V/0263/2020
105. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 580 - Beschluss zur Aufstellung - Anordnung der Umlegung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0263/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Anordnung der Umlegung für den Bereich Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Westfälische Landeseisenbahn / Lippstädter Straße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Planungsziele sind die Sicherung und der Fortbestand der Halle Münsterland sowie der Kultursze- ne Hawerkamp. Die vorhandenen Gewerbebetriebe sollen mithilfe der Ausweisung von Gewerbe- gebieten ergänzt werden. Es soll die Möglichkeit weiterer denkbarer Nutzungen überprüft werden (gegebenenfalls Wohnnutzung, ergänzende Vergnügungsstätten bzw. Veranstaltungsflächen). Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von nachhaltigem und langfristigem Planungsrecht im Bereich Halle Münsterland / Kulturszene Hawerkamp / Stadthafen II durch einen Bebauungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Ein weiteres Teilziel besteht in der Durchführung eines öffentlich-rechtlichen Umlegungsverfahrens zur Schaffung von zweckmäßig gestalteten Grundstücken und zur Sicherung der Erschließung. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplan- und Umle- gungsverfahren. Im weiteren Verlauf der Bauleitplanverfahren erfolgen die Öffentlichkeits- und Be- hördenbeteiligung sowie schließlich der abschließende Beschluss (FNP) bzw. Satzungsbeschluss (Bebauungsplan). Das Umlegungsverfahren wird vom Umlegungsausschuss der Stadt Münster und seiner beim Vermessungs- und Katasteramt angesiedelten Geschäftsstelle durchgeführt. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Umlegungsanordnung hat ebenfalls keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, § 46 Abs. 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Wird im weiteren Verfahren ermittelt.
Beschlussvorlage
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V/0263/2020 V/0263/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1.1 105. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Westfälische Landeseisenbahn / Lippstädter Straße Beschluss zur Änderung 1.2 Bebauungsplan Nr. 580: Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Westfälische Landeseisenbahn / Lippstädter Straße Beschluss zur Aufstellung 2. Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 580 [Schaffung von nachhaltigem und langfristigem Planungsrecht im Bereich Halle Münsterland / Kulturszene Hawerkamp / Stadthafen II] Beratungsfolge 28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 22.05. 2019 zur Fortschreibung des Ma s- terplans Stadthäfen (V/0150/2020) 1.1 ist der Flächennutzungsplan (FNP) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster -Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich südwestlich Alber s- loher Weg, nordwestlich Dortmund -Ems-Kanal, nordöstlich Westfälischer Landeseise n- bahn und südöstlich Lippstädter Straße zu ändern (105. Änderung des FNP), 1.2 ist für den Bereich zwischen Albersloher Weg, Dortmund -Ems-Kanal, Westfälischer La n- deseisenbahn und Lippstädter Straße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Fests etzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der Stadtplanungsamt 16.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Herberhold / Herr Husmann Telefon: 492-6123 / 492-6194 Herberhold@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0263/2020 überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 580). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 148, Teile des Flurstücks 662, Flur 179, Flurstücke 43, 393, 394, 396, 397, 398, 399, 400, 462, 463, Teile der Flurstücke 44, 144, 219, 392, 395, Flur 180, Flurstücke 20, 25, 28, 32, 33, 121, 122, 151, 152, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 204, 205, 276, 310, 335, 343, 346, 348, 351, 352, 359, 361, 363, 372, 376, 378, 379, 381, 382, 383, 384, 385, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413, 414, 415, 418, 419, Teile der Flurstücke 31, 353, 380. 2. Der Rat der Stadt Münster ordnet für das Gebiet des in Aufstellung be findlichen Bebauungs- plans Nr. 580 „Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Westfälische Landeseisenbahn / Lipp- städter Straße“ die Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB an. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Umlegungsanordnung hat ebenfalls keine finanziellen Auswirkungen. Begründung zu den Beschlussvorschlägen 1.1 und 1.2: Planungsanlass Der Bereich der Stadthäfen birgt mit seiner Lagegunst und Größe ein großes Potenzial für die künft i- ge Stadtentwicklung von Münster. Hier kann die Stadt neue urbane Qualitäten gewinnen und neue, eigenständige Teilquartiere zukunftsorientiert gestalten. Der Gesamtbereich dieses Erneuerungspotenzials geht räumlich weit über die heute bereits wah r- nehmbaren und bereits weitgehend entwickelten Bereiche am Stadthafen I, z.B. den Kreativkai und den nördlichen Albersloher Weg, hinaus. Der Fokus der kommenden Entwicklungen wird auf den B e- reichen beiderseits des Dortmund -Ems-Kanals sowie dem Stadthafen II liegen. Dies deckt sich mit den Beschlüssen zur Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen vom 22.05.2019 (V/0150/2019). Die bestehenden, umfangreichen städtischen Liegenschaften, insbes ondere im Bereich des Stadth a- fens II, stellen ein großes Potenzial dar, auch hier wichtige unterstützende Funktionen für die wac h- sende Stadt Münster zu verorten. Konkrete Perspektiven für die Bereiche am Stadthafen II sind daher zeitnah zu definieren und mit neuen städtebaulichen Qualitäten zu versehen. Wesentliche Grundlagen für die anstehenden Verfahren zur 105. Änderung des Flächennutzungspla- nes (FNP) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 580 werden dabei die gewonnenen E r- kenntnisse aus dem Dia logverfahren der „Hafenratschläge“ aus dem Jahr 2019 sein. Die in diesem Kontext gewonnenen Perspektiven und Leitbilder aus den bisherigen „Hafenratschlägen“ werden auch für die nun angestoßene Entwicklung im Bereich des Stadthafen s II – unter Berücksichtigung des emissionsrechtlichen Spielraums – zugrunde gelegt. Dementsprechend sind kleinteilige, urbane und nutzungsgemischte Strukturen als künftige Zielsetzungen vorgesehen. Ebenso ist die Sicherung einer öffentlichen Zugänglichkeit der Wasserflächen unter Berücksichtigung von hohen Freifläche n- qualitäten eine aus den bisherigen Dialogverfahren resultierende wesentliche Zielperspektive, welche in den o.a. Bauleitplanverfahren berücksichtigt wird. Die Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und die Aussch öpfung der Ent wicklungspotenziale - 3 - V/0263/2020 einzelner Flächen sind aufeinander wirkende Prozesse, in denen sich Inhalte aufeinander abstimmen und ergänzen. Dementsprechend sind sie nicht linear aufeinander folgend verlaufend, sondern ihre Parallelität ist erforderlich und wirkt zeitlich beschleunigend. Plangebiet Das Plangebiet befindet sich südlich der Innenstadt von Münster, ist ca. 2 km vom Domplatz entfernt und hat eine Fläche von ca. 26 ha. Der Bereich ist Teil des Münsteraner Hafengebiets und erstreckt sich zwischen dem Albersloher Weg, dem Dortmund -Ems-Kanal, der Trasse der Westfälischen La n- deseisenbahn (WLE) und der Lippstädter Straße. Teil des Gebiets ist der Stadthafen II mit seinem Hafenbecken. Innerhalb des Plangebiets befinden sich die Straßen Am Haw erkamp und ein Teil der Lippstädter Straße. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 541 im Jahre 2012 war auf Grundlage der Ziele des Masterplans Stadthäfen auch für den Bereich südlich des Stadthafen I-Beckens sowie für den Bereich südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals eine neue Richtungsweisung weg von den hafe n- industriellen Nutzungen hin zu hochwertigen gewerblichen Nutzungen manifestiert worden. Der B e- reich des ehemaligen OSMO -Geländes wird gemäß Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 600 ebenfalls mit einer neuen Zielrichtung eines urbanen und vielfältigen Stadtquartiers versehen. Für nahezu alle Bereiche rund um die zwei Münsteraner Hafenbeck en sind somit Aussagen zur lang- fristigen weiteren Entwicklung getroffen worden. Der Bereich um d en Stadthafen II war in den letzten Jahren davon ausgenommen. Der dort im Jahr 1996 in Kraft getre tene Bebauungsplan Nr. 402, wel- cher Kern - und Gewerbegebiete vorsah, wurde in mehreren Normenkontrollverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein -Westfalen (OVG NRW) mit Urteilen vom 26.10.1999 für nichtig erklärt. Es ist in diesem Zusammenhang notwendig, für den anfangs beschriebenen Umriss rund um den Stadthafen II neues Planungsrecht zu schaffen, welches nachhaltig und langfristig die im Kapitel „Planungsanlass“ bereits aufgeführten übergeordneten Ziele für diesen Stadtbereich auf der Grundl a- ge der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen sowie der aus den „Hafenratschlägen“ entwicke l- ten Leitbilder abbildet. Etwa die Hälfte des Planbereichs ist zur zeit von unbebauten Flächen und Leerständen dominiert. Daraus resultieren wertvolle Potenziale, um das Plangebiet für verschieden s- te Nutzungen im Sinne der o.a. übergeordneten Planungsziele zu entwickeln. Konkrete Planungsziele für die o.a. Bauleitplanverfahren im Kontext der eingeleiteten Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Neben den unbebauten Flächen ist das beschriebene Gebiet hauptsächlich geprägt durch das „Me s- se und Congress Centrum“ (MCC) Ha lle Münsterland und die Kulturszene Hawerkamp. Ergänzt we r- den diese Nutzungen durch einige gewerbliche Betriebe entlang der Straße Am Hawerkamp sowie zwischen der Lippstädter Straße und der WLE -Trasse sowie weitere Vergnügungsstätten entlang der Straße Am Hawerkamp. Das Plangebiet wird in Zukunft über zwei Straßen erschlossen. Im Rahmen des Bebauungsplanve r- fahrens wird sowohl durch Verlagerung wie auch durch Neubau der Erschließungen eine nutzbare Einteilung in verschiedene Baufelder und -bereiche geschaffen. Die Straße Am Hawerkamp wird in ihrem Verlauf so verschwenkt, dass sie auf den westlichen Rand des Hafenbeckens des Stadth a- fens II zuläuft. Auf diese Art wird eine Zugänglichkeit zum Wasser ermöglicht und die Option des Baus einer platzartigen öffentl ich nutzbaren Freifläche gegeben sein. Die zweite Straße schafft eine Verbindung zu denjenigen Hafenbereichen, welche durch den Albersloher Weg räumlich abgetrennt sind. Die zukünftige Straße wird die bereits bestehende Unterfahrung der Brücke des Alberslo her Weges nutzen und eine Verlängerung des im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 541 darstellten Ha- fengrenzweges aufnehmen, um dann parallel zum Hafenbecken verlaufend auf die Straße Am H a- werkamp zu treffen. Die Zugänglichkeit der Wasserkante entlang des Hafe nbeckens als öffentlich - 4 - V/0263/2020 zugänglicher Freiraum soll zudem über Wegeverbindungen für den nicht motorisierten Verkehr g e- währleistet sein. Im Eingangsbereich des Plangebietes befinden sich südöstlich der Straße Am Hawerkamp bestehen- de Gewerbebetriebe und Vergnügungsstätten. Planungsziele sind die Sicherung und der Fortbestand dieser Nutzungen. Unmittelbar anschließend an diese Fläche in südöstlicher Richtung sollen sich zwischen der zukünftig verschwenkten Straße Am Hawerkamp, der neuen Planstraße sowie dem Albersloher Weg vorwiegend weitere Gewerbebetriebe mit nicht störendem Charakter ansiedeln. Darüber hinaus wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft, ob auch ergänzend in den Blockinnenbereichen Wohnnutzungen möglich sind. Zwischen der neuen Planstraße und dem Hafen- becken sowie auch auf der Fläche zwischen Hafenbecken und Dortmund -Ems-Kanal soll eine hoc h- wertige gewerbliche Nutzung entstehen, die sich sowohl durch ihre Nutzung wie auch durch ihre G e- staltung in Städtebau und Architektur ausdrücken soll. Nördlich und westlich der Straße Am Hawerkamp befinden sich mit dem MCC Halle Münsterland und einem Hotel weitere Nutzungen, für die die Sicherung und der Fortbestand Planungsziele sind. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die Frage der Weiterentw icklung des MCC Halle Münster - land im Zusammenhang mit der städtebaulichen Aufwertung des gesamten räumlichen Umfeldes konzeptionell zu klären. Die Umsetzung des gemeinsamen Ratsantrags A-R/0063/2019 „Kongressini- tiative Münster weiterentwickeln“ von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL soll parallel zu dem Ve r- fahren bearbeitet werden. So soll ein umfassendes Profilierungs - und Entwicklungskonzept für den Messe- und Kongressstandort Münster aufgestellt, die räumlichen und gestalterischen Anforderungen das Umfeld zum Gegenstand gemacht, Perspektiven für die verkehrliche Einbindung in den Stadth a- fen 1 und 2 entwickelt sowie Aussagen zu einer konzeptionellen und wirtschaftlich zukunftsfähigen Programmatik des Messe- und Kongresszentrums getroffen werden. Südlich des Areals des MCC Halle Münsterland und am Ende der Straße Am Hawerkamp schließt sich die Kulturszene Hawerkamp an, welche in gleichem Maße eine Sicherung und einen Fortbestand erfahren soll. Für die Fläche zwischen der Kulturszene Hawerkamp und dem Dortmu nd-Ems-Kanal wird ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, ob dort eine ergänzende Nutzung im Sinne einer weiteren Vergnügungsstätte / Veranstaltungsfläche möglich ist. Diese wie auch die erwähnte Überprüfung einer möglichen Wohnnutz ung wird mithilfe von gutachter lichen im- missionsschutzrechtlichen Einschätzungen für das gesamte Plangebiet überprüft. In diesem Zusa m- menhang wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ebenfalls der Ratsantrag der SPD vom 03.12.2018 (A-R/0082/2018) für eine Veranstaltungsfläche im Umfeld des Stadthafen s II geprüft und beantwortet werden. Für den Teilbereich des Plangebietes zwischen Lippstädter Straße und der Trasse der WLE sollen die bestehenden Gewerbebetriebe gesichert werden und gleichzeitig die Mög- lichkeit für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe gegeben sein. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Helmert (vgl. Anlage zur Vorlage Mas- terplan (V/0150/2020)) werden bei den o.a. Bauleitplanverfahren gem äß geändertem Beschluss zur Vorlage V/0150/2019 zugrunde gelegt. Dementsprechend ist ein neues Verkehrskonzept für den B e- reich der Stadthäfen zu entwickeln, welches das Ziel verfolgen soll, den ÖPNV und den Fuß - und Radverkehr in diesem Stadtraum klar zu priorisieren, Sharing -Lösungen integriert, smarte und u m- weltfreundliche Mobilitätslösungen beinhaltet und insgesamt auf eine Verkehrsvermeidung abzielt. Als Ergebnis der „Hafenratschläge“ wurde beispielsweise festgehalten, dass Stadthafen I und II zu Vorbildern zeitgemäßer und umweltfre undlicher Mobilität werden sollten. Dazu gehöre auch, dass möglichst kurze Wege in und zwischen den Quartieren möglich seien, so eine Perspektive der z u- künftigen Mobilität innerhalb der Stadthäfen. Die Möglichkeiten zur Querung des Hafenbeckens I oder des Dortmund-Ems-Kanals sind hierbei insbesondere in den Blick zu nehmen. Ebenso ist die verkehrliche Anbindung des Stadthafens wichtig. Eine besondere Bedeutung kann ein im Rahmen der Reaktivierung der WLE -Strecke (Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH) zu realisie- render Haltepunkt erhalten. Der neue Haltepunkt für den Hafen im Bereich der „Lippstädter Straße“ wird Wirkung auf das Mobilitätsangebot im gesamten Hafenareal haben und einen wichtigen Beitrag zu einem guten öffentlichen Mobilitätsangebot in Münster leisten. Auch die Einrichtung einer Mobilsta- tion oder der Ausbau der Kanalpromenade entlang des Dortmund -Ems-Kanals (DEK) als attraktive Alltagsradroute für pendelnde Berufstätige sind Bausteine einer zeitgemäßen und umweltfreundlichen - 5 - V/0263/2020 Mobilität. Derzeitiges Planungsrecht Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet derzeit eine Fläche für ein Gewerbegebiet sowie eine Gemischte Baufläche dar, sodass zur Anpassung an die ge planten Festsetzungen des Beba u- ungsplans Nr. 580 parallel die Änderung des Fl ächennutzungsplans durchgeführt werden soll (B e- schlussvorschlag 1.1). Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 580 (Beschlussvorschlag 1.2) überplant in einem kleinen Teil- bereich im Norden den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139, der lediglich Verkehrsflächen festsetzt. Nordöstlich knüpft der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 580 direkt an den Geltungsbereich des rech tskräftigen Bebauungsplanes Nr. 401 an. Entlang des Dortmund -Ems- Kanals ist das Plangebiet begrenzt durch die Grenzen der Planfeststellung zum Gewässerbett des Dortmund-Ems-Kanals, Ausbau Los 11. Weiteres Vorgehen Der Bebauungsplan Nr. 580 wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren mit der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zunächst erfolgt eine Abstimmung der Int e- ressen der prägenden vorhandenen Nutzungen MCC Halle Münst erland sowie Kulturszene Hawer k- amp. Ein auf diesen Erkenntnissen basierendes städtebauliches Konzept wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) darauffolgend vorgestellt. Als nächs- ter Verfahrensschritt wird die erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Eine Einbindung der Öffentlichkeit wird auch über die kommende n „Ha- fenratschläge“ erfolgen. Das Dialogverfahren soll im 3. Quartal 2020 wieder aufgenommen werden. Begründung zu Beschlussvorschlag 2: Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 580 „Albersloher Weg / Dortmund -Ems-Kanal / Westfäl i- sche Landeseisenbahn / Lippstädter Straße“ wird mit dieser Vorlage die Durchführung eines Uml e- gungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet. Die Umsetzung der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans erfordert eine Veränderung der vorhandenen Grundstücksstrukturen. Der B e- bauungsplan sieht nach derzeitigem Planungsstand eine Nutzung durch die bestehende Halle Mün s- terland und die Kulturszene Hawerkamp vor, die durch zukünftige Nutzungen mindestens aus dem Bereich des Gewerbes ergänzt wird. Die Realisierung des Bebauungspla ns ist nicht ohne Eingriffe in vorhandene Eigentums - und Nu t- zungsrechte möglich. Zur Schaffung von zweckmäßig gestalteten Grundstücken und zur Sicherung der Erschließung soll ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Privatrecht- liche Regelungen sind in der Vergangenheit immer wieder an den unterschiedlichen Interessen der im Plangebiet ansässigen Eigentümer und Erbbauberechtigten gescheitert. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff BauGB ist im öffentlichen Interesse, weil durch sie die angestrebte städtebauliche Ordnung mit den entsp rechenden strukturellen Potenzi- alen vorbereitet wird. Sie ist gleichzeitig im Interesse der Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer, weil diese für ihre baulich noch nicht nutzb aren Grundstücke zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke erhalten. Damit die im Bebauungsplan zukünftig vorgesehene Bebauung von Grund- stücken und die Erschließung in einem absehbaren Zeitraum mit Hilfe einer Umlegung nach § 45 BauGB durchgeführt werden kann, bedarf es der Umlegungsanordnung. Die Umlegungsanordnung zu diesem Zeitpunkt ermöglicht die Einleitung des Umlegungsverfahrens - 6 - V/0263/2020 bevor der Bebauungsplan in Kraft getreten ist, sodass hierdurch ein Zeitgewinn in der Verfahrensab- wicklung erreicht werden kann . Die Verfahrensabwicklung wird vom Umlegungsausschuss der Stadt Münster und seiner beim Vermessungs - und Katasteramt angesiedelten Geschäftsstelle durchg e- führt. Der Geltungsbereich der 105. Änderung des FNP sowie des Beba uungsplans Nr. 580 und der Umle- gungsanordnung ist der Anlage 1 zu entnehmen. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0263/2020 105. Änderung FNP / Bebauungsplan Nr. 580 / UmlegungsanordnungAlbersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal /Westfälische Landeseisenbahn / Lippstädter StraßeGeltungsbereich - Maßstab 1:5.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Lippstädter Straße
- Albersloher Weg
- Am Hawerkamp
- Kanalpromenade
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0263/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37