V/0540/2018
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0540/2018 V/0540/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Sportausschuss Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag des Stadtsportbundes Mitglied Stellvertretungen 3. Hans-Joachim Temme Michael Schmitz 2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung a) von der CDU Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 6. Julia van der Linde RF Christel Loschelder b) von der SPD Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. Ulrich Thoden Nico Hartlich Amt für Bürger- und Ratsservice 03.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0540/2018 3. Aufsichtsrat Sozialholding Klarastift GmbH Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH Aufsichtsrat Klarastift Service GmbH Aufsichtsrat Ambulante Dienste Klarastift GmbH von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretungen 8. RF Sylvia Rietenberg RH Harald Wölter 1. RH Harald Wölter RF Sylvia Rietenberg 9. RH Otto Reiners Udo Schröder-Hörster 2. Udo Schröder-Hörster RH Otto Reiners 4. Kommunale Gesundheitskonferenz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretung 1. RF Sylvia Rietenberg RH Harald Wölter Begründung: Zu 1.: Hans Joachim Temme ist am 25.03.2015 auf Vorschlag des Stadtsportbundes als sachkundiger Ein- wohner in den Sportausschuss gewählt worden. Herr Temme ist nicht mehr Vorsitzender des Stadt- sportbundes. Der Stadtsportbund schlägt mit Schreiben vom 05.06.2018 vor, den neuen Vorsitzenden des Stadtsportbundes Michael Schmitz als sachkundigen Einwohner in den Sportausschuss zu ent- senden. Zu 2 a): Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 03.07.2018 von der CDU-Fraktion beantragt. Zu 2 b): Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 20.06.2018 beantragt. Zu 3. und 4.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 03.07.2018 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL beantragt. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische - 3 - V/0540/2018 Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0540/2018 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0540/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37