Mandari Insight

2019/0330

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Nord

Magistratsvorlage 16.10.2019

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1045 Zeichen

Punkt 24: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Nord 
 (V-Nr. 2019/0330) 
 
Die SPD-Fraktion bringt folgenden Änderungsantrag ein: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Am Ende von Punkt 1 wird ergänzt: „Park&Ride-Flächen sind von 
Parkraumbewirtschaftung zu befreien.“ 
 
2. Ergänze bei Punkt 3 einen neuen Unterpunkt c) mit der Fassung: „Sozial 
abgewogene Ausnahmen wie zum Beispiel Kurzzeit- und 
Behindertenparkplätze vor Arztpraxen sollen geprüft werden.“ 
 
Im Laufe der Diskussion einigen sich die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und 
SPD auf folgenden Wortlaut zu Punkt 1 des Änderungsantrags: 
 
„Für Park&Ride-Flächen sollen gesonderte Regelungen gefunden werden, indem 
beispielsweise Gebührenfreiheit oder ÖPNV-Kombitickets geprüft werden.“ 
 
Dem Antrag wird in der geänderten Fassung einschließlich des Beschlusses des 
Haupt- und Finanzausschusses zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA  
 
Der Vorlage wird in der nunmehr geänderten Fassung zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: AfD, FDP und UWIGA

anlage 3

61 Zeichen

Anlage 3  Markierung Knotenpunkt Eichbergstraße/ Goethestraße

anlage 4

8555 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt 
Dezernat IV  
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 68 
II 32 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0330 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
418 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 12 
Kostenstelle:  066-080-1000 Investitionsnummer:  80866-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/ 6063000/ 6179300  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Nord  
 
Vorlage vom: 16.10.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Ein Jahr nach  der Umsetzung ist dem Parkbeirat ein Erfahrungsbericht vorzulegen.  
 
 
Anlagen: Anlage1_Übersicht -ParkzoneBN 
Anlage2_Übersicht -ParkzoneBN 
Anlage3_Markierung -Knotenpunkt

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2019  
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung 
ist im folgenden Schritt das Gebiet Bessungen Nord für die Umsetzung vorgesehen. Am 
28.05.2019 hat der Quartiersrundgang „Bessungen Nord “ mit Bürgerinnen und Bürgern 
stattgefunden. Hier konnten Anregungen zur Parkraumbewirtschaftung und Hinweise auf 
Probleme gegeben werden. Die Anregungen der Bürger sind in das Konzept eingeflossen.  
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Heinrichstraße, östlich 
der Heidelberger Straße, westlich der Karlstraße sowie nördlich der Hermannstraße, wobei 
die Hermannstraße selbst Teil des bewirtschafteten Bereichs wird (siehe Anla ge 1). Dieser 
Bereich wird durch Parkzonen -Beschilderung ausgewiesen. Die Parkstände auf der südlichen 
Seite der Heinrichstraße sowie auf der westlichen Seite der Karlstraße werden durch 
Einzelbeschilderung ausgewiesen. Das Konzept sieht vor, dass in diese m Gebiet 
Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese Parkscheinautomaten sind teilweise mit 
einem EC-Karten Terminal ausgestattet, um den Parkenden neben Bargeld ein weiteres 
Zahlungsmittel anzubieten.  
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensat zung (Gebührenzone II) 50 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt und zum Staatstheater von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr mit einer 
Höchstparkdauer von zwei Stunden vorgesehen.  
 
Bewohner des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 StVO für 
120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden Bewohner von dem 
Entrichten der Parkgebühren an Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besucher von Bewohnern sollen Besucherkarten eingeführt werden. Solche 
Besucherkarten werden bereits im Kapellplatzviertel angeboten. Es sind Bögen mit neun 
Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese Besucherkarten sind einen Tag bzw. 
eine Woche lang in der Parkzone gültig, hierfür ist das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf 
der Karte einzutragen und sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besucher sind damit von 
dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer 
befreit. Jede r volljährige Bewohner einer Parkzone kann Bögen mit je neun Besucher -
Tageskarten und einer Besucher -Wochenkarte bei der Straßenverkehrsbehörde 
kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Die Besucherkarten können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz  einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben 
werden.  
 
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wird bereits in der Innenstadt angeboten 
und wird um das Quartier Bessungen Nord erweitert.  
 
Veränderungen in der Verkehrsregelung sowie der Aufteilung der Straßenräume  
 
Da in einigen Straßenabschnitten des Quartiers das Gehwegparken (sowohl legalisiertes als 
auch geduldetes, jedoch eigentlich nicht legales Parken) das Zufuß-Gehen behindert, wird im 
Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung ebenfalls der Parkraum teilweise neu 
geordnet. In der Eichbergstraße zwischen Annastraße und Goethestraße entfallen die 
Parkstände auf der westlichen Seite sowie in dem Abschnit t zwischen der Goethestraße und

- 5 - 
der Hermannstraße auf der östlichen Straßenseite. Dadurch steht dem Fußverkehr genügend 
Raum zur Verfügung. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich auf der 
östlichen Straßenseite ein Eingang zur Mornewegschu le befindet und das bisherig geduldete 
Gehwegparken zu Beeinträchtigungen in der Verkehrssicherheit der Schüler auf dem 
Schulweg führt. Ebenso entfällt auf der Hermannstraße auf der nördlichen Straßenseite im 
Abschnitt von der Eichbergstraße bis zur Karlst raße das (derzeitig angeordnete) Parken auf 
dem Gehweg. Die entstehenden Freiflächen auf dem Gehweg werden dann ggf. für das 
unerlaubte Halten zum Holen und Bringen der Kinder genutzt. Sollte dieses Verhalten 
beobachtet werden, werden Maßnahmen vorgenommen , um dies zu verhindern.  
In der Annastraße und der Goethestraße sieht das Konzept vor, jeweils auf der nördlichen 
Seite das derzeitige Parken auf der Fahrbahn zu belassen und auf der südlichen Seite Parken 
auf dem Gehweg anzuordnen (durch Markierung, 0,5 m  auf dem Gehweg und 1,50 auf der 
Fahrbahn). Dadurch kann eine verbleibende Gehwegbreite von ca. 2 Metern gewährleistet 
werden.   
 
Im Kreuzungsbereich des Knotenpunktes Goethestraße / Eichbergstraße werden 
Grenzmarkierungen aufgebracht, um zu verdeutlichen,  dass Parken im Kurvenbereich nicht 
gestattet ist. Des Weiteren werden Markierungen vor den Zufahrten zur Kreuzung (sog. 
„Haifischmarkierungen“) aufgebracht, die die rechts -vor-links Regelung verdeutlichen sollen 
(siehe Anlage 2). Diese sind bereits bei an deren Kreuzungen im Quartier vorhanden. Diese 
beiden Maßnahmen begründen sich insbesondere auch auf Anmerkungen bei dem 
Quartiersrundgang mit den Bewohnern, die die Verkehrssicherheit bei der Querung der 
Straßen im Kreuzungsbereich bemängeln. Außerdem bere iten zugeparkte Kreuzungsbereiche 
den Mühlabfuhrfahrzeugen zunehmend Probleme, weshalb teilweise deutlich längere Bereich 
als die ohnehin gesetzlich vorgesehenen 5 Meter freigehalten werden müssen.   
 
Durch die Veränderung der Straßenraumaufteilung sowie d ie Maßnahmen in den 
Kreuzungsbereichen entfallen in der künftigen Parkzone etwa 95 Parkstände im öffentlichen 
Straßenraum, was etwa 17% des bisherigen Angebots entspricht. Durch die zu erwartenden 
und in anderen Quartieren bisher beobachteten Effekte der P arkraumbewirtschaftung 
(Rückgang der Nachfrage an Parkständen durch vermehrte Nutzung privater Stellplätze 
sowie Verdrängung von Fremdparkern) lässt sich diese Verringerung des gesunkenen 
Angebots jedoch auffangen. Neben dem oben genannten Angebot an Parks tänden im 
öffentlichen Straßenraum sind in der vorgesehenen Parkraumbewirtschaftungszone 
außerdem etwa 430 private Stellplätze vorhanden.  
 
Kontrolle 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann keine Veränderung im Parkverhalten erreicht werden und eine Reduzierung 
des Parkdrucks kann nicht erreicht werden.  
 
Einnahmen und Kosten  
 
 Parkscheinautomaten mit EC -Karten-Zahlung Terminal (5 Stück) sowie ohne EC -Karten-
Zahlung (12 Stück)  
Einmalige Kosten: ca. 85.000 €  
 Beschilderung und Markierung  
Einmalige Kosten. ca. 9.600 €  
 Kosten für Anfertigung der Besucherkarten

Einmalige Kosten: ca. 2.000 €  
 Einnahmen Parkscheine  
laufende Einnahmen: ca. 94.000 €/Jahr  
 Einnahmen Parkzonenausweise  
laufende Einnahmen: ca. 36.000 €/Jahr  
 
Die Einnahmen werden die Kosten in die Infrastruktur decken. Die Einnahmen und Kosten 
basieren auf Erfahrungswerte.  
 
 
Darmstadt, den 16. Oktober 2019  
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 2

2093 Zeichen

Fahrradstrasse
1
2,00
FahrradstrasseFahrradstrasse
K
Keller
TG.
T.T.
1637 14
24
34
83
46
4
57
3 25
30B433335
2830A26
41
30E30C30D
11 68109 57
6 1988A
4 5
5085
42
597
681012
51361
17B18 33
28 24151212A13 1312B15
19
31
17A
40 743398789
22
444241 120B20A
53
36A
3032
38
808385 11799
82 7678
6971
1191
46 73A69A
107577
753 706872
2
25A26A26B1
4 262321
10 2224
7 20 19
1929
23 181618
24
1416A16B14A14B2321
21 312725176A
5A7252729203122
101412
26
37
34
3
4512
16560
49
5
36
1614A53 15
404244 3814
26
283230
303239
4341
28
32B32A
7473A
3 272
7577798176 810
67671694
33A759106 666264
555338
5761A
474951 34
63A59
30 20
36
73
25 1716
6
73
6163
81
3
48
2
45A
47
73B
30F
8A
23A
Eichendorffweg
Eichbergstraße
Staufenbergstraße
Novalisstraße
Mörikeweg
Heidelberger Straße
Annastraße
Karlstraße
Wilhelminenstraße
Steinackerstraße
Stauffenbergstraße
Kröhweg
Heinrichstraße
Heinrichstraße
Wilhelminenstraße
Heinrichstraße
Weyprechtstraße
AnnastraßeKarlstraße
Wilhelminenstraße
Annastraße
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
0,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
2 Std.werktags8-18.30h
Wilhelminenstraße
1,001,00
Annastraße
Heidelberger Straße
2,00
2,00
1,001,00
1,001,00
1,752,50
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkscheinLandesversicherungsanst. Hessen
X
XXXX
X
X
XXX
X
2,00 2,00X
XXX
XX
mitParkausweisNr. IIIIIIIIII
 6 -   8 h 16 - 18 h 8-16 h 18-21 h 6 -   8 h 16 - 18 h 8-16 h 18-21 h
1 Std.werktags9-18h1 Std.werktags9-18h
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
mitParkausweisNr. IIIIIIIIII
N
Verkehrszeichen Bestand / Entfällt Mast / Straßenbeleuchtung BestandZone "Bessungen - Nord"Markierung BestandMarkierung NeuMast NeuVerkehrszeichen NeuVerkehrszeichen Bestand 
Mo - Sa8-22hmitParkscheinBestehende Markierung entfernenLegende
XXParkraumbewirtschaftungBessungen - NordPARKZONEPLAN Nr. 2
DarmstadtWissenschaftsstadtDer MagistratMobilitätsamtGeprüft :Bearbeitung:Maßstab :Datum :
Konzeptionelle Mobilitätsplanung1:50015.10.2019M. StockdreherA. SamaanI-68/1

anlage 5

219 Zeichen

Punkt 14: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Nord 
 (V-Nr. 2019/0330) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
 zuzustimmen. 
  
 Gegenstimmen: Fraktionen FDP und UWIGA

anlage 1

1602 Zeichen

Fahrradstrasse
1
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
1,500,50
2,00 2,00 2,00
Achtung! Bordsteinkante im Kataster noch nicht angepasst!
Achtung! Bordsteinkante im Kataster noch nicht angepasst!
KK
K
KG
Mornewegschule
K Kaufm.Berufsschule
T55 44454143
10
3
22A4
1121
38
3834B34C2828A30
26243133
25
1515A
1214
47 38A
3537
424449 40
41
3127
4345473335
404232
36
3436 30A
41
3222
34A
272726 2929A
27A2122252324171918
25 14A
231110
2
13 9
18201616A
174
9
1
753
5 3A10096976811
107110
1 109A11175 111B111A1171152
11911311210310510199102104104A98
421
121481046 68
13
2B2A95A
138 10 2A
34
3
109
295
2
40A
39
4345
1 114106108
50 45A
2C
27B
4A
9
20A
10A
26A
1Klappacher Straße
Mörikeweg
Heidelberger Straße
Karlstraße
Hermannstraße
HerdwegWittmannstraße
Goethestraße
Goethestraße
Karlstraße
Eichbergstraße
Hermannstraße
WilhelminenstraßeGoethestraße
Goethestraße
Heidelberger StraßeMo - Sa8-22hmitParkscheinMo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo - Sa8-22hmitParkschein
Mo-Fr  7-12h15-18h30 min.Mo-Fr  7-12h15-18h30 min.
X
XX XX X X XX XXXXX
2,00
XXXX
XXXXXXXXXXXX
XX
X
X
X
XX
ParkraumbewirtschaftungBessungen - NordPARKZONEPLAN Nr. 1
LegendeVerkehrszeichen Bestand / Entfällt Mast / Straßenbeleuchtung BestandZone "Bessungen - Nord"Markierung BestandMarkierung NeuMast NeuVerkehrszeichen NeuVerkehrszeichen Bestand 
N
Mo - Sa8-22hmitParkscheinBestehende Markierung entfernenXXDarmstadtWissenschaftsstadtDer MagistratMobilitätsamtGeprüft :Bearbeitung:Maßstab :Datum :
Konzeptionelle Mobilitätsplanung1:50015.10.2019M. StockdreherA. SamaanI-68/1

2019/0330

8554 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt 
Dezernat IV  
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0330 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 12 
Kostenstelle:  066-080-1000 Investitionsnummer:  80866-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/ 6063000/ 6179300  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Nord  
 
Vorlage vom: 16.10.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Ein Jahr nach der Umsetzung ist dem Parkbeirat ein Erfahrungsbericht vorzulegen.  
 
 
Anlagen: Anlage1_Übersicht -ParkzoneBN 
Anlage2_Übersicht -ParkzoneBN 
Anlage3_Markierung -Knotenpunkt 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2019 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung 
ist im folgenden Schritt das Gebiet Bessungen Nord für die Umsetzung vorgesehen. Am 
28.05.2019 hat der Quartiersrundgang „Bessungen Nord“ mit Bürgerinnen und Bürgern 
stattgefunden. Hier konnten Anregungen zur Parkraumbewirtschaftung und Hinweise auf 
Probleme gegeben werden. Die Anregungen der Bürger sind in das Konzept eingeflossen.  
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Heinrichstraß e, östlich 
der Heidelberger Straße, westlich der Karlstraße sowie nördlich der Hermannstraße, wobei 
die Hermannstraße selbst Teil des bewirtschafteten Bereichs wird (siehe Anlage 1). Dieser 
Bereich wird durch Parkzonen -Beschilderung ausgewiesen. Die Parkst ände auf der südlichen 
Seite der Heinrichstraße sowie auf der westlichen Seite der Karlstraße werden durch 
Einzelbeschilderung ausgewiesen. Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet 
Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese Parkscheinautomaten sind teilweise mit 
einem EC-Karten Terminal ausgestattet, um den Parkenden neben Bargeld ein weiteres 
Zahlungsmittel anzubieten.  
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 50 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden  aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt und zum Staatstheater von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr mit einer 
Höchstparkdauer von zwei Stunden vorgesehen.  
 
Bewohner des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 StVO für 
120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden Bewohner von dem 
Entrichten der Parkgebühren an Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besucher von Bewohnern sollen Besucherkarten eingeführt werden. Solche 
Besucherkarten w erden bereits im Kapellplatzviertel angeboten. Es sind Bögen mit neun 
Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese Besucherkarten sind einen Tag bzw. 
eine Woche lang in der Parkzone gültig, hierfür ist das Kfz -Kennzeichen und das Datum auf 
der Karte einzutragen und sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besucher sind damit von 
dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer 
befreit. Jeder volljährige Bewohner einer Parkzone kann Bögen mit je neun Besucher -
Tageskarten und einer Besucher -Wochenkarte bei der Straßenverkehrsbehörde 
kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Die Besucherkarten können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben 
werden.  
 
Als Alternative zum P arkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wird bereits in der Innenstadt angeboten 
und wird um das Quartier Bessungen Nord erweitert.  
 
Veränderungen in der Verkehrsregelung sowie der Auft eilung der Straßenräume  
 
Da in einigen Straßenabschnitten des Quartiers das Gehwegparken (sowohl legalisiertes als 
auch geduldetes, jedoch eigentlich nicht legales Parken) das Zufuß -Gehen behindert, wird im 
Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung e benfalls der Parkraum teilweise neu 
geordnet. In der Eichbergstraße zwischen Annastraße und Goethestraße entfallen die 
Parkstände auf der westlichen Seite sowie in dem Abschnitt zwischen der Goethestraße und

- 4 - 
der Hermannstraße auf der östlichen Straßenseite . Dadurch steht dem Fußverkehr genügend 
Raum zur Verfügung. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich auf der 
östlichen Straßenseite ein Eingang zur Mornewegschule befindet und das bisherig geduldete 
Gehwegparken zu Beeinträchtigungen in der Ve rkehrssicherheit der Schüler auf dem 
Schulweg führt. Ebenso entfällt auf der Hermannstraße auf der nördlichen Straßenseite im 
Abschnitt von der Eichbergstraße bis zur Karlstraße das (derzeitig angeordnete) Parken auf 
dem Gehweg (siehe hierzu auch Antrag de r Grünen- sowie CDU-Fraktion vom 18.10.2018). 
Die entstehenden Freiflächen auf dem Gehweg werden dann ggf. für das unerlaubte Halten 
zum Holen und Bringen der Kinder genutzt. Sollte dieses Verhalten beobachtet werden, 
werden Maßnahmen vorgenommen, um dies zu verhindern.  
In der Annastraße und der Goethestraße sieht das Konzept vor, jeweils auf der nördlichen 
Seite das derzeitige Parken auf der Fahrbahn zu belassen und auf der südlichen Seite Parken 
auf dem Gehweg anzuordnen (durch Markierung, 0,5 m auf dem G ehweg und 1,50 auf der 
Fahrbahn). Dadurch kann eine verbleibende Gehwegbreite von ca. 2 Metern gewährleistet 
werden.   
 
Im Kreuzungsbereich des Knotenpunktes Goethestraße / Eichbergstraße werden 
Grenzmarkierungen aufgebracht, um zu verdeutlichen, dass Park en im Kurvenbereich nicht 
gestattet ist. Des Weiteren werden Markierungen vor den Zufahrten zur Kreuzung (sog. 
„Haifischmarkierungen“) aufgebracht, die die rechts -vor-links Regelung verdeutlichen sollen 
(siehe Anlage 2). Diese sind bereits bei anderen Kreu zungen im Quartier vorhanden. Diese 
beiden Maßnahmen begründen sich insbesondere auch auf Anmerkungen bei dem 
Quartiersrundgang mit den Bewohnern, die die Verkehrssicherheit bei der Querung der 
Straßen im Kreuzungsbereich bemängeln. Außerdem bereiten zugep arkte Kreuzungsbereiche 
den Mühlabfuhrfahrzeugen zunehmend Probleme, weshalb teilweise deutlich längere Bereich 
als die ohnehin gesetzlich vorgesehenen 5 Meter freigehalten werden müssen.   
 
Durch die Veränderung der Straßenraumaufteilung sowie die Maßnahm en in den 
Kreuzungsbereichen entfallen in der künftigen Parkzone etwa 95 Parkstände im öffentlichen 
Straßenraum, was etwa 17% des bisherigen Angebots entspricht. Durch die zu erwartenden 
und in anderen Quartieren bisher beobachteten Effekte der Parkraumbew irtschaftung 
(Rückgang der Nachfrage an Parkständen durch vermehrte Nutzung privater Stellplätze 
sowie Verdrängung von Fremdparkern) lässt sich diese Verringerung des gesunkenen 
Angebots jedoch auffangen. Neben dem oben genannten Angebot an Parkständen im 
öffentlichen Straßenraum sind in der vorgesehenen Parkraumbewirtschaftungszone 
außerdem etwa 430 private Stellplätze vorhanden.  
 
Kontrolle 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen sind notwend ig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann keine Veränderung im Parkverhalten erreicht werden und eine Reduzierung 
des Parkdrucks kann nicht erreicht werden.  
 
Einnahmen und Kosten  
 
 Parkscheinautomaten mit EC -Karten-Zahlung Terminal  (5 Stück) sowie ohne EC -Karten-
Zahlung (12 Stück)  
Einmalige Kosten: ca. 85.000 €  
 Beschilderung und Markierung  
Einmalige Kosten. ca. 9.6 00 € 
 Kosten für Anfertigung der Besucherkarten

- 5 - 
Einmalige Kosten: ca. 2.000 €  
 Einnahmen Parkscheine 
laufende Einnahmen: ca. 94.000 €/Jahr  
 Einnahmen Parkzonenausweise  
laufende Einnahmen: ca. 36.000 €/Jahr  
 
Die Einnahmen werden die Kosten in die Infrastruktur decken. Die Einnahmen und Kosten 
basieren auf Erfahrungswerte.  
 
 
Darmstadt, den 16. Oktober 2019  
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 6

1879 Zeichen

Punkt 25: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen Nord 
 (V-Nr. 2019/0330) 
 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und UFFBASSE stellen folgenden 
Ergänzungsantrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes beschließen  
1 wenn möglich, soll Parkraumbewirtschaftung für die restliche Kernstadt nicht 
Zone für Zone sondern flächendeckend zum gleichen Zeitpunkt eingeführt 
werden.  
2 Da es sich um ein zeitlich begrenztes Projekt mit präziser Aufgabenstellung 
handelt soll die Vergabe an externe Dienstleister geprüft werden  
3 folgende Ergänzungen für die Parkraumbewirtschaftung sollen geprüft 
werden  
a) Das Verfahren für Besucherausweise soll eingeführt werden in allen Zonen 
unter Parkraumbewirtschaftung  
 
b) Anwohner ohne ein auf sie zugelassenes Auto können ebenfalls die für 
Besucher gedachten Tagesausweise bzw. Ausweisbogen erwerben  
 
Zusätzlich sollen ermöglicht werden, dass Anwohner/innen, die nur hin und 
wieder eine Fahrzeug zur Verfügung haben (sei es Car-sharing, Dienstfahrzeuge 
od. Mietfahrzeuge) ebenfalls Einzelausweise, Wochenendausweise für erwerben 
können. 
 
Es wird getrennte Abstimmung der 3 Beschlusspunkte beantragt. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, Punkt 1 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP und UWIGA   
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, Punkt 2 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD, Die Linke., FDP und UWIGA   
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, Punkt 3 des 
Beschlussvorschlages zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA    
 
Damit ist der Antrag in Gänze angenommen. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
einschließlich des Ergänzungsantrages zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: AfD, FDP und UWIGA  
Stimmenthaltung: SPD

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0330
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00