AN/0858/2020
ÄA zu TOP 3.1.4 (AN/0774/2020): Alle VHS-Lehrkräfte für Corona-Ausfälle entschädigen
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
3132 Zeichen
SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Ratsgruppe GUT Einzelmandatsträgerin Lisa Gerlach Einzelmandatsträger Walter Wortmann An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2020 AN/0858/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.06.2020 TOP 3.1.4: AN/0774/2020- Langjährige, auf Honorarbasis in Vollzeit beschäftigte Lehrkräfte in den Integrations- und Deutschfördersprachkursen der Volkshochschule für Einkommensausfälle in der Corona- Krise ebenso entschädigen wie die übrigen Dozierenden Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18. Juni 2020 aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für alle an der Volkshochschule tätigen Honorarkräf- te (auch diejenigen der Integrations- und DaF-Kurse), die weder ein Ausfallhonorar, noch eine sonstige Unterstützung erhalten haben, bei Bund und Land eine Unterstüt- zung rückwirkend zum 12.03.2020 bis zum Wiederbeginn der Kurse zu beantragen. Mittel aus dem Sozialdienstleistergesetz (SODEG) sollen gemäß der Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zur Entschädigung von 75 % des Monatsdurchschnitts des Jahres 2019 verwendet werden. 2. Falls vom Land oder vom Bund keine Unterstützung möglich ist, soll die Stadt analog zu bisherigen Entschädigungen für Honorarausfälle, die sich am Kurzarbeitergeld ori- entieren, Entschädigungen für den oben genannten Zeitraum für alle an der VHS täti- gen Honorarkräfte auszahlen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Corona-Krise. - 2 - 3. Die zusätzliche Deckung des über die Bundes- bzw. Landesförderung hinausgehenden von der Stadt zu erbringenden Bedarfs soll durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV erfolgen. Angesichts der veränderten Lage ist abzuwägen, ob und welche der etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen in wel- chem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Sofern eine De- ckung im Rahmen einer derartigen Bewirtschaftung nicht durch Umschichtungen si- chergestellt werden kann, erfolgt eine Deckung durch eine Erhöhung des Fehlbetrags und entsprechend erhöhte Kreditaufnahmen der Stadt, da die zusätzlichen Aufwen- dung und Auszahlungen seitens des Rates als zeitlich und sachlich unabweisbar zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie angesehen werden. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe gez. Niklas Kienitz SPD- Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe Gut gez. Lisa Gerlach gez. Walter Wortmann Einzelmandatsträgerin Einzelmandatsträger
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0858/2020
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 18.06.2020 13:03