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BV6/090/2025

Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Japanischen Staudenknöterich am Ratherbroicher Grenzgraben eindämmen

Antrag 07.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 21.05.2025, TOP 31

Antrag

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Antrag

2746 Zeichen

BV6/090/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 07.05.2025 
Fraktion BÜ90/Die Grünen 
 
 
An  
die Bezirksbürgermeisterin  
des Stadtbezirks 6  
Frau Birgit Schentek  
 
 
Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen  
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. Mai 2025 
 
Betrifft: 
Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen:  
Japanischen Staudenknöterich am Ratherbroicher Grenzgraben eindämmen 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung 6 bittet die Verwaltung, Maßnahmen gegen die Ausbreitung 
des Japanischen Staudenknöterichs am Ratherbroicher Grenzgraben zu ergreifen. 
 
  
Begründung: 
Der Grünzug am Ratherbroicher Grenzgraben reicht von der Herdecker Straße bis zur 
Münsterstraße und weist eine hohe ökologische Qualität auf. Er gehört zum Großteil 
zur Biotopverbundfläche VB-4706-605 "Kittelbach, Schwarzbachgraben und 
Ratherbroicher Grenzgraben“, mit dem Schutzziel, einen „Lebensraum für Wander- 
und Nichtwander-Fischarten und andere wasserabhängige Pflanzen und Tiere“ zu 
bieten.1 
 
In den letzten Jahren breitet sich in dem Bereich der Japanische Staudenknöterich 
stark aus (siehe Anlage 1). Die Art zählt zu den 100 gefährlichsten Neobiota 
weltweit. Der Neophyt tritt mittlerweile großflächig insbesondere in Gewässernähe 
und an den Wegesrändern auf und setzt sich gegen die heimische Flora durch. In den 
Bereichen, die die überaus schnellwüchsige und sich über Rhizome schnell 
verbreitende invasive Art bereits erobert hat, lassen sich kaum lokale Pflanzen mehr 
feststellen. Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, ist es nur noch eine 
Frage der Zeit, bis der Japanische Staudenknöterich die komplette Fauna unterhalb 
der Baumebene ersetzt hat. 
 
Am Kittelbach in Unterrath zwischen der Unterrather Straße und der Straße An der 
Piwipp wird der Japanische Staudenknöterich bekämpft (siehe Anlage 2). Am 
Ratherbroicher Grenzgraben werden die betroffenen Bereiche bei der Grünpflege 
jedoch großflächig ausgelassen (siehe Anlage 1). Das leistet seiner weiteren 
Verbreitung vorschub. Um die ökologische Qualität des Biotopverbunds zu bewahren, 
sind dringend Maßnahmen erforderlich. 
                                        
1 https://www.wms.nrw.de/html/7690510/VB-D-4706-605_official.html

Seite 2 
 
Gez. Florian Ries        Gez. Antonia Frey 
Gez. Lukas Mielczarek       Gez. Ralf Molnar 
 
 
Anlagen: 
 Anlage 1: Fotos vom Ratherbroicher Grenzgraben 
 Anlage 2: Foto vom Kittelbach 
 
Anlage 1: Fotos vom Ratherbroicher Grenzgraben 
 
 
Abbildung 1: Aufnahme direkt nach Grünschnitt am 12.04.2025 
 
 
Abbildung 1: Japanischer Staudenknöterich im Bereich Herdecker Straße, Datum: 
04.05.2025

Seite 3 
Anlage 2: Foto vom Kittelbach 
 
 
Abbildung 2: Bekämpfter Japanischer Staudenknöterich, Datum: 01.05.2025

Beratungsverlauf (1)

21.05.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV6/090/2025
Typ
Antrag
Datum
07.05.2025
Erstellt
07.05.2025 12:20