V/0709/2013
Bürgerhaushalt Münster - Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (Nr. 2012-00168)
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Beschlussvorlage
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V/0709/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Bürgerhaushalt Münster - Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (Nr. 2012-00168) Beratungsfolge 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Begründung dargestellten Sachstandsbericht zur Kenntnis. Eine abschließende Entscheidung über den Zyklus des Bürgerhaushalts ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2015 zu treffen. Bei der Entscheidung ist die dann aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. Begründung: Am 12. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass der Bürgerhaushalt Münster nur noch alle zwei Jahre durchgeführt wird (vgl. Vorlage Nr. V/0702/2012/1. Erg.). Dage- gen wendet sich die Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen mit der Nummer 2012-00168 (siehe Anlage), die der Rat am 6. Februar 2013 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung um Vorprüfung gebeten hat (vgl. Vorlage V/0056/2013). Die Prüfungsergebnisse der Verwaltung werden im Folgenden dargestellt. In vielen Städten und Gemeinden ist momentan das grundsätzliche Bestreben festzustellen, Bür- gerinnen und Bürger bzw. Einwohnerinnen und Einwohner stärker in die vorhandenen Diskussi- ons-, Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesse einzubinden. Dabei experimentieren einige Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen Instrumenten und Ansätzen. Es reift die Erkenntnis, dass es das eine Bürgerbeteiligungsinstrument nicht geben kann, sondern dass es unterschied- lichste Ausprägungen selbst von gleichlautenden Instrumenten geben muss. So ist auch das Bürgerhaushaltsverfahren verschieden angelegt: in einigen Städten wird das Ver- fahren als reines Informationsinstrument genutzt (Informationsveranstaltungen zum städtischen Haushalt), in anderen Städten als rein Internet basiertes Beteiligungsverfahren und in anderen Städten als komplexes Beteiligungsinstrument mit unterschiedlichen Informations-, Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten. Das Verfahren in Münster gehört zur letztgenannten Kategorie und bedarf insofern entsprechender Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsarbeit. Vor diesem Hintergrund sind der Vorschlag der Verwaltung und der anschließende politische Be- schluss zu sehen, den Bürgerhaushalt in Münster nur noch jedes zweite Jahr durchzuführen. Vorlagen-Nr.: V/0709/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 10.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0709/2013 Ein Vergleich von Bürgerhaushalten in anderen Städten Deutschlands kam zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Zahl der dauerhaft stattfindenden Bürgerhaushaltsverfahren jährlich wiederholt wird. Jedoch gibt es auch Beispiele für Verfahren, die nicht jedes Jahr (z. B. weil der Haushalt als Doppelhaushalt beschlossen wird), aber gleichwohl bereits mehrfach durchgeführt wurden. Zu nennen sind an dieser Stelle die Verfahren in - Solingen („Solingen spart!“) (2010, 2012) - Köln (2008, 2010, 2012, 2013) - Wuppertal (2011, 2013). Hinzu kommt in Münster der Aspekt, dass der Verzicht auf das Bürgerhaushaltsverfahren in jedem zweiten Jahr finanziellen Erwägungen geschuldet war. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage hatten Verwaltung und Politik 2012 diese Veränderung vorgeschlagen bzw. be- schlossen. Zwar scheint der Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr 2014 etwas besser auszu- fallen (der Haushalt weist im Entwurf einen Planüberschuss aus), jedoch ist in den Folgejahren 2015 bis 2017 aus heutiger Sicht wieder mit deutlichen Defiziten zu rechnen. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, die weitere Haushaltsentwicklung abzuwarten und eine Entscheidung über die Fort- führung des zweijährlichen Zyklus erst mit der Verabschiedung des Haushalts 2015 (voraussicht- lich im Dezember 2014) zu treffen. Denn: Im Haushaltsjahr 2015 sind aktuell keine Finanzmittel für die Durchführung eines Bürgerhaushaltsverfahrens eingestellt. Somit wären die Haushaltsberatun- gen zum Haushaltsplan 2015 im Herbst 2014 der geeignete Zeitpunkt, erneut über den Zyklus des Bürgerhaushalts zu entscheiden. Grundsätzlich kann diese Entscheidung in beide Richtungen fallen: Für einen jährlichen Bürger- haushalt oder für den regelmäßigen Wechsel zwischen Bürgerhaushaltsjahr und bürgerhaushalts- freiem Jahr. Bei Letztgenanntem kann die Verwaltung den in der Anregung aufgezeigten Hinweis nachvollziehen, dass ein Entkoppeln des Bürgerhaushalts vom Haushaltsverfahren von den Bür- gerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nachvollzogen werden kann. Es schließt sich die Frage an, wie das „bürgerhaushaltsfreie“ Jahr genutzt werden kann, um das Thema Bürgerhaushalt präsent zu halten. In diesem Jahr hat der Beirat des Bürgerhaushalts Münster gemeinsam mit der Verwaltung über mehrere Umfragen (Bürgerumfrage 2013 sowie zwei Online-Umfragen, vgl. Vorlage V/0677/2013) den Bürgerhaushalt in der Öffentlichkeit „gehalten“. Es kann aber bereits heute gesagt werden, dass sich solche Umfragen nicht für eine regelmäßige Wiederholung alle zwei Jahre eignen. Sollte es auch zukünftig bei dem Beschluss bleiben, jedes zweite Jahr ohne Bürgerhaushalt zu bestreiten, wäre zu überlegen, ob im bürgerhaushaltsfreien Jahr beispielsweise über Informations- veranstaltungen zum städtischen Haushalt die Möglichkeit eröffnet wird, Haushaltsthemen ge- meinsam mit der Bevölkerung zu erörtern. Zum weiteren Verfahren: Die Verwaltung wird die Anregung Nr. 2012-00168 als Haushaltsantrag in die Etatberatungen im Herbst 2014 geben. Der Eingeber der Anregung wird über das weitere Verfahren informiert. In Vertretung Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW Nr. 2012-00168
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0709/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37