AFW/0006/2015
Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Altenheimen
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Antwort der Verwaltung
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_AFwW/o006 [2045 32 23 7100/ BV-West 41.10.2015 Frau Schniggendiller \ 3282 An die Bezirksvertretung Münster-West über 2.0. OKT. 2015. Amt für Bürger- u. Rateseyvi Herrn Stadtrat Heuer Bezirksverwaltung Wagt über 33,24 Frau Remmers en/GAL Müns Die Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt eine Zusammenstellung, an welchen Stellen noch keine Tempo 30-Zonen vor Schulen, Kitas und Altenheimen im Bereich der Bezirksvertretung Münster West eingerichtet , worden sind. Tempo 30-Zonen können innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebie- ten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Que- ‚rungsbedarf angeordnet werden (vgl. $ 45 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO)). Nach $ 45 Absatz 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs (z.B. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit) nur angeordnet werden, wenn eine Gefahren- lage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse vorliegt. Diese Gefahrenlage muss das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den Absätzen des $ 45 StVO genannten Rechtsgüter (hier: Leib und Leben der Schulkinder, etc.) erheblich übersteigen. Das Bundesverkehrsministerium und die zuständigen Landesverkehrsminister regen aktuell eine Änderung des $ 45 Absatz 1 und Absatz 9 StVO zum Schutze öffentlicher Einrichtungen an. Die Neuregelung soll nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums den folgenden Inhalt aufweisen: „Die Verkehrssicherheit soll für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, verbessert werden. Gerade Kinder sind altersbe- dingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbeson- dere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Aus diesem Grund ist es geplant, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten abzusenken. Bislang ist dafür ein Nachweis einer konkret vor- liegenden besonderen Gefahrenlage notwendig. Das soll sich ändern, um schwächere Ver- kehrsteilnehmer besser schützen zu können. Der Bund setzt mit der StVO den entsprechen- den Rechtsrahmen. Der Vollzug und die Durchführurig der Maßnahmen der StVO obliegen den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats.“ (Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/lLA/vor-schulen-und- kindergaerten-mehr-tempo-30-auf-hauptverkehrsstrassen.html, Stand:12.10.2015) Aufgrund der sehr wahrscheinlichen Gesetzesnovellierung des $ 45 StVO ändern sich die Regelungen für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen. Aus Anlass einer Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL sind den politischen Stellen die aktuellen Tempo 30-Zonen anhand eines Übersichtsplanes mitgeteilt worden. Als Anlage habe ich eine Kopie unseres Schreibens sowie den Übersichtsplan in zweifacher Ausfertigung beigefügt. Bei weiterem Bedarf bitte ich um eine entsprechende Information. Sobald die gesetzlichen Änderungen greifen, werden die Bezirksvertretungen informiert. Schulze-Wemer
Originalanfrage
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West 9. August 2015 An die Bezirksvertretung Münster-West z.H. Bezirksbürgermeister Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Altenheimen Die Verwaltung möge für den Bereich der Bezirksvertretung West zusammenstellen, an welchen Stellen im Bezirk West rund um Schulen, Kitas und Senioren-Wohnanlagen noch keine Tempo-30-Zonen oder sonstige Geschwindigkeitsbeschränkungen, die von 50 km/h abweichen (beispielsweise durch das Zeichen 274-53), ausgewiesen sind. Diese Aufstellung soll auch Straßen umfassen, die überbezirkliche Bedeutung haben. Weiterhin möge die Verwaltung in gleicher Art zusammenstellen, vor welchen Kitas, Schulen und Senioren-Wohnanlagen bereits Maßnahmen zur Senkung der Geschwindigkeit ergriffen wurden und welcher Art diese sind. Außerdem möge die Verwaltung darlegen, welche rechtliche Voraussetzungen gelten, um die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch verschiedene Verkehrszeichen abzusenken, und durch welche Maßnahmen die Bezirksvertretung West eine solche Absenkung im Bereich von Kitas, Schulen und Senioren-Anlagen rechtsgültig und für die amtlichen Stellen verbindlich festlegen kann. Eine schriftliche Zusammenfassung wird ausdrücklich erbeten, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung eine eingehende Beratung zu ermöglichen. Begründung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk West begrüßt ausdrücklich Maßnahmen, die weiteren Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer bieten. Die Senkung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, insbesondere PKW, stellt ein wirksames Mittel dafür dar und wird von verschiedenen Stellen bis zum Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angestrebt. Um in diesem Sinne geplant vorgehen zu können, ist eine Feststellung des Ist-Zustandes und der rechtlichen Möglichkeiten notwendig. gezeichnet: Kuschewski, Pallas, von Schoenebeck, Bleker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West Grünes Zentrum Windthorststr. 7 48143 Münster T 0251 -8995810 v 0251 -8995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http://www.gruene-muenster.de – 1/1 –
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0006/2015
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 12.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37