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Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand

Mitteilung BV 1553/2026 vom 19.06.2026

Stand: Am 23.06.2026 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/671/22 Vorlagen-Nummer 1553/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.03.2026 informierte die Verwaltung per Mit- teilung 0326/2026 über den Sachstand zum Rheinboulevard Porz. Unteranderem wurde das Gremium darüber informiert, dass erweiterte baugrundgutachterliche Untersuchungen zur Er- mittlung von Standsicherheitsnachweisen erforderlich wurden. Hierzu teilt die Verwaltung nun zum Sachstand nachfolgende Informationen mit. Im Zuge der Planung der Maßnahme Rheinboulevard Porz sind verschiedene Eingriffe in die Böschung vorgesehen. Neben der neu anzulegenden, barrierefreien Rampe entstehen durch neue Stufenanlagen auch direkte Zugänge und Aufenthaltsmöglichkeiten im Planungsgebiet. Durch die geplante Verbreiterung des Leinpfades auf vier Meter wird über die gesamte Länge des Planungsgebiets in die Böschung zum Friedrich-Ebert-Ufer eingegriffen. Bei der erforderlichen Ermittlung des Nachweises der Standsicherheit hat sich herausgestellt, dass der rechnerische Nachweis im südlichen Planungsabschnitt für den Zustand nach Fertig- stellung nicht erbracht werden kann. In einer vertieften Abstimmung mit einem Ingenieurbüro wurde mittels verschiedener Varian- ten geprüft, wie die rechnerische Standsicherheit der Böschung im fertigen Ausbauzustand erreicht werden kann. Die darin vorgestellten Varianten haben einen unkalkulierbaren Einfluss auf die Maßnahmenkosten und die Zeitplanung dargestellt. Insbesondere unter Berücksichti- gung der Auswirkung auf das gesamte ISEK-Porz-Mitte sind diese Risiken zu vermeiden. Entscheidend ist außerdem, dass durch den damit entstehenden Eingriff die Vegetation im ge- samten südlichen Böschungsabschnitt entfernt werden müsste. Als Alternative wurde die Möglichkeit geprüft, auf den Eingriff in die Böschung im südlichen Planungsabschnitt zu verzichten. Davon betroffen ist die Verbreiterung des Leinpfades in ei- nem Abschnitt von ca. 200 m und eine Sitzstufenanlage am südlichen Ende des Planungsge- biets. Da diese Variante die größtmögliche Sicherheit auf die Zeit- und Kostenplanung bietet, wird das Planungsgebiet im weiteren Ablauf um den Bereich der südlichen Böschung verkleinert. In der Folge entfällt die Sitzstufenanlage im südlichen Planungsgebiet. Die beiden Sitzstufen- anlagen im zentralen und im nördlichen Planungsabschnitt sind davon nicht betroffen. Die Förderziele und die damit verbundene Finanzierung sind durch die Änderung nicht gefähr- det.

Beratungsverlauf

  1. 23.06.2026

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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