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1553/2026

Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand

Mitteilung BV 19.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.06.2026, TOP 10.2.18

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2641 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 1553/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
 
Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.03.2026 informierte die Verwaltung per Mit-
teilung 0326/2026 über den Sachstand zum Rheinboulevard Porz. Unteranderem wurde das 
Gremium darüber informiert, dass erweiterte baugrundgutachterliche Untersuchungen zur Er-
mittlung von Standsicherheitsnachweisen erforderlich wurden. Hierzu teilt die Verwaltung nun 
zum Sachstand nachfolgende Informationen mit. 
 
Im Zuge der Planung der Maßnahme Rheinboulevard Porz sind verschiedene Eingriffe in die 
Böschung vorgesehen. Neben der neu anzulegenden, barrierefreien Rampe entstehen durch 
neue Stufenanlagen auch direkte Zugänge und Aufenthaltsmöglichkeiten im Planungsgebiet.  
Durch die geplante Verbreiterung des Leinpfades auf vier Meter wird über die gesamte Länge 
des Planungsgebiets in die Böschung zum Friedrich-Ebert-Ufer eingegriffen.  
 
Bei der erforderlichen Ermittlung des Nachweises der Standsicherheit hat sich herausgestellt, 
dass der rechnerische Nachweis im südlichen Planungsabschnitt für den Zustand nach Fertig-
stellung nicht erbracht werden kann. 
 
In einer vertieften Abstimmung mit einem Ingenieurbüro wurde mittels verschiedener Varian-
ten geprüft, wie die rechnerische Standsicherheit der Böschung im fertigen Ausbauzustand 
erreicht werden kann. Die darin vorgestellten Varianten haben einen unkalkulierbaren Einfluss 
auf die Maßnahmenkosten und die Zeitplanung dargestellt. Insbesondere unter Berücksichti-
gung der Auswirkung auf das gesamte ISEK-Porz-Mitte sind diese Risiken zu vermeiden.  
 
Entscheidend ist außerdem, dass durch den damit entstehenden Eingriff die Vegetation im ge-
samten südlichen Böschungsabschnitt entfernt werden müsste. 
 
Als Alternative wurde die Möglichkeit geprüft, auf den Eingriff in die Böschung im südlichen 
Planungsabschnitt zu verzichten. Davon betroffen ist die Verbreiterung des Leinpfades in ei-
nem Abschnitt von ca. 200 m und eine Sitzstufenanlage am südlichen Ende des Planungsge-
biets.  
 
Da diese Variante die größtmögliche Sicherheit auf die Zeit- und Kostenplanung bietet, wird 
das Planungsgebiet im weiteren Ablauf um den Bereich der südlichen Böschung verkleinert. 
In der Folge entfällt die Sitzstufenanlage im südlichen Planungsgebiet. Die beiden Sitzstufen-
anlagen im zentralen und im nördlichen Planungsabschnitt sind davon nicht betroffen.  
 
Die Förderziele und die damit verbundene Finanzierung sind durch die Änderung nicht gefähr-
det.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer

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Details

Aktenzeichen
1553/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.06.2026
Erstellt
28.05.2026 11:30