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1529/2022

Live-Stream der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussvorlage Ausschuss 17.05.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - 1529_2022_ Beschlussvorschlag2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

3830 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 1529/2022 
Freigabedatum  17.05.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Live-Stream der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das laufende Jahr 2022 für den öffentlichen Teil der 
Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln einen Live-Stream auf der Webseite der 
Stadt Köln einzurichten.  
 
Die für das Jahr 2022 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt  3.391,50 € brutto stehen im 
Teilplan 0111, sonstige Innere Verwaltung, zur Verfügung.“ 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.391,50  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat die Verwaltung am 04.02.2021 beauftragt, nicht nur den Livestream der Ratssitzungen 
besser und attraktiver zu machen, sondern auch zu eruieren, ob ein Livestreaming aus den Ratsaus-
schüssen und den Bezirksvertretungen gewünscht ist. 
Dies sollte den nicht anwesenden, beratend tätigen Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit die 
Möglichkeit geben, die Sitzungen virtuell zu verfolgen, ohne selbst im Sitzungssaal anwesend zu sein.  
Aufgrund der möglicherweise weiter anhaltenden pandemischen Lage ist der Live-Stream  
eine gute Alternative für interessierte Personen, sich die Sitzung statt in Präsenz online anzusehen.  
Das Live-Streaming darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.  
Eine Realisierung wäre wie folgt möglich:

3 
Die Verwaltung beabsichtigt, nach der Sommerpause für den öffentlichen Teil der Sitzungen des 
Stadtentwicklungsausschusses einen Livestream auf den Webseiten der Stadt Köln einzurichten. Die 
Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt durch einen externen Dienstleister. Der Dienstleis-
ter stellt eigenes Equipment und eigenes qualifiziertes Personal (Full-Service) bereit, so dass ein qua-
litatives Produkt im Internet zur Verfügung steht.  
Aus Datenschutzgründen muss jedes Gremium für sich eigenständig entscheiden, ob ein Livestream 
angeboten werden soll oder nicht. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen aus dem Budget des 
zuständigen Dezernates finanziert werden. 
Deshalb muss der Stadtentwicklungsausschuss aus budget- bzw. haushaltstechnischen Gründen 
einen Beschluss für das jeweilige Kalenderjahr fassen. Ein Beschluss für mehrere Jahre bzw. für den 
Rest der Wahlperiode ist nicht möglich. 
Sollten sich im Laufe der Zeit mehrere Gremien für einen Livestream entscheiden, wären ggf. eine 
Ausschreibung und der Abschluss eines Rahmenvertrages möglich und sinnvoll. 
 
Das Streaming muss vom Ausschuss beschlossen werden. 
 
Laufende jährliche Aufwendungen  
Für die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln fallen in 2022 voraussichtlich 
anteilige Kosten in Höhe von 3.391,50 € brutto € (950,00 € / Sitzung x 3 Sitzungen = 2.850,00 € net-
to) an, inklusive der Miete für die technischen Geräte.

Anlage 1 - 1529_2022_ Beschlussvorschlag2023

3545 Zeichen

Anlage 1 
Beschlusstext Vorlage 1529/2022 neu:      
   
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das kommende Jahr 2023 für den 
öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln 
einen Live-Stream auf der Webseite der Stadt Köln einzurichten. Die für das Jahr 
2023 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 10.174,50 € brutto stehen im 
Teilplan 0111, sonstige innere Verwaltung, zur Verfügung. 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.174,50  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab 
Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Anpassung der Begründung:  
 
Der Rat hat die Verwaltung am 04.02.2021 beauftragt, nicht nur den Livestream der 
Ratssitzungen besser und attraktiver zu machen, sondern auch zu eruieren, ob ein 
Livestreaming aus den Ratsausschüssen und den Bezirksvertretungen gewünscht 
ist. 
Dies sollte den nicht anwesenden, beratend tätigen Ausschussmitgliedern sowie der 
Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, die Sitzungen virtuell zu verfolgen, ohne selbst 
im Sitzungssaal anwesend zu sein.  
Aufgrund der möglicherweise weiter anhaltenden pandemischen Lage ist der Live-
Stream  
eine gute Alternative für interessierte Personen, sich die Sitzung statt in Präsenz 
online anzusehen.  
Das Live-Streaming darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.  
Eine Realisierung wäre wie folgt möglich: Die Verwaltung beabsichtigt, für das 
Kalenderjahr 2023 für den öffentlichen Teil der Sitzungen des 
Stadtentwicklungsausschusses einen Livestream auf den Webseiten der Stadt Köln 
einzurichten. Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt durch einen 
externen Dienstleister. Der Dienstleister stellt eigenes Equipment und eigenes 
qualifiziertes Personal (Full-Service) bereit , so dass ein qualitatives Produkt im 
Internet zur Verfügung steht.  
Aus Datenschutzgründen muss jedes Gremium für sich eigenständig entscheiden, ob 
ein Livestream angeboten werden soll oder nicht. Die entsprechenden 
Haushaltsmittel müssen aus dem Budget des zuständigen Dezernates finanziert 
werden. 
Deshalb muss der Stadtentwicklungsausschuss aus budget- bzw. 
haushaltstechnischen Gründen einen Beschluss für das jeweilige Kalenderjahr 
fassen. Ein Beschluss für mehrere Jahre bzw. für den Rest der Wahlperiode ist nicht 
möglich. 
Sollten sich im Laufe der Zeit mehrere Gremien für einen Livestream entscheiden, 
wären ggf. eine Ausschreibung und der Abschluss eines Rahmenvertrages möglich 
und sinnvoll. 
 
Das Streaming muss vom Ausschuss beschlossen werden. 
 
Laufende jährliche Aufwendungen  
Für die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln fallen in 2023 
voraussichtlich anteilige Kosten in Höhe von 10.174,50 € brutto € (950,00 € / Sitzung 
x 9 Sitzungen = 8.550,00 € netto) an, inklusive der Miete für die technischen Geräte.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1529/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.05.2022
Erstellt
05.05.2022 12:15