1529/2022
Live-Stream der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 1529/2022 Freigabedatum 17.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Live-Stream der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das laufende Jahr 2022 für den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln einen Live-Stream auf der Webseite der Stadt Köln einzurichten. Die für das Jahr 2022 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 3.391,50 € brutto stehen im Teilplan 0111, sonstige Innere Verwaltung, zur Verfügung.“ Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.391,50 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat die Verwaltung am 04.02.2021 beauftragt, nicht nur den Livestream der Ratssitzungen besser und attraktiver zu machen, sondern auch zu eruieren, ob ein Livestreaming aus den Ratsaus- schüssen und den Bezirksvertretungen gewünscht ist. Dies sollte den nicht anwesenden, beratend tätigen Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, die Sitzungen virtuell zu verfolgen, ohne selbst im Sitzungssaal anwesend zu sein. Aufgrund der möglicherweise weiter anhaltenden pandemischen Lage ist der Live-Stream eine gute Alternative für interessierte Personen, sich die Sitzung statt in Präsenz online anzusehen. Das Live-Streaming darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Eine Realisierung wäre wie folgt möglich: 3 Die Verwaltung beabsichtigt, nach der Sommerpause für den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses einen Livestream auf den Webseiten der Stadt Köln einzurichten. Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der Dienstleis- ter stellt eigenes Equipment und eigenes qualifiziertes Personal (Full-Service) bereit, so dass ein qua- litatives Produkt im Internet zur Verfügung steht. Aus Datenschutzgründen muss jedes Gremium für sich eigenständig entscheiden, ob ein Livestream angeboten werden soll oder nicht. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen aus dem Budget des zuständigen Dezernates finanziert werden. Deshalb muss der Stadtentwicklungsausschuss aus budget- bzw. haushaltstechnischen Gründen einen Beschluss für das jeweilige Kalenderjahr fassen. Ein Beschluss für mehrere Jahre bzw. für den Rest der Wahlperiode ist nicht möglich. Sollten sich im Laufe der Zeit mehrere Gremien für einen Livestream entscheiden, wären ggf. eine Ausschreibung und der Abschluss eines Rahmenvertrages möglich und sinnvoll. Das Streaming muss vom Ausschuss beschlossen werden. Laufende jährliche Aufwendungen Für die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln fallen in 2022 voraussichtlich anteilige Kosten in Höhe von 3.391,50 € brutto € (950,00 € / Sitzung x 3 Sitzungen = 2.850,00 € net- to) an, inklusive der Miete für die technischen Geräte.
Anlage 1 - 1529_2022_ Beschlussvorschlag2023
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Anlage 1 Beschlusstext Vorlage 1529/2022 neu: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das kommende Jahr 2023 für den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln einen Live-Stream auf der Webseite der Stadt Köln einzurichten. Die für das Jahr 2023 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 10.174,50 € brutto stehen im Teilplan 0111, sonstige innere Verwaltung, zur Verfügung. Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.174,50 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Anpassung der Begründung: Der Rat hat die Verwaltung am 04.02.2021 beauftragt, nicht nur den Livestream der Ratssitzungen besser und attraktiver zu machen, sondern auch zu eruieren, ob ein Livestreaming aus den Ratsausschüssen und den Bezirksvertretungen gewünscht ist. Dies sollte den nicht anwesenden, beratend tätigen Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, die Sitzungen virtuell zu verfolgen, ohne selbst im Sitzungssaal anwesend zu sein. Aufgrund der möglicherweise weiter anhaltenden pandemischen Lage ist der Live- Stream eine gute Alternative für interessierte Personen, sich die Sitzung statt in Präsenz online anzusehen. Das Live-Streaming darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Eine Realisierung wäre wie folgt möglich: Die Verwaltung beabsichtigt, für das Kalenderjahr 2023 für den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses einen Livestream auf den Webseiten der Stadt Köln einzurichten. Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der Dienstleister stellt eigenes Equipment und eigenes qualifiziertes Personal (Full-Service) bereit , so dass ein qualitatives Produkt im Internet zur Verfügung steht. Aus Datenschutzgründen muss jedes Gremium für sich eigenständig entscheiden, ob ein Livestream angeboten werden soll oder nicht. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen aus dem Budget des zuständigen Dezernates finanziert werden. Deshalb muss der Stadtentwicklungsausschuss aus budget- bzw. haushaltstechnischen Gründen einen Beschluss für das jeweilige Kalenderjahr fassen. Ein Beschluss für mehrere Jahre bzw. für den Rest der Wahlperiode ist nicht möglich. Sollten sich im Laufe der Zeit mehrere Gremien für einen Livestream entscheiden, wären ggf. eine Ausschreibung und der Abschluss eines Rahmenvertrages möglich und sinnvoll. Das Streaming muss vom Ausschuss beschlossen werden. Laufende jährliche Aufwendungen Für die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln fallen in 2023 voraussichtlich anteilige Kosten in Höhe von 10.174,50 € brutto € (950,00 € / Sitzung x 9 Sitzungen = 8.550,00 € netto) an, inklusive der Miete für die technischen Geräte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1529/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 12:15