1854/2019
Altlastensanierung des kieselrotbelasteten Bolzplatzes Herler Ring 176, in Köln-Buchheim
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/573 Vorlagen-Nummer 1854/2019 Freigabedatum 17.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Altlastensanierung des kieselrotbelasteten Bolzplatzes Herler Ring 176, in Köln-Buchheim hier: Baubeschluss Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt d ie Durchführung der bodenschutzrechtlichen Sanierung des Bolzplatzes Herler Ring 176, in Köln-Buchheim und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Die erforderlichen Mittel für das Projekt (Baukosten und Baunebenkosten) sind mit 248.195,33 € brut- to kalkuliert worden. Für die Maßnahme wurden beim Sportamt Rückstellungen gebildet. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme der Rückstellung. Sportausschuss 27.06.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ausgangslage Auf insgesamt sechs Sportanlagen, die sich in der Verwaltung des Sportamtes der Stadt Köln befin- den, wurden Belastungen des Tennenbelages mit Kieselrot nachgewiesen. Vier dieser Sportanlagen (Servatiusstraße, Ludwig-Jahn-Straße, Kolkrabenweg und Humboldtstraße) wurden bereits erfolg- reich saniert. Als nächstes soll die Sanierung des kieselrotbelasteten Bolzplatzes Herler Ring, in Köln- Buchheim realisiert werden. Die Sportanlage die an den Mülheimer Turnverein (MTV) vermietet ist, verfügt über diverse Sportplät- ze auf denen unterschiedliche Nutzungen stattfinden. Belastet und damit sanierungsbedürftig, ist nach den vorliegenden Untersuchungen nur der Bolzplatz östlich des Vereinsgebäudes (vgl. Abb.1). Diese Fläche wird im Altlastenkataster der Stadt Köln als „schädliche Bodenveränderung“ unter der Kennung AL 90302_001 geführt. Im Frühjahr 2017 wurden die Bolzplatzfläche, sowie die angrenzenden Grünflächen zur Eingrenzung der Belastungsbereiche im Rahmen einer Erstbewertung durch das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH untersucht. Die chemischen Untersuchungen haben gezeigt, dass die Belastungen mit Dioxinen und Furanen an die Oberflächenbefestigung des Bolzplatzes gebunden sind. Alle analysier- ten Gehalte (1.580 ng/kg ITE bis 6.600 ng/kg ITE) überschreiten den Maßnahmenschwellenwert (<1.000 ng/kg ITE) der BBodSchV für Park-und Freizeitanlagen. Abb. 1: Lageplan Bolzplatz Herler Ring, Altlastenummer AL90302_001 3 Eine Sanierung des Bolzplatzes ist nach dem Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck einer nachhalti- gen Gefahrenabwehr erforderlich. Das belastete Material soll unter Berücksichtigung bodenschutz-, arbeitsschutz- und abfallrechtlicher Vorgaben bis zum Erreichen des Sanierungszielwertes (< 1.000 ng/kg PCDD/PCDF gemäß BBodSchV) abgetragen und entsorgt werden. Aktueller Sachstand Im Oktober 2018 wurde ein Gutachterbüro mit der Ausführungsplanung, der Bauüberwachung und der gutachterlichen Begleitung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Zur Projektvorbereitung wurden im März 2019 das Sanierungskonzept sowie die Kostenberechnung vorgelegt. Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen die Tennenbeläge mit dem belasteten Schlackenunterbau unter gutachterlicher Begleitung bis zum Erreichen unauffälliger, nicht mehr sa- nierungspflichtiger Bereiche abgetragen und entsorgt werden. Die Sanierungsmaßnahme soll im Oktober/November 2019 durchgeführt werden. Baukosten/Finanzierung Kostenberechnung Baukosten Pos. Leistung netto brutto 01 Vorarbeiten 69.575,00 € 82.794,25 € 02 Arbeitsschutz 5.397,50 € 6.423,03 € 03 Erdarbeiten 63.785,00 € 75.904,15 € 04 Transport und Entsorgung 40.950,00 € 48.730,50 € Gesamtsumme netto 179.707,50 € Zzgl. MwSt. (19%) 34.144,43 € Gesamtsumme brutto 213.851,93 € Zusammenfassung Projektkosten netto brutto Kosten Baumaßnahme 179.707,50 € 213.851,93 € Kosten Analytik 11.550,00 € 13.744,50 € Kosten Gutachter 17.310,00 € 20.598,90 € Gesamtkosten Sanierung Bolzplatz Herler Ring 176 208.567,50 € 248.195,33 € Die Gesamtausgaben für das Projekt betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Gutachters 208.567,50 € netto. Darin enthalten sind die Kosten für die freiberufliche Leistung (Gutachter) in Höhe von 17.310,00 € netto, Kosten in Höhe von ca. 179.707,50 € netto als VOB-Leistung und Kosten in Höhe von rund 11.550,00 netto € als VOL-Leistungen (Labor). Für die Finanzierung der Maßnahme wurden im Haushaltsjahr 2018 Rückstellungen in Höhe von rd. 286.500 € (brutto) im Teilergebnisplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten Sportför- derung gebildet, die auch in 2019 weiterhin zur Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme dieser Rückstellung. Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 23.05.2019 die Kostenberechnung geprüft und bestätigt (Anlage Stellungnahme RPA). 4 Zukünftige Nutzung Nach Abschluss der Altlastensanierungsmaßnahme ist der Bau eines neuen Multifunkt ionsplatzes geplant. Die geplante Neugestaltung wird durch den Mülheimer Turnverein umgesetzt und teilweise durch das Sportamt mitfinanziert und soll unmittelbar im Anschluss der Sanierung realisiert werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit den Nutzern und weite- re Untersuchungen durchgeführt werden mussten. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abg e- schlossen werden. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da der Beschluss Grundlage für die Fortführung des Projektes ist und die weiteren, vom Verein bereits beauftragten Baumaßnahmen davon abhängen. Die Verwaltung reicht die Vorlage verfristet ein, um weitere Verzögerungen im Projekt zu vermeiden. Anlagen
Anlage 1 Stellungnahme 14
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14 23.05.2019 143 Herr Sahin 31428 52 über 57 Kostenberechnung für die Sanierung des kieselrot belasteten Bolzplatzes Herler Ring 176 hier: Stellungnahme zu Ihrer Kostenberechnung vorgelegte Kosten: 208.567,50 € [netto] geprüfte Kosten: 208.567,50 € [netto] RPA-Nr.: 2019/0889 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen dem Sportamt als Bauherr und dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz als Fachamt, hat letzteres die Entwurfsplanung samt Kos- tenberechnung für den Abtrag der schadstoffbelasteten Fläche des Bolzplatzes Herler Ring 176 bei mir eingereicht, um im zuständigen Gremium einen Baubeschluss zu erwirken. Im Ergebnis ist die eingereichte Planung nachvollziehbar. Ich bitte um Stellungnahme, ob etwaige Fördermittel zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Stellungnahme 52 Förderung
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52 521 12.06.2019 Herr Reul 31241 190612 Stellungnahme 52 Förderung.docx 1. Schreiben an: ab: 14 Stellungnahme des Sportamtes zum Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt/23.5.2019 Ausgebliebener Förderantrag bei der Kieselrotsanierung eines Multifunktionsfeldes Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der nicht stattgefundenen Förderung einer Kieselrotsanierung auf der Sportanlage Herler Ring nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: Im Zuge einer Vereinsfördermaßnahme beabsichtigte der Mülheimer Turnverein (MTV) auf der Sportanlage Herler Ring 176 neben dem Neubau eines Gebäudekomplexes die Gene ralsanierung eines Multifunktionsspielfeldes (Neubau ohne Kieselrotsanierung). Nach der Auftragserteilung an ein ausführendes Unternehmen und nach Beginn der ersten Bodenar beiten stellte sich heraus, dass es sich um eine mit Kieselrotmaterial belastete Fläche han delt. Die Bauarbeiten wurden daraufhin sofort eingestellt und das weitere Vorgehen wie folgt fest gelegt: Das Umweltamt wurde vom Sportamt mit der Planung und Bauüberwachung der Kiesel rotsanierung beauftragt. Da der Verein bereits ein Unternehmen mit der Neugestaltung des Multifunktionsfeldes beauftragt hatte, sollte eine möglichst schnelle Umsetzung der Kiesel rotsanierung und im Anschluss der bereits beauftragte Neubau erfolgen. Die Möglichkeit ei nes Förderantrags bei der Bezirksregierung wurde ebenfalls diskutiert. Zum einen hätte dies zu einer einjährigen Verzögerung der Maßnahme geführt, zum anderen wurde der Beginn der bereits erfolgten Baumaßnahme durch den Verein als förderschädlich eingestuft. Beide Gründe führten dazu, dass von einer Förderung durch die Bezirksregierung Abstand genommen werden musste und die Kosten für die Kieselrotsanierung vom Sportamt aus den zu diesem Zweck gebildeten Rückstellungen übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen Gregor Timmer 2. Ausfertigung erhält: 57 per Email ab:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1854/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 24.05.2019 09:57