mandari

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) im Budget 4, Unterbudget Soziales, im Rahmen des Jahresabschlusses 2005

Beschlussvorlage 50/101 vom 02.03.2006

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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