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AN/0858/2020

ÄA zu TOP 3.1.4 (AN/0774/2020): Alle VHS-Lehrkräfte für Corona-Ausfälle entschädigen

Gem. Änderungsantrag (Linke) 18.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

3132 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
Fraktion DIE LINKE 
FDP-Fraktion 
Ratsgruppe GUT  
Einzelmandatsträgerin Lisa Gerlach 
Einzelmandatsträger Walter Wortmann 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2020 
 
AN/0858/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.06.2020 
 
TOP 3.1.4: AN/0774/2020- Langjährige, auf Honorarbasis in Vollzeit beschäftigte 
Lehrkräfte in den Integrations- und Deutschfördersprachkursen der Volkshochschule 
für Einkommensausfälle in der Corona- Krise ebenso entschädigen wie die übrigen 
Dozierenden 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18. Juni 2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für alle an der Volkshochschule tätigen Honorarkräf-
te (auch diejenigen der Integrations- und DaF-Kurse), die weder ein Ausfallhonorar, 
noch eine sonstige Unterstützung erhalten haben, bei Bund und Land eine Unterstüt-
zung rückwirkend zum 12.03.2020 bis zum Wiederbeginn der Kurse zu beantragen. 
Mittel aus dem Sozialdienstleistergesetz (SODEG) sollen gemäß der Empfehlungen 
des Bundesarbeitsministeriums zur Entschädigung von 75 % des Monatsdurchschnitts 
des Jahres 2019 verwendet werden.  
 
2. Falls vom Land oder vom Bund keine Unterstützung möglich ist, soll die Stadt analog 
zu bisherigen Entschädigungen für Honorarausfälle, die sich am Kurzarbeitergeld ori-
entieren, Entschädigungen für den oben genannten Zeitraum für alle an der VHS täti-
gen Honorarkräfte auszahlen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Corona-Krise.

- 2 - 
 
 
3. Die zusätzliche Deckung des über die Bundes- bzw. Landesförderung hinausgehenden 
von der Stadt zu erbringenden Bedarfs soll durch geeignete Umschichtungen aus den 
Teilergebnisplänen des Dezernats IV erfolgen. Angesichts der veränderten Lage ist 
abzuwägen, ob und welche der etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen in wel-
chem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Sofern eine De-
ckung im Rahmen einer derartigen Bewirtschaftung nicht durch Umschichtungen si-
chergestellt werden kann, erfolgt eine Deckung durch eine Erhöhung des Fehlbetrags 
und entsprechend erhöhte Kreditaufnahmen der Stadt, da die zusätzlichen Aufwen-
dung und Auszahlungen seitens des Rates als zeitlich und sachlich unabweisbar zur 
Bewältigung der Covid-19-Pandemie angesehen werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Rafael Struwe     gez. Niklas Kienitz 
SPD- Fraktionsgeschäftsführer     CDU- Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Lino Hammer     gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen   DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thor Zimmermann 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer     Ratsgruppe Gut 
 
gez. Lisa Gerlach     gez. Walter Wortmann 
Einzelmandatsträgerin      Einzelmandatsträger

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0858/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
18.06.2020
Erstellt
18.06.2020 13:03