2016/0267
10. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - (Berliner Allee / Haardtring) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2016/0267
6299 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0267
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - (Berliner Allee /
Haardtring) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 27.06.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich 10.1: Berliner Allee / Haardtring (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern.
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 10. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde
zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
- 2 -
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 10. Flächennutzungsplanänderung
- Teilbereich 10.1 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/276 vom 27.06.2016:
Zu 1.:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen
Druckerei Prinovis als „Gewerbliche Baufläche“ aus.
Nach der Aufgabe des Standorts der Druckerei Prinovis werden diese Flächen neu entwickelt
und neu strukturiert . Im westlichen Bereich hat bereits eine Privatschule einen großen
Neubau errichtet. Für den östl ichen Bereich wurden im Auftrag des neuen
Flächeneigentümers, Biskupek Scheinert Moog Investorengruppe, die städtebaulichen
Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein städtebauliches Konzept
erarbeitet. Die Grundstückseigentümer beabsichtigen, das ehemalige Prinovis-Gelände mit
vorwiegend Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört sowie
mit einem großflächigen Einzelhandelsbetriebes zur Nahversorgung als „Berliner Carree“ neu
zu entwickeln.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - legt die Art der
baulichen Nutzung unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen
Gebietscharakters fest, orientiert sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO. Daher ist es
erforderlich, den Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich zu ändern und die Darstellung
von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern .
Im Süden des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist ein Streifen als
„Sonderbaufläche Fachhochschule“ dar gestellt. Der Verlauf der Grenze wird hier
entsprechend der neuen Grundstücksaufteilung und Nutzungen umgewandelt und der
Streifen „Sonderbaufläche Fachhochschule“ in „Gemischte Baufläche“ geändert.
Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellte Grünverbindung entlang der
Berliner Allee wird durch eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 gesichert.
Das Verfahren zur Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - gem. § 8 Abs. 3
BauGB (siehe Magistratsvorlage Nr. 2016/266).
Zu 2.:
Zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 10.1 - wurden die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan
und die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans -
Teilbereich 10.1 - mit enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
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Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 2 genannten Unterlagen
beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich de n Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies
wird ortsüblich bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die einge gangenen
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 27.06.2016
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
7765 Zeichen
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Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 .................................................................... 5 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ............................................................................... 5 5. Ziel und Zwecke der Planung ............................................................................................ 6 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 5 10. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 10.1) (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. 2. Geltungsbereich Das 10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet an der Berliner Allee / Haardtring. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - im Norden durch den Haardtring und der Berliner Allee, - im Osten durch die Berliner Allee, - im Süden durch die Hochschule Darmstadt, - im Westen durch den Haardtring und der Bahntrasse. 3. Änderungen der Darstellungen im FNP 2006 Innerhalb des Teilbereichs Berliner Allee / Haardtring sind folgende Darstellungen beabsichtigt, die zu der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2006 führen: - Darstellung einer „Gemischten Baufläche“ 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet als „Gewerbliche Fläche“ und die südliche Teilfläche als „Sonderbaufläche Fachhochschule“ dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - legt die Art der baulichen Nutzung unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehen Gebietscharakters fest, orientiert sich allerdings am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, d.h., dass durch ihre Festsetzungen „die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden“ (BVerwG, Urt. vom 28.2.1975 - 4 C 74.72). Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigenständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 6 Die Abweichung vom Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt von „Gewerblicher Baufläche“ und „Sonderbaufläche Fachhochschule“ zur „Gemischten Baufläche“ betrifft die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes. Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 10.1 erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Flächengröße beträgt ca. 2,2 ha. Des Weiteren stellt der Flächennutzungsplan eine bedeutende Grünverbindung entlang der Berliner Allee dar. Ziel ist es, die Erreichbarkeit von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen durch die Entwicklung v on Grünzügen und Grünverbindungen noch zu verbessern. 5. Ziel und Zwecke der Planung Nach dem zweiten Weltkrieg siedelte die Stadt westlich der Kernstadt Nutzungen an, die die Wirtschaft belebten, die Stadt aber nicht nachteilig durch Immissionen beeinträchtigen sollten. Als Standort wurde der alte Exerzierplatz genutzt, der sich einst südlich des Hauptbahnhofes bis zur Eschollbrücker Straße hin ausdehnte. Auf dieser Fläche wurde einer der ersten lndustrieparks in Deutschland gegründet, wie sie anderswo erst in den achtziger Jahren erschlossen wurden. Im „Grafischen Viertel“ – heute auch „Verlegerviertel“ genannt – mit seiner emissionslosen Industrie stehen einige bedeutsame Bauten, deren Architektur typisch für die fünfziger Jahre ist. Das Grundstück war – dem Namen Verlegerviertel entsprechend – mit einer ehemaligen Druckereihalle und dazugehörigen Gebäudeteilen mit Büros nahezu komplett überbaut. Erbaut wurde die Halle und ihre verschiedenen Erweiterungen in den Jahren 1958 bis 1990 und wurde bis in die 2000er Jahre genutzt, zuletzt durch die Druckerei „Prinovis“. Nach der Aufgabe des Standorts der Druckerei „Prinovis“ werden diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert. Die hierauf befindliche Druckereihalle stand lange leer, bis sie im Jahr 2015 abgerissen wurde. Seitdem liegt das östliche Grundstück brach und wurde für eine künftige Entwicklung des Grundstücks baureif gemacht. Im westlichen Bereich hat im Jahr 2014/2015 eine Privatschule einen großen Neubau errichtet. Das Verlegerviertel befindet sich zunehmend im Wandel von ehemals gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung. Der Druck auf dem Wohnnutzungsmarkt macht es notwendig, Flächenpotenziale zu nutzen und neue Wohnstandorte zu etablieren. Dabei sollen gewerbliche Nutzungen nicht verdrängt, sondern das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Gemischt genutzte Quartiere im Stadtbereich stehen für eine lebendige und urbane Nutzungsmischung, die besondere Qualitäten für Familien und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen darstellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 - Berliner Allee / Haardtring - wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung des ehemaligen Prinovis- Geländes geschaffen. Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Bebauung mit vorwiegend Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört. Des Weiteren ist ein großflächiger Einzelhandelsmarkt mit nahversorgungsrelevantem Sortiment geplant. Dieser Einzelhandelsmarkt dient der Nahversorgung des zunehmend durch Wohnen geprägten Gebietes. Der Standort des Einzelhandelsmarktes entspricht dem 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 10.1) Seite 7 Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, welches am 14.06.2016 (Magistratsvorlage-Nr. 2016/0111) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und eine Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept darstellt. Die Grünverbindung entlang der Berliner Allee wi rd durch eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 gesichert. Die Dezernentin III: Cornelia Zuschke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Berliner Allee
- Eschollbrücker Straße
- Haardtring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0267
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00