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1854/2019

Altlastensanierung des kieselrotbelasteten Bolzplatzes Herler Ring 176, in Köln-Buchheim

Beschlussvorlage Ausschuss 17.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.07.2019, TOP 9.1.5

Anlage 2 Stellungnahme 52 Förderung

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Anlage 1 Stellungnahme 14

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Stellungnahme 52 Förderung

1907 Zeichen

52
521
12.06.2019 
Herr Reul 
31241
190612 Stellungnahme 52 
Förderung.docx
1. Schreiben an: ab:
14
Stellungnahme des Sportamtes zum Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt/23.5.2019  
Ausgebliebener Förderantrag bei der Kieselrotsanierung eines Multifunktionsfeldes
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu der nicht stattgefundenen Förderung einer Kieselrotsanierung auf der Sportanlage Herler 
Ring nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung:
Im Zuge einer Vereinsfördermaßnahme beabsichtigte der Mülheimer Turnverein (MTV) auf 
der Sportanlage Herler Ring 176 neben dem Neubau eines Gebäudekomplexes die Gene­
ralsanierung eines Multifunktionsspielfeldes (Neubau ohne Kieselrotsanierung). Nach der 
Auftragserteilung an ein ausführendes Unternehmen und nach Beginn der ersten Bodenar­
beiten stellte sich heraus, dass es sich um eine mit Kieselrotmaterial belastete Fläche han­
delt.
Die Bauarbeiten wurden daraufhin sofort eingestellt und das weitere Vorgehen wie folgt fest­
gelegt:
Das Umweltamt wurde vom Sportamt mit der Planung und Bauüberwachung der Kiesel­
rotsanierung beauftragt. Da der Verein bereits ein Unternehmen mit der Neugestaltung des 
Multifunktionsfeldes beauftragt hatte, sollte eine möglichst schnelle Umsetzung der Kiesel­
rotsanierung und im Anschluss der bereits beauftragte Neubau erfolgen. Die Möglichkeit ei­
nes Förderantrags bei der Bezirksregierung wurde ebenfalls diskutiert. Zum einen hätte dies 
zu einer einjährigen Verzögerung der Maßnahme geführt, zum anderen wurde der Beginn 
der bereits erfolgten Baumaßnahme durch den Verein als förderschädlich eingestuft.
Beide Gründe führten dazu, dass von einer Förderung durch die Bezirksregierung Abstand 
genommen werden musste und die Kosten für die Kieselrotsanierung vom Sportamt aus den 
zu diesem Zweck gebildeten Rückstellungen übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Timmer
2. Ausfertigung erhält: 57 per Email ab:

Anlage 1 Stellungnahme 14

811 Zeichen

14 23.05.2019
143 Herr Sahin
31428

52 über 57

Kostenberechnung für die Sanierung des kieselrot belasteten Bolzplatzes Herler Ring
176

hier: Stellungnahme zu Ihrer Kostenberechnung
vorgelegte Kosten: 208.567,50 € [netto]

geprüfte Kosten: 208.567,50 € [netto]

RPA-Nr.: 2019/0889

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen dem Sportamt als Bauherr und dem Amt für
Umwelt und Verbraucherschutz als Fachamt, hat letzteres die Entwurfsplanung samt Kos-
tenberechnung für den Abtrag der schadstoffbelasteten Fläche des Bolzplatzes Herler Ring
176 bei mir eingereicht, um im zuständigen Gremium einen Baubeschluss zu erwirken.

Im Ergebnis ist die eingereichte Planung nachvollziehbar.
Ich bitte um Stellungnahme, ob etwaige Fördermittel zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

5899 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/573 
 
Vorlagen-Nummer 
 1854/2019 
Freigabedatum 17.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Altlastensanierung des kieselrotbelasteten Bolzplatzes Herler Ring 176, in Köln-Buchheim 
hier: Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt d ie Durchführung der bodenschutzrechtlichen Sanierung 
des Bolzplatzes Herler Ring 176, in Köln-Buchheim und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung 
der Maßnahme. 
 
Die erforderlichen Mittel für das Projekt (Baukosten und Baunebenkosten) sind mit 248.195,33 € brut-
to kalkuliert worden. Für die Maßnahme wurden beim Sportamt Rückstellungen gebildet. Die Mittel 
stehen im Teilergebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten zur Verfügung. Die 
Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme der Rückstellung. 
 
 
Sportausschuss 27.06.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Ausgangslage  
 
Auf insgesamt sechs Sportanlagen, die sich in der Verwaltung des Sportamtes der Stadt Köln befin-
den, wurden Belastungen des Tennenbelages mit Kieselrot nachgewiesen. Vier dieser Sportanlagen 
(Servatiusstraße, Ludwig-Jahn-Straße, Kolkrabenweg und Humboldtstraße) wurden bereits erfolg-
reich saniert. Als nächstes soll die Sanierung des kieselrotbelasteten Bolzplatzes Herler Ring, in Köln-
Buchheim realisiert werden. 
Die Sportanlage die an den Mülheimer Turnverein (MTV) vermietet ist, verfügt über diverse Sportplät-
ze auf denen unterschiedliche Nutzungen stattfinden. Belastet und damit sanierungsbedürftig, ist 
nach den vorliegenden Untersuchungen nur der Bolzplatz östlich des Vereinsgebäudes (vgl. Abb.1). 
Diese Fläche wird im Altlastenkataster der Stadt Köln als „schädliche Bodenveränderung“ unter der 
Kennung AL 90302_001 geführt. 
Im Frühjahr 2017 wurden die Bolzplatzfläche, sowie die angrenzenden Grünflächen zur Eingrenzung 
der Belastungsbereiche im Rahmen einer Erstbewertung durch das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & 
Partner GmbH untersucht. Die chemischen Untersuchungen haben gezeigt, dass die Belastungen mit 
Dioxinen und Furanen an die Oberflächenbefestigung des Bolzplatzes gebunden sind. Alle analysier-
ten Gehalte (1.580 ng/kg ITE bis 6.600 ng/kg ITE) überschreiten den Maßnahmenschwellenwert 
(<1.000 ng/kg ITE) der BBodSchV für Park-und Freizeitanlagen. 
 
Abb. 1: Lageplan Bolzplatz Herler Ring, Altlastenummer AL90302_001

3 
Eine Sanierung des Bolzplatzes ist nach dem Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck einer nachhalti-
gen Gefahrenabwehr erforderlich. Das belastete Material soll unter Berücksichtigung bodenschutz-, 
arbeitsschutz- und abfallrechtlicher Vorgaben bis zum Erreichen des Sanierungszielwertes (< 1.000 
ng/kg PCDD/PCDF gemäß BBodSchV) abgetragen und entsorgt werden.  
 
Aktueller Sachstand  
 
Im Oktober 2018 wurde ein Gutachterbüro mit der Ausführungsplanung, der Bauüberwachung und 
der gutachterlichen Begleitung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Zur Projektvorbereitung wurden 
im März 2019 das Sanierungskonzept sowie die Kostenberechnung vorgelegt.  
Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen die Tennenbeläge mit dem belasteten 
Schlackenunterbau unter gutachterlicher Begleitung bis zum Erreichen unauffälliger, nicht mehr sa-
nierungspflichtiger Bereiche abgetragen und entsorgt werden.  
Die Sanierungsmaßnahme soll im Oktober/November 2019 durchgeführt werden.  
 
Baukosten/Finanzierung  
 
Kostenberechnung Baukosten  
Pos. Leistung netto brutto 
01 Vorarbeiten  69.575,00 € 82.794,25 € 
02 Arbeitsschutz  5.397,50 € 6.423,03 € 
03 Erdarbeiten  63.785,00 € 75.904,15 € 
04 Transport und Entsorgung  40.950,00 € 48.730,50 € 
Gesamtsumme netto  179.707,50 € 
Zzgl. MwSt. (19%) 34.144,43 € 
Gesamtsumme brutto  213.851,93 € 
 
Zusammenfassung Projektkosten  netto brutto 
Kosten Baumaßnahme  179.707,50 € 213.851,93 € 
Kosten Analytik  11.550,00 € 13.744,50 € 
Kosten Gutachter  17.310,00 € 20.598,90 € 
Gesamtkosten Sanierung Bolzplatz Herler Ring 176 208.567,50 € 248.195,33 € 
 
Die Gesamtausgaben für das Projekt betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Gutachters 
208.567,50 € netto.  
Darin enthalten sind die Kosten für die freiberufliche Leistung (Gutachter) in Höhe von 17.310,00 € 
netto, Kosten in Höhe von ca. 179.707,50 € netto als VOB-Leistung und Kosten in Höhe von rund 
11.550,00 netto € als VOL-Leistungen (Labor).  
 
Für die Finanzierung der Maßnahme wurden im Haushaltsjahr 2018 Rückstellungen in Höhe von rd. 
286.500 € (brutto) im Teilergebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten Sportför-
derung gebildet, die auch in 2019 weiterhin zur Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt durch die 
Inanspruchnahme dieser Rückstellung. 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.05.2019 die Kostenberechnung geprüft und 
bestätigt (Anlage Stellungnahme RPA).

4 
 
Zukünftige Nutzung 
 
Nach Abschluss der Altlastensanierungsmaßnahme ist der Bau eines neuen Multifunkt ionsplatzes 
geplant. Die geplante Neugestaltung wird durch den Mülheimer Turnverein umgesetzt und teilweise 
durch das Sportamt mitfinanziert und soll unmittelbar im Anschluss der Sanierung realisiert werden.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit den Nutzern und weite-
re Untersuchungen durchgeführt werden mussten. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abg e-
schlossen werden. 
Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da der Beschluss Grundlage für die Fortführung des 
Projektes ist und die weiteren, vom Verein bereits beauftragten Baumaßnahmen davon abhängen.  
Die Verwaltung reicht die Vorlage verfristet ein, um weitere Verzögerungen im Projekt zu vermeiden. 
 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2019 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1854/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.06.2019
Erstellt
24.05.2019 09:57