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2011/0469

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Fällung von drei Bäumen im Zuge des Bauvorhabens Erstellung eines Spielgerätes/Astrid-Lindgren Schule

Magistratsvorlage 14.11.2011

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209 Zeichen

Spielgerä Spielkombination

Sauerland

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2011/0469

2798 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0469 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984 
Fällung von drei Bäumen im Zuge des Bauvorhabens 
Erstellung eines Spielgerätes/Astrid-Lindgren Schule 
 
Vorlage vom: 14.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung von drei Bäumen nach der Dienstanweisung für die 
Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 zu. 
(Anlage Lageplan Baumbestand , Grundriss Spielgerät) 
2. Die Maßnahme ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt finanziert 
 
Anlagen: MV 11.11.07 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.11.2011  
 
Der Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule möchte, in Abstimmung mit dem Schulamt im 
Außenbereich ein neues Spielgerät aufstellen. 
 
Hierzu stehen vom Fördervein 15.000,00 Euro, vom Seiten des Schulamtes 4.500,00 Euro und vom 
Immobilienmanagement (IDA) 5000,00 Euro zur Verfügung. 
 
Nach Besichtigung der Örtlichkeiten wurde in Abstimmung mit dem Grünflächenamt, der Schulleitung 
und IDA der Standort festgelegt. 
 
Zum Aufbau des Spielgerätes inkl. Fallschutz ist es notwendig 3 Linden zu fällen. Bei den Bäumen 
handelt es sich um die Bäume Nr. 5-7 aus dem Baumkataster (siehe Lageplan). 
Nach Einschätzung des Grünflächenamtes handelt es sich um 3 Linden deren Kronen zu einem 
früheren Zeitpunkt in ca. 3,5 - 5m Höhe gekappt wurden. Der Verlust der eigentlichen 
Stammverlängerungen hat bei den Bäumen mit den Jahren zu umfangreichen Fäulen geführt. 
Bei Baum Nr. 7 löst sich bereits die Rinde großflächig am Stammkopf ab. Eine Fällung der Linden ist 
aus diesen Gründen vertretbar. Die Kosten der Fällung und Wurzelstockausfräsung beträgt nach 
Jahresvertragspreisen 812,17 Euro inkl. MwSt. 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes 
Die Fällung ist zwischen dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt und dem Grünflächen- 
und Umweltamt abgestimmt. 
 
 
Darmstadt, 14.11.2011 
 
65-12-00 nei/ Nst.: 2673 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0469
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00