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2015/0030

Kassenkredite Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung

Magistratsvorlage 28.01.2015

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0030 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: 7710100 
 
Betreff: Kassenkredite  
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung  
 
Vorlage vom: 28.01.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat beschli eßt die geänderten Maßgaben bei der langfristigen Zinssicherung von  
Kassenkrediten.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015 
 
Mit Magistratsbeschluss -Nr. 845 vom 20.12.2006 (MV -Vorlage-Nr. 2006/0787) wurde  
entschieden, einen Teil der Kassenkredite langfristig zinszusichern. Die maximale Laufzeit  
einer Kredittranche wurde dabei auf 10 Jahre beschränkt.  
 
Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus und dem trotz intensiver Konsolidierung nur  
langsam abbaubaren Kassenkreditbestandes sollen ab sofort auch Kassenkredite mit einer  
längeren Laufzeit (bis zu 30 Jahre) abgeschlo ssen werden. 
 
Damit die Höhe der Kassenkredite trotz der langfristigen Zinssicherung reduziert werden  
kann, werden die Kredite mit einer Zinsbindung von > 10 Jahren während der Laufzeit  
ratierlich getilgt. Spätestens nach 30 Jahren soll ein Kredit vollstän dig zurückgezahlt sein.  
 
Mit Magistratsbeschluss -Nr. 105 vom 13.03.2014 (MV -Vorlage-Nr. 2014/0092) wurde der  
Sockelbetrag für langfristige Kassenkredite von 150 Mio. € auf 200 Mio. € angehoben.  
Unabhängig von dieser Festlegung sollte das Verhältnis zwische n kurzfristigen und  
langfristigen Kassenkrediten in etwa 1:1 betragen.  
 
Sofern der Mittelbedarf nicht durch Bankkredite gedeckt werden kann, können auch Verträge  
mit Versicherungen u.ä. (Schuldscheindarlehen) abgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn  
die Konditionen der Versicherer vorteilhafter sind.  
 
 
 
Darmstadt, 28.0 1.2015 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 1

2588 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.02.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung: Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0030 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
42 
 
Produkt-Nr.:  612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto:  7710100 
 
Betreff: Kassenkredite 
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung 
 
Vorlage vom: 28.01.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt die geänderten Maßgaben bei der langfristigen Zinssicherung von 
Kassenkrediten. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.02.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.01.2015 
 
 
Mit Magistratsbeschluss-Nr. 845 vom 20.12.2006 (MV-Vorlage-Nr. 2006/0787) wurde 
entschieden, einen Teil der Kassenkredite langfristig zinszusichern. Die maximale Laufzeit 
einer Kredittranche wurde dabei auf 10 Jahre beschränkt. 
 
Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus und dem trotz intensiver Konsolidierung nur 
langsam abbaubaren Kassenkreditbestandes sollen ab sofort auch Kassenkredite mit einer 
längeren Laufzeit (bis zu 30 Jahre) abgeschlossen werden. 
 
Damit die Höhe der Kassenkredite trotz der langfristigen Zinssicherung reduziert werden 
kann, werden die Kredite mit einer Zinsbindung von > 10 Jahren während der Laufzeit 
ratierlich getilgt. Spätestens nach 30 Jahren soll ein Kredit vollständig zurückgezahlt sein. 
 
Mit Magistratsbeschluss-Nr. 105 vom 13.03.2014 (MV-Vorlage-Nr. 2014/0092) wurde der 
Sockelbetrag für langfristige Kassenkredite von 150 Mio. € auf 200 Mio. € angehoben. 
Unabhängig von dieser Festlegung sollte das Verhältnis zwischen kurzfristigen und 
langfristigen Kassenkrediten in etwa 1:1 betragen. 
 
Sofern der Mittelbedarf nicht durch Bankkredite gedeckt werden kann, können auch Verträge 
mit Versicherungen u.ä. (Schuldscheindarlehen) abgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn 
die Konditionen der Versicherer vorteilhafter sind. 
 
 
 
Darmstadt, 28.01.2015 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Punkt 15:  Kassenkredite 
Änderung der Maßgaben für eine langfristige Zinssicherung 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2015/0030) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

TOP 24 zur Kenntnis
TOP 42
TOP 15 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0030
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.01.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00