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2014/0034

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen / Festlegung von Zuständigkeiten

Magistratsvorlage 18.02.2014

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2014/0034

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2014/0034

3339 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0034 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen / Festlegung von Z u-
ständigkeiten  
 
Vorlage vom: 18.02.2014  
 
Beschlussvorsch lag: 
 
Der Magistrat stimmt der geänderten Zuständigkeit für die Bewilligung von über - und außerplan-
mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18. Februar 2014  
 
 
 
Die Dienstanweisung für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes (DAH) enthält 
Werte und Zuständigkeiten für verschiedene Geschäftsvorfälle, die nicht mehr zeitgemäß sind. 
Im Vorgriff auf die anstehende Überarbeitung der DAH sollen Zuständigkeiten für die Bewill i-
gung von über - und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geändert (Ziffer 3.4.7, 
Abs. 10 und Abs. 11) und die Grenzen der Zuständigkeit angepasst werden.  
 
Ziffer 3.4.7, Abs. 10  erhält folgende neue Fassung:  
 
„Zuständig für die Bewilligung über - und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 
ist 
 
1. die Stadtkämmerin/ der Stadtkämmerer  
a) bei unerheblichen über - und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen  
b) bei Bewilligung für Leistungen zu Lasten von zweckgebundenen Erträgen und Einza h-
lungen ohne Betragsbeschränkung im Einzelfall  
c) bei Bewilligung für interne Leistungsverrechnung ohne Betragsbeschränkung im Ei n-
zelfall 
2.  der Magistrat bei  über- oder außerpla nmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen  bis 
300.000 Euro je Sachkonto , soweit nicht die Zuständigkeit der Stadtkämmerin/ des 
Stadtkämmerers gegeben ist.  
3.  die Stadtverordnetenversammlung  bei Beträgen über 300.000 Euro  und bei darunter - 
liegenden Beträgen im Fall erheblicher kommunalpolitischer Bedeutung.  
 
Ziffer 3.4.7, Abs. 11 wird wie folgt geändert:  
 
„Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind  im Sinne von Abs. 10 Ziff.  1 a) vom 
Umfang her unerheblich, wenn sie  
 
1. 15.000 Euro b ei Ansätzen je Sachkonto bis 150.000 Euro nicht überschreiten  
2. 10 % des Ansatzes je Sachkonto über 150.000 Euro nicht überschreiten und nicht mehr 
als 30.000 Euro betragen.  
 
Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind vom Umfang her unerheblich, wen n 
sie nicht mehr als 15.000 Euro je Sachkonto betragen. “ 
 
Die vorgeschlagenen Werte gelten nach Zustimmung durch die Stadtverordnetenversam mlung – 
unabhängig davon, ob die DAH in weiteren Passagen Änderungen erfährt.  
 
Die vorgeschlagenen Werte wurden nach Praktikabilitätsgesichtspunkten bemessen.  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 22 beschließend
TOP 5
TOP 67 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0034
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.02.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00