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2016/0267

10. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - (Berliner Allee / Haardtring) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 27.06.2016

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2016/0267

6299 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0267 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - (Berliner Allee / 
Haardtring) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 27.06.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich 10.1: Berliner Allee / Haardtring (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern. 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 10. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde 
zu legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und

- 2 - 
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und  Zwecke der Planung zur 10. Flächennutzungsplanänderung  
- Teilbereich 10.1 -  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/276 vom 27.06.2016:  
 
Zu 1.: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen 
Druckerei Prinovis  als „Gewerbliche Baufläche“  aus.  
Nach der Aufgabe des Standorts der Druckerei Prinovis  werden diese Flächen neu entwickelt 
und neu strukturiert . Im westlichen Bereich hat bereits eine Privatschule einen großen 
Neubau errichtet. Für den östl ichen Bereich wurden im Auftrag des neuen 
Flächeneigentümers, Biskupek Scheinert Moog Investorengruppe, die städtebaulichen  
Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein städtebauliches Konzept 
erarbeitet. Die Grundstückseigentümer beabsichtigen, das ehemalige Prinovis-Gelände mit 
vorwiegend Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört sowie 
mit einem großflächigen Einzelhandelsbetriebes zur Nahversorgung als „Berliner Carree“ neu 
zu entwickeln. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - legt die Art der 
baulichen Nutzung unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen 
Gebietscharakters fest, orientiert sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO. Daher ist es 
erforderlich, den Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich zu ändern und die Darstellung 
von „Gewerbliche Baufläche“  in „Gemischte Baufläche“ zu ändern . 
Im Süden des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist ein Streifen als 
„Sonderbaufläche Fachhochschule“ dar gestellt. Der Verlauf der Grenze wird hier 
entsprechend der neuen Grundstücksaufteilung und Nutzungen umgewandelt und der 
Streifen „Sonderbaufläche Fachhochschule“ in „Gemischte Baufläche“ geändert.  
Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellte Grünverbindung entlang der 
Berliner Allee wird durch eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 gesichert.  
 
Das Verfahren zur Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2  Abs. 1 BauGB. 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - gem. § 8 Abs. 3 
BauGB (siehe Magistratsvorlage Nr. 2016/266). 
 
 
Zu 2.: 
 
Zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - wurden die allgemeinen 
Ziele und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan 
und die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - 
Teilbereich 10.1 - mit enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des 
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.  
 
 
Zu 3.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

- 4 - 
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 2  genannten Unterlagen 
beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich de n Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit 
gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies 
wird ortsüblich bekannt gemacht.  
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange gemäß §  4 
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick 
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die einge gangenen 
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 27.06.2016 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

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7765 Zeichen

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10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 4 
 
 
 
 
 
Inhalt 
 
1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................. 5 
2. Geltungsbereich ................................................................................................................ 5 
3. Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 .................................................................... 5 
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ............................................................................... 5 
5. Ziel und Zwecke der Planung ............................................................................................ 6

10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 5 
 
 
 
10. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 10.1) 
 
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 
 
 
1. Rechtsgrundlagen  
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch 
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. 
 
2. Geltungsbereich 
Das 10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet an der 
Berliner Allee / Haardtring. 
Der Geltungsbereich wird begrenzt: 
- im Norden durch den Haardtring und der Berliner Allee, 
- im Osten durch die Berliner Allee,  
- im Süden durch die Hochschule Darmstadt, 
- im Westen durch den Haardtring und der Bahntrasse.  
 
3. Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 
Innerhalb des Teilbereichs Berliner Allee / Haardtring sind folgende Darstellungen 
beabsichtigt, die zu der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2006 führen: 
- Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ 
 
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet als 
„Gewerbliche Fläche“ und die südliche Teilfläche als „Sonderbaufläche Fachhochschule“ 
dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - legt 
die Art der baulichen Nutzung unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehen 
Gebietscharakters fest, orientiert sich allerdings am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.  
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu 
entwickeln, d.h., dass durch ihre Festsetzungen „die zugrunde liegenden Darstellungen des 
Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden“ 
(BVerwG, Urt. vom 28.2.1975 - 4 C 74.72). Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan 
vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigenständig planen. In begrenztem Umfang kann 
dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung 
abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht 
widersprechen.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 6 
 
 
Die Abweichung vom Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 
„Gewerblicher Baufläche“ und „Sonderbaufläche Fachhochschule“ zur „Gemischten 
Baufläche“ betrifft die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes. Um die Entwicklung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu 
gewährleisten, ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.  
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 10.1 erfolgt im Parallelverfahren 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - gem. § 8 
Abs. 3 BauGB. Die Flächengröße beträgt ca. 2,2 ha. 
Des Weiteren stellt der Flächennutzungsplan eine bedeutende Grünverbindung entlang der 
Berliner Allee dar. Ziel ist es, die Erreichbarkeit von wohnungs- und siedlungsnahen 
Freiräumen durch die Entwicklung v on Grünzügen und Grünverbindungen noch zu 
verbessern.  
 
5. Ziel und Zwecke der Planung  
Nach dem zweiten Weltkrieg siedelte die Stadt westlich der Kernstadt Nutzungen an, die 
die Wirtschaft belebten, die Stadt aber nicht nachteilig durch Immissionen beeinträchtigen 
sollten. Als Standort wurde der alte Exerzierplatz genutzt, der sich einst südlich des 
Hauptbahnhofes bis zur Eschollbrücker Straße hin ausdehnte. Auf dieser Fläche wurde 
einer der ersten lndustrieparks in Deutschland gegründet, wie sie anderswo erst in den 
achtziger Jahren erschlossen wurden.  
Im „Grafischen Viertel“ – heute auch „Verlegerviertel“ genannt – mit seiner emissionslosen 
Industrie stehen einige bedeutsame Bauten, deren Architektur typisch für die fünfziger 
Jahre ist. 
Das Grundstück war – dem Namen Verlegerviertel entsprechend – mit einer ehemaligen 
Druckereihalle und dazugehörigen Gebäudeteilen mit Büros nahezu komplett überbaut. 
Erbaut wurde die Halle und ihre verschiedenen Erweiterungen in den Jahren 1958 bis 1990 
und wurde bis in die 2000er Jahre genutzt, zuletzt durch die Druckerei „Prinovis“.  
Nach der Aufgabe des Standorts der Druckerei „Prinovis“ werden diese Flächen neu 
entwickelt und neu strukturiert. Die hierauf befindliche Druckereihalle stand lange leer, bis 
sie im Jahr 2015 abgerissen wurde. Seitdem liegt das östliche Grundstück brach und wurde 
für eine künftige Entwicklung des Grundstücks baureif gemacht. Im westlichen Bereich hat 
im Jahr 2014/2015 eine Privatschule einen großen Neubau errichtet.  
Das Verlegerviertel befindet sich zunehmend im Wandel von ehemals gewerblicher 
Nutzung zu Wohnnutzung. Der Druck auf dem Wohnnutzungsmarkt macht es notwendig, 
Flächenpotenziale zu nutzen und neue Wohnstandorte zu etablieren. Dabei sollen 
gewerbliche Nutzungen nicht verdrängt, sondern das Nebeneinander von Wohnen und 
Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Gemischt genutzte Quartiere im Stadtbereich stehen 
für eine lebendige und urbane Nutzungsmischung, die besondere Qualitäten für Familien 
und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen darstellen.  
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - wird die 
planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung des ehemaligen Prinovis-
Geländes geschaffen. Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Bebauung mit vorwiegend 
Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört. Des 
Weiteren ist ein großflächiger Einzelhandelsmarkt mit nahversorgungsrelevantem Sortiment 
geplant. Dieser Einzelhandelsmarkt dient  der Nahversorgung des zunehmend durch 
Wohnen geprägten Gebietes. Der Standort des Einzelhandelsmarktes entspricht dem

10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 7 
 
 
Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, welches am 14.06.2016 
(Magistratsvorlage-Nr. 2016/0111) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen 
wurde und eine Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept darstellt.  
Die Grünverbindung entlang der Berliner Allee wi rd durch eine Fläche zum Anpflanzen von 
Bäumen und Sträuchern im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 gesichert. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 5
TOP 19
TOP 349
TOP 5
TOP 4

Orte (3)

  • Berliner Allee
  • Eschollbrücker Straße
  • Haardtring

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0267
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00