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0955/2026

Beantwortung einer schriftl. Anfrage der FDP/KSG-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 28.04.2026 betr. „Warnstreik in ganz NRW - doch nur in Köln stehen die Bahnen still!“ (AN/0524/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.06.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3867 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer11.06.2026 
 0955/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
 
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der FDP/KSG-Fraktion aus der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses am 28.04.2026 betr. „Warnstreik in ganz NRW - doch nur in Köln 
stehen die Bahnen still!“ (AN/0524/2026) 
Die FDP/KSG-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„1. Aus welchen konkreten Gründen sehen sich die KVB im Gegensatz zu anderen Verkehrs-
unternehmen in NRW nicht in der Lage, trotz bestreikter Werkstätten einen zumindest einge-
schränkten Stadtbahnbetrieb aufrechtzuerhalten? 
2. Worin unterscheiden sich die organisatorischen, betrieblichen oder tariflichen Rahmenbe-
dingungen der KVB von denen anderer Verkehrsunternehmen wie der Rheinbahn, die einen 
Betrieb trotz Streik ermöglichen? 
 
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung gemeinsam mit den KVB, um künftig auch in 
Streiksituationen einen verlässlichen Grundbetrieb sicherzustellen? 
 
4. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen eines vollständigen Stillstands des Stadt-
bahnverkehrs auf Pendler, Wirtschaft und das Vertrauen in den ÖPNV, und welche Schluss-
folgerungen werden daraus gezogen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Fragen 1 bis 3 zur Beantwortung an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB) weitergegeben. Die Frage 4 wird durch die Verwaltung beantwortet, wodurch die Ver-
waltung auch Frage 3 mitbeantwortet. 
 
Die KVB ist ein städtisches Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH und ist u. a. mit 
dem Betrieb der Stadtbahnen und Busse betraut worden. Betriebliche Entscheidungen im Um-
gang mit singulären Situationen obliegen daher der KVB. 
 
Zu Frage 1: 
Grundsätzlich sieht sich die KVB als größtes kommunales Verkehrsunternehmen Nordrhein-
Westfalens in der Lage, bei einer singulären Bestreikung von Werkstätten einen zumindest 
eingeschränkten Stadtbahnbetrieb in Kooperation mit ver.di und den Betriebsparteien aufrecht 
zu erhalten. Die Entscheidung, den Betrieb am Streiktag 18.03.2026 einzustellen, wurde 
durch die KVB vor dem Hintergrund der Komplexität der Gesamtsituation (Größe des Netzes 
und der Fahrzeugflotte, Anzahl an Streiktagen, Kurzfristigkeit der Entscheidungsfindung und 
Garantie eines sicheren Stadtbahnbetriebs) getroffen.

2 
 
 
Zu Frage 2: 
Die KVB ist das größte kommunale Verkehrsunternehmen Nordrhein-Westfalens und trifft ihre 
Entscheidung vor dem Hintergrund der vorliegenden Rahmenbedingungen. Organisatorische, 
betriebliche oder tarifliche Rahmenbedingungen stimmen überwiegend mit denen anderer 
Verkehrsunternehmen überein. Jede Entscheidung wird grundsätzlich an der Komplexität der 
Gesamtsituation gemessen. 
 
 
Zu Frage 3: 
Die KVB wird durch eine optimierte Zusammenarbeit mit den Betriebspartnern und Gewerk-
schaften bei zukünftig vergleichbaren Ereignissen den verlässlichen Grundbetrieb – soweit 
möglich – sicherstellen. 
 
 
Zu Frage 4: 
Das Streikrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik 
Deutschland. Streiks in bestimmten Sektoren – insbesondere derer, die eine Funktion in der 
öffentlichen Daseinsvorsorge haben – wirken sich oftmals unmittelbar auf die Funktionsfähig-
keit des Gemeinwesens aus. Das liegt in der Natur der Sache und ist aus Sicht der Verwal-
tung daher unvermeidlich. 
 
Weil jedoch zugleich viele Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags auf die KVB angewie-
sen sind, hat die Verwaltung im Rahmen bestehender Austauschformate mit der KVB noch 
einmal eingefordert, dass diese – wann immer eine Umsetzung organisatorisch möglich ist – 
einen geeigneten Grundbetrieb bereitstellt. Das gilt ebenso für eine möglichst frühzeitige und 
vor allem transparente Kommunikation gegenüber den Fahrgästen. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0955/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.06.2026
Erstellt
01.04.2026 09:10