0453/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün vom 22.01.2026 betr. "Verwendung Kölner Stadtholz" (AN/0093/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 09.03.2026 0453/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün vom 22.01.2026 betr. „Verwendung Kölner Stadtholz“ (AN/0093/2026) Zum Ratsbeschluss „Stadtwaldholz für Köln sinnvoll und nachhaltig nutzen“ (AN/1190/2022) bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses AN/1190/2022 und welche konkreten Schritte wurden seit Beschlussfassung unternommen? 2. Welche Ergebnisse liegen zur Prüfung vor, inwieweit Stadtwaldholz künftig von der Stadt an die KGAB abgegeben und dort verarbeitet werden kann? 3. Wurde der Bedarf städtischer Kindertagesstätten erhoben und welche Produktgruppen wä- ren geeignet? 4. Welche Mengen an Stadtwaldholz wären erforderlich bzw. verfügbar und welche finanziel- len, wirtschaftlichen sowie vergaberechtlichen Rahmenbedingungen wurden identifiziert? 5. Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungspotenziale werden gesehen und welche nächs- ten Schritte sind geplant? Antworten der Verwaltung: Zu 1) Seit Beschlussfassung haben die Verwaltung und die KGAB mbH im Rahmen einer gemein- samen Projektgruppe mehrere Gespräche geführt, um die inhaltlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Umsetzung zu prüfen. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte vertieft betrachtet: Stehen geeignete Holzmengen aus dem städtischen Forst zur Verfügung (zuständig: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen)? Welche Verarbeitungsschritte sind erforderlich, um aus dem Stammholz möbelfertiges Material herzustellen? Über welche betrieblichen und technischen Möglichkeiten verfügt die KGAB? 2 Wie sind die Bedarfe und die Beschaffungsstrukturen im Bereich der städtischen Kin- dertagesstätten (Amt für Kinder, Jugend und Familie)? Zu 2) Die unter 1) beschriebenen Gespräche machten deutlich, dass zwar grundsätzlich ausrei- chende Holzmengen aus dem Stadtwald zur Verfügung stehen. Dabei ist jedoch zu berück- sichtigen, dass nicht kontinuierlich sortenreine Holzarten bereitgestellt werden können. Eine Verarbeitung müsste daher mit einer gewissen Materialvielfalt umgehen können. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die KGAB derzeit weder über die notwendigen Lagerkapazitäten noch über die technische Ausstattung zur Verarbeitung von Rundholz verfügt. Insbesondere die, vor der Verarbeitung zwingend erforderliche, mehrjährige Trocknungszeit des Holzes (ca. zwei Jahre) stellt dabei eine besondere Hürde dar. Zu 3) Der zuständige Fachbereich im Amt für Kinder, Jugend und Familie hat mehrere Gespräche mit der KGAB geführt, um zu prüfen, inwieweit eine noch engere Zusammenarbeit gelingen kann. Hierbei wurden verschiedene Produktgruppen wie beispielsweise Sitzbänke, Geräte- häuser oder auch Spielmaterial gemeinsam diskutiert. Die Stadt ist immer, aufgrund der aktu- ellen Haushaltslage umso dringender, angehalten, wirtschaftlich zu handeln und hat daher für viele Produktgruppen bereits Rahmenverträge mit fest vereinbarten Preisen abgeschlossen. Aufgrund der breiten Aufstellung am Gesamtmarkt „Kita“ können die Anbieter für die Stadt at- traktive, wirtschaftliche Preise gestalten. Die KGAB würde deutlich geringere Mengen im Ver- gleich zu den Marktführern produzieren und ist auf eine verlässliche Abnahme im Vorfeld fest- gelegter Mengen für eine verlässliche Skalierung und Preisgestaltung zwingend angewiesen. Für die städtischen Kitas können die Bedarfe jedoch nur anlassbezogen ermittelt werden. Die Festlegung einer Mindestmenge an Produkten, die jährlich abgenommen werden müssen, war und ist auch weiterhin nicht möglich. Zu 4) Die konkrete Ermittlung notwendiger Mengen an Stadtwaldholz wurden nicht weiterverfolgt, nachdem, wie unter 3) beschrieben, eine verbindliche Abnahmemenge seitens des Kita-Be- reichs nicht zugesagt werden konnte. Natürlich arbeitet die Fachverwaltung weiterhin mit der KGAB vertrauensvoll zusammen und beauftragt auch zukünftig Schreinertätigkeiten wie bei- spielsweise die Instandsetzung von Kinderküchen oder die Holzverkleidung von Heizkörpern in städtischen Kitas. Zu 5) Die KGAB begrüßt den Grundgedanken, Holz aus dem städtischen Wald qualitativ hochwer- tig, ressourcenschonend und mit regionaler Wertschöpfung einzusetzen. Die Verarbeitung von regional gewonnenem Holz wäre sowohl mit Blick auf die Nachhaltigkeit als auch mit Blick auf die handwerklichen Prozesse eine reizvolle Aufgabe im Rahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote der KGAB. Die KGAB hat den Antrag sorgfältig geprüft und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen um- fassend bewertet. Für die Erstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Planung eines derartigen Vorhabens ist es erforderlich, einen kontinuierlichen Bedarf sicherzustellen, dessen Erlöse die Investitionskosten innerhalb eines kalkulierbaren Zeitraums decken. Der hierfür erforderliche Bedarf kann seitens der Stadtverwaltung, wie oben beschrieben, nicht in dem notwendigen Umfang verbindlich zugesichert werden. Dies wäre jedoch unab- dingbar, da seitens der KGAB zunächst erhebliche Investitionen erforderlich wären, um z.B. eine Lagerhalle bereitzustellen und die benötigte technische Ausstattung anzuschaffen. So wäre für die Lagerung die Anmietung oder Errichtung einer Halle notwendig, für die Verarbei- tung des Holzes u.a. eine groß dimensionierte Bandsäge. Zudem ist in diesem Szenario davon auszugehen, dass die Produktion von Möbeln frühestens im dritten Jahr nach Anmietung der Halle und Einlagerung des Holzes aufgenommen werden könnte. Folglich entstünden über einen Zeitraum von rund drei Jahren Kosten, denen keine 3 entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Nach aktuellem Stand ist eine Umsetzung des angefragten Vorhabens dementsprechend nicht möglich. Die hierfür erforderlichen Investitionen sowie die laufenden Betriebs- und Vor- haltekosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwartbaren Erlösen. Eine wirtschaftlich tragfähige Realisierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet werden. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0453/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 09:44