Mandari Insight

V/0709/2013

Bürgerhaushalt Münster - Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (Nr. 2012-00168)

Vorlagen 10.09.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 24.09.2013, TOP 6.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5923 Zeichen

V/0709/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaushalt Münster - Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (Nr. 2012-00168) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Begründung 
dargestellten Sachstandsbericht zur Kenntnis. Eine abschließende Entscheidung über den Zyklus 
des Bürgerhaushalts ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2015 zu treffen. Bei 
der Entscheidung ist die dann aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
Am 12. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass der Bürgerhaushalt 
Münster nur noch alle zwei Jahre durchgeführt wird (vgl. Vorlage Nr. V/0702/2012/1. Erg.). Dage-
gen wendet sich die Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen mit der 
Nummer 2012-00168 (siehe Anlage), die der Rat am 6. Februar 2013 zur Kenntnis genommen und 
die Verwaltung um Vorprüfung gebeten hat (vgl. Vorlage V/0056/2013). Die Prüfungsergebnisse 
der Verwaltung werden im Folgenden dargestellt.  
 
In vielen Städten und Gemeinden ist momentan das grundsätzliche Bestreben festzustellen, Bür-
gerinnen und Bürger bzw. Einwohnerinnen und Einwohner stärker in die vorhandenen Diskussi-
ons-, Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesse einzubinden. Dabei experimentieren einige 
Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen Instrumenten und Ansätzen. Es reift die Erkenntnis, 
dass es das eine Bürgerbeteiligungsinstrument nicht geben kann, sondern dass es unterschied-
lichste Ausprägungen selbst von gleichlautenden Instrumenten geben muss.  
 
So ist auch das Bürgerhaushaltsverfahren verschieden angelegt: in einigen Städten wird das Ver-
fahren als reines Informationsinstrument genutzt (Informationsveranstaltungen zum städtischen 
Haushalt), in anderen Städten als rein Internet basiertes Beteiligungsverfahren und in anderen 
Städten als komplexes Beteiligungsinstrument mit unterschiedlichen Informations-, Zugangs- und 
Beteiligungsmöglichkeiten. Das Verfahren in Münster gehört zur letztgenannten Kategorie und 
bedarf insofern entsprechender Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsarbeit. Vor 
diesem Hintergrund sind der Vorschlag der Verwaltung und der anschließende politische Be-
schluss zu sehen, den Bürgerhaushalt in Münster nur noch jedes zweite Jahr durchzuführen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0709/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0709/2013 
 
Ein Vergleich von Bürgerhaushalten in anderen Städten Deutschlands kam zu dem Ergebnis, dass 
die überwiegende Zahl der dauerhaft stattfindenden Bürgerhaushaltsverfahren jährlich wiederholt 
wird. Jedoch gibt es auch Beispiele für Verfahren, die nicht jedes Jahr (z. B. weil der Haushalt als 
Doppelhaushalt beschlossen wird), aber gleichwohl bereits mehrfach durchgeführt wurden. Zu 
nennen sind an dieser Stelle die Verfahren in 
- Solingen („Solingen spart!“) (2010, 2012) 
- Köln (2008, 2010, 2012, 2013) 
- Wuppertal (2011, 2013). 
 
Hinzu kommt in Münster der Aspekt, dass der Verzicht auf das Bürgerhaushaltsverfahren in jedem 
zweiten Jahr finanziellen Erwägungen geschuldet war. Vor dem Hintergrund der schwierigen 
Haushaltslage hatten Verwaltung und Politik 2012 diese Veränderung vorgeschlagen bzw. be-
schlossen. Zwar scheint der Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr 2014 etwas besser auszu-
fallen (der Haushalt weist im Entwurf einen Planüberschuss aus), jedoch ist in den Folgejahren 
2015 bis 2017 aus heutiger Sicht wieder mit deutlichen Defiziten zu rechnen. Deshalb empfiehlt die 
Verwaltung, die weitere Haushaltsentwicklung abzuwarten und eine Entscheidung über die Fort-
führung des zweijährlichen Zyklus erst mit der Verabschiedung des Haushalts 2015 (voraussicht-
lich im Dezember 2014) zu treffen. Denn: Im Haushaltsjahr 2015 sind aktuell keine Finanzmittel für 
die Durchführung eines Bürgerhaushaltsverfahrens eingestellt. Somit wären die Haushaltsberatun-
gen zum Haushaltsplan 2015 im Herbst 2014 der geeignete Zeitpunkt, erneut über den Zyklus des 
Bürgerhaushalts zu entscheiden. 
 
Grundsätzlich kann diese Entscheidung in beide Richtungen fallen: Für einen jährlichen Bürger-
haushalt oder für den regelmäßigen Wechsel zwischen Bürgerhaushaltsjahr und bürgerhaushalts-
freiem Jahr. Bei Letztgenanntem kann die Verwaltung den in der Anregung aufgezeigten Hinweis 
nachvollziehen, dass ein Entkoppeln des Bürgerhaushalts vom Haushaltsverfahren von den Bür-
gerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern nicht nachvollzogen werden kann. Es 
schließt sich die Frage an, wie das „bürgerhaushaltsfreie“ Jahr genutzt werden kann, um das 
Thema Bürgerhaushalt präsent zu halten. In diesem Jahr hat der Beirat des Bürgerhaushalts 
Münster gemeinsam mit der Verwaltung über mehrere Umfragen (Bürgerumfrage 2013 sowie zwei 
Online-Umfragen, vgl. Vorlage V/0677/2013) den Bürgerhaushalt in der Öffentlichkeit „gehalten“. 
Es kann aber bereits heute gesagt werden, dass sich solche Umfragen nicht für eine regelmäßige 
Wiederholung alle zwei Jahre eignen. 
 
Sollte es auch zukünftig bei dem Beschluss bleiben, jedes zweite Jahr ohne Bürgerhaushalt zu 
bestreiten, wäre zu überlegen, ob im bürgerhaushaltsfreien Jahr beispielsweise über Informations-
veranstaltungen zum städtischen Haushalt die Möglichkeit eröffnet wird, Haushaltsthemen ge-
meinsam mit der Bevölkerung zu erörtern. 
 
Zum weiteren Verfahren: 
Die Verwaltung wird die Anregung Nr. 2012-00168 als Haushaltsantrag in die Etatberatungen im 
Herbst 2014 geben. Der Eingeber der Anregung wird über das weitere Verfahren informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW Nr. 2012-00168

Beratungsverlauf (1)

24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0709/2013
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37