SV-2024/0039
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 28. November 2024 betr. Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche
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Punkt 33.2: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 28. November 2024 betr. Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche (V-Nr. SV-2024/0039) Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
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Vorlage-Nr. SV-2024/0039 Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 28. November 2024 betr. Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche Darmstadt, 28.11.2024 Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an minderjährige Personen einschließlich der Abgabe über Automaten auf Grundlage des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) möglich ist und 2. welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um den unkontrollierten Zugang zu Lachgas für Kinder und Jugendliche zu verhindern. Begründung: Lachgas ist bei Jugendlichen als Partydroge beliebt. Es ist billig und überall zu haben. Anbieter reichern mittlerweile das Lachgas in großen Kartuschen mit fruchtigen Geschmacksnoten an, und zielen damit direkt auf den Missbrauch durch Jugendliche ab. Während die euphorisierende Wirkung nur sehr kurz anhält, kann der Konsum von vermeintlich harmlosem Lachgas schwere Nebenwirkungen haben. Laut medizinischer Fachgesellschaften können durch die Verwendung der sehr kalten Kartuschen schwerste Verletzungen an Fingern oder Lippen entstehen, aber auch Lungenrisse durch den hohen Druck des komprimierten, sich ausdehnenden Gases. Im Klinikum Darmstadt wurden in den letzten Monaten mehrere junge Erwachsene behandelt, die aufgrund ihres Lachgaskonsums mehrfach bewusstlos waren und in Einzelfällen auch schwere Hirnschäden hatten. Klinische Zeichen sind Lähmungen und schwere Sensibilitätsstörungen bis hin zur Gangunfähigkeit und schwersten Gleichgewichtsstörungen. Nicht immer bilden sich diese Symptome zurück. Patient*innen mussten trotz ihres jungen Alters mehrere Wochen zur Rehabilitationsbehandlung. Der Konsum kann Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zum Tod nach sich ziehen. Zwar gibt es bundesweit Debatten, welche zum Ziel haben, den Zugang zu Lachgas für Minderjährige besser zu kontrollieren, jedoch gibt es derzeit keinerlei Begrenzungen. Die Verfügbarkeit von Lachgas ohne Altersbeschränkungen verstärkt das Risiko, dass vor allem junge Menschen diese Droge konsumieren, ohne sich der potenziellen langfristigen Schäden bewusst zu sein.Angesichts der Dringlichkeit, Kinder und Jugendliche zeitnah vor den Risiken des Lachgaskonsums zu schützen, sollte daher nicht abgewartet und schnell gehandelt werden. Eva Bredow-Cordier, Fraktionsvorsitzende Die Grünen/Bündnis 90 Andreas Ewald, Fraktionsvorsitzender Die Grünen/Bündnis 90 Caroline Groß, Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion Dr. Annette Brunert, Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion Ana Lena Herrling, Fraktionsvorsitzende Volt Darmstadt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2024/0039
- Typ
- Antrag
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00