2011/0469
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von drei Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Erstellung eines Spielgerätes/Astrid-Lindgren Schule
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.11.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0469 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von drei Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Erstellung eines Spielgerätes/Astrid-Lindgren Schule Vorlage vom: 14.11.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Fällung von drei Bäumen nach der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 zu. (Anlage Lageplan Baumbestand , Grundriss Spielgerät) 2. Die Maßnahme ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt finanziert Anlagen: MV 11.11.07 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.11.2011 Der Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule möchte, in Abstimmung mit dem Schulamt im Außenbereich ein neues Spielgerät aufstellen. Hierzu stehen vom Fördervein 15.000,00 Euro, vom Seiten des Schulamtes 4.500,00 Euro und vom Immobilienmanagement (IDA) 5000,00 Euro zur Verfügung. Nach Besichtigung der Örtlichkeiten wurde in Abstimmung mit dem Grünflächenamt, der Schulleitung und IDA der Standort festgelegt. Zum Aufbau des Spielgerätes inkl. Fallschutz ist es notwendig 3 Linden zu fällen. Bei den Bäumen handelt es sich um die Bäume Nr. 5-7 aus dem Baumkataster (siehe Lageplan). Nach Einschätzung des Grünflächenamtes handelt es sich um 3 Linden deren Kronen zu einem früheren Zeitpunkt in ca. 3,5 - 5m Höhe gekappt wurden. Der Verlust der eigentlichen Stammverlängerungen hat bei den Bäumen mit den Jahren zu umfangreichen Fäulen geführt. Bei Baum Nr. 7 löst sich bereits die Rinde großflächig am Stammkopf ab. Eine Fällung der Linden ist aus diesen Gründen vertretbar. Die Kosten der Fällung und Wurzelstockausfräsung beträgt nach Jahresvertragspreisen 812,17 Euro inkl. MwSt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Die Fällung ist zwischen dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt und dem Grünflächen- und Umweltamt abgestimmt. Darmstadt, 14.11.2011 65-12-00 nei/ Nst.: 2673 Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0469
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.11.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00