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V/0685/2024

Konzernabschluss 2023 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 31.10.2024

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V_0685_2024_Anlage 2_Konzernabschluss SWMS 2023

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V_0685_2024_Anlage 1_AR-Vorlage 20_2024 - Konzernabschluss SWMS 2023

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Anlage A

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V_0685_2024_Anlage 2_Konzernabschluss SWMS 2023

150103 Zeichen

Konzernabschluss 
 
zum 31. Dezember 2023 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  
Steuerberatungsgesellschaft 
Partnerschaftsregister: AG Essen PR 2988  
UStIdNr.: DE 294 190 990 
Sitz der Gesellschaft: 
  44263 Dortmund
        Phoenixseestraße 21
Internet: www.breidenbach-wp.de
Telefon +49 231 628566-0 
 Telefax  +49 231 628566-9
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0685/2024

Anlage 1
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2023
Stand Stand Stand Stand Stand Stand
31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2023 3 1.12.2022
Aktivseite EUR EUR EUR Passivseite EUR EUR EUR
A. Anlageverm ögen A. Eigen kapital
I. I mmaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00
1. Entgelt lich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 7.414.330,87 7.133.832,88 II. K apitalrücklage 116.835.330,45 112.951.874,43
2. Ge schäfts- oder Firmenwert 2.187.461,86 2.552.038,82 III. Gewi nnrücklagen
9.601.792,73 9.685.871,70 Andere Gewinnrü cklagen 97.543.498,23 92.836.107,45
II. Sac hanlagen IV. Konzernb ilanzgewinn 15.077.252,01 14.812.064,86
1. Grundstü cke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten V. Nich t beherrschende Anteile 9. 904.975,93 321.625,02
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 107.695.200,17 108.479.715,19 290.561.056,62 272.121.6 71,76
2. Verte ilungsanlagen 286.114.705,58 253.801.030,16
3. Glasfaseranlagen 32.325.282,47 21.215.072,47
4. Sonstige  technische Anlagen und Maschinen 56.313.633,39 54.262.956,65
5. Fahrzeuge  für Personenverkehr 22.622.729,00 12.449.491,00
6. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.515.217,38 13.741.245,88
B. Rückste llungen
7. Geleistete Anz ahlungen und Anlagen im Bau 97.849.878,00 45.133.656, 02
616.436.645,99 509.083.167,37 1. Rü ckstellungen für Pensionen und
III. Fi nanzanlagen ähn liche Verpflichtungen 68.075.364,00 65.176.582,00
1. Bete iligungen an assoziierten Unternehmen 9.149.273,79 9.889.732,26 2. Steue rrückstellungen 17.354.059,99 12.963.024,75
2. Bete iligungen 2.288.990,43 2.439.973,22 3. Sonstige Rü ckstellungen 56.641.195,41 42.617.509,12
3. Ausleihungen an Unternehmen , mit denen ein 142.070.619,40 120.757.115,87
Beteiligungsverhältnis besteht 10.599.865,68 9.110.697,82
4. Sonstige Ausleihungen 1.584.565,32 1.439.099,61
23.622.695,22 22.879.502,91
649.661.133,94 541.648.541,98
B. Umlaufverm ögen C. Verbind lichkeiten
I. Vo rräte 1. G enussscheinkapital 1.100.000,00 1.250.000,00
1. Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe 12.351.693,82 13.440.536,52 2. Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten 245.815.101,57 178.384. 277,87
2. Unfertige Leistungen 17.670.132,17 11.001.543,02 3. E rhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.101.592,96 5.336.387,08
3. Fertige Erzeugni sse und Waren 300.809,61 259.158,34 4. Verbind lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 105.559.383,94 72.4 48.808,23
4. Emi ssionsrechte 4.253.699,61 2.849.845,75 5. Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter 30.856.977,82 33.054.914,49
34.576.335,21 27.551.083,63 6. Verbind lichkeiten gegenüber Unternehmen , mit denen
II. For derungen und sonstige Vermögensgegenstände ein Bete iligungsverhältnis besteht 1.715.811,75 1.095.752,55
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 135.265 .012,65 68.772.298,86 7. Sonstige Verbind lichkeiten 33.536.392,89 24.686.450,64
2. Forderungen gegen den Gese llschafter 13.471.488,74 5.405.630,80 - davon aus Steuern E UR 8.148.396,36
3. Forderungen gegen Unternehmen , mit denen ein                      ( i. Vj.  EUR   6.256.574,42 )
Beteiligungsverhältnis besteht 2.116.694,67 503.768,09 - davo n im Rahmen der sozialen Sicherhei t EUR 597,40
4. Sonstige Vermögensgegenstände 40.881.641,76 31.791. 992,91                                                           ( i. Vj. EUR 609,47 )
191.734.837,82 106.473.690,66 433.685.260,93 316.256.5 90,86
III. Ka ssenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 22.939.817,96 65.287.930,7 0
249.250.990,99 199.312.704,99
C. Rec hnungsabgrenzungsposten 1.963.035,11 1.982.655,67 D. Rec hnungsabgrenzungsposten 34.558.223,09 33.808.524,15
900.875.160,04 742.943.902,64 900.875.160,04 742.943.9 02,64
Münster, den 14. August 2024
Stadtwerke Münster GmbH

Anlage 2
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Brutto-Umsatzerlöse 1. 091.109.375,65 824.984.876,69
Abzüglich darin enthaltener Energiesteuer -31.392.181,20 -34.597.039,24
1.059.717.194,45 790.387.837,45
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 6.6 68.589,15 6.803.765,78
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 18.553.655,18 15.246.280,96
4. Sonstige betriebliche Erträge 19.312.395,09 22.899.621,68
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für 
bezogene Waren 696.774.028,49 461.828.999,72
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 160.153.407,12 145.560.197,99
856.927.435,61 607.389.197,71
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 77.804.039,97 71.234.851,91
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung  
und für Unterstützung 21.812.146,83 21.924.787,11
davon für Altersversorgung EUR 99.616.186,80 93.159.639,02
                                 (i. Vj. EUR  7.932.876,04)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 35.516.829,23 34.604.011,78
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft
üblichen Abschreibungen überschreiten 4. 367.465,03 -
39.884.294,26 34.604.011,78
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben 17.466.192,67 17.333.914,35
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 52.744.588,83 42.081.283,03
70.210.781,50 59.415.197,38
9. Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 364.549,70 216.047,23
10. Erträge aus sonstigen Beteiligungen 673.577,31 484.441,46
11. Erträge aus anderen Wertpapieren 
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 199.672,5 5 111.794,34
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.110.334,53 99.403,77
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.883.456,02 3.883.456,02
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.673.583,59 6.104.640,21
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14.582.054,73 13.356.637,89
16. Ergebnis nach Steuern 13.822.175,45 18.336.412,66
17. Sonstige Steuern 1.567.968,32 2.435.375,82
18. Konzernjahresüberschuss 12.254.207,13 15.901.036,84
19. Nicht beherrschende Anteile - 181.480,02 34.614,06
20. Gewinnvortrag 8.312.064,86 4.531.642,08
21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 5.670.500,00 5.586.000,00
22. Konzernbilanzgewinn 15.077.252,01 14.812.064,86
Münster, den 14. August 2024
Stadtwerke Münster GmbH

Anlage 3
TEUR TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss 12.254 15.901 -3.647
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 39.632 38.618 1.014
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewertung -362 -382 20
Zunahme der Rückstellungen 14.976 7.365 7.611
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzu schüssen - -2 2
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 4.367 - 4.367
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagev ermögens -3.243 -404 -2.839
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie  anderer Aktiva, die nicht 
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -97.460 -5.100 -92.360
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der 
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 49.446 21.591 27.855
Zinsaufwendungen/Zinserträge 6.364 5.893 471
Sonstige Beteiligungserträge -674 -484 -190
Ertragsteueraufwand/-ertrag 14.582 13.356 1.226
Ertragsteuerzahlungen -7.655 -5.392 -2.263
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 32.227 90.960 -58.733
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.691 -857 -834
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sach anlagevermögens 1.459 2.677 -1.218
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -153.108 -91.426 -61.68 2
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finan zanlagevermögens 2.029 1.253 776
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -6.604 -11.171 4.567
Einzahlungen aus der Veräußerung von Ante ilen 4. 530 - 4.530
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -4. 152 - -4.152
Erhaltene Zinsen 1.284 211 1.073
Erhaltene Dividenden 674 484 190
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -155.579 -98.829 -56.750
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 3.883 3.883 0
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 8.190 - 8.190
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 74.148 47.971 26.177
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -6.441 -37.105 30.664
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 16.191 14.296 1.895
Gezahlte Zinsen -6.401 -4.941 -1.460
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -6.500 0 -6.500
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter - -30 30
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 83.070 24.074 58.996
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -40.282 16.205 -56.487
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 348 348
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 62.853 46.648 16.205
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 22.919 62.853 -39.934
          davon Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 22.940 65.288 -42.348
          davon andere kurzfristige Kreditaufnahmen mit Zurechnung zur Liquiditätsdisposition -21 -2.435 -2.435
Der Finanzmittelfonds setzt sich im Berichtsjahr aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (22.940 T€) sowie aus
anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur Liquiditätsdisposition zusammen (-21 T€) . Die anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur
Liquiditätsdisposition sind in der Konzernbilanz unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber dem  Gesellschafter ausgewiesen.
Münster, den 14. August 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
2023 2022 Veränderung

Anlage 4
K o n z e r n
Gezeichnetes 
Kapital
Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Andere
Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn Eigen kapital
Nicht beherr-
schende Anteile
vor Jahresergebnis
Auf nicht beherr-
schende Anteile
entfallende 
Gewinne/Verluste
Eigenkapital K onzerneigenkapital
€ € € € € € € € €
Stand 31.Dezember 2021 51.200.000,00 109.068.418,41 87.250.107,45 4.531.642,0 8 252.050.167,94 315.830,17 1.180,79 317.010,96 252.367. 178,90
Einstellung in Rücklagen 2022 - 3.883.456,02 5.586.000,00 -5.586.000,00 3.883.456,02 - - - 3.883.456,02
Entnahmen aus Rücklagen 2022 - - - - - - - - -
Ausschüttung 2022 - - - - - - -30.000,00 -30.000,00 -30.000,00
Sonstige Veränderungen 2022 - - - - - - - - -
 Konzern-
 Jahresüberschuss 2022 - - - 15.866.422,78 15.866.422,78 - 34.614,06 34.614,06 15. 901.036,84
Stand 31.Dezember 2022 51.200.000,00 112.951.874,43 92.836.107,45 14.812.064, 86 271.800.046,74 315.830,17 5.794,85 321.625,02 272.121 .671,76
Einstellung in Rücklagen 2023 - 3.883.456,02 5.670.500,00 -5.670.500,00 3.883.456,02 9 .764.830,93 - 9.764.830,93 13.648.286,95
Entnahmen aus Rücklagen 2023 - - - - - - - - -
Ausschüttung 2023 - - - -6.500.000,00 -6.500.000,00 - - - -6.500.000,00
Sonstige Veränderungen 2023 - - -963.109,22 - -963.109,22 - - - -963.109,22
 Konzern-
 Jahresüberschuss 2023 - - - 12.435.687,15 12.435.687,15 - -181.480,02 -181.480,0 2 12.254.207,13
Stand 31.Dezember 2023 51.200.000,00 116.835.330,45 97.543.498,23 15.077.252, 01 280.656.080,69 10.080.661,10 -175.685,17 9.904.975,9 3 290.561.056,62
Münster, den 14. August 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 (01.01. - 31.12.)
M u t t e r u n t e r n e h m e n M  i n d e r h e i t e n g e s e l l s c h a f t e r
Entwicklung
Posten

Anlage 5/1 
 
Konzernanhang der Stadtwer ke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. – 31.12.) 
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343 
 
 
I. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der  Stadtwerke Münster 
GmbH, Münster - nachfolgend auch kurz Stadtwerke Mü nster - wurden nach den für große 
Kapitalgesellschaften geltenden Vor schriften gegliedert. Unter Berü cksichtigung der aus der 
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv- und Passivposten 
in der Konzernbilanz erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB): 
 
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie- und Wasserversor-
gung), Glasfaseranlagen (Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis) und Fahr-
zeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den Posten Emis-
sionsrechte erweitert. 
 
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell-
schafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun-
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt. 
 
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie-
dert. 
 
 
II. Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz 
 
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die 
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2023: 
 
Name/Sitz Kapitalante il in % 
 
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert: 
Stadtnetze Münster GmbH, Münster 100 
Bauwerke Münster GmbH, Münster 100 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 100 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 1 00 
Bädermanagement Münster GmbH, Münster 100 
Glasfaser Münster Verwaltungs-GmbH, Münster 70 
Glasfaser Münster GmbH & Co. KG, Münster 70 
 
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke Münster ihren Anteil an der im Vorjahr 
noch anteilsmäßig konsolidierten Westfälischen Fernwärmeversorgung GmbH, Münster, von 
50 % durch Erwerb der Ge schäftsanteile der Stadtwerke Dinslaken auf 100 % erhöht. Zum 
gleichen Stichtag wurde die Wes tfälische Fernwärmeversorgung GmbH auf die Stadtwerke 
Münster verschmolzen. 
 
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen: 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 32 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 50 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35 
Items management GmbH, Münster 29 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH, Münster 29

Anlage 5/2 
 
Die Beteiligung an der im Vorjahr als a ssoziiertes Unternehmen bewerteten Nederlands-Du-
itse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande, wurde im Berichtsjahr veräußert.   
 
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet: 
 
Name/Sitz Kapitalante il in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 25,0 
 
Die Unternehmen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein-
fluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage d es Konzerns - auch zusa mmengefasst - 
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei-
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen. 
 
Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu Anschaf-
fungskosten bewertet: 
 
Name und Sitz der Gesellschaft
Anteil am 
Kapital per 
31.12.2023
in %
Eigenkapital
per 
31.12.2023
in TEUR
Ergebnis
2023
in TEUR
Green Gecco
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 30. 582 2.248
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14,13 4. 061 ./ . 2.150
Tarifgemeinschaft
M ünsterland - Ruhr - Lippe GmbH, Münster 3,57 58 3

Anlage 5/3 
 
III. Konsolidierungsmethoden 
 
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapit alkonsolidierung der Ve rrechnung 
von Beteiligungsbuchwert und ante iligem Eigenkapital jewe ils zugrunde gelegten Methoden 
und Verrechnungszeitpunkte wieder.  
 
Erstmalige
Einbeziehung
Erwerb/
Gründung
Westfälische Bauindustrie GmbH 31.12.1997 31.12.1997 - Erwerbsmethode Buchwert
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH 31.12.1997 31.12.1997 - Equity-Methode Buchwert
items bis 2008 31.12.1999 - 21.05.1999 Erwerbsmethode Bu chwert
items ab 2009 - - - Equity-Methode Buchwert
Bauwerke Münster GmbH
(bis 25.07.2022 firmierend als 
Verkehrsservice Ges.) 31.12.2002 - 11.06.2001 Erwerbsmethode Buchwert
Stadtnetze Münster GmbH 31.12.2005 - 24.09.2005 Erwerbs methode Neubewert ung
Smart OPTIMO KG 31.12.2008 - 23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
Smart OPTIMO GmbH 31.12.2008 - 23.12.2008 Equity-Method e Buchwert
Bürgerwindpark
Löningen KG 31.12.2013 01.01.2013 - Erwerbsmethode Neube wertung
Bürgerwindpark
Löningen GmbH 31.12.2013 01.01.2013 - Erwerbsmethode Neu bewertung
Bädermanagement
Münster GmbH 31.12.2019 - 17.04.2019 Erwerbsmethode Neub ewertung
Stadtteilauto CarSharing
Münster GmbH 31.12.2020 - 31.03.2020 Equity-Methode Buch wert
Glasfaser Münster Verwaltungs-
GmbH 31.12.2023 - 03.05.2023 Erwerbsmethode Neubewert ung
Glasfaser Münster GmbH & Co. KG 31.12.2023 - 03.05.2023 Erwerbsmethode Neubewert ung
Übersicht über Methode und Verrechnungszeitpunkt der Kapitalkonsolidierung
Kurzbezeichnung
Einbezogene Gesellschaften
Erstkonso-
lidierungs-
stichtag
Kapitalkonsolidierung
Verrechnungszeitpunkt
Methode Variante
 
 
 
 
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie 
Aufwendungen und Erträge zwi schen den konso lidierten Unternehmen wurden im Rahmen 
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragseliminierung miteinander verrechnet. 
 
Für die in den Konzernab schluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferun-
gen oder Leistungen zwi schen den in den Konzernab schluss ei nbezogenen Unternehmen 
beruhen, wurden Zwischenergebnisse eliminiert. 
 
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von  1 EUR unter den Bete iligungen an 
assoziierten Unter nehmen angesetz t. Zum 31. 12.2023 ergab sich aus der statisti schen 
Wertfortschreibung ein zum Vorjahr verminderter negativer Equity- Wert in Höhe von  
-3.118 TEUR.

Anlage 5/4 
 
IV. Erläuter ungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewin n- und Verlust- 
rechnung 
 
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz 
erläutert. 
 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel-
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegens tände der Energie- und Wa sser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berü cksichtigt. Die Zu schlagsätze für die 
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten techni schen 
Funktionsbereichen zwischen zwei und fünf Prozent. S ie bemessen sich nach den Herstel-
lungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zu schlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt drei-
undzwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Frem dkapitalzinsen sind nicht in die Her-
stellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten abgesetzt worden. 
 
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 50 Metern und mehr er-
reichen, werden ab dem 01.01.2022 aktiviert. Bis zu m 31.12.2021 wurden Erneuerungsmaß-
nahmen ab einer Leitungslänge von 200 Metern aktiviert. 
 
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben. 
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 250 EUR wurden als Auf-
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR 
bis 800 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert. 
 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: 
 
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 -   7 Jahre 
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten     7 - 50 Jahre 
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre 
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre 
Technischen Anlagen und Maschinen  5 - 22 Jahre 
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung  5 - 14 Jahre 
 
Der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde - soweit aus der in 2013 erfolgten 
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resul tierend - mit einem 
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark 
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit 
der Ge schäfts- oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Ve rrechnung nachträg licher 
Anschaffungskosten für die Ante ile am Bürgerwi ndpark Löningen resultiert, wurde der 
Abschreibung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene 
Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt. 
 
Die Bete iligungen an a ssoziierten Unternehmen wurden mit dem ante iligen Eigenkapital 
gemäß § 312 HGB angesetzt. Der Unterschiedsbetrag von 783 TEUR nach § 312 Abs. 1 Satz 
2 HGB zum Erwerbszeitpunkt 31.03.2020 betraf ausschließlich einen Geschäfts- oder Firmen-
wert bei der Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH. Dieser wird in Orientierung an der durch 
die Gesellschaft genutzten Fahrzeugflotte auf 6 Jahre abgeschrieben.

Anlage 5/5 
 
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert. 
Die übrigen Finanzanlagen werden zu An schaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert-
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. 
 
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß 
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortge schriebenen, durchschni ttlichen An schaffungskosten oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. 
 
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten, 
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinko sten, zugrunde gelegt. Soweit die 
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu-
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben. 
 
Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen, für den Vertrieb bestimmten 
CO2-Vermeidungszertifikate und Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 
 
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emi ssionshan-
delsgesetz) i. V. m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zute ilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 
1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emi ssionsrechte wurden zu Anschaffung skosten bzw. dem 
niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet. 
 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flü ssige Mi ttel wur den zum Nennwert 
oder - soweit erforderlich - unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
 
 
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Ertragszuschüsse im Zeitraum vom 01. 01.2003 – 31.12.2019 wurden in Bezug auf die Was-
ser- und Wärmenetze direkt gegen die Positionen des  Anlagevermögens verrechnet und wir-
ken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindernd aus. Für 
Anschlüsse an die der R egulierung nach Energiewirt schaftsrecht unterliegenden Netze der 
Strom- und Ga sversorgung von den An schlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte Er-
tragszuschüsse wur den dagegen als Netzentgeltvorau szahlungen betrachtet und in einen 
passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre erfolgswirksam aufge-
löst wird. 
 
In Folge der zum 01.01.2020 durchgeführten Ausg liederung der Versorgungsnetze von den 
Stadtwerken Münster auf die Stadtnetze Münster und dem damit verbundenen Übergang des 
Eigentums an den Versorgungsnetzen auf die Stadtnet ze Münster war die B ilanzierung der 
Ertragszuschüsse ab dem 01.01.2020 anzupassen: Die ab diesem Datum vereinnahmten Er-
tragszuschüsse wer den einheit lich über a lle Versor gungsnetze (Strom, Gas, Wa sser u nd 
Wärme) im pa ssiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und über 20 J ahre erfolgswirk-
sam aufgelöst. 
 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähn liche Verpflichtungen wurden nach dem versiche-
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (M ethode der laufenden 
Einmalprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz-
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis-
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpf lichtung aufzubauen. Gemäß § 253 Abs. 
2 S. 1 HGB wurden die Rü ckstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden dur ch-
schnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zeh n Geschäftsjahren ergibt, ab-
gezinst. Entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde eine Restlaufzeit 
von pauschal 15 Jahren angenommen. Mit 1,82 % wurde der Abzi nsung der von der Deut-
schen Bundesbank nach Maßgabe der Abzinsung sverordnung für den 31.12.2023 ermittelte

Anlage 5/6 
 
Abzinsungssatz für Restlaufzeiten von 15 Jahren zugrunde gelegt. Als Rechnu ngsgrundlage 
dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. 
 
Bei der Berechnung der Pensionsrü ckstellungen für Direktzusagen wurde eine Rentendyna-
mik von 2,00 % p. a. in die versicherungsmathematischen Berechnungen einbezogen. 
 
Hiervon abweichend wurde für die unter den Pensions rückstellungen ausgewiesenen Depu-
tatverpflichtungen von einer Kostensteigerung in Höhe von 2,50 % ausgegangen. Der Ermitt-
lung der Deputatverpflichtungen wurde des Weiteren eine Fluktuation von 2 % p. a. bei einem 
Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1 % p. a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren zugrunde gelegt. 
 
Die Rückstellung zur Abde ckung der Unterde ckung von Versorgung sverpflichtungen in der 
Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis versiche-
rungsmathematischer Gutachten zum 31. 12.2023 bewertet (Rechnung szins 1,82 %, Ge-
haltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,0 % p. a.). Für die hiernach auf den Konzern entfallen-
den mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2023 ein Unterdeckungs-
betrag von 112.361 TEUR ermittelt. 
Unter Berücksichtigung der von den versicherten Mitarbeitern durchschnittlich noch zu leisten-
den Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im 
Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt 3.203 TEUR zugeführt. 
Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2023 55.901 TE UR. Die nicht b ilanzierte Unterdeckung 
beträgt 56.461 TE UR. Es ist vor gesehen, diese De ckungslücke durch ratier liche Rü ckstel-
lungszuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. 
 
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 gebildet; die Abzinsung erfolgt gemäß 
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durch schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben 
Geschäftsjahre. Entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2  S. 2 HGB wurde eine 
Restlaufzeit von pauschal 15 Jahren angenommen. Mit einem laufzeitabhängigen Rechnungs-
zinssatz wurde der Abzinsung der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Abzin-
sungsverordnung für den 31.12.2023 ermittelte Abzinsungssatz für Restlaufzeiten von 15 Jah-
ren zugrunde gelegt. Es wurde ein Gehaltstrend von 2 % p. a. berücksichtigt. Der vertraglichen 
Ausgestaltung der Alterszeitverpflichtung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde. 
 
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F., die gemäß Artikel 67 
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2023 4.118 TEUR. 
 
Die übrigen Rü ckstellungen wurden in Höhe des nach vernün ftiger kaufmännischer Beurtei-
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 
 
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
 
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die mit den 
Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst werden. 
 
Die Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in Anwendung 
des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einze lbewertung zu Vertragspor tfolien 
zusammengefasst. Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, 
aus dem die geb ildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wur-
den. Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis- und Ergebnisplanung der Portfolien. 
Die konkreten Beschaffungs- und Vermarktungsproze sse sowie deren Überwachung setzen 
die Vorgaben des Steuerungssystems um. 
Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom oder Gas 
werden durch das Portfo liomanagement je Kundenvertrag einzeln (back – to – ba ck) oder 
zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement die für die Energieer-
zeugung in der Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und den weiteren Erzeugungs-
einheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen Gas beschafft sowie der erzeugte 
Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement strukturiert die Beschaffung und den Absatz der

Anlage 5/7 
 
Energiemengen Strom oder Gas jewe ils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeu-
gungsbuch und das Hedgebuch, sowie den darin geführten Portfolien. 
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im Hedge-
buch auf Basis von vorgegebenen Risiko limiten, die ebenso wie die zur Angebot skalkulation 
und zur Bewertung verwendeten Prei skurven täglich durch das Risikocontro lling überwacht 
werden. 
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst  jedes geb ildete Vertragspor tfolio. 
Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingun-
gen abge schlossen u nd in die jewe ilige De ckungsbeitragsrechnung einbezogen. 
Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. 
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der ro llierenden Durchführung der Sicherungs-
transaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum Lieferjahr 2027 
betroffen. 
Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlustrückstel-
lung gebildet. Bis zum Bilanzstichtag wurden für negative Deckungsbeiträge Drohverlustrück-
stellungen in Höhe von 8.076 TEUR gebildet. 
 
 
3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen 
 
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf 
den 31.12.2023 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden 
angewandt: Für geringwertige Wirt schaftsgüter mit An schaffungskosten von mehr als 
250 EUR bis 1.000 EUR hat die Gesellschaft entsprechend § 6 Abs. 2a EStG einen Sammel-
posten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den darauffolgenden vier Geschäftsjahren mit 
einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften 
auf die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den 
die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich 
den Pensionsrückstellungen zuführt. Zum 31.12.2023 beträgt die sich hieraus ergebende Un-
terdeckung der Pensionsrü ckstellungen 25 TEUR. Eine Rü ckstellung für die mi ttelbare Ver-
pflichtung aus der Unterdeckung von Versorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegen über der 
KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet. 
 
Die at-equity einbezogene smart OPTIMO GmbH & Co. KG hat in ihrem Jahresabschluss von 
dem Ansatzwahlrecht für selbst ge schaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 werden selbst geschaffene 
immaterielle Vermögensgegenstände im Wert von 5.673 TEUR ausgewiesen. Im Konzernab-
schluss der Stadtwerke M ünster wurde von dem Aktivierungswahlrecht kein Geb rauch ge-
macht. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 
1.000 EUR bildet die Gesellschaft einen über fünf Jahre linear aufzulösenden Sammelposten 
gemäß § 6 Abs. 2a EstG. Der Bewertung der Rü ckstellung für Jubiläumsverpflichtungen hat 
die Gesellschaft das Teilwertverfahren zugrunde gelegt. Im Konzern wurde die Rü ckstellung 
für Jubiläumsverpflichtungen nach der sogenannten PUC-Methode (Projected Unit Credit Me-
thod) ermittelt. 
 
 
In diesen Fä llen wurde auf eine Anpa ssung der Bewertung im Konzernab schluss in Anwen-
dung des § 312 Abs. 5 HGB verzichtet.

Anlage 5/8 
 
4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz 
 
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt. 
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonso lidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf 
angefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts- 
oder Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibu ng des Geschäfts- oder Firmenwerts 
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren - für den goodwill aus der Erstkonso-
lidierung in 2013 - bzw. von 16 Jahren - angewandt auf de n Zugang in 2014 - jewe ils die 
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der z um Windpark gehörenden Wind-
energieanlagen zugrunde gelegt. Zum 31.12.2023 betr ägt der Restbuchwert des Ge schäfts- 
oder Firmenwerts 2.187 TEUR (Vorjahr 2.552 TEUR). 
 
Auf die Bete iligungen an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH,  Greven, und der 
Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, Lippstad t, (WLE) wur den außerplanmäßige Ab-
schreibungen nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB in Höhe von i nsgesamt 3.884 TEUR vorge-
nommen. Auf den FMO entfallen davon 3.587 TEUR, auf die WLE 297 TEUR. 
 
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus Festgeldguthaben, die zum Zwecke 
der Besicherung langfristiger Bürg schaften sicherungsübereignet wurden (1.167 TE UR; Vor-
jahr 1.167 TEUR). Darüber hinaus sind im Wesentlichen Optionsrechte „Virtual Stock Options“ 
(200 TEUR) und niedrig verzins liche Mitarbeiterdarlehen enthalten (212 TEUR; Vorjahr  267 
TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nennwert der Forderungen. 
 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( 135.265 TEUR; Vorjahr 68.772 TEUR) 
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie- und Wasserlieferungen zwischen 
letztem Ablesestichtag und dem B ilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum B ilanz-
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden. 
 
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (13.471 TEUR; Vorjahr 5.406 TEUR) liegen zum 
Stichtag 31.12.2023 insbesondere Energie- und Wa sserlieferungen (6.832 TE UR; Vorj ahr 
2.711 TEUR) Planungsleistungen für das Stadthaus IV (3.209 TEUR) sowie Netzbaumaßnah-
men (564 TEUR; Vorjahr 394 TEUR) für die Stadt Münster zugrunde.  
 
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be teiligungsverhältnis besteht 
(2.117 TEUR; Vorjahr 504 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forde-
rungen aus Energie- und Wa sserlieferungen. In Höhe von 99 TE UR wurden im Berichtsjahr 
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Bete iligungsverhältnis besteht mit den ent-
sprechenden Verbindlichkeiten verrechnet. 
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände (40.882 TEUR; Vo rjahr 31.792 TEUR) beinhalten im 
Wesentlichen Forderungen aus Energiepreisbremsen in Höhe von 15.896 TEUR (vor der Be-
rücksichtigung pau schaler, noch nicht jahresendabgerechneter Ab schlagssenkungen), die 
Erdgassteuer betreffenden Entlastungsbeträge (6.120 TEUR), insbesondere resultierend aus 
dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage, vornehmlich auf Energiebezüge entfallende, noch nicht 
abziehbare Vorsteuer (8.166 TEUR) sowie Umsatzsteuer- (3.126 TEUR) und Stromsteuergut-
haben (2.555 TEUR). Auf Erstattungsansprüche gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber 
aus der Schlussabrechnung von Einspeisevergütungen und Umlagen resultieren 1.148 TEUR. 
 
Die Restlaufzeiten der Forderungen betragen nicht mehr als ein Jahr. 
 
Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und pa ssiven Steuerlatenzen in Bezug auf die 
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla-
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit 
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr 31 ,9 %) zur Anwendung gekom-
men. Steuerlatenzen von Personengese llschaften waren hiervon abweichend mit einem 
standortbezogenen Gewerbesteuersatz von 14,14% zu bewerten. Auf Steuerlatenzen, denen

Anlage 5/9 
 
Bewertungsdifferenzen für zu An schaffungskosten bewertete Beteiligungen an Personenge-
sellschaften zugrunde liegen, war ein Steuersatz von 15,83 % anzuwenden. 
 
Posten Latenzrechnung HBI HBII Konzern
Latente
Steuern
Aktivlatenzen
Immaterielle Vermögensgegenstände 17 17 5
Sachanlagen 4.158 4.158 588
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 121 121 39
Beteiligungen an Personengesellschaften 3.268 3. 268 517
Umlaufvermögen 3.964 3.964 1.266
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 61.940 611 62.551 19.969
Sonstige Rückstellungen 29.138 29.138 9.208
Verbindlichkeiten 1.634 1.634 522
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 15.956 15.956 5.094
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 120.196 611 120.807 37.208
Passivlatenzen
Sachanlagen -30.124 -6.773 -36.897 -12.930
Sonderposten mit Rücklageanteil -1.724 -1.724 -595
Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen - 31.848 -6.773 -38.621 -13.525
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 88.348 -6.162 82.186 23.683
Steuerlatenzen Konzern Stadtwerke Münster per 31.12.2023 in TEUR
 
 
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten-
ten Steuern in Höhe von 23.683 TEUR (Vorjahr 19.519 TEUR) wurde verzichtet. 
 
 
5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz 
 
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR. 
 
Der Kapitalrücklage (116.835 TEUR; Vorjahr 112.952 TEUR) wurden aus  Gesellschaftermit-
teln 3.883 TEUR zugeführt. Der Zuführung lag insbes ondere der Belastungsausgleich für die 
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, gewährten Corona-Hilfe in Höhe von 
3.586 TE UR z ugrunde. Darüber hinaus wurde von der Stadt Münster  die ante ilig v on d en 
Stadtwerken Münster übernommene Verlustausgleich szahlung auf den Verlust 2023 der 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, in Höhe von 297 TEUR erstattet. 
 
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge schäftsjahr 2023 weist einen Konzern-
jahresüberschuss von 12.254 TEUR aus (Vorjahr 15.901 TEUR). Der  Gewinnvortrag beträgt 
8.312 TEUR (Vorjahr 4.532 TE UR). Der zum K onzernjahresüberschuss hinzuzurechnende, 
anderen Gese llschaftern zuzurechnende Verlust beträgt -181 TEUR (Vo rjahr Gewinn 
35 TEUR). In die anderen Gewinnrü cklagen wurden 5.670 TEUR eingeste llt (Vorjahr 5.586 
TEUR). Es ergibt sich für das Berichtsjahr ein Konzernbilanzgewinn in Höhe von 15.077 TEUR 
(Vorjahr: 14.812 TEUR). 
 
Die Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen (68.075 TEUR; Vorjahr 
65.177 TEUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in 
der KVW (Kommunale Versorgung skassen Westfalen-Lippe; 55.901 TE UR; Vorjahr 52.698 
TEUR), Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (9.911 TEUR; Vorjahr 9.884 TEUR), sowie 
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.263 TEUR; Vorjahr 2.595 TEUR).

Anlage 5/10 
 
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwi schen dem Ansatz der Rü ckstellun-
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat-
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rüc kstellungen nach Maßgabe des 
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 1.289 TEUR (Vo r-
jahr 5.376 TEUR).  
 
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Str om- und Erdga ssteuer 2023 
(3.147 TEUR; Vorjahr 2.917 TEUR) und den im Wesent lichen ertragsabhängigen Steuern 
(14.207 TEUR; Vorjahr 10.046 TEUR) sind unter den S teuerrückstellungen ausgewiesen 
(17.354 TEUR; Vorjahr 12.963 TEUR). 
 
Die sonstigen Rückstellungen (56.641 TEUR; Vorjahr 42.618 TEUR) betreffen insbesondere 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (16.417 TEUR; Vorjahr 
12.713 TE UR), Ansprüc he der Mitarbeiter aus Leistung szulage, Urlaubsrü ckständen und 
Gleitzeitguthaben (6.491 TE UR; Vorjahr: 5. 967 TE UR),Entsorgungsverpflichtungen (4.118 
TEUR; Vorjahr 4. 118 TEUR); Zuschussrückzahlungen (4.979 TE UR; Vorjahr 4. 007 TEUR), 
ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs aus der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen 
unter den Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) (4.168 TEUR; 
Vorjahr 1.924 TEUR), Rückbauverpflichtungen (1.608 TEUR; Vorjahr: 1.477 TEUR) sowie be-
stehende Altersteilzeitverpflichtungen (1.296 TEUR; Vorjahr 1.380 TEUR). 
Den Drohverlustrückstellungen liegen insbesondere Unterdeckungen in den zu Vertragsport-
folien zusammengefa ssten Energiebe schaffungs- und Absat zverträgen Strom und Gas zu-
grunde. Für negative De ckungsbeiträge in den Vertragspor tfolien bestehen Drohverlustrück-
stellungen in Höhe von 8.076 TEUR (Vorjahr 4.194 TE UR). Für dr ohende Rückverkaufsver-
luste Gas wurde eine Rü ckstellung in Höhe von 7.200 TE UR gebildet. Für von Besitzstands-
regelungen begleitete betriebliche Umstrukturierungen bestehen Drohverlustrückstellungen in 
Höhe von 1.141 TEUR (Vorjahr 1.195 TEUR). 
 
Das Genussscheinkapital (1.100 TEUR; Vorjahr 1.250 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange-
setzt. Die Rückzahlung des Genussscheinkapitals erfolgt im Wesentlichen in jährlichen Raten 
von 10% des Genussscheinkapitals. Die Genussrechte haben sich im Jahr 2023 mit Zinssät-
zen von 3,8 % bis 8,0 % verzinst (55 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vorjahr 77 TEUR). 
 
Die Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (245.815 TE UR; Vorj ahr 178.384 TE UR) 
resultieren insbesondere aus den in den Jahren 2012 und 2021 bzw. 2022 zur Finanzierung 
der Strategien 2020 bzw. 2030 in mehreren Darlehens tranchen aufgenommenen endfälligen 
Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 70.000 TE UR bzw. 115.000 TEUR. Der Rest-
buchwert dieser Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beträgt 143.000 TEUR. 
Zudem bestehen noch Kontokorrentkredite in Höhe von 65.571 TEUR. 
 
Im Jahr 2017 wurde zur Finanzierung neu errichteter Win denergieanlagen ein Darlehen über 
6.800 TEUR bei der Sparka sse Münsterl and Ost aufgenommen. Das Darlehen ist durch 
Sicherungsübereignung von Windenergieanlagen gesich ert. Per 31.12.2023 beträgt die Dar-
lehensvaluta 4.590 TEUR. 
 
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Dieselswaps abge-
schlossen. Zur Zin ssicherung von variabel verzins lichen Darlehen wurden Zin sswaps abge-
schlossen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Swapgeschäfte:

Anlage 5/11 
 
Lfd. Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwer t in TEUR
1 Zinsswap 22.11.13 - 22.11.24 3.000 32
2 Zinsswap 22.10.17 - 22.10.27 2.550 -6
3 Zinsswap 30.03.12 - 30.12.26 5.300 9
4 Zinsswap 01.09.17 - 30.06.37 6.800 308
5 Zinsswap 30.08.12 - 30.03.27 3.000 13
6 Zinsswap 14.12.21 - 30.12.46 7.500 1.338
∑ Zinsswap 28.150 1.694
7 Dieselswap 01.01.24 - 01.01.25 367 47  
 
 
 
Für die Darlehen weisen die Grundgeschäfte und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) neben 
der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Sie wurden in Bewertungseinheiten zusam-
mengefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Nach bankinternen 
Berechnungsmodellen beträgt der Marktwert der Zinsswaps per 31.12.2023 1.694 TEUR. 
Für den Dieselswap wurde ein Marktwert von 47 TEUR ermittelt.  
 
Den erhaltenen Anzahlungen auf Beste llungen (15.102 TE UR; Vorjahr 5.336 TE UR) liegen 
Vorleistungen im Rahmen schwebender Geschäfte zugrunde. Es werden hier im Wesentlichen 
Anzahlungen für die Errichtung des städtischen Hallenbads Südbad Münster und den Umbau 
des städtischen Preußenstadions ausgewiesen. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (105.559 TEUR; Vorjahr 72.449 TEUR) 
resultieren vornehmlich aus dem Strom- und Gasbezug. Darüber hinaus entfallen wesentliche 
Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrich tenden Netzentgelte und Umlagen 
sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gese llschafter (30.857 TEUR; Vorjahr 33.055 TEUR) 
betreffen im Wesent lichen zwei Nachrangdarlehen der Stadt Münster über in sgesamt 
30.000 TEUR. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 
(1.716 TEUR; Vorjahr: 1.096 TE UR) betreffen im Wes entlichen Verpflichtungen gegenüber 
der items GmbH aus dem Bezug von IT-Dienstleistunge n in Höhe von 1.693 TEUR (Vorjahr 
1.087 TEUR). 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten (33.536 TEUR; Vorjahr: 24.686 TEUR) betreffen im Wesentli-
chen Kundenguthaben aus Energie- und Wa sserlieferungen (4.334 TE UR), Energiesteuern 
(2.945 TEUR), erhaltene noch nicht abgerechnete Zu schüsse, die im Wes entlichen auf den 
Glasfaserausbau (5.632 TEUR), die ÖPNV-Infrastruktur (4.631 TEUR),  und auf den Ausbau 
erneuerbarer Energien (1.684 TE UR) entfallen. Darüber hinaus resultieren aus der Umsatz-
steuer 4.281 TEUR und aus der Lohnsteuer 828 TEUR.

Anlage 5/12 
 
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind d en 
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 
 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2023 (alle Angaben in TEUR): 
 
bis 1 1 bis 5 mehr als 5
Genussscheinkapital 1.100 150 750 200
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 245.815 84.051 23.597 138.167
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.102 15.102 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 105 .559 105.158 280 121
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 30.857 857 - 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.716 1.716 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 33.536 32.711 - 825
Summe 433.685 239.745 24.627 169.313
Bilanzpositionen
Konzernbilanz
31.12.2023
davon mit Restlaufzeit in Jahren
 
 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2022 (alle Angaben in TEUR): 
 
bis 1 1 bis 5 m ehr als 5
Genusssc heinkapital 1.250 150 750 350
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 178.384 6.347 26.685 145. 352
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 5.336 5.336 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.449 71.904 420 125
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 33.055 3.055 - 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.096 1.096 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 24.686 24.287 - 399
Summe 316.256 112.175 27.855 176.226
Bilanzpositionen
Konzernbilanz
31.12.2022
davon mit Restlaufzeit in Jahren
 
 
 
 
Der Gesamtbetrag der Verbind lichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähn liche Rechte gesi-
chert sind, beträgt 25.372 TEUR (Vorjahr 20.355 TE UR). Auf die Besicher ung durch Grund-
schulden entfallen davon 16.759 TEUR (Vorjahr 10.398 TEUR), auf Sicherungsübereignungen 
8.613 TEUR (Vorjahr 9.957 TE UR). Grundschulden und Sicherungsübereignungen betreffen 
vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hinaus 
bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche Sicherheiten. Mit ei-
ner Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (34.558 TEUR; Vorjahr 33.809 TEUR) beinhaltet 
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzan schlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und 
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für die Ne tze der Energie- u nd 
Wasserversorgung in Höhe von 33.010 TEUR (Vorjahr: 31.424 TEUR) . Die Auflösung dieser 
Beträge erfolgt jährlich mit 5 % gegen die Umsatzerlöse.

Anlage 5/13 
 
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr für die Tätigkeitsbereiche wie folgt entwickelt: 
 
Tätigkeitsbereiche 2023 2022 %
Energie- und Wasserversorgung 994.482 738.004 34,75
Busverkehr ÖPNV 39.244 32.388 21,17
Parkeinrichtungen 12.000 10.958 9,51
Kommunale Bauleistungen 4.282 - -
Sonstiges 9.709 9.038 7,42
∑ Tätigkeitsbereiche 1.059.717 790.388 34,08
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in TEUR
 
 
Der Tätigkeitsbereich Sonstiges beinhaltet insbesondere Umsatzerlöse aus der Immobilienbe-
wirtschaftung. 
 
Der Bestandserhöhung (6.669 TE UR; Vorjahr 6. 804 TEUR) liegen insbesondere die im Be-
richtsjahr entstandenen Herste llungskosten des B auprojekts Ha llenbad „Südbad Münster“ 
(8.492 TEUR) zugrunde. Dem gegenüber steht eine Bestandsminderung aus der ersten Teil-
abrechnung zum Umbau des städtischen Preußenstadion (1.573 TEUR).  
 
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (18.554 TE UR; Vorjahr 15.246 TEUR) entfallen ins-
besondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (16.362 TEUR).  
 
Die s onstigen betrieb lichen Erträge (19.312 TEUR; Vorjahr 22.900 TEUR) resu ltieren im 
Wesentlichen aus Schadensersatzansprüchen (8.086 TEUR) und Erträgen aus der Veräuße-
rung von Anteilen an der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG (2.955 TEUR). Die Schadenser-
satzansprüche basieren überwiegend auf der Gewährun g von Billigkeitsleistungen zum Aus-
gleich von Schäden im ö ffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Aus-
bruch von COVID-19 sowie dem Ausgleich von Einnahme verlusten aufgrund der Einführung 
des Deutschlandtickets. 
 
Die Aufw endungen für Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
(696.774 TEUR; Vorjahr 461.829 TEUR) sind, im Wesentlichen geprägt durch Bezugsaufwen-
dungen für Energie- und Wasserlieferungen (670.455 TEUR), Einspeisevergütungen für Strom 
aus EEG- und KWK-Anlagen (23.812 TEUR) und dem Verbrauch von Lagermaterialien (9.173 
TEUR). 
 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (160.153 TEUR; Vorjahr: 145.560 TEUR) betref-
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent-
richtenden Netznutzungsentgelte (72.059 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von 
Busfahrleistungen im ÖPNV (18.081 TEUR), Aufwendung en für den Me ssstellenbetrieb, die 
Messdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendunge n für das Zählerwesen 
(7.617 TEUR) sowie die Aufw endungen aus der Bewirt schaftung von Parkhäusern 
(8.329 TEUR). 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (70.211 TEUR; Vorjahr: 59.415 TEUR ) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17.466 TEUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst-
leistungen (12.439 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (8.740 TEUR), für War-
tung und Pflege von So ftware (5.845 TEUR), für Provisionen (4.813 TEUR), für Prüfung und 
Beratung (4.210 TEUR), für Öffentlichkeitsarbeit (3.835 TEUR), Miet-, Pacht- und Leasingauf-
wendungen (2.210 TEUR), für Versicherungen (1.645 TE UR), Aufwendungen für Personal-
schulungen (1.187 TEUR) sowie für Portokosten (889 TEUR).

Anlage 5/14 
 
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betragen 3.884 TE UR (Vorjahr 3.884 TEUR). Ihnen 
liegen Wertberichtigungen nachträg licher Anschaffungskosten aus Einzahlungen in das Ei-
genkapital der Bete iligungsgesellschaften FMO Flughafen Münster/Osnabrü ck GmbH, Gre-
ven, (3.587 TE UR) und Westfä lische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (297 TE UR) zu-
grunde. 
 
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (7.674 TEUR; Vor jahr 6.105 TEUR) setzt sich im 
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (6.099 TEU R; Vorjahr 4.298 TEUR) 
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristig er Personalrückstellungen (1.289 TEUR; 
Vorjahr 1.187 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich im 
Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kommu-
nalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) (993 TEUR; Vorjahr: 921 TEUR), auf De-
putatzusagen (174 TE UR; Vorjahr: 177 TEUR), auf Direktzusagen (44 TE UR; Vorj ahr: 
47 TEUR) und auf Rückstellungen für Personalmaßnahmen (43 TEUR; Vorjahr: 5 TEUR). 
 
Die sonstigen Steuern in Höhe von 1.568 TEUR (Vorjahr 2.435 TEUR) entfallen im Wesentli-
chen auf Grundsteuer (701 TEUR; Vorjahr 765 TEUR) Erdgassteuer (515 TEUR; Vorjahr 696 
TEUR), Stromsteuer (289 TE UR; Vorjahr 318 TE UR), KFZ-Steuer (32 TE UR) und Umsatz-
steuer (31 TEUR). 
 
V. Haftungsverhältnisse 
 
Zum 31. Dezember 2023 besteht keine Bürgschaft (Vorjahr eine Bürgschaft) mehr zugunsten 
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven. D er FMO wurde aufgrund des von 
den Gesellschaftern im Jahr 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts durch Erhöhung des 
Eigenkapitals und durch Gese llschafterdarlehn in seiner Finan zkraft gestärkt. Von den bürg-
schaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehn planmäßig abgelöst. 
 
Zugunsten der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, bestehen drei Bürgschaften 
mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 481 TE UR (Vorjahr: 535 TEUR) 
für drei Darlehen. Die Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen 
über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jahren, i m Jahr 2015 ein Darlehen über 
2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und im Jahr 2018 ein wei teres Darlehen über 
1.300 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darle hen werden durch 
die drei Hauptgese llschafter Kreis War endorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH 
verbürgt. Aufgrund einer bestehenden Verlustausglei chsregelung ist das Risiko einer Inan-
spruchnahme nahezu auszuschließen. 
 
Des Weiteren besteht jeweils eine Bürgschaft zugunsten der Projektgesellschaft Stubengasse 
Münster mbH mit einer Bürg schaftsvaluta zum B ilanzstichtag in Höhe von 138 TEUR bzw. 
zugunsten der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit einer Bürg-
schaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 220 TE UR. Die Bürgschaften dienen der Besi-
cherung von Ansprüchen aus Pachtverträgen, deren Ge genstand ein auf dem Grundstück 
Stubengasse, Münster, gelegene Tiefgarage bzw. Parkhausflächen im Einkauf szentrum 
Münster Arkaden, Münster, sind. Zur Absicherung die ser Bürgschaften wurden Festgelder in 
Höhe von 360 TE UR verpfändet. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der E rtrags- und 
Finanzlage des Schuldners nicht zu rechnen.

Anlage 5/15 
 
VI. Ergänzende Angaben 
 
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Die Beste llverpflichtungen im Investitionsbereich be liefen sich zum 31.12.2023 auf 49.320 
TEUR. Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen mit Laufzeiten zwischen 1 und 5 Jahren resul-
tieren jährliche Verpflichtungen von 670 TEUR. Aus langfristen Pacht- und Erbb aurechtsver-
trägen resultieren jährliche Verpflichtungen von 2.396 TEUR – insgesamt 31.970 TE UR. Aus 
mit der smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrü ck, geschlossenen Pacht- und Dienstleis-
tungsverträgen zur Durchführung von Me ssstellenbetrieb und Me ssdienstleistungen ergibt 
sich für das Jahr 2023 eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 6.821TEUR. 
 
Zur Absicherung von Lieferverpf lichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags-  
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind Verträ ge über den Bezug von Energie zum 
Nominalwert von 566.154 TEUR geschlossen worden.

Anlage 5/16 
 
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat 
 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 783 TEUR. Sie setzen 
sich wie folgt zusammen (Angaben in TEUR): 
 
Vergütungsbestandteile
Sebastian Jurczyk
(01.01. - 31.12.2023)
Frank Gäfgen
(01.01. - 31.12.2023) ∑
Festvergütung
(inkl. geldwertem Vorteil 
und Inflationsausgleich)* 294 299 593
Leistungsorientierte Vergütung 50 50 100
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
zur Altersversorgung 50 40 90
Gesamt 394 389 783
 
 
*Im Jahr 2023 erhielt Herr Frank Gäfgen eine Einmalzahlung i n Höhe von 50 TEUR für über-
nommene Aufgaben aus 2022.  
 
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr Gesamtbe-
züge in Höhe von 193 TEUR gewährt. Für sie bestehen per 31.12.2023 Pensionsrückstellun-
gen in Höhe von 2.263 TEUR. 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Te ilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs-
geld. Die Bezüge für den Aufsichtsrat betrugen insg esamt 52.600 EUR. Die nachfolgende 
Übersicht zeigt deren Verteilung auf die Aufsichtsratsmitglieder: 
 
Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsbez üge 2023 in €
Anneliese Szcepanek 2.400,00
Astrid Bühl 2.400,00
Carsten Peters 2.400,00
Cornelia Reher 1.400,00
Dominic Röhricht 4.800,00
Guido Gringel 1.000,00
Hugo Hölken 2.400,00
Ines Ludorf 1.000,00
Jörg Berens 2.200,00
Ludger Steinmann 2.400,00
Marcus Vorholt 1.000,00
Maria Winkel 4.800,00
Robin Korte 2.400,00
Sebastian Birkhahn 1.400,00
Steffen Grimm 1.400,00
Sylvia Rietenberg 2.400,00
Ulrich Möllenhoff 2.400,00
Ulrich Thoden 2.400,00
Walter von Göwels 9.600,00
Wayne Pike 2.400,00
∑ Aufsichtsratsbezüge 52.600,00                                  
 
 
 
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen 
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf-
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum 
31.12.2023 2,3 TEUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Im Berichtsjahr wur den Tilgungen 
in Höhe von 1,1 TEUR geleistet. Lohn- und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.

Anlage 5/17 
 
3. Belegschaft 
 
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 1.297 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.253). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 1031 (Vorjahr: 991) vo llzeitbeschäftigten u nd 
266 (Vorjahr: 262) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern.  
 
 
4. Abschlussprüferhonorar 
 
Das vom Ab schlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 berechnete 
Gesamthonorar beträgt 349 TEUR (Vorjahr: 202 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent-
fallen davon 176 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 30 TEUR, auf Steuerberatungsleis-
tungen 12 TEUR und auf sonstige Leistungen 49 TEUR. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr 
für das Vorjahr 82 TEUR berechnet. Diese Nachtragskosten verteilen sich auf andere Bestäti-
gungsleistungen (63 TEUR) und sonstige Leistungen (19 TEUR). 
 
 
5. Geschäfte mit nahestehe nden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüb li-
chen Bedingungen zustande gekommen sind 
 
Im Geschäftsjahr 2023 wurden weiterhin keine Ge schäfte mit nahestehenden Unternehmen 
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen 
sind.

Anlage 5/18 
 
6. Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung 
 
Aus der Konzernkapitalflussrechnung wurden die folgenden zahlungsunwirksamen Geschäfts-
vorfälle eliminiert: 
· Die Ver schmelzung der Westfä lischen Fernwärmeversorgung GmbH auf die Stadt-
werke Münster GmbH zum 01.01.2023. Verschmelzungsbedingte Zugänge zum Anla-
gevermögen (7.450 TEUR), zum Umlaufvermögen (1.883 TEUR), zu den Rückstellun-
gen (29 TEUR) und zu den Verbindlichkeiten (7.140 TEUR) waren zu eliminieren. 
· Die Einbringung von Wärmezählern in die Equity-Bete iligung Smart Optimo GmbH & 
Co. KG. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 
und Au szahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermö gen waren um den 
Buchwert der eingebrachten Zähler (219 TEUR) zu korrigieren. 
 
 
7. Nachtragsbericht 
 
Die Stadtnetze Münster haben sich im Januar 2024 mi t einem Anteil von 51 % an dem Tief- 
und Rohrbauunternehmen Seck GmbH aus Herne beteiligt, um nachhaltig Kapazitäten für die 
zukünftigen Investitionen in den Versorgungsnetzen sicherzustellen.  
 
 
8. Angaben zum Ergebnisverwendungsbeschluss des Mutterunternehmens 
 
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Einzelab schlusses des Mutterunternehmens für das 
Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss von 11.230 TEUR aus. Unter Anrechnung 
der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 4.730 TEUR ergibt sich ein Bilanzgewinn 
von 6.500 TEUR. 
 
 
Münster, am 14. August 2024 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Sebastian Jurczyk    Fr ank Gäfgen 
(Vorsitzender der Geschäftsführung  (Geschäftsführer Mob ilität) 
Geschäftsführer Energie)

Anlage 5/19
E n t w i c k l u n g   d e s   K o n z e r n a n l a g e v e r m ö g e n s   S t a d t w e r k e  M ü n s t e r   2023    -    A n l a g e   z u m   K o n z e r n a n h a n g
            Wertentwicklung
Stand Zugänge Abgänge
Umbu-
chungen Zu schüsse Stand Stand Abgänge Umbuchungen Zu schreibungen Stand Stand Stand
Posten des 01.01.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 01.01 .2023 2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögens T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltliche erworbene Konze ssionen
und ähnliche Rechte 49.307 1.698 37 1.116 - 52.084 42.173 pA 2.533 37 - - 44.669 7.4 15 7.134
2. Geschäfts- oder Firmenwert 6.188 - - - - 6.188 3.636 pA 365 - - - 4.001 2.187 2.552
55.495 1.698 37 1.116 - 58.272 45.809 pA 2.898 37 - - 48.670 9.6 02 9.686
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-
gleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf 302.962 3.964 7 180 - 307.099 194.482 pA 4.922 - - - 199.404 107 .695 108.480
fremden Grundstücken
2. Verteilungsanlagen 836.320 47.285 1.045 9.810 1.925 890.445 582.519 pA 22.638 8 27 - - 604.330 286.115 253.801
3. Glasfaseranlagen 23.267 12.314 - 1.004 - 36.585 2.052 pA 2.208 - - - 4.260 32.325 21.215
4. Sonstige technische Anlagen
und Maschinen 253.186 5.997 1.774 4.000 588 260.821 198.923 pA 7.224 1.640 - - 204.507 56.314 54.263
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 28.186 23.868 5.881 2.778 13.365 35.586 15.736 pA 2.493 5.26 6 - - 12.963 22.623 12.450
6. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 68.043 2.933 603 605 313 70.665 54.302 pA 3.450 602 - - 57.150 1 3.515 13.741
7. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 45.133 72.889 679 -19.493 - 97.850 0 apA - - - - - 97.850 45.133
1.557.097 169.250 9.989 -1.116 16.191 1.699.051 1.048.014 pA 42.935 8.335 - - 1.082.614 616.437 509.083
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen 65.501 3.804 E 1.088 - - 68.217 55.611 apA 3.587 - - E 362 59.068 9.149 9.890
E 232
2. Beteiligungen 6.845 297 151 - - 6.991 4.405 apA 297 - - - 4.702 2.289 2.440
3. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsver- 0
hältnis besteht 9.110 2.512 1.022 - - 10.600 - - - - - - 10.600 9.110
0
4. Sonstige Ausleihungen 1.439 210 65 - - 1.584 - - - - - - 1.584 1.439
82.895 6.823 1.238 - - 87.392 60.016 apA 3.884 - - E 362 63.770 2 3.622 22.879
E 1.088 E 232
∑ 2.326 ∑ 4.116
Gesamt 1.695.487 177.771 11.264 0 16.191 1.844.715 1.153.839 pA 45 .833 8.372 - E 362 1.195.054 649.661 541.648
E 1.088 apA 3.884
12.352 E 232
∑ 49.949
Erläuterung der Abkürzungen:
pA = planmäßige Ab schreibungen
apA = außerplanmäßige Ab schreibungen
E = Equity-Fort schreibung
Erläuterung der Zugänge zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. Wertberichtigungen:
Zugänge zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 14.040 T€ bzw . zu den Wertberichtigungen in Höhe von 10.316 T€ en tfallen  auf die Verschmelzung der Westfälischen Fernwärmeversorgung GmbH zum 01.01.2023
Erläuterung der Equity-Fortschreibung:
Anschaffungskosten Abgang E: Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen: 298 T€ ; Abgang Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede: 790 T€
Abschreibungen E: Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH: 131 T€ ; anteilige Jahresfehlbeträge assoziierter Unternehmen: 101 T€ 
Zuschreibungen E: Anteilige Jahresüberschüsse assoziierter Unternehmen: 362 T€
A b s c h r e i b u n g e n  /  W e r t b e r i c h t i g u n g e n B u c h w e r t e
Zugänge
2023
A n s c h a f f u n g s  -  u n d   H e r s t e l l u n g s k o s t e n

Anl age 6/1 
 
 
Konzernlagebericht  
 
der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2023 
 
Grundlagen des Konzerns 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) ist als 100-prozentige Tochtergese ll-
schaft der Stadt Münster in der Versorgung von Kundinnen und Kunden mit Energie und Was-
ser, im öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für Bür-
gerinnen und Bürger in Münster und der Region tätig. Zweigniederlassungen außerhalb Müns-
ters bestehen nicht. 
 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster g liedert sich in die Ge schäftsfelder 
Energie- und Wasservertrieb, Energieerzeugung, Verkehr und Glasfaser. Das Ge schäftsfeld 
Versorgungsnetze sowie die Wa ssergewinnung wird durch die Stadtnetze Münster GmbH 
(Stadtnetze Münster) verantwortet, die eine 100-pro zentige Tochtergese llschaft der St adt-
werke Münster ist. Das Ge schäftsfeld Glasfaser befindet sich im Aufbau und wird zum Teil 
durch die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG verantwortet, an der die Stadtwerke Münster zu 
70 % beteiligt sind. 
 
Dem Geschäftsfeld Erzeugung ist auch die Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zuge-
ordnet. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im 
Bereich Parken (ruhender Verkehr) und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet. 
 
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münst er eine umfassende Strategie entwi-
ckelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt und  die für die langfristige 
Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich sein wird. Die Kernele-
mente der Strategie werden im Prognosebericht dargestellt. 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
 
Im Ge schäftsjahr 2023 wurden durch schnittlich 1. 297 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be-
schäftigt (Vorjahr: 1.253). Die Beleg schaft bestand durchschnittlich aus 1.031 (Vorjahr: 991) 
vollzeitbeschäftigten und 266 (Vorjahr: 262) te ilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern.

Anl age 6/2 
 
 
Wirtschaftsbericht 
 
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
 
Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 nach den ersten Berech nungen des statisti schen 
Bundesamts preisbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vo rjahr gesunken. Die Verbraucher-
preise haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht.  
 
Damit kam die gesamtwirt schaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 ins Sto cken. 
Die rückläufigen aber immer noch hohen Preise dämpften die K onjunktur. Hinzu kamen un-
günstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zi nsen und eine geringere Nachfrage 
aus dem In- und Ausland. Die Erholung der deut schen Wirt schaft vom tief en Einbruch im 
Corona-Jahr 2020 setzte sich nicht weiter fort. 
 
Die Nettostromerz eugung sank laut Bundesnetzagentur um 12,9 % auf 44 9 TWh (2022: 
507 TWh). Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms lag im Jahr 2023 bei 
55,0 % (2022: 48,3 %). Den größten Beitrag dazu lei steten Windkraftanlagen – vor a llem an 
Land. On- und Offshore-Anlagen kamen gemeinsam auf einen Anteil von 31,1 %. Photovoltaik 
deckte 12,1 % ab. 
 
Die Bundesnetzagentur hat erste Zahlen zum Zubau Er neuerbarer Energien im Jahr 2023 
ermittelt. Die insta llierte Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen stieg um 17 Gigawatt 
auf eine Gesamtleistung von knapp 170 Gigawatt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies 
einer Steigerung von 12 Prozent. Hauptanteil an dieser Entwicklung haben die Energieträger 
Solar und Wind. Die Zubau-Leistung hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. 
 
Im Jahr 2023 hat Deutschland insgesamt 810 TWh Gas verbraucht. Damit sank der Verbrauch 
um 5 % im Vergleich zum Vorjahr (850 TWh). Im Vergl eich zum Durchschnittsverbrauch der 
Jahre 2018-2021 wurden insgesamt rund 17,5 % weniger Gas verbraucht. 
 
Nach Berechnungen des Branchenverbands VDV waren 20 23 rund 9,5 Milliarden Fahrgäste 
in Deutschland mit Bussen und Bahnen unterwegs, rund 8 % mehr als im Vorjahr. Damit hat 
sich die Nachfrage nach jahrelangen pandemiebedingten Einbrüchen weiter erholt. 
 
Das Vertriebs- und Versorgungsgebiet der Stadtwerke  Münster ist stark vom Handels- und 
Dienstleistungssektor sowie von Privatkundinnen und -kunden geprägt. Die konjunkturelle Ent-
wicklung wirkt sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung 
aus. Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskundinnen und -kunden zeigt eine stärkere Ab-
hängigkeit von der Konjunkturentwicklung. 
 
Der Absatz von Gas und Wärme hängt in starkem Maße von der Witterung in der Heizperiode 
ab. Einsparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der gestiegenen Energiepreise wirken 
sich in allen Versorgungssparten aus.

Anl age 6/3 
 
 
Geschäftsverlauf  
 
Im Geschäftsjahr 2023 wurde bei der Konzernobergesellschaft Stadtwerke Münster GmbH mit 
einem Jahresüberschuss von 11,2 Mio. E UR das Ziel des Wirtschaftsplans übertro ffen. Zu 
beachten ist, dass das Ergebnis eine außerplanmäßig e Belastung aus einer Eigenkapitalzu-
führung in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR an den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) zur Kom-
pensation der finanzie llen Schäden infolge der Corona-Pandemie beinhaltet. Die Zuführung 
war aufgrund der dauerha ften Verlustsituation des FMO auf Seiten der Stadtwer ke Münster 
unmittelbar abzuschreiben. Die Belastung wurde aber durch eine betragsgleiche Zuführung in 
die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster durch die Gese llschafterin Stadt Münster liquidi-
tätsmäßig ausgeglichen. Ohne die Abschreibung läge das bereinigte Ergebnis entsprechend 
höher. Durch aktives Kostenmanagement, durch die er folgreiche Beantragung von Aus-
gleichsmitteln für den ÖPNV, durch die inte lligente Fahrweise und Vermarktung des Kraft-
werks, aber auch durch eine risikoadjustierte Beschaffungsstrategie konnten die Herausforde-
rungen im operativen Ge schäft, insbesondere infolge der Entwi cklungen der Energiepreise, 
insgesamt sehr gut bewältigt werden. 
 
Das Geschäftsfeld Verkehr war einerseits geprägt durch die Zunahme von Abokunden, unter-
anderem durch das Deut schlandticket. Andererseits führte der Mangel an Busfahrern dazu, 
dass zeitweise das Angebot reduziert werden musste. 
 
Im Teilbereich Stadtnetze Münster GmbH lag das Jahresergeb nis vor Ergebnisabführung in 
Höhe von 6,9 Mio. EUR unter dem Planergebnis von 12 ,3 Mio. EUR. Neben verbrauchsbe-
dingten Erlösminderungen im Gasnetz und höheren Netzverlusten im Wärmenetz sind insbe-
sondere gestiegene Preise im Glasfaserausbau für die deutliche Unterschreitung des Planer-
gebnisses verantwortlich. Die Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verluste im Glasfa-
serausbau hat das Jahresergebnis zusätz lich erheblich belastet. Gleiches gilt für die Berück-
sichtigung des gestiegenen Zinsniveaus in der Gese llschafterfinanzierung, welche zu einem 
deutlichen Anstieg der Zinsaufwendungen geführt hat. Mehre rlöse aus der Integration der 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH und aus der Abrechnung von Mindermengen im 
Stromnetz sowie Kosteneinsparungen bei der Vergütun g vermiedener Netzentgelte konnten 
den Ergebnisrückgang nur teilweise kompensieren. 
 
An der als a ssoziiertes Unter nehmen einbezogenen FMO Flughafen Münster/Osnabrück  
GmbH sind die Stadtwerke Münster mit einem Ante il von rund 36% beteiligt. Das Geschäfts-
jahr 2023 war durch die sich fortsetzende Erholung des Flughafenbetriebs nach der Corona-
Pandemie geprägt. Der Flughafen Münster/Osnabrück k onnte gegenüber dem Vorjahr einen 
Anstieg der Pa ssagiere von 834 Tausend auf 991 Tausend verzeichnen.  Diese Entwicklung 
spiegelt sich auch in den Umsatzerlösen wider, die von 29,4 Mio. E UR auf 34,6 Mio. EUR 
gestiegen sind. Nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4,3 Mio. EUR im Vorjahr wurde ein 
Jahresüberschuss von 0,3 Mio. EUR erzielt (FMO-Teilkonzernabschluss). Die Finanzlage war 
geprägt durch eine Einzahlung von 10,0 Mio. € in die Kapitalrücklage durch die Gesellschafter. 
 
Das K onzernergebnis des Ge schäftsjahres 2023 mit einem Konzernjahresüberschuss v on 
12,3 Mio. EUR ist in Anbetracht der herausfordernde n Rahmenbedingungen als sehr gut zu 
bezeichnen.

Anl age 6/4 
 
 
Leistungsindikatoren 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern 
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert,  da die Konzerngese llschaften dezentral 
gesteuert werden. Folgende finanzie lle und nichtfinanzie lle Leistungsindikatoren der Stadt-
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange-
zogen: 
 
Finanzielle  
Indikatoren 
Ist 
2023 
Plan 
2023 
Relative  
Abweichung 
Jahresüberschuss 11,2 Mio. EUR  10,2 Mio. EUR + 9,8% 
Umsatzerlöse 1.030,0 Mio. EUR   1.231,0 Mio. EUR - 16,3% 
Investitionen* 46,1 Mio. EUR    51,7 Mio. EUR  - 10,8% 
 
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse  
 
Nicht-finanzielle  
Indikatoren 
Ist 
2023 
Plan 
2023 
Relative  
Abweichung 
Stromabsatz  1.139 Mio. kWh  1.207 Mio. kWh  - 5,6%  
Erdgasabsatz 1.951 Mio. kWh   2.153 Mio. kWh    - 9,4%  
Wärmeabsatz 503 Mio. kWh  583 Mio. kWh - 13,7% 
Wasserabsatz 16,4 Mio. m 3  17,3 Mio. m 3  - 5,2%  
Stromerzeugung 347 Mio. kWh   366 Mio. kWh   - 5,2%  
Fahrgäste  30,6 Mio.   31,5 Mio.**  - 2,9% 
 
   ** Gemäß VDV-Empfehlung umgerechneter Planwert 
 
Die Umsatzerlöse lagen um 16,3 % unter dem Planansatz. Dieser Rü ckgang ist im Wesentli-
chen auf die gesunkenen Absatzmengen in Verbindung m it rückläufigen Energiepreisen zu-
rückzuführen. Im Strommarkt lagen die abgesetzten Mengen u m 5,6 % unter der geplanten 
Menge. Der gesunkene Absatz resultiert im Wesent lichen aus der Veränderung des Ver-
brauchsverhaltens der Kundinnen und Kunden infolge der Energi ekrise als auch aus Kun-
denabgängen aufgrund des wieder einsetzenden Preiswettbewerbs.  
 
Im Gasmarkt liegt die abgesetzte Menge um 9,4 % deut lich unter dem Plan für 2023. Der 
geminderte Absatz resultiert im Wesent lichen aus der warmen Witterung sowie den Einspa-
rungen durch Kundinnen und Kunden infolge der Energ iekrise. Im Wärmemarkt ergab sich, 
bei nahezu konstanter Kundenzahl, aus denselben Grü nden eine um 13,7 % niedrigere Ab-
satzmenge. 
 
Die abgesetzte Menge Wasser liegt unterhalb der geplanten Menge, was auf einen sparsamen 
Verbrauch durch Kundinnen und Kunden zurückzuführen ist.

Anl age 6/5 
 
 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage b lieb hinter der für das Jahr 2023 angesetzten Plan-
menge zurück. Dies lag u. a. an der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunden. 
Hierdurch wird im Rahmen der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hinaus war 
die Stromproduktion zeitweise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen. 
 
Vor dem Hintergrund eines geänderten Mob ilitätsverhaltens hat der Branchenverband VDV 
seine Empfehlungen für die statisti sche Hochrechnung der Fahrgäste mit Zeitkarten (Abos)  
angepasst. Die bisherige Empfehlung aus dem Jahr 2012 b ildet die Fahrkartennutzung nicht 
mehr ab. Die neue Empfehlung basiert auf bundesweit er Markforschung und begleitendem 
Mobilitätstracking. Nach Anpassung der statistischen Nutzungshäufigkeiten für Abokunden (u. 
a. Jobtickets, Semestertickets), die nicht mehr täglich zur Arbeit ins Büro oder zur Uni pendeln, 
haben sich die rechneri schen Fahrgastzahlen entsprechend ve rringert. Bei Jobti ckets wird 
eine statistische Verringerung der Nutzungshäufigkeit von 65,7 %, bei Semester tickets eine 
Verringerung von 50 % empfohlen. Wegen der methodi schen Umstellung liegt für das Jahr 
2023 kein originärer Planansatz vor. Bei Umrechnung  des Planansatzes auf die umgeste llte 
Methodik ergibt sich eine Unter schreitung des Plans um 2,9 %. Neben der Methodik führte 
auch die zeitweise Reduzierung des Angebots wegen d es Fahrermangels zu rü ckläufigen 
Fahrgastzahlen. 
 
Im Jahr 2023 wurde die geplante Höhe der Investitionen um 10,8 % unterschritten. Die Inves-
titionen erfolgten insbesondere in Elektrobu sse, das Glasfasernetz und in Erzeugungsanla-
gen. Ein wesent licher Teil der Investitionen erfolgte in Anlagen, die sich zum  31.12.2023 in 
Bau befinden. 
 
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen sind der Geschäftsverlauf und das 
Ergebnis des Jahres 2023 in Höhe von 11,2 Mio. EUR als sehr gut zu bezeichnen. 
 
Ertragslage 
 
Die Umsatzerlöse des Konzerns - ohne Strom- und Erdgassteuer - (1.059,7 Mio. EUR, Vorjahr 
790,4 Mio. EUR) entfa llen im Wesent lichen auf den Versorgungsbereich (994,5 Mio. EUR, 
Vorjahr 738,0 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich ink l. Parkraumbewirtschaftung (51,2 Mio. 
EUR, Vorjahr 43,3 Mio. EUR).  
 
Der Bestandsveränderung (Bestandserhöhung 6,7 Mio. EUR; im Vorjahr 6,8 Mio. EUR) liegen 
insbesondere die im Berichtsjahr entstandenen Herste llungskosten des in Bau befind lichen 
Hallenbads „Südbad Münster“ (8,5 Mio. EUR) zugrunde. Dem gegenüber steht eine Bestands-
minderung aus der ersten Te ilabrechnung zum Umbau des städti schen Pr eußenstadion 
(1,6 Mio. EUR). 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge (19,3 Mio. E UR; Vorjahr 22,9 Mio. E UR) resultieren im 
Wesentlichen aus Schadensersatzansprüchen (8,1 Mio. EUR) und Erträgen aus der Veräuße-
rung von Anteilen an der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG (3,0 Mio.  EUR). Die Schadens-
ersatzansprüche basieren überwiegend auf der Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Aus-
gleich von Schäden im ö ffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Aus-
bruch von COVID-19 sowie dem Ausgleich von Einnahme verlusten aufgrund der Einführung 
des Deutschlandtickets. 
 
Die Aufw endungen für Roh-, H ilfs- und Betrieb sstoffe und für bezogene Waren (696.774 
TEUR; Vorjahr 461.829 TEUR) sind im Wesentlichen geprägt durch Bezugsaufwendungen für 
Energie- und Wasser lieferungen (670.455 TE UR) und Einspeisevergütungen für Strom aus 
EEG- und KWK-Anlagen (23.812 TEUR).

Anl age 6/6 
 
 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (160,2 Mio. E UR; Vorjahr: 145,6 Mio. EUR) be-
treffen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und ande re fremde Netzbetreiber zu 
entrichtenden Netznutzungsentgelte (72,1 Mio. EUR), die Aufwendungen aus der Anmietung 
von Busfahrleistungen im ÖPNV (18,1 Mio. EUR), Aufwendungen für den Messstellenbetrieb, 
die Me ssdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendunge n für das Zählerwesen 
(7,6 Mio. E UR) sowie die Aufw endungen aus der Bewirt schaftung von Parkhäusern 
(8,3 Mio. EUR). 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (70,2 Mio. EUR; Vorjahr: 59,4 Mio. EUR) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17,5 Mio. EUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst-
leistungen (12,4 Mio. E UR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (8,7 Mio. E UR), für 
Wartung und Pflege von Software (5,8 Mio. EUR), für Provisionen (4,8 Mio. EUR), für Prüfung 
und Beratung (4,2 Mio. EUR), für Öffentlichkeitsarbeit (3,8 Mio. EUR), Miet-, Pacht- und Lea-
singaufwendungen (2,2 Mio. EUR), für Versicherungen  (1,6 Mio. E UR), Aufwendungen für 
Personalschulungen (1,2 Mio. EUR) sowie für Portokosten (0,9 Mio. EUR). Der Anstieg resul-
tiert einerseits aus gestiegenen Preisen für Dienstleistungen, aber auch aus dem gestiegenen 
Umfang bezogener Leistung. 
 
Erhöhend auf die Ab schreibungen (35,5 Mio. EUR, Vorjahr 34,6 Mio. E UR) wirkt sich eine 
außerplanmäßige Abschreibung auf ältere Ersatzteile für die GuD-Anlage aus. Die Abschrei-
bungen auf Finanzanlagen betragen 3,9 Mio. EUR (Vorjahr 3,9 Mio. EUR). Ihnen liegen Wert-
berichtigungen nachträglicher Anschaffungskosten aus Einzahlungen in das Eigenkapital der 
Beteiligungsgesellschaften FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, 
(3,6 Mio. EUR) und Wes tfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstad t, (0,3 Mio. E UR) zu-
grunde. 
 
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (7,7 Mio. E UR; Vorj ahr 6,1 Mio. E UR) setzt sich im 
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (6,1 Mio. EUR; Vorjahr 4,3 Mio. E UR) 
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristiger Per sonalrückstellungen (1,3 Mio. EUR; 
Vorjahr 1,2 Mio. E UR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verte ilen sich 
im Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kom-
munalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) (1,0 Mio. EUR; Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) 
und auf Deputatzusagen (0,2 Mio. EUR; Vorjahr: 0,2 Mio. EUR). 
 
Die sonstigen Steuern in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr 2,4 Mio. EUR) entfallen im Wesent-
lichen auf Grundsteuer (0,7 Mio. E UR; Vorjahr 0,8 Mio. EUR) E nergiesteuer (0,5 Mio. E UR; 
Vorjahr 0,7 Mio. E UR), Stromsteuer (0,3 Mio. E UR; Vorjahr 0,3 Mio. EUR) sowie KfZ- und 
Umsatzsteuer.  
 
Energie- und Wasservertrieb 
 
Das Geschäftsfeld Energie- und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 trotz 
herausfordernder Rahmenbedingungen weiterhin zufrie denstellend. Im Stro mmarkt sank die 
abgesetzte Menge bei rückläufiger Kundenzahl gegenüber dem Vorjahr um 12,2 %. Die Erlöse 
stiegen preisbedingt um 38,5 %. Entgegen dem Trend stieg die abgesetzte Menge im Tarif 
„Münster: regenerativ“.  
 
Im Ga svertrieb sank die abgesetzte Menge gegenüber dem Vorjahr über a lle K undenseg-
mente um 5,2 % auf 1.951 Mio. kWh (im Vorjahr 2.057 Mio. kWh, jeweils ohne Verbrauch der 
GuD-Anlage). Über alle Kundensegmente stiegen die Erlöse preisbedingt um 69,6 %. Im Wär-
mevertrieb sank bei annähernd konstanter Anzahl an Kundinnen und Kunden die Absatz-
menge um 9,2 % auf 503 Mio. kWh. Die Erlöse stiegen  preisbedingt um 127,9 % auf

Anl age 6/7 
 
 
113,8 Mio. EUR. Soweit im Geschäftsjahr 2023 die Energiepreise die Schwelle der Preisbrem-
sengesetze überschritten haben, wurden die Kundinnen und Kunden in ihrer Energierechnung 
entsprechend entlastet. 
 
Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2023 mit 16,4 Mio. m³ nach 16,8 Mio. m³ 
in 2022 um 2,4 % niedriger. Die Erlöse sanken um 1,5 % auf 38,2 Mio. EUR. 
 
Stromerzeugung 
 
Die erzeugte Menge von 347 Mio. kWh lag um 5,2 % unter dem  Planwert. Dies lag u. a. an 
der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunde n. Hierdurch wird im Rahmen der 
Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hin aus war die Stromproduktion zeitweise 
weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen.  
 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesonde re der Windenergieanlagen, lag um 
ca. 8 % über der Planung, was trotz des schwachen Sonnenjahres am starken Windaufkom-
men lag. Die Erlöse lagen um ca. 28 % unter den Pla nerlösen, was auf in der Planung höher 
angesetzten Börsenstrompreisen zurückzuführen ist. 
 
Versorgungsnetze 
 
Im Ge schäftsjahr 2023 wurden 77,6 Mio. EUR in die Versorgungsnetze u nd Wa sserwerke 
investiert. Neben dem kontinuierlichen Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausan schlüsse 
einschließlich der zugehörigen Anlagen war ein wesentlicher Schwerpunkt die Erneuerung der 
Wasserwerke. Die Investiti onsausgaben liegen insbesondere aufgrund von zeit lichen Ver-
schiebungen bei der Erneuerung der Wa sserwerke und von geleisteten Anzahlungen für die 
Beschaffung von Großumspannern über dem Niveau der geplante n Investitionen von 
66,8 Mio. EUR. 
 
Verkehr 
 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr wurde auch im 
Jahr 2023 von dem infolge der Corona-Pandemie geänderten Mobilitätsverhalten geprägt. Die 
Zahl der Fahrgäste bewegt sich weiterhin unterhalb des Niveaus vor der Pandemie. In 2023 
sank die Zahl der statisti sch erfassten Fahrgäste von 31,2 auf 30,6 M illionen. Das Absinken 
resultiert auch aus der geänderten Empfehlung des VDV zur Hochrechnung der Fahrgastzah-
len für Abokunden. Durch die geänderte Ticketlandschaft (Deutschlandticket) und Arbeitswelt 
(Homeoffice) werden reduzierte Nutzungshäufigkeiten bei Abokunden unterstellt. Zudem san-
ken die Fahrgastzahlen aufgrund von Angebotseinschränkungen wegen des Fahrermangels. 
 
Die Gesamterlöse des Verkehrsbetriebs liegen im Geschäftsjahr 2023 mit 48,7 Mio. EUR (da-
von 39,2 Mio. EUR Umsatzerlöse) über dem Niveau des Vorjahres. Der operative Kosten de-
ckungsgrad Verkehr liegt bei 73,8 %. Die Verbesserung zum Vorjahr (68,9 %) erklärt sich unter 
anderem durch Sondere ffekte wie den Energiekostenzu schuss (ca. 1,6 Mio. E UR), die An-
rechnung der Vertriebskostenumstellung für das Deut schlandticket im Zuge der Abrechnung 
des ÖPNV-Rettungsschirms (ca. 1 Mio. EUR) sowie Kosteneinsparungen durch die Reduzie-
rung von Linientakten. 
 
Zum Ausgleich nicht gede ckter Aus gaben im öffent lichen Personennahverkehr erhielt die 
Stadtwerke Münster im Zusa mmenhang mit dem Deut schlandticket ins gesamt rd. 7,0 Mio. 
EUR. Von dem Betrag wurden 3,4 Mio. EUR für die Rückzahlung wegen Überzahlung zurück-
gestellt. Aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2022 resultiert ein weiterer 
Ertrag in Höhe von 2,4 Mio. EUR.

Anl age 6/8 
 
 
Glasfaser 
 
Der Glasfaserausbau in Münster erfolgt u. a. im Rah men einer Kooperation mit der Telekom 
durch die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG (GFMS), d ie eine 70 %ige Tochtergesellschaft 
der Stadtwerke Münster is t. Als strategischer Partner übernimmt Palladio Partners 30 % der 
Finanzierung des Ausbaus. Im Jahr 2023 wurden durch  die GFMS rd. 60 km Tra ssenmeter 
neu verlegt. Die Stadtwerke Münster hat zusätzlich weitere 148 km Trassenmeter neu verlegt, 
insbesondere im Rahmen des geförderten Ausbaus weißer Flecken. 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Das Sachanlagevermögen weist einen leicht gesunkenen Anteil von 68,4 % (Vorjahr 68,5 %) 
der Konzernbilanzsumme auf und zeigt die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Ver-
sorgungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens 
um 107,4 Mio. EUR (21,1 %) bei einem parallelen Ans tieg der B ilanzsumme um 
157,9 Mio. EUR (21,3 %).  
 
Die Finanzanlagen erhöhten sich im Geschäftsjahr um  0,7 Mio. EUR auf 23,6 Mio. EUR. Die 
Erhöhung entfiel vor allem auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht. 
 
Die Vorräte erhöhten sich um 7,0 Mio. EUR auf 34,6 Mio. EUR. Hier haben sich insbesondere 
erhöhte Unfertige Leistungen ausgewirkt. 
 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (135,3 Mio. EUR; Vorjahr 68,8 Mio. EUR) 
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie- und Wasserlieferungen zwischen 
letztem Ablesestichtag und dem B ilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum B ilanz-
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden. 
 
Den Forderungen gegen den Gese llschafter (13,5 Mio. E UR; Vorjahr 5,4 Mio. EUR) liegen 
zum Stichtag 31.12.2023 insbesondere Energie- und W asserlieferungen (6,8 Mio. EUR; Vor-
jahr 2,7 Mio. E UR) Planungsleistungen für das Stadthaus IV (3,2 Mio. E UR) sowie Netzbau-
maßnahmen (0,6 Mio. EUR; Vorjahr 0,4 Mio. EUR) für die Stadt Münster zugrunde. 
 
Die liquiden Mittel sind von 65,3 Mio. EUR auf 22,9 Mio. EUR gesunken. Das Absinken war im 
Wesentlichen nur temporär. Unmittelbar Anfang Januar 2024 er folgten weitere Zahlungsein-
gänge, die das Geschäftsjahr 2023 betreffen, insbesondere Erstattungen für die Gas- und die 
Wärmepreisbremse in Höhe von 19,0 Mio. EUR. Die Liquidität wird zur Finanzierung saisona-
ler Schwankungen im Bestandsge schäft und der Erweiterungsinvestitionen vorgehalten. Die 
Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten Kapitalflussrechnung 
dargestellt. Der Konzern war jederzeit in der Lage, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfül-
len und hat durch die Beschaffung zusätzlicher Kontokorrentlinien vorgesorgt, auch zukünftig 
alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. Offene Investitionsverpflichtungen in Form 
des Bestellobligos bestehen (bei der Konzernobergesellschaft) in Höhe von 18,7 Mio. EUR. 
 
Die Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpf lichtungen (68,1 Mio. E UR; Vorjahr 
65,2 Mio. EUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in 
der KVW (Komm unale Versorgung skassen Westfalen-Li ppe; 55,9 Mio. E UR; Vorjahr 
52,7 Mio. EUR), Rüc kstellungen für Deputatverpf lichtungen (9,9 Mio. E UR; Vorjahr 
9,9 Mio. EUR), sowie Rü ckstellungen für Pension sverpflichtungen (2,3 Mio. E UR; Vorjahr 
2,6 Mio. EUR). Der Unter schiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwi schen dem Ansatz 
der Rückstellungen für Alter sversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durch schnittli-
chen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach

Anl age 6/9 
 
 
Maßgabe des durch schnittlichen Marktzin ssatzes der ver gangenen sieben Jahre beträgt 
1,3 Mio. EUR (Vorjahr 5,4 Mio. EUR).  
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (245,8 Mio. E UR; Vorjahr 178,4 Mio. EUR) 
resultieren insbesondere aus den in den Jahren 2012  und 2021 bzw. 2022 zur Finanzierung 
der Strategien 2020 bzw. 2030 in mehreren Darlehens tranchen aufgenommenen endfälligen 
Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 70,0 Mio. EUR bzw. 115,0 Mio. EUR. Der Rest-
buchwert dieser Schuld scheindarlehen zum B ilanzstichtag 31.12.2023 beträgt 
143,0 Mio. EUR. Zudem bestehen noch Kontokorrentkredite in Höhe von 65,6 Mio. EUR. Die 
Verzinsung der Verbindlichkeiten ist laufzeitadäquat und marktüblich. Wesentliche Zinsände-
rungen bei den Verbindlichkeiten gab es im Geschäftsjahr nicht. 
 
Die aus der Konzernb ilanz abgeleitete Eigenkapitalquote ist durch die Erhöhun g der B ilanz-
summe um 157,9 Mio. EUR (21,3 %) bei einem um 18,4 Mio. EUR (6,8 %) gestiegenen Ei-
genkapital auf 32,3 % gesunken. Unter Berü cksichtigung eine nachrangigen Gese llschafter-
darlehens der Stadt Münster beträgt die wirtschaft liche Eigenkapitalquote 35,6 %. Der Anla-
gendeckungsgrad (Anteil des durch Eigenkapital finanzierte n Anlagevermögens) ist nach 
50,2 % im Vorjahr auf 44,7 % im Berichtsjahr gesunk en. Ursache ist insbesondere der preis-
bedingt deutlich gestiegene Forderungsbestand. 
 
Die Kapitalflu ssrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Ge schäftstätigkeit im 
Berichtsjahr einen Absinken um 58,7 Mio. EUR auf 32 ,2 Mio. EUR aus. Diese Entwi cklung 
ergibt sich wesentlich aus nach dem Stichtag eingegangenen Zahlungen, die das Geschäfts-
jahr betreffen (Erstattungen von Gas- und Wärmeprei sbremse) sowie dem höheren Forde-
rungsbestand, der ebenfalls erst im Fol gejahr zahlungswirksam wird. Der negative Cashflow 
aus der Investitionstätigkeit ist mit 155,6 Mio. EUR nach 98,8 Mio. EUR um 57,4 % gestiegen, 
wesentlich verursacht durch höhere Auszahlungen für Investitionen in Finanz- und Sachanla-
gen im Rahmen des strategischen Investitionsprogramms. Dieses wird im nachfolgenden Be-
richtsteil beschrieben. 
 
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit stieg d eutlich um 59,0 Mio. E UR auf 
83,1 Mio. EUR. Dies ergibt sich insbesondere aus Ei nzahlungen aus der Aufnahme von Kre-
diten. Die Finanzierung erfolgte im Berichtsjahr vo rrangig über Kontokorrent linien 
(65,6 Mio. EUR). Diese werden im Geschäftsjahr 2024 durch längerfristige Darlehen abgelöst. 
Der Finanzmittelfonds zum Ende des Geschä ftsjahres ist um 39,9 Mio. EUR auf 
22,9 Mio. EUR (Vorjahr 62,9 Mio. EUR) gesunken. 
 
Die Vermögens- und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die 
weitere Strategie- und Geschäftsentwicklung.

Anl age 6/10 
 
 
Prognose-, Chancen- und Risikobericht 
 
 
Konjunkturelle Entwicklung 
 
Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bru ttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 20 24 
lediglich um 0,2 % im Vergleich zum Vorj ahr wachsen. Die wirtschaftliche Erholung nach der 
Corona-Pandemie stockt nach dem Rückgang des BIP im Jahr 2023 um 0,3 % weiterhin. Die 
Inflation ist dagegen rückläufig. Die Bundesregieru ng prognostiziert im Februar 2024 eine In-
flationsrate von 2,8 % für das Jahr 2024. Bei den Z insen wird eine Wende im So mmer 2024 
erwartetet. Die DZ Bank geht bis Ende 2024 von insg esamt drei Leitzinssenkungen der EZB 
um jeweils 25 Basispunkte aus, so dass der Einlagensatz bei 3,25 % liegen dürfte. Nachdem 
sich Probleme in den globalen Lieferketten im Anschluss an die Corona-Pandemie wieder ent-
spannt hatten, stellen Angriffe von Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe im Roten Meer ein rele-
vantes Risiko für die deutsche Industrie dar. 
 
Die mikroökonomische Vorschau auf Ebene der Stadtwerke Münster lässt für das Jahr 2024 
über alle Sparten der Geschäftsbereiche Energie und Verkehr ein Mengenwachstum erwarten. 
In den Sparten Strom, Gas und Wärme wird ein spürba res Mengenwachstum erwartet, beim 
Absatz in der Sparte Wasser ein moderates Mengenwachstum. In der Verkehrssparte ist eben-
falls mit einem moderaten Wachstum zu rechnen, einerseits durch die Rückkehr in die vorge-
sehenen Taktfrequenzen und anderseits durch das Deutschlandticket und das Münster-Abo. 
 
Energiepolitische Rahmenbedingungen 
 
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Dazu soll 
bis 2030 mindestens 80 % des Stromverbrauchs aus Erneuerbare Energien gedeckt werden. 
Parallel soll ein be schleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung erfolgen. Im Apr il 2023 
endete bereits der Betrieb der verbliebenen drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckar-
westheim. 
 
Um die Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien zu erreichen, muss die Ausbaugeschwin-
digkeit enorm erhöht werden. Mit ver schiedenen Maßnahmen (u.a. verpf lichtender Ausweis 
von 2 % der Flächen für Windenergie, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsver-
fahren, Möglichkeiten zur Beteiligung von Kommunen) hat die Politik die Rahmenbedingungen 
für den Ausbau verbessert. Fraglich ist allerdings, ob diese Maßnahmen ausreichen werden, 
um die massiven Investitionen in die Erzeugungs- und Netzinfrastrukturen anzuregen. 
 
Bei Ausbau der Erneuerbaren Energien zeigte sich 20 23 ein geteiltes Bild. Mit 14,4 Gigawatt 
neuer Solarkapazität wurde der bisherige Ausbaurekord um 6,2 Gigawatt deutlich übertroffen. 
Dabei entfielen gut Zweidrittel des Photovoltaik-Zubaus auf Dächer. Der Ausbau der Windkraft 
blieb mit 2,9 Gigawatt weiter deutlich hinter dem Ausbaupfad des Erneuerbaren-Energien-Ge-
setzes zurück. A llerdings zeichnet sich hier eine Trendwende ab: Die Anza hl der Genehmi-
gungen für neue Windenergieanlagen an Land verdoppelte sich auf 7,7 Gigawatt. 
 
Die Tr ansformation der bestehenden Infrastruktur zu einem  k limaneutralen Energie system 
umfasst insbesondere auch den Ausbau der Stromübertragungsnetz e und -verteilnetze (z.B. 
Neubau von Nord-Süd-Tra ssen, um die Erzeugung sschwerpunkte für Windenergie in Nord-
deutschland mit den industriellen und großstädtischen Verbrauchszentren in West- und Süd-
deutschland zu verbinden). Bis zum Jahr 2045 mü ssen etwa 310 M illiarden Euro investiert 
werden, um das Stromübertragungsnetz von 37.000 auf  71.000 Leitungsk ilometer auf Land 
und an See auszubauen. Im Jahr 2023 war man von diesem Ziel noch weit entfernt: Im ersten

Anl age 6/11 
 
 
Halbjahr wurden nur 127 K ilometer Stromleitungen in Betrieb genommen. A llerdings wurden 
im gleichen Zeitraum Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit der Gesamtlänge von 1.9 50 
Kilometern gestartet, gegenüber nur 114 Kilometern im Halbjahr zuvor. 
 
Die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukun ft braucht differenzierte Lösungen. Sie wird 
verschiedene Bausteine benötigen: Elektrifizierung und E ffizienz ebenso wie Fern- und Nah-
wärmeversorgung sowie erneuerbare und dekarbonisier te Gase. Die kommunale Wärmepla-
nung für Münster soll spätestens bis zum 30.06.2026 (gesetzliche Frist) erstellt werden. 
 
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil fehlen allerdings 60 Milliarden Euro im Klima- und Trans-
formationsfonds. Die Bundesregierung steht nun vor der herausfordernden Aufgabe, die 
Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und – mi t Blick auf den enormen, oben geschilder-
ten, Investitionsbedarf – auch  finanziell nachhaltig abzusichern.  
 
Zur Abmilderung der Energiepreissteigerungen infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine 
hat die Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Maßnahmen ergriffen. Unter anderem wurden 
die Umsatzsteuersätze für Gas und Wärme bis zum 31.03.2024 auf 7 % gesenk t. Ab März 
2023 galten mit Rü ckwirkung auf Januar 2023 Preisbremsen für den Preis von Strom, Gas 
und Wärme. Handwerk liche Mängel, die in den sehr kurzfristigen Gesetzgebu ngsverfahren 
aufgetreten sind, haben die Umsetzung der Maßnahmen  in der Branche enorm er schwert. 
Damit wurde die bereits durch die Preisturbulenzen hohe Belastung der Mitar beiterinnen und 
Mitarbeiter in Versorgungsunternehmen noch weiter s trapaziert. Die abschließende Abwick-
lung der Maßnahmen wird noch mindestens bis ins Jahr 2025 andauern und Kapazitäten bin-
den. 
 
Die Stadtwerke Münster sind bereit, die energiewirt schaftliche Transformation vor Ort zu ge-
stalten, benötigen aber rechtlich verbindliche und tragfähige Rahmenbedingungen, um durch 
Investitionen wirksam und wirtschaftlich sinnvoll zur Energiewende beitragen zu können. 
 
Aktuelle Preisentwicklungen 
 
Nach erheblichen Steigerungen und Schwankungen der Forward-Preise für Strom und Gas in 
den Vorjahren sind die Preise im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Nach wie vor liegen die 
Preise aber noch über dem Niveau vor der Energiekri se im ersten Halbjahr 2021. Der CO2-
Preis unterlag erkennbaren Schwankungen und lag am Jahresende rund 20 % unter den Prei-
sen zum Jahresbeginn. Der Ölpreis ist mit einigen S chwankungen in beide Richtungen über 
das Jahr geringfügig um ca. 3 % gefallen.  
 
Die Entwicklung zwischen Strom -und Gaspreis unterscheidet sich für verschiedene Laufzei-
ten, so dass sich uneinheitliche Auswirkungen auf den Clean-Spark-Spread ergeben und die 
Wirtschaftlichkeitsperspektive von Ga skraftwerken und insbesondere hoche ffizienten Kraft-
Wärme-Kopplungsanlagen je nach Zeitraum unterschiedlich ausfallen. Die Stadtwerke Müns-
ter beobachten die Preisentwicklungen engmaschig, um jederzeit kurzfristig reagieren zu kön-
nen. Die mehrjährige Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas ist ein 
wichtiger Faktor, um die erheblichen Herausforderungen auf den Energiemärkten bewält igen 
zu können. 
 
Da Strom und Gas in einem relevanten Umfang im Voraus beschafft werden, zeigen sich noch 
die Auswirkungen der Energiekrise in Form hoher Be schaffungspreise für das Jahr 2023. In-
folgedessen wurde der Strompreis für die Privatkundinnen und  -kunden in der Grundversor-
gung zum 01.02.2023 um 19,4 % angehoben. Zum 01.01. 2024 konnte der Strompreis zu-
nächst wieder um 0,5 % gesenkt werden. Wegen gestiegener Netznutzungsentgelte steigt der

Anl age 6/12 
 
 
Strompreis zum 01.04.2024 um 5,9 %. Der Gaspreis wurde zum 01.02.2023 für die Privatkun-
dinnen und -kunden in der Grundversorgung um 17,2 %  angehoben. Der Effekt wurde durch 
die Gaspreisbremse teilweise gedämpft. Zum 01.10.2023 (-4,3 %) und 01.02.2024 (- 9,6 %) 
konnte der Preis wegen zunehmend rückläufiger Beschaffungspreise wieder gesenkt werden, 
obwohl der CO2-Preis durch das Brennsto ffemissionshandels-Gesetz ( BEHG) angehoben 
wurde. 
 
Zum 01.01.2023 stieg der Fernwärmepreis um rd. 140 % (bzw. Preisbremsenbereinigt für ei-
nen Musterhaushalt um ca. 40 %). Dies lag insbesondere am gestiegenen Gaspreis, der sich 
im Rahmen der preisformelbedingten gesta ffelten Beschaffung über ein Jahr stärker auf den 
Wärmepreis auswirkt. Zum 01.01.2024 sinkt der Fernw ärmepreis um ca. 30 %. Durch den 
Wegfall der Preisbremse ergibt sich für ei nen Musterhaushalt a llerdings eine Erhöhung von 
effektiv rd. 18 %. Nach einer Anpassung des Wasserpreises zum 01.04.2021, wurde der Preis 
seither stabil gehalten. Im ÖPNV wurde neben dem Deutschlandticket im Jahr 2023 ein neues 
in Münster geltendes Abo-Ti cket („Münster Abo“) eingeführt, welches für anfäng lich 29 EUR 
pro Monat bzw. ab dem 01.08.2024 für 30,40 E UR zu erwerben ist. Die Finanzierung erfolgt 
aus einer dritten Finanzierungssäule, die unter anderem aus einer deutlich intensivierten Park-
raumbewirtschaftung in der Münsteraner Innenstadt gespeist werden soll. 
 
Durch die geopolitischen Entwicklungen ist die Bedeutung von Preisrisiken für die Stadtwerke 
Münster deutlich gestiegen. Mit der langfristigen Be schaffungsstrategie, mit Preisanpa ssun-
gen, die zur Sicherste llung der Kostendeckung erforderlich sind, und mit einer internen Task 
Force, die schnelle und fundierte Reaktionen erlaubt, sind die Stadtwerke für die anstehenden 
Herausforderungen gut aufgestellt. 
 
Entwicklung der Absatzmengen 
 
Für die Absatzmengen der wärmegeführten Sparten Gas und Fernwärme ist die Witterung im 
Verlauf des ersten Quartals des Jahres bereits von signifikanter Bedeutung. Die Gradtagszahl 
als Indikator für den wi tterungsbedingten Absatzverlauf lag für die Monate Febr uar bis Mai 
2024 deutlich unter dem Niv eau des langjährigen Durch schnitts. Des Weiteren zeigen sich 
weiterhin Verbrauchseinsparungen der Kundinnen und Kunden. Insofern liegen die Absatz-
mengen für Gas und Fernwärme bisher unter Planniveau, aber in der Sparte Gas deutlich über 
dem Niveau des Jahres 2023. Die Absatzmenge in der Sparte Strom liegt auf Vorjahresniveau, 
jedoch aufgrund von Verbrauchseinsparungen deut lich unter dem Plan. Die Absatzmenge in 
der Wassersparte lag Mi tte des Jahres 2024 auf Planniveau und damit über der M enge des 
Jahres 2023. Die Fahrgastzahlen im ÖPNV zeigen in d en ersten Monaten des Jahres 2024 
das Bild, dass Umsätze und Fahrgastzahlen im Gelegenheit sverkehr rückläufig sind und ein 
erkennbarer Wechsel in den Abobereich stattfindet. 
 
Strategie, Chancen und Risiken 
 
Im Jahr 2020 haben die Stadtwerke Münster eine umfa ssende Strategie entwickelt, die sich 
bis zum Jahr 2030 erstreckt.  Die Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Leitgedan-
ken, die für die langfristige Ausgestaltung des Unt ernehmens in den nächsten Jahren maß-
geblich sein werden: 
 
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
2. Mi t uns wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
3. Wir gewinnen gemeinsam

Anl age 6/13 
 
 
Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
 
Mit ihrer Infrastruktur, die die gesamte Stadt durchzieht – Versorgungsnetze, Erzeug ungsan-
lagen und das Liniennetz mit seinen Bussen – prägen die Stadtwerke Münster und Stadtnetze 
Münster auf vielfältige Weise die Lebensadern der Stadt und sorgen damit für den Herzschlag 
Münsters. 
 
Im Rahmen einer innovativen, k limaschutzorientierten Energieversorgung werden die Stadt-
werke Münster in erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten investieren. Bis 
zum Jahr 2030 wollen die Stadtwerke Münster alle Haushalte in Münster mit Wind- und Solar-
strom aus eigener Erzeugung versorgen und dabei auch gezielt Bürgerbeteiligungen ermögli-
chen, um die Menschen vor Ort am finanziellen Erfolg von regenerativen Projekten te ilhaben 
zu lassen. Im Jahr 2023 haben die Stadtwerke bereits mehr als 100 GWh Wind- und Solar-
strom in eigenen Anlagen erzeugt. Im Jahr 2024 soll mit drei neuen Windenergieanlagen, einer 
Freiflächen-Photovoltaikanlage und weiteren Photovo ltaik-Dachanlagen der Anteil weiter ge-
steigert werden. 
 
Zudem wird der Umbau der Wärmeerzeugung auf „grüne Wärme“ eingeleitet. Angesichts der 
geologischen Ausgangssituation hat sich unter anderem der Einsatz von Tiefengeothermie als 
eine vielversprechende Option herausgeste llt. Nach positiven Ergebnissen der 2D-Seismik-
Untersuchungen folgt im Jahr 2024 die 3D-Seismik zu r detaillierteren Erkundung des Unter-
grunds. Weitere Bausteine der Wärmestrategie sind d ie Solarthermie, die Wärmeerzeugung 
in Power-to-Heat-Anlagen, die Nutzung von Umweltwär me mittels Großwärmepumpen und 
auch saisonale Großwärmespeicher. Ende 2024 so llen bereits zwei Großwärmepumpen in 
Betrieb sein. Eine vo llständige Umste llung auf grüne Wärmeerzeugung wird rea listisch be-
trachtet nicht bis zum Jahr 2030 möglich sein. Es bedarf Übergangslösungen, u. a. mit hoch-
effizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie. 
 
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Her zschlag Münsters ist die Umstellung der Busflotte 
auf elektrische und emissionsfreie Antriebe sowie die Entwicklung des Verkehrs zu einem sys-
tematisch ineinandergreifenden multimodalen Mobilitätssystem. Ende 2023 waren bereits 73 
Stadtwerke-Busse mit elektrischem Antrieb in Münster unterwegs. Im Jahr 2024 so llen es 85 
Busse sein. Bis 2029 sollen 100 % der eigenen Busse elektrifiziert sein.  
 
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung wird als Sta ndortfaktor für Münster zuk ünftig noch 
viel entscheidender werden, daher wo llen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen Herz-
schlag“ ihrer Stadt sicherstellen. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 % der Haushalte in Münster mit 
Glasfaserverbindungen bis ins Haus versorgt sein. D azu haben wir eine Kooperation mit der 
deutschen Telekom vereinbart, bei der die Stadtwerke ihre  Expertise für die Verlegung der 
Glasfaserleitungen einbringen werden. Um die enorme n Investitionen bis 2030 zu ste mmen, 
haben wir ab 2023 den strategi schen Finanzpartner Palladio Partners mit einer Minderheits-
beteiligung von 30 % an der Glasfaser Münster GmbH & Co. K G beteiligt, die den Glasfaser-
netz-Ausbau umsetzt. 
 
Mit der „Herzschlag-Strategie“ möchten die Stadtwer ke sowohl Mitverantwortung für eine in-
novations- und klimaschutzorientierte Weiterentwicklung in Münster übernehmen als auch sig-
nifikante finanzielle Beiträge für die Gestaltung von Münsters Zukunft leisten. So soll nachhal-
tig ein Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. E UR erzielt werden, das gleichermaßen Aus-
schüttungspotenziale für den städtischen Haushalt und Thesaurierungen zur Eigenkapitalstär-
kung ermöglicht. Darüber hinaus soll die lokale Wertschöpfung der Stadtwerke Münster min-
destens 80 Mio. EUR p.a. betragen. Dies umfasst neben dem Jahresergebnis und der  Abde-
ckung des Verkehrsverlustes insbesondere auch die vielfältigen Aufträge an lokale Unterneh-
men, die vor Ort wiederum Arbeitsplätze und damit lokale Kaufkraft sichern.

Anl age 6/14 
 
 
Mit uns wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
 
Die St adtwerke Münster wo llen mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen s pürbaren 
Beitrag zur Lebensqualität in Münster und für die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger leisten. 
Die besondere Attraktivität für das Produktportfolio soll neben einem exzellenten Service und 
einfacher Zugäng lichkeit über digitale Kanäle insbesondere mit der durchgäng igen, konse-
quenten Ausrichtung des gesamten Produktprogramms an Klimaschutzzielen erreicht werden. 
Bereits bestehende Produkte wie das „Grüne-Strom-La bel (GSL)“ zertifizierte Ökostrompro-
dukt werden sukzessive durch einen emissionsfreien Mobilitätsmix, „grüne Wärme“ und effizi-
ente Glasfaserinfrastruktur ergänzt. 
 
Zur grünen und digitalen Rundumversorgung der Stadt werke für die Men schen in Münster 
werden weitere Produkte und Services gehören. 5G-Versorgung und die Nutzung des bereits 
errichteten LoRaWan-Netzes eröffnen zahlreiche weitere Möglichkeiten für kundenorientierte 
smarte Anwendungen, wie das multimodale Mob ilitätsmanagement im Mix aus inte lligentem 
Parkraummanagement oder auch adaptive Beleuchtungskonzepte. 
 
Leitgedanke für all diese Aktivitäten ist, dass die Stadtwerke Münster von ihren Kundinnen und 
Kunden und den Menschen dieser Stadt noch intensiver als bisher als der gute, vertraute und 
verlässliche Nachbar wahrgenommen werden, der sie im Grunde immer schon waren.  
 
Wir gewinnen gemeinsam 
 
Die neue Ausrichtung der Stadtwerke Münster nach außen wird durch die Stärkung der „One 
Company“-Perspektive im inneren des Unternehmens un terstützt. Das unternehmensweite 
Anreizsystem stützt sich ab 2021 nicht mehr wie bisher auf individuelle Bereichsziele, sondern 
orientiert sich an monetären und qualitativen Zielen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Stadtwerke Münster gleichermaßen gelten. 
 
Prozessexzellenz nach außen bedarf in hohem Maße auch Prozessexzellenz im Inneren des 
Unternehmens. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen der Strategieentwick-
lung ein umfangreiches neues Personalentwi cklungsprogramm erarbeitet, wozu u.a. eine In-
tensivierung des Arbeitens in bereichsübergreifenden Teams, das Vermitteln und das Erlernen 
neuer agiler Arbeitsmethoden und die Digitalkompetenz zählen. 
 
Die Umsetzung der Strategie 2030 in a ll ihren Facetten wird der Belegschaft der Stadtwerke 
Münster viel Kraft und einen langen Atem abverlange n. Vor diesem Hintergrund und auch in 
Anbetracht des demographischen Wandels sind umfangreiche Angebote im betrieblichen Ge-
sundheitsmanagement Bestandteil der Strategie. Schließlich bietet eine Betriebsvereinbarung 
flexible Möglichkeiten, ortsunabhängig zu arbeiten und zwischen dem Arbeitsplatz vor Ort im 
Unternehmen und der Arbeit im Home-Office zu wählen und so den individuellen Bedürfnissen 
der Mitarbeitenden noch besser gerecht zu werden. 
 
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft 
 
Die neue Strategie wird von einem kontinuier lichen Maßnahmenpaket begleitet, das sich auf 
die Optimierung der internen Proze ssqualität und Prozesseffizienz richtet. Auch im R ahmen 
der laufenden SAP S/4 HANA-Einführung werden Prozesse mit dem Ziel der Vereinfachung 
und Automatisierung auf den Prüfstand geste llt. Mit dem Einsatz der „Celonis“-So ftware zur 
fundierten und kontinuierlichen Analyse von Massenprozessen wird zudem eine datenbasierte 
Prozessanalyse und -steuerung in verschiedensten Unternehmensbereichen ermöglicht; so ist 
die Optimierung des Order-to-Pay-Prozesses sehr weit fortgeschritten.

Anl age 6/15 
 
 
Die im J ahr 2020 entwi ckelte Strat egie hält dem Druck der aktue llen geopo litischen Lage 
stand. Die Maßnahmen, wie der erheb liche Ausbau von Windenergie- und PV-Anlagen oder 
die Entwicklung einer Wärmestrategie, pa ssen genau zu den aktue llen Herausforderungen. 
Diverse Bausteine der Strategie, wie die Beschaffung von Elektrobussen, der Ausbau der La-
deinfrastruktur oder der Ausbau von PV-Kapazitäten unter Ermöglichung von Bürgerbete ili-
gungen befinden sich bereits in der Umsetzung. 
 
Weitere Chancen und Risiken 
 
Seit dem 23. Juni 2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Nachdem im Jahr 2022 eine 
Gasmangellage im Winter 2022/2023 ein relevantes Risiko darstellte, wird die Gasversorgung 
in Deut schland von der Bundesnetzagentur mittlerwe ile wieder als stabil einge schätzt. Die 
Hauptversorgungsquelle für M ünster war in der Vergangenheit das Gasfeld im nied erländi-
schen Groningen. Aufgrund tektonischer Probleme haben die Niederlande die Förderung be i 
Groningen im Oktober 2023 beendet. Beeinträchtigung en bei der Erdga sversorgung sind 
dadurch nicht eingetreten.  
 
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin  hoch und birgt das Risiko von we ttbe-
werbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster s teuern dem mit Kundenservice 
und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhandelsmärkten 
für Strom und Gas entgegen.  
 
Für alle Sparten der Stadtwerke Münster besteht ein erhöhtes Risiko von Insolvenzen bei Kun-
dinnen und Kunden, nachdem das Preisniveau für Gas, Wärme, aber auch Strom weiter deut-
lich über dem Niveau der Vorjahre liegt und para llel das Zinsniveau erheb lich gestiegen ist. 
Ein Liquiditätsrisiko wird daraus für die Stadtwerke Müns ter aber nicht eintreten. Die Stadt-
werke betreiben ein proaktives Liquiditätsmanagemen t und haben für entsprechende Reser-
ven gesorgt.  
 
Im Jahr 2022 wurde beschlossen, das „Deutschland-Ticket“ für anfänglich 49 EUR pro Monat 
einzuführen. Darüber hinaus wurde im Rat der Stadt Münster beschlossen, ein Münster Abo 
für anfänglich 29 EUR pro Monat (ab 01.08.2024: 30,40 EUR) für den Nahverkehr in Münster 
einzuführen. Die aus dem Münster Abo resultierende Finanzierungslücke soll mit Einnahmen 
beim Bewohnerparken ge schlossen werden. Damit das ÖPNV-Angebot für die Stadtwerk e 
Münster nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleib t, ist es entscheidend, dass zusätz liche, 
externe Finanzierungssäulen (neben Kundeneinnahmen und Verlustabdeckung durch die po-
sitiven Ergebnisse der Energiesparten) in Form von öffentlichen Mitteln des Bundes, der Län-
der und/oder der Ko mmunen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Di e Stadtwerke 
Münster allein könnten die Finanzierung aus eigener Kraft nicht leisten und liefen Gefahr, den 
enormen Finanzmittelbedarf für weitere zentrale Strategiefelder, wie den Breitbandausbau und 
den Ausbau der regenerativen Erzeugung, nicht bereitstellen zu können. 
 
Die Personalgewinnung und -nachbesetzung ist insbesondere im ÖPNV ein wesentliches Ri-
siko für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Angebots geworden. Laut dem Bundes-
verband Deutscher Omnibusunternehmen fehlen bundesweit insgesamt fast 8.000 Busfahre-
rinnen und Busfahrer. Die Intensivierung der Person algewinnung durch die Stadtwerke, ins-
besondere nach der während der Corona-Pandemie ausg esetzten Fahrschulausbildung, hat 
im Geschäftsjahr 2023 erste Erfolge gezeig t. Zwischenzeitlich reduzierte Fahrtakte konnten 
wieder aufgestockt werden. 
 
Der Ölpreis und damit auch der Preis für Diesel befinden sich weiter auf einem hohen Niveau. 
Perspektivisch muss weiter mit stei genden Preisen gerechnet werden. Bis zur vo llständigen

Anl age 6/16 
 
 
Umstellung der Flotte auf elektri sche Antriebe werden die Stadtwerke durch die Preisst eige-
rungen wirtschaftlich belastet sein. 
 
Weitere Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den politischen und rechtli-
chen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergie an Land. Das im Jahr 2020 ent-
wickelte strat egische Programm des Unternehmens sieht erheb liche Investitionen in Wind-
energie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn die Maß nahmen der Ampelkoa lition nicht die 
gewünschte Wirkung zeigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung der ehrgeizigen und 
für die Umsetzung der Energiewende notwendigen Ausbauziele behindern. 
 
Ein signifikantes Risiko für die Stadtwerke Münster  als Muttergesellschaft und Organträgerin 
der Stadtnetze Münster liegt in der Entwi cklung der Netznutzungsentgelte in den regu lierten 
Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt  – insbesondere über die Absen-
kung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens – permanenten 
Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein Absin ken der Netznutzungsentgelte 
wird planerisch bereits antizipiert. Die mehrjährigen Regulierungsperioden stehen zunehmend 
in einem Spannungsfeld mit dem für die Energie- und Wärmewende notwendigen erheblichen 
Ausbau der Stromnetze. Dieses Spannungsfeld verstärkt sich aktuell durch steigende Tiefbau-
preise und Finanzierungszinsen. Die Stadtwerke Münster setzen sich aktiv dafür ein, dieses 
Spannungsfeld aufzulösen. Die Bundesnetzagentur hat  den kalkulatorischen Fremdkapital-
zinssatz und den kalkulatorischem Eigenkapitalzinssatz im Jahr 2023 bzw. 2024 angepasst. 
Es ist allerdings fraglich, ob dies allein ausreichend ist, die Herausforderungen der wirtschaft-
lichen Rahmenbedingungen und die Investitionsbedarfe f ür die Energiewende bewältigen zu 
können. 
Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Dig italisierung der Energiewende in Kra ft 
getreten. Damit soll der zwischenzeitlich ausgebremste Smart-Meter-Rollout wieder in Gang 
kommen. Das Gesetz enthält einen Fahrplan und neue Vorgaben für die Smart Meter und ihre 
Nutzung. Bis 2032 sollen intelligente Stromzähler stufenweise Pflicht werden. Auch nach der 
mehrjährigen Verzögerung beim Start ist mit Engpä ssen bei den Montagekapazitäten und 
nachfragebedingt erhöhten Montagekosten zu rechnen,  welche die Amortisation szeit der in-
stallierten smarten Zähler verlängern werden, was die Stadtw erke Münster über ihre Bete ili-
gung an der smartOptimo GmbH & Co. KG spüren werden. 
 
Den beschriebenen Risiken haben die Stadtwerke Münster eine proaktive Strategie entgegen-
gestellt, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten und Dienstleistungen und neuen 
Geschäftsfeldern, wie dem Glasfaserausbau und dem Ausbau der re generativen Erzeugung, 
mit marktadäquaten und kundenorientierten Ge schäftsmodellen konsequent verfolgt werden. 
Die Strategie-Umsetzung orientiert sich konsequent an den Kriterien Ergebnis, Rentabilität und 
Liquidität bei gleichzeitiger Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalquote. Dies wird gestützt 
durch eine nachhaltige Ausgestaltung der unternehme nsinternen Prozessabläufe mit moder-
nen IT-Systemen und der zunehmenden Nutzung von Pot enzialen zur Proze ssautomatisie-
rung.

Anl age 6/17 
 
 
Leistungsindikatoren 
 
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2024 beträgt 10,7 Mio. € und repräsentie rt die 
operative Ergebniserwartung. Für die finanzie llen und nichtfinanzie llen Leistungsindikatoren 
der Stadtwerke Münster GmbH wird folgende Entwicklung erwartet: 
 
Finanzielle  
Indikatoren 
Ist 
2023 
Plan 
2024 
Relative  
Abweichung 
Jahresüberschuss 11,2 Mio. EUR  10,7 Mio. EUR - 4,5% 
Umsatzerlöse 1.030,0 Mio. EUR    869,7 Mio. EUR  - 15,6% 
Investitionen* 46,1 Mio. EUR    93,3 Mio. EUR  + 102,4% 
   * Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse 
 
Ab dem J ahr 2020 beeinflu sst die Auspr ägung der Stadtnetze Münster GmbH das Investiti-
onsniveau. Das Vermögen der Versorgungsnetze und Wasserwerke wurde mit wirtschaftlicher 
Wirkung zum 01.01.2020 auf die Stadtnetze Münster G mbH übertragen. Insofern bilden sich 
sämtliche Investitionen in die Versorgungsnetze für Strom,  Gas, Fernwärme und Wa sser ab 
diesem Zeitpunkt in der Stadtnetze Münster GmbH ab. Die Investitionen der Stadtwerke Müns-
ter beziehen sich insbesondere auf den Ausbau des Breitbandnetzes und die Beschaffung von 
neuen Bussen.  
 
nicht-finanzielle 
Indikatoren 
Ist 
2023 
Plan 
2024 
Relative 
Veränderung 
Stromabsatz  1.139 Mio. kWh  1.321 Mio. kWh  + 16,0 %   
Erdgasabsatz  1.951 Mio. kWh  2.302 Mio. kWh  + 18, 0% 
Wärmeabsatz  503 Mio. kWh  573 Mio. kWh  + 13,9% 
Wasserabsatz  16,4 Mio. m 3  17,1 Mio. m 3  + 4,3% 
Stromerzeugung  347 Mio. kWh  398 Mio. kWh  + 14,7%  
Fahrgastzahlen  30,6 Mio.   33,0 Mio.**  + 7,8% 
   ** Gemäß VDV-Empfehlung umgerechneter Planwert 
 
Das inzwischen wieder gesunkene Absatzpreisniveau lässt in den Jahren 2024 und 2025 eine 
gewisse „Norma lisierung“ des Verbrauchsverhaltens erwarten. Außerdem is t mit Absat zstei-
gerungen im Stromvertrieb aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung der Wärme-versor-
gung zu rechnen. Im Vergleich mit dem Absatz im Jahr 2023 ergeben sich bei Gas und Wärme 
zudem Zuwächse daraus, dass auch die warme Witterung im Jahr 2023 für einen niedrigeren 
Ist-Absatz gesorgt hat. Im Planung szeitraum erhöht sich die Absatzmenge des Wa sserver-
triebs bedingt durch die erwartete Zunahme der Bevölkerung. Die Planung im ÖPNV geht von 
einem Fahrgastwachstum von 7,8 % aus.

Anl age 6/18 
 
 
Unter Berücksichtigung des Fortschritts bei der Umsetzung der Strategie und der Wirtschafts-
planung wird ein guter Ge schäftsverlauf und eine gute Lage der Gese llschaft zum Ende des 
Jahres 2024 erwartet. 
 
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke  Münster ihren Anteil an der Westfäli-
schen Fernwärmeversorgung von 50% durch Erwerb der Ge schäftsanteile der Stadtwerke 
Dinslaken auf 100% erhöht. Zum gleichen Stichtag wurde die Westfälische Fernwärmeversor-
gung auf die Stadtwerke Münster ver schmolzen. Das Fernwärmenetz der auf die Stadtwerke 
Münster verschmolzenen Westfälischen Fernwärmeversorgung wurde sodann auf die Stadt-
netze Münster ausgegliedert. Beide Umwandlungsvorgänge wurden im Juli bzw. September 
2023 in das Handelsregister eingetragen. 
 
Seitens der Stadtnetze Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2024 mit einem im Vergleich 
zum Geschäftsjahr 2023 höherem Jahresergebnis vor Ergebnisa bführung von 16.154 T€ ge-
rechnet. Die Ergebnisverbesserung spiegelt insbesondere deutlich gesunkene Preise für Be-
triebsverbräuche und Net zverluste sowie ei ne bessere Berücksichtigung des insgesamt ge-
stiegenen Preis- und Zinsniveaus in den Entgelten wider. Die Stadtnetze Münster haben sich 
im Januar 2024 mit einem Ante il von 51 % an dem Tief- und Rohrleitungsbauunternehmen  
Seck GmbH aus Herne beteiligt. Die Beteiligung erfolgte, um den Stadtnetzen Münster nach-
haltig Kapazitäten für die zukünftigen Investitionen in den Versorgungsnetzen zu sichern. 
 
Die "at-equity" konsolidierte FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH sieht neben einer ge-
nerellen Branchenerholung sowohl Chancen als auch Risiken für das Geschäftsjahr 2024. Als 
wesentliche Risiken werden der weitere Verlauf des Kriegs in der Ukraine, die Energiepreise, 
die weitere Entwicklung der Inflation und der Fachkräftemangel angesehe n; als Chancen die 
24-Stunden-Öffnung sowie Proze ssqualität, die sich r egelmäßig in externen Bewertungen 
zeigt. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsführung des FMO von rd. 947 Tausend 
Passagieren und einem positiven EBITDA im Te ilkonzern aus. Die abgeschlo ssenen Finan-
zierungskonzepte 1 und 2 habe die Flughafengese llschaft zudem wieder in eine so lide Kapi-
talstruktur geführt. 
 
Die "at-equity" konsolidierte items management GmbH plant für das Geschä ftsjahr 2024 auf-
grund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit und der  anhaltenden Nachfrage eine Umsatz-
steigerung auf 73,2 Mio. E UR und ein Ergebnis der gewöhn lichen Ge schäftstätigkeit von 
2,0 Mio. EUR. Die Geschäftsführung sieht jedoch ein Risiko in der aktuellen politischen Situa-
tion, die dringend notwendige Investitionen nur zögerlich in Angriff nimmt. Darüber hinaus steht 
die Entscheidung der Verteilnetzbetreiber über die zukünftige Abrechnungsplattform noch aus, 
was ein erhebliches Risikovolumen für die kommenden Jahre darstellt.  
 
Insgesamt erwartet die Geschäftsleitung weiterhin herausfordernde Rahmenbedingungen für 
den Konzern Stadtwerke Münster. Vor dem Hintergrund  der Chancen und Risiken wird ein 
positives Konzernergebnis auf dem oben genannten Niveau erwartet. 
 
Münster, den 14. August 2024 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
Sebastian Jurczyk    Fr ank Gäfgen 
Vorsitzender der Geschäftsführung  Ge schäftsführer Mobilität 
Geschäftsführer Energie

Anlage 7/1 
BESTÄTIGUNGSVERMERK 
An die Stadtwerke Münster GmbH 
 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster G mbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern)  
– bestehend aus der Konzernb ilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- u nd Verlustrechnung, dem Kon-
zerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflu ssrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zu m 
31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschli eßlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer tungsme-
thoden – geprüf t. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  
● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in a llen wes entlichen Belangen den deut schen handelsrechtlich en 
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Gru ndsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 
2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und  
● vermi ttelt der beigef ügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen 
wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlageberic ht in Einklang mit dem Konzernab schluss, entspricht den 
deutschen gesetzlichen Vor schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukün ftigen Entwicklung zutreffend 
dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurte ile 
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlu sses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB 
unter Beachtung der vom Institut der Wirtscha ftsprüfer (IDW) festgeste llten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschri ften und Grundsätzen ist im Ab schnitt 
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern abschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend be schrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Überein-
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsr echtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns 
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile  zum Kon-
zernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Anlage 7/2 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den K onzernabschluss und den 
Konzernlagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handels-
rechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchf ührung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprec hendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern s vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die inter nen Kontro llen, die sie in Ü bereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnun gsmäßiger 
Buchführung als notwendig besti mmt haben, um die Aufste llung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der fre i 
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Han dlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung 
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
 
Bei der Aufste llung des Konzernab schlusses si nd die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  die Fähigkeit des 
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurte ilen. Des Weiteren h aben sie die Verantwortung, Sach-
verhalte in Zusa mmenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit , sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes d er Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.  
 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort lich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, d er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns ver mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit de m Konzernab-
schluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf-
tigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen u nd 
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hab en, um die Aufste llung eines Konzernlageberichts in Über-
einstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetz lichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend e 
geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. 
 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwac hung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
lung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüf ung des Konzernabschlusses und des Konzernla-
geberichts 
Unsere Zielsetz ung is t, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzer nabschluss als G anzes frei von 
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümer n ist, und ob der Konzernlagebe-
richt insgesamt ein zutre ffendes Bild von der Lage des Konzerns vermi ttelt sowie in allen wes entlichen Belangen mit 
dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein klang steht, den deutschen 
gesetzlichen Vorschri ften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwi cklung zutre ffend darstellt, 
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernla -
gebericht beinhaltet.  
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übere instimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung  eine wesentliche falsche Darste llung stets aufdeck t. Falsche 
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder I rrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden kö nnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Kon-
zernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.  
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grun dhaltung. Darüber 
hinaus

Anlage 7/3 
● i dentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzern-
lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion 
auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Gr undlage 
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, d ass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche fal sche 
Darstellungen nicht aufgede ckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus I rrtümern resultierende wesentliche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolos Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be-
absichtigte Unvollständigkeiten, i rreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen intern er Kontrollen beinhal-
ten können.  
● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfu ng des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem 
und den für die Prüfung des Konzernlageberichts rel evanten Vorkehrungen und Maßn ahmen, um Prüfungshand-
lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.  
● beurte ilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden 
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen V ertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.  
● ziehen wir Schlussfolgerung en über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ve rtretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterne hmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangt en Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im  Zusa mmenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be-
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, da ss eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichte t, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern abschluss und im Konzernlagebericht aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigung svermerks erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen , dass der Konzern sei-
ne Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  
● beurte ilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie 
ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-
abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V er-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.  
● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise  für die Rechnungslegungsinformationen der Unterneh men 
oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ei n, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Kon-
zernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung  der Kon-
zernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.  
● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und 
das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.  
● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den geset zlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben 
im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichende r geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei  insbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von de n gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeuts amen 
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei tung der zukun ftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukun ftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden 
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent-
lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.  
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit planung 
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfestste llungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im  internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dortmund, den 11. September 2024 
 
 Dr . Bergmann, Kauffmann und Partner 
 GmbH & Co . KG 
 Wirtsc haftsprüfungsgesellschaft 
 Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 (Börner) (Black) 
 Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer 
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Allgemeine Au ftragsbedi ngungen 
für  
Wirtschaftsprüfer und Wirt schaftsprüf ungsgesellscha ften 
vom 1 . Januar 2017 
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Ge nehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise 
nachz udrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronisc hem Wege zu vervielfälti gen und/oder zu verbreiten. 
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsse ldorf 
50261  . PN 55495/0/0 
1. Geltungsbereich 
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern 
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas-
send „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, 
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart 
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart 
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten 
gegenüber. 
 
2. Umfang und Ausführung des Auftrags 
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im 
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, 
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. 
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf –  außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen –  der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden 
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den 
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen 
hinzuweisen. 
 
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für 
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und 
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von 
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren 
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. 
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der 
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 
 
4. Sicherung der Unabhängigkeit 
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen. 
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den 
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der 
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 
 
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte 
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich. 
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers 
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen –  sei es im Entwurf oder in 
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen 
Anordnung verpflichtet. 
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die 
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 
 
7. Mängelbeseitigung 
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung 
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der 
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder 
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber 
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. 
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber 
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, 
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf 
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und 
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und 
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene 
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten 
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 
 
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, 
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm 
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu 
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht 
entbindet. 
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen 
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz 
beachten. 
 
9. Haftung 
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 
Abs. 2 HGB. 
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet 
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung 
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, 
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. €  beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer 
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzel ner Schadensfa ll im Si nne von Abs. 2 ist auch bezüg lich ei nes 
aus mehreren Pf lichtverletzu ngen sta mmenden einheit lichen Schadens 
gegeben. Der einzelne Schadensfa ll umfa sst sämtlic he Folgen einer Pf licht-
verletzung ohne Rücksicht darau f, ob Sc häden in einem oder in mehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt m ehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes  Tun oder Unterlassen als 
einheitliche Pf lichtverletz ung, wenn die betre ffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirt schaftlichem Zusammenhang stehen. In 
diesem Fall kann der Wirt schaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in 
Anspruch geno mmen werden. Die Begrenzung auf das Fün ffache der Min-
destversicherung ssumme gilt nicht bei gesetz lich vor geschriebenen Pf licht-
prüfungen. 
(6) Ein Schadensersatzanspruch er lischt, w enn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies g ilt nicht 
für Sc hadensersatzansprüche, die auf vorsätz liches Verhalten zurüc kzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 
1 ProdHa ftG begründen. Das Rech t, die Einr ede der Verjährung geltend zu 
 machen, bleibt unberührt.
 
10. Ergänze nde Bestimmungen für Prüfung saufträge 
(1) Ä ndert der Au ftraggeber nachträg lich den durch den Wirtscha ftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Ab schluss oder 
Lageberich t, darf er diesen Bestätigungsvermerk nich t weiterverwe nden. 
Hat der Wirt schaftsprüfer ei nen Bestätigungsvermerk nicht erte ilt, so ist ein 
Hinweis auf die durch den Wirt schaftsprüfer durchgeführte Prüfung im 
Lage¬bericht oder an anderer für die Ö ffentlichkeit bestimmter Ste lle nur mit 
schrift¬licher Einwilligung des Wirtscha ftsprüfers und mit dem von ihm 
genehmigten Wortlau t zulässig. 
(2) Wide rruft der Wirt schaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. H at der Au ftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwende t, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. 
(3) Der Au ftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigunge n. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung geste llt. 
 
11. Ergänze nde Bestimmungen für H ilfeleist ung in Steuer sachen 
(1) Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt, sow ohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Fa lle der Dauerberatung die vom Au ftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vo llstän-
dig zugrunde zu legen; dies g ilt auch für Buchführungsau fträge. Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm  festgestellte Unrichtigkeit en hinzuweisen. 
(2) Der Steuerberatungsau ftrag umfa sst nicht die zur W ahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da ss der Wirtscha ftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag über nommen hat. In diesem Fa ll hat der Au ftragge-
ber dem Wirt schaftsprüfer alle für die W ahrung von Fristen wesent lichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbe scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirt schaftsprüfer ei ne angeme ssene Bearbeitungszeit zur Verfügu ng 
steht. 
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa sst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdau er fa llenden Tätigkei-
ten: 
a) Ausarbeitung der Jahre ssteuererklärungen für die Einko mmensteuer, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkl ä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforder licher Aufste llungen 
und Nachweise 
b) Nachprüfung von Steuerbe scheiden zu den unter a) genannten Steuern 
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenha ng mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Be scheiden 
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung de r Ergebni sse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten St euern 
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Be schwerdeverf ahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern. 
Der Wirtscha ftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprec hung und Verwaltungsauffa ssung. 
(4) Erhält der Wirt schaftsprüfer für die l aufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die 
unter Abs. 3 Buchs t. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren. 
(5) Sofern der Wirtscha ftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Beme ssung der Vergütung anzuwenden ist, 
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetz liche Vergütung in Textform 
vereinbart werden. 
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einko mmensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögen steuer sowie 
aller Fr agen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuer n und Abgab en 
erfolgt auf Grund eines besonderen Au ftrags. Dies gilt auch für 
a) die B earbeitung einma lig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebie t der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer , Grunderwerbsteuer, 
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den  Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkei t sowie in St euerstrafsachen, 
c) die beratende und gutacht liche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung, Eintri tt und 
Ausscheiden eines Gesell schafters, Betri ebsveräußerung, Liquidation und 
dergleichen und 
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahre serklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die  Überprüfu ng 
etwaiger besonderer buchmäßiger Vorau ssetzungen sowie die Frage , ob alle 
in Betracht ko mmenden umsatzsteue rrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vo llständige Erfa ssung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird n icht übernommen. 
 
12. Elektr onische Ko mmunikation 
Die Ko mmunikati on zwi schen dem Wirt schaftsprüfer und dem Au ftraggeber 
kann auch per E-Ma il erfol gen. Soweit der Auftraggeber eine Ko mmunikation 
per E-Mail nicht w ünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ste llt, wie 
etwa die Ver schlüssel ung von E-Ma ils, wird der Au ftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Tex tform informier en. 
 
13. Vergütung 
(1) Der Wirtsc haftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderu ng 
Anspruch auf Ersta ttung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätz lich 
berechnet. Er ka nn angeme ssene Vor schüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Aus lieferung seiner Leistung von der vo llen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Au ftraggeber ha ften als 
Gesamtschul dner. 
(2) Ist der Au ftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung geg en 
Forderungen des Wirt schaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulä ssig. 
 
14. Streit schlichtungen 
Der Wirt schaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbe ilegungsverfahren vor einer 
Verbraucher schlichtungsstelle im Si nne des § 2 des Verbraucherstreitbe ile-
gungsgesetzes  teilzunehmen. 
 
15. Anzuwe ndend es Recht 
Für den Au ftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergeben den An-
sprüche g ilt nur deutsches Recht.

V_0685_2024_Anlage 1_AR-Vorlage 20_2024 - Konzernabschluss SWMS 2023

4175 Zeichen

((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 20/2024 
 
 
Betreff 
Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Sebastian Jurczyk 
 
 
Anlage 
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin 
jeweils als Anlage 
 
Konzernabschluss zum 31.12.2023 
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2023 
in der vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann 
und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund,  mit einem uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerk vom 11.09.2024 testierten Fassung, wird von der Stadt 
Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH gebilligt.  
 
2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Münster, 18.10.2024  
 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0685/2024

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das 
Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. 
 
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als 
Muttergesellschaft die folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen 
jeweils zum 31.12.2023: 
 
Name / Sitz Kapitalanteil 
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert:  
Stadtnetze Münster GmbH, Münster 100 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 99 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 100 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 100 
Bädermanagement Münster GmbH, Münster 100 
Bauwerke Münster GmbH, Münster (letztmalig konsolidiert) 100 
Glasfaser Münster GmbH & Co. KG, Münster 70 
Glasfaser Münster Verwaltungs-GmbH, Münster 70 
  
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen:  
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 32 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 50 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 35 
items management GmbH, Münster 29 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH, Münster 29 
  
Als assoziierte Unternehmen zu Anschaffungskosten einbezogen:  
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 25,0 
 
Die Unternehmen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren 
Einfluss auf die Vermögens -, Finanz - und Ertragslage des Konzerns - auch 
zusammengefasst - von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering 
ausgeprägten Konzernverflechtungen.

Seite 3 von 3 
 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
 
Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu 
Anschaffungskosten bewertet: 
 
Name / Sitz Kapitalanteil 
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14,13 
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr - Lippe GmbH, Münster 3,57 
 
Aus dem Konzernjahresüberschuss von 12,3 Mio. € ergibt sich unter Berücksichtigung 
des Gewinnvortrags von 8,3 Mio. €, der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 
5,7 Mio. € und der Ergebniszurechnung an nicht beherrschte Anteile von -0,2 Mio. € ein 
Konzernbilanzgewinn von 15,1 Mio. €. 
 
Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 202 3 sowie die 
Prognose für 2024 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. 
 
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 202 3 sind von 
der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund,  geprüft 
worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte 
Bestätigungsvermerk wurde erteilt. 
 
Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat 
ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 170 AktG, die Vorlage an die 
Gesellschafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Beschlussvorlage

2535 Zeichen

V/0685/2024 
V/0685/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzernabschluss 2023 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: 
 
1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2023 in der vorlie-
genden, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 
11.09.2024 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der 
Stadtwerke Münster GmbH gebilligt (Anlage 2). 
 
2)  Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be-
schlussfassung über die Feststellung des  Konzernabschlusses ist gem. § 9.4 lit. f. des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschafterversammlung. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. d. § 290 HGB verpflichtet, für das 
Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dort-
mund, hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2023 geprüft und einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
19.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0685/2024 
 
Einzelheiten zum Konzernabschluss 2023  können der beigefü gten Aufsichtsratsvorlage 
Nr. 20/2024 der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1) und den Bestandteilen des Konzernab-
schlusses sowie des Konzernlageberichtes (Anlage 2) entnommen werden.  Der Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 31.10.2024 der Gesellschafterversammlung 
die Annahme des obigen Beschlusses empfohlen. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1:  Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 20/2024 
Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2023 der Stadtwerke Münster GmbH

Anlage A

1999 Zeichen

Anlage A zur V/0685/2024 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be-
schlussfassung über die Feststellung des Konzernabschlusses ist gem. § 9.4 lit. f. des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschafterversammlung. 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen 
und Wirtschaft notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Stadtwerke Münster GmbH obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölke-
rung mit Energie und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßen-
beleuchtung bzw. deren Betriebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und 
Verkehrswirtschaft, die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, 
den Gesellschaftszweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäu-
den, die kommunalen Zwecken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben 
und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die 
Erbringung der mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen 
und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen 
bestimmt sind. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 - Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Es ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. Gesellschaftsvertrag und § 290 HGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stubengasse
  • Preußenstadion

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0685/2024
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2024
Erstellt
24.10.2024 13:14