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2022/0361

Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2022 hier: Fall- und Kostenanstieg in den Bereichen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe im Jugendamt

Magistratsvorlage 31.10.2022

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2022/0361

7532 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0361 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 314100, 341010, 363300  
Kostenstelle:  051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3141-10, 3410-10, 3632-30, 
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60, 3633- 
70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20 
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000,  
7288000, 7299160  
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2022 
hier: Fall- und Kostenanstieg in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung  und der 
Eingliederungshilfe im Jugendamt  
 
Vorlage vom: 31.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Auf den oben genannten Kostenstellen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 
2,5 Mio. Euro gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH für das Haushaltsjahr 2022  
bereitgestellt . Die notwendigen Deckungsmittel stehen im Gesamtbudget des Jugendamtes 
zur Verfügung. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2022 : 
 
Das Jugendamt ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe 
und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 
als örtlicher Träger verpflichtet, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zu gewähren. 
Damit wird ein breites, im Rahmen der Sozialgesetzgebung öffentlich -rechtlich geregeltes 
Leistungsspektrum für Kinder, Jugendliche und deren Familien abgedeckt.  
 
Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel des Haushaltsjahres 2022 im Ber eich der 
Transferaufwendungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe 
übersteigen den geplanten Haushaltsansatz.  
 
Ansatz 2021 Rechnungsergebnis 
2021 
Ansatz 2022 Prognose 2022 
60.542.000€ 63.748.000€ 62.552.000€ 65.052.000€ 
 
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 erfolgte bereits im Frühjahr 2021. In diesem Jahr 
kam es zu Fallzahlsteigerungen in einzelnen Maßnahmenbereichen, die unvorhersehbar 
waren und somit nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden konnten.  
 
Für den Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe lagen zum Zeitpunkt der Mittelplanung 
keine umfassenden Datengrundlagen vor, so dass die in 2022 erfolgte Fallzahl - und 
Bedarfsentwicklung nicht absehbar war.  
 
Im Bereich der Eingliederungshilfe gab es erhebliche Zunahmen im Bereich des §  35 a SGB 
VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender 
seelischer Behinderung. Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen des §  35 a SGB VIII in 
Abgrenzung zu Eingliederungshilfeleistungen werden junge Menschen häufiger bis zum 
vollendeten 23. Lebensjahr versorgt, damit die behinderungsbedingten Bedarfe langfristig 
abgedeckt werden können. Entsprechend wird es vermutlich auch in den Folgejahren zu 
einem Fallzahlanstieg kommen, der in die zukünftigen Haushaltsplanungen mit 
aufgenommen werden muss.  
 
Da nach wie vor viele junge Menschen unter den Auswirkungen der Corona -Pandemie leiden 
und auch erkranken, ergeben sich ständig neue Bedarfssituationen im Rahmen des 
Leistungsspektrums der Eingliederungshilfe. Insbesondere mit den Kinder - und 
Jugendpsychia trien erfolgen ständige Kontaktaufnahmen aufgrund von dort festgestellten 
Bedarfen im Bereich der drohenden seelischen Behinderung . Die Versorgung junger 
Menschen mit psychiatrischen und therapeutischen Hilfen decken die Bedarfe junger 
Menschen nicht ab. D adurch bekommen die Eingliederungshilfen in beiden Rechtsbereichen 
eine hohe Bedeutung.  
 
Ebenso verhält es sich im Bereich der Lebenswelt Schule. Oftmals kann die Versorgung 
junger Menschen bei drohender oder diagnostizierter seelischer Behinderung nicht alleine 
durch schulische Maßnahmen gewährleistet werden. Dadurch erhöhen sich die Bedarfe im 
Bereich der Teilhabe zur Bildung massiv.

- 4 - 
 
 
Zusätzlich zu den steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe ist der steigende Bedarf 
im jeweiligen Einzelfal l zu benennen.  
 
Ein Grund für den erhöhten Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung  ist unter anderem der 
signifikante Fallanstieg im Bereich der Maßnahmen zur intensiven Schulkindbetreuung, zum 
Schulcoaching und für Tagesprojekte, die unter dem § 27 Abs. 3 SGB VIII geführt werden. 
Der Fallanstieg bei den anderen Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII ist unter anderem auf eine 
erhöhte Anzahl, teil gerichtlich angeordneter, betreuter Umgänge und Clearingverfahren 
zurückzuführen.  
 
Auch in diesem Jahr erfolgte in einigen Fällen eine Aufstockung der Fachleistungsstunden bei 
den ambulanten Hilfen z ur Erziehungsmaßnahmen, um stationäre Unterbringungen 
möglichst zu vermeiden. Nach der Pandemie ergaben sich in vielen Fällen insgesamt 
komplexere und dynamischere Fallverläufe, die entsprechend umfangreichere 
Erziehungshilfemaßnahmen notwendig machten. Di ese Entwicklung war bei der 
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 nicht absehbar.  
 
Weiterhin ergaben sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben Änderungen bei Fallzuständigkeiten, 
so dass im laufenden Jahr Kostenerstattungsverpflichtungen seitens des Jugendamtes 
gegenüber anderen Jugendämtern entstanden, die bei der Haushaltsplanung 2022 noch 
nicht bekannt waren.  
 
In beiden Bereichen handelt es sich um gesetzliche Pflichtleistungen. Die Verpflichtung zur 
Auszahlung ergeben sich für den Bereich der Hilfe zur Erziehu ng aus den §§ 19, 27 II und III, 
30, 31, 34, 35, 41 und 42 SGB VIII und für den Bereich Eingliederungshilfe aus § 6 Abs. 1 
Nr. 6 SGB IX, § 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.  
 
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden benötigt, u m die laufenden Hilfen zur 
Erziehung und Eingliederungshilfen zur Auszahlung anordnen zu können. Aufgrund der noch 
unbekannten Entwicklung der Fallzahlen und Aufwendungen im Deckungskreis des 
Jugendamtes bis zum Jahresende ist die Höhe der notwendigen über planmäßigen Mittel 
nicht genau zu prognostizieren. Daher ist es wichtig, dass im Bedarfsfall ein Teil der Mittel 
nach Magistratsbeschluss vorab zur Verfügung gestellt werden.   
 
Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen und die Hilfen z ur 
Erziehung gemäß SGB VIII und SGB IX sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung 
ist über das Budget des Jugendamtes im eigenen Deckungskreis gewährleistet.   
 
Eine Überwachung der Fallzahl - und Kostenentwicklung findet durch das 
Dezernatscontrollin g in Abstimmung mit dem  Jugendamt kontinuierlich statt.  Dadurch kann 
die Entwicklung betrachtet, bewertet und die Haushaltsplanung auf diesen Zahlen aufgebaut 
werden. Trotz intensiviertem Controlling ist eine direkte unterjährige Gegensteuerung bei der 
Fallzahl- und Bedarfsentwicklung nicht möglich, weil eine Dynamik in diesem Bereich in der 
weiteren Prognose nur ungenau einzuschätzen ist.

- 5 - 
 
 
 
Darmstadt, 31.10.2022  
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg  
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

anlage 1

7605 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0361 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
436 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 314100, 341010, 363300  
Kostenstelle:  051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3141-10, 3410-10, 3632-30, 
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60, 3633- 
70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20 
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000,  
7288000, 7299160  
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2022 
hier: Fall- und Kostenanstieg in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung und der 
Eingliederungshilfe im Jugendamt  
 
Vorlage vom: 31.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Auf den oben genannten Kostenstellen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 
2,5 Mio. Euro gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH für das Haushaltsjahr 2022 
bereitgestellt. Die notwendigen Deckungsmittel stehen im Gesamtbudget des Jugendamtes 
zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2022 : 
 
Das Jugendamt ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe 
und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 
als örtlicher Träger verpflichtet, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zu gewähren. 
Damit wird ein breites, im Rahmen der Sozialgesetzgebung öffentlich -rechtlich geregeltes 
Leistungsspektrum für Kinder, Jugendliche und deren Familien abgedeckt.  
 
Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mit tel des Haushaltsjahres 2022 im Bereich der 
Transferaufwendungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe 
übersteigen den geplanten Haushaltsansatz.  
 
Ansatz 2021 Rechnungsergebnis 
2021 
Ansatz 2022 Prognose 2022 
60.542.000€ 63.748.000€ 62.552.000€ 65.052.000€ 
 
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 erfolgte bereits im Frühjahr 2021. In diesem Jahr 
kam es zu Fallzahlsteigerungen in einzelnen Maßnahme nbereichen, die unvorhersehbar 
waren und somit nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden konnten.  
 
Für den Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe lagen zum Zeitpunkt der Mittelplanung 
keine umfas senden Datengrundlagen vor, so dass die in 2022 erfolgte Fallzahl - und 
Bedarfsentwicklung nicht absehbar war.  
 
Im Bereich der Eingliederungshilfe gab es erhebliche Zunahmen im Bereich des §  35 a SGB 
VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mi t seelischer oder drohender 
seelischer Behinderung. Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen des §  35 a SGB VIII in 
Abgrenzung zu Eingliederungshilfeleistungen werden junge Menschen häufiger bis zum 
vollendeten 23. Lebensjahr versorgt, damit die behinderungsb edingten Bedarfe langfristig 
abgedeckt werden können. Entsprechend wird es vermutlich auch in den Folgejahren zu 
einem Fallzahlanstieg kommen, der in die zukünftigen Haushaltsplanungen mit 
aufgenommen werden muss.  
 
Da nach wie vor viele junge Menschen unter den Auswirkungen der Corona -Pandemie leiden 
und auch erkranken, ergeben sich ständig neue Bedarfssituationen im Rahmen des 
Leistungsspektrums der Eingliederungshilfe. Insbesondere mit den Kinder - und 
Jugendpsychia trien erfolgen ständige Kontaktaufnahmen aufgrund von dort festgestellten 
Bedarfen im Bereich der drohenden seelischen Behinderung. Die Versorgung junger 
Menschen mit psychiatrischen und therapeutischen Hilfen decken die Bedarfe junger 
Menschen nicht ab. D adurch bekommen die Eingliederungshilfen in beiden Rechtsbereichen 
eine hohe Bedeutung.  
 
Ebenso verhält es sich im Bereich der Lebenswelt Schule. Oftmals kann die Versorgung 
junger Menschen bei drohender oder diagnostizierter seelischer Behinderung nicht alleine 
durch schulische Maßnahmen gewährleistet werden. Dadurch erhöhen sich die Bedarfe im 
Bereich der Teilhabe zur Bildung massiv.

- 5 - 
 
 
 
 
Zusätzlich zu den steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe ist der steigende Bedarf 
im jeweiligen Einzelfal l zu benennen.  
 
Ein Grund für den erhöhten Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung  ist unter anderem der 
signifikante Fallanstieg im Bereich der Maßnahmen zur intensiven Schulkindbetreuung, zum 
Schulcoaching und für Tagesprojekte, die unter dem § 27 Abs. 3 SGB VIII geführt werden. 
Der Fallanstieg bei den anderen Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII ist unter anderem auf eine 
erhöhte Anzahl, teil gerichtlich angeordneter, betreuter Umgänge und Clearingverfahren 
zurückzuführen.  
 
Auch in diesem Jahr erfolgte in einigen Fällen eine Aufstockung der Fachleistungsstunden bei 
den ambulanten Hilfen z ur Erziehungsmaßnahmen, um stationäre Unterbringungen 
möglichst zu vermeiden. Nach der Pandemie ergaben sich in vielen Fällen insgesamt 
komplexere und dynamischere Fallverläufe, die entsprechend umfangreichere 
Erziehungshilfemaßnahmen notwendig machten. Di ese Entwicklung war bei der 
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 nicht absehbar.  
 
Weiterhin ergaben sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben Änderungen bei Fallzuständigkeiten, 
so dass im laufenden Jahr Kostenerstattungsverpflichtungen seitens des Jugendamtes 
gegenüber anderen Jugendämtern entstanden, die bei der Haushaltsplanung 2022 noch 
nicht bekannt waren.  
 
In beiden Bereichen handelt es sich um gesetzliche Pflichtleistungen. Die Verpflichtung zur 
Auszahlung ergeben sich für den Bereich der Hilfe zur Erziehu ng aus den §§ 19, 27 II und III, 
30, 31, 34, 35, 41 und 42 SGB VIII und für den Bereich Eingliederungshilfe aus § 6 Abs. 1 
Nr. 6 SGB IX, § 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.  
 
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden benötigt, u m die laufenden Hilfen zur 
Erziehung und Eingliederungshilfen zur Auszahlung anordnen zu können. Aufgrund der noch 
unbekannten Entwicklung der Fallzahlen und Aufwendungen im Deckungskreis des 
Jugendamtes bis zum Jahresende ist die Höhe der notwendigen über planmäßigen Mittel 
nicht genau zu prognostizieren. Daher ist es wichtig, dass im Bedarfsfall ein Teil der Mittel 
nach Magistratsbeschluss vorab zur Verfügung gestellt werden.   
 
Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen und die Hilfen z ur 
Erziehung gemäß SGB VIII und SGB IX sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung 
ist über das Budget des Jugendamtes im eigenen Deckungskreis gewährleistet.   
 
Eine Überwachung der Fallzahl - und Kostenentwicklung findet durch das 
Dezernatscontrollin g in Abstimmung mit dem  Jugendamt kontinuierlich statt.  Dadurch kann 
die Entwicklung betrachtet, bewertet und die Haushaltsplanung auf diesen Zahlen aufgebaut 
werden. Trotz intensiviertem Controlling ist eine direkte unterjährige Gegensteuerung bei der 
Fallzahl- und Bedarfsentwicklung nicht möglich, weil eine Dynamik in diesem Bereich in der 
weiteren Prognose nur ungenau einzuschätzen ist.

- 6 -

Darmstadt, 31.10.2022  
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg  
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

anlage 3

365 Zeichen

Punkt 39: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2022 
hier: Fall- und Kostenanstieg in den Bereichen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 
und der Eingliederungshilfe im Jugendamt 
 (V-Nr. 2022/0361) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

369 Zeichen

Punkt 16: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2022 
hier: Fall- und Kostenanstieg in den Bereichen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 
und der Eingliederungshilfe im Jugendamt 
 (V-Nr. 2022/0361) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

anlage 4

296 Zeichen

Punkt 48: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im 
Jahr 2022 
hier: Fall- und Kostenanstieg in den Bereichen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 
und der Eingliederungshilfe im Jugendamt 
 (V-Nr. 2022/0361) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.   
  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 436
TOP 48
TOP 39

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0361
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00