von 
Baufahrzeugen und Baumaschinen. 
Die folgenden Auflagen zum Erhalt geschützter Bäume während der Baumaßnahmen 
sind in der Zulassungsentscheidung in einer entspre chenden Nebenbestimmung zu 
berücksichtigen: 
• Der Kronentraufbereich der geschützten und zu erha ltenden Bäume ist von Bau- 
fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Baumaterialien freizuhalten. Der betref- 
fende Kronentraufbereich ist hierzu während der Bau zeit durch einen ortsfesten 
Bauzaun abzusichern. 
• Schäden an den oberirdischen Teilen der geschützte n Bäume durch ausladende 
Baumaschinen sind zu vermeiden. 
• Während der Bauzeit sind bei Bedarf weitere Schutz vorkehrungen gemäß der DIN 
18920 und der R SBB vorzusehen. 
• Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachgebiet 570/3 (Baumschutz) – ist 
mindestens 5 Werktage vor dem Baubeginn schriftlich  zu informieren. Dies ist 
auch per E-Mail an das Postfach 
antrag-baumschutz@stadt-koeln.de  möglich. 
• Die Schutzmaßnahmen, der Standort des Bauzauns und  die von jeglichem Bau- 
betrieb freizuhaltenden Flächen sind allen Ausführungsunternehmen rechtlich bin- 
dend vorzugeben. 
Erweist sich die Einhaltung der Bestimmungen bei de r Bauausführung als nicht mög- 
lich, ist unverzüglich Kontakt mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachge- 
biet 570/3 (Baumschutz) – aufzunehmen. 
Ansprechpartner für den Belang „Baumschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
(Sachgebiet 570/3), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köl n, ist Herr Göth (Telefon: 0221 
221-36545; E-Mail: michael.goeth@stadt-koeln.de). Aufgrund der eingeschränkten te- 
lefonischen Erreichbarkeit wird um bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten. 
 
XVI. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Die nachfolgenden Auflagen sind in der Zulassungsen tscheidung in einer entspre- 
chenden Nebenbestimmung zu berücksichtigen. Soweit hier Informations-, Hinweis-, 
Nachweis- oder vergleichbare Verpflichtungen aufgef ührt sind, sind diese gegenüber 
dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Imm issionsschutz, Wasser- und 
Abfallwirtschaft) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist – 
soweit nicht anders benannt – Frau Leonhäuser (Tele fon: 0221 221-29197; E-Mail: 
mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 
1. Abfallwirtschaft 
a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind jeweils

- 25 - 
 
eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
b) Für das o.g. Vorhaben liegt ein Bodenverwertungs - und Entsorgungskonzept 
vom 15.12.2023 vor. Dieses ist umzusetzen und zudem  um die folgenden 
Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren und dem Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) noch 
vor dem Baubeginn vorzulegen: 
• aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen Pr oben zur Erfassung 
des Belastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, 
• Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstel- 
lung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigung swege (Verwerter, 
Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen, o.ä.) für 
das gesamte anfallende, gegebenenfalls kontaminiert e Bau-/Aushubmate- 
rial, 
• Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den ev entuell verbleiben- 
den, kontaminierten Boden, 
Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzam- 
tes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem er- 
gänzten bzw. aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf 
mit dem o.g. Vorhaben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn 
noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der 
Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. 
c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschrif- 
ten der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Gesetzes zur Förderung der Kreis- 
laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Ab- 
fällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) zu beachten. 
d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vor- 
schriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Ab- 
fallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu beachten. 
e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Be- 
nutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fas- 
sung zu beachten. 
f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in 
enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbrauchersch utzamt (Abteilung 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. 
g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu ferti- 
gen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 
2. Zwischenlagerung von Abfällen 
Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem 
Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden  hinaus erforderlich sein, so 
ist diese im Einzelfall mit dem Umwelt- und Verbrau cherschutzamt (Abteilung Im- 
missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) abzustimmen. Es sind jedoch min- 
destens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grund- 
wasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: 
a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden.

- 26 - 
 
b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne 
Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Con- 
tainern vorgenommen werden. 
c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser 
muss ausgeschlossen werden – beispielsweise durch die Abdeckung mit einer 
beständigen Folie. 
d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbeson- 
dere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in 
einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name de r kontrollierenden 
Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Untersc hrift). Das Kontroll- 
buch ist auf Verlangen vorzulegen. 
e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 
3. Wasserwirtschaft/Regenwasserversickerung 
Im Zuge der Realisierung des o.g. Vorhabens sind eine große Anzahl wasserwirt- 
schaftlich relevanter, bauzeitlicher bzw. dauerhafter Maßnahmen vorgesehen. Ins- 
besondere handelt es sich hierbei um die nachfolgenden Maßnahmen: 
• Anpassung der Niederschlagswasserentwässerung im g esamten Strecken- 
verlauf, 
• Einbringen von Stoffen in den Grundwasserleiter (B ohrpfähle, Rammrohre und 
dergleichen), 
• Erstellen von temporären Baugruben bis in den Grun dwasserleiter, 
• Bauzeitliche Grundwasserhaltungen und Ableitung/Ve rsickerung des gefass- 
ten Wassers, 
• Überschüttung von Gerinnen für oberflächig abfließ endes Wasser im Rahmen 
der Überlastschüttung auf Km 6,300-7,300 Strecke 2663, 
• Rückbau eines Durchlasses (Km 5,956 der Strecke 26 63), 
• Rückbau/Neubau eines Durchlasses (Km 6,230 der Str ecke 2663), 
• Querung des Gewässers „Rechtsrheinischer Kölner Ra ndkanal“, 
• Bauarbeiten in den Zonen IIIA und IIIB des Wassers chutzgebietes Höhen- 
haus. 
Zu einigen der o. g. Maßnahmen bedarf es aus wasser wirtschaftlicher Sicht der 
folgenden Anmerkungen: 
a) Anpassung der Niederschlagswasserentwässerung im  gesamten Strecken- 
verlauf 
Laut dem Erläuterungsbericht (Unterlage 1.1) soll an mehreren Stellen die Ver- 
sickerung des Niederschlagswassers über Kiespfeiler oder Sickerschächte er- 
folgen. Nur vereinzelt sind Versickerungsmulden vor gesehen. Grundsätzlich 
lehnt die Stadt Köln bei der Neuanlage von Versickerungsanlagen Kiespfeiler 
oder Sickerschächte wegen der fehlenden Vorreinigun g des Niederschlags- 
wassers ab. Für den späteren Betrieb der Gleistrasse ist zu beachten, dass in 
Bereichen, in denen das Niederschlagswasser gefasst  und gezielt zur Versi- 
ckerung gebracht wird, der Einsatz von Herbiziden u nd dergleichen nicht zu- 
lässig ist.

- 27 - 
 
b) Bauzeitliche Grundwasserhaltungen und Ableitung/ Versickerung des gefass- 
ten Wassers 
Gegen die bauzeitliche Grundwasserentnahme bestehen  keine Bedenken. 
Grundsätzlich ist für bauzeitlich anfallendes und g egebenenfalls durch den 
Baubetrieb verunreinigtes Wasser eine Ableitung in den öffentlichen Kanal 
vorzusehen. Nur wenn eine Ableitung in den Kanal in begründeten Einzelfällen 
nicht möglich ist, sind Art und Örtlichkeit der Abl eitung/Versickerung vor dem 
Baubeginn abzustimmen. Eine Zustimmung der betroffe nen Grundstücksei- 
gentümer wird vorausgesetzt.  
c) Neubau des Durchlasses (Km 6,230 der Strecke 266 3) 
Die Maßnahme ist vor dem Baubeginn mit dem Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) abzu- 
stimmen. 
d) Querung des Gewässers rechtsrheinischer Randkana l 
Die Bahnanlage quert bei etwa km 6,75 der Strecke 2 663 den als Gewässer 
ausgewiesenen „Rechtsrheinischen Kölner Randkanal“. Entgegen der Aus- 
sage des wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht es unter Gliederungs- 
punkt 4.5, ist hier eine Genehmigung nach § 36 des Gesetzes zur Ordnung 
des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) e rforderlich. In dem 
Verfahren ist zudem der Zweckverband „Rechtsrheinischer Kölner Randkanal“ 
einzubinden. 
e) Bauarbeiten in den Zonen IIIA und IIIB des Wasse rschutzgebietes Höhenhaus 
Für das gesamte o.g. Vorhaben sind die Regelungen d er Wasserschutzge- 
bietsverordnung Höhenhaus zu beachten. 
Der von dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abtei lung Immissions- 
schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) herausgegeben e Maßnahmenkatalog 
für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten mit anhänge ndem Alarmplan ist zu 
berücksichtigen. Dieser ist im Internet unter 
https://www.stadt-koeln.de/arti- 
kel/06399/index.html  abrufbar. 
Der Maßnahmenkatalog ist allen ausführenden Firmen zur Kenntnis zu geben 
und zu beachten. Er muss ferner an gut sichtbarer u nd dauernd zugänglicher 
Stelle auf der Baustelle bzw. den Baustellen angebracht werden. 
Gegen die sonstigen, der eingangs angeführten Maßnahmen bestehen bei Beach- 
tung der in den Antragsunterlagen dargestellten Rahmenbedingungen – sowie den 
allgemeinen und in Wasserschutzgebieten besonderen wasserwirtschaftlichen 
Sorgfaltspflichten – keine Bedenken. 
Ansprechpartner für den Belang „Wasserwirtschaft/Regenwasserversickerung“ im 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissi onsschutz, Wasser- und 
Abfallwirtschaft), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Schulz (Telefon: 0221 
221-34935; E-Mail: ruediger.schulz@stadt-koeln.de). 
4. Wassergefährdende Stoffe/Wiedereinbau von Recycl ingmaterial 
a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Ver- 
ordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 
vom 18.04.2017 zu beachten.

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b) Der Einbau von Recyclingmaterial – Asche, Schlac ke, aufbereiteter Bauschutt 
und/oder Produkte aus diesen – außerhalb von Wasser schutzzonen bedarf 
der wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 ff WHG. Die Genehmigung hierfür 
obliegt Ihrem Hause. 
5. Immissionsschutz 
a) Beleuchtungsanlagen 
Der Betrieb der neu zu errichtenden Beleuchtungsanl agen hat entsprechend 
den Vorgaben für „Lichtimmissionen, Messung, Beurte ilung und Verminde- 
rung“ gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Minister iums für Klima- 
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauc herschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (V-58800.4.11) und des Minister iums für Bauen, Woh- 
nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrh ein-Westfalen (VI.1– 
850) vom 11.12.2014 zu erfolgen. 
b) Elektromagnetische Felder 
Es wird darauf hingewiesen, dass die neu zu erricht ende Oberleitungsanlage 
die Anforderungen der Sechsundzwanzigsten Verordnun g zur Durchführung 
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung übe r elektromagneti- 
sche Felder – 26. BImSchV) einzuhalten halt. 
c) Betriebsbedingte Immissionen 
Für den Betrieb der Lautsprecheranlagen liegt eine Untersuchung zu Schal- 
limmissionen nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bun- 
des-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 
– TA Lärm) der ARGE Ausbau S 11, c/o ILF Beratende Ingenieure GmbH vom 
15.12.2023 vor. Diese Untersuchung ist zu beachten und die entsprechende 
Schallschutzmaßnahme „Erhöhung einer Schallschutzwand an der Nordseite 
des nördlichen (bahnlinken) Außenbahnsteiges im Ber eich des östlichen 
Bahnsteigdaches“ am Haltepunkt Duckterath ist umzusetzen. Ergänzend wird 
angemerkt, dass der Betrieb der neu zu errichtenden  Lautsprecheranlagen 
den Vorgaben der TA Lärm zu entsprechen hat. 
d) Baubedingte Immissionen 
Für das o.g. Vorhaben liegen jeweils eine schall- s owie eine erschütterungs- 
technische Untersuchung zum Baubetrieb der ARGE Ausbau S11, c/o ILF Be- 
ratende Ingenieure GmbH Essen vom 15.12.2023 vor. Diese Untersuchungen 
sind zu beachten und während der Bauphase sind zudem die folgenden Lärm- 
schutzmaßnahmen umzusetzen: 
• Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahre n gemäß dem ak- 
tuellen Stand der Technik im Bereich des Schallschutzes, 
• zeitliche Beschränkung der lärmintensiven Maschine n auf ein Minimum, 
• Ausschaltung von Maschinen und Arbeitsgeräten, die  nicht im Einsatz sind, 
• Prüfung des Einsatzes von mobilen Schallschutzschi rmen und Schall- 
schutzwänden, 
• möglichst keine Arbeiten im Nachtzeitraum, 
• ausführliche Information der betroffenen Bevölkeru ng,

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• Einrichtung einer Ansprechstelle für die Bevölkeru ng. 
e) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr 
bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind 
lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- 
welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräus che, Erschütterungen 
und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. 
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz ge gen Baulärm/Geräu- 
schimmissionen (AVV Baulärm) verboten. 
f) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutz- 
amt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) eine Ausnah- 
megenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit er teilen. Diese ist 10 
Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. 
g) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der Zweiunddrei- 
ßigsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädli- 
chen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,  Geräusche, Erschüt- 
terungen und ähnliche Vorgänge (Geräte- und Maschin enlärmschutzverord- 
nung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen v erwendet werden, die 
in dieser Verordnung genannt werden. 
h) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die All- 
gemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baul ärm/Geräuschimmis- 
sionen (AVV Baulärm) zu beachten. 
i) Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Bauwerke, ein- 
schließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegungen d arf nur innerhalb des 
Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. 
j) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind  während der Stand- und 
Arbeitspausen abzuschalten. 
k) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanfor- 
derungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Bere chtigung, das Umwelt- 
zeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. 
Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen  kann im Internet unter 
http://www.blauer-engel.de  abgerufen werden. 
l) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsär- 
mere Abbruchverfahren – beispielsweise die Verwendung einer Brecherzange 
– nicht möglich sind. 
m) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen 
sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu ver meiden oder auf das 
Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch e ine ausreichende Ober- 
flächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden 
Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. 
n) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der  Fahrwege durch Baufahr- 
zeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt werden 
– beispielsweise durch den Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. 
o) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle 
zur Einsichtnahme bereitzuhalten. 
p) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen

- 30 - 
 
auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. 
 
XVII. Bodenschutz  
1. Vorsorge 
Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes wurden n icht ausreichend ausge- 
arbeitet und dargestellt. Die Bewertung der Bodenfu nktionen wurde anhand der 
Bodenkarte 1:50.000 des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen (GD NRW) 
vorgenommen. Obwohl in dem Bericht zur Umweltverträ glichkeitsprüfung (Unter- 
lage 17.1) als Datengrundlage die Bodenkarte des GD  NRW zur forstwirtschaftli- 
chen Standorterkundung im Maßstab 1:5.000 mitaufgef ührt ist, fand diese keine 
Beachtung. Dies führt gerade auf Flächen von mittlerer, hoher und sehr hoher Na- 
turnähe zu Fehlinterpretationen hinsichtlich der Funktionserfüllung des Bodens. 
Beispielhaft sei dies für den Bereich des FFH-Gebietes verdeutlicht: 
Die Bodenkarte im Maßstab 1:5.000 kartiert vor alle m Gleye, Böden, für die im 
Bereich keine über das normale Maß hinausgehende Sc hutzwürdigkeit beschrie- 
ben ist. 
Die forstwirtschaftliche Bodenkarte im Maßstab 1:5. 000 hingegen kartiert Nass- 
gleye (GN734) und Moorgleye (GH014). Nassgleye und Moorgleye sind Grund- 
wasserböden mit sehr hoher Funktionserfüllung als B iotopentwicklungspotenzial 
für Extremstandorte. Außerdem dienen sie als Kohlen stoffspeicher mit hoher 
Funktionserfüllung für die Klimafunktion. 
Weiterhin sind Gleye (G733) und Braunerde-Gleye (B-G723) ausgebildet, die hier 
als Grundwasserböden mit hoher Funktionserfüllung als Biotopentwicklungspoten- 
zial für Extremstandorte ausgewiesen sind. 
Alle vorgenannten Böden weisen eine extrem hohe Ver dichtungsempfindlichkeit 
auf. Dies ist im Hinblick auf die Maßnahmen zur Vermeidung zum Schutz von Bo- 
den während der Bauausführung zu beachten. Gerade die geplante Überlastschüt- 
tung ist daher streng auf das erforderliche Minimalmaß zu begrenzen. 
Daneben finden sich Gley-Braunerden (G-B733) ohne über das normale Maß hin- 
ausgehende Funktionserfüllung, aber mit einer hohen  Verdichtungsempfindlich- 
keit. 
Die baubedingten und anlagebedingten Auswirkungen s ind in Bezug auf Beein- 
trächtigung und Verlust der schützenswerten Bodenfunktionen – auch flächenmä- 
ßig – neu zu betrachten. 
Die wesentlichen Beeinträchtigungen zum Schutzgut B oden sind in dem Land- 
schaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 14) neu darzustellen. Dabei sollen ge- 
eignete bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahm en für den Ausgleich 
beschrieben werden, zu denen auch multifunktionale Maßnahmen dienen können. 
Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bodenschutzkon zeptes gemäß der DIN 
19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ hat in der 
Genehmigungsplanung stattzufinden. Das Bodenschutzk onzept ist an die groß- 
maßstäbigen Bodendaten und gegebenenfalls an die zusätzlichen Bodenerhebun- 
gen anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur 
Vermeidung – wie etwa die Maßnahme „003_V Schutz vo n Boden und Wasser 
während der Bauphase“ – umgesetzt werden können.

- 31 - 
 
Bodenschutzrechtliche Belange sollten demnach in di e Ausschreibungsunterla- 
gen/Leistungsverzeichnisse aufgenommen werden. Gleiches gilt für die Wahl der 
Baustelleneinrichtungsflächen oder den Baumaschineneinsatz. 
Für die Umsetzung des Bodenschutzkonzeptes in der Bauphase ist die Bestellung 
einer zertifizierten bodenkundlichen Baubegleitung vorzunehmen. Optimaler 
Weise hat diese das Bodenschutzkonzept erarbeitet. Die Bestellung der zertifizier- 
ten bodenkundlichen Baubegleitung ist vier Wochen v or Beginn der Baumaß- 
nahme (Bauphase 1) dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt anzuzeigen. 
Ansprechpartnerin für den Belang „Bodenschutz – Vorsorge“ im Umwelt- und Ver- 
braucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln , ist Frau Lisson (Telefon: 
0221 221-35343; E-Mail: sophia.lisson@stadt-koeln.de). 
2. Gefahrenabwehr 
Zu dem o.g. Vorhaben bestehen keine Bedenken, die B elange zum gefahrenbe- 
zogenen Bodenschutz sind ausreichend berücksichtigt. Es wird jedoch ergänzend 
auf Folgendes hingewiesen: 
Das o.g. Vorhaben befindet sich im Bereich mehrerer Altstandorte und Altablage- 
rungen bzw. Altlasten und Verdachtsflächen, die hie r nachrichtlich im städtischen 
Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Fläc hen erfasst sind. Zur exakten 
Verortung dieser Bereiche wird auch auf den beigefügten Katasterauszug (Anlage 
2) sowie ergänzend hierzu auch auf die bereits im Jahre 2021 der Vorhabenträge- 
rin übermittelte tabellarische Auflistung (Anlage 3) verwiesen. 
In den Antragsunterlagen – einschlägig sind hier u. a. der Bericht zur Umweltver- 
träglichkeitsprüfung (Unterlage 17.1) und das Boden verwertungs- und Entsor- 
gungskonzept (Unterlage 25.1) befindet sich dazu eine Übersicht, die der im Jahre 
2021 übermittelten tabellarischen Auflistung entspricht. 
In der Übersicht des Bodenverwertungs- und Entsorgu ngskonzeptes (Unterlage 
25.1) wird als Tabellentitel der Begriff „Altlastverdachtsflächen“ genutzt. Da diese 
Definition nicht für alle aufgelisteten Flächen zut rifft, wird empfohlen, den Tabel- 
lentitel in „Im Altlastenkataster der Stadt Köln geführte Flächen“ abzuändern. 
An dem Informationsgehalt hat sich ansonsten nichts geändert. Die bereits einge- 
arbeitete Stellungnahme aus dem Jahre 2021 hat somit weiterhin Bestand. 
Über die bereits bekannten Altstandorte und Altabla gerungen bzw. Altlasten und 
Verdachtsflächen hinaus können jedoch weitere, bisl ang unbekannte Schadstoff- 
belastungen vorgefunden werden. Sollten in diesen Bereichen derartige Belastun- 
gen bekannt werden, so sind diese dem Umwelt- und V erbraucherschutzamt mit- 
zuteilen. 
Ansprechpartner für den Belang „Bodenschutz – Gefah renabwehr“ im Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Biermanski 
(Telefon: 0221 221-24857; E-Mail: laurids.biermanski@stadt-koeln.de). 
 
XVIII. Verkehrslärm 
Bezüglich der Thematik „Verkehrslärm“ wird auf Ihr Haus als zuständige Geneh- 
migungsbehörde verwiesen.

- 32 - 
 
Ansprechpartnerin für den Belang „Verkehrslärm“ im Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Sopart (Telefon: 0221 221-
26699; E-Mail: katarina.sopart@stadt-koeln.de). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsaus- 
schuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen  im Rahmen von Planfeststel- 
lungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Sc hreiben fristwahrend abgege- 
bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entschei- 
dung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich ers t nach Anhörung der Bezirks- 
vertretungen für die Stadtbezirke Kalk und Mülheim mit der Angelegenheit befassen 
kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Claudia Mohr 
Amtsleiterin 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – FFH-Prüfung Bauvorhaben Mülheimer Str. 53 
Anlage 2 – Auszug Altlastenkataster 
Anlage 3 – Tabellarische Auflistung altlastverdächtige Flächen und Altlasten

Anlage 5 - Anlage 2 zur Stellungnahme

679 Zeichen

ANFRAGE AUF AUSKUNFT AUS DEM KATASTER ÜBER ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN UND ALTLASTEN
Aktenzeichen 573/1-49102-2024 F Stadt Köln
GLADBI
HAND.
Hp Duck fer a th
HOHENHAUS
9051990605
90503
DELLßRÜCK
90504 »cmoDDEßöiCH90108_001
^^
SIBI INDEN
HOLWtIDt
901244
K:^
901244.001
MINHEIM
lUSUIElDE.10516 
980217
905104 905114
905118
901208.002
901208.003
•BUCHHEIM902112
902121
902120
^^^ 90111 003901.11/« -
9013680207
KiJCEFOfiSt
80206
Bf Kö^-DeKbrück
901208.001
90107 90108
90106
9011C001 Ä
901201002« 90118*
90401 90402
901163 901162
901160
901208 Legende
Altablagerung
Altstandort
stoffliche Bodenveränderung
0 500 1.000 1.500 m
573/1 Biermanski
Stand: 14.05.2024 1:40.000
-■■ ■
Anlage 5

Beratungsverlauf (3)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1968/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.06.2024
Erstellt
17.06.2024 13:53