Beantwortung einer mündl. Anfrage: Zweite digitale Konferenz Interkulturelles Köln am 05.11.2021 – Dokumentation
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1233/2022 vom 14.04.2022
Stand: Am 10.05.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 14.04.2022 1233/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.04.2022 Beantwortung einer mündl. Anfrage: Zweite digitale Konferenz Interkulturelles Köln am 05.11.2021 – Dokumentation Frau Brunner erkundigt sich, ob es bei der Stadt Köln eine unabhängige Beschwerdestelle für Alltagsrassismus gebe, an die sich die Arbeitnehmer*innen wenden können? Antwort der Verwaltung: Die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschriebene Beschwerdestelle ist im Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln angesiedelt. Derzeit ist eine Dienstvereinbarung zu Antidiskriminierung für die städtischen Beschäftigten in Erarbeitung. Durch diese soll eine Beratungsmöglichkeit innerha lb der Stadt Köln für Mitarbeitende geschaffen werden. Allen Mitarbeitenden der Stadt Köln steht es darüber hinaus frei, sich an die zwei in der Stadt ansässigen Antidiskriminierungsstellen und Beratungsangebote zu wenden. gez. Reker
Beratungsverlauf
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10.05.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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