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AFW/0006/2015

Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Altenheimen

Anfrage in der BV West 12.08.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.11.2015, TOP 4.1

Antwort der Verwaltung

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Antwort der Verwaltung

3100 Zeichen

_AFwW/o006 [2045

32 23 7100/ BV-West 41.10.2015

Frau Schniggendiller \ 3282

An die

Bezirksvertretung

Münster-West

über 2.0. OKT. 2015.

Amt für Bürger- u. Rateseyvi

Herrn Stadtrat Heuer
Bezirksverwaltung Wagt

über
33,24
Frau Remmers

en/GAL Müns

Die Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West

beantragt eine Zusammenstellung, an welchen Stellen noch keine Tempo 30-Zonen vor

Schulen, Kitas und Altenheimen im Bereich der Bezirksvertretung Münster West eingerichtet
, worden sind.

Tempo 30-Zonen können innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebie-
ten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Que-
‚rungsbedarf angeordnet werden (vgl. $ 45 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung (StVO)).

Nach $ 45 Absatz 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
(z.B. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit) nur angeordnet werden, wenn eine Gefahren-
lage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse vorliegt. Diese Gefahrenlage muss
das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den Absätzen des $ 45 StVO genannten
Rechtsgüter (hier: Leib und Leben der Schulkinder, etc.) erheblich übersteigen.

Das Bundesverkehrsministerium und die zuständigen Landesverkehrsminister regen aktuell
eine Änderung des $ 45 Absatz 1 und Absatz 9 StVO zum Schutze öffentlicher Einrichtungen
an. Die Neuregelung soll nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums den folgenden
Inhalt aufweisen: „Die Verkehrssicherheit soll für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen
insbesondere Kinder und Senioren zählen, verbessert werden. Gerade Kinder sind altersbe-
dingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbeson-
dere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Aus diesem
Grund ist es geplant, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken zum Beispiel
vor Schulen und Kindergärten abzusenken. Bislang ist dafür ein Nachweis einer konkret vor-
liegenden besonderen Gefahrenlage notwendig. Das soll sich ändern, um schwächere Ver-
kehrsteilnehmer besser schützen zu können. Der Bund setzt mit der StVO den entsprechen-
den Rechtsrahmen. Der Vollzug und die Durchführurig der Maßnahmen der StVO obliegen
den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen der Zustimmung

des Bundesrats.“ (Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/lLA/vor-schulen-und-
kindergaerten-mehr-tempo-30-auf-hauptverkehrsstrassen.html, Stand:12.10.2015)

Aufgrund der sehr wahrscheinlichen Gesetzesnovellierung des $ 45 StVO ändern sich die
Regelungen für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen.

Aus Anlass einer Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL sind den politischen
Stellen die aktuellen Tempo 30-Zonen anhand eines Übersichtsplanes mitgeteilt worden. Als
Anlage habe ich eine Kopie unseres Schreibens sowie den Übersichtsplan in zweifacher
Ausfertigung beigefügt. Bei weiterem Bedarf bitte ich um eine entsprechende Information.

Sobald die gesetzlichen Änderungen greifen, werden die Bezirksvertretungen informiert.

Schulze-Wemer

Originalanfrage

2159 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West
9. August 2015
An die Bezirksvertretung Münster-West
z.H. Bezirksbürgermeister Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Altenheimen
Die Verwaltung möge für den Bereich der Bezirksvertretung West zusammenstellen, an welchen
Stellen im Bezirk West rund um Schulen, Kitas und Senioren-Wohnanlagen noch keine
Tempo-30-Zonen oder sonstige Geschwindigkeitsbeschränkungen, die von 50 km/h abweichen
(beispielsweise durch das Zeichen 274-53), ausgewiesen sind. Diese Aufstellung soll auch
Straßen umfassen, die überbezirkliche Bedeutung haben.
Weiterhin möge die Verwaltung in gleicher Art zusammenstellen, vor welchen Kitas, Schulen
und Senioren-Wohnanlagen bereits Maßnahmen zur Senkung der Geschwindigkeit ergriffen
wurden und welcher Art diese sind.
Außerdem möge die Verwaltung darlegen, welche rechtliche Voraussetzungen gelten, um die
innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch verschiedene Verkehrszeichen
abzusenken, und durch welche Maßnahmen die Bezirksvertretung West eine solche Absenkung
im Bereich von Kitas, Schulen und Senioren-Anlagen rechtsgültig und für die amtlichen Stellen
verbindlich festlegen kann.
Eine schriftliche Zusammenfassung wird ausdrücklich erbeten, um den Mitgliedern der
Bezirksvertretung eine eingehende Beratung zu ermöglichen.
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk West begrüßt ausdrücklich Maßnahmen, die
weiteren Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer bieten. Die Senkung der Geschwindigkeit
des fließenden Verkehrs, insbesondere PKW, stellt ein wirksames Mittel dafür dar und wird von
verschiedenen Stellen bis zum Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angestrebt.
Um in diesem Sinne geplant vorgehen zu können, ist eine Feststellung des Ist-Zustandes und der
rechtlichen Möglichkeiten notwendig.
gezeichnet:
Kuschewski, Pallas, von Schoenebeck, Bleker
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West
Grünes Zentrum  Windthorststr. 7  48143 Münster
T 0251 -8995810 v 0251 -8995815
ratsfraktion@gruene-muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
– 1/1 –

Beratungsverlauf (1)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
AFW/0006/2015
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
12.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37