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0453/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün vom 22.01.2026 betr. "Verwendung Kölner Stadtholz" (AN/0093/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.04.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2026 
 0453/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Umwelt, Klima und Grün vom 22.01.2026 betr. „Verwendung Kölner 
Stadtholz“ (AN/0093/2026) 
Zum Ratsbeschluss „Stadtwaldholz für Köln sinnvoll und nachhaltig nutzen“ (AN/1190/2022) 
bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses AN/1190/2022 und welche 
konkreten Schritte wurden seit Beschlussfassung unternommen? 
 
2. Welche Ergebnisse liegen zur Prüfung vor, inwieweit Stadtwaldholz künftig von der Stadt an 
die KGAB abgegeben und dort verarbeitet werden kann? 
 
3. Wurde der Bedarf städtischer Kindertagesstätten erhoben und welche Produktgruppen wä-
ren geeignet? 
 
4. Welche Mengen an Stadtwaldholz wären erforderlich bzw. verfügbar und welche finanziel-
len, wirtschaftlichen sowie vergaberechtlichen Rahmenbedingungen wurden identifiziert? 
 
5. Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungspotenziale werden gesehen und welche nächs-
ten Schritte sind geplant? 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1)  
Seit Beschlussfassung haben die Verwaltung und die KGAB mbH im Rahmen einer gemein-
samen Projektgruppe mehrere Gespräche geführt, um die inhaltlichen, organisatorischen und 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Umsetzung zu prüfen. Dabei wurden 
insbesondere folgende Aspekte vertieft betrachtet: 
 
 Stehen geeignete Holzmengen aus dem städtischen Forst zur Verfügung (zuständig: 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen)? 
 Welche Verarbeitungsschritte sind erforderlich, um aus dem Stammholz möbelfertiges 
Material herzustellen? 
 Über welche betrieblichen und technischen Möglichkeiten verfügt die KGAB?

2 
 
 Wie sind die Bedarfe und die Beschaffungsstrukturen im Bereich der städtischen Kin-
dertagesstätten (Amt für Kinder, Jugend und Familie)? 
 
 
Zu 2) 
Die unter 1) beschriebenen Gespräche machten deutlich, dass zwar grundsätzlich ausrei-
chende Holzmengen aus dem Stadtwald zur Verfügung stehen. Dabei ist jedoch zu berück-
sichtigen, dass nicht kontinuierlich sortenreine Holzarten bereitgestellt werden können. Eine 
Verarbeitung müsste daher mit einer gewissen Materialvielfalt umgehen können. Gleichzeitig 
wurde festgestellt, dass die KGAB derzeit weder über die notwendigen Lagerkapazitäten noch 
über die technische Ausstattung zur Verarbeitung von Rundholz verfügt. Insbesondere die, 
vor der Verarbeitung zwingend erforderliche, mehrjährige Trocknungszeit des Holzes (ca. 
zwei Jahre) stellt dabei eine besondere Hürde dar. 
 
 
Zu 3) 
Der zuständige Fachbereich im Amt für Kinder, Jugend und Familie hat mehrere Gespräche 
mit der KGAB geführt, um zu prüfen, inwieweit eine noch engere Zusammenarbeit gelingen 
kann. Hierbei wurden verschiedene Produktgruppen wie beispielsweise Sitzbänke, Geräte-
häuser oder auch Spielmaterial gemeinsam diskutiert. Die Stadt ist immer, aufgrund der aktu-
ellen Haushaltslage umso dringender, angehalten, wirtschaftlich zu handeln und hat daher für 
viele Produktgruppen bereits Rahmenverträge mit fest vereinbarten Preisen abgeschlossen. 
Aufgrund der breiten Aufstellung am Gesamtmarkt „Kita“ können die Anbieter für die Stadt at-
traktive, wirtschaftliche Preise gestalten. Die KGAB würde deutlich geringere Mengen im Ver-
gleich zu den Marktführern produzieren und ist auf eine verlässliche Abnahme im Vorfeld fest-
gelegter Mengen für eine verlässliche Skalierung und Preisgestaltung zwingend angewiesen. 
Für die städtischen Kitas können die Bedarfe jedoch nur anlassbezogen ermittelt werden. Die 
Festlegung einer Mindestmenge an Produkten, die jährlich abgenommen werden müssen, war 
und ist auch weiterhin nicht möglich.  
 
 
Zu 4) 
Die konkrete Ermittlung notwendiger Mengen an Stadtwaldholz wurden nicht weiterverfolgt, 
nachdem, wie unter 3) beschrieben, eine verbindliche Abnahmemenge seitens des Kita-Be-
reichs nicht zugesagt werden konnte. Natürlich arbeitet die Fachverwaltung weiterhin mit der 
KGAB vertrauensvoll zusammen und beauftragt auch zukünftig Schreinertätigkeiten wie bei-
spielsweise die Instandsetzung von Kinderküchen oder die Holzverkleidung von Heizkörpern 
in städtischen Kitas. 
 
 
Zu 5) 
Die KGAB begrüßt den Grundgedanken, Holz aus dem städtischen Wald qualitativ hochwer-
tig, ressourcenschonend und mit regionaler Wertschöpfung einzusetzen. Die Verarbeitung von 
regional gewonnenem Holz wäre sowohl mit Blick auf die Nachhaltigkeit als auch mit Blick auf 
die handwerklichen Prozesse eine reizvolle Aufgabe im Rahmen der Beschäftigungs- und 
Qualifizierungsangebote der KGAB.  
Die KGAB hat den Antrag sorgfältig geprüft und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen um-
fassend bewertet. Für die Erstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Planung eines derartigen 
Vorhabens ist es erforderlich, einen kontinuierlichen Bedarf sicherzustellen, dessen Erlöse die 
Investitionskosten innerhalb eines kalkulierbaren Zeitraums decken.  
Der hierfür erforderliche Bedarf kann seitens der Stadtverwaltung, wie oben beschrieben, 
nicht in dem notwendigen Umfang verbindlich zugesichert werden. Dies wäre jedoch unab-
dingbar, da seitens der KGAB zunächst erhebliche Investitionen erforderlich wären, um z.B. 
eine Lagerhalle bereitzustellen und die benötigte technische Ausstattung anzuschaffen. So 
wäre für die Lagerung die Anmietung oder Errichtung einer Halle notwendig, für die Verarbei-
tung des Holzes u.a. eine groß dimensionierte Bandsäge.  
Zudem ist in diesem Szenario davon auszugehen, dass die Produktion von Möbeln frühestens 
im dritten Jahr nach Anmietung der Halle und Einlagerung des Holzes aufgenommen werden 
könnte. Folglich entstünden über einen Zeitraum von rund drei Jahren Kosten, denen keine

3 
 
entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen.  
 
 
Nach aktuellem Stand ist eine Umsetzung des angefragten Vorhabens dementsprechend 
nicht möglich. Die hierfür erforderlichen Investitionen sowie die laufenden Betriebs- und Vor-
haltekosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwartbaren Erlösen. Eine 
wirtschaftlich tragfähige Realisierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet 
werden. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0453/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.03.2026
Erstellt
17.02.2026 09:44