2015/0030
Kassenkredite Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung
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2015/0030
2548 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0030
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 7710100
Betreff: Kassenkredite
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung
Vorlage vom: 28.01.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschli eßt die geänderten Maßgaben bei der langfristigen Zinssicherung von
Kassenkrediten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015
Mit Magistratsbeschluss -Nr. 845 vom 20.12.2006 (MV -Vorlage-Nr. 2006/0787) wurde
entschieden, einen Teil der Kassenkredite langfristig zinszusichern. Die maximale Laufzeit
einer Kredittranche wurde dabei auf 10 Jahre beschränkt.
Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus und dem trotz intensiver Konsolidierung nur
langsam abbaubaren Kassenkreditbestandes sollen ab sofort auch Kassenkredite mit einer
längeren Laufzeit (bis zu 30 Jahre) abgeschlo ssen werden.
Damit die Höhe der Kassenkredite trotz der langfristigen Zinssicherung reduziert werden
kann, werden die Kredite mit einer Zinsbindung von > 10 Jahren während der Laufzeit
ratierlich getilgt. Spätestens nach 30 Jahren soll ein Kredit vollstän dig zurückgezahlt sein.
Mit Magistratsbeschluss -Nr. 105 vom 13.03.2014 (MV -Vorlage-Nr. 2014/0092) wurde der
Sockelbetrag für langfristige Kassenkredite von 150 Mio. € auf 200 Mio. € angehoben.
Unabhängig von dieser Festlegung sollte das Verhältnis zwische n kurzfristigen und
langfristigen Kassenkrediten in etwa 1:1 betragen.
Sofern der Mittelbedarf nicht durch Bankkredite gedeckt werden kann, können auch Verträge
mit Versicherungen u.ä. (Schuldscheindarlehen) abgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn
die Konditionen der Versicherer vorteilhafter sind.
Darmstadt, 28.0 1.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
2588 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
IV 20
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0030
Magistratsbeschluss-Nr.
42
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 7710100
Betreff: Kassenkredite
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung
Vorlage vom: 28.01.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die geänderten Maßgaben bei der langfristigen Zinssicherung von
Kassenkrediten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 11.02.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015
Mit Magistratsbeschluss-Nr. 845 vom 20.12.2006 (MV-Vorlage-Nr. 2006/0787) wurde
entschieden, einen Teil der Kassenkredite langfristig zinszusichern. Die maximale Laufzeit
einer Kredittranche wurde dabei auf 10 Jahre beschränkt.
Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus und dem trotz intensiver Konsolidierung nur
langsam abbaubaren Kassenkreditbestandes sollen ab sofort auch Kassenkredite mit einer
längeren Laufzeit (bis zu 30 Jahre) abgeschlossen werden.
Damit die Höhe der Kassenkredite trotz der langfristigen Zinssicherung reduziert werden
kann, werden die Kredite mit einer Zinsbindung von > 10 Jahren während der Laufzeit
ratierlich getilgt. Spätestens nach 30 Jahren soll ein Kredit vollständig zurückgezahlt sein.
Mit Magistratsbeschluss-Nr. 105 vom 13.03.2014 (MV-Vorlage-Nr. 2014/0092) wurde der
Sockelbetrag für langfristige Kassenkredite von 150 Mio. € auf 200 Mio. € angehoben.
Unabhängig von dieser Festlegung sollte das Verhältnis zwischen kurzfristigen und
langfristigen Kassenkrediten in etwa 1:1 betragen.
Sofern der Mittelbedarf nicht durch Bankkredite gedeckt werden kann, können auch Verträge
mit Versicherungen u.ä. (Schuldscheindarlehen) abgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn
die Konditionen der Versicherer vorteilhafter sind.
Darmstadt, 28.01.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
171 Zeichen
Punkt 15: Kassenkredite Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2015/0030) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0030
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.01.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00