0955/2026
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der FDP/KSG-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 28.04.2026 betr. „Warnstreik in ganz NRW - doch nur in Köln stehen die Bahnen still!“ (AN/0524/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer11.06.2026 0955/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Beantwortung einer schriftl. Anfrage der FDP/KSG-Fraktion aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 28.04.2026 betr. „Warnstreik in ganz NRW - doch nur in Köln stehen die Bahnen still!“ (AN/0524/2026) Die FDP/KSG-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Aus welchen konkreten Gründen sehen sich die KVB im Gegensatz zu anderen Verkehrs- unternehmen in NRW nicht in der Lage, trotz bestreikter Werkstätten einen zumindest einge- schränkten Stadtbahnbetrieb aufrechtzuerhalten? 2. Worin unterscheiden sich die organisatorischen, betrieblichen oder tariflichen Rahmenbe- dingungen der KVB von denen anderer Verkehrsunternehmen wie der Rheinbahn, die einen Betrieb trotz Streik ermöglichen? 3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung gemeinsam mit den KVB, um künftig auch in Streiksituationen einen verlässlichen Grundbetrieb sicherzustellen? 4. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen eines vollständigen Stillstands des Stadt- bahnverkehrs auf Pendler, Wirtschaft und das Vertrauen in den ÖPNV, und welche Schluss- folgerungen werden daraus gezogen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Fragen 1 bis 3 zur Beantwortung an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) weitergegeben. Die Frage 4 wird durch die Verwaltung beantwortet, wodurch die Ver- waltung auch Frage 3 mitbeantwortet. Die KVB ist ein städtisches Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH und ist u. a. mit dem Betrieb der Stadtbahnen und Busse betraut worden. Betriebliche Entscheidungen im Um- gang mit singulären Situationen obliegen daher der KVB. Zu Frage 1: Grundsätzlich sieht sich die KVB als größtes kommunales Verkehrsunternehmen Nordrhein- Westfalens in der Lage, bei einer singulären Bestreikung von Werkstätten einen zumindest eingeschränkten Stadtbahnbetrieb in Kooperation mit ver.di und den Betriebsparteien aufrecht zu erhalten. Die Entscheidung, den Betrieb am Streiktag 18.03.2026 einzustellen, wurde durch die KVB vor dem Hintergrund der Komplexität der Gesamtsituation (Größe des Netzes und der Fahrzeugflotte, Anzahl an Streiktagen, Kurzfristigkeit der Entscheidungsfindung und Garantie eines sicheren Stadtbahnbetriebs) getroffen. 2 Zu Frage 2: Die KVB ist das größte kommunale Verkehrsunternehmen Nordrhein-Westfalens und trifft ihre Entscheidung vor dem Hintergrund der vorliegenden Rahmenbedingungen. Organisatorische, betriebliche oder tarifliche Rahmenbedingungen stimmen überwiegend mit denen anderer Verkehrsunternehmen überein. Jede Entscheidung wird grundsätzlich an der Komplexität der Gesamtsituation gemessen. Zu Frage 3: Die KVB wird durch eine optimierte Zusammenarbeit mit den Betriebspartnern und Gewerk- schaften bei zukünftig vergleichbaren Ereignissen den verlässlichen Grundbetrieb – soweit möglich – sicherstellen. Zu Frage 4: Das Streikrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Streiks in bestimmten Sektoren – insbesondere derer, die eine Funktion in der öffentlichen Daseinsvorsorge haben – wirken sich oftmals unmittelbar auf die Funktionsfähig- keit des Gemeinwesens aus. Das liegt in der Natur der Sache und ist aus Sicht der Verwal- tung daher unvermeidlich. Weil jedoch zugleich viele Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags auf die KVB angewie- sen sind, hat die Verwaltung im Rahmen bestehender Austauschformate mit der KVB noch einmal eingefordert, dass diese – wann immer eine Umsetzung organisatorisch möglich ist – einen geeigneten Grundbetrieb bereitstellt. Das gilt ebenso für eine möglichst frühzeitige und vor allem transparente Kommunikation gegenüber den Fahrgästen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0955/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 01.04.2026 09:10