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BV3/062/2025

Bauvoranfrage, Linienstraße 92 – Errichtung eines Mehrfamilienhauses

Beschlussvorlage 23.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 13.05.2025, TOP 6.2

Grundriss Erdgeschoss

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Katasterauszug

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Straßenabwicklung

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Beschlussvorlage

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Luftbild

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Grundriss Obergeschosse

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Lageplan

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Schnittzeichnung

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Grundriss Erdgeschoss

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Beschlussvorlage

3315 Zeichen

BV3/062/2025 
 
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Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Linienstraße 92 – Errichtung eines Mehrfamilienhauses 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 13.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das geplante Bauvorhaben Linienstraße 92a liegt im Geltungsbereich des einfachen 
Bebauungsplans Nr. 5575/006 (Fluchtlinienplan). 
 
Auf dem Grundstück befinden sich derzeit vier Mehrfamilienhäuser sowie sechs 
Garagen, in de nen notwendige Stellplätze für die bestehende Wohnbebauung 
nachgewiesen werden. 
 
Geplant ist der Rückbau der bestehenden Garagen sowie die Errichtung eines 
Mehrfamilienhauses mit insgesamt zehn Wohneinheiten. 
 
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 
2 BauGB zu beurteilen. Im Hinblick auf die Art der Nutzung ist hier ein Allgemeines 
Wohngebiet (WA) vorzufinden. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn es sich nach dem 
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grun dstücksfläche, die überbaut 
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung 
gesichert ist und die geplante Nutzung in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) 
zulässig ist.

Seite 2 
Begründung:  
 
Die Errichtung eines Wohngebäudes ist im fakt isch vorliegenden Allgemeinen 
Wohngebiet zulässig. 
 
Für das Bauvorhaben Linienstraße 92a ist eine Firsthöhe von 18,49 m geplant. Diese 
orientiert sich am Gebäude der Linienstraße 102 mit einer Höhe von 20,51 m. Die 
Traufhöhe des Neubaus liegt bei 13,61 m und orientiert sich am Gebäude 
Linienstraße 102 mit 14,80 m.  
 
Der gegenständliche Blockrand ist größtenteils durch eine geschlossene Bauweise 
geprägt, die durch das Bauvorhaben in süd -östlicher Richtung eingehalten wird. 
Nord-östlich ist das Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zum Nachbarhaus der 
Linienstraße 92 geplant. Dieser Grenzabstand ist aufgrund der bereits vorhandenen 
Bestandsbebauung erforderlich. 
 
Die geplante Bautiefe von ca. 10,34 m wird von dem direkt angrenzenden Gebäude 
der Linienstraße 94 aufgenommen. 
 
Somit fügt sich das geplante Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein 
und die Erschließung erfolgt über die Linienstraße. 
 
Die Verwaltung hat keine Bedenken hinsichtlich der Genehmigung der 
Bauvoranfrage. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Durch das geplante Bauvorhaben ist die Fällung von zwei satz ungsgeschützten 
Bäumen erforderlich. Die Fällgenehmigung ist Teil des weiteren 
Genehmigungsverfahrens. Die nicht überbaute Fläche des Grundstücks ist im 
Bestand bereits begrünt. 
 
Es müssen 11 notwendige PKW-Stellplätze nachgewiesen werden.  
 
Davon entfallen 5 Stellplätze auf das geplante Bauvorhaben und 6 Stellplätze auf den 
bestehenden Bestand in den Garagen. 
 
6 Stellplätze werden in Garagen und 3 Stellplätze werden auf dem Grundstück selbst 
nachgewiesen werden. 2 weitere Stellplätze werden durch die Herst ellung 
zusätzlicher Fahrradabstellplätze ersetzt. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Grundriss Erdgeschoss 
Grundriss Obergeschosse 
Schnittzeichnung 
Straßenabwicklung

Luftbild

50 Zeichen

Datum: 03.12.2024

1 Landeshauptstadt
4 Düsseldorf

Lageplan

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Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV3/062/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
23.04.2025
Erstellt
23.04.2025 07:08