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SV-2024/0039

Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 28. November 2024 betr. Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche

Antrag 02.12.2024

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Punkt 33.2: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 28. November 2024 
betr. Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche 
 (V-Nr. SV-2024/0039) 
 
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

SV-2024/0039

2801 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2024/0039 
 
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 28. November 2024 betr. 
Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche 
 
  
 
 
Darmstadt, 28.11.2024 
 
Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche 
 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 
1. ob ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an minderjährige Personen einschließlich 
der Abgabe über Automaten auf Grundlage des Hessischen Sicherheits- und 
Ordnungsgesetzes (HSOG) möglich ist und 
2. welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um den unkontrollierten 
Zugang zu Lachgas für Kinder und Jugendliche zu verhindern. 
Begründung: 
 
Lachgas ist bei Jugendlichen als Partydroge beliebt. Es ist billig und überall zu haben. 
Anbieter reichern mittlerweile das Lachgas in großen Kartuschen mit fruchtigen 
Geschmacksnoten an, und zielen damit direkt auf den Missbrauch durch Jugendliche ab. 
Während die euphorisierende Wirkung nur sehr kurz anhält, kann der Konsum von 
vermeintlich harmlosem Lachgas schwere Nebenwirkungen haben. Laut medizinischer 
Fachgesellschaften können durch die Verwendung der sehr kalten Kartuschen schwerste 
Verletzungen an Fingern oder Lippen entstehen, aber auch Lungenrisse durch den hohen 
Druck des komprimierten, sich ausdehnenden Gases. 
Im Klinikum Darmstadt wurden in den letzten Monaten mehrere junge Erwachsene 
behandelt, die aufgrund ihres Lachgaskonsums mehrfach bewusstlos waren und in 
Einzelfällen auch schwere Hirnschäden hatten. Klinische Zeichen sind Lähmungen und 
schwere Sensibilitätsstörungen bis hin zur Gangunfähigkeit und schwersten 
Gleichgewichtsstörungen. Nicht immer bilden sich diese Symptome zurück. Patient*innen 
mussten trotz ihres jungen Alters mehrere Wochen zur Rehabilitationsbehandlung.  
Der Konsum kann Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zum Tod nach sich ziehen. 
Zwar gibt es bundesweit Debatten, welche zum Ziel haben, den Zugang zu Lachgas für 
Minderjährige besser zu kontrollieren, jedoch gibt es derzeit keinerlei Begrenzungen. Die 
Verfügbarkeit von Lachgas ohne Altersbeschränkungen verstärkt das Risiko, dass vor allem 
junge Menschen diese Droge konsumieren, ohne sich der potenziellen langfristigen Schäden 
bewusst zu sein.Angesichts der Dringlichkeit, Kinder und Jugendliche zeitnah vor den 
Risiken des Lachgaskonsums zu schützen, sollte daher nicht abgewartet und schnell 
gehandelt werden. 
 
Eva Bredow-Cordier, Fraktionsvorsitzende Die Grünen/Bündnis 90 
Andreas Ewald, Fraktionsvorsitzender Die Grünen/Bündnis 90 
Caroline Groß, Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion 
Dr. Annette Brunert, Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion 
Ana Lena Herrling, Fraktionsvorsitzende Volt Darmstadt

Beratungsverlauf (1)

TOP 33.2

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2024/0039
Typ
Antrag
Datum
02.12.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00